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Viehhalter im Berggebiet
82.001 Zinnübereinkommen 1981 Accord sur l'étain 1981
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Januar 1982 (BBI II, 159) Message et projet d'arrêté du 20 janvier 1982 (FF II, 170)
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Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Wirtschaftskommission befasste sich am 30. März 1982 mit dem Antrag des Bundesrates betreffend den Beitritt der Schweiz zu dem im Sommer 1981 abgeschlossenen 6. Internationalen Zinnübereinkommen, der bereits in der Bot- schaft vom 25. Februar 1981 über handels- und rohstoffpoli- tische Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusam- menarbeit in Aussicht gestellt wurde.
Starke und unberechenbare Preisschwankungen bei den Rohstoffen haben negative Auswirkungen auf die Entwick- lungs- und Industrieländer. Die Enwicklungsländer werden besonders hart getroffen, weil oft die Ausfuhren von einem oder zwei Basisprodukten ihre einzige Devisenquelle dar- stellen. Auf der anderen Seite erschweren unstabile Preise und unübersichtliche Marktverhältnisse die Produktions- und Investitionsplanung in den Industriestaaten und beein- trächtigen deren Rohstoffversorgungslage. Als rohstoffar- mes Land unterstützt die Schweiz deshalb seit langem internationale Bestrebungen - wie das vorliegende Überein- kommen -, die zum Ziel haben, übermässige Preisschwan- kungen einzudämmen, ohne die marktwirtschaftlichen Kräfte auszuschalten oder zu verfälschen.
Hauptinstrument des Zinnübereinkommens ist ein Aus- gleichslager, dessen Anschaffungs- und Unterhaltskosten je zur Hälfte von den Produzenten- und Konsumentenlän- dern getragen werden, wobei sich die Beiträge nach den Produktions- bzw. Verbrauchsanteilen richten. Diese Bei- träge werden den Mitgliedländern nach Ablauf der Vertrags- dauer - vermehrt oder vermindert um die Gewinne oder Verluste aus den Marktoperationen des Internationalen Zinnrates - wieder gutgeschrieben. Bei Bedarf sind eben- falls anteilsmässige Regierungsgarantien als zusätzliche Sicherheit für Bankkredite zu leisten, die der Zinnrat gegen Verpfändung von Zinnlagerscheinen aufnehmen kann, um seine Mittel für Stützungskäufe zu erhöhen.
Der schweizerische Kapitalbeitrag, der dem Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit belastet wird, wird sich voraussichtlich auf rund 2,8 Millio- nen Franken belaufen. Dazu kommen die möglicherweise zusätzlich zu stellende Garantiesumme von schätzungs- weise 2 Millionen Franken und ein Jahresbeitrag von 20 000 Franken an die Verwaltungskosten der Organisation.
Da es sich hier um den Beitritt zu einer internationalen Organisation handelt, untersteht der Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum nach Artikel 89 Absatz 3 Buchsta- be b der Bundesverfassung.
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss über das 6. Internatio- nale Zinnübereinkommen zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 97 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
81.083
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions
Botschaft und Gesetzentwurf vom 21. Dezember 1981 (BBI 1982 | 169) Message et projet de loi du 21 décembre 1981 (FF 1982 1 181)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Hari, Berichterstatter: Der Bundesrat erhielt durch die Annahme der Motionen unseres Kollegen Hofmann in unse- rem Rat und Herrn Genoud im Ständerat den Auftrag, dem Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über Kosten- beiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone zu beantragen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass erstens die Kompetenz zur Festsetzung der Ansätze je Grossvieheinheit an den Bundesrat zu übertragen ist; zweitens die Finanzierung der Massnahme vorab an den Erträgnissen der Preiszuschläge auf Importfuttermitteln erfolgt; drittens die finanziellen Mittel für jeweils vier Jahre durch das Parlament mit einfachem Bundesbeschluss bewilligt werden.
Über die Gesetzesänderung wurde im vergangenen Jahr ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, wobei die Kantone, 63 Organisationen und die politischen Parteien zur Stellungnahme eingeladen worden sind. 25 Kantone, 35 Organisationen und acht politische Parteien haben sich zur Vorlage geäussert. Die Übertragung der Kompetenz an den Bundesrat zur Festsetzung der Ansätze wird allgemein begrüsst, da die neue Regelung eine bedeutende Vereinfa- chung bringt. Mehrheitlich ist man auch mit der Finanzie- rung der Massnahme aus Erträgnissen der Preiszuschläge auf Importfuttermitteln einverstanden. Fast durchwegs wird jedoch die Befürchtung geäussert, dass längerfristig diese Mittel nicht genügen und deshalb klare Prioritäten gesetzt werden müssen. Man ist auch der Auffassung, dass die mit diesen Geldern bis jetzt finanzierten Massnahmen weiterhin notwendig sind und die Verknappung der Mittel nicht dazu führen dürfe, dass die Leistungen zur Förderung des Acker- baus und des Viehabsatzes gekürzt werden.
In verschiedenen Stellungnahmen wurde darauf hingewie- sen, dass es sich um die Abgeltung von gemeinwirtschaftli- chen Leistungen handle, die vom gesamten Schweizervolk
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Zinnübereinkommen 1981 Accord sur l'étain 1981
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.001
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.06.1982 - 15:30
Date
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Seite
901-901
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20 010 536
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