Postulat Affolter
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24 juin 1982
80.914 Postulat Affolter Hochspannungsleitung in Graubünden Ligne à haute tension dans les Grisons
Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1980
Der Bundesrat wird eingeladen, das Eidgenössische Stark- strominspektorat zu veranlassen, die vorgesehene Geneh- migung des Baues einer 380-Kilovolt-Hochspannungslei- tung von Nauders/Landesgrenze bis Schuls-Pradella vor- derhand nicht zu erteilen und bis zur Abklärung einer Reihe von offenen Fragen zurückzustellen.
Texte de postulat de 17 décembre 1980
Le Conseil fédéral est invité à inciter l'Inspection fédérale des installations à courant fort à ne pas accorder jusqu'à nouvel ordre l'autorisation de construire la ligne à haute tension de Nauders/frontière à Schuls-Pradella, comme cela était prévu, et de la différer jusqu'à ce que toute une série de questions pendantes aient été examinées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St.Gallen, Bäumlin, Bircher, Bundi, Deneys, Gerwig, Hubacher, Lang, Leuenberger, Loetscher, Meier Werner, Merz, Neukomm, Robbiani, Rubi, Uchtenhagen, Vannay (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die geplante Hochspannungsleitung beinhaltet Masten- höhen von 50 bis 80 Meter Höhe und Spannweiten in der Regel von 400 Metern. Die Streifenbreite wird mit 30 bis 50 Meter angegeben. Die Masten müssen aus Flugsicher- heitsgründen rot-weiss gestrichen und am Erdungsseil müssen in regelmässigen Abständen rot-weisse Ballone angebracht werden. Im Unterengadin würden durch die Errichtung dieser Leitung 50 Meter breite Schneisen in den Wald geschlagen; das Landschaftsbild würde arg in Mitlei- denschaft gezogen und die Schutzfunktion dieser Wälder stark vermindert. Ein Teil der betroffenen Bevölkerung des Unterengadins wehrt sich vehement gegen diesen vorgese- henen gewaltigen Eingriff in ihre Naturlandschaft.
Durch den Bau der Hochspannungsleitung soll die Erschliessung der Wälder mit Seilbahnen teilweise durch ein in Bau und Unterhalt teures Wegnetz ersetzt werden. Für die betroffenen Gemeinden ist die Forstwirtschaft ein wesentlicher Teil ihrer materiellen Existenz. Da der Bund letzten Endes über den Bau entscheidet, sollte sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass den Gemeinden durch die teilweise Neuerschliessung der Wälder keine zusätzlichen Kosten, insbesondere keine Folgekosten, entstehen. Zudem müssten die Gemeinden für Inkonvenienzschäden angemessen entschädigt werden, vor allem auch deshalb, weil das Unterengadin zu den wirtschaftlich schwächeren Regionen gehört.
Im Jahre 1977 äusserte sich der Bundesrat auf eine ein- fache Anfrage von Nationalrat Schatz, dass die «hohe Schutzwürdigkeit» des betroffenen Talabschnittes des Unterengadins unbestritten sei! Er wies in diesem Zusam- menhang auf die Haltung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), die den Bau dieser Lei- tung wegen der landschaftlichen Bedeutung des Unteren- gadins ablehne und eine Reihe von Anträgen zur land- schaftschonenden Trassierung der HSL verlangte. Der Bun- desrat teilte die Meinung dieser Fachkommission voll und ganz. Bis heute ist die Verbundgesellschaft nicht bereit, nennenswerte Verbesserungen im Trasseebereich vorzu- nehmen.
Eine wesentliche Änderung in bezug auf die Begründet- heit der Erstellung einer solchen Leitung ist inzwischen ein- getreten. Vor drei Jahren war die Leitung für den Stromaus- tausch im Dreiländereck vorgesehen. Heute würde sie nur mehr für den Austausch mit Österreich errichtet, nachdem
die Südtiroler Landesregierung, die seitens Italien dafür zuständig ist, am 14. Mai 1979 das Genehmigungsverfahren zurückgestellt und auf die schweren zu erwartenden Schä- den hingewiesen hat. Das in Österreich laufende Genehmi- gungsverfahren stellt kein Präjudiz für den Trasseeverlauf auf Südtiroler Seite dar; es kann auch kein Präjudiz auf Schweizer Seite bilden. Für den Stromaustausch mit Öster- reich besteht von der Schweiz aus bereits eine 380-Kilo- volt-Leitung von St. Gallen nach Vorarlberg.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Das ESTI lud anschliessend verschiedene Bundesstellen, den Kanton Graubünden und die betroffenen Gemeinden zur Vernehmlassung ein. Unter diesen Bundesstellen befand sich auch das Bundesamt für Forstwesen, dessen Abteilung Natur- und Heimatschutz das Sekretariat der Eid- genössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) führt, welche Gelegenheit zur Begutachtung erhielt. Das ESTI veranstaltete eine Begehung mit allen beteiligten Instanzen.
Nach Abschluss der Verhandlungen erteilte das ESTI dem Projektverfasser am 31. August 1979 eine generelle Geneh- migung. In die Verfügung wurden verschiedene Bedingun- gen und Auflagen aufgenommen, von denen im Zusammen- hang mit dem Postulat Affolter folgende als bedeutungsvoll erscheinen:
a. Die generelle Genehmigung ist keine Baubewilligung.
b. Der Bauherr hat sich mit den zuständigen kantonalen Forstbehörden über die forstwirtschaftlichen Forderungen zu verständigen.
c. Der Entscheid über allfällige Flughindernismarkierungen bleibt bis zur Beurteilung der Detailpläne vorbehalten.
d. Es sind die folgenden in einem Bericht vom 17. August 1979 des Bundesamtes für Forstwesen bzw. in dem Bericht vom 13. Juli 1977 der Eidgenössischen Natur- und Heimat- schutzkommission (ENHK) aufgeführten Bedingungen zu berücksichtigen:
Der Wald als wichtigstes Landschaftselement muss in gleichem Umfang wie bisher gepflegt und genutzt werden können.
Bei einem allfälligen Bau von Waldstrassen oder techni- schen Erschliessungswegen darf keine Erosion der rutsch- gefährdeten Hänge hervorgerufen werden.
Die Leitung ist so zu projektieren, dass bei einem späte- ren Ausbau der Staustufe «Martina» und der «internationa- len Staustufe», mit Ausnahme eines direkten Anschluss- stückes, keine zusätzlichen Hochspannungsleitungen mehr notwendig werden.
Die Leitungsführung soll so gewählt werden, dass auf eine allfällige Markierung als Luftfahrthindernis verzichtet werden kann und keine Leitungsmasten auf exponierten Geländestellen wie Kuppen, Kreten usw. erstellt werden. Diese Massnahmen sind soweit technisch möglich zu berücksichtigen.
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e. Es sind die von der Regierung des Kantons Graubünden geforderten Bedingungen zu erfüllen. (Diese decken sich zum grossen Teil mit jenen des Bundesamtes für Forstwe- sen bzw. der ENHK.)
Nachträglich war die Bedürfnisfrage nochmals überprüft worden. Eine Rücksprache mit dem Bundesamt für Ener- giewirtschaft ergab, dass die Leitung im Hinblick auf die Störanfälligkeit der Albulaleitung und die Sicherstellung des Kraftwerkes Pradella als absolut notwendig bezeichnet wurde und nicht mehr nur als wertvoll. Nach Kenntnis- nahme dieser Sachlage hatte die ENHK am 8. August 1979 folgenden Beschluss gefasst:
«Die Kommission vertritt nach wie vor die Auffassung, dass das Gebiet von Pradella bis an die Landesgrenze eine der wertvollsten Erholungslandschaften der Schweiz darstellt. In Kenntnis der vorgenommenen Abklärungen kann sie sich jedoch, wenn auch unter schweren Bedenken, mit dem Bau der 380-Kilovolt-Hochspannungsleitung Pradella-Martina einverstanden erklären.»
Die ENHK hatte gleichzeitig Festhalten an ihren früheren Bedingungen und Auflagen beschlossen. Diese sind in der generellen Genehmigung (vgl. Ziff. 1) unter Buchstabe d aufgeführt.
Detailprojektierung und Genehmigung des Detailprojek- tes. Die generelle Genehmigung, die sich auf ein in der Lan- deskarte 1:25 000 eingezeichnetes Leitungstrassee bezog, ermöglichte es dem Projektverfasser, die Detailpläne in grösserem Massstab, nämlich 1:10 000, auszuarbeiten. Aus ihm gehen der Standort der einzelnen Masten, die Masten- abstände und das genaue Längenprofil hervor. Erst die Detailpläne erlaubten eine genaue Abklärung der entste- henden Inkonvenienzen, insbesondere in bezug auf die Waldnutzung. Die Detailplanung ist inzwischen abgeschlos- sen worden. Sobald die Reinzeichnung beendet ist, werden die Detailpläne dem ESTI übermittelt, das aber vor der Genehmigung ein neues Vernehmlassungsverfahren durch- führen wird.
Trasseeverlauf in Waldpartien. Die geplante Leitung ver- läuft auf der rechten Talseite, vornehmlich wenig über dem Talgrund. Erst gegen die Landesgrenze hin steigt sie an der rechten Talflanke auf. Sie berührt grösstenteils Wälder. Auf- grund der inzwischen durchgeführten Detailplanung kann jetzt schon gesagt werden, dass keine Waldschneisen nötig werden, weil die Wälder überspannt werden. Die Ma- stenhöhen richten sich nach den topografischen Verhältnis- sen, so dass auch bei ausgewachsenem Wald keine Bäume zu nahe an die Leiterseile geraten werden. Von den Masten werden nur die oberen Teile sichtbar sein.
Auch zum Bau der Leitung sind, weil keine Seilbahnen erstellt werden müssen, keine Waldschneisen nötig. Wo keine Wege zur Verfügung stehen, werden die Mastenteile mit Helikoptern eingeflogen. Es wird also weder eine sicht- bare Veränderung noch eine Beeinträchtigung der Schutz- wirkung von Wäldern entstehen.
Aus Gründen der Flugsicherheit werden an einzelnen Stel- len Markierungen notwendig sein. Es handelt sich um rot- orange gefärbte Kugeln von 60 Zentimeter Durchmesser, die wegen der grossen möglichen Sichtdistanzen nur wie Stecknadelköpfe in Erscheinung treten. Rot-weisse Färbun- gen der Mastenschäfte sind bis anhin in der Schweiz nur in
unmittelbarer Nähe von Flugplätzen vorgenommen worden. Es ist kaum zu erwarten, dass in dem fast durchweg bewal- deten Gebiet der Leitung auffällige Mastenfärbungen nötig würden. Im Gegenteil wird der Leitungsersteller verpflichtet, die Masten in Zusammenarbeit mit den örtlichen Natur- schutzorganen mit einer passenden Tarnfarbe zu versehen. Entgegen den Befürchtungen in der Begründung zum Postulat wird somit kein schwerer Eingriff in die Naturland- schaft vorgenommen. Da die Leitung im Talgrund verlaufen soll, wird sie mit Rücksicht auf die dahinter liegenden Wald- partien nicht in auffälliger Weise sichtbar sein.
Es kann somit festgehalten werden, dass die Frage der Inkonvenienzen detailliert abgeklärt worden ist. Da diese Abklärung durch das Forstinspektorat Graubünden erfolgte, besteht aller Grund. zur Annahme, dass die Gemeinden nicht zu Schaden kommen.
In regionaler Hinsicht ist von Bedeutung, dass der Abtrans- port, der im Kraftwerk Pradella der Engadiner Kraftwerke (EKW) AG erzeugten Energie heute einzig durch eine 380- Kilovolt-Leitung über den Albulapass nach der Schaltanlage Sils i. D. geschehen kann. Das Unterengadin ist also ledig- lich über diese Leitung an das schweizerische Höchstspan- nungsnetz angeschlossen.
Bei Störungen in der Elektrizitätsübertragung können für das Unterengadin heikle Probleme entstehen. Die Leistun- gen der beiden Zentralen der EKW sind so gross, dass einerseits ein beträchtlicher Lieferunterbruch nach Norden entstehen, aber andererseits eine Überkapazität für die Tal- versorgung auftreten würde. Dadurch könnten instabile Verhältnisse mit Störungen in den Ortsversorgungen ent- stehen.
Ein zweiter, überregionaler Aspekt ist zu berücksichtigen. Mit dem Bau grosser Kernkraftwerkblöcke stellt die genü- gende Reservestellung ein immer zentraleres Problem dar, das die einzelnen Länder nicht mehr auf nationaler Ebene zu lösen vermögen. Die Beschaffung von Ersatzleistungen für den Ausfall grosser nuklearer Einheiten zwingt zu gross- räumigem Verbund. Sinn und Bedeutung des internationa- len Verbundbetriebes ist es, bei kurzfristig auftretenden Störungen der Stromerzeugung und bei Unterbrüchen zu Revisionszwecken sich gegenseitig auszuhelfen. Die über- geordneten Verbundgesellschaften der Schweiz und ihrer Nachbarländer haben deshalb vereinbart, gegenseitig im Notfall jederzeit 300 Megawatt nach Können und Vermögen zur Verfügung zu stellen. Die Schweiz kann also damit rech- nen, dass die Nachbarländer im Störungsfall einen grossen Teil der unterbrochenen Leistung aufbringen würden, sofern die notwendigen Transportleitungen zur Verfügung stehen.
Mit den Ländern Italien, Frankreich und Deutschland ist die Schweiz mit verschiedenen Transportleitungen verbunden. Zwischen Österreich und der Schweiz besteht hingegen nur eine einzige 220-Kilovolt-Leitung über die vorarlber- gisch-schweizerische Grenze. Diese Leitung wäre bei wei- tem nicht in der Lage, die vorerwähnte Reserveleistung zu übertragen. Das Land Vorarlberg selbst ist erst seit einigen Jahren über eine 220-Kilovolt-Leitung mit dem übrigen Österreich direkt verbunden, die aber voll der Landesver- sorgung dient.
Mit Rücksicht darauf, dass Österreich verschiedene grös-
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sere Speicherkraftwerke besitzt, wäre dieses Land in erster Linie in der Lage, bei Kraftwerkausfällen den anderen Län- dern mit Leistung kurzfristig auszuhelfen. Die Schweiz und Italien sind deshalb besonders daran interessiert, mit West- tirol verbunden zu sein. Die vorgesehene Anschlussleitung von Pradella nach Martina, die an die Nord-Süd-Verbindung Westtirol-Dugale (bei Venedig) heranführen soll, dient die- sem Zwecke. Für die Schweiz ist der Anschluss an West- tirol auch dann sehr wertvoll, wenn die Leitung nach Dugale vorderhand nicht verwirklicht werden sollte.
Es wird heute danach getrachtet, das europäische Ver- bundnetz auf der 380-Kilovolt-Ebene zusammenzuschlies- sen und die 220-Kilovolt-Netze für die regionalen Versor- gungen zu verwenden. Da von Pradella aus in die Hauptver- teilzentren der Schweiz heute fast durchgehend 380-Kilo- volt-Leitungen bestehen oder sich im Bau befinden, ist es offensichtlich, dass durch die kurze Verbindung von Pra- della an die Landesgrenze bei Martina die Versorgungssi- cherheit der Schweiz erhöht würde. Die wenigen Störun- gen, die wir in der Schweiz erleben, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass in letzter Zeit verschiedene kritische Situationen in der Stromversorgung bestanden haben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Affolter: Als ich das Postulat am 17. Dezember 1980 ein- reichte, ging es mir darum, abzuklären, ob die Notwendig- keit einer Hochspannungsleitung dieser Art in einem Teil unseres Landes, der zu einem schützenswerten Land- schaftsgebiet gezählt wurde, ausgewiesen sei. Die Antwort des Bundesrates auf mein Postulat hat nun gezeigt, dass die meisten meiner Fragen tatsächlich abgeklärt wurden. Der grosse Fehler lag darin, dass man nach meinem Dafür- halten mit den Gemeinden und der betroffenen Bevölke- rung der Region diese Probleme zu wenig klar und eindeu- tig besprochen hatte. Das kam auch zum Ausdruck, indem viele Versammlungen und Veranstaltungen durchgeführt wurden, um gegen diesen Bau der Leitung zu protestieren, weil man offenbar Punkte, die man wissen wollte, nicht kannte. Ich erwähne, nur als Beispiel, einen: Der Bau einer solchen Hochspannungsleitung bedeutet für die betroffene Landwirtschaft in bezug auf ihre Wälder einen starken Ein- griff, indem die Wälder nicht mehr mit den gleichen Mitteln erschlossen werden können, zum Beispiel mit Seilbahnen; sie müssen neue Strassen bauen und ein teures Wegnetz erstellen. Das war auch ein Punkt, der mich interessierte, weil ich mich auch als Unterländer dagegen wehren würde, wenn wir eine Hochspannungsleitung in dieser Gegend bauen würden, um die wertvolle elektrische Energie für unsere Arbeitsplätze, aber auch unseren energieträchtigen Lebensstil in den Ballungszentren des Mittellandes zu transportieren.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit für die ausführliche Ant- wort des Bundesrates danken, möchte aber die Frage stel- len, wie die Situation sich heute darstellt, nachdem die Gemeinden Sent und Tschlin den Bau der Hochspannungs- leitung in der Gemeindeabstimmung abgelehnt haben. Ich weiss, dass man mit Enteignungsverfahren einschreiten kann, glaube aber, dass es gerade in diesen empfindlichen Fragen nicht sehr sinnvoll und auch nicht sehr gut ist, wenn wir mit rein juristischen Vorschriften den Bau einer solchen
Hochspannungsleitung ermöglichen. Daher bitte ich den Bundesrat zu erklären, ob nach dieser Ablehnung auch den Gemeinden eine für ihre Verhältnisse angemessene Ent- schädigung und auch ein angemessener Bau dieser Hoch- spannungsleitung zugesichert werden kann. Denn es geht hier um eine Landschaft - ich wiederhole es noch einmal -, die zu schützen ist, und zwar im nationalen Interesse. Ich weiss zwar auch, dass Energie im nationalen Interesse transportiert und beschafft werden muss. Auch als Unter- länder liegt mir daran, dass wir diese Teile unseres Landes nicht durch unsere Technik und nicht durch unsere wirt- schaftlich stärkere Kraft übergehen und sie zu etwas zwin- gen, was sie nicht verstehen und nicht begreifen können. Herr Bundesrat Schlumpf, können Sie uns deshalb heute versichern, dass diesen Gemeinden - auch denen, die abgelehnt haben - im Sinne meines Postulates entgegen- gekommen wird? Wenn ja, bin ich bereit, das Postulat als erledigt zu betrachten.
Bundesrat Schlumpf: Ich möchte vorerst Herrn Nationalrat Affolter danken, dass er sich dieser Sache derart gründlich angenommen hat. Ich muss wohl nicht betonen, dass ich die Besorgnisse, die ihn zur Einreichung seines Postulates veranlasst haben, schon meiner Herkunft wegen, zusam- men mit vielen anderen, auch Mitarbeitern auf Bundes- ebene, teile.
Eine Ergänzung zur schriftlichen Stellungnahme des Bun- desrates, die vom 1. Juni 1981 datiert: Die Genehmigung der Detailpläne durch das Eidgenössische Starkstrom- inspektorat stand damals noch aus. Sie erfolgte Ende Dezember 1981, und zwar - und dies als Antwort an Herrn Nationalrat Affolter - in sehr engem Zusammenwirken mit den kantonalen Instanzen (Regierungsrat, zuständiges Departement und Forstorgane). Ich habe mich selbst davon überzeugt, dass man mit der projektierten Anlage neben den allgemeinen Landschaftsschutzproblemen gerade auch den forstlichen Belangen Rechnung trägt. Die Leitung führt überall durch die Talebene; man ist auch darauf bedacht, dass sie nicht in den sichtfreien Horizont hineinragt. Aber auch die notwendigen Kugeln zur Flugsicherung sind so plaziert, dass sie das Sichtfeld möglichst wenig stören.
Die Gemeinden Sent und Tschlin, die sich aus Gründen, für die man sicher viel Verständnis hat, ablehnend verhalten haben, werden selbstverständlich genau gleich behandelt wie alle andern. Ein Grossteil der Waldfläche im Kanton Graubünden (92 Prozent) gehört eben den Gemeinden, doch hat es auch noch einige andere betroffene Grundei- gentümer. Die Interessen der Gemeinden als Grund- eigentümerinnen werden auf zweierlei Weise berücksich- tigt: erstens indem die Projekte so schonend wie möglich entworfen und ausgeführt werden. Es geht auch um die Ausführung, dass man nicht Bauseilbahnen usw. erstellt, die Waldschläge, Schneisen notwendig machen. Davon wird abgesehen. Also Schonung in der Projektierung und in der Bauausführung, Umgehung aller irgendwie vermeidbaren Eingriffe. Wenn trotzdem Inkonvenienzen für Gemeinden oder für Private entstehen, sollen diese korrekt, aber nicht kleinlich, abgegolten werden. Das gilt selbstverständlich für die Gemeinden Sent und Tschlin wie für alle anderen Betei- ligten. Wir werden also auch in Zukunft im Verlaufe der wei- teren Bearbeitung dieser Pläne und im Zuge der Ausfüh- rung - nötigenfalls auch bei der Regelung von Inkonvenien- zen - mit den kantonalen Instanzen zusammenwirken. Nötigenfalls werden wir in Direktkontakt auch dahin wirken, dass alles getan wird, schonend zu arbeiten und dass Schä- den abgegolten werden.
Präsidentin: Herr Affolter hat erklärt, dass er mit der Ableh- nung des Postulates einverstanden ist.
Abgelehnt - Rejeté
Schluss der Sitzung um 18.35 Uhr La séance est levée à 18 h 35
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1982
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Conseil
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Consiglio
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Seduta
Geschäftsnummer 80.914
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Datum 24.06.1982 - 15:30
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Data
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956-958
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