Acquisition d'immeubles par des étrangers
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waren nämlich lediglich die Kompetenzen des Kantons nach Artikel 89 der Bundesverfassung betreffend die dem Kan- ton mit Bezug auf die eidgenössische Gesetzgebung zuste- henden Rechte und Artikel 93 der Bundesverfassung betreffend die Standesinitiative geregelt. Im neuen Verfas- sungstext werden auch die dem Kanton nach Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung zustehenden Rechte, näm- lich die Begehren auf Einberufung der Bundesversamm- lung, geregelt, und Artikel 93 BV wird präzisiert.
Während die erstgenannte Verfassungsbestimmung in der Volksabstimmung vom 20. Mai 1979 angenommen wurde, fand in der zweiten Frage die Abstimmung am 27. Septem- ber 1981 statt. Leider wurde im ersten Fall übersehen, die eidgenössische Gewährleistung einzuholen. Dieser Mangel wird nun behoben.
Alle diese vorgeschlagenen Verfassungsänderungen erfül- len die Voraussetzung nach Artikel 6 Absatz 2 der Bundes- verfassung, d. h., sie verletzen weder die Bundesverfas- sung noch das übrige Bundesrecht. Die Ausübung der poli- tischen Rechte ist in den entsprechenden Kantonen in republikanischen Formen gesichert, und alle Bestimmun- gen sind vom Volk angenommen worden und können revi- diert werden, wenn es die absolute Mehrheit der Bürger verlangt. Damit kann und muss die Gewährleistung ausge- sprochen werden. Ich empfehle Ihnen daher im Namen der einstimmigen Gewährleistungskommission, der Vorlage des Bundesrates in globo zuzustimmen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.016
Grundstückerwerb durch Ausländer. Verlängerung des Bundesbeschlusses Acquisition d'immeubles par des étrangers. Prorogation de l'arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. März 1982 (BBI I, 1069) Message et projet d'arrêté du 15 mars 1982 (FF I, 1069) Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 1982 Décision du Conseil national du 10 juin 1982
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalra- tes
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil natio- nal
Mme Bauer, rapporteur: La commission du Conseil des Etats, chargée d'examiner le message du Conseil fédéral
relatif à la prolongation de la durée de validité de l'arrêté fédéral sur l'acquisition d'immeubles par des personnes domiciliées à l'étranger, s'est réunie à Berne le 4 mai 1982 en présence de M. Kurt Furgler, conseiller fédéral et chef du Département de justice et police, de M. Voyame, direc- teur de l'Office fédéral de la justice, de MM. Muff, Reize et Wendrich du même office. M. Furgler, conseiller fédéral, a d'abord rappelé les raisons pour lesquelles la prolongation est nécessaire. La durée de validité de l'arrêté fédéral du 21 mars 1973, prolongée de cinq ans le 24 juin 1977, arrive à échéance le 31 décembre 1982. Le Conseil fédéral propose de le prolonger une fois encore jusqu'à ce que la nouvelle loi entre en vigueur mais au plus tard jusqu'àu 31 décembre 1984. Dans l'intervalle, il importera de veiller au respect de la loi, les statistiques les plus récentes prouvant en effet que la demande, par des étrangers de terrains situés en Suisse, continue à être forte. En 1980, 5950 autorisations ont été accordées, totalisant 250 hectares; de janvier à sep- tembere 1981, 4532 autorisations totalisant près de 231 hectares.
Si pour le premier trimestre 1982, on note une légère dimi- nution du nombre des autorisations, on ne peut cependant pas exclure une augmentation encore possible pour le reste de l'année.
La prolongation de l'arrêté fédéral n'étant prévue que pour un délai relativement court, deux ans environ, le Conseil fédéral estime qu'il n'y a pas lieu de le modifier. Le 16 sep- tembre 1981, le Conseil fédéral a proposé au Parlement un message relatif à une loi sur l'acquisition d'immeubles par des personnes domicilitées à l'étranger. Elle doit remplacer l'arrêté fédéral qui arrive à échéance. Elle constitue d'autre part un contre-projet à l'initiative populaire de 1979 «contre le bradage du sol national». Après avoir évoqué les caracté- ristiques de cette nouvelle loi, M. Furgler, conseiller fédéral, s'est exprimé sur les délais à envisager jusqu'à son entrée en vigueur. Les conseils auront à prendre position sur l'ini- tiative «contre le bradage du sol national», avant le 26 octo- bre 1983, a-t-il rappelé. Pour ce qui est de la loi proprement dite, le Conseil national pourrait en débattre cette année encore. Ainsi donc la prolongation proposée jusqu'au 31 décembre 1984 est-elle réaliste et suffisante.
Lors de la discussion qui suivit, des membres de la com- mission ont exprimé le souhait qu'on n'entamât pas le débat de fond, se réservant d'y revenir lorsqu'on examine- rait la nouvelle loi. Pourtant, plusieurs des députés ont évo- qué la situation difficile de certaines parties du pays. Des opinions divergentes se sont exprimées à l'encontre des prescriptions en vigueur que les uns jugent trop strictes tandis que les autres les qualifient d'insuffisantes, ce qui promet de beaux débats lorsque le moment sera venu de discuter la loi.
Un statut particulier a été réclamé pour les régions de mon- tagne et pour les régions que leur vocation touristique per- met seuls d'accéder à une certaine prospérité. On a pro- posé la suppression de la distinction entre lieu bloqué et lieu non bloqué. Plusieurs conseillers ont suggéré, en atten- dant la nouvelle loi, de renforcer les prescriptions actuelles, inaptes, affirment-ils, à empêcher les abus, le danger d'une augmentation des ventes à des étrangers ne pouvant être écarté pendant la période intermédiaire.
On a souligné enfin que la construction d'immeubles crée des emplois et que la vente à des étrangers de fabriques et d'usines, dans des régions frappées par le chômage notam- ment, devrait pouvoir être envisagée dès lors que les inves- tissements suisses sont insuffisants. Après que M. Furgler, conseiller fédéral, eut répondu aux questions posées, la commission du Conseil des Etats a accepté à l'unanimité de prolonger l'arrêté fédéral jusqu'au 31 décembre 1984. Je vous rappelle enfin que le 10 juin dernier, suivant en cela les propositions du Conseil fédéral et celles de sa commis- sion, le Conseil national en a également décidé ainsi, il a adopté sans opposition la prolongation de l'arrêté fédéral. Pour des raisons de sécurité juridique, il s'est opposé à toute modification de l'arrêté, la nouvelle loi devant entrer en vigueur dans un temps relativement proche.
Grundstückerwerb durch Ausländer
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Ainsi donc, je vous engage à suivre les propositions du Conseil fédéral, du Conseil national et celles de votre com- mission en acceptant la prolongation de l'arrêté fédéral jusqu'au 31 décembre 1984.
Frau Bührer: Ich bin selbstverständlich auch für Eintreten auf diese Vorlage, aber ich möchte doch ausdrücken, dass es mir sehr unbefriedigend erscheint, dass wir nur über diese Verlängerung reden und abstimmen. Denn damit wird ja ein Zustand verlängert, der allgemein im Volk als unbe- friedigend taxiert wird. Das ist das eine.
Andererseits könnte dadurch, dass man weiss, dass in spä- testens zwei Jahren eine verschärfte Ordnung eingeführt wird, eine gewisse Ausverkaufsstimmung aufkommen, die die ganze Sache noch verschärfen und verschlechtern würde.
Die Stimmung im Volk ist eindeutig; und wer darüber noch Zweifel hatte, der soll sich an die Abstimmung über das Ausländergesetz erinnern. Ich glaube, wir politisieren dadurch, dass wir nicht rascher eine neue Lex Furgler brin- gen, am Volk vorbei.
Im Volk verfängt eben die Zahlenakrobatik nicht. Wenn Sie die Botschaft zum neuen Bundesgesetz lesen, das ja jetzt nicht zur Diskussion steht, dann sehen Sie dort diese Pro- zentzahlen. Es sind ja nur 0,14 Prozent der Landesfläche, die seit der Einführung der Bestimmungen in ausländische Hände übergegangen sind. Es geht dann weiter mit der Zahlenakrobatik: 0,19 Prozent des produktiven Landes oder 2,6 Prozent der geschätzten Bauzonenfläche der Schweiz usw. Das verfängt nicht. Das Volk sieht die Fläche, es sind immerhin 5800 Hektaren, die in ausländischen Besitz über- gegangen sind, und wenn wir das etwas anschaulicher dar- stellen, so sind das rund 300 Bauernbetriebe zu 20 Hekt- aren. Das sieht das Volk. Oder wenn wir es umrechnen in Flächen für Einfamilienhäuser zu 10 Aren, dann sind das immerhin 58 000 Einfamilienhäuser, die in ausländischem Besitz sind.
Die Meinung im Volk ist eindeutig: So darf es nicht weiter- gehen. Das sagen nicht nur diejenigen, die eine diffuse und ganz generelle Fremdenfeindlichkeit haben. Es stecken da durchaus auch Überlegungen dahinter. Wir wissen alle, dass das Interesse der Ausländer an unserem Boden eine katastrophale preistreibende Wirkung hat. Die einheimische Bevölkerung kann sich zum Teil den eigenen Boden nicht mehr leisten; sie kann sich nicht mehr leisten, auch nur am Ort zu wohnen, wo sie geboren ist. Das führt dazu, dass die Dörfer entvölkert werden, dass es Gespensterdörfer mit geschlossenen Fensterläden gibt, die nur zu gewissen Zei- ten wieder zu einem Scheinleben erwachen.
Also ich meine, die Dringlichkeit einer Verschärfung ist seit langem bekannt, und es ist enttäuschend, dass wir nicht rechtzeitig das Nötige vorgekehrt haben. Für den Moment bleibt uns nichts anderes übrig, als dieser Vorlage hier zuzustimmen; denn kein Mensch möchte ja einen Zustand, der nun überhaupt keine Restriktionen mehr zulassen würde. Am Jahresende muss also diese Regelung weiterge- führt werden, denn sonst befürchte ich, dass diese Sumpf- pflanze noch viel üppiger ins Kraut schiessen wird.
Piller: Erlauben Sie, dass ich als Nichtkommissionsmitglied das Wort ergreife. Eigentlich wollte ich heute einen Antrag zur Verschärfung der Artikel 6 und 7 des geltenden Bundes- beschlusses einreichen.
Ich habe mir aber Rechenschaft darüber gegeben, dass dieser Antrag nach der Zustimmung im Nationalrat in dieser gleichen Session keinen grossen Sinn hätte.
Meine Bedenken möchte ich hier aber trotzdem anbringen: Wir stellen aufgrund der statistischen Zahlen fest, dass der Grundstückverkauf an Ausländer im Jahre 1981 wieder zugenommen hat. Es handelt sich vorwiegend um den Kauf von Bauland zum Bau von Zweitwohnungen, von Zweitresi- denzen. Nun frage ich mich, ob dabei tatsächlich in den betroffenen Gegenden, in denen zur Hauptsache solche Verkäufe getätigt werden, viel Positives abfällt.
Vielfach werden solche Verkäufe durch Promotoren in die
Wege geleitet, die das Ganze unter Entwicklungsförderung laufen lassen. Beim näheren Betrachten entpuppt es sich aber nicht selten als simple Spekulation. Dauerhafte Arbeitsplätze werden kaum geschaffen, und das Bauge- werbe, insbesondere der Hochbau, beschäftigt gerade heute vorwiegend ausländische Saisonniers, so dass auch hier von keiner Notsituation gesprochen werden kann.
Was wir in unserem Land heute brauchen, sind Wohnungen für unsere Familien, dauerhafte Arbeitsplätze und den Schutz von noch intakten Landschaften. Die Entwicklung der letzten Jahre auf dem Gebiete der Grundstückverkäufe an gut betuchte Ausländer kann uns dies mit Sicherheit nicht bringen! Im Gegenteil!
Darf ich Sie auf die zusätzlichen Probleme aufmerksam machen, die durch den forcierten Bau von Zweitwohnungen in Berggebieten und Erholungszonen auftreten? Denken Sie an die zusätzliche Umweltbelastung, an die notwendi- gen Gewässerschutzmassnahmen, aber auch an die Ener- gieversorgung. Es zeigt sich, dass gerade im Berggebiet diese Zweitwohnungen fast ausschliesslich elektrisch geheizt werden. Allein für die Beheizung der im Jahre 1981 erstellten Zweitwohnungen durch Ausländer in unserem Lande schätze ich den zusätzlichen elektrischen Leistungs- bedarf auf 100 Megawatt. Ja, wollen wir den Bedarfsnach- weis für Kaiseraugst über die Beheizung von Zweitwohnun- gen von Ausländern erbringen, die einige Wochen während des Jahres in unserem Lande wohnen?
Diese Entwicklung gefällt mir ganz und gar nicht. Vieles, sehr vieles an Problemen bürden wir uns da auf, wofür noch keine Lösung vorliegt. Ich frage deshalb den Bundesrat an, wie er in den kommenden zwei Jahren den Artikel 6 Absatz 3 Litera a zu handhaben gedenkt und ob eine restriktivere Interpretation zu erwarten ist. Ebenfalls möchte ich wissen, wieweit bis heute schon vom Artikel 7 Absatz 1 Litera b zu large Gebrauch gemacht wurde.
Die Stimmung im Volke in dieser Sache ist nicht besonders gut. Der Ausgang der Abstimmung über das Ausländerge- setz, den ich persönlich zutiefst bedaure, müsste uns eigentlich ein Fingerzeig sein. Ich kann hier nur hoffen, dass gerade die Kantone vermehrt auf Selbstbeschränkung machen, ansonsten das Volk vielleicht einmal die Schran- ken so setzt, wie wir sie eigentlich nicht wollen.
Cavelty: Ich möchte den Vorrednern zwar nicht widerspre- chen. Auch ich bin der Meinung, dass man mit Verkäufen an Ausländer sehr vorsichtig sein muss. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass die Gemeinden bereits die Möglich- keit haben, diese Verkäufe einzuschränken, und ich darf mit einiger Genugtuung auf die Gemeinden meines Kantons hinweisen, die von diesen Möglichkeiten sehr regen Gebrauch gemacht haben. Soviel zu Punkt 1.
Zu Punkt 2 wage ich doch die Frage an meine beiden Vor- redner und auch an den Herrn Bundesrat: Ist es richtig, dass man nur gerade die Ferienwohnungen anvisiert und dass man stillschweigend zuschaut, wie mitsamt dem Boden ganze Unternehmungen in ausländische Hände übergehen? Sollte da nicht eine gewisse Gleichstellung bewerkstelligt werden?
Es wäre unrichtig zu meinen, die Missstimmung im Volk beziehe sich nur auf die Ferienwohnungen.
M. Genoud: Je ne crois pas que le moment soit déjà venu d'aborder dans son ensemble le problème de l'acquisition d'immeubles par des étrangers. Nous savons que la proro- gation des dispositions en vigueur nous est demandée uni- quement parce que les travaux de préparation de la loi sur la matière n'ont pas pu être conduits au sein des commis- sons et des Chambres avec la rapidité qui aurait été souhai- tée. C'est donc une solution transitoire qui nous est propo- sée et je crois qu'il est dangereux de vouloir, déjà dans ce débat, aborder l'ensemble des problèmes qui sont liés à cette matière. Il me paraît néanmoins nécessaire que je dise quelques mots à la suite des interventions que nous venons d'entendre.
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Il est vrai d'une manière générale que nous devons pouvoir exercer un contrôle, je dirai même un contrôle renforcé, sur les ventes d'immeubles à des personnes domiciliées à l'étranger. Il est absolument vrai que, si nous avions dans ce domaine un comportement relâché ou que si nous allions jusqu'à une situation extrême de libéralisation en toute cette matière, la Suisse deviendrait rapidement un champ de spéculation, d'une spéculation pratiquée au niveau international, avec toutes les conséquences désas- treuses qu'elle entraînerait certainement. Mais d'autre part, il n'est pas juste non plus de prétendre qu'actuellement, on procède à une mise à l'encan du territoire national. Par l'application des arrêtés en vigueur et surtout des ordon- nances du Conseil fédéral, on a de mieux en mieux maîtrisé la situation, sauf à dire que le système n'est pas parfait dans sa conception même, surtout du fait qu'on a créé des lieux bloqués et des lieux qui ne le sont pas, où, malheureu- sement, se déplace une activité trop forte de ce domaine. Mais ce que l'on peut et doit aussi attendre, c'est une com- préhension à l'égard des régions qui sont vraiment concer- nées par le problème de la vente d'immeubles à des per- sonnes domiciliées à l'étranger. Certaines régions de mon- tagne iraient au-devant d'une situation économique vrai- ment catastrophique si elles ne pouvaient continuer de jouir de la possibilité qui leur est actuellement offerte, quitte à ce qu'elle soit contenue dans une proportion mieux contrôlée. Il est indéniable que plusieurs régions du pays doivent avoir la possibilité de s'ouvrir encore à l'accueil de touristes et que l'accueil rendu possible par la propriété d'un chalet ou d'un appartement est aujourd'hui très prisé.
Il y va de la possibilité, pour de petites communautés, de petites communes, d'accepter et de supporter les sacri- fices qu'exige la création d'une infrastructure nécessaire à la communauté indigène. L'adduction d'eau potable, le trai- tement des eaux usées, le maintien de voies de communi- cation sont devenus des problèmes insurmontables pour des communes qui ont une substance démographique vrai- ment trop restreinte et c'est par la construction de loge- ments de vacances que, dans de nombreux cas, ces pro- blèmes apparemment insolubles ont pu être réglés.
Il faut donc, dans toute cette matière, faire preuve de volonté de raisonner sans passion. Je ne sais pas ce que le peuple veut. Le peuple est divers dans les régions du pays et certainement, il est plus ou moins sensible aussi selon la façon dont on présente le problème. Ce qui est certain, c'est qu'au niveau de la loi, nous devrons maîtriser toute une série de problèmes liés à ce domaine et qu'il faut s'interdire de donner dans la volonté soit de tout libéraliser, soit de tout bloquer. C'est une question d'équilibre, de mesure, qui devra être réglée. Il nous faudra tout le temps qui est devant nous pour mener à chef la mise sur pied de la législation qui prendra le relai de l'arrêté. Le problème est beaucoup trop complexe pour qu'on cherche à modifier ce qui existe aujourd'hui. Il faut s'en accomoder pour les deux ans qui sont devant nous, en admettant que le Conseil fédéral fera preuve de la raison qu'on lui connaît dans toutes ces circonstances, à la fois pour ne pas laisser s'emballer la machine et pour ne pas nous imposer une pra- tique trop restrictive. Celle-ci nous mettrait dans l'impossi- bilité de faire droit aux requêtes légitimes et minimales de régions de montagne dont l'économie est beaucoup plus menacée et beaucoup plus difficile à sauvegarder que celle d'autres régions du pays, dont on parle pourtant davantage, souvent dans nos Chambres.
Voilà pourquoi je pense que la sagesse doit nous amener à différer l'examen de l'ensemble du problème dans le cadre de la loi et, pour aujourd'hui, à approuver cette prorogation de deux ans de l'arrêté actuel. Je suis donc pour l'entrée en matière" et me prononcerai en faveur de la prorogation qui nous est proposée.
Bundesrat Furgler: Wir müssen den Bundesbeschluss ver- längern! Mit dieser lapidaren Feststellung möchte ich mein Votum beginnen.
Der geltende Beschluss läuft Ende dieses Jahres aus. Am 16. September des letzten Jahres hatten wir einen neuen Botschaftsentwurf eingebracht, dessen Beratung der Natio- nalrat aus den Ihnen bekannten Gründen der Überlastung des Parlamentes jedoch nicht sofort aufnehmen konnte. Damit hat sich die Zeit derart verkürzt, dass für zwei Jahre ein Provisorium in Kauf genommen werden muss.
Materiell begreife ich alle, die gesprochen haben und mit dem heutigen Zustand nicht ganz zufrieden sind - mit Nuancen von fast Betrübtsein über den heutigen Zustand bis zum Hoffnungsschimmer wie im Votum von Herrn Genoud.
Darf ich die Lage wie folgt beurteilen: Das Problem der Lex stellt sich seit 1961. Man hat verspürt, dass da und dort masslos verkauft wurde. Es blieb Bundesrat und Parlament nichts anderes übrig, als einen massvollen Mittelweg zu suchen zwischen den beiden denkbaren Extremen: totale Blockade, wie wir sie in einigen Staaten kennen - in Finn- land können Sie Boden nicht kaufen, sondern nur mieten oder pachten -, und dem totalen Freigeben, das offensicht- lich - ich füge bei: leider - zum Übermarchen führt.
Dass das Volk sich jedes Wochenende beim Erscheinen vor allem von Sonntagszeitungen aus dem Ausland über die häufig marktschreierischen Inserate ärgert - in denen gele- gentlich geschmacklos fast der Eindruck erweckt wird, als ob man mit einem Kauf auch gleich noch das Bürgerrecht erhielte -, begreift der Bundesrat voll und ganz. Mir scheint, dass diese psychologische Situation mindestens so bedeutsam ist für das, was man als «Stimmung im Volke» bezeichnen kann, wie der rein materielle Aspekt der ver- kauften Fläche.
Materiell habe ich Ihnen in der Botschaft vom September (die Sie später behandeln werden) in einem Anhang ganz offen alle zahlenmässigen Hinweise gegeben. So betrug die seit 1966 tatsächlich in ausländisches Eigentum übergegan- gene Fläche 1375 Hektaren (ich verweise auf Seite 63). Frau Bührer erwähnte, wenn ich sie nicht missverstanden habe, in ihrem Votum mit 5289 Hektaren die seit 1961 bewilligte Fläche. Ich verzichte aber auf Ergänzungen und füge nur bei, dass in erster Linie die tatsächlich verkaufte Fläche mit den Millionen Franken, die sich darin verbergen, aussage- kräftig ist. Die Bewilligungszahl an und für sich, mit der immer wieder gefochten wird, ist interpretationsbedürftig, weil das, was zum Lex-Problem führt, die Relation von ver- kaufter Fläche zur in schweizerischem Eigentum verblei- benden Fläche ist. In der Tat hat sich bei der Bekanntgabe der Statistiken unter dem Aspekt der Bewilligungen leider ein Fehler eingeschlichen. Es wird dort auf die erteilten statt auf die benutzten Bewilligungen abgestellt. Und wir stellten nun fest, dass hier - um ein Beispiel zu nennen: für das Jahr 1980 - ein ganz wesentlicher Unterschied besteht: immerhin wurden Bewilligungen für eine Fläche von 136 Hektaren nicht benützt, sie müssten also abgezogen wer- den. Sodann wurde nicht berücksichtigt, was durch Rück- kauf an Schweizer rückfliesst und was nur den ausländi- schen Eigentümer wechselt. Diese Faktoren figurieren nicht in der publizierten Statistikinformation, und deshalb stim- men die Interpretationen meistens nicht. Ich erläutere das hier, weil es keinen Sinn hat - hier teile ich die Auffassung von Frau Bührer -, grosse Zahlenakrobatik in Volksver- sammlungen anzustellen. Es geht mir nur darum, Ihnen zu erklären: Mit den Bewilligungszahlen allein lässt sich nicht streiten; die effektiv verkaufte Fläche muss zur Bewertung herangezogen werden.
Ich komme auf ein zweites, urpolitisches Problem zu reden. Sie werden auch in Zukunft Kantone haben, bei denen der Verkauf in massvoller Weise betrieben wird. Dass immer wieder die Kantone Waadt, Wallis, Tessin, Graubünden in Erscheinung treten, darf man ihnen an und für sich nicht zum Vorwurf machen, sondern ist im Vergleich ihrer Wirt- schaftssituation und ihrer Struktur mit den grossen Agglo- merationskantonen zu sehen, in denen das Problem sich so stellt, wie Herr Cavelty es angesprochen hat. Dort werden nicht Ferienhäuser verkauft, sondern dort werden im Zusammenhang mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen, im
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Grundstückerwerb durch Ausländer
Zusammenhang mit neuen Betriebsinhabern Ausländern laufend Geschäftsliegenschaften übertragen. Um das nun politisch entkrampft darzustellen, müssen wir auch in der Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass wir das ganz sicher nicht verbieten können, weil wir sonst Retorsionsmassnah- men des Auslands in Kauf nehmen müssten. Wie soll das Exportland Schweiz - mit so und soviel Betriebsstätten schweizerischer Unternehmungen im Ausland - verhindern, dass ausländische Firmen auch ihrerseits bei uns Betriebs- stätte führen? Wir können nicht nur mit Blick auf uns ope- rieren; mir scheint, dass in der ganzen Diskussion - und deshalb bin ich für die Frage von Herrn Cavelty dankbar - dieser gesamtwirtschaftliche und auch gesamtstaatspoliti- sche Aspekt zu kurz kommt. Ich darf Sie beruhigen, Herr Cavelty, und damit beantworte ich Ihre Frage abschlies- send: Wir haben, als uns der Ölboom - wegen der damit verbundenen Anlagebedürfnisse der Ölproduzentenstaaten - Sorgen bereitete, Massnahmen vorbereitet, um allfälligen Blitzübernahmen wichtigster Unternehmen wirksam begeg- nen zu können. Sie kennen aus dem Bereich des Banken- geschäftes und der Industrie die sogenannte Tenderofferte: die masslos übersteigerte Offerte, die nichts mit dem inne- ren Wert einer Firma zu tun hat, die man nur aussprechen kann, weil man über entsprechend liquide Mittel verfügt. Wir befürchteten während einer bestimmten Zeit, dass ölprodu- zierende Staaten geneigt sein könnten, einzelne Unterneh- men unseres Landes zu übernehmen, und zwar solche, die aus staats-, wirtschaftspolitischen oder anderen Gründen aus der Sicht des Bundesrates nicht verkauft werden soll- ten. Unser Gegenmassnahmen sind, wie erwähnt, vorberei- tet.
Aber für die normale Rechtslage möchte ich, um nicht miss- verstanden zu werden, noch einmal unterstreichen: Wir können nicht als Exportland bestehen und unseren Unter- nehmen zum Teil sogar empfehlen, ihre Produktion ins Aus- land zu verlegen, damit sie ihre Produkte in der heute kriti- schen Weltwirtschaftssituation überhaupt an den Mann bringen können, wenn wir nicht unsererseits durch eine offene Wirtschaftsverfassung ausländischem Kapital die Möglichkeit bieten, sich auch bei uns massvoll sichtbar zu machen.
Und nun zurück zum eigentlichen Problem. Weil sich diese Art Industrieprobleme in den Fremdenverkehrskantonen lei- der nicht stellen - ihre Regierungen hätten gerne eine noch diversifiziertere Volkswirtschaft -, können diese Kantone der sogenannten «vocation» ihrer eigenen Landschaft nicht entfliehen. Es ist unbestritten, und ich habe das im Natio- nalrat schon deutlich gemacht, dass man in einzelnen von ihnen während einer ganz bestimmten Zeit das vernünftige Mass verloren hat. Das hat zum Missmut in der Bevölke- rung geführt, zu Missmut bei Ihnen und bei uns. Ich sage Ihnen offen, ich habe keine einzige Rechtsordnung zu betreuen, die derart kummervoll, dornenreich und unbefrie- digend ist wie diese. Aber das hängt vermutlich mit der Eigenart des Menschen zusammen: auch Schweizer soll es geben, die spekulieren, die den Geldwert sehr wohl kennen und die sich nicht so sehr wie wir alle gemeinsam um staatspolitische Überlegungen kümmern. Aber vermutlich wollen wir die jetzt nicht namentlich nennen, und ich füge es lediglich bei, damit wir uns richtig verstehen: deshalb kommen wir nicht darum herum, Massnahmen zu ergreifen. Ich füge weiter bei, dass auch unter den Kantonen grosse Unterschiede festgestellt werden mussten, dass sich aber mit der Zeit die guten Beispiele durchsetzen. Betrachten Sie den Kanton Bern, der auch Fremdenverkehrskanton ist. Er verspürt mit seiner sehr zurückhaltenden Entwicklungs- politik im Berner Oberland - sicher auch ein wunderschö- nes Touristikgebiet - dieses Problem in einem weniger gra- vierenden Masse. Andere Kantone versuchen nun, es ihm gleichzutun und zu massvollen Lösungen zu kommen. Und ich darf mit den Vorrednern, mit Herrn Genoud sagen, dass wir im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Erlas- ses ganz bestimmt eine Gesundung, neue Kriterien bringen werden.
Und nun noch zu den direkten Fragen von Frau Bührer und
von Herrn Piller: Die Ausverkaufsstimmung herrscht noch da und dort; ich würde sie aber nicht mehr generell für die Regierungen einzelner Kantone gelten lassen, sondern sie auf bestimmte Promotorenkreise in diesen Kantonen ein- grenzen. Die Regierungsvertreter unter Ihnen kennen die Gebiete in ihren eigenen Kantonen, denen nun erklärt wird: wir haben so lange gewartet, dass wir jetzt an und für sich mehr bewilligte Fläche brauchten. Hier müssen wir versu- chen - und der Teufel sitzt dann im Detail - nach dem Wil- len der dortigen Bevölkerung, der dortigen Regierung eine massvolle Entwicklung zu ermöglichen. Für mich ist hier eine der grössten Beruhigungen, dass in all den erwähnten Kantonen sich sehr viele Gemeinden selbst der Bewilli- gungssperre unterstellt haben und unterstellen. Sie haben erkannt, dass es nicht sinnvoll ist, ganze Quartiere zu bauen, die dann während zehneinhalb Monaten nicht bewohnt sind. Die damit verbundene Umstrukturierung eines Dorfes hat auch menschlich gesehen schwerwie- gende Folgen. Ich bin glücklich, dass diese Erkenntnis im Gespräch mit den Kantonsregierungen - die hier anwesen- den Regierungsräte der entsprechenden Kantone werden mir das bestätigen - Allgemeingut geworden ist.
Zur Kontingentsituation: Ich habe, nachdem Sie, Herr Piller, und im Nationalrat Herr Muheim den Grundgedanken einge- bracht haben, erklärt und wiederhole es hier: Der Bundes- rat wird die Kontingente für das nächste Jahr knapper hal- ten. Das ist auch der Wille der Kantonsregierungen. Sie - wenn ich sie richtig verstanden habe - wie wir wollen nichts petrifizieren und einfach erklären, das Leben sei ab 1982 für eine bestimmte Ortschaft oder für eine bestimmte Region auf zehn Jahre gleichsam blockiert. Hier werden wir viel- mehr der Zeichen der Zeit gedenken und bei den Kontin- gentfestlegungen auch die Interventionen der Vertreter aus den Gebirgskantonen mitberücksichtigen, die uns selbst erklärten: Bitte seid straff, härter als bisher!
Mit Bezug auf die von Ihnen direkt erfragten Artikel darf ich Ihnen sagen, dass die dem Bund übertragenen Kompeten- zen im dafür zuständigen Bundesamt für Justiz ausseror- dentlich sorgfältig wahrgenommen werden. Ich glaube, das müssen die Kantone bestätigen. Wir bemühen uns, hier nicht den Bundesvogt zu markieren, sondern die zurzeit gültige Rechtslage korrekt anzuwenden. Persönlich halte ich dafür, dass einzelne rechtliche Instrumente ungenügend sind. Das ist mit ein Grund, weshalb ich die totale Revision angeordnet habe und der Bundesrat sie beschlossen hat. Ob Artikel 7 Absatz 2, nach dem Sie sich erkundigen, zu large interpretiert worden sei: Ich begreife Ihr Problem - es ist für uns ein Dauerbrenner -, ich nehme es zur Kenntnis und werde diese Sorge des Ständerates bei den kommen- den Pendenzen auch meinen Mitarbeitern gegenüber noch einmal zum Ausdruck bringen. Aus der Sicht des Bundesra- tes darf ich Sie versichern, dass wir die jetzt gültige Ord- nung rechtmässig und korrekt anwenden werden.
Frau Bührer darf ich insoweit beruhigen, als die energisch vorangetriebene Revision nicht nur ihr, sondern auch unser Anliegen ist. Die nationalrätliche Kommission, die dieses Geschäft unter dem Vorsitz von Herrn Rubi bearbeitet, hat drei Tage in Ilanz beraten, zwei Sitzungen in Bern abgehal- ten und bereits weitere drei Sitzungstage festgelegt, so dass ich überzeugt bin, dass wir die Vorlage bis Ende die- ses Jahres im Nationalrat durchgearbeitet haben werden. Das erlaubt mir auch die optimistische Feststellung, dass wir mit der jetzt angestrebten Verlängerung um zwei Jahre durchkommen.
Ich schliesse mit folgender einfachen Erkenntnis: Ohne die Lex geht es nicht; es allen Leuten recht zu tun, ist - in die- sem Bereich noch vielmehr als sonst - eine Kunst, die nie- mand kann! Alle Kantonsregierungen, alle Gemeinden sind aufgerufen, massvoll zu sein. Das gilt auch für die verehrten Mitbürger, die gelegentlich der Spekulationslust erliegen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Office national suisse du tourisme. Contribution
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E 15 juin 1982
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
An den Nationalrat - Au Conseil national
34 Stimmen (Einstimmigkeit)
81.303 Motion des Nationalrates (Jost) Baulicher Zivilschutz Motion du Conseil national (Jost) Abris de la protection civile
Beschluss des Nationalrates vom 18. Dezember 1981 Décision du Conseil national du 18 décembre 1981
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1981
Der Bundesrat wird beauftragt, beförderlichst eine Teilrevi- sion der eidgenössischen Gesetzgebung über den bauli- chen Zivilschutz (Schutzbautengesetz vom 4. Oktober 1963 - Schutzbautenverordnung vom 27. November 1978) einzu- leiten, um:
a. durch die Vermeidung von Schutzplatzüberangeboten und
b. durch die Ermöglichung und Förderung von Schutzbau- tenausgleichen
das Hauptziel der Zivilschutzkonzeption von 1971, «Jedem Einwohner an seinem Wohnort einen Schutzplatz bereitzu- stellen», zeitgerecht verwirklichen und Fehlinvestitionen (öffentlicher und privater Mittel) vermeiden zu können.
Texte de la motion du 18 décembre 1981
Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre le plus rapide- ment possible une révision partielle de la législation fédé- rale sur les abris de la protection civile (loi du 4 octobre 1963 sur les abris et ordonnance du 27 novembre 1978 sur les abris). Ces modifications devraient permettre d'attein- dre dans les délais prévus l'objectif principal fixé dans la conception 1971 de la protection civile («mettre à la disposi- tion de chaque citoyen un abri à son domicile») et de parer à des investissements erronés de fonds publics ou privés, grâce à des dispositions propres:
a. a empêcher que l'offre d'abris ne soit excédentaire ;
b. a favoriser une répartition équilibrée des abris.
Ulrich, Berichterstatter: Bei der Motion des Nationalrates, baulicher Zivilschutz, über die ich berichten darf, geht es um den Schutzplatz für alle Schweizer. Mit seinem Motions- vorschlag vom 2. März 1981, der vom Nationalrat am 18. Dezember 1981 diskussionslos angenommen worden ist, strebt Nationalrat Jost das Ziel an, in Gebieten mit über- durchschnittlicher Bautätigkeit - darunter fallen insbeson- dere Zentren des Fremdenverkehrs sowie industrielle Bal- lungsgebiete - eine Schutzplatzüberproduktion zu verhin- dern und gleichzeitig die Möglichkeiten für einen kantona- len Schutzplatzausgleich zugunsten von finanzschwachen Gemeinden mit geringer Bautätigkeit und entsprechendem Schutzplatzdefizit zu schaffen.
Der Motionsvorschlag liegt auf der Linie der seit einiger Zeit in Vorbereitung stehenden Anpassung der bundesrätlichen Baumassnahmenverordnung. Mit dieser sollen die rechtli- chen Möglichkeiten zur Steuerung der Schutzplatzproduk-
tion im Hinblick auf einen gezielten und wirtschaftlichen Ein- satz der für den Schutzraumbau aufzubringenden privaten und öffentlichen Mittel verbessert werden. Der Entwurf der entsprechenden Anpassungen wurde den kantonalen Zivil- schutzdirektoren zur Stellungnahme unterbreitet und ist vermutlich heute in der Auswertung. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen. Die Kommis- sion, für die ich hier spreche, hat am 9. März, während der Session, einstimmig beschlossen, Ihnen die Annahme der Motion Jost bzw. des Nationalrates zu beantragen.
Überwiesen - Transmis .
82.013 Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag Office national suisse du tourisme. Contribution
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI II, 22) Message et projet d'arrêté du 24 février 1982 (FF II, 22)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Guntern, Berichterstatter: Im Auftrag der Kommission beantrage ich Ihnen, den Bundesbeitrag an die Schweizeri- sche Verkehrszentrale um 6 Millionen Franken zu erhöhen, und zwar aus folgenden Gründen:
Sie wissen, dass die Verkehrszentrale einen direkten Bezug zum schweizerischen Tourismus hat. Der schweizerische Tourismus hat eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion zu erfüllen. Der Gesamtumsatz betrug 1981 13,5 Milliarden Franken. Davon resultieren Einnahmen aus dem Fremden- verkehr mit Gästen aus dem Ausland von 7,84 Milliarden Franken. Der Devisenzugang aus dem Ausländertourismus von 1981 mit diesen 7,8 Milliarden Franken entsprach somit annähernd dem gesamten Handelsbilanzdefizit der Schweiz. Es ist wohl kaum nötig, Ihnen hier auch die Bedeutung des Tourismus für das Berggebiet darzulegen. Von 500 000 Arbeitsplätzen im Berggebiet entfallen 150 000 auf den Tourismus. Die Tätigkeit der Schweizerischen Ver- kehrszentrale spielt also mittelbar eine wichtige Rolle für die Erhaltung und die Verbesserung der Lebensbedingun gen im Berggebiet. Nun müssen wir aber feststellen, dass immer mehr Staaten am Tourismus interessiert sind und versuchen, ihn anzuziehen. Es gibt heute über 100 Staaten, die nationale Werbeinstitutionen unterhalten. Diese Konkur- renz spürt selbstverständlisch auch die Schweizerische Verkehrszentrale. Die Konkurrenten verfügen dabei mei- stens über viel mehr Werbemittel, als dies für unsere natio- nale Institution der Fall ist.
Dabei möchte ich betonen, dass die Schweizerische Ver- kehrszentrale nicht irgendeine private Organisation ist, son- dern dass sie eine vom Bund geschaffene öffentlich-rechtli- che Körperschaft darstellt. Der Bund leistet somit nicht frei- willig Beiträge an diese Institution, sondern er leistet diese Beiträge, damit diese dem Auftrag, der ihr gegeben ist, nämlich touristische Werbung im In- und Ausland durchzu- führen, nachkommmen kann.
Der Auftrag an die Schweizerische Verkehrszentrale geht dabei über die reine Tourismuswerbung hinaus. Ihre erste Aufgabe besteht darin, Sympathie- und Präsenzwerbung für die Schweiz ganz allgemein durchzuführen. Die Aktivität der Schweizerischen Verkehrszentrale ist daher auch sehr weit-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Grundstückerwerb durch Ausländer. Verlängerung des Bundesbeschlusses Acquisition d'immeubles par des étrangers. Prorogation de l'arrêté fédéral
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.016
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
15.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
268-272
Page
Pagina
Ref. No
20 010 687
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