1417
Postulat Leuenberger Moritz
84.371 Postulato Carobbio Krebs als Berufskrankheit Forme di cancro professionale Cancers d'origine professionnelle
Wortlaut des Postulates vom 15. März 1984
Nach Angaben der Fachleute sterben in der Schweiz jedes Jahr rund 13 000 Menschen an Krebs; und offiziell werden jährlich drei bis vier Fälle von «berufsbedingtem», d. h. am Arbeitsplatz zugezogenem Krebs registriert. In Wirklichkeit scheint diese Zahl bedeutend grösser zu sein. Das ist jeden- falls die Meinung von Spezialisten wie Prof. M. Guillemin, Direktor des Instituts für Arbeitshygiene an der Universität Lausanne. Er veranschlagt - laut Presseberichten - die Häufigkeit von berufsbedingtem Krebs mit 10 Prozent aller Krebsfälle. Allem Anschein nach mangelt es auf diesem Gebiet an zuverlässigen Untersuchungen und glaubwürdi- gen Statistiken.
Die Unterzeichner fragen deshalb den Bundesrat:
a. Ist er nicht der Meinung, er sollte den eidgenössischen Räten einen Bericht zu diesem Problem vorlegen, der
alle denkbaren Beziehungen zwischen Arbeitsplatz, Arbeit und Krebsgefahr untersucht;
die wünschbaren Massnahmen aufzeigt, damit diese Gefahr unter Kontrolle gebracht werden kann;
neue mögliche Normen für die Ausscheidung bestimmter Krebsformen als Berufskrankheiten aufzeigt?
b. Sollte er nicht namentlich bei der. SUVA darauf drängen, dass sie für die Statistiken über den berufsbedingten Krebs neue Kriterien einführt?
Testo del postulato del 15 marzo 1984
Secondo le indicazioni degli specialisti ogni anno in Sviz- zera 13 000 persone muoiono di cancro. Ufficialmente si registrano ogni anno da tre a quattro casi di forme di cancro cosidette professionali, cioè contratte sul posto di lavoro. Tale cifra appare manifestamente al di sotto della realtà. Questa è in ogni caso l'opinione di specialisti come il prof. M. Guillemin, direttore dell'Istituto Universitario di igiene industriale di Losanna, che, secondo quanto ha riferito la stampa, valuta ad almeno il 10 per cento del totale i casi di forme di cancro professionali. In ogni caso appare evidente che mancano analisi valide e statistiche credibili del feno- meno.
I sottoscritti chiedono perciò al Consiglio federale di dire: a. se non ritiene di presentare alle Camere un rapporto sul problema
che analizzi tutte le possibili relazioni fra posti di lavoro, professioni e pericoli di contrattare forme di cancro;
indichi le misure auspicabili perchè tali possibilità siano messe sotto controllo e
possibili norme nuove per valutare come malattie profes- sionali determinate forme di cancro,
b. se non ritiene di sollecitare in particolare I'INSAI ad adottare nuovi criteri nell'allestimento delle statistiche sulle forme di cancro professionale?
Texte du postulat du 15 mars 1984
Selon les spécialistes, chaque année 13 000 personnes meu- rent du cancer en Suisse et on enregistre officiellement trois ou quatre cas de formes de cancer d'origine profession- nelle, c'est-à-dire contractées au poste de travail. Ce chiffre semble manifestement ne pas correspondre à la réalité. Telle est du moins l'opinion de spécialistes comme le pro- fesseur M. Guillemin, directeur de l'Institut universitaire d'hygiène industrielle, à Lausanne, qui, d'après ce qu'on a pu lire dans la presse, évalue à 10 pour cent au minimum du total les cas de cancer d'origine professionnelle. De toute
façon, il est évident que les analyses sérieuses et les statisti- ques crédibles en la matière font défaut. Les soussignés demandent par conséquent au Conseil fédé- ral de dire:
a. S'il n'estime pas opportun de présenter aux Chambres fédérales un rapport à ce sujet
qui analyse les relations possibles entre les professions, les postes de travail et les risques de contracter le cancer,
qui indique les mesures souhaitables pour que de telles possibilités fassent l'objet d'un contrôle,
qui fixe de nouvelles normes permettant de considérer certaines formes de cancer comme d'origine profession- nelle;
b. s'il ne pense pas qu'il serait utile de demander notam- ment à la CNA d'adopter de nouveaux critères pour l'élabo- ration de statistiques sur les diverses formes de cancer d'origine professionnelle ?
Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Borel, Bré- laz, Christinat, Clivaz, Cotti Flavio, Dafflon, Deneys, Friedli, Giudici, Gloor, Grassi, Gurtner, Herczog, Jaggi, Longet, Mei- zoz, Pini, Pitteloud, Rebeaud, Riesen-Fribourg, Robbiani, Ruffy, Salvioni, Vannay (24)
Schriftliche Begründung - Sviluppi scritti
Développement par écrit
L'autore rinuncia agli sviluppi e desidera una risposta scritta.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 5. September 1984
Dichiarazione scritta del Consiglio federale del 5 settembre 1984
Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 5 septembre 1984 Il Consiglio federale è disposto ad accettare il postulato.
Überwiesen - Transmis
83.323 Postulat Leuenberger Moritz Krane. Sicherheitsvorschriften Grues de chantier. Prescriptions de sécurité
Wortlaut des Postulates vom 2. Februar 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, den Erlass folgender Vor- schriften zu prüfen:
Baukrane sollen unmittelbar nach jeder Montage amtlich geprüft werden, wozu auch eine Belastungsprobe gehört.
Das Führen eines Kranes soll bewilligungspflichtig sein. Die Prüfung soll neben praktischem auch technisches Wis- sen über das Funktionieren eines Kranes und insbesondere die Kenntnisse der SUVA-Richtlinien umfassen.
Zur Vermeidung von Ermüdungsbrüchen soll die maxi- male Tragkraft eines Kranes mit zunehmendem Alter suk- zessive herabgesetzt werden.
Es soll eine Unfallstatistik für Baumaschinen erstellt werden.
Texte du postulat du 2 février 1983
Le Conseil fédéral est invite à examiner s'il ne serait pas opportun d'éditer les prescriptions suivantes:
Les grues de chantier doivent, après chaque montage, être soumises à un contrôle officiel, un essai de charge étant compris dans cet examen.
La conduite d'une grue de chantier doit être soumise au
Postulat Leuenberger Moritz
1418
N
5 octobre 1984
régime de l'autorisation. L'examen portera à la fois sur la pratique et sur les connaissances techniques concernant le fonctionnement d'une grue, ainsi que sur les directives de la CNA.
Afin d'éviter des ruptures de fatigue, la force portante maximale d'une grue de chantier doit être diminuée pro- gressivement au fil des ans.
Il faut établir une statistique des accidents causés par des machines de chantier.
Mitunterzeichner - Cosignataires: (Affolter), Bäumlin, Borel, Bratschi, Braunschweig, Christinat, Deneys, Euler, (Ganz), Gloor, Hubacher, Jaggi, (Lang, Loetscher), Mauch, (Meier Werner, Merz), Morf, (Müller-Bern), Nauer, Neukomm, Ott, Renschler, Ruffy, Schmid, (Stich), Uchtenhagen, Vannay, Zehnder, (Ziegler-Genf) (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In der Schweiz gibt es zahlreiche schwere Unfälle mit Bau- maschinen, insbesondere mit Kranen. Am 25. April 1982 stürzte in Lausanne ein Auslegearm eines Kranes auf einen städtischen Trolleybus und forderte mehrere Menschenle- ben. Aber auch auf Baustellen stürzen immer wieder Bau- krane bei der Montage oder während des Betriebes ein, wobei oft Arbeiter getötet, schwer verletzt werden, immer aber sehr gefährdet sind. Die genaue Anzahl der diesbezüg- lichen Unfälle und ihre Folgen sind deswegen nicht bekannt, weil offensichtlich keine entsprechende Unfallstati- stik geführt wird. Eine solche könnte aber für allfällige Vorschriften der staatlichen Krankontrolle entscheidende Erkenntnisse vermitteln.
Alle Kranunfälle, insbesondere diejenigen infolge von Ermü- dungsbrüchen, liessen sich bei strengeren SUVA-Vorschrif- ten vermeiden. Zwar sollte gemäss Artikel 18 der Verord- nung über die Verhütung von Unfällen bei der Verwendung von Kranen und Hebezeugen vom 22. Juni 1951 nach jeder Montage eine Betriebskontrolle mit Belastungsprobe durch -. geführt werden. In den allermeisten Fällen wird dies aber nicht getan. Dies ist nur möglich, weil keine entsprechende behördliche Aufsicht besteht. Deshalb sollte jeder Kran nach seiner Montage behördlich kontrolliert und seine Inbetrieb- nahme auf dem entsprechenden Bauplatz bewilligt werden, wie dies zum Beispiel bereits in den Kantonen Basel-Stadt oder Genf der Fall ist.
Erschreckend ist auch, wie bei gewissen Firmen auf die Fähigkeit eines Kranführers überhaupt nicht geachtet wird. Oft werden als solche Leute eingesetzt, die von den SUVA- Vorschriften nicht die geringste Ahnung haben. Dass diese durch die kantonalen Baupolizeibehörden auch noch ver- schieden interpretiert werden, trägt nicht gerade dazu bei, dass den rudimentären Vorschriften einigermassen nachge- lebt wird. Wenn ein Kranführer eine Prüfung ablegen müss- te, was übrigens in der Stadt Zürich bereits Vorschrift ist, würde dies seine Verantwortung beim Arbeitsablauf mit einem Kran stärken. Nach Unfällen zeigt sich nämlich oft, dass völlig unklar ist, wer diese getragen haben soll.
Am unberechenbarsten und gefährlichsten sind Ermü- dungsbrüche. Da es kein vorgeschriebenes Höchstalter für Krane gibt, werden diese - inbesondere von kleinen Firmen - solange gebraucht, bis sie zusammenbrechen. Trotz fort- geschrittenen Alters kann aber ein Kran unter Umständen noch beschränkt tauglich sein. Daher sollte seine Höchstlast sukzessive mit zunehmendem Alter herabgesetzt werden (beispielsweise nach 10 Jahren um 30 Prozent und mit jedem weiteren Jahr 5 Prozent oder ähnlich). Nur so oder mit genau vorgeschriebener behördlicher Kontrolle kann künftig schweren Unfällen vorgebeugt werden. Andernfalls nehmen wir weitere Unfälle mit Toten und Verletzten in Kauf.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 1983
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1983
Baumaschinen und namentlich Krane können bedeutende
Risiken darstellen; dies nicht nur für die Bauarbeiter, son- dern auch für die Öffentlichkeit. Der Unfall in Lausanne vom 25. April 1982, bei dem ein Kran auf einen mit Passagieren besetzten Trolleybus gestürzt ist, illustriert dies auf tragi- sche Weise. Unfallverhütungsmassnahmen sind in erster Linie vom Arbeitgeber, im weiteren vom Personal auf dem Bauplatz sowie von den Fabrikanten oder Importeuren sol- cher Maschinen an die Hand zu nehmen. Was den Schutz des Arbeitnehmers anbetrifft, so ist es tatsächlich dessen Arbeitgeber, der für seine Sicherheit genügend Gewähr zu leisten hat, und es ist insbesondere Aufgabe der Organe der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA), dar- über zu wachen, dass er dieser Pflicht nachkommt.
Andererseits ist es das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG), das die Fabrikanten oder Importeure ver- pflichtet, nur solche Maschinen in Verkehr zu bringen, die den Sicherheitsanforderungen dieses Gesetzes entspre- chen. Liegen Mängel vor, so können die zuständigen Organe des Arbeitsgesetzes oder des STEG Massnahmen ergreifen, die bis zum Betriebsverbot oder zur Beschlagnah- mung einer Maschine führen können.
Zu den im Postulat einzeln erwähnten Anträgen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
Ad 1: Eine amtliche Prüfung der Baukrane unmittelbar nach deren Montage bietet nicht absolute Gewähr für die Betriebssicherheit. Gewisse notwendige Kontrollen können nur durchgeführt werden, wenn der Kran demontiert ist. Nach jeder Montage muss aber eine Funktionskontrolle durchgeführt werden, die schon heute vorgeschrieben ist. In einer im Hinblick auf die Neuordnung der Arbeitssicher- heit durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) überarbeiteten Richtlinie, die 1984 in Kraft treten soll, ist eine Bestimmung vorgesehen, wonach jeder Baukran alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen eingehend auf seine Betriebssicherheit kontrolliert werden muss. Als Sachverständige gelten Vertreter der Herstellerfirmen oder Maschineningenieure bzw. - techniker mit entsprechender Erfahrung. Das Ergebnis dieser Kontrollen wird in einem Kranbuch eingetragen und kann somit durch die Kontrollor- gane jederzeit nachgeprüft werden.
Ad 2: Die Anforderungen an den Kranführer werden in der erwähnten Richtlinie so umschrieben, dass die Betriebsin- haber gezwungen sind, ihre Kranführer ausbilden zu lassen. Als Ausweis über die Ausbildung würde den Kontrollorga- nen vorerst eine «Kursbestätigung» genügen. Die Einfüh- rung eines amtlichen Ausweises mit Prüfung würde den Aufbau einer Organisation (Reglement, Prüfungskommis- sion usw.) notwendig machen. Dies wäre aber innert nützli- cher Frist nicht möglich und vor allem personell kaum zu bewältigen, müssten doch etwa 6000 Kranführer geprüft werden.
Ad 3: Wenn, wie nun vorgesehen, jeder Baukran alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen eingehend kontrolliert wird, können Risse, Abnutzungen usw. rechtzeitig festge- stellt werden. Bei sachgemässem Unterhalt (Reparaturen, Auswechseln von Einzelteilen usw.) ist es nicht notwendig, die maximale Tragkraft sukzessive herabzusetzen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass beispiels- weise die Tragfähigkeit von Eisenbahnbrücken und anderen grossen Metallkonstruktionen auch nicht automatisch dem Alter entsprechend herabgesetzt wird.
Unfälle beim Betrieb von Baukranen sind in den meisten Fällen eindeutig auf den mangelhaften Unterhalt dieser Geräte durch die Betriebsinhaber zurückzuführen. Gerade deshalb muss ihnen vorgeschrieben werden, ihre Krane regelmässig durch einen aussenstehenden Spezialisten kontrollieren zu lassen. Solche Fachleute sind auch besser in der Lage, die Kontrollen sachgemäss durchzuführen.
Ad 4: Die Vorbereitungsarbeiten für eine Unfallstatistik für Baumaschinen sind aufgenommen worden.
Obwohl der Bundesrat den vom Postulat verfolgten Zweck anerkennt, erachtet er es als nicht angezeigt, an den Punk- ten 2 und 3 festzuhalten.
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Postulat Uchtenhagen
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 1 und 4 entgegenzuneh- men, und beantragt, die Punkte 2 und 3 abzulehnen.
Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates Transmis selon la proposition du Conseil fédéral
83.526 Postulat (Crevoisier)-Herczog Wissenschaft und Technik im Dienst der Öffentlichkeit Sciences et techniques au service du public
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1983
Der Bundesrat wird beauftragt'zu prüfen, wie all jenen, die ein öffentliches Interesse nachweisen können (Privatperso- nen oder Gemeinwesen), die wissenschaftlichen und techni- schen Mittel, über die namentlich die Technischen Hoch- schulen, die Universitäten, die Eidgenössischen For- schungsanstalten und die Techniken verfügen, unmittelbar zugänglich gemacht werden können.
Texte du postulat du 23 juin 1983
Le Conseil fédéral est invité à étudier comment il serait possible de mettre directement à la disposition de tous ceux qui peuvent justifier d'un intérêt public (personnes privées ou collectivité publiques), les ressources des sciences et des techniques rassemblées notamment dans les écoles poly- techniques, les universités, les instituts fédéraux de recherche et les technicums.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Deneys, (Forel), Herczog, Jaggi, Longet, Magnin, Pitteloud, Ruffy, Vannay, (Ziegler-Genève) (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et désire une réponse écrite.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 15. August 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 août 1984 Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat. Überwiesen - Transmis
84.417 Postulat Uchtenhagen Eidgenössische Technische Hochschulen. Personalstopp Ecoles polytechniques fédérales. Blocage des effectifs du personnel
Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1984
Angesichts der nicht mehr zu verantwortenden Verschlech- terung des Verhältnisses zwischen Lehrkörper und Zahl der Studenten wird der Bundesrat aufgefordert, für den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen - insbeson- dere jener von Lausanne - den Personalstopp zu lockern.
Texte du postulat du 3 mai 1984
Étant donné l'insupportable déséquilibre qui existe entre le corps enseignant et le nombre des étudiants, le Conseil fédéral est invité à assouplir de manière appropriée le blo- cage des effectifs du personnel dans les écoles polytechni- ques fédérales, notamment dans celle de Lausanne.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir- cher, Braunschweig, Bundi, Deneys, Euler, Fankhauser, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Mauch, Neukomm, Ott, Reimann, Renschler, Rob- biani, Ruffy, Stamm Walter (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit Einführung des Personalstopps im Jahre 1975 ist die Zahl der Studenten an den beiden Eidgenössischen Techni- schen Hochschulen um 2400 bzw. 27 Prozent gestiegen. An der ETHZ nahm die Studentenzahl um 1515 bzw. 21,4 Pro- zent und an der EPFL um 885 bzw. 48,7 Prozent zu.
Da im gleichen Zeitraum die Zahl der Etatstellen praktisch unverändert geblieben ist, konnte die Zunahme des Lehr- körpers mit dieser Entwicklung nicht annähernd Schritt halten. Das durchschnittliche Betreuungsverhältnis gemes- sen an Assistenten und Professoren ist laufend abgesunken. Die Qualität der Ausbildung leidet vor allem auf praktischem Gebiet. Während Vorlesungen vor mehreren hundert Stu- denten zwar nicht wünschbar aber möglich sind, braucht es für die Anleitung in Labors und Werkstätten einfach mehr Lehrkräfte. So wird denn etwa festgestellt, dass schon heute Maschinen- und Elektroingenieure im Praktischen weniger gut ausgebildet sind als vor einem Jahrzehnt.
Durch eine bessere Koordination mit den Kantonalen Hoch- schulen und eine grössere Flexibilität bei Stellenbesetzun- gen kann allenfalls eine gewisse Entlastung erzielt werden. Den Stellenumverteilungen von einer Fachrichtung zur anderen sind Grenzen gesetzt, da für die Erhaltung einer infrastrukturellen Grundstruktur jeder Ausbildungssektor unabhängig von kurzfristigen Schwankungen der Studen- tenzahlen ein Mindestmass an Ressourcenausstattung bei- behalten muss. Bewährte Lehr- und Forschungsbereiche etwa von wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeu- tung dürfen durch die Mittelzuteilung nicht unnötig redu- ziert werden. Unter dieser Situation leiden jedoch die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Wachstumsgebiete wie die Informatik, Mikro- und Elektrotechnik, die für die Entwicklung und Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind. In diesen Bereichen ist der Studentenzuwachs überdurchschnittlich. Seit der Einführung der Fachrichtung Informatik an der ETHZ (EPFL) im Jahr 1981 nahm die Studentenzahl von 149 (21) auf 473 (73) zu, was einer Steigerungsrate von 217 (248) Prozent entspricht. Noch krasser sind die Verhältnisse bei der Mikrotechnik, welche nur an der EPFL als selbständige Fachrichtung angeboten wird. Seit 1978 stieg die Studen- tenzahl von anfänglich 11 auf 170 an. Die Elektrotechnik war bereits 1975 mit 946 Studenten an der ETHZ bzw. 344 an der EPFL eine grosse Unterrichtseinheit. Sie stieg im Jahr 1983 auf 1185 Studenten an der ETHZ und 496 an der EPFL an. Da die Expansionsphase an der EPFL weitgehend in die Zeit des Personalstopps fiel, zeigen sich die prekären Verhält- nisse in Lausanne noch etwas ausgeprägter als in Zürich. Abhilfe kann nur eine selektive Lockerung des Personal- stopps an den ETHs schaffen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. September 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 septembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
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Postulat Leuenberger Moritz Krane. Sicherheitsvorschriften Postulat Leuenberger Moritz Grues de chantier. Prescriptions de sécurité
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1984
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.323
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1417-1419
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Pagina
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20 012 756
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