Postulat Müller-Zurich
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N
5 octobre 1984
Rationalisierungsmöglichkeiten in anderen Bereichen zum Teil vernachlässigt werden. So dürften insbesondere in der Beschaffungs- und Auftragspolitik, aber auch in der Investi- tionspolitik und in der Vermögensverwaltung wirtschaftliche Überlegungen oft noch zu wenig Berücksichtigung finden. Aber auch inadäquate Führungsstrukturen, unrationelle Arbeitsabläufe, fehlende Koordination von Abteilungen und Departementen und damit verbundene widersprüchliche Teilpolitiken führen zu Effizienzeinbussen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 22. August 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 22 août 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
84.368 Postulat Müller-Zürich Landwirtschaftliche Bundessubventionen und Naturschutz Subventions à l'agriculture et protection de la nature
Wortlaut des Postulates vom 14. März 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, ökologische Massnahmen in der Landwirtschaft mittels Anbauprämien oder Flächen- beiträgen zu fördern. Damit soll den Landwirten ermöglicht werden, auf ihren Betrieben ohne Einkommenseinbusse Hecken, Naturwiesenstreifen und Bachrandbepflanzungen anzulegen und zu unterhalten.
Le Conseil fédéral est invité à encourager l'application de mesures écologiques dans l'agriculture en allouant des primes de culture ou des contributions à la surface. Cela devra permettre aux paysans de planter et d'entretenir sur leurs exploitations, sans subir de pertes de revenu, des haies, des bandes de prairies naturelles et des arbustes le long des ruisseaux.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bäumlin, Bremi, Bühler-Tschappina, Cincera, Deneys, Dünki, Euler, Friedli, Günter, Herczog, Jaeger, Kopp, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Morf, Nebiker, Oehen, Oester, Ogi, Rebeaud, Robert, Ruffy, Rutishauser, Rütti- mann, Seiler, Spälti, Stappung, Uchtenhagen, Wanner, Zwygart (33)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Unsere modernen landwirtschaftlichen Produktionsmetho- den bewirken eine gewisse Ertragssteigerung bei einem erheblichen Aufwand an Energie, Pestiziden, Düngemitteln und immer höheren Folgekosten. Während der letzten 30 Jahre konnten die Hektarenerträge um 50 Prozent gesteigert werden. Dazu sind aber rund 20mal mehr Energie, 15mal mehr Pestizide und 4,5mal mehr Düngemittel nötig (zit. nach Rohweder O., 1981/82, Ökodilemma, Sonderdruck aus «Natur und Mensch», 23./24. Jahrgang; bezieht sich auf die BRD, 1945 bis 1978). Diese unhaushälterische Produktions- steigerung muss auch im Zusammenhang mit der Planung für Zeiten gestörter Zufuhr kritisch beurteilt werden. Das Überhandnehmen grossflächiger Äcker und deren Nutzung bis hart an die Strassen führen zu einer verarmten Land- schaft, d.h. zum Verschwinden von Hecken, Naturwiesen- streifen und Bachrandbepflanzungen. Damit wird das Mikroklima sowie der Artenreichtum von Pflanzen und Tie-
ren beeinträchtigt, und es werden Schäden verursacht, die mit immer grösser werdendem Aufwand korrigiert werden müssen. An Hanglagen begünstigen wir mit dieser Ausräu- mung der Landschaft das Ausschwemmen der Böden, was wesentlich zur Phosphatbelastung der Seen beiträgt. In die- sem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass Böden mit grossem Humusanteil ein besseres Rückhal- tungsvermögen für Feuchtigkeit und damit für gelöste Stoffe haben.
Ökologie ist Ökonomie auf lange Sicht. In Ergänzung der bisherigen Bundesbeiträge müssten im landwirtschaftlichen Bereich Förderungsmassnahmen zugunsten des ökologi- schen Gleichgewichtes, des Mikroklimas sowie gesunder Böden und Gewässer getroffen werden.
Mit dem vorliegenden Postulat wird angeregt, dass wenig- stens die elementarsten ökologischen Massnahmen, näm- lich das Anlegen und der Unterhalt von Hecken, Naturwie- senstreifen und Bachrandbepflanzungen, staatlich geför- dert bzw. für den Landwirt finanziell tragbar gemacht wer- den. Das agrarpolitische Instrumentarium ist mit dem vor- handenen gut ausgebauten System der Anbauprämien bzw. Flächenbeitragszahlungen gegeben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 1984 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1984
Der Bundesrat hat Verständnis für das im Postulat zum Ausdruck gebrachte ökologische Anliegen. Er erachtet das Anlegen und den Unterhalt von Hecken, Naturwiesenstrei- fen und Uferbepflanzungen grundsätzlich als erwünscht, doch ist dies primär eine Aufgabe der Kantone, Gemeinden, Landwirte und Grundeigentümer. Der Bund selber kann entsprechende Massnahmen dort fördern, wo er gemäss Artikel 24sexies Absatz 2 und 3 BV zuständig ist. Es sind auch Vorbereitungen im Gange, die in Artikel 24sexies Absatz 4 BV verankerte Kompetenz des Bundes zum Schutze der einhei- mischen Pflanzen- und Tierwelt besser auszuschöpfen.
Die Entrichtung der gewünschten Beiträge würde zunächst eine aufwendige Kartierung der subventionsberechtigten Hecken und Flächen bedingen und danach in der Durchfüh- rung (Beitragsermittlungen und Auszahlungen) Bund, Kan- tone und Gemeinden administrativ und personell abermals erheblich belasten. Die Subventionen selbst könnten eine beträchtliche Höhe erreichen. Zum Ausgleich der durch die angestrebte Extensivierung entstehenden Einkommensein- bussen der Landwirte müsste mit Kompensationszahlungen von 1000 bis 2000 Franken je Hektare gerechnet weden. Unter der Annahme, dass das einer Mindernutzung zuzufüh- rende und das vor einer Intensivierung zu bewahrende Land zusammen ein Gebiet von 4 Prozent unseres Kulturlandes im engeren Sinne, d.h. 50000 Hektaren umfassen würde, entstünden für die im Postulat gewünschten ökologischen Massnahmen Kosten in der Grössenordnung von 50 bis 100 Millionen Franken jährlich.
Im Zusammenhang mit den Anliegen des Postulanten darf im übrigen die bereits vorhandene ökologisch wirkende Komponente im schon recht vielfältigen Instrumentarium unserer Agrarpolitik nicht übersehen werden. An Bundes- massnahmen, welche sich in besonderem Masse zugunsten einer ökologiefreundlichen Bodennutzung auswirken, seien erwähnt:
Direktzahlungen wie Kostenbeiträge für Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone, Bewirtschaf- tungsbeiträge, Anbauprämien und Familienzulagen, mit denen den Landwirten Einkommen ohne Zwang zu intensi- ver Produktion auch als Abgeltung ihrer landschaftspflegeri- schen Leistungen übertragen wird;
Artikel 7 der Verordnung über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedin- gungen, wonach für schützenswerte Streueflächen und Trockenstandorte als Teile von Wies- und Weideland Bei- träge nur unter bestimmten Auflagen ausgerichtet werden; - Artikel 79 des Landwirtschaftsgesetzes, wonach bei
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Postulat Wyss
Bodenverbesserungen den allgemeinen Interessen der Umwelt, insbesondere der Erhaltung des Grundwassers und der damit verbundenen Trinkwasserversorgung sowie dem Schutze der Natur und der Wahrung des Landschaftsbildes Rechnung zu tragen ist;
Aufgrund dieser Sachlage halten wir eine Subventionierung von Hecken, Naturwiesenstreifen und Bachrandbepflanzun- gen durch den Bund nicht für angebracht.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen.
Müller-Zürich: Auch wenn der Bundesrat mein Postulat nicht auf Anhieb entgegennehmen kann, so hat er doch mit seiner sehr sorgfältigen Bearbeitung der Antwort ein Funda- ment gelegt, auf dem wir in diesem Sinne weiterbauen können, und dafür möchte ich danken.
Abgelehnt - Rejeté
84.466 Postulat Hari Milchkontingentierung. Anpassungen Contingentement du lait. Adaptations
Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1984
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Verord- . nung über die Milchkontingentierung im Talgebiet, in der voralpinen Hügelzone und in der Zone I des Berggebietes sowie die Verordnung über Massnahmen gegen übermäs- sige Milchlieferungen in den Zonen.Il bis IV des Berggebie- tes nicht dahin zu ändern wären, dass
a. einerseits einem Grundeigentümer, welcher seinen Betrieb nicht selbst bewirtschaftet und ihn verpachten möchte, unter Vorbehalt von Artikel 22 Absatz 4bis der erstgenannten abgeänderten Verordnung vom 11. April 1984 ein Milchkontingent zugeteilt werden kann, und
b. andererseits dem Grundeigentümer ermöglicht werden kann, dieses zugeteilte Kontingent vollständig auf den Päch- ter zu übertragen.
Texte du postulat du 20 juin 1984
Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne faudrait pas modifier l'ordonnance sur le contingentement laitier en région de plaine, en zone préalpine des collines et en zone de montagne I, ainsi que l'ordonnance concernant des mesures contre les livraisons excédentaires de lait dans les zones de montagne II à IV, de façon que
a. d'une part, on puisse attribuer un contingent laitier au propriétaire foncier qui n'exploite pas lui-même son domaine mais désire l'affermer, sous réserve de l'article 22, alinéa 4bis de l'ordonnance modifiée du 11 avril 1984 (la première des ordonnances précitées), et que
b. d'autre part, on puisse permettre au propriétaire foncier de transmettre intégralement le contingent qui lui est attri- bué au fermier.
Mitunterzeichner Cosignataires: Bühler-Tschappina, Geissbühler, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nef, Ogi, Perey, Risi-Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, Rüttimann, Schnider- Luzern, Schnyder-Bern, Schwarz, Uhlmann (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Liegt ein Betrieb im Graswirtschaftsgebiet, welcher nicht mehr von seinem Eigentümer bewirtschaftet werden kann und über kein Milchkontingent verfügt, so kann die Ver- pachtung dieses Betriebes schwierig werden.
Der Grundeigentümer könnte ein Gesuch zur Neuaufnahme der Milchproduktion (Art. 22 Abs. 4 der Verordnung über die Milchkontingentierung im Talgebiet, in der voralpinen Hügelzone und in der Zone I des Berggebietes und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung über Massnahmen gegen übermäs- sige Milchlieferungen in den Zonen Il bis IV des Berggebie- tes) unter der Bedingung stellen, dass der Gesuchsteller selbst ohne Unterbruch Milch in den Verkehr bringt. Er hätte aber nicht die Möglichkeit, das Milchkontingent in den fol- genden drei Jahren auf einen Pächter zu übertragen (Art. 22 Abs. 6 und Art. 12 Abs. 6). Der Pächter selbst hat keine Möglichkeit, ein Gesuch um Erhöhung seines Kontingentes zu stellen, da ja auf der betreffenden Fläche keine Milch produziert wurde.
Der Pächter hat nur Interesse, seine Betriebsfläche zu ver- grössern, wenn gleichzeitig damit sein individuelles Milch- kontingent vergrössert werden kann.
In diesen Fällen steht nicht nur die Weiterexistenz eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Diskussion, sondern die landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen ist in Frage gestellt. Es ist zu befürchten, dass in bestimmten Grenzre- gionen diese Bestimmungen zur Aufgabe der Landwirt- schaft führen können und der Boden zu Brachland oder zum Spekulationsobjekt wird.
Der erste Punkt des Postulates schlägt also vor, einem Grundeigentümer die Zuteilung eines Milchkontingentes zu. ermöglichen, um die landwirtschaftliche Nutzung seines Betriebes auch in Zukunft zu sichern.
Der zweite Punkt verlangt die Übertragung dieses Kontin- gentes an den Pächter, um die Verpachtung zu annehmba- ren Bedingungen zu ermöglichen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 15. August 1984
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 août 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
84.451 Postulat Wyss Touristische Information an Grenzübergängen Information des touristes aux postes frontières
Wortlaut des Postulates vom 14. Juni 1984
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen und zu berichten, wie einerseits baldmöglichst an Grenzübergängen sowie ande- rerseits im Hinblick auf die Fertigstellung der Nord-Süd- und Ost-West-Transversalen des schweizerischen Auto- bahnnetzes und des weiteren Ausbaus der Flughäfen die Information für Touristen verbessert werden könnte.
Texte du postulat du 14 juin 1984
Le Conseil fédéral est prié d'examiner les moyens permet- tant d'améliorer l'information fournie aux touristes aux postes frontières ainsi que sur les autoroutes et dans les aéroports du pays, notamment dans la perspective de l'ou- verture des axes Nord-Sud et Est-Ouest du réseau des routes nationales et de l'agrandissement des aéroports.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Auer, Biel, Cevey, de Chastonay, Cotti Flavio, Coutau, Dünki, Eng, Etique, Feigenwinter, Flubacher, Hubacher, Hunziker, Jean-
180-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Zürich Landwirtschaftliche Bundessubventionen und Naturschutz Postulat Müller-Zürich Subventions à l'agriculture et protection de la nature
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Dans
In
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.368
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1422-1423
Page
Pagina
Ref. No
20 012 763
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