N 5 octobre 1984
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Interpellation Aliesch
ques concédées, indispensables au service. Depuis lors, cette exception est restée ancrée dans la loi.
Le Conseil fédéral ne voit aucune nécessité de déroger au principe précité, selon lequel les concessions pour l'exploi- tation d'installations de télécommunications ne sont octroyées que contre le paiement de taxes. A ce sujet, il faut tenir compte du fait que, d'après la réglementation tarifaire en vigueur, les entreprises de transport par conduites en question doivent payer un cinquième seulement des taxes de régale ordinaires. L'intérêt public que présente l'utilisa- tion des installations de télécommunications en cause est donc pris en considération (cf. l'arrêt du Tribunal fédéral, à la fin).
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
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Interpellation Aliesch Schwerverkehrsabgabe. Retorsionsmassnahmen Redevances sur les poids lourds. Mesures de rétorsion
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1984
Nach der Annahme der Schwerverkehrsabgabe sind in ver- schiedenen Staaten Retorsionsmassnahmen verlangt bzw. bereits beschlossen worden, so beispielsweise, dass Schweizer Nutzfahrzeuge auch im Ausland nur noch mit 28 Tonnen verkehren dürfen und dass die Schweizer im Aus- land die dortige Kraftfahrzeugsteuer entrichten müssen. Solche Retorsionsmassnahmen würden früheren gegenteili- gen Beteuerungen von bundesrätlicher Seite widerspre- chen. Mit dem Bundesrat sind wir der Auffassung, dass die Massnahmen ausländischer Staaten dem Gebot der Nicht- diskriminierung entsprechen müssten, ansonsten die gel- tende internationale Ordnung verletzt würde, was bei den angedrohten bzw. beschlossenen Retorsionsmassnahmen vermutlich der Fall wäre.
Der Bundesrat wird gebeten, einen Überblick über alle im Ausland geplanten und bereits getroffenen Retorsionsmass- nahmen auf dem Gebiete des Strassenverkehrs zu geben.
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen:
a. gegen die angedrohten bzw. beschlossenen Retorsions- massnahmen?
b. zum Schutze der gefährdeten Arbeitsplätze und der 1000 Schweizer Unternehmen, welche mit 8000 Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Strassenverkehr tätig sind?
Texte de l'interpellation du 21 juin 1984
Suite à l'acceptation de la taxe sur les poids lourds, des mesures de rétorsion ont été réclamées, voire déjà décidées, dans plusieurs pays. Il a été question par exemple que les véhicules utilitaires suisses ne puissent dépasser un poids de 28 tonnes ou que leurs conducteurs doivent s'acquitter d'impôts sur les véhicules dans certains pays. De telles représailles seraient en contradiction avec les déclarations faites naguère par le Conseil fédéral. Comme lui, nous sommes d'avis que les mesures prises par des pays étran- gers devraient satisfaire au principe de non-discrimination, sous peine de violer les accords internationaux. Or les formes de rétorsion évoquées plus haut seraient précisé- ment contraires à ce principe.
Le Conseil fédéral est prié de présenter une vue d'ensem- ble de toutes les mesures de rétorsion projetées ou prises à l'étranger dans le domaine de la circulation routière.
Que compte faire le gouvernement pour:
a. S'opposer aux dites mesures de rétorsion ?
b. Protéger les emplois mis en péril dans les quelque 1000 entreprises suisses dont les 8000 véhicules circulent réguliè rement hors de nos frontières?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Aufgrund eines Volksentscheids wird in der Schweiz auf den 1. Januar 1985 eine Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Bis vor einiger Zeit war davon auszugehen, dass mindestens von den westeuropäischen Ländern keine Retorsionsmass- nahmen zu befürchten seien. Dies scheint nicht mehr der neuesten Situation zu entsprechen.
Die im grenzüberschreitenden Strassenverkehr eingesetz- ten schweizerischen Nutzfahrzeuge besitzen einen interna- tionalen Fahrzeugausweis. Der Ausweis erlaubt diesen Fahr- zeugen, im Ausland mit dem dort erlaubten Gesamtgewicht - also mindestens 38 Tonnen - zu verkehren, obwohl die gleichen Fahrzeuge in der Schweiz nur für ein Gesamtge- wicht von maximal 28 Tonnen zugelassen sind. Dem Ver- nehmen nach soll nun das 1926 geschlossene Abkommen, das die Anerkennung des internationalen Fahrzeug- ausweises der Schweiz regelt, auf den 1. Januar 1985 gekündigt werden. Die Schweizer Nutzfahrzeuge könnten dann in den entsprechenden Ländern nur noch mit 28 Tonnen Gesamtgewicht verkehren. Damit aber wären die schweizerischen Unternehmen vom Markt ausgeschlossen, da sie im internationalen Strassengütertransport nicht mehr konkurrenzfähig wären.
Es sollen auch Bestrebungen im Gange sein, das bilaterale Abkommen von 1928 zwischen der Schweiz und der BRD zu kündigen. Dieses Abkommen regelt die gegenseitige Gebührenbefreiung für Strassenfahrzeuge. Die Schweizer Nutzfahrzeughalter müssten inskünftig in der BRD eine entsprechende Kraftfahrzeugsteuer von täglich 58 DM bezahlen. Angeblich sind in Italien und Frankreich ähnliche Bestrebungen im Gange.
Des weiteren hört man, dass ab 1. Januar 1985 die bisherige Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Treibstoff usw. nicht mehr möglich sein wird, indem die Nachbarstaaten die entsprechenden EG-Richtlinien über Gegenseitigkeit anwenden werden.
Bereits beschlossen hat die Tschechoslowakei, dass die Schweizer Transporteure ab 1. Januar 1985 in der CSSR Verkehrssteuern bezahlen müssen, wobei andere Ostblock- staaten diesem Beispiel vermutlich folgen werden.
Sollten derartige im Raume stehende zusätzliche Belastun- gen und Einschränkungen in Kraft treten, wäre dies alarmie- rend. Rund 1000 Unternehmen mit etwa 8000 Fahrzeugen, welche im grenzüberschreitenden Strassenverkehr tätig sind, würden schlagartig von einem bedeutenden Marktseg- ment verdrängt. Dies hätte eine Vielzahl von Betriebsschlies- sungen mit entsprechenden Arbeitsplatzverlusten zur Folge. Auch die schweizerische Exportindustrie und die Schweizer Wirtschaft ganz allgemein hätten darunter zu leiden. Die sehr grosse Beunruhigung in den betroffenen Kreisen ist deshalb verständlich.
Zu bedauern ist, dass die Schweiz nicht bereits vor der Abstimmung über die Schwerverkehrsabgabe von den übri- gen Staaten die Versicherung eingeholt hat, dass auf Retor- sionsmassnahmen verzichtet wird. Insbesondere auch des- halb, weil der Bundesrat immer wieder beteuert hat, dass keine Retorsionsmassnahmen zu erwarten seien, sollte heute alles unternommen werden, derartige Massnahmen abzuwenden.
Mit dem Bundesrat teile ich die Auffassung, dass die ange- drohten Massnahmen die international geltenden Ordnun- gen verletzen würden, da sie dem Gebot der Nichtdiskrimi- nierung widersprechen. Sind Retorsionsmassnahmen jedoch nicht zu verhindern, müsste der Bundesrat alles daran setzen, den Schaden für die Schweiz, die betroffenen Unternehmen und deren Mitarbeiter möglichst gering zu halten. Denkbar wäre beispielsweise eine Rückerstattung der im Ausland zusätzlich bezahlten Gebühren analog der
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Interpellation Lüchinger
Regelung, wie sie Österreich kennt. Auch könnte die Grenz- zone aufgehoben werden, was bedeuten würde, dass ab Grenze für In- und Ausländer nur noch 28 Tonnen Gesamt- gewicht zulässig wären.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1984
Der Bundesrat hat Kenntnis von Presseberichten, wonach andere Staaten angeblich gegenüber schweizerischen Strassentransporten Gegenmassnahmen angedroht haben für den Fall, dass unser Land die Schwerverkehrsabgabe und die Autobahnvignette auf die ausländischen Fahrzeuge anwenden würde. Weder bis zur Einreichung der vorliegen- den Interpellation noch seither sind aber der Schweiz offi- zielle Mitteilungen über entsprechende Beschlüsse des Aus- landes zugekommen. Dagegen sind mehrere Staaten unter Berufung auf die bilateralen Abkommen über den internatio- nalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse bei den schweizerischen Behörden vorstellig geworden. Dabei wurde die Vereinbarkeit der Schwerverkehrsabgabe mit den entsprechenden Abkommensregelungen in Zweifel gezo- gen. Zwei Staaten wiesen zudem darauf hin, dass geprüft werde, ob schweizerische Unternehmer zur Herstellung der Gegenseitigkeit nationalen Strassenabgaben unterstellt werden könnten.
Im übrigen wurden bei internationalen Kontakten auf multi- lateraler und bilateraler Ebene der Schweiz gegenüber Bedenken gegen die Schwerverkehrsabgabe und die Auto- bahnvignette geäussert. Dies gilt insbesondere für die Bun- desrepublik Deutschland. Dieser Nachbarstaat beruft sich auf eine Regierungsvereinbarung aus dem Jahre 1928 «zur Beseitigung von Schwierigkeiten steuerlicher und verkehrs- rechtlicher Art auf dem Gebiete des Kraftfahrzeugverkehrs». Die Schweiz bestreitet, dass diese Vereinbarung im Hinblick auf die seit mehr als 50 Jahren stark veränderten Verhält- nisse auf die im Februar 1984 beschlossenen Strassenbe- nützungsabgaben anwendbar ist. Darüber laufen zurzeit noch Gespräche. Das in der Interpellationsbegründung ebenfalls erwähnte internationale Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1926, das die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der internationalen Fahrzeug- ausweise bildet, kann nicht kurzfristig, sondern nur mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.
Der Bundesrat hat schon in der Botschaft vom 16. Januar 1980 und auch bei den parlamentarischen Beratungen dar- auf aufmerksam gemacht, dass allenfalls gewisse nachtei- lige Reaktionen anderer Staaten. zum Beispiel auf die Schwerverkehrsabgabe nicht ausgeschlossen werden kön- nen. Entgegen der Meinung des Interpellanten war es weder zweckmässig noch möglich, von anderen Staaten verbindli- che Äusserungen über ihre Einstellung gegenüber schwei- zerischen Strassenbenützungsabgaben einzuholen.
Wir sind jedoch nach wie vor der Auffassung, dass die Gefahr von einseitig gegen die Schweiz bzw. das schweize- rische Transportgewerbe gerichteten ausländischen Gegen- massnahmen wegen der Einführung der Schwerverkehrsab- gabe gering ist, weil die ausländischen Motorfahrzeuge bei .der Anwendung der Abgabe nicht schlechter behandelt wer- den als die inländischen.
Wenn vom Ausland Bedenken eingehen, werden in zwi- schenstaatlichen Gesprächen die Gründe für die Einführung der schweizerischen Abgabe sowie die möglichst einfachen Erhebungsmodalitäten eingehend erläutert. Die Schweiz hätte zudem verschiedene Möglichkeiten, um auf allfällige Druckversuche anderer Staaten zu antworten. Beim heuti- gen Stand der internationalen Strassenverkehrsverhältnisse erachtet es der Bundesrat jedoch nicht als angebracht, hier näher auf die Problematik von Retorsionsmassnahmen ein- zugehen. Dabei lässt er sich auch von der Sorge um das grenzüberschreitend tätige schweizerische Transportge- werbe und seine Arbeitsplätze leiten.
Der Bundesrat ist bereit, die Bestrebungen zu unterstützen, um unter den europäischen Partnerstaaten längerfristig eine Lösung für den internationalen Ausgleich der Wegekosten
zu erreichen, welche insbesondere die Lasten der Transit- und Alpenländer angemessen berücksichtigt.
Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
84.420 Interpellation Lüchinger Asylpolitik. Diplomatische Massnahmen Politique d'asile. Mesures diplomatiques
Wortlaut der Interpellation vom 3. Mai 1984
Es ist wünschbar, Flüchtlinge möglichst in der Nähe ihres Heimatlandes unterzubringen, um die Bindung zum gewohnten Kulturkreis zu erhalten und eine spätere Rück- führung in die Heimat zu erleichtern. Es ist ferner wünsch- bar, in die Schweiz gelangende Asylbewerber, insbesondere solche aus weitentfernten Ländern mit anderer Kultur und anderer Religion, unter Garantierung ihrer Sicherheit wieder in ihre Heimat oder in Nachbarstaaten ihres Heimatlandes zurückzuführen.
Hat das EDA in diesem Sinne ein Konzept mit praktischen Massnahmen erarbeitet? Wenn ja, welches?
Wurden die diplomatischen Vertretungen unseres Lan- des über dieses Konzept instruiert? Wenn ja, wann und wie?
Welche praktischen Schritte hat das EDA auf diplomati- schen und anderen Kanälen unternommen, um eine Rück- führung von in der Schweiz befindlichen Asylbewerbern mit einer Garantie für ihre Sicherheit zu erwirken, insbesondere in Staaten wie Sri Lanka, die Türkei, Bolivien und Argenti- nien?
Texte de l'interpellation du 3 mai 1984
Il est souhaitable de garder les réfugiés dans des pays voisins de leur patrie, afin de maintenir leurs liens avec leur culture traditionnelle et de faciliter leur retour chez eux. II est également souhaitable de rapatrier les réfugiés arrivant en Suisse, notamment ceux qui viennent des pays éloignés ayant une culture et une religion différentes des nôtres, ou d'obtenir qu'ils s'installent à proximité de leur pays, leur sécurité devant être toutefois garantie.
Le Département des affaires étrangères a-t-il élaboré un plan y relatif et prévu des mesures pratiques pour l'exécu- ter? Dans l'affirmative, quel est ce plan?
A-t-on donné des instructions à nos représentations diplomatiques à ce sujet? Quand? De quelle façon ?
Quelles démarches le Département des affaires étran- gères a-t-il entreprises par la voie diplomatique ou autre- ment, pour obtenir le rapatriement, moyennant des garan- ties pour leur sécurité, de personnes ayant demandé l'asile en Suisse, notamment pour des ressortissants d'Etats comme Sri Lanka, la Turquie, la Bolivie et l'Argentine?
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1984
Die' Flüchtlingsprobleme, mit denen die Schweiz zurzeit konfrontiert ist, können nicht isoliert vom weltpolitischen Kontext betrachtet werden. Die Zahl der Flüchtlinge hat in den letzten Jahren weltweit stark zugenommen und erreicht heute nach Angaben des UNHCR global etwa 10 Millionen. Es handelt sich dabei - im Gegensatz zu den Flüchtlingen der unmittelbaren Nachkriegszeit - in erster Linie um die Opfer von politischen und militärischen Konflikten in aussereuropäischen Gebieten. Von den dadurch ausgelö- sten Flüchtlingsströmen gelangen nur äusserst kleine
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.479
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Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1984 - 08:00
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