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Interpellation Lüchinger
Regelung, wie sie Österreich kennt. Auch könnte die Grenz- zone aufgehoben werden, was bedeuten würde, dass ab Grenze für In- und Ausländer nur noch 28 Tonnen Gesamt- gewicht zulässig wären.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1984
Der Bundesrat hat Kenntnis von Presseberichten, wonach andere Staaten angeblich gegenüber schweizerischen Strassentransporten Gegenmassnahmen angedroht haben für den Fall, dass unser Land die Schwerverkehrsabgabe und die Autobahnvignette auf die ausländischen Fahrzeuge anwenden würde. Weder bis zur Einreichung der vorliegen- den Interpellation noch seither sind aber der Schweiz offi- zielle Mitteilungen über entsprechende Beschlüsse des Aus- landes zugekommen. Dagegen sind mehrere Staaten unter Berufung auf die bilateralen Abkommen über den internatio- nalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse bei den schweizerischen Behörden vorstellig geworden. Dabei wurde die Vereinbarkeit der Schwerverkehrsabgabe mit den entsprechenden Abkommensregelungen in Zweifel gezo- gen. Zwei Staaten wiesen zudem darauf hin, dass geprüft werde, ob schweizerische Unternehmer zur Herstellung der Gegenseitigkeit nationalen Strassenabgaben unterstellt werden könnten.
Im übrigen wurden bei internationalen Kontakten auf multi- lateraler und bilateraler Ebene der Schweiz gegenüber Bedenken gegen die Schwerverkehrsabgabe und die Auto- bahnvignette geäussert. Dies gilt insbesondere für die Bun- desrepublik Deutschland. Dieser Nachbarstaat beruft sich auf eine Regierungsvereinbarung aus dem Jahre 1928 «zur Beseitigung von Schwierigkeiten steuerlicher und verkehrs- rechtlicher Art auf dem Gebiete des Kraftfahrzeugverkehrs». Die Schweiz bestreitet, dass diese Vereinbarung im Hinblick auf die seit mehr als 50 Jahren stark veränderten Verhält- nisse auf die im Februar 1984 beschlossenen Strassenbe- nützungsabgaben anwendbar ist. Darüber laufen zurzeit noch Gespräche. Das in der Interpellationsbegründung ebenfalls erwähnte internationale Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1926, das die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der internationalen Fahrzeug- ausweise bildet, kann nicht kurzfristig, sondern nur mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.
Der Bundesrat hat schon in der Botschaft vom 16. Januar 1980 und auch bei den parlamentarischen Beratungen dar- auf aufmerksam gemacht, dass allenfalls gewisse nachtei- lige Reaktionen anderer Staaten. zum Beispiel auf die Schwerverkehrsabgabe nicht ausgeschlossen werden kön- nen. Entgegen der Meinung des Interpellanten war es weder zweckmässig noch möglich, von anderen Staaten verbindli- che Äusserungen über ihre Einstellung gegenüber schwei- zerischen Strassenbenützungsabgaben einzuholen.
Wir sind jedoch nach wie vor der Auffassung, dass die Gefahr von einseitig gegen die Schweiz bzw. das schweize- rische Transportgewerbe gerichteten ausländischen Gegen- massnahmen wegen der Einführung der Schwerverkehrsab- gabe gering ist, weil die ausländischen Motorfahrzeuge bei .der Anwendung der Abgabe nicht schlechter behandelt wer- den als die inländischen.
Wenn vom Ausland Bedenken eingehen, werden in zwi- schenstaatlichen Gesprächen die Gründe für die Einführung der schweizerischen Abgabe sowie die möglichst einfachen Erhebungsmodalitäten eingehend erläutert. Die Schweiz hätte zudem verschiedene Möglichkeiten, um auf allfällige Druckversuche anderer Staaten zu antworten. Beim heuti- gen Stand der internationalen Strassenverkehrsverhältnisse erachtet es der Bundesrat jedoch nicht als angebracht, hier näher auf die Problematik von Retorsionsmassnahmen ein- zugehen. Dabei lässt er sich auch von der Sorge um das grenzüberschreitend tätige schweizerische Transportge- werbe und seine Arbeitsplätze leiten.
Der Bundesrat ist bereit, die Bestrebungen zu unterstützen, um unter den europäischen Partnerstaaten längerfristig eine Lösung für den internationalen Ausgleich der Wegekosten
zu erreichen, welche insbesondere die Lasten der Transit- und Alpenländer angemessen berücksichtigt.
Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
84.420 Interpellation Lüchinger Asylpolitik. Diplomatische Massnahmen Politique d'asile. Mesures diplomatiques
Wortlaut der Interpellation vom 3. Mai 1984
Es ist wünschbar, Flüchtlinge möglichst in der Nähe ihres Heimatlandes unterzubringen, um die Bindung zum gewohnten Kulturkreis zu erhalten und eine spätere Rück- führung in die Heimat zu erleichtern. Es ist ferner wünsch- bar, in die Schweiz gelangende Asylbewerber, insbesondere solche aus weitentfernten Ländern mit anderer Kultur und anderer Religion, unter Garantierung ihrer Sicherheit wieder in ihre Heimat oder in Nachbarstaaten ihres Heimatlandes zurückzuführen.
Hat das EDA in diesem Sinne ein Konzept mit praktischen Massnahmen erarbeitet? Wenn ja, welches?
Wurden die diplomatischen Vertretungen unseres Lan- des über dieses Konzept instruiert? Wenn ja, wann und wie?
Welche praktischen Schritte hat das EDA auf diplomati- schen und anderen Kanälen unternommen, um eine Rück- führung von in der Schweiz befindlichen Asylbewerbern mit einer Garantie für ihre Sicherheit zu erwirken, insbesondere in Staaten wie Sri Lanka, die Türkei, Bolivien und Argenti- nien?
Texte de l'interpellation du 3 mai 1984
Il est souhaitable de garder les réfugiés dans des pays voisins de leur patrie, afin de maintenir leurs liens avec leur culture traditionnelle et de faciliter leur retour chez eux. II est également souhaitable de rapatrier les réfugiés arrivant en Suisse, notamment ceux qui viennent des pays éloignés ayant une culture et une religion différentes des nôtres, ou d'obtenir qu'ils s'installent à proximité de leur pays, leur sécurité devant être toutefois garantie.
Le Département des affaires étrangères a-t-il élaboré un plan y relatif et prévu des mesures pratiques pour l'exécu- ter? Dans l'affirmative, quel est ce plan?
A-t-on donné des instructions à nos représentations diplomatiques à ce sujet? Quand? De quelle façon ?
Quelles démarches le Département des affaires étran- gères a-t-il entreprises par la voie diplomatique ou autre- ment, pour obtenir le rapatriement, moyennant des garan- ties pour leur sécurité, de personnes ayant demandé l'asile en Suisse, notamment pour des ressortissants d'Etats comme Sri Lanka, la Turquie, la Bolivie et l'Argentine?
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1984
Die' Flüchtlingsprobleme, mit denen die Schweiz zurzeit konfrontiert ist, können nicht isoliert vom weltpolitischen Kontext betrachtet werden. Die Zahl der Flüchtlinge hat in den letzten Jahren weltweit stark zugenommen und erreicht heute nach Angaben des UNHCR global etwa 10 Millionen. Es handelt sich dabei - im Gegensatz zu den Flüchtlingen der unmittelbaren Nachkriegszeit - in erster Linie um die Opfer von politischen und militärischen Konflikten in aussereuropäischen Gebieten. Von den dadurch ausgelö- sten Flüchtlingsströmen gelangen nur äusserst kleine
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Interpellation Lüchinger
Flüchtlingsgruppen in die Schweiz. Die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge findet dagegen Zuflucht in den Nachbarländern des jeweiligen Krisenherdes. Die Unterbrin- gung der Flüchtlinge in der Nähe ihres Heimatstaates ermöglicht es diesen in der Regel, die Bindungen zum gewohnten Kulturkreis zu erhalten und erleichtern gegebe- nenfalls eine spätere Rückkher in ihre Heimat.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei den Aufnahmestaaten heute in der Mehrheit um Entwicklungs- länder handelt. Diese Asylstaaten sind trotz grösster eigener Anstrengungen zur Bewältigung der mit der Anwesenheit von grossen Zahlen von Flüchtlingen auf ihrem Staatsgebiet verbundenen Probleme auf internationale Hilfe angewiesen. Diese Hilfe hat zwei Aspekte: Zunächst gilt es, kurzfristig die Versorgung der Flüchtlinge mit dem Lebensnotwendigen sicherzustellen. Längerfristig müssen dauerhafte Lösungen für die Flüchtlingsprobleme angestrebt werden, sei es idea- lerweise durch die Hilfe zur freiwilligen Rückkehr, sei es durch die Unterstützung der Eingliederung der Flüchtlinge in Gesellschaft und Wirtschaft des Aufnahmelandes.
Die Schweiz beteiligt sich im Interesse von regionalen Lösungen, aus humanitären Erwägungen und aus Gründen der Solidarität mit den schwerbelasteten Aufnahmeländern seit jeher an der internationalen Flüchtlingshilfe. 1983 belie- fen sich die schweizerischen Aufwendungen zugunsten der Flüchtlinge und Vertriebenen auf 26 Millionen Franken. Das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für das Flücht- lingswesen (UNHCR), welches eine zentrale Rolle in der multilateralen Flüchtlingshilfe innehat, wurde dabei mit ordentlichen Beiträgen von insgesamt 7,5 Millionen Franken unterstützt. 1984 kommen die ausserordentlichen Beiträge unter anderem der Flüchtlingshilfe in Südostasien und Mit- telamerika zugute. In den letzten Jahren wurden damit auch die Rückführungs- und Wiedereingliederungsprogramme für äthiopische Flüchtlinge in Dschibuti mitfinanziert. Ganz wesentliche Leistungen zugunsten von Flüchtlingen und Vertriebenen erbringt die Schweiz zudem über das Interna- tionale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Daneben unter- stützen wir das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästi- naflüchtlinge (UNRWA), leisten Beiträge an Aktionen schweizerischer Hilfswerke und führen zum Teil eigene bila- terale Aktionen durch.
Noch grösseres Gewicht in unserer Flüchtlingshilfe werden in Zukunft Massnahmen zur Erzielung längerfristiger, dauer- hafter Lösungen der Flüchtlingsprobleme beigemessen werden. Dabei wird eigentlichen Entwicklungsprojekten zugunsten der Flüchtlingsregionen eine wesentliche Bedeu- tung zukommen. In diesem Zusammenhang unterstützt die Schweiz mit 5 Millionen Franken ein gemeinsames Entwick- lungsprogramm von Weltbank und UNHCR, das durch Arbeitsbeschaffung die Integration von afghanischen Flüchtlingen in Pakistan erleichtern soll. Gleichermassen wurde die Prüfung von Entwicklungsprojekten zur Verbes- serung von Infrastrukturen von Zufluchtregionen in Äthio- pien und Sudan an die Hand genommen.
Diese Anstrengungen für eine regionale Lösung der welt- weit enstandenen Flüchtlingsprobleme setzen die Politik fort, durch die die Schweiz in früheren Jahren eine grosse Zahl von Flüchtlingen aus dem europäischen Kulturkreis, namentlich aus osteuropäischen Staaten, aufgenommen hat. Gleichzeitig tragen sie mit dazu bei, den Flüchtlings- strom, von dem unser Land heute betroffen ist, einzu- dämmen.
Für diejenigen Flüchtlinge jedoch, die - aus welchem Land auch immer - in die Schweiz gelangt sind und hier einen Asylantrag stellen, garantiert das Asylgesetz die individuelle Prüfung ihres Antrags. Diese Prüfung hat nach dem Willen des Gesetzgebers unabhängig von der Herkunft des Antrag- stellers allein darauf abzustellen, ob die im Gesetz festgeleg- ten Kriterien für die Asylgewährung erfüllt sind. Nach Arti- kel 3 des Asylgesetzes kommen dafür ausschliesslich jene Bewerber in Frage, die erwiesenermassen wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt werden. Insbesondere kann denjeni-
gen Personen kein Asyl gewährt werden, die allein aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen und versuchen, mittels eines Asylantrages in der Schweiz zu bleiben.
Ist ein Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt worden, hat der Betroffene das Land zu verlassen. Dabei kann entweder seine Weiterschaffung in ein anderes Land oder seine Rück- schaffung in seine Heimat veranlasst werden. Die vom Inter- pellanten erwähnte Möglichkeit der Rückführung abgelehn- ter Asylbewerber aussereuropäischer Herkunft in die Region und damit in die Nachbarstaaten ihrer Heimatländer dürfte sich nur in Ausnahmefällen anbieten, da sich schon die Flüchtlingsströme in erster Linie auf die Nachbarstaaten konzentrieren; diese sind nicht bereit und oft auch nicht imstande, weitere Personen aufzunehmen.
Hinsichtlich der Rückschaffung von abgewiesenen Asylbe- werbern in ihre Heimat legt Artikel 45 des Asylgesetzes gestützt auf Artikel 33 der Internationalen Flüchtlingskon- vention von 1951 den Grundsatz der Nichtrückschiebung von Flüchtlingen fest, die in ihrem Heimatstaat - unter Umständen auch nur wegen der Tatsache ihres Asylgesu- ches in der Schweiz - an Leib, Leben oder Freiheit gefährdet sind.
Für eine allfällige Rückschaffung muss deshalb vorgängig abgeklärt werden, dass diese Gefahr nicht besteht. Entspre- chende Abklärungen für bestimmte Flüchtlingsgruppen sind im Gange. Anders verhält es sich mit denjenigen Flüchtlingen, denen früher Asyl gewährt worden ist und die, nachdem sich die Lage in ihrer Heimat normalisiert hat, wieder nach Hause zurückkehren könnten. Die Schweiz unterstützt zurzeit mit 100000 Franken ein entsprechendes Rückführungsprogramm des UNHCR für 3000 argentinische Flüchtlinge, die unter anderem aus der Schweiz nach Argen- tinien zurückkehren möchten.
Abschliessend muss darauf hingewiesen werden, dass die Anstrengungen unserer Aussenpolitik für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in einer sehr engen Verbindung zu unserer Asyl- und Flüchtlingspolitik stehen, weil jeder Beitrag zur Wiederherstellung und Beachtung der Grundrechte mithilft, die Ursachen der Flüchtlingsprobleme zu beheben.
Lüchinger: Ich habe mit meiner Interpellation um Antwort darüber gebeten, was das Departement für auswärtige Angelegenheiten an diplomatischen Massnahmen unter- nimmt und was unsere diplomatischen Vertreter in der gan- zen Welt unternehmen, um unsere Asylpolitik zu unterstüt- zen. Ich stelle fest, dass meine drei konkreten Fragen nicht beantwortet wurden.
Ich habe ferner in meiner Interpellationsbegründung den Bezug gemacht zwischen der Entwicklungshilfe und unse- rer Asylpolitik. Dazu stelle ich fest, dass die Antwort auf meine Interpellation, die am 3. Mai eingereicht wurde, so spät terminiert war, dass sie erst zwei Tage nach unserer grossen Debatte über den Rahmenkredit für die Entwick- lungshilfe hier verteilt wurde, so dass man in der Debatte nicht mehr auf diese Antwort Bezug nehmen konnte. Ich betrachte das persönlich als eine Missachtung des Parla- mentes und kann das nicht akzeptieren. Ich verzichte dar- auf, im Plenum eine Diskussion zu beantragen. Ich habe in der neugebildeten Kommission, die sich mit drei parlamen- tarischen Vorstössen zur Asylpolitik befassen wird, bean- tragt, dass man Herrn Bundesrat Aubert zu einer Ausspra- che einlädt. Er wird dann beweisen können, dass er sich nicht nur auf weltpolitischen Höhen- und Rundflügen bewegt, sondern sich auch um die Probleme kümmert, welche unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger hier unten auf dem Boden direkt interessieren und bedrücken.
Le président: M. Lüchinger n'est pas satisfait.
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Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.420
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Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
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