1899
Postulat Günter
Reimann: Ich bedaure es, dass der Bundesrat diese Motion vollumfänglich ablehnt. Zur Beschränkung auf echte Sai- sonverhältnisse, wie das der erste Teil der Motion verlangt, ist zu sagen, dass zwar zutrifft, was der Bundesrat in seiner Antwort ausführt, nämlich dass die nötigen Bestimmungen in Artikel 18 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern und in Artikel 11 der Verordnung des Bundesrates zur Begrenzung der Zahl der Ausländer vorhanden sind.
Aber die Durchsetzung dieser Bestimmungen lässt an man- chen Orten zu wünschen übrig. So ist vor einiger Zeit bekannt geworden, dass allein im Gastgewerbe im Kanton Graubünden in der Zwischensaison jährlich rund 1500 Sai- sonierbewilligungen ausgestellt wurden, also eine offen- sichtliche Abweichung von den angeführten Vorschriften. Es handelt sich hier um Ganzjahresstellen, die nur deshalb mit Saisonniers besetzt werden, weil die Lohnbedingungen mit jenen von Ganzjahresbeschäftigten nicht konkurrieren können. Wir erwarten daher vom Bundesrat, dass er in solchen Fällen die bestehenden Vorschriften konsequent zur Anwendung bringt und unechte Saisonverhältnisse be- seitigt.
Das Saisonnierstatut darf nicht dazu missbraucht werden, einzelnen Branchen und Betrieben ein Reservoir an Arbeits- kräften zu niedrigen Lohnbedingungen zur Verfügung zu stellen. Aus diesen Gründen verlangt die Motion ferner, dass der Bundesrat klare und objektive Kriterien festlegt, welche für den Begriff der saisonalen Tätigkeit massgebend sind, beispielsweise ein bestimmtes Mindestmass an saisonalen Schwankungen. Auf dieses Begehren ist der Bundesrat in seiner Antwort leider nicht eingetreten.
Nach unserer Auffassung gilt es dabei auch zu berücksichti- gen, dass saisonale Beschäftigungen zum Teil bei entspre- chenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen in Ganzjahresbeschäftigungen umgewandelt werden kön- nen. Beispielsweise hat die Gewerkschaft Bau und Holz sich dafür ausgesprochen, im Baugewerbe einen saisonalen Charakter nur noch in Höhenlagen von über etwa 800 Metern über Meer anzuerkennen.
Zum zweiten Abschnitt der Motion: Da geht es um die Einhaltung der Kontingentierung bzw. um den Kurzaufent- halt. Definitive Aussagen über die Auswirkungen der neuen Kategorie liegen kaum vor. Interessiert ist vor allem das Gastgewerbe. Die in der Begründung der Motion geäusser- ten Bedenken bestehen nach wie vor. Das Beispiel Graubün- den lässt befürchten, dass die neue Kategorie der Kurzauf- enthalter nicht allein für die Überbrückung betrieblicher Engpässe eingesetzt wird, wie dies die Antwort versichert, sondern zur Umgehung der Kontingentierung. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass für die Einführung dieser neuen Kategorie kein wirkliches Bedürfnis besteht. Die offi- zielle Begründung, damit solle der Schwarzarbeit entgegen- gewirkt werden, vermag uns nicht zu überzeugen. Wenn man an die 35 000 Arbeitslosen denkt und dazu an die vielen tausend Asylbewerber, deren Gesuche noch immer pendent sind, dann stehen genügend Arbeitskräfte im Lande zur Verfügung, die auch für kurzfristige Bedürfnisse eingesetzt werden können, ohne dass man dafür zusätzliche ausländi- sche Arbeitskräfte rekrutieren und in die Schweiz hereinho- len muss.
Wir lehnen die Neuordnung insbesondere deshalb ab, weil sie eine zusätzliche Möglichkeit schafft, ausländische Arbeitskräfte ausserhalb der Kontingentierung hereinzuho- len. Dies bedeutet de facto eine Umgehung der Stabilisie- rungspolitik, zu der sich der Bundesrat immer wieder bekannt hat. Wir sind besorgt über die Tendenz vieler Betriebe, ihre Stammbelegschaften abzubauen und ver- mehrt Arbeitnehmer nur kurzfristig einzusetzen, so Tempo- rärarbeitnehmer, Arbeitskräfte auf Abruf oder eben die neuen ausländischen Kurzaufenthalter.
Die praktisch täglich neuen Meldungen über Entlassungen und längerfristigen Personalabbau in vielen Betrieben füh- ren zur Beunruhigung vieler Arbeitnehmer in der Schweiz, und zwar sowohl schweizerischer wie ausländischer Arbeit- nehmer. Das Interesse der Arbeitnehmer und der Gewerk-
schaften richtet sich daher primär auf eine Erhaltung der bestehenden Arbeitsplätze und gegen einen Abbau ganzjäh- riger Arbeitsplätze. Die Schaffung einer zusätzlichen Kate- gorie kurzfristiger ausländischer Arbeitskräfte steht dazu im Widerspruch. Sie verschärft in unnötiger Weise die Span- nungen auf dem Arbeitsmarkt. Wir lehnen deshalb diese Neuordnung trotz der Zusicherungen in der bundesrätli- chen Antwort nach wie vor ab.
Ich könnte mich allenfalls zu einer Umwandlung des ersten Teils der Motion in ein Postulat bereit erklären. Hingegen muss ich für den zweiten Teil an der Form der Motion festhalten.
Bundesrätin Kopp: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion Reimann abzulehnen und widersetzt sich einer Umwandlung in ein Postulat. Das Anliegen, das Herr Rei- mann hier mündlich formuliert hat, ist weitestgehend durch ein Kreisschreiben des Bundesamtes für Ausländerfragen vom 1. November 1983 erfüllt worden. Darin ist insbeson- dere festgehalten, dass die Saisondauer für jeden einzelnen Betrieb durch das zuständige Arbeitsamt festgelegt wird, wenn es den Entscheid für die Bewilligung erteilt. Im übri- gen sind dem Bundesrat keine Missbräuche, die dadurch entstanden wären, bekannt.
· Was die Kurzarbeiter angeht, die nur weniger als drei Monate zugelassen sind, ist zu bemerken, dass diese nie der Kontingentierung unterstanden.
Dann möchte ich Sie auch aus formellen Gründen bitten, die Motion abzulehnen. Sie verlangt die Änderung einer Verord- nung. Herr Reimann hat selber gesagt, dass es nicht den Artikel 18 angehe, sondern den Artikel 11. Aber nichtsdesto- trotz sollte das Parlament nicht mit Motionen die Änderung einer Verordnung verlangen; dies fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Ich bin mir zwar bewusst, dass das Parlament schon Sündenfälle begangen hat und der Bundesrat auch, indem er solche Motionen entgegengenommen hat, aber wenn man einen Sündenfall begeht, dann muss er nicht unbedingt wiederholt werden.
Ich möchte Sie also bitten, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
42 Stimmen 88 Stimmen
84.384 Postulat Günter Differenzierte Tempolimiten Limitations de vitesse. Différenciation
Wortlaut des Postulates vom 21. März 1984
Ist der Bundesrat bereit, die Einführung einer differenzierten Tempolimite zu prüfen, wenn damit die Einführung der Katalysatoren für Motorfahrzeuge stark beschleunigt wer- den könnte? Gedacht ist an die Einführung von Tempo 100/ 80 spätestens im Zeitpunkt der allgemeinen Einführung des bleifreien Benzins für alle Motorfahrzeuge, welche nicht mit Katalysatoren ausgerüstet sind.
Texte du postulat du 21 mars 1984
Le Conseil fédéral est-il disposé à examiner l'instauration de limitations de vitesse différenciées, si cela permettait d'intro- duire beaucoup plus rapidement l'utilisation de catalyseurs pour les véhicules à moteur? Au plus tard au moment où l'essence sans plomb sera d'un usage courant, la vitesse devrait être limitée à 100 et à 80 km/h pour tous les véhicules qui ne sont pas équipés d'un catalyseur.
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Postulat Günter
1900
N
14 décembre 1984
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Maeder- Appenzell, Weber Monika, Zwygart (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Persönlich befürworte ich die sofortige Einführung von Tempo 100/80 nicht nur aus Umweltschutzgründen, sondern auch wegen der Verkehrssicherheit, der Beruhigung des Verkehrsablaufes und der zunehmenden Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel.
Auf der anderen Seite ist der politische Widerstand gegen Tempo 100 trotz erwiesenem Nutzen für unsere Wälder leider so stark, dass sogar die Landesregierung am Entscheid gehindert wurde.
Die langfristige Lösung unserer Verkehrsprobleme wird nur mit weniger Individualverkehr (Auto) und mehr öffentlichen Transporten erreichbar sein. Die Umstellung dauert aber trotz höchstem Einsatz aller Umweltkreise, welche alle dien- lichen Massnahmen stützen, voraussichtlich noch viele Jahre.
Die Situation unserer Wälder ist aber derart schwerwiegend - und verschlechtert sich noch täglich in grossem Ausmass -, dass raschestens Massnahmen ergriffen werden müssen. Dabei muss auch auf die Mithilfe der Automobilisten wenig- stens zum Teil gezählt werden können. Die rasche Einfüh- rung der Katalysatoren für alle dafür geeigneten Motorfahr- zeuge bringt eine technisch mögliche, rasche Entlastung der Umwelt. Aus finanziellen Gründen wird es aber nie möglich sein (und auch nicht wünschbar), dass der Staat die Kosten der Katalysatoren übernimmt. Tempo 100/80 wurde von verschiedenen Kreisen vorgeschlagen, weil damit der Ausstoss an Schadstoffen erheblich gesenkt werden kann. Dieser Grund für die Tempolimite fällt bei Autos mit Abgas- katalysatoren dahin. Es liesse sich daher begründen, diese Wagen wieder mit den alten Limiten 130/100 fahren zu lassen.
Der Postulant verhehlt nicht, dass er an sich ein ungutes Gefühl bei der vorgeschlagenen Ungleichheit hat. Es lässt sich aber nicht bestreiten, dass damit die Einführung der Katalysatoren ohne Kosten für den Staat vermutlich enorm beschleunigt würde. Ein derartiger Anreiz liesse sich daher im Interesse der Umwelt zumindest für eine Übergangszeit bis zum Wirken der längerfristigen Massnahmen (siehe oben) vertreten. Bezüglich der Kontrolle sei darauf hinge- wiesen, dass sich das Problem ähnlich stellt, wie heute bei den Wagen, die zum Beispiel wegen Spikesreifen Tempobe- schränkungen unterworfen sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Mai 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 mai 1984
Mit Beschluss vom 12. März 1984 hat der Bundesrat das Departement des Innern beauftragt, ein Vernehmlassungs- verfahren über die Herabsetzung der allgemeinen Höchstge- schwindigkeiten auf Autobahnen und Ausserortsstrassen auf 100 bzw. 80 km/h durchzuführen. Der definitive Entscheid über Tempo 100/80 soll nach Auswertung der Vernehmlassungen gefällt werden.
Der Bundesrat hat die vom Postulanten vorgeschlagene Einführung von differenzierten allgemeinen Höchstge- schwindigkeiten für Fahrzeuge mit und ohne Katalysatoren bereits geprüft. Er teilt nicht nur das ungute Gefühl des Postulanten selbst, sondern hält den Vorschlag zudem aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Kontrolle als nicht verantwortbar.
a. Ziel der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf Auto- bahnen und Ausserortsstrassen ist es, den Verkehrsablauf gleichmässiger zu gestalten. Durch Untersuchungen wurde erhärtet, dass vor Einführung der heutigen Tempolimiten Unfälle insbesondere auf grosse Geschwindigkeitsdifferen- zen zurückzuführen waren und durch die Vereinheitlichung der Geschwindigkeiten auf Autobahnen (130 km/h) und gut ausgebauten Ausserortsstrassen (100 km/h) die Verkehrssi- cherheit beträchtlich erhöht werden konnte. Der Vorschlag des Postulanten würde - bei einer allfälligen Einführung von
Tempo 100/80 - innerhalb der gleichen Fahrzeugkategorie eine wesentliche Geschwindigkeitsdifferenzierung schaffen (z. B. auf Autobahnen 100 km/h für Personenwagen ohne Katalysator und 130 km/h für Personenwagen mit Katalysa- tor) und dadurch die Gefahr vermehrter und schwerer Unfälle schaffen, was nicht verantwortet werden kann.
Ferner sprechen psychologische Gründe gegen unter- schiedliche Tempolimiten. Der durchschnittliche Automobi- list wird es kaum verstehen, dass er auf gleicher Strasse und bei gleichen Verkehrsverhältnissen langsamer fahren müss- te als andere. Dies um so weniger, als Personenwagen mit und ohne Katalysator zeitlich nebeneinander in der Schweiz rechtmässig zum Verkehr zugelassen wären. Der Vorschlag müsste sich sowohl auf den Einhaltungsgrad als auch auf das Verkehrsklima negativ auswirken.
b. Unterschiedliche Tempolimiten im Sinne des Postulan- ten erschweren schliesslich die Kontrolle unzumutbar. Ins- besondere bei Radarkontrollen auf Autobahnen könnte die Polizei die weissen und die schwarzen «Schafe» erst nach deren Anhalten unterscheiden. Dies würde nicht nur die zu Recht mit höherer Geschwindigkeit fahrenden Automobili- sten verärgern, sondern längerfristig auch die Bereitschaft der Polizei zur Durchführung solcher Kontrollen herabset- zen. Das vom Postulanten angeführte Beispiel der Geschwindigkeitskontrollen der Fahrzeuge mit Spikesreifen ist nicht aussagekräftig, denn diese dürfen auf Autobahnen und Autostrassen nicht benützt und nur in den Wintermona- ten verwendet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuleh- nen. Damit ist gemäss Ratsreglement die Diskussion offen.
Günter: Ich habe den Bundesrat ersucht, den Vorschlag über differenzierte Tempolimiten zu prüfen, nicht einzufüh- ren. Dabei ginge es darum, das Tempo 100 einzuführen, aber für diejenigen Automobilisten, die einen Wagen mit Katalysator fahren, wieder aufzuheben. Sie kennen mich gut genug, um zu wissen, dass ich selber ein Befürworter von Tempo 100 bin, und zwar nicht nur aus umweltpolitischen Gründen, sondern auch wegen der Verkehrssicherheit und der Verkehrsberuhigung. Aber auch wir als allergrösste Puristen müssen angesichts des Ernstes der Lage beginnen, Kompromisse zu machen, einfach damit rasch irgend etwas geschieht.
Wir sind überzeugt, dass das differenzierte Tempo 100 eine der Massnahmen wäre, die ohne Kosten für den Staat rasch eingeführt werden könnte und der schnelleren Durchset- zung des Katalysators dienen würde. Wir sind uns auch bewusst, dass der Katalysator nicht die definitive Lösung ist, sondern nur eine Symptombekämpfung. Aber bei schwer- kranken Patienten muss man manchmal auch Symptombe- kämpfung betreiben, einfach, um sie solange am Leben zu erhalten, bis die wirklich ursächlich wirkenden Behandlun- gen zum Greifen kommen können. Jetzt haben wir im Bereich der Umwelt genau dieselbe Situation. Wir müssen uns etwas Luft schaffen, damit die Massnahmen, die wir jetzt hoffentlich beschliessen werden, endlich greifen können.
Ich bin überzeugt, dass ein derartiges Zückerchen für unsere enragierten Automobilisten, die noch gar nichts begriffen haben, dazu beitragen könnte, den Rückgang der Stickstoffoxide zumindest einzuleiten.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab mit der Begründung, dass zwei verschiedene Tempos auf der Autobahn zu Sicherheitsproblemen führten. Ich muss den Bundesrat dar- auf aufmerksam machen, dass wir natürlich schon heute verschiedene Tempoeinschränkungen haben (Lastwagen, Busse). Es steht überall geschrieben, dass man auf der rechten Spur der Autobahn 80 bis 100 km/h fahren sollte und links allenfalls schneller, solange es möglich ist. Wir
Motion Christinat
1901
haben also bereits zwei verschiedene Tempobereiche, und in einen dieser Bereiche würde sich die neue Massnahme tadellos einfügen. Ich mache auch darauf aufmerksam, dass die Limite von 130 km/h, die in meinem Postulat erwähnt war, dem damaligen Zustand (März 1984) entsprach. Heute könnte aber natürlich die obere Grenze durchaus auch bei 120 km/h festgesetzt werden.
Es wird vom Bundesrat auch ausgeführt, man könnte das gar nicht überprüfen. Frau Kopp, man könnte das sehr leicht überprüfen. Man muss den Radar nur auf 100 einstellen, und bevor man die Busse verschickt, in einem Verzeichnis kon- trollieren, ob der Wagen einen Katalysator besitzt. Wenn er einen Katalysator hat, verschickt man die Busse eben nicht, wenn er 120 km/h gefahren ist. Das ist nämlich immer noch billiger für den Staat als die Lösung, die wir jetzt vorsehen. Heute werden nämlich in vielen Kantonen die Katalysatoren verbilligt, und zwar über die Autosteuer. Und da denkt man, das zahle der Autofahrer. Wenn Sie das aber aus der Gesamtschau des Kantons betrachten, sehen Sie, dass letzt- lich der Steuerzahler den Katalysator bezahlen wird. Ich frage mich, ob es richtig ist, dass derjenige, der kein Auto hat oder es wenig benützt, denjenigen den Katalysator bezahlt, die nicht begreifen wollen, dass man sie einführen sollte.
Nach unserem System werden gerade diejenigen Automobi- listen, die sich am meisten gegen Umweltmassnahmen weh- ren, als erste mithelfen. Damit könnte eine Lawine - und zwar eine positive Lawine - ausgelöst werden.
Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dass die Diskus- sion in Deutschland inzwischen sehr stark in Gang gekom- men ist. Die Antwort des Bundesrates stammt ja noch von Ihrem Vorgänger. Damals hat man im Ausland diese Frage nicht diskutiert. Inzwischen wird sie in Deutschland ernst- haft diskutiert, und in Holland steht sie schon beinahe vor der Realisierung. Die internationale Situation ist heute so, dass der Bundesrat ohne Prestigeverlust das Postulat zumindest zur Prüfung entgegennehmen kann. Gerade die umliegenden Länder haben nämlich noch mehr Finanzpro- bleme als der Bund, und je länger, desto weniger werden es sich die Regierungen leisten können, den Automobilisten den Katalysator zu bezahlen. Wir sollten dieses Geld viel besser dafür verwenden, andere Umweltmassnahmen durchzuführen, die wirklich nur der Staat befehlen, anord- nen und durchführen kann.
Noch eine Einschränkung: Dieser Zustand sollte natürlich nicht ewig dauern. Der Vorschlag des differenzierten Tem- pos 100 gilt nur genau so lange, bis das Obligatorium für Katalysatoren in Kraft ist, d. h. bis ein Grossteil der Wagen den Katalysator auch aus gesetzlichen Gründen haben muss. Wir wollen einfach die Einführungsphase etwas beschleunigen, und das ist der billigste Weg dazu. Es ist mit Sicherheit ein wirksamer und auch ein dynamischer Weg. Viele Bürger haben jetzt Angst vor der Verordnungsflut, die wir auf sie zukommen lassen müssen, um die Umwelt zu schützen. Hier hätten wir eine Möglichkeit, dass der Bürger, der aus irgendwelchen merkwürdigen Gründen sehr daran hängt, etwas schneller fahren zu können, dies tun kann, indem er im Sinne des Schutzes unserer Umwelt eine Vorlei- stung erbringt. Ich möchte Sie ersuchen, dem Postulat zuzu- stimmen.
Bundesrätin Kopp: Ich glaube, Sie nehmen es mir ab, dass ich sicher alle Massnahmen unterstützen werde, die dazu führen, dass eine rasche Umrüstung unserer Autos auf Kata- lysatoren erfolgen kann.
Ich habe auch eine gewisse Sympathie für den Vorstoss von Herrn Günter. Ich habe mich vor einigen Monaten, als ich noch Mitglied Ihres Rates war, mit derselben Frage beschäf- tigt; ich habe den Vorstoss aber nicht eingereicht, und zwar aus den Überlegungen, die Sie jetzt in der bundesrätlichen Antwort finden und die zum Antrag führen, das Postulat von Herrn Günter abzulehnen.
Sympathisch an diesem Vorschlag ist, dass er einen freiwilli- gen Anreiz bietet, umzusteigen, und nicht ein Gebot; ein Prinzip, das wir im Umweltschutz sicher vermehrt beachten
müssen. Hingegen wird auch Herr Günter nicht abstreiten können, dass die seinerzeitige Vereinheitlichung der Tem- povorschriften zu einer Reduktion der Unfälle geführt und damit die Verkehrssicherheit gehoben hat, ein Anliegen, das wir selbstverständlich auch im Auge behalten müssen.
Die Kontrolle der Durchführung würde ausserordentlich schwierig und wäre mit einem hohen Aufwand verbunden, auch wenn wir die Kontrolle so durchführten, wie das Herr Günter vorgeschlagen hat. Wenn wir die Kontrolle auf den Autobahnen und auf den Autostrassen fliegend durchführ- ten, dann würde das zu einer Verärgerung der Automobili- sten führen, und, was schlimmer ist, die Polizei würde sich der Durchführung nicht in dem Masse annehmen, wie dies an sich der Fall sein sollte. Alles in allem meine ich, dass der Vorschlag zwar eine Idee beinhaltet, die an sich richtig ist - die Beschleunigung der Einführung der Katalysatoren -, dass aber die Nachteile, die damit verbunden sind, über- wiegen.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, das Postulat abzu- lehnen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
28 Stimmen 76 Stimmen
83.378 Motion Christinat Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit. Revison des Strafgesetzbuches Infractions contre les mœurs. Révision du code pénal
Wortlaut der Motion vom 16. März 1983 Der Bundesrat wird ersucht:
eine Änderung des Strafgesetzbuches vorzubereiten, die den Begriff der erschwerenden Umstände für die Fälle ein- führt, in denen Notzucht von einer Bande begangen wird;
die bandenmässige Begehung für alle Artikel vorzuse- hen, die strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit be- treffen.
Texte de la motion du 16 mars 1983 Le Conseil fédéral est prié:
D'envisager la modification du code pénal afin d'intro- duire la notion de circonstances aggravantes pour les viols commis par des individus agissant en bande;
D'étendre cette notion de bande à tous les articles du titre cinquième qui se rapportent aux infractions contre les mœurs.
Mitunterzeichner - Cosignataires: (Akeret), Ammann-Saint- Gall, Aregger, Aubry, Auer, (Bacciarini, Baechtold, Barchi, Barras, Biderbost), Biel, Blunschy, Borel, Bratschi, Brélaz, Bundi, (de Capitani), Carobbio, Cevey, Cotti Gianfranco, Couchepin, Coutau, (Crevoisier, Dafflon), Darbellay, (Dela- muraz), Deneys, Dirren, Dupont, Eggenberg-Thoune, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, (Forel, Füeg), Gautier, Gehler, (Gerwig, Girard), Gloor, Herczog, Hofmann, Hou- mard, Hubacher, (Huggenberger), Iten, Jaeger, Jaggi, Jean- neret, (Jelmini, Jost, Kaufmann), Keller, (Kloter, Kopp, Kunz, Linder, Loetscher), Longet, Magnin, Martignoni, Martin, Mascarin, Massy, (Morel), Morf, (Müller-Lucerne), Müller- Argovie, Neukomm, Oehen, Oester, Ogi, (Pedrazzini), Petit- pierre, Pini, (Räz), Renschler, (Ribi), Robbiani, Röthlin, (Roy), Rubi, Ruffy, Rüttimann, (Schalcher), Schmid, Schüle, Segmüller, Soldini, (Spiess, Spreng), Steinegger, (Teu- scher), Thévoz, (Tochon), Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber Monika, (Wilhelm), Wyss, (Ziegler-Genève) (101)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Günter Differenzierte Tempolimiten Postulat Günter Limitations de vitesse. Différenciation
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.384
Numéro d'objet
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Datum 14.12.1984 - 08:00
Date
Data
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1899-1901
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