1947
Interpellation Hegg
Französischsprachige und Italienischsprachige wollen die Drohung einer «Germanisation» am Horizont ausgemacht haben, obschon, zumindest wenn man auf die jüngere Zeit abstellt, eine solche Gefahr statistisch nicht zu belegen ist, im Gegenteil. (Volkszählungsergebnisse 1970 und 1980, Schweizer: Deutsch Abnahme von 74,5 auf 73,5 Prozent, Französisch konstant 20,1 Prozent, Italienisch Zunahme von 4,0 auf 4,5 Prozent, Rätoromanisch Abnahme von 1,0 auf 0,9 Prozent. Ganze Wohnbevölkerung: Deutsch praktisch kon- stant 64,9 und 65,0 Prozent, Französisch Zunahme von 18,1 auf 18,4 Prozent, Italienisch Abnahme von 11,9 auf 9,8 Prozent - Fremdarbeiterrückwanderung während der Rezession 1975/76, Rätoromanisch konstant 0,8 Prozent.) Echt bedroht unter den romanischen Sprachen erscheint nur das Rätoromanische, eine gewiss bedauerliche Erschei- nung.
Gewisse Kreise im Kanton Jura und in Welschbern scheinen, wie das Beispiel Ederswiler zeigt, das Territorialprinzip nur soweit beachten zu wollen, als nicht die deutsche Sprache betroffen ist. Auch die französischen Schulen in Bern, Dübendorf und anderswo in der deutschen Schweiz sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Der Fall Dübendorf ist insofern besonders bedenklich, als das Schulprogramm die- ser Schule nicht etwa die Lehrprogramme französischspra- chiger Kantone der Schweiz zum Vorbild nimmt, sondern über die französische Botschaft von Paris aus bestimmt wird. Zu erwähnen waren auch Privatschulen für Englisch- sprachige ohne genügenden Deutschunterricht bzw. Unter- richt in der betroffenen Landessprache.
Die Deutschschweizer, jedenfalls wenn man mit gewöhnli- chen Angehörigen des Volks statt mit Honorationen spricht, empfinden die Germanisationsvorwürfe ihrerseits - zu Recht, wie die Zahlen beweisen - zunehmend als ungerecht, zumal durch die bevölkerungsmässige Überfremdung aus- gelöste Sprachprobleme in der deutschen Schweiz schärfer sind als in der lateinischen. Ein grosser Teil der Einwanderer spricht eine romanische Sprache, was das Erlernen des Französischen erleichtert; im Tessin sprechen die meisten Einwanderer sogar die gleiche Sprache wie die Einheimi- schen, von mundartlichen Färbungen abgesehen.
Die Deutschschweizer müssen sich hingegen ausser mit den eine romanische Sprache sprechenden Einwanderern auch noch mit Slowenisch, Serbokroatisch, Türkisch und weite- ren Sprachen herumschlagen. Der Volksschulunterricht lei- det unter babylonischen Verhältnissen. In grösseren Städten bilden sich Einwandererghettos, wo nicht mehr die örtliche deutsche Mundart die Umgangssprache der spielenden Kin- der auf der Strasse ist. Die allgemeine Unruhe auf diesem Gebiet hat sich übrigens auch in anderen parlamentari- schen Vorstössen (parlamentarische Initiative Longet «Sprachliche Minderheiten» und Postulat Crevoisier «Spra- chen: Territorialprinzip») bemerkbar gemacht, weshalb die Darlegung des bundesrätlichen Konzepts, wie den beschrie- benen Schwierigkeiten zu begegnen ist, dringlich ist.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 décembre 1984
Das sprachliche Territorialprinzip wird in der Praxis des Bundesgerichts und in der rechtswissenschaftlichen Litera- tur aus Artikel 116 Absatz 1 BV abgeleitet. Die Verfassung garantiert zwar den Bestand der Nationalsprachen, schweigt sich aber in der Frage der gebietsmässigen Umschreibung im einzelnen aus. Die für einen wirksamen Sprachenschutz notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere auch die konkrete Ausgestaltung des sprachlichen Territorialprin- zips, ist jedoch in erster Linie Sache der Kantone, denen die Sprachhoheit obliegt. Die Erhaltung und der Schutz der vier Nationalsprachen liegen indes auch im gesamteidgenössi- schen Interesse. Der Bundesrat hat wiederholt und durch verschiedene Massnahmen bezeugt, dass auch der Bund seinen Beitrag an die Erhaltung der sprachlich-kulturellen Vielfalt zu erbringen gewillt ist.
Auf den bundesrätlichen Willen, zur staatspolitisch wesentlichen Aufgabe der Stärkung der Viersprachigkeit zu stehen, weisen unter anderem auch die Regierungsrichtli- nien hin. Eine Auflistung verschiedener Massnahmenvor- schläge, die zu einer umfassenden Politik besonders zugun- sten der bedrohten Sprach- und Kulturgemeinschaften unseres Landes ausgestaltet werden sollen, findet sich im Bericht einer vom Bundesrat 1981 eingesetzten Arbeits- gruppe, der Ende 1982 unter dem Titel «2,5sprachige Schweiz?» veröffentlicht wurde. Die Vorschläge, die nun im einzelnen geprüft werden, stehen nicht im Gegensatz zum Sprachgebietsprinzip, sondern bilden eine notwendige Ergänzung dazu. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, von dieser ganzheitlichen Politik zugunsten der Sprach- und Kulturgemeinschaften abzuweichen.
Die «Vielfalt in der Einheit» ist ein oft verwendetes Bild über die Zusammensetzung unseres Landes, das sich nicht nur auf die sprachliche Situation bezieht.
Die Frage der sprachlichen Assimilierung der ausländi- schen Wohnbevölkerung fällt, sofern hierzu der Staat über- haupt einen Beitrag leisten kann, in erster Linie in den Kompetenzbereich der Kantone. Ausserhalb der Schule sind direkte Einwirkungsmöglichkeiten kaum sinnvoll. Der Bun- desrat erachtet Extremlösungen auch in diesem Bereich als ungeeignet, allfälligen Problemen zu begegnen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
36 Stimmen 57 Stimmen
84.505 Interpellation Hegg Bevölkerungswachstum und Umweltschutz Croissance démographique et protection de l'environnement
Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1984
Sowohl in seinen Regierungsrichtlinien als auch in seiner Fremdarbeiterverordnung nimmt der Bundesrat zur Richt- schnur seines Handels in seiner Ausländerpolitik - übrigens entgegen einem früher abgegebenen Versprechen auf Abbau - die Stabilisierung des Ausländerbestandes und nicht die Stabilisierung der Gesamtzahl der Wohnbevölke- rung. Durch die Stabilisierung des Ausländerbestandes ist aber keine Stabilisierung der Wohnbevölkerungszahl zu erreichen, weil die Eingebürgerten immer wieder durch Neueinwanderer «ersetzt» werden.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beant- worten:
Warum trägt der Bundesrat in seiner Ausländerpolitik ausschliesslich arbeitsmarktpolitischen Erwägungen Rech- nung und nicht auch der Erkenntnis, dass das Bevölke- rungswachstum aus Gründen des Umweltschutzes gefähr- lich und jedenfalls unerwünscht ist?
Wieso zieht er in seiner Ausländerpolitik nicht die Konse- quenzen aus den Schlussfolgerungen seiner eigenen Ämter, insbesondere des Bundesamtes für Umweltschutz und der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, wonach es einen ursächlichen Zusammenhang zwi- schen Bevölkerungswachstum bzw. Bevölkerungsdichte und der Umweltzerstörung gibt?
14 décembre 1984
N
1948
Interpellation Hegg
Texte de l'interpellation du 19 septembre 1984
Soit dans les Grandes lignes de la politique gouvernemen- tale, soit dans son ordonnance sur les travailleurs étrangers, le Conseil fédéral adopte, pour ligne de conduite de sa politique concernant les étrangers - alors qu'il avait promis précédemment d'en réduire le nombre - la stabilisation de leur effectif et non celle de l'effectif global de la population résidante. Or on ne parvient pas à stabiliser le chiffre de la population de résidence en stabilisant l'effectif des étran- gers parce que de nouveaux immigrants remplacent sans cesse les ressortissants étrangers naturalisés suisses de fraîche date.
Le Conseil fédéral est donc prié de répondre aux questions suivantes:
Pourquoi ne tient-il compte, dans sa politique concernant les étrangers, que de considérations relevant de la politique de l'emploi, et non du fait que la croissance démographique est dangereuse, considérée sous l'angle de la protection de l'environnement, et qu'elle est indésirable en tout cas ?
Pourquoi, dans sa politique concernant les étrangers, ne tire-t-il pas les conséquences des conclusions de ses pro- pres services, l'Office fédéral de la protection de l'environne- ment et la Direction de la coopération au développement et de l'aide humanitaire notamment, selon lesquels il existe un rapport de causalité entre la croissance démographique, partant la densité de peuplement, d'une part, et les atteintes à l'environnement, d'autre part?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Meier-Zürich, Ruf-Bern, Soldini (3)
Schriftliche Begründung - Développernent par écrit
Die Interpellation gründet auf zwei Thesen. Die erste liegt darin, dass es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Bevölkerungsgrösse und Schwierigkeiten mit dem Umwelt- schutz gibt. Diese These ist wissenschaftlich unbestritten. Zum Beispiel ist die Nummer 17/1984 der Zeitschrift «Entwicklung/Développement», herausgegeben von der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, aus guten Gründen mit Schwerpunkt der Bevölke- rungsfrage gewidmet. Die Schrift verdient ein allgemein anerkennendes Zeugnis, wenn sie auch etwas zu rosig und optimistisch ausgefallen ist und gewisse allzu unange- nehme Wahrheiten ausklammert.
Dr. A. Mohr vom Bundesamt für Umweltschutz schreibt dort zum Thema Bevölkerungswachstum und Umweltbelastung: «In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Umwelt durch wachsende Bevölkerung sowohl direkt als auch indirekt betroffen werden kann.
Direkt betroffen wird die Umwelt durch die steigende Bevölkerungszahl. Diese Entwicklung führt zu wachsenden Ansprüchen an den Siedlungs- und Erholungsraum und an die Nahrungsmittelversorgung. Probleme können bei einer stagnierenden, aber räumlich zunehmenden Bevölkerung auftreten.
Indirekt betroffen wird die Umwelt durch die Zunahme des Sozialprodukts, die mit dem Bevölkerungswachstum einhergeht, durch zusätzliche Produktion und zusätzlichen Konsum.»
Weiter unten: «Sind Bevölkerungs- und Umweltpolitik trenn- bar? Die schweizerische Umweltpol tik zielt dahin, die umweltschädigenden Auswirkungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten in Grenzen zu halten. Gemäss seinem Zweckartikel soll das neue Umweltschutz- gesetz Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemein- schaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen, namentlich Luftverunre nigungen und Lärm, schützen und die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten. Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen. Mit einem Gesetz, das vor allem den Schutz vor Irnmissionen anstrebt, kann keine Bevölkerungspolitik getrieben werden.»
Der Bericht «Globale Bevölkerungs", Ressourcen- und Umweltprobleme und ihre Konsequenzen für die Schweiz»
als Antwort auf ein Postulat Baumlin vom 17. Dezember 1982 hat zwar die Tendenz, sich um die heissen Fragen herumzuschlängeln. Immerhin steht dort der Satz: « ... Schliesslich geht auch Land durch Siedlungsausdeh- nung, Strassenbau und andere landverzehrende Entwick- lungen verloren, die mit dem Wirtschafts- und Bevölke- rungswachstum einhergehen. Letzteres trifft insbesondere auch für die Schweiz zu.»
Die zweite These lautet dahin, dass für die Schweiz das Bevölkerungswachstum kein Geburten-, sondern ein Wan- derungsproblem ist. Ich zitiere dazu zuerst ebenfalls die erwähnte Zeitschrift «Entwicklung/Développement». Dort steht im Editorial:
«Wer Bevölkerung sagt, denkt meist an Geburtenziffern. Nun ist die Geburtenzahl zwar selbstredend eine Ursache des Bevölkerungsproblems, jedoch nicht der einzige Aspekt. Zu ihnen gesellen sich Faktoren wie die Sterblich- keit oder die Ab- und Zuwanderung, welche die Struktur einer Bevölkerung bestimmen ... Das zweite grosse Miss- verständnis hängt mit dem geographischen Gesichtspunkt des Problems zusammen. Spricht man von Überbevölke- rung, richten sich die Blicke automatisch auf die südliche Hemisphäre. Rwanda quillt fast über von Menschen. Bangla- desch ebenso. Dagegen zählt Argentinien nur ungefähr sechsmal so viele Einwohner wie die Schweiz, ist jedoch - flächenmässig betrachtet - siebzigmal grösser. Es gibt zwar doppelt so viele Madegassen wie Schweizer, doch misst die Oberfläche unseres Landes nicht einmal ein Vierzehntel jener grossen Insel.»
Die Schweiz weist - heute wegen der Einwanderung - ein andauerndes Bevölkerungswachstum auf. Ausnahmen bil- den lediglich die Jahre 1975 und 1976 - wegen der durch die Wirtschaftsrezession ausgelösten Rückwanderung auslän- discher Arbeitskräfte. Dies obschon sich die Fruchtbarkeit der eingeborenen Bevölkerung etwa seit 1970 unter dem sogenannten Ersatzniveau bewegt, also einer natürlichen Bevölkerungsschrumpfung entspricht (zurzeit im Durch- schnitt 1,5 Kinder pro Frau, entsprechend einer Schrump- fung von 25 Prozent in einer Generation).
Das Kontingent von 10 000 neuen Jahresaufenthaltern im Jahr laut der letzten Fremdarbeiterverordnung entspricht einem Bevölkerungswachstum von 25 000 Einwohnern, weil erfahrungsgemäss jede Bewilligung im Durchschnitt einen Familiennachzug von 1,5 Personen auslöst. Man muss dies in Beziehung sehen zu den etwa 60 000 lebendgeborenen Schweizern im Jahr. Dabei sind damit noch nicht einmal alle Einwanderungen erfasst. Es gibt auch die Umwandlungen von Saison- in Ganzjahresaufenthaltsbewilligungen, Einhei- raten von Partnern aus dem Ausland, Asylgewährungen, verkappte Einwanderung unter den Titel Grenzgänger, Schwarzeinwanderungen. Schliesslich haben die Einwan- derungen, die meist junge Leute betreffen, auch noch zusätzliche Geburten zur Folge. Mit anderen Worten: Die Einflüsse der Wanderungen sind für die schweizerische Bevölkerungsentwicklung unverhältnismässig entscheiden- der als die Geburtenziffer der bereits Ansässigen. Es ist doch keine Politik, ständig auf Wirtschaftsrezessionen hof- fen zu müssen, nur um den Übervölkerungstod abwenden zu können!
Eine offene und klare Antwort des Bundesrates wäre insbe- sondere auch deshalb sehr wertvoll, weil grosse Teile der Träger der öffentlichen Meinung der Schweiz sich der Ein- sicht, dass die Umweltschwierigkeiten teilweise durch ein- wanderungsbedingte Übervölkerung entstehen, in erstaunli- cher Weise hartnäckig verschliessen. Es wird schriftliches Verfahren gewünscht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. November 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 novembre 1984
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Interpellation Müller-Wiliberg
1949
tone. Wie schon den vier Überfremdungsinitiativen, die zwi- schen 1965 und 1974 eingereicht wurden, liegt auch diesem Vorstoss die Auffassung zugrunde, dass das Ausländerpro- blem ausschliesslich eine Frage der Zahl sei. Bundesrat und Parlament haben sich jedoch stets gegen eine solche Betrachtungsweise ausgesprochen. Eine bloss einseitige, auf starre quantitative Ziele ausgerichtete Ausländerpolitik ist kein taugliches Mittel. Sie wäre mit der freiheitlichen Grundhaltung der Bundesverfassung nicht vereinbar und stünde im Widerspruch zu den elementaren Menschenrech- ten. Wir werden, wie wir in unserem Bericht über die Richtli- nien der Regierungspolitik 1983 bis 1987 dargelegt haben, an unserer Politik, den Bestand der ausländischen Wohnbe- völkerung zu stabilisieren, konsequent festhalten.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
39 Stimmen 60 Stimmen
84.531 Interpellation Müller-Wiliberg Sommerzeit. Verkürzung Réduction de l'heure d'été
Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1984
Gestützt auf Absatz 3 von Artikel 2 des Zeitgesetzes vom 21. März 1980 hat der Bundesrat beschlossen, in Überein- stimmung mit den benachbarten Staaten die Sommerzeit ab 1986 auszudehnen.
Ich frage den Bundesrat deshalb an:
Welche Erfahrungen wurden im mitteleuropäischen Raum und der Schweiz im besonderen mit der Einführung der Sommerzeit gemacht? Wie sind die Auswirkungen am Arbeitsplatz, an den Schulen und in der Landwirtschaft?
Sind mit der Sommerzeit Einsparungen im Energiever- brauch möglich, wenn ja, wieviel?
Trifft es zu, dass in einzelnen Ländern (DDR und andere) die Abschaffung der Sommerzeit erwogen wird?
Stimmt es, dass auf Druck von England und Irland, wel- che angeblich eine separate Winterzeit im EG-Raum haben, die Sommerzeit in der Schweiz und den benachbarten Staa- ten ab 1986 auf den zweiten Oktobersonntag ausgedehnt werden soll?
Ist der Bundesrat bereit, international dahin zu wirken, dass die Dauer der Sommerzeit verkürzt wird?
Texte de l'interpellation du 3 octobre 1984
Se fondant sur l'article 2, 3º alinéa de la loi du 21 mars 1980 réglementant l'heure en Suisse (RS 941.299), le Conseil fédéral a décidé, d'entente avec les Etats voisins du nôtre, de prolonger l'heure d'été à partir de 1986.
Je demande donc au gouvernement de répondre aux ques- tions suivantes:
Quelles expériences ont été faites, en Europe centrale et en Suisse notamment, à la suite de l'introduction de l'heure d'été? Quels en sont les effets au poste de travail, dans les écoles et dans l'agriculture ?
L'heure d'été permet-elle des économies d'énergie; si oui, de quelle ampleur?
Est-il exact que la suppression de l'heure d'été est envisa- gée dans certains pays (RDA et autres)?
Est-il exact que, dès 1986 et sous la pression de la Grande-Bretagne et de l'Irlande - qui ne passent pas à l'heure d'hiver en même temps que les autres pays de la Communauté européenne - l'heure d'été doit être prolon- gée, en Suisse et dans les pays voisins, jusqu'au deuxième dimanche d'octobre?
Le Conseil fédéral est-il disposé à intervenir au niveau international de manière à obtenir une réduction de la période durant laquelle s'applique l'heure d'été ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Bircher, Blocher, Blunschy, Bühler-Tschappina, Bundi, Cantieni, Cottet, Dünki, Eisenring, Fischer-Hägglingen, Frei-Romans- horn, Geissbühler, Hari, Hess, Hofmann, Hösli, Iten, Jung, Kühne, Maeder-Appenzell, Massy, Meyer-Bern, Müller- Scharnachtal, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Neukomm, Oester, Rutishauser, Rüttimann, Sager, Schärli, Schmidhal- ter, Schnyder-Bern, Schwarz, Soldini, Spalti, Spoerry, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Wanner, Zwygart (45)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die angekündigte Verlängerung der Sommerzeit wurde von grossen Bevölkerungskreisen negativ aufgenommen. Eine Umstellung Ende März bedeutet für viele Schweizer Arbeits- beginn bei Dunkelheit. Das gleiche gilt bei der zu spät eingeführten Normalzeit Ende September oder gar erst im Oktober. Ein zwei Wochen späterer Beginn und ein früheres Ende der Sommerzeit entsprächen den seinerzeitigen Erwartungen weit mehr.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1984
Eingehende statistische Erhebungen über die Auswirkun- gen am Arbeitsplatz und in den Schulen liegen nicht vor. Es ist unbestritten, dass die Sommerzeit auf die Landwirt- schaft verschiedene negative Auswirkungen hat. Zwar wird der längere Abend insbesondere für die Obsternte im Herbst begrüsst, aber die Sommerzeit erschwert die Arbeit nament- lich in der Zeit der Heuernte. Der Bundesrat anerkennt den Einsatz, der im Interesse der Gesamtwirtschaft geleistet wird.
Die Auswirkungen auf den Energieverbrauch sind schlecht abzuschätzen, da nebst der Zeitverschiebung zahl- reiche andere Faktoren wie Wetter, Energiepreise, in- und ausländische Konjunkturentwicklung, das Verbraucherver- halten des einzelnen und der Wirtschaft mitbestimmend sind. Die bisherigen Erfahrungen lassen für die Schweiz keine eindeutigen Schlüsse hinsichtlich Einsparungen zu.
Bis zur Stunde ist nicht bekannt, dass eines der 27 europäischen Länder, welche die Sommerzeit kennen, deren Abschaffung erwägt.
In England und Irland endet die Sommerzeit in der Regel am vierten Oktobersonntag, also vier Wochen später als in den europäischen Kontinentalstaaten. Zwecks Harmonisie- rung der Sommerzeitdauer soll als Kompromiss im EG-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hegg Bevölkerungswachstum und Umweltschutz Interpellation Hegg Croissance démographique et protection de l'environnement
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1984
Année
Anno
Band
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Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.505
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1984 - 08:00
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1947-1949
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