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Internationaler Fernmeldevertrag
gemäss einem Bundesbeschluss aus dem Jahre 1949 ein Mitspracherecht.
Zurzeit gelten die Grundsätze gemäss Bundesratsbeschluss vom Jahre 1967. Dieser Bundesratsbeschluss wurde im Jahre 1968 vom Parlament genehmigt und in den Jahren 1978 und 1981 verlängert. Die letzte Verlängerung läuft 1984 aus. Neu soll die Tarifbildung im neuen Transportgesetz und in der dazugehörenden Verordnung geregelt werden.
Das Transportgesetz befindet sich gegenwärtig in der parla- mentarischen Beratung beim Nationalrat als Erstrat. Da die Beratung länger als vorgesehen dauert, kommt man mit der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende 1984 nicht aus. Einziger Gegenstand der heutigen Vorlage ist die Verlängerung des Bundesratsbeschlusses vom Jahre 1967 bis Ende 1986.
Die Verkehrskommission beantragt einstimmig Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.047 Internationaler Fernmeldevertrag Convention internationale des télécommunications
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Mai 1984 (BBI II, 1005) Message et projet d'arrêté du 23 mai 1984 (FF I1, 1033)
Beschluss des Nationalrates vom 19. September 1984 Décision du Conseil national du 19 septembre 1984
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Cavelty, Berichterstatter: Der internationale Fernmeldever- trag wurde von der Internationalen Fernmeldeunion mit Sitz in Genf im Jahre 1982 revidiert. Hier haben wir uns mit der Genehmigung dieser Revisionsvorlage zu befassen. Grund- legend Neues enthält die Revision nicht. Es geht vielmehr vor allem darum, eine verstärkte technische Hilfe an die Entwicklungsländer auf dem Gebiete der Telekommunika- tion zu gewähren. Zudem enthält der Vertrag Bestimmun- gen über die Durchführung von Verwaltungskonferenzen, die sich vor allem mit den Rundfunkdiensten befassen.
Die Schweiz wird nach der Revisionsvorlage mit einem jährlichen Beitrag von etwa 2,1 Millionen Franken an Stelle von bisher 1,7 Millionen Franken belastet, was also eine Mehrbelastung zugunsten der Entwicklungsländer im Betrag von gut 300 000 Franken ausmacht. Diesbezüglich ist die Botschaft auf Seite 9 entsprechend zu korrigieren, da dort die Angabe der Leistungen pro 1983 unrichtig ist. Es
sollte heissen: 1760 000 Franken, und nicht 1170 000 Fran- ken. Der Beitrag der Schweiz wird zu Lasten der PTT- Rechnung ausbezahlt.
Die internationale Fernmeldeunion ist die älteste aller beste- henden internationalen Organisationen. Sie wurde im Jahre 1865 unter Mitwirkung der Schweiz gegründet und leistet auf ihrem Gebiet des Fernmeldewesens gute Dienste. Dass technische Verbesserungen zugunsten der Entwicklungs- länder im Sinne der Revisionsvorlage vermehrt durch die Industrieländer, auch durch die Schweiz, unterstützt wer- den, scheint der Kommission richtig.
Im Nationalrat und neuerdings in der «Schweizerischen Gewerbezeitung» wurde die Verpolitisierung der Fernmel- deunion kritisiert. Insbesondere gaben einzelne Resolutio- nen - so namentlich gegen Südafrika und Israel - zu Bean- standungen Anlass. Die schweizerische Delegation hat zu Recht gegen die entsprechenden Resolutionen votiert und auch Protokollerklärungen in diesem Sinne abgegeben, vor allem weil die Resolutionen ausserhalb der Zweckbestim- mung der Fernmeldeunion stehen und deshalb nicht Gegen- stand von Unionsresolutionen sein sollten. Allerdings konnte in diesem Protest gegen die mehrheitlich beschlos- senen Resolutionen nichts ausgerichtet werden. Anderer- seits hatten und haben solche ausserstatutarischen Resolu- tionen wohl keine besonderen Auswirkungen. Immerhin gibt auch unsere Kommission der Erwartung Ausdruck, dass sich die Fernmeldeunion künftig an die Zweckbestimmung hält und von Verpolitisierungen und entsprechenden Reso- lutionen absieht.
Die Verkehrskommission beantragt einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten, diesen zu genehmigen und somit den Bundesrat zu ermächtigen, den Vertrag und das fakultative Zusatzprotokoll über die Beilegung von Streitfäl- len zu ratifizieren.
Bundespräsident Schlumpf: Der Bundesrat teilt die Vorbe- halte gegenüber derartigen politisch motivierten Resolutio- nen, die mit dem Zweck dieser Institution nichts zu tun haben. Solche Resolutionen sind auch ohne rechtliche Bedeutung. Sie sind rein appellatorisch. Die Vorbehalte, die die Verhandlungsdelegation bereits angebracht hat, werden von seiten des Bundesrates honoriert. Im übrigen möchte ich mich darauf beschränken, Herrn Ständerat Cavelty für die Berichterstattung über alle drei Geschäfte bestens zu danken.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schluss der Sitzung um 19.35 Uhr La séance est levée à 19 h 35
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Internationaler Fernmeldevertrag Convention internationale des télécommunications
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.047
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
26.11.1984 - 18:15
Date
Data
Seite
599-599
Page
Pagina
Ref. No
20 013 086
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