665 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht/Rechnung 1983/84
84.053 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1983/84 Régie des alcools. Gestion et compte 1983/1984
Bericht und Beschlussentwurf vom 17. September 1984 Rapport et projet d'arrêté du 17 septembre 1984
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, Berne
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Zumbühl, Berichterstatter: Der übersichtlich gestaltete Geschäftsbericht der Alkoholverwaltung für 1983/84 befin- det sich in Ihren Händen. Sie werden ihn ohne Zweifel durchgemustert haben. Ich möchte Sie deshalb vor allzu vielen Zahlen verschonen und mich nur in Stichworten zu einzelnen Abschnitten äussern.
Der Reinertrag beträgt 272,7 Millionen Franken. Das bedeu- tet im Vergleich zum Vorjahr 3,4 Millionen Franken weniger, jedoch 14,9 Millionen besser als veranschlagt. Bei der Bera- tung des Voranschlages und des Geschäftsberichtes muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass gewisse Faktoren das Zahlenbild verändern können, zum Beispiel der Einfluss der Witterung, die Ernteerträge, die Absatzmög- lichkeiten, die Konsumentenwünsche, die Ernteergebnisse im Ausland usw.
Abweichungen gegenüber dem Budget müssen deshalb in Kauf genommen werden. So ist zum Beispiel im Berichtsjahr der Aufwand für die brennlose Obstverwertung um 11,5 Millionen kleiner und für die Kartoffelverwertung um 3,1 Millionen weniger als im Vorjahr gewesen. Aber auch die Einnahmen aus der Besteuerung inländischer Branntweine sind um 11,5 Millionen geringer ausgefallen, denn in den Jahren 1982/83 waren ausserordentlich grosse Obsternten zu verzeichnen. Erstmals wird in der Betriebsrechnung der Reinertrag direkt ausgewiesen; damit wird die Rechnung klarer. Früher wurde als Zwischenresultat noch der Ertrags- überschuss angegeben, der die Änderungen der Alkoholvor- räte nicht berücksichtigte.
Für die Erreichung des volksgesundheitlichen Zieles der Alkoholverwaltung von entscheidender Bedeutung ist die brennlose Rohstoffverwertung. Deshalb wird alles daran gesetzt, dass möglichst viel Kartoffeln und Obst frisch oder als verarbeitete Produkte im Inland konsumiert werden. Dies geschieht über Beiträge an die Werbung durch Qualitäts- kontrolle, Aufklärungsarbeit, Gesundheitserziehung usw. Aber auch der Anbau wird beeinflusst, indem man versucht, die Produktion von Kartoffeln und Obst - in bezug auf die Menge, Sorte, Qualität - den Absatzmöglichkeiten anzupas- sen, damit möglichst keine Überschüsse entstehen, die mit unverhältnismässig hohen Kosten verwertet werden müssen.
Kurz ein Wort zur Freigrenze im Reisendenverkehr. Im Rah- men der Freigrenzen wurden mehr Spirituosen eingeführt als durch den Handel. Es ist daher verständlich, dass der Bundesrat ab 1. Juni 1984 die Freimenge reduziert hat. Wahrscheinlich geht es dabei nicht so sehr um das Einbrin- gen von bisher entgangenen Steuern, als vielmehr um die Verhinderung, dass dem Alkoholgenuss durch Hintertüren Vorschub geleistet wird.
Die Alkoholverwaltung ist ein Regiebetrieb des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie führt eine eigene Rech- nung. Mit 276 Beschäftigten hält sie sich im Rahmen der
Personalplafonierung. Drei Viertel der Angestellten sind in Bern tätig, ein Viertel im Aussendienst in den Alkohollagern. Es darf bestimmt einmal anerkennend erwähnt werden, dass die Arbeit, die besonders die Verantwortlichen an leitender Stelle in der Alkoholverwaltung zu bewältigen haben, oft nicht leicht ist. Vielfach geht es um Kontrollen, um Steuern, um Bussen; mit solchen Dingen kann sich niemand Freunde schaffen. Vielmehr gibt so etwas zu Kritiken und Anrempe- lungen Anlass, die dann auch in der Presse und in der öffentlichen Diskussion ihr Echo finden.
Als Aufsichtsorgan wurde unsere Kommission und die Dele- gation über die Quartalsberichte und über mündliche Infor- mationen laufend über den Gang der Geschäfte informiert. In Erfüllung ihres Auftrages hat die Alkoholkommission die Geschäftsführung überwacht und festgestellt, dass die Alko- holverwaltung ihre Aufgabe im Rahmen der Gesetzgebung erfüllt.
Grundsätzlich möchte ich noch etwas erwähnen: Oft hört man die kritische Bemerkung, die Alkoholverwaltung stehe im Dienst der Alkoholbekämpfung, mache aber gleichzeitig ihr Geschäft mit dem Alkohol. Die Alkoholverwaltung hat den Auftrag, die Alkoholproduktion und den Alkoholkonsum über die Besteuerung, Aufklärung, brennlose Verwertung usw. in Schranken zu halten. Aber ohne Alkohol kommen wir nicht aus. Die Industrie, die Medizin und andere mehr brauchen Alkohol. Es ist auch unrealistisch, dem Schweizer den Alkoholgenuss total abgewöhnen zu wollen. Es geht also darum, dem Alkoholgenuss nicht freien Lauf zu lassen, wozu der Preis - über die Besteuerung recht hoch gehalten - hemmend wirkt. Zudem werden die Erträgnisse ja nicht sinnlos verjubelt, sondern für die Förderung der brennlosen Verwertung der gesunden Volksernährung usw. eingesetzt. Was noch über diese Aufwendungen hinaus als Reinertrag übrigbleibt, kommt der AHV, der Alkoholbekämpfung wie der -fürsorge zugute. Ich glaube, man hat Grund genug, um da von einem mehr oder weniger goldenen Pferdchen im positiven Sinne zu sprechen. Bei den PTT würde man vom Golden Girl reden.
Wenn Sie diese zum Aufhorchen mahnenden Zahlen der eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen - vor etwa 14 Tagen veröffentlicht - einigermassen ernst nehmen und überdenken, dann wird Ihnen vielleicht klar, wie wichtig die Aufgabe unserer Alkoholverwaltung ist. 150 000 Alkohol- kranke in der Schweiz, 250 000, die im Alkoholgenuss über- marchen, 40 Prozent Zunahme des Alkoholkonsums seit dem Zweiten Weltkrieg und zwei Millionen Alkoholschäden im Jahr; die sozialen Folgen dieser Schäden sind kaum erfassbar. Wie würde es wohl aussehen, wenn nichts zur Bekämpfung des Alkoholismus getan würde? Hoffentlich wird das Unheil trotz den derzeitigen Wein- und Schnaps- überschüssen nicht noch grösser.
Vor einem Jahr hat unser Kollege Ständerat Affolter - im Zusammenhang des Geschäftsberichtes der Alkoholverwal- tung - an dieser Verwaltung bezüglich der Organisation Kritik geübt. Es hat sich als richtig erwiesen, dass wir auf diese Kritik, welche indirekt auch die Aufsichtsorgane getroffen hat, nicht augenblicklich reagiert haben. Die Dele- gation wollte sich in aller Ruhe darüber Rechenschaft geben und Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden. Die ständerätliche Alkoholkommission ist der Meinung, dass der Ständerat heute im Zusammenhang des Geschäftsberichtes kurz darüber orientiert werden soll. Es soll dies nicht irgend- wie als Schönfärberei oder Rechtfertigung aufgefasst wer- den, sondern als sachliche Information.
Vorerst eine Zusammenfassung der Kritikpunkte wie folgt: 1. Abteilung Obst und Kartoffeln: Unterstellung unter das Bundesamt für Landwirtschaft.
Allfällige Doppelspurigkeiten zwischen Alkoholverwal- tung und Bundesamt für Landwirtschaft auf dem Sektor Kartoffeln. .
Absinthverbot: Prüfung der Aufhebung.
Revision des Alkoholgesetzes. Mangelnde Information der Delegation und Kommission.
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Bei den Punkten 3 und 4 - Absinthverbot und Revision des Alkoholgesetzes - bestand nach Ansicht der Kommission keine Veranlassung zu einer Weiterbehandlung durch die Kommission, weil die Absinthfrage heute durch die Bundes- verfassung geregelt ist und eine Änderung über eine Motion oder eine Standesinitiative erwirkt werden müsste. Zudem kann im Moment kaum ein Bedürfnis für ein weiteres Ange- bot an Schnaps vorhanden sein.
Die Delegation wurde in den Jahren 1982 und 1983 über die beabsichtigte Teilrevision des Alkoholgesetzes orientiert, und zwar laut Protokoll etwa viermal. Zudem wird ja zu gegebener Zeit eine Kommission für die Gesetzesberatung eingesetzt. Die Delegation, die nach den Wahlen von 1983 beinahe total neu zusammengesetzt war, wollte vor einer Beschlussfassung über das weitere Vorgehen einen vertief- ten Einblick in die Organisation und in die Tätigkeit der Alkoholverwaltung nehmen. Am 9. April hat sie alle Abteilun- gen eingehend gemustert und mit allen Chefs eine Ausspra- che geführt, und zwar in Abwesenheit der Vorgesetzten. Die Einblicknahme wie auch das offene, persönliche Gespräch waren sehr aufschlussreich, und wir stellen fest:
a. Von Missständen zu reden oder zu schreiben wäre weit übertrieben.
b. Gewisse Schwachstellen, wie man sie in jedem Betrieb finden kann, sind vorhanden; sie können aber bei allseits gutem Willen gelöst und geregelt werden. Vielfach handelt es sich dabei um Generationenprobleme.
c. Das Arbeitsklima darf als gut bezeichnet werden.
d. Wir haben festgestellt, dass qualifizierte und verantwor- tungsbewusste Leute ihre nicht immer leichte Aufgabe er- füllen.
Über alles hinweg war die Alkoholdelegation wie auch die Kommission einstimmig der Auffassung, dass eine verwal- tungsunabhängige Überprüfung der Alkoholverwaltung angezeigt erscheint. Auch in der Privatindustrie muss heute vielfach über die Hefte gegangen werden; und es gibt ja nichts, was nicht verbesserungswürdig wäre. Die Kommis- sion hat in der Folge das Ersuchen um eine Überprüfung an den Vorsteher des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepar- tementes, Herrn Bundesrat Stich, gestellt. Das war am 9. April 1984. Anlässlich der Sitzung der beiden Alkoholkom- missionen vom 11. Mai wurde der formulierte Auftrag an den Experten bekanntgegeben. Herr Bundesrat Stich hat im Einverständnis mit der Kommission den Experten bestimmt; es ist Herr R. E. Germann, Direktor des Hochschulinstitutes für öffentliche Verwaltung in Lausanne. Der Experte hat schon vor längerer Zeit mit der Alkoholverwaltung - welche diese Überprüfung begrüsst - Verbindung aufgenommen. Er wird seine Arbeit im September 1985 abliefern. Erst nach dem Studium des Berichtes dieses Experten wird die Alko- holdelegation bzw. die Kommission in der Lage sein, allfällig notwendige Massnahmen in die Wege zu leiten, unter ande- rem auch die Mechanismen der Kontrolle von aussen, ein Anliegen, welches die Delegation an der Sitzung vom 24. Februar besonders beschäftigte.
Doch zurück zum Geschäftsbericht und zur Rechnung 1983/ 1984, zum Bericht des Bundesrates auf Seite 2 und dem Antrag auf Seite 32, wonach beantragt wird, den Reinge- winn von 272 686 963 Franken, also 95 Prozent, dem Bund bzw. der AHV und 5 Prozent (13 634 348 Franken) den Kan- tonen zuzuweisen.
Die Alkoholkommission schliesst sich diesem Antrag des Bundesrates und dem gleichlautenden Antrag unseres Revi- sionsausschusses an.
Ich ersuche Sie um Zustimmung.
Schoch: Die Ausführungen des Präsidenten der Alkohol- kommission unseres Rates zu Geschäftsbericht und Rech- nung der Alkoholverwaltung veranlassen mich dazu, mei- nerseits zu diesem Thema einige Bemerkungen zu machen. Herr Zumbühl hat bereits darauf hingewiesen - Sie werden sich Ihrerseits daran erinnern -, dass Ständerat Affolter vor Jahresfrist nicht ohne Nebengeräusche vorzeitig aus der Alkoholkommission ausgeschieden ist. Was Herr Zumbühl heute im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht der Alkoholverwaltung vortrug, ist nicht viel mehr als ein sanftes Säuseln im Vergleich zu dem, was Herr Affolter vor Jahres- frist in diesem Saal zum gleichen Thema vorgetragen hat. Herr Ständerat Zumbühl hat sich heute derart zahm, liebens- würdig und charmant geäussert, dass leicht der Eindruck entstehen könnte, die «Frustration», die sich Ständerat Affolter bei seiner Tätigkeit in der Alkoholkommission zuge- zogen hat, sei selbstverschuldet gewesen; und sein freiwilli- ges Ausscheiden aus dieser Kommission vor Ablauf der sechsjährigen Amtsdauer müsse als aberratio eines allzu sensiblen Parlamentariers beurteilt werden.
Aus dem, was Herr Zumbühl vorgetragen hat, könnte auch der Eindruck entstehen, die angeordneten und durchge- führten Kontrollen in der Alkoholverwaltung wären sowieso auf der Traktandenliste der Alkoholdelegation gestanden. Derartige Schlüsse wären aber unzulässig. Es liegt mir um so mehr daran, dies hier in aller Form festzuhalten, als die ganze Geschichte seinerzeit in den Medien recht erhebliche Beachtung fand. Vor allem die gedruckte Presse glaubte, einen leserwirksamen Skandal zu wittern.
Sie hat sich deshalb der Sache ebenso ungesäumt wie lustvoll und schadenfroh angenommen.
Bei dieser Sachlage ist es unumgänglich, in aller Form festzuhalten, dass die temperamentvolle Intervention von Ständerat Affolter vor Jahresfrist durchaus nicht wirkungs- los verhallt ist. Aus den heutigen Ausführungen des Kom- missionspräsidenten darf deshalb nicht der Schluss gezo- gen werden, die durch Herrn Affolter zitierte alte Verwal- tungsweisheit gelte neuerdings auch für die Alkoholkom- mission, nämlich: «Das haben wir schon immer so gemacht; das haben wir noch nie so gemacht; da könnte jeder kom- men.» Die Alkoholdelegation hat sich bewusst nicht an diesen Grundsatz gehalten; zu ihrem aktiveren und kriti- schen Vorgehen ist sie gerade durch die Intervention von Herrn Affolter veranlasst worden.
Herr Affolter hat die Alkoholkommission und vor allem die Alkoholdelegation dazu veranlasst, die aufgeworfenen Pro- bleme einer eingehenden und sorgfältigen Überprüfung zu unterziehen, und er hat die Alkoholdelegation auch bewo- gen, bei der Alkoholverwaltung eingehende Kontrollen und Inspektionen an die Hand zu nehmen. Vor allem ist der grundlegende Beschluss gefasst worden, die Alkoholverwal- tung durch einen ausgewiesenen, verwaltungsunabhängi- gen Experten, nämlich durch Prof. Germann (für einmal nicht durch Herrn Hayek) überprüfen zu lassen. Diese Unter- suchung ist zurzeit im Gange; die Ergebnisse werden auf Ende September 1985 erwartet, und die Thematik der Unter- suchung umfasst sämtliche Probleme, die durch Herrn Affolter aufgeworfen worden sind.
Es läuft also etwas bei der Alkoholdelegation, und Herr Affolter darf durchaus für sich in Anspruch nehmen, den Karren ins Rollen gebracht zu haben. Was Herr Affolter seinerzeit als Legat an die neu zusammengesetzte Alkohol- delegation bezeichnete, ist nicht ungehört zwischen den Stehtanks und in den Kavernen der Alkoholverwaltung ver- hallt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders hervorhe- ben, dass sich Herr Bundesrat Stich der Bemühungen der Kommission sehr aktiv angenommen und dieselben unter- stützt hat. Er war und ist auch seinerseits bestrebt, Licht in die Zusammenhänge bei der Alkoholverwaltung zu bringen und die zur Diskussion gestellten Fragen durchleuchten zu lassen. Wir sind dem Departementsvorsteher für diese Unterstützung sehr dankbar.
Ergebnisse der Untersuchung Germann liegen noch keine vor, aber wir werden aller Voraussicht nach innert Jahres-
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frist in der Lage sein, zu den Fragen, die im Raume stehen, materiell näher Stellung nehmen zu können.
Belser: Dieses sogenannte spontane Votum veranlasst mich zu einer kurzen Replik. Wenn die Interventionen von Herrn Affolter schon mit einem Glorienschein umgeben werden, möchte ich einfach festhalten, dass ich in der ersten Sitzung der Alkoholdelegation zu Beginn dieses Jahres den Antrag gestellt habe, eine Expertise von aussen einzuleiten. In der Frühjahrssession - auf jeden Fall später - hat man dann einen Vorstoss Affolter in dieser Sache überwiesen. So inaktiv waren die Alkoholkommission und die Alkoholdele- gation nicht, dass wir die «Weltwoche» oder andere gebraucht hätten, um zur Sache zu sehen.
Affolter: Ich habe nicht im geringsten die Absicht, hier eine Diskussion über die Alkoholverwaltung und die Begleitum- stände, die zu dieser Expertise geführt haben, vom Zaune zu brechen. Ich hätte vom Präsidenten der Alkoholkommission hier auch keinen Tour d'horizon im Zusammenhang mit meinen Interventionen des letzten und dieses Jahres erwar- tet. Herr Zumbühl, der richtige Zeitpunkt für Rechtferti- gungsversuche der Bemühungen der Alkoholdelegation wäre dann, wenn einmal die Expertise von Herrn Germann vorliegen wird. Wir müssen diese Expertise abwarten. Ich bin überhaupt nicht bereit, hier materiell Stellung zu neh- men zu dem, was ich früher gesagt habe - und zu dem ich immer noch stehe - oder zu dem, was heute der Präsident der Alkoholkommission quasi als Verharmlosungsversuch vorgebracht hat.
Das «Erstgeburtsrecht» für die Expertise, Herr Belser, kön- nen Sie kaum in Anspruch nehmen. Die Tatsache, dass der Ständerat meinen Vorstoss erheblich erklärt hat, weist dar- auf hin, dass offenbar der Anstoss auf parlamentarischem Weg erfolgen musste und dass man zu wenig Vertrauen hatte in die Selbstreinigungskraft der Aufsichtsorgane der Alkoholverwaltung.
Immerhin möchte ich Herrn Schoch für sein Votum danken - ich habe es nicht bestellt! (Heiterkeit) Er hat einige Dinge, die vorhin im Referat des Kommissionspräsidenten etwas allzu rosig erschienen, wieder ins richtige Licht gestellt. Ich sage nochmals: Ich warte mit sehr grossem Interesse die Untersuchungen und Resultate der Expertise ab. Ich habe gesagt, es dürfe nicht auf eine Alibiübung herauskommen. Ich bin immer noch der guten Hoffnung und habe Vertrauen in die Urteilskraft des beauftragten Experten. Wir werden uns bei Philippi wieder sehen, Herr Präsident der Alkohol- kommission. Wir werden dann abschätzen können, was an den Beanstandungen und Kritiken richtig ist und was viel- leicht ins Gebiet der Übertreibungen gehört.
Zumbühl, Berichterstatter: Ich bin etwas erstaunt über die Ausführungen von Herrn Schoch, und zwar einzig aus dem Grund, weil er ja die ganze Geschichte mitgemacht hat. Ich darf Ihnen versichern - ich kann es auch beweisen, wenn Sie es wollen -: Ich habe Ihnen den Verlauf der Dinge genau so dargelegt, wie wir, die Delegation, jeweilen die Kommis- sion orientiert haben. Offenbar kann man auch zu anständig sein.
Ich habe die Sache lange überdacht. Ich muss offen geste- hen: Wenn ich aus dem Innersten meines Herzens hätte sprechen wollen, hätte es vielleicht etwas anders geklungen. Aber das hätte der Sache wohl nur geschadet.
Ich möchte nochmals festhalten und ich habe ausdrücklich betont: keine Schönfärberei, keine Rechtfertigung, aber eine sachliche Darlegung dessen, was wir unternommen haben. Ich habe kein Urteil gefällt über die Alkoholverwal- tung selbst. Das heisst, was richtig ist und gut gemacht wird, darf man bestimmt erwähnen. Ich bin der Meinung, dass wir die Pflicht haben dort einzugreifen, wo in der Verwaltung Schwächen und Schwachpunkte sind. Aber soweit die Sache in Ordnung ist, haben wir ebensosehr die Pflicht, zur Verwaltung zu stehen und mitzuhelfen, ihre Aufgaben zu erledigen.
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Herr Affolter, mit Ihnen bin ich wenigstens in einem Punkt einig: Expertise abwarten und sehen, was herauskommt. Dann wird es Aufgabe der Alkoholkommission und der Delegation sein, zu den Punkten, die möglicherweise aufge- deckt werden, Stellung zu nehmen. Auch ich bin gespannt auf dieses Gutachten.
Ich darf Sie bitten, meine Ausführungen im richtigen Sinn zu verstehen. Es ging mir um eine sachliche Orientierung.
Bundesrat Stich: An sich bin ich der Auffassung, dass wir einmal die Expertise abwarten und nicht dauernd über die Alkoholverwaltung diskutieren sollten. Wie auch immer diese Expertise ausfallen mag, die Alkoholverwaltung wird immer wieder Anlass zu Diskussionen geben. Das kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen.
Diesen Sommer ging es um Kirschen. Bei der Alkoholver- waltung ist eine Delegation erschienen - es waren immerhin zehn National- und Ständeräte dabei -, welche die Preise und Subventionen etwas höher angesetzt haben wollte. Da begreife ich sehr gut, dass man die Verwaltung nachher kritisiert. Bei mir sind es dann nur ein Nationalrat, dafür aber noch ein Regierungsrat sowie natürlich verschiedene Ver- bandsorgane gewesen.
Ich denke auch an die Unterschiede zwischen der Industrie und den Produzenten; da gibt es sehr grosse Divergenzen und Interessenkonflikte. Die Verwaltung steht hier immer im Zentrum, ganz abgesehen von den grundsätzlichen Diffe- renzen, die natürlich bei der Alkoholverwaltung inhärent sind, da sie auf der einen Seite den Alkoholismus bekämp- fen und auf der anderen Seite doch dafür sorgen muss, dass die Ware übernommen, gebrannt und verkauft wird. Das bleibt der Alkoholverwaltung auf jeden Fall nicht erspart, wer auch immer sie leiten wird.
Nicht erspart. Ich kann Ihnen versichern, dass irgendeine alte Personalgeschichte das Parlament auch noch einmal beschäftigen wird. Das lässt sich einfach nicht vermeiden. In jeder Verwaltung gibt es Menschen verschiedener Art. Das lässt sich nicht ändern. Sie werden also immer über die Alkoholverwaltung diskutieren können. Das garantiere ich Ihnen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, Art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
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Séance
Seduta
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06.12.1984 - 08:00
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