Dépérissement des forêts. Rapport et mesures
208
N 7 février 1985
83.204 Standesinitiative Basel-Landschaft Luftreinhaltung
84.203 Standesinitiative Basel-Stadt Waldsterben. Sofortmassnahmen
84.204 Standesinitiative Schaffhausen Luftreinhaltung
83.204 Initiative du canton de Bâle-Campagne Mesures contre la pollution de l'air
84.203
Initiative du canton de Bâle-Ville Dépérissement des forêts. Mesures d'urgence
84.204
Initiative du canton de Schaffhouse Mesures contre la pollution de l'air
83.204
Standesinitiative Basel-Landschaft
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Paragraph 18 Ziffer 5 der Staatsverfassung, beschliesst: Es wird auf Antrag des Regierungsrates eine Standesinitia- tive folgenden Inhaltes eingereicht:
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft wurde einge- hend von ausgewiesenen und anerkannten Fachleuten über das Ausmass des Auftretens von Waldschäden in seinem Kanton informiert. Er ist - gestützt auf die Aussagen dieser Fachleute - der Überzeugung, dass die Verunreinigung der Luft mit Abgasen von Motorfahrzeugen sowie von Haus- und Industriefeuerungen hauptursächlich für Wald- und andere diesbezügliche Umweltschäden ist.
Für die Luftreinhaltung sind heute unverzüglich weitere Massnahmen einzuleiten. Der Landrat vertritt die Meinung, dass in erster Linie nur Massnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad vorzukehren sind, auch wenn diese Massnah- men nicht unverzüglich wirksam werden können. Neue, wirkungsvolle Massnahmen, die es nach Auffassung des Landrates ohne Verzug beim Bund einzuleiten gilt - damit sie schnell wirksam werden -, sind die weitere Reduktion der schädlichen Abgase von Motorwagen entsprechend den Möglichkeiten der Katalysatortechnik sowie eine weitere und verbindliche Reduktion des Schwefelgehaltes von in Haus- und Industrieanlagen verfeuerten Heizölen.
Die Rechtsetzungskompetenz für beide Massnahmen sowie für ein Verbot von bleihaltigem Benzin als Voraussetzung für die Katalysatortechnik liegt gemäss der geltenden oder kommenden (Umwelt-)Gesetzgebung beim Bundesrat. Trotz dieses Umstandes - Standesinitiativen können sich nicht auf bundesrätliche Verordnungen beziehen - und trotz des Umstandes, dass das mit der Standesinitiative geforderte Gesetzgebungsverfahren gewiss länger dauern wird, als dies die Dringlichkeit gebietet, entscheidet sich der Landrat angesichts der Wichtigkeit seines Anliegens für die Aus- übung seines verfassungsmässigen Vorschlagsrechts. Damit indessen eine Zustimmung zur Standesinitiative in den eidgenössischen Räten nicht in Richtung auf eine staatspolitisch nicht erwünschte Verschiebung der beste- henden Verordnungskompetenz von der Exekutive auf die Legislative führt, sollte die Verwirklichung der vorgesehe-
nen Massnahmen auf dem Weg der Gesetzgebung nur dann «durchgezogen» werden, wenn der Bundesrat bis zum 1. Januar 1985 von seiner Verordnungskompetenz im Sinne der Massnahmen der Standesinitiative nicht Gebrauch gemacht hat.
Der Landrat ist sich bewusst, dass er mit den in der Standes- initiative fixierten, relativ kurzen Fristen die Bundesbehör- den über Gebühr unter zeitlichen Druck setzen wird. Dieses ungewöhnliche Vorgehen ist indessen durch die Ernsthaf- tigkeit des bald zu bewältigenden Problemes der Luftverun- reinigung gegeben; es soll einzig als Beitrag zu dieser Problembewältigung verstanden werden.
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt daher in Ausübung seines verfassungsmässigen Vorschlagsrech- tes, was folgt:
1.2 dass auf den 1. Januar 1986 genügend oder, sofern dies die technischen Möglichkeiten zulassen, ausschliesslich bleifreies Benzin abgegeben wird;
1.3 dass der Schwefelgehalt von Heizölen und Dieseltreib- stoffen auf den 1. Januar 1986 verbindlich festgelegt wird, und zwar mit tieferen Prozentsatzwerten, als die der Richtli- nien vom 7. Juli 1983 des Eidgenössischen Departementes des Innern.
84.203 Standesinitiative Basel-Stadt
In seiner Sitzung vom 9. Februar 1984 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt einstimmig bei 7 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ist über das Wald- sterben und über die ausserordentlich hohe Schadstoffbela- stung der Luft sehr besorgt. Auch wenn Schäden und Ursa- chen noch nicht in allen Einzelheiten voll erfasst sind, so ist doch heute schon offenkundig, dass das Waldsterben im wesentlichen eine Folge der schlechten Luftqualität ist und dass die hohe Schadstoffkonzentration in der Luft nicht nur für die Bäume, sondern ebenso für den Menschen und die gesamte Natur bedrohlich geworden ist. Abhilfe schaffen kann neben gewissen Vorkehrungen in der Waldwirtschaft nur eine möglichst rasche und drastische Reduktion der Schadstoffemissionen. Der Grosse Rat ist in Übereinstim- mung mit weiten Kreisen des Kantons der Auffassung, dass sofort sowohl technische Massnahmen zur Verringerung der Emissionen in Abgasen als auch Massnahmen zur Reduktion des Verbrauchs von Heizöl und Treibstoffen, und . zwar möglichst ohne Ausweichen auf Substitutionsenergie- quellen, ergriffen bzw. in die Wege geleitet werden müssen. Zu diesem Zweck sollten, soweit rechtlich erforderlich, das Umweltschutzgesetz rasch in Kraft gesetzt und dringliche * Bundesbeschlüsse erlassen werden. Zudem muss das Vor- gehen, soweit möglich und opportun, in aktiver Aussenpoli- tik mit den umliegenden Staaten koordiniert werden, darf aber deswegen keine Verzögerungen erleiden.
Der Kanton Basel-Stadt, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung, lädt daher die eidgenössischen Räte ein, im Sinne der obigen Erwägungen als Sofortprogramm fol- gende Massnahmen gegen das Waldsterben und für die Verbesserung der Luftqualität zu prüfen:
Technische Massnahmen zur Verringerung der Schadstoff- emissionen in Abgasen
Waldsterben. Bericht und Massnahmen
209
fahrzeuge (Beschleunigung gegenüber dem vorgesehenen Terminplan).
Ausrüstung der Lüftungsanlagen von Strassentunnels mit Abgasfiltern.
Reduktion der Grenzwerte für Schwefel in leichten Heiz- und Dieselölen sowie in Schweröl auf zunächst höchstens noch 0,15 Prozent.
Drastische Senkung der Grenzwerte für Schadstoffemis- sionen bei industriellen Feuerungen und Kehrichtverbren- nungsanlagen.
Verbesserung der Hausfeuerungskontrolle und laufende Anpassung der Vorschriften an die technischen Möglich- keiten.
Massnahmen im Bereich des Verkehrs
Sofortige Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen und Tempo 80 auf den übrigen Ausserortsstrassen.
Erlass einer Vorschrift «Beim Halten Motor abschalten», verbunden mit der Auflage an die Kantone, bei automati- schen Verkehrssteuerungsanlagen vor der Grünphase eine Gelbphase gesamtschweizerisch einzuführen.
Überprüfung der Ergebnisse der Kommission zur Über- prüfung von Nationalstrassenstrecken (NUP) unter stärkerer Berücksichtigung der Umweltverträglichkeitskriterien und unter dem Gesichtspunkt, dass Strassenbau nur noch gerechtfertigt sein soll, wenn entsprechende Kapazitäten im bisherigen Netz abgebaut werden.
Modifikation des Leistungsauftrags an die SBB mit dem Ziel, den Anteil des schienengebundenen Verkehrs nachhal- tig zu vergrössern: im Personenverkehr insbesondere fami- lien- und gruppenfreundlichere Ausgestaltung der Tarife, Leistungsverbesserungen im Nahverkehr und Verbesserun- gen im allgemeinen Service; im Frachtverkehr insbesondere Wiedererwägung des neuen Stückgutkonzepts und Förde- rung des Containerverkehrs. Finanzierung solcher Mass- nahmen durch vermehrte Verwendung der Treibstoffzölle.
Erhebung einer eventuell temporären Zusatzabgabe auf bleihaltigem Benzin zur Finanzierung eines Fonds zur För- derung des Umsteigens vom individuellen Motorfahrzeug auf das öffentliche Verkehrsmittel (Umsteigefonds).
Versuchsweise Einführung von mindestens zehn auto- freien Sonntagen pro Jahr.
Treibstoffrationierung für Personenwagen, wenn möglich in internationaler Koordination.
Erhöhung des Mindestalters und Festsetzung einer Höchstalterslimite für das Führen von Motorfahrzeugen.
Überprüfung der Einwirkungen des Luftverkehrs auf die Luftqualität.
Wärmedämmungs- und Temperatursenkungsmassnahmen
Einführung des Obligatoriums der individuellen Heizko- stenabrechnung bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen gemeinschaftlichen Heizanlagen.
Laufende Anpassung der Wärmeisolationsvorschriften bei Neu- und Altbauten an die technischen Möglichkeiten.
Forstwirtschaftliche Massnahmen
. - Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung und einer bestandesschonenden Arbeitsweise, in der die Ernte- und Transportmittel zweckmässig eingesetzt werden, durch fachmännische Handhabung Schäden an Menschen, Bäu- men und Boden auf ein Minimum reduziert und möglichst wenig Verbrennungsmotoren verwendet werden.
Massnahmen im Bereich von Forschung/Entwicklung und der Aufklärung der Bevölkerung
Vermehrte Erteilung von Aufträgen im Rahmen des natio- nalen Forschungsprogramms zur Intensivierung der For- schung und Verfahrensentwicklung im Bereich der Emis- sionsverringerung.
Empfehlung an die Kantone, Sonderabgaben zum Bei- spiel auf Elektrizität zu erheben, mit deren Ertrag Energie- sparmassnahmen und bessere Nutzungstechniken geför-
dert werden sollen (Beispiel baselstädtisches Energiespar- gesetz).
84.204 Standesinitiative Schaffhausen
Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beantragt in Ausübung seines verfassungsmässigen Vorschlagsrechtes:
1.1 dass für ab 1.Januar 1986 eingeführte oder in der Schweiz hergestellte und neu zum Verkehr zugelassene Motorwagen die Abgasnormen entsprechend den Möglich- keiten der Katalysatortechnik festgelegt werden;
1.2 dass auf den 1. Januar 1986 genügend oder, sofern dies die technischen Möglichkeiten zulassen, ausschliesslich bleifreies Benzin abgegeben wird;
1.3 dass der Schwefelgehalt von Heizölen und Dieseltreib- stoffen auf den 1. Januar 1986 verbindlich festgelegt wird, und zwar mit tieferen Prozentsatzwerten, als die der Richtli- nien vom 7. Juli 1983 des Eidgenössischen Departementes des Innern.
2.1 Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen und Tempo 80 auf den übrigen Ausserortsstrassen;
2.2 Motorfahrzeuge, welche die Punkte 1.1 und 1.2 erfüllen, sind mit hellgrünen Kontrollschildern zu versehen und vor Einschränkungen wie Punkt 2.1 zu befreien;
2.3 Überprüfung der Einwirkungen des Luftverkehrs auf die Luftqualität.
Es kann das Gesetzgebungsverfahren entfallen, wenn und soweit der Bundesrat die aufgeführten Massnahmen in Aus- übung seiner Verordnungskompetenz bis zum 1. Januar 1985 beschliesst.
Antrag der Kommission für Gesundheit und Umwelt Die Kommission beantragt,
den Standesinitiativen teilweise im Sinne des folgenden Postulates Folge zu geben:
Postulat der Kommission Waldsterben. Standesinitiativen
Der Bundesrat wird beauftragt, die Anliegen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Schaffhausen betreffend die Luftreinhaltung bzw. das Waldsterben, soweit sie nicht im Bericht 84.088, «Waldsterben. Parlamentarische Vor- stösse und Massnahmenkatalog» (21. November 1984) behandelt sind, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten (im Rahmen des in Auftrag gegebenen Berichtes betreffend Förderung des öffentlichen Verkehrs).
Proposition de la Commission de la santé publique et de l'environnement
La commission propose,
De donner suite partiellement aux initiatives des cantons dans le sens du postulat suivant:
Postulat de la commission Dépérissement des forêts. Initiatives des cantons
Le Conseil fédéral est invité à examiner les propositions faites par les cantons de Bâle-Campagne, Bâle-Ville et Schaffhouse concernant la pollution de l'air et le dépérisse- ment des forêts, ceci dans la mesure où elles ne sont pas traitées dans le rapport 84.088 «Dépérissement des forêts:
27-N
Dépérissement des forêts. Rapport et mesures
210
N 7 février 1985
Interventions parlementaires et catalogue de mesures», du 21 novembre 1984. Il est également invité à rendre compte des dispositions prises (dans le cadre du rapport demandé sur l'encouragement des transports publics).
Antrag Schüle (zur Standesinitiative SH)
Überweisung von Punkt 2.1 (Tempo 100/80) und
2.2 (differenzierte Limiten für abgasarme Motorfahrzeuge) als Motion.
Proposition Schüle (concernant l'initiative SH) 2.1 (Vitesse 100/80) et
2.2 (autres vitesses pour les véhicules à gaz d'échappement réduits)
Adopter ces deux points sous forme de motions.
Präsident: Die Kommission beantragt, den Standesinitiati- ven teilweise - im Sinne des vorgeschlagenen Postulates - Folge zu geben. Herr Schüle möchte hierzu eine Erklärung abgeben.
Schüle: Heute morgen haben Sie mit 103 zu 87 Stimmen ja zu Tempo 100 gesagt. Den Ausschlag dazu hat unsere Frak- tion gegeben, die in einer knappen Mehrheit eine differen- zierte Lösung befürwortet, eine Lösung, die 80/100 als Sofortmassnahme beinhaltet, die für abgassanierte Fahr- zeuge aber die alten Limiten wieder aufleben lassen möchte. Genau diese Lösung strebt die Standesinitiative Schaffhau- sen an. Deshalb habe ich den Antrag gestellt, die entspre- chenden Punkte als Motion zu überweisen.
Nun bin ich vom Präsidenten und vom Bundesrat darauf aufmerksam gemacht worden, dass hier eine Verfahrens- frage besteht, dass nämlich ein Bericht des Bundesrates abzuwarten wäre, wenn einer Standesinitiative auf dem Motionswege Folge gegeben würde.
Nun: Herr Kollege Jaeger hat hier zweimal erklärt, dass die Landesring-Motion diese Lösung offenlässt. In der Tat, Tempo 100 auf Autobahnen ist klar als «Notstandsmass- nahme gegen das Waldsterben» verlangt worden. So der Titel der Motion! Diese Massnahme richtet sich gegen den zu hohen Schadstoffausstoss des einzelnen Autos. Wenn dieser Tatbestand wegfällt, ein Auto also saniert ist, dann sind damit auch die Voraussetzungen von Notstandsmass- nahmen für die Unterstellung dieser Fahrzeuge unter die verschärften Limiten nicht mehr gegeben.
Die überwiesene Motion weist somit den Weg in diese Richtung. Ich kann daher dem Prozeduranliegen des Präsi- denten Rechnung tragen und ziehe meinen Antrag zurück.
Präsident: Ich danke Herrn Schüle. Die Kommission bean- tragt, der Standesinitiative teilweise - im Sinne des Postula- tes - Folge zu geben. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. - Es ist so beschlossen.
Zustimmung - Adhésion
Überwiesen - Transmis
84.269 Wald-Petition - Pétition concernant la forêt
84.270 Petition Fischer Fritz, Uitikon. Wald- und Holzwirtschafts- politik des Bundes
Politique de la Confédération dans les domaines de la forêt et du bois
Antrag der Kommission für Gesundheit und Umwelt Kenntnisnahme und Abschreibung
Proposition de la Commission de la santé publique et de l'environnement Prendre acte et classer Angenommen - Adopté
Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr La séance est levée à 19 h 25
.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative Basel-Landschaft Luftreinhaltung Initiative du canton de Bâle-Campagne Mesures contre la pollution de l'air
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Februarsession
Session
Session de février
Sessione
Sessione di febbraio
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.204
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.02.1985 - 15:00
Date
Data
Seite
208-210
Page
Pagina
Ref. No
20 013 152
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.