Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Ständerat - Conseil des Etats
1985
Februarsession - 7. Tagung der 42. Amtsdauer Session de février - 7e session de la 42ª législature
Erste Sitzung - Première séance
Donnerstag, 7. Februar 1985, Nachmittag Jeudi 7 février 1985, après-midi 17.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Kündig
Präsident: Ich möchte die Sondersession Februar 1985 eröffnen und gleich zu Beginn feststellen, dass das Büro es ausserordentlich bedauert, dass das ursprüngliche Pro- gramm, wie es vorgesehen war, abgeändert werden musste. Wir sahen uns am letzten Montag in eine passive Situation gedrängt, so dass wir Ihnen eine neue Einladung zukommen lassen mussten. Bedauerlicherweise ist diese mit normaler Post verschickt worden, so dass einige Damen und Herren etwas Schwierigkeiten hatten, die Information rechtzeitig zu . vernehmen. Ich bedaure dies.
84.073
Konzessionierte Transportunternehmungen. Rahmenkredit Entreprises de transport concessionnaires. Crédit de programme
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. September 1984 (BBI III, 341) Message et projet d'arrêté du 17 september 1984 (FF III, 344)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Cavelty, Berichterstatter: Beim vorliegenden Geschäft geht es um die Bewilligung eines Rahmenkredites von 129 Millio- nen Franken zur Förderung der konzessionierten Transport- unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Zu den begünstig- ten Unternehmen zählen vor allem die Privatbahnen. Bekanntlich umfasst das Netz des Verkehrsträgers Schiene in der Schweiz total rund 5000 Kilometer. Davon gehören knapp 3000 Kilometer zu den SBB und gut 2000 Kilometer
zu den Privatbahnen. Alle Kantone, mit Ausnahme von Gla- rus, Zug, Schaffhausen und Genf, werden auf längeren oder kürzeren Strecken von Privatbahnen bedient. Dabei weist Bern mit 495 Kilometer vor Graubünden mit 387, Waadt 223, Wallis 184, Freiburg 101, Thurgau 61, St. Gallen 60 und Jura 59 Kilometer das grösste Privatbahnnetz auf. Von den SBB werden alle Kantone, mit Ausnahme der beiden Appenzell, befahren, allerdings auf unterschiedlichen Streckenlängen, so zum Beispiel in Graubünden nur auf 19,6 Kilometer, was lediglich 4,8 Prozent der Gesamtschienenlänge im Kanton ausmacht, derweil die privatbahnlosen Kantone natürlich zu 100 Prozent von den SBB bedient werden.
Diese und andere interessante Angaben habe ich der fun- dierten Dokumentation des Departementes zum heutigen Geschäft entnommen. Weitere Vergleichszahlen gab uns Herr Bundesrat Schlumpf in der Kommission bekannt, vor allem zur Frage: Was leistet der Bund an die SBB und was leistet er an die Privatbahnen?
Hier die Zahlen aufgrund des Budgets 1985:
Leistungen des Bundes an die Privatbahnen unter fol- genden Titeln: Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistun- gen: 51 Millionen, Technische Verbesserungen und Umstel- lungen: 92,7, Beschäftigungsmassnahmen: 23,3, Defizitdek- kung: 121,6, Tarifannäherung: 90 Millionen. Total betragen die Leistungen des Bundes an die Privatbahnen pro Jahr gemäss Budget 1985 378,6 Millionen Franken.
Die Leistungen des Bundes an die SBB umfassen: Abgel- tung gemeinwirtschaftlicher Leistungen: 679 Millionen, Defizitdeckung: 420, Starthilfe Huckepack: 18, Beschäfti- gungsmassnahmen: 3,5 Millionen. Das Total der Leistungen des Bundes an die SBB beträgt gemäss Budget 1985 1120,5 Millionen Franken.
Zusammenfassend ist also festzustellen, dass der Bund für die 2930 Kilometer SBB ungefähr dreimal so viel leistet wie für die 2020 Kilometer Privatbahnen. Dazu kommt der Ver- zicht des Bundes auf eine Verzinsung des Dotationskapitals der SBB einerseits und die Tatsache, dass die Tarifannähe- rungsleistungen an die Privatbahnen eigentlich als Leistun- gen an die regionale Wirtschaftsförderung und Wirtschafts- entwicklung und nicht an die privaten Bahnen selbst zu qualifizieren sind. Der Sinn dieser Vergleiche ist nun keines- wegs, SBB und Privatbahnen gegeneinander auszuspielen. Beide dienen dem öffentlichen Verkehr, und beide sind, gerade angesichts des Waldsterbens, nach Kräften zu för- dern.
Der Vergleich drängt sich nur deshalb auf, weil es bei der heutigen Kreditvorlage um die Privatbahnen geht und bei dieser Gelegenheit richtig erscheint, zu schauen, wo wir gesamthaft stehen.
Die rechtliche Basis für den heutigen Rahmenkredit liegt im geltenden Eisenbahngesetz. Dieses gibt dem Bund die Mög- lichkeit, den konzessionierten Transportunternehmen des allgemeinen Verkehrs Beiträge auszurichten für technische
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Frontispice Frontispizio
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Februarsession
Session
Session de février
Sessione
Sessione di febbraio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
00
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.02.1985
Date
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1-1
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