Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Ständerat - Conseil des Etats
1985
Februarsession - 7. Tagung der 42. Amtsdauer Session de février - 7e session de la 42ª législature
Erste Sitzung - Première séance
Donnerstag, 7. Februar 1985, Nachmittag Jeudi 7 février 1985, après-midi 17.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Kündig
Präsident: Ich möchte die Sondersession Februar 1985 eröffnen und gleich zu Beginn feststellen, dass das Büro es ausserordentlich bedauert, dass das ursprüngliche Pro- gramm, wie es vorgesehen war, abgeändert werden musste. Wir sahen uns am letzten Montag in eine passive Situation gedrängt, so dass wir Ihnen eine neue Einladung zukommen lassen mussten. Bedauerlicherweise ist diese mit normaler Post verschickt worden, so dass einige Damen und Herren etwas Schwierigkeiten hatten, die Information rechtzeitig zu . vernehmen. Ich bedaure dies.
84.073
Konzessionierte Transportunternehmungen. Rahmenkredit Entreprises de transport concessionnaires. Crédit de programme
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. September 1984 (BBI III, 341) Message et projet d'arrêté du 17 september 1984 (FF III, 344)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Cavelty, Berichterstatter: Beim vorliegenden Geschäft geht es um die Bewilligung eines Rahmenkredites von 129 Millio- nen Franken zur Förderung der konzessionierten Transport- unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Zu den begünstig- ten Unternehmen zählen vor allem die Privatbahnen. Bekanntlich umfasst das Netz des Verkehrsträgers Schiene in der Schweiz total rund 5000 Kilometer. Davon gehören knapp 3000 Kilometer zu den SBB und gut 2000 Kilometer
zu den Privatbahnen. Alle Kantone, mit Ausnahme von Gla- rus, Zug, Schaffhausen und Genf, werden auf längeren oder kürzeren Strecken von Privatbahnen bedient. Dabei weist Bern mit 495 Kilometer vor Graubünden mit 387, Waadt 223, Wallis 184, Freiburg 101, Thurgau 61, St. Gallen 60 und Jura 59 Kilometer das grösste Privatbahnnetz auf. Von den SBB werden alle Kantone, mit Ausnahme der beiden Appenzell, befahren, allerdings auf unterschiedlichen Streckenlängen, so zum Beispiel in Graubünden nur auf 19,6 Kilometer, was lediglich 4,8 Prozent der Gesamtschienenlänge im Kanton ausmacht, derweil die privatbahnlosen Kantone natürlich zu 100 Prozent von den SBB bedient werden.
Diese und andere interessante Angaben habe ich der fun- dierten Dokumentation des Departementes zum heutigen Geschäft entnommen. Weitere Vergleichszahlen gab uns Herr Bundesrat Schlumpf in der Kommission bekannt, vor allem zur Frage: Was leistet der Bund an die SBB und was leistet er an die Privatbahnen?
Hier die Zahlen aufgrund des Budgets 1985:
Leistungen des Bundes an die Privatbahnen unter fol- genden Titeln: Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistun- gen: 51 Millionen, Technische Verbesserungen und Umstel- lungen: 92,7, Beschäftigungsmassnahmen: 23,3, Defizitdek- kung: 121,6, Tarifannäherung: 90 Millionen. Total betragen die Leistungen des Bundes an die Privatbahnen pro Jahr gemäss Budget 1985 378,6 Millionen Franken.
Die Leistungen des Bundes an die SBB umfassen: Abgel- tung gemeinwirtschaftlicher Leistungen: 679 Millionen, Defizitdeckung: 420, Starthilfe Huckepack: 18, Beschäfti- gungsmassnahmen: 3,5 Millionen. Das Total der Leistungen des Bundes an die SBB beträgt gemäss Budget 1985 1120,5 Millionen Franken.
Zusammenfassend ist also festzustellen, dass der Bund für die 2930 Kilometer SBB ungefähr dreimal so viel leistet wie für die 2020 Kilometer Privatbahnen. Dazu kommt der Ver- zicht des Bundes auf eine Verzinsung des Dotationskapitals der SBB einerseits und die Tatsache, dass die Tarifannähe- rungsleistungen an die Privatbahnen eigentlich als Leistun- gen an die regionale Wirtschaftsförderung und Wirtschafts- entwicklung und nicht an die privaten Bahnen selbst zu qualifizieren sind. Der Sinn dieser Vergleiche ist nun keines- wegs, SBB und Privatbahnen gegeneinander auszuspielen. Beide dienen dem öffentlichen Verkehr, und beide sind, gerade angesichts des Waldsterbens, nach Kräften zu för- dern.
Der Vergleich drängt sich nur deshalb auf, weil es bei der heutigen Kreditvorlage um die Privatbahnen geht und bei dieser Gelegenheit richtig erscheint, zu schauen, wo wir gesamthaft stehen.
Die rechtliche Basis für den heutigen Rahmenkredit liegt im geltenden Eisenbahngesetz. Dieses gibt dem Bund die Mög- lichkeit, den konzessionierten Transportunternehmen des allgemeinen Verkehrs Beiträge auszurichten für technische
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7 février 1985
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Entreprises de transport concessionnaires
Verbesserungen, Umstellung auf Strassentransportdienste, Aufrechterhaltung des Betriebes und Behebung von Natur- schäden.
Gestützt darauf bewilligten die eidgenössischen Räte im Verlaufe der Jahre verschiedene Rahmenkredite, letztmals im Jahre 1981 den sechsten Rahmenkredit von 515 Millio- nen Franken, der im Jahre 1983 um 10 Millionen auf 525 Millionen aufgestockt wurde. Dieser Kredit soll bis Ende 1987 dauern.
Beim vorliegenden Geschäft geht es lediglich um die Auf- stockung dieses Kredites um 129 Millionen Franken seitens des Bundes, ein Betrag, der von der Teuerung weggefressen wurde. Der seinerzeitige Rahmenkredit wurde nämlich auf- grund konkreter Investitionserhebungen, basierend auf den Preisen von 1981, ohne Hinzurechnung der künftigen Teue- rung, errechnet, so wie es das Finanzgesetz will.
Wenn wir heute den zusätzlichen Kredit von 129 Millionen sprechen, so leisten wir materiell nicht mehr, als 1981 vorge- sehen wurde. Wir ermöglichen den Privatbahnen lediglich die volle Realisierung der damals gutgeheissenen Vorha- ben. Neue zusätzliche Vorhaben, etwa zur Hebung der Attraktivität der Bahnen und überhaupt zur zusätzlichen Förderung des öffentlichen Verkehrs - im Sinne des Gebo- tes der Stunde - finden nicht in der vorliegenden Aufstok- kung des sechsten Rahmenkredites ihren vollen Nieder- schlag, sondern erst in einem künftigen siebenten Rahmen- kredit. Allerdings kommt der hier zu sprechende Rahmen- kredit voll dem öffentlichen Verkehr zugute. Seitens der betreffenden Kantone löst er weitere rund 120 Millionen Franken zugunsten des öffentlichen Verkehrs aus. Mit total knapp 250 Millionen Franken handelt es sich demnach hier doch um eine nicht zu übersehende Leistung der öffentli- chen Hand für den öffentlichen Verkehr.
Was den erwarteten künftigen siebenten Rahmenkredit betrifft, ist die Verwaltung gemäss Aussagen des Bundes- amtes für Verkehr bereits in diesem Monat daran, die kon- kreten Bedarfserhebungen vorzunehmen. Normalerweise müsste dieser Rahmenkredit erst ab Ende 1987 bereitste- hen. Persönlich hoffe ich allerdings, man versuche die Gunst der Stunde zu nutzen und bringe raschmöglichst den neuen siebenten Rahmenkredit vors Parlament. Hier ist die Einschaltung eines rascheren Ganges bei der Verwaltung erlaubt und geboten. Entsprechend dem dringenden Bedürfnis einer massiven Förderung des öffentlichen Ver- kehrs sollte dieser neue siebente Rahmenkredit dort nicht knauserig sein, wo es um die Steigerung der Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Bahn geht. Dies ist ein sinnvol- ler und effizienter Beitrag zur Bekämpfung der Luftver- schmutzung und des Waldsterbens.
Die einstimmige Verkehrskommission beantragt Ihnen Ein- treten auf die heutige Vorlage, Behandlung in globo und Gutheissung der Vorlage.
M. Debétaz: Le Conseil fédéral mentionne, au chiffre 213.3 de son message, une contribution de la Confédération d'un montant de 4 millions, en vue du remplacement éventuel du chemin de fer Aigle-Sépey-Diablerets par un service routier. Dans un récent projet de décret, le Conseil d'Etat demande au Grand Conseil vaudois un crédit de 17,9 millions pour la rénovation technique du chemin de fer précité. Les com- munes intéressées participent également au coût de cette rénovation. Le chemin de fer Aigle-Sépey-Diablerets sera donc maintenu.
Il me paraît normal que - à tout le moins - la contribution que la Confédération est prête à verser pour remplacer le chemin de fer par un service routier soit accordée afin de soutenir le très gros effort financier assumé par le canton et les communes pour assurer le maintien du train. A une époque où l'on souhaite, de plus en plus fortement, accroî- tre l'attrait de ce moyen de transport, il serait incompréhen- sible que la Confédération n'intervienne pas en faveur d'in- vestissements qui sont précisément accordés à cette fin. Le temps de parcours de l'Aigle-Sépey-Diablerets sera réduit dans une proportion très sensible et le confort des voya- geurs sera, lui aussi, très sensiblement amélioré.
J'ai prié le Conseil fédéral de considérer positivement le maintien de l'exploitation du train et de le faciliter dans toute la mesure possible. Je renouvelle cette demande aujour- d'hui, en remerciant M. Schlumpf, conseiller fédéral, de l'appréciation favorable qu'il a formulée en séance de com- mission. M. Schlumpf nous a déclaré que l'étude de la question était en cours; je suis persuadé qu'elle sera pour- suivie dans un esprit constructif.
Bundesrat Schlumpf: Ich kann bestätigen, was Ständerat Debétaz erwähnt hat: Das Problem Umstellung der Bahn Aigle-Le Sépey-Diablerets geht zurück auf einen Beschluss des Bundesrates. Ein Gesuch der betroffenen Behörden, trotzdem hypothetisch zu rechnende Leistungen des Bun- des zu erbringen, ist in Prüfung. Wir werden das in nächster Zeit abschliessend behandeln. Das müssen wir auch deswe- gen, weil die Konzession ausläuft und die Erneuerungsfrage sich stellt.
Zu den Ausführungen von Ständerat Cavelty, dem ich für die konzise und präzise Darstellung der Vorlage bestens danke, einige wenige Ergänzungen. Die Vergleichszahlen stimmen. Sie zeigen das unverhältnismässig grosse Engagement des Bundes für die SBB im Vergleich zu den Aufwendungen für die KTU (Konzessionierte Transportunternehmen). Die SBB sind freilich unsere bundeseigene Unternehmung. Da haben wir quasi die Vaterschaft. Die KTU sind Drittunternehmun- gen. Dafür haben wir gleichsam eine Patenschaft, und der Pate hat nicht gleiche Versorgungspflichten zu erfüllen wie der Vater. Deshalb auch dieser Unterschied. Zu beachten ist, dass über eine längere Zeit die Bundesleistungen für die KTU ebenfalls zugenommen haben, allerdings nicht in dem Masse wie diejenigen für die SBB.
Zum Stand des laufenden Kredites, der sich so entwickelte, wie Ständerat Cavelty dargelegt hat: Wir sind am Ende mit diesem Kredit. Die Verpflichtungen, die bis Ende Jahr über- nommen wurden, belaufen sich auf 413 Millionen Franken. Dazu kommen 101 Millionen Teuerung, die wir einrechnen müssen. Es bleiben 11 Millionen, die noch zur Verfügung stehen für weitere Aufträge. Das ist völlig ungenügend im Hinblick auf das, was an Aufträgen seitens der KTU verge- ben werden muss, wenn sie einigermassen ihren Ausrü- stungsstand halten wollen. Von wesentlichen Attraktivitäts- steigerungen kann dabei nicht gesprochen werden, wie das Ständerat Cavelty darlegte.
Der siebte Rahmenkredit wird jetzt vorbereitet. Wir sind gerne bereit, ihn vernünftig, aber grosszügig zu bemessen. Es hat sich in der Landschaft einiges geändert in den letzten Jahren. Im Jahre 1981 wurde nach sorgfältiger Erhebung des Bedarfes aller KTU und der dem Bund daraus nach Eisenbahngesetz erwachsenden Mitfinanzierungspflichten zuerst einmal ein Abstrich an der resultierenden Summe von etwa 50 Millionen Franken - das waren rund 10 Prozent - vorgenommen. Dann hat man die Laufdauer des Rahmen- kredites um ein Jahr verlängert, von fünf auf sechs Jahre. Wir müssen also mit diesem sechsten Rahmenkredit ein Jahr länger haushalten, als eigentlich nach dem Programm der KTU vorgesehen gewesen war. Deshalb natürlich auch gewisse Einschränkungen im Gesamtprogramm, das im übrigen nicht verändert wurde, gegenüber dem, was not- wendig und wünschbar gewesen wäre.
Heute kann man vom Standpunkt des öffentlichen Verkehrs, den zu fördern das ernste Anliegen des Bundesrates schon lange war, schon vor der heute durch die Umweltsituation bedingten Bereitwilligkeit in weiten Kreisen zu dieser «Land- schaft» für den öffentlichen Verkehr sagen, wie der Wetter- bericht bei der Tagesschau: «sonnig und hell». Ich will nur hoffen, dass es dabei bleibt.
Wenn wir dann mit dem siebten Rahmenkredit kommen - grosszügig bemessen, wie uns das Ständerat Cavelty ans Herz gelegt hat -, hoffen wir, dass dieses «sonnig und hell» immer noch leuchtet, so dass wir auch damit durchkommen. Wenn wir den öffentlichen Verkehr wirksam fördern wollen, dann können wir das nicht nach dem Prinzip «arroser le terrain» tun: da eine kleine Vergünstigung, dort eine kleine Tarifverbilligung. Man muss auf der Angebotsseite Attrakti-
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Waldsterben. Bericht und Massnahmen
vitätssteigerungen, Infrastruktur, Rollmaterial, Angebote schaffen; auch in bezug auf den Fahrplan, da muss Wesent- liches geschehen. Das können wir bei den SBB nur machen, wenn man bereit ist, die entsprechenden Aufwendungen zu finanzieren. Das können auch unsere KTU, die haben die grosse Bedeutung, wie das Herr Cavelty darlegte. Das kön- nen sie aber auch nur machen, wenn der Bund seinen Anteil daran beiträgt. Wir sind nicht nur bereit, diese Empfehlun- gen zu beherzigen, sondern wir sind dafür dankbar. Ich bitte Sie um Eintreten und Zustimmung.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1-3
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
Schluss der Sitzung um 17.30 Uhr La séance est levée à 17 h 30
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Freitag, 8. Februar 1985, Vormittag Vendredi 8 février 1985, matin 8.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Kündig
84.088 Waldsterben. Bericht und Massnahmen Dépérissement des forêts. Rapport et mesures
Bericht des Bundesrates vom 21. November 1984 (BBI III, 1129) Rapport du Conseil fédéral du 21 novembre 1984 (FF III, 1133)
Beschluss des Nationalrates vom 7. Februar 1985 Décision du Conseil national du 7 février 1985
Anträge der Kommission
84.088 Waldsterben. Bericht und Massnahmen
Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Abschreibung der Vorstösse: 83.556 Motion Gerber. Saure Niederschläge und Wald- sterben
84.323 Postulat Binder. Luftverschmutzung und saurer Regen
Überweisung der Kommissionsmotion
Motionen aus dem Nationalrat
82.567 Motion des Nationalrates. Saure Niederschläge
Überweisung als Motion
83.461 Motion des Nationalrates. Unverbleites Benzin Abschreibung der Motion
83.539 Motion des Nationalrates. Waldschäden Überweisung von Ziffer 4 als Postulat
Abschreibung der Ziffern 1, 5 und 6
83.204, 84.203 und 84.204 Standesinitiativen der Kantone BL, BS und SH
Den Standesinitiativen wird teilweise Folge gegeben
Überweisung des Postulates der Kommission
Wald-Petition (84.269)
Petition Fischer (84.270) betreffend Wald- und Holzwirt- schaftspolitik des Bundes
Die Kommission beantragt, von den beiden Petitionen Kenntnis zu nehmen.
Propositions de la commission
84.088 Dépérissement des forêts. Rapport et mesures
Prendre acte du rapport
Classement des interventions:
83.556 Motion Gerber. Pluies acides et dépérissement des forêts
84.323 Postulat Binder. Pollution de l'air et pluies acides
Transmission de la motion de la commission
Motions du Conseil national
82.567 Motion du Conseil national. Pluies acides Adoptée
83.461 Motion du Conseil national. Benzine sans plomb Classement de la motion
83.539 Motion du Conseil national. Dommages aux fo- rêts
Transmission du point 4 sous forme de postulat Classement des points 1, 5 et 6
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Februarsession
Session
Session de février
Sessione
Sessione di febbraio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.073
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.02.1985 - 17:00
Date
Data
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1-3
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20 013 167
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