#ST# Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Nationalrat - Conseil national H Q Q C Frühjahrssession - 8. Tagung der 42. Amtsdauer l %/OO Session de printemps - 8 e session de la 42° législature #ST# Erste Sitzung - Première séance Montag, 4. März 1985, Nachmittag Lundi 4 mars 1985, après-midi 14.30 h Vorsitz - Présidence: Herr Koller Arnold Präsident: Ich heisse Sie zur Frühjahrssession recht herz- lich willkommen. In Ergänzung zur schriftlichen Einladung darf ich Ihnen noch bekanntgeben, dass die Fraktionspräsi- dentenkonferenz auch für das Bundesgesetz über die land- wirtschaftliche Pacht, wo der entsprechende Stern leider untergegangen ist, beantragt, die allgemeine Aussprache auf die Mitteilungen der Kommission und der Fraktionen zu beschränken. #ST# 84.020 Treibstoffzölle Droits d'entrée sur les carburants Fortsetzung - Suite Siehe Jahrgang 1984, Seite 1615 - Voir année 1984, page 1615 Neue Anträge der Kommission (die Minderheitsanträge gemäss Fahne entfallen) 4. Abschnitt Beiträge an strassenverkehrsbedingte Umweltschutzmass- nahmen Art. 26 Grundsatz Der Bund beteiligt sich an den Kosten der nach dem Umweltschutzgesetz an Strassen oder ersatzweise an Gebäuden erforderlichen Umweltschutzmassnahmen. Im weiteren beteiligt er sich an den Kosten von durch den motorisierten Strassenverkehr bedingten allgemeinen Umweltschutzmassnahmen, insbesondere von Massnah- men zur Behebung von Waldschäden und zur Wiederher- stellung von Schutzwäldern. Art. 27 Beiträge ' Die Beiträge für Umweltschutzmassnahmen an National- strassen und Hauptstrassen bemessen sich nach den Ansät- zen, zu denen sich der Bund an den Erstellungskosten dieser Strassen beteiligt. Bei Neu- und Ausbauten solcher Strassen bilden" die erforderlichen Umweltschutzmassnah- men Bestandteil des Projektes. 2 Die Beiträge des Bundes für Umweltschutzmassnahmen im Bereich des übrigen Strassennetzes bemessen sich nach den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes. 2bis Die Beiträge für allgemeine, durch den motorisierten Strassenverkehr bedingte Umweltschutzmassnahmen legt der Bundesrat entsprechend ihrer zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit fest. 2te 'An Kosten von Massnahmen zur Behebung von Wald- schäden und zur Wiederherstellung von Schutzwäldern beteiligt sich der Bund anteilsmässig, soweit sie durch den motorisierten Verkehr mitverursacht werden. 3 Streichen 4 Streichen 5. Abschnitt Beiträge an strassenverkehrsbedingte Landschaftsschutz- massnahmen Art. 28 Grundsatz Der Bund leistet Beiträge an die Kosten von durch den motorisierten Strassenverkehr bedingten Massnahmen zur Erhaltung, Schonung oder Wiederherstellung von schüt- zenswerten Landschaften mit Einschluss der Ortsbilder und Denkmäler. Art. 29 Beiträge 1 Die Beiträge bemessen sich nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz und die Förderung der Denkmalpflege. In schwer finanzier- baren Fällen kann der Bundesrat den Beitragssatz um höch- stens 10 Prozent der anrechenbaren Kosten erhöhen. 2 Der Bundesrat teilt nach Anhören der Kantone die Mittel für die Beiträge nach der sachlichen und zeitlichen Dringlich- keit zu. Antrag Rebeaud Art.27Abs.2ter Die Beiträge für Kosten von Massnahmen zur Behebung von Waldschäden und zur Wiederherstellung von Schutz- wäldern werden anteilsmässig übernommen, soweit sie durch den motorisierten Verkehr mitverursacht werden. Der Anteil wird jährlich neu ermittelt. Nouvelles propositions de la commission (les propositions des minorités sont devenues caduques) Section 4 Contributions aux frais des mesures de protection de l'envi- ronnement nécessitées par le trafic routier. 33-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Mitteilungen des Präsidenten Communications du président In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.03.1985 - 14:30 Date Data Seite 257-257 Page Pagina Ref. No 20 013 173 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.