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meiner Motion zuzustimmen, sie dem Bundesrat zu über- weisen.
Allenspach: Ich bitte Sie, die Motion Zehnder nicht zu überweisen und dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. Herr Zehnder möchte die Temporärarbeit am liebsten ganz verbieten. Das hat er auch heute wieder zum Ausdruck gebracht. Dabei übersieht er, dass diese Temporärarbeit einem Bedürfnis entspringt, sowohl bei Arbeitnehmern, die einen flexiblen Einsatz leisten wollen, als auch einem Bedürfnis der Betriebe, die auf diese Weise flexibel Personalengpässe überbrücken können. Die Temporär- arbeit ist nicht ein Spezifikum der Schweiz. Wir kennen die Temporärarbeit auch in allen anderen Ländern.
Weil - wie Herr Zehnder selbst zugestanden hat - ein Verbot dieser Arbeitsform bei den heutigen Verhältnissen nicht in Frage kommt, hat Herr Zehnder in seinem Kampf gegen die Temporärarbeit eine neue Variante gefunden. Weil er sie nicht verbieten kann, will er sie so erschweren, dass sie nicht mehr durchführbar ist. Wenn man den Forderungen von Herrn Zehnder Rechnung tragen wollte, dann hätte der Temporärarbeitnehmer bei jedem Einsatz - und der kann sich jede Woche ändern - unter Umständen vollständig neue Arbeitsbedingungen.
Wir haben in der Schweiz 1300 bis 1400 Gesamtarbeitsver- träge. Diesen verschiedenen Gesamtarbeitsverträgen würde dann der Arbeitnehmer unterliegen. Die Temporärunterneh- mung müsste über einen vollständigen Satz der bestehen- den Gesamtarbeitsverträge verfügen. Ein Verzeichnis der bestehenden Gesamtarbeitsverträge gibt es nicht; wir kön- nen diese Sammlung nicht einfach in Bern oder bei irgend- einem Amte beziehen. Es ist ein sehr mühsames Unterfan- gen, alle diese Gesamtarbeitsverträge zu sammeln. Wie wol- len Sie den Temporärunternehmen die Verpflichtung über- binden, alle Gesamtarbeitsverträge der Schweiz zu kennen? Sie müssen aber nicht nur alle Gesamtarbeitsverträge ken- nen, sie müssen sogar wissen, welche Unternehmen wel- chem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind. Das wissen in vielen Fällen nicht einmal die Kantone.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Temporärbranche 90 Prozent aller bestehenden Berufe beschäftigt. Es ist deshalb nicht möglich, dass die Temporärbranche für jeden Beruf einen besonderen Gesamtarbeitsvertrag abschliesst. Die Temporärbranche hat versucht, mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund einen Gesamtarbeitsvertrag abzu- schliessen für die Gesamtheit aller Berufe. Aber der Schwei- zerische Gewerkschaftsbund musste mangels statutarischer Kompetenzen ablehnen. Aus diesen Erwägungen heraus haben die Temporärunternehmen dann andere Gesamt- arbeitsverträge abgeschlossen, so mit dem Schweizerischen Kaufmännischen Verein, mit dem Genfer Gewerkschafts- kartell usw.
Ich möchte noch auf einen letzten Punkt aufmerksam machen. Bei der Unterstellung der Temporärunternehmen unter die bestehenden Gesamtarbeitsverträge hätten diese Unternehmungen faktisch nicht einmal die Möglichkeit, an der Aushandlung solcher Gesamtarbeitsverträge teilzuneh men. Sie hätten fremdes Recht ganz einfach zu erdulden. Der Bundesrat hat mit Recht anerkannt, dass solches nur dann möglich sei, wenn Gesamtarbeitsverträge allgemein- verbindlich erklärt worden sind.
Aus diesen Erwägungen bin ich der Auffassung, dass die Motion Zehnder nicht realisierbar ist, es sei denn, man wolle auf diesem Wege die Temporärarbeit praktisch verunmögli- chen. Im Entwurf zum neuen Arbeitsvermittlungsgesetz sind Vorkehren getroffen; durch die Annahme der Motion Zehn- der in Form eines Postulates wird den berechtigten Begeh- ren entsprochen. Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzuleh- nen und mit dem Bundesrat dem Postulat zuzustimmen.
Bundespräsident Furgler: Wir haben dem Motionär in der schriftlichen Berichterstattung mitgeteilt, dass wir bei der Revision des Arbeitsvermittlungsgesetzes auch prüfen, ob durch eine Änderung des Gesetzes über die Allgemeinver- bindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen die Leih-
arbeitnehmer auf Antrag der Vertragsparteien in die Allge- meinverbindlicherklärung der für die einzelnen Wirtschafts- zweige und Berufe geltenden Gesamtarbeitsverträge einbe- zogen werden können.
Ich darf Sie daran erinnern, dass der Bundesrat im Jahre 1982 in diesem Sinne auch ein Postulat entgegennahm. Wir müssen aber die Forderung des Motionärs, die heute wie- derholt worden ist, durch eine gesetzliche Bestimmung nicht allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge auch auf Verleih- und Einsatzbetriebe und Leiharbeitnehmer des betreffenden Bereiches anwendbar zu erklären, ablehnen. Gesamtarbeitsverträge sind grundsätzlich nur für die Mit- glieder der vertragschliessenden Parteien verbindlich.
Ich hatte seinerzeit als Nationalrat noch das Vergnügen, bei der Erarbeitung dieses bedeutsamen Gesetzes mitzuwirken. Dieser Grundsatz darf unter keinen Umständen - Herr Allenspach hat hier voll und ganz recht - über Bord gestos- sen werden. Das Gesamtarbeitsvertragsrecht - so wollten es Arbeitgeber und Arbeitnehmer - ist von der Vertragsfreiheit und Autonomie der Vertragsparteien geprägt. Eine Ausdeh- nung des von den Parteien festgelegten Geltungsbereichs ist wirklich lediglich auf deren Antrag im Rahmen des Geset- zes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamt- arbeitsverträgen möglich. Mit anderen Worten: Eine Allge- meinverbindlicherklärung von Gesetzes wegen wäre mit unserer Bundesverfassung Artikel 34ter Absatz 1 Buchsta- be c und Absatz 2 nicht vereinbar.
Ich ersuche Sie, in Bestätigung unserer schriftlichen Ant- wort, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Mehr ist nicht möglich.
Präsident: Sie haben zu entscheiden. Der Motionär hält an der Motion fest. Der Bundesrat beantragt, sie in ein Postulat umzuwandeln.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung als Motion 38 Stimmen Für die Überweisung als Postulat 65 Stimmen
83.506 Motion Meier-Zürich Rückwanderung von Ausländern Retour de travailleurs étrangers dans leur pays
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1984
Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu beschliessen, um durch finanzielle Anreize die Rückkehrwilligkeit arbeits- loser Ausländer in ihre Heimatländer zu fördern,
Texte de la motion du 23 juin 1984
Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures qui, de par leur attrait financier, encouragent les étrangers au chômage à retourner dans leur pays d'origine.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Infolge der weltweiten Verschuldung ist der Fremdarbeiter- Hilfsarbeiter-Werkplatz Schweiz in seiner heutigen Dimen- sion nicht mehr durchzuhalten. Die Belastung der ERG und der ALO zugunsten überfremdeter Betriebe ist daher nicht mehr zu verantworten.
Sodann ist die monatelange Unterstützung arbeitsloser Aus- länder mit Saison- und Jahresaufenthaltsbewilligung eine Zumutung an die Schweizer Arbeitnehmer.
Da bereits jeder fünfte Einwohner von Winterthur und Zürich Ausländer ist, müssen harte Massnahmen zur Erhal- tung unserer nationalen Identität verwirklicht werden.
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Es ist somit staatspolitisch in unserem Interesse, die Rück- wanderung von Ausländern durch finanzielle Anreize zu fördern. Die Anmassung und die Arroganz südlicher Staa- ten, die Schweiz durch Staatsverträge (z. B. Auswande- rungsabkommen mit Italien) zur Abnahme ihrer konfessio- nell bedingten Geburtenüberschüsse zu verpflichten, ist ein Verrat am Erbe unserer Väter und an der Zukunft unserer Kinder!
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1984
Wie der Bundesrat bereits wiederholt ausgeführt hat, gilt es, in der Ausländerfrage eine Reihe verschiedenster Gesichts- punkte zu beachten. Nebst staatspolitischen, volkswirt- schaftlichen und arbeitsmarktlichen Problemen sind auch regional-, sozial- und bevölkerungspolitische sowie kultu- relle Fragen zu berücksichtigen. Die daraus entstehenden Zielkonflikte verlangen ausgewogene Lösungen.
In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik 1983 bis 1987 bestätigt der Bundesrat, dass er entschlossen ist, seine Politik der Stabilisierung der Zahl der ausländi- schen Wohnbevölkerung weiterzuverfolgen, hauptsächlich durch die Beibehaltung einer konsequenten gesetzlichen Regelung betreffend die Zulassung neuer Ausländer. Er beabsichtigt ebenfalls, seine Bestrebungen zur Verbesse- rung der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung fortzusetzen. Sodann ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Priorität der einheimischen Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt, und zwar sowohl bei der Zulassung wie bei der Erneuerung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligun- gen, nach wie vor gilt.
In den letzten vier Jahren (1980 bis 1983) variierte die Zahl der Ausländer, welche die Schweiz verliessen, jährlich nur wenig (im Durchschnitt etwa 61 500 pro Jahr, wovon 31 600 Arbeitskräfte). Darunter befanden sich jeweils durchschnitt- lich mehr als 25 000 Niedergelassene (wovon 13 300 Arbeits- kräfte). Die Zahl derjenigen, welche die Schweiz auf eigenen Wunsch verlassen, bleibt also weiterhin hoch. Somit erübri- gen sich die vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmen. Aufgrund der geschilderten Verhältnisse hat es der Bundes- rat nie für ratsam gehalten, von der Kompetenz, welche ihm
aufgrund des alten Arbeitslosenversicherungsrechtes zustand (Art. 36 Abs. 3 des Bundesbeschlusses vom 20. Juni 1975 über Massnahmen auf dem Gebiete der Arbeitslosen- versicherung und des Arbeitsmarktes zur Bekämpfung von Beschäftigungs- und Einkommenseinbrüchen), nämlich Abgangsentschädigungen für arbeitslos gewordene auslän- dische Arbeitskräfte anzuordnen, Gebrauch zu machen. Aus dem gleichen Grund hat das Parlament darauf verzichtet, eine solche Kompetenz in das neue Arbeitslosenversiche rungsgesetz, welches am 1. Januar 1984 in Kraft getreten ist, aufzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Meier-Zürich: Mit meiner Motion verlange ich, durch finan- zielle Anreize die Rückkehrwilligkeit arbeitsloser Ausländer in ihre Heimat zu fördern. Infolge der technologischen Entwicklung sowie der weltweiten Verschuldung ist der Fremdarbeiter-Hilfsarbeiter-Werkplatz in seiner heutigen Dimension nicht mehr durchzuhalten. Die Belastung der Exportrisikogarantie und der Arbeitslosenversicherung zugunsten überfremdeter Betriebe ist ein Beweis dafür. Sodann ist die monatelange Unterstützung arbeitsloser Aus- länder mit Saison- und Jahresaufenthaltsbewilligung eine Zumutung für die Schweizer Arbeitnehmer. Obwohl der Bundesrat 1974 durch eine Motion der Räte verpflichtet wurde, den Ausländerbestand schrittweise herabzusetzen, hat sich dieser Bestand in den letzten fünf Jahren - ohne Asylanten und Flüchtlinge und ohne Berücksichtigung von 50 000 Einbürgerungen - um weitere 50 000 Personen er- höht.
Wie leichtfertig der Bundesrat über den 1974 überwiesenen gesetzlichen Auftrag hinweggeht, zeigen die Verordnungen über die Begrenzung der erwerbstätigen Ausländer. Ich zitiere aus der Verordnung 1979: «Artikel 1, Grundsatz: Die Zahl der erwerbstätigen Niedergelassenen und Jahresauf- enthalter ist in der Weise zu begrenzen, dass durch deren schrittweise Herabsetzung das Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Bestand der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung angestrebt wird.»
Ein Zitat aus der Verordnung 1980, ein Jahr später: «Grund- satz: Es ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Bestand der schweizerischen und der ausländischen Wohn- bevölkerung anzustreben.» Auf eine schrittweise Herabset- zung der ausländischen Wohnbevölkerung wird plötzlich verzichtet und der Begriff eines ausgewogenen Verhältnis- ses konzipiert.
Was ist unter einem ausgewogenen Verhältnis zu verste- hen? Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung des Aus- ländergesetzes definiert der Bundesrat diesen Begriff wie folgt: «Es kann von einem ausgewogenen Verhältnis gesprochen werden, wenn sich einerseits die schweizeri- sche Bevölkerung in ihrer Entfaltung durch die anwesenden Ausländer nicht in erheblichem Masse beeinträchtigt sieht und wenn sich andererseits die Ausländer weder durch negative Reaktionen der einheimischen Bevölkerung noch durch die behördliche Ausländerpolitik verunsichert fühlen.»
Durch die Ablehnung des Ausländergesetzes - in diesem Rat mit allen gegen 2 Stimmen zur Annahme empfohlen - und die Ablehnung der Einbürgerung junger Ausländer - von diesem Rat mit allen gegen 1 Stimme empfohlen - hat die einheimische Bevölkerung mehrheitlich kundgetan, dass sie sich durch die behördliche Ausländerpolitik in erheblichem Masse beeinträchtigt sieht. Das Schweizervolk ist enttäuscht über die Hilflosigkeit, mit der die Behörden der zunehmenden Überfremdung unserer Heimat gegen- überstehen. Postulieren, Motionieren, Interpellieren, sogar Volksabstimmungen haben es nicht geschafft, dem Bundes- rat das Unbehagen der Bevölkerung zum Bewusstsein zu bringen.
Das Resultat der bundesrätlichen Bemühungen findet sei- nen Niederschlag in einer seit 1979 laufend erhöhten Zunahme der eingewanderten Ausländer. Neben der langfri- stig gefährdeten nationalen Identität hat die Einwanderung in unserem begrenzten, stark übervölkerten Raum unbe- streitbar auch negative Auswirkungen auf die gesamte Umwelt. Was nützt das Gerede von Umweltschutz und Lebensqualität, wenn durch importierte Übervölkerung und die dadurch bedingte Überindustrialisierung das Wasser zusätzlich verseucht, die Luft noch mehr verpestet, der Lärm noch unerträglicher und unser Lebensraum noch mehr ein- geengt werden?
Es ist somit staatspolitisch und im Interesse unserer Umwelt dringend erforderlich, die Rückwanderung von arbeitslosen Ausländern in ihre Heimatländer durch finanzielle Anreize zu fördern.
Ich beantrage mit meiner Motion Massnahmen, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bereits in verschiedenen Bundesländern verwirklicht sind. Ich bitte sie, wenigstens diesen kleinen Schritt im Interesse unseres Landes zu tun und, entgegen der Empfehlung des Bundesrates, meiner Motion zuzustimmen.
Ruf-Bern: Ich möchte Kollega Meier in seinen grundsätzli- chen Ausführungen zur Begründung seines Vorstosses nicht wiederholen. Unsere Fraktion ist jedoch bestürzt ob der kurzsichtigen und widersprüchlichen Argumentation des Bundesrates in seiner schriftlichen Antwort.
Trotz der seit 1978 andauernden, neuerlichen Zunahme der ausländischen Bevölkerung durch Einwanderung spricht der Bundesrat erstaunlicherweise in seiner Antwort davon, er wolle seine Politik der Stabilisierung fortsetzen. Wenn man an die Motion der eidgenössischen Räte aus dem Jahre 1974 denkt, welche, wie Kollega Meier ausgeführt hat, den Auftrag enthielt, die ausländische Wohnbevölkerung schritt-
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weise zu reduzieren, erscheint die Stellungnahme des Bun- desrats als ein Hohn und vollends als unannehmbar. Wis- sentlich und willentlich hat der Bundesrat unter dem Druck der Wirtschaft einerseits und internationalistischer Kreise andererseits seine Stabilisierungs- und Abbauversprechun- gen gebrochen und bricht sie durch seine jährlichen Auslän- derverordnungen laufend weiter. Jahr für Jahr lässt der Bundesrat nämlich rund 10 000 neue Jahresaufenthalter einreisen, wobei die Umwandlungen von Saisonniers in Jahresaufenthalter nicht unter diese Begrenzung fallen. Zudem können mit der Gewährung von Arbeitsbewilligun- gen an eine steigende Zahl von Wirtschaftsasylanten alle Begrenzungen der Zahl der ausländischen Arbeitskräfte leicht umgangen werden und verlieren damit jegliche Glaubwürdigkeit.
Diese Entwicklung ist um so schlimmer, als wir heute vor einer steigenden Arbeitslosenzahl stehen. Tausende von Schweizer Familienvätern müssen den demütigenden Gang zum Arbeitsamt unter die Füsse nehmen, während jährlich Tausende von Ausländern neu in den Arbeitsmarkt eintreten können. Bei der Suche neuer Stellen werden Schweizer Bürger zudem durch arbeitslose Ausländer und ausländi- sche Schwarzarbeiter massiv konkurrenziert - ein unhaltba- rer Zustand!
In der Bundesrepublik Deutschland hat man schon vor Jah- ren die Konsequenzen aus der dort herrschenden Arbeitslo- sigkeit gezogen. Mit Erfolg wird die Förderung der Rück- wanderung von arbeitslosen Türken durch finanzielle Anreize praktiziert. In unserem nördlichen Nachbarland leben nota bene prozentual etwa halb so viele Ausländer wie in der Schweiz, und der Staat ist durchschnittlich wesentlich weniger dicht bevölkert als unser Land. Dennoch sind die dortigen Behörden offensichtlich wesentlich verantwor- tungsbewusster als unser Bundesrat, der - vor allem unter dem seinerzeitigen Chef des EJPD, Bundesrat Furgler - durch seine fatale Einwanderungs- und Asylpolitik unserem Land und Volk schwersten Schaden zugefügt hat!
Die Ablehnung der Motion Meier lässt sich mit vernünftigen Argumenten schlicht und einfach nicht erklären. Mit allen Mitteln soll offenbar ein quantitatives Wirtschaftswachstum künstlich gefördert werden, um die Zahl der Arbeitskräfte und Konsumenten ja nicht senken zu müssen, sondern - im Gegenteil - durch Einwanderung noch ständig erhöhen zu können. Die Zahl neuer ausländischer Arbeitskräfte muss wegen des Familiennachzugs durchschnittlich verdreifacht werden, damit die bevölkerungspolitische Auswirkung über- blickt werden kann. Mehr Menschen und mehr Wirtschafts- wachstum bedeuten jedoch eine Förderung des Siedlungs- wuchers und der Umweltzerstörung in allen Bereichen. Diese Entwicklung können wir uns schon aus ökologischen Gründen in unserem kleinen und stark übevölkerten Land einfach nicht leisten, weil sie unsere Lebensgrundlagen und unser nationales Überleben akut gefährdet!
Der Vorschlag von Bundesrätin Kopp, abgewiesenen Asy- lanten eine finanzielle Rückkehrhilfe zu geben, lässt sich bei arbeitslosen Ausländern noch wesentlich leichter verwirkli- chen und wäre überdies vor allem gerechtfertigter. Um so unverständlicher ist die Haltung des Bundesrates gegen- über der Motion Meier. Mit beispielsweise 10 000 Franken Starthilfe aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung könnte dem einzelnen arbeitslosen Ausländer eine gute Ausgangs- basis für eine neue Existenz in seiner Heimat zuteil werden. Ich bitte Sie aus diesen Gründen um Zustimmung zur vorlie- genden Motion.
Müller-Aargau: Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Es geht in dieser Motion nicht um Ausländerzahlen, nicht um eine Anklage an die Wirtschaft und auch nicht um Arbeitslosig- keit, sondern es geht um das Mittel des finanziellen Anrei- zes, also die Prämierung der Rückwanderung von Men- schen in eine ungewisse Zukunft.
Tatsächlich ist es so, dass die Bundesrepublik das System, mit finanziellen Anreizen die ausländischen Arbeitskräfte zur Rückwanderung in ihre Heimat zu bewegen, eingeführt hat und es praktiziert. Weil es sich hier um eine europäische
Sache handelt, wird dieses Problem denn auch im Europa- rat behandelt. Herr Meier, was haben Sie erreicht, wenn Sie diese ausländischen Arbeitskräfte nach Hause schicken und dieses Nachhauseschicken prämieren, wenn diese Leute kurz darauf in einem anderen europäischen Land wieder auftauchen und dort wieder ihre Prämie holen usw .? Das ist eine völlig unsinnige Massnahme. Es ist aus diesem Grunde ein europäisches Problem, das auch europäisch gelöst wer- den muss. Wenn es vom Europarat diskutiert wird, dann deshalb, weil man eine menschlichere Massnahme sucht, die man dann an das Ministerkomitee weiterleitet, damit sie in den 21 Staaten Europas durchgeführt wird. Dabei denkt man zum Beispiel an die Schaffung von Beratungsstellen in der Schweiz und in Süditalien, die miteinander korrespon- dieren, die die Heimkehrwilligen beraten, bevor man finan- zielle Anreize schafft, damit dort wirklich eine neue Existenz aufgebaut werden kann. Wenn wir im Europarat und in den Kommissionen des Europarates solche Dinge diskutieren, ist es völlig unsinnig, wenn jetzt die Schweiz auch noch vorprellt und schnell irgendeine solche Massnahme trifft, die letzten Endes nur immer die Verlagerung der Probleme von einem Staat auf den anderen bringt und in dieser Form - Herr Meier - ganz sicher unmenschlich ist. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Oehen: Das Votum von Herrn Kollega Müller lässt erkennen, wie gefährlich offenbar die Tätigkeit eines schweizerischen Parlamentariers im Europarat ist. Er vermag anscheinend die Probleme unseres Landes nicht mehr zu erkennen und nicht mehr zu sehen, dass wir in diesem Land in einer ganz speziellen Lage sind. Ich möchte hier keine Grundsatz- debatte vom Zaun reissen, aber doch feststellen, dass die Schweiz in ihrer Bevölkerungsdichte, in ihrer Überfrem- dungssituation, in ihrer ökologischen Gesamtsituation zu den am schlimmsten betroffenen Gegenden Europas gehört. Von einer unsinnigen, unmenschlichen Massnahme zu sprechen, wenn man die Rückkehrwilligkeit dadurch fördern will, dass man den Leuten eine Hilfe bietet, damit sie sich in ihrem Heimatland bessere Startbedingungen erarbei- ten können, da komme ich, Herr Kollega Müller, wirklich nicht mehr mit.
Das Problem Wanderarbeiter ist eine europäische Proble- matik, eine europäische Angelegenheit; da haben Sie recht. Ebenso wie die von uns während zwei Jahrzehnten kriti- sierte Methode, dass man nicht mit dem Kapital zu den Arbeitskräften geht, sondern dass man die Arbeitskräfte zum Kapital holt. Deswegen stecken wir heute in diesen europäi- schen Schwierigkeiten. Ich bin also mit Ihnen einig, dass die Gesamtproblematik europäische Dimensionen hat. Aber darob die spezifische schweizerische Situation zu verges- sen, geht doch nicht an.
Gestatten Sie mir vorerst zwei grundsätzliche Hinweise: Ich glaube, wir können heute nicht mehr ernsthaft bezweifeln, dass unser Land übervölkert ist. Vor ungefähr zehn Jahren hat sich die eidgenössische Konsultativkommission um die Frage einer optimalen Bevölkerungszahl bemüht und ist in sehr vorsichtiger Weise zum Schluss gekommen, dass die Bevölkerung in unserem Lande jedenfalls nicht mehr anwachsen, sondern eher etwas zurückgehen sollte. Wir warnten dabei vor akuten Bevölkerungsbewegungen. Wir sprachen ruhigen, gleichmässigen Entwicklungen das Wort, mit der Tendenz des Abbaus. Ich empfehle Ihnen, diese Studie wieder einmal hervorzunehmen und zu lesen.
Das Problem der Überfremdung: Im Verhältnis zu den aus wirtschaftlichen Gründen Eingewanderten und Einwandern- den sind doch die Asylbewerber verhältnismässig wenig zahlreich. Aber wenn schon wegen dieser paar tausend Asylbewerber im Schweizervolk derart harte Reaktionen festzustellen sind, ist das ein Beweis dafür, dass die Tragfä- higkeit unseres Volkes an der Grenze angelangt ist. Diese Tatsache kann man nicht aus der Welt diskutieren.
Übrigens ein kleiner Hinweis an meine deutsch sprechen- den Kollegen: Wenn in der deutschen Schweiz in den Mas- senmedien immer mehr Dialekt gesprochen wird, so scheint mir das der Ausfluss eines Bedrohungsgefühls zu sein. Man
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will seine Identität wieder zurückgewinnen und spricht Dia- lekt. Man spricht nicht mehr die Hochsprache, obschon das aus gesamtschweizerischer Sicht höchst schädlich ist. Wir versündigen uns damit gegen die Möglichkeit des Zusam- menwachsens mit unseren französisch sprechenden und italienisch sprechenden Mitbürgern, die natürlich gewaltige Schwierigkeiten haben, uns am Radio, am Fernsehen oder an Versammlungen überhaupt noch zu folgen. Diese beiden grundsätzlichen Feststellungen kann man nicht wegdisku- tieren.
Nun zur Begründung des Bundesrates für die Ablehnung der Motion. Der erste Punkt: Der Bundesrat weist darauf hin, dass er aus den bestehenden Zielkonflikten heraus stets ausgewogene Lösungen anstrebe. Was ist denn nicht aus- gewogen, wenn Sie die freiwillige Rückwanderung fördern? Der zweite Punkt: Der Bundesrat weist darauf hin, dass jährlich 61 500 Personen rückwandern, davon rund die Hälfte Arbeitskräfte. Eine solche Aussage als Begründung, dass diese Motion abgelehnt werden müsse, ist unhaltbar, wenn man nicht auch die Neueinwanderung hier anführt. Die Neueinwanderung ist nämlich jährlich um rund 15 000 bis 20 000 Personen grösser als die Rückwanderung.
Ich habe den Eindruck, dass man sich bei der Ausarbeitung der Stellungnahme des Bundesrates etwas wenig Gedanken gemacht hat. Ich bitte Sie, dem Bundesrat und seinen Sach- bearbeitern Gelegenheit zu geben, das Problem grundsätz- lich zu prüfen und empfehle Ihnen, die Motion zu über- weisen.
Bundespräsident Furgler: Ich möchte Ihnen empfehlen, die von Herrn Meier eingereichte Motion abzulehnen.
Herrn Ruf darf ich sagen, dass ich noch selten einen jungen Menschen kennenlernte, der das Glück hat, studieren zu dürfen und trotzdem so viel behauptet, ohne irgend etwas von den Behauptungen beweisen zu können. Sie haben mich einer fatalen Politik bezichtigt und dabei so getan, als ob Sie damals, da Sie noch in der Primarschule waren, die ganze Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Schweiz schon ebenso genüsslich verfolgt hätten, wie Sie jetzt die Debatten würzen. Ich darf Ihnen - nachdem mich Herr Oehen ermutigt hat, meine Mitarbeiter zum sorgfältigen Aktenstudium zu ermuntern - das Lesen aller diesbezügli- chen Unterlagen über den Arbeitsmarkt Schweiz empfehlen, damit Sie feststellen: Der Bundesrat hat ein Stabilitätsver- sprechen abgegeben und er hat diese Stabilitätspolitik auch durchgezogen.
Wenn Sie den Unterschied zwischen über einer Million Menschen und der Wohnbevölkerung Ende des letzten Jah- res von 932 386 Ausländern nicht zu ergründen vermögen, weil Sie Jus studieren und nicht Mathematik, dann bin ich gerne bereit, Ihnen das durch meine Mitarbeiter sorgfältig anzudienen. Es kommen noch die Saisonarbeiter und die Grenzgänger hinzu. Davon sind 732 405 Niedergelassene und 199 000 Aufenthalter; als Jurist, wissen Sie, was das bedeutet. Sofern Sie - beim Schrecken über diese Zahl - in der Riesenzahl von Niedergelassenen junge Menschen fin- den sollten, so alt wie Sie, die zur sogenannten zweiten Ausländergeneration gehören - die berndeutsch sprechen, wenn sie das Glück hatten, hier aufzuwachsen, oder St .- Galler-Dialekt, wenn sie bei uns geboren wurden, oder eben hervorragend französisch, wenn sie in der Westschweiz leben durften -, dann werden Sie staunen, wie Sie Mühe haben, diese überhaupt von Ihnen selbst zu unterscheiden, es sei denn, dass die Betreffenden viel weniger Mühe haben, sich mit Schweizern und Ausländern abzugeben, als das gelegentlich in Ihren Erklärungen der Fall ist.
Nachdem ich aber nun im Bundesrat, seitdem ich präsidiere, in jeder Sitzung zwei, drei oder mehr Vorstösse von Ihnen bearbeite und mich dazu vorbereite, wie es sich gehört, wenn man wichtige Ergebnisse nationalrätlicher Denkkunst auf sich einwirken lassen darf (Heiterkeit), möchte ich Ihnen noch ein Wort mitteilen, das ich seinerzeit bei Jakob Lorenz gelernt habe (nachher wende ich mich sofort dem Hauptpro- blem zu); er hat einmal das Wort geprägt: «Der Schwätzer ist einem Wasserfall zu vergleichen; mit der Zeit hört man ihn
nicht mehr.» Es ist wunderschön, mit Wasserfällen zu tun zu haben. (Beifall)
In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik 1983 bis 1987 bestätigt der Bundesrat, dass er entschlossen ist, seine Politik der Stabilisierung der Zahl der ausländi- schen Wohnbevölkerung weiterzuverfolgen, hauptsächlich durch die Beibehaltung einer konsequenten gesetzlichen Regelung betreffend die Zulassung neuer Ausländer. Wir werden das auch in Zukunft so halten. Sodann ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Priorität der einheimi- schen Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt, und zwar sowohl bei der Zulassung wie bei der Erneuerung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, nach wie vor gilt.
In den letzten vier Jahren - und das ist nun das Thema, um das sich Herr Meier, aber auch Herr Oehen sehr intensiv kümmerten - variierte die Zahl der Ausländer, welche die Schweiz verliessen, jährlich nur wenig. Im Durchschnitt waren es beachtliche 61 000 pro Jahr und davon 31 000 Arbeitskräfte. Darunter befanden sich, zur Überraschung vermutlich von Ihnen und auch uns, rund 25 000 Niederge- lassene, die damit ihre hervorragende Rechtsstellung preis- gaben und in ihre Heimatländer zurückkehrten. Mit anderen Worten: Die Zahl derjenigen, welche die Schweiz auf eige- nen Wunsch verlassen, bleibt weiterhin hoch. Ich habe mir auch die Zahlen von 1984 geben lassen: Dort finden Sie einen leichten Rückgang der Ausreisen von 61 500 auf 55 555 insgesamt und von 31 600 auf 28 690 bei den erwerb- stätigen Ausländern.
Das sind ganz beachtliche Zahlen, und sie zeigen eine Fluktuation, die ohne Sondermassnahme im Sinne einer Mitfinanzierung der heutigen Wirtschaftslage europaweit entspricht. Darauf wurde von Herrn Oehen und anderen Rednern zu Recht verwiesen. Nach wie vor gehen auch viele Niedergelassene. Ich wage aus diesen Zahlen zu folgern - im Gegensatz zu Herrn Meier und zu Herrn Ruf -, dass dieses System gut spielt, ohne zusätzliche Anstrengungen mit entsprechender Kostenfolge. Wir werden aber die ganze Wanderbewegung, wie Herr Oehen wollte, sorgfältig weiter- verfolgen, unter allen Umständen auch immer bezogen auf die Stabilisierungspolitik.
Nun ein letzter Punkt: Wir haben in der alten Arbeitslosen- versicherungs-Rechtsordnung eine Möglichkeit gehabt, Abgangsentschädigungen für arbeitslos gewordene auslän- dische Arbeitskräfte anzuordnen. Das hätte in etwa zur Zahlung einer solchen Abgangsentschädigung beim Weg- gehen ins Ausland eine Möglichkeit geboten. Weil man das aber nicht benützt hat, und weil es wegen der soeben geschilderten freiwilligen Wanderbewegung auch nicht not- wendig war, hat das Parlament, haben Sie eine solche Kompetenz im neuen Arbeitslosenrecht, das nunmehr gilt, nicht mehr aufgenommen. Heute haben wir diese Möglich- keit nicht mehr.
Wie gesagt, das ist die Rechtslage. In der Praxis bewährt sich aber das jetzige System mit der freiwilligen Abwande- rung. Sie hörten die Ideen meiner Kollegin Frau Kopp; beide Departemente, EJPD und EVD, arbeiten ja eng zusammen mit Blick auf Lösungen, die wir zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes arbeitsmarktrechtlich, wirtschafts- rechtlich, staatspolitisch vorzubereiten haben. Ich nehme an, Sie alle sind mit uns einverstanden, wenn ich sage: das ganze Problem Ausländer/Ausländerzahl muss immer wie- der Lösungen finden, die auch unserer tiefen Überzeugung vom Respekt vor jedem Mitmenschen Rechnung tragen. Ich ersuche Sie aus diesen Überlegungen, die Motion abzu- lehnen.
Abstimmung - Vote
Für die Überweisung der Motion Dagegen
5 Stimmen 124 Stimmen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meier-Zürich Rückwanderung von Ausländern Motion Meier-Zürich Retour de travailleurs étrangers dans leur pays
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1985
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Anno
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II
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.506
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Datum 11.03.1985 - 14:30
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414-417
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20 013 196
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