N
19 mars 1985
574
Motion Allenspach
negativ auswirken müsste. Dies steht in Widerspruch zu den Intentionen dieses Hauses, die Bundesfinanzen in Ordnung zu bringen.
Wir haben das Schreiben der Schweizerischen Arbeitsge- meinschaft kultureller Stiftungen zur Kenntnis genommen. Ihre Ideen wurden von der Kommission unseres Rates weit- gehend übernommen. Wir lehnen diese Vorschläge auf der Ebene des Bundes zu Lasten der direkten Bundessteuer ab, sind aber doch auch der Meinung, dass im Rahmen der Steuerharmonisierung die Idee der Steuerbegünstigung auf- zunehmen ist, um die Unterschiede in den kantonalen Steu- ergesetzen auszugleichen. Wir sind für den Primat der kan- tonalen Kulturhoheit, Herr Kollega Frei!
Wir bitten Sie, die Motion aus Konsequenzgründen abzu- lehnen.
Frau Grendelmeier: Ich kann mich kurz fassen: Nachdem nun der Gegenvorschlag vor das Volk kommen soll, möchte ich Sie dringend bitten, diese Kommissionsmotion zu unter- stützen.
Es ist nicht durchs Band so, dass die Schweiz ein Holzboden oder - noch schlimmer - ein Betonboden für die Kultur darstellt. Es sind, im Gegenteil, sehr viele private Gönner da, die für kulturelle Belange Unglaubliches leisten. Ich darf hier vielleicht einmal auch - Sie mögen es mir verzeihen - die Migros zitieren als vermutlich grösste Mäzenin in diesem Land. Sie gibt für kulturelle Belange pro Jahr gleich viel aus wie die Stadt Zürich. Und es scheint mir für Institutionen wie die Migros, aber auch für private Förderer der Kultur ausser- ordentlich wichtig, dass man sie nicht zusätzlich dafür bestraft, dass sie eine Aufgabe übernehmen, die sehr wohl auch von der Öffentlichkeit getragen werden könnte.
Es scheint mir auch wichtig, dass wir in den Kantonen und in den Gemeinden darauf hinarbeiten, dass auch dort, auf dem Gemeindesteuer- und Staatssteuersektor, Erleichterun- gen eingeführt werden, weil das letzten Endes auch die Gemeinde- und die kantonalen Auslagen auf dem kulturel- len Bereich vermindern könnte.
Bestrafen wir also nicht die Privatinitiative einzelner Perso- nen und Institutionen, sondern geben wir ihnen diesen «Zucker» einer gewissen Steuererleichterung. Auch das ist Kulturförderung.
Frau Morf: In Amerika gibt es immer so «Wellen»: Da ist etwas «in», und da machen dann alle mit. Einmal war so eine Zeit, da haben alle den Cha-cha-cha gesungen und getanzt, und man erzählt von Miami (Florida), von einem Hotel, von einem Liftboy, der, als dieses Hotel brannte, von Tür zu Tür getanzt ist und geklopft hat, um die Gäste zu warnen, und dabei sang: «The hotel is on fire - Cha-cha-cha.»
Solche Cha-cha-cha-Stimmungen, wo alle mitmachen, auch wenn es brenzelig ist oder ein brennendes Thema ansteht, kennen wir auch hier im Parlament, wo alle ihren eigenen kleinen Cha-cha-cha-Songs singen. Eine Weile war es auf freisinniger Seite vor allem der Taxe-occulte-Cha-cha-cha, der gesungen wurde, heute ist es neuerdings der «Steuerli- che-Anreize-Cha-cha-cha» mit einem Vorsänger und Diri- genten aus dem Thurgau, Herrn Mühlemann.
Natürlich können diese steuerlichen Anreize - was für ein Wort übrigens, so wie «Erotik via Portemonnaie»! - für Kulturförderung etwas einbringen, obwohl - das darf man ruhig feststellen, Frau Grendelmeier hat es bereits auch festgestellt, pro domo, bzw. Migros - auch heute von priva- ter Seite schon sehr viel auf dem Gebiet der Kulturförderung gemacht wird, teils aus Kunstbegeisterung, teils als Investi- tion am Kunstmarkt, teils im Hinblick auf Publikumswirk- samkeit. Banken besitzen die schönsten Kunstsammlungen, die Migros ist der grösste Erwachsenenschuler usw.
Ich finde, es ist schön und richtig, wenn Unternehmen, die Jahr für Jahr mehr Gewinn erwirtschaften, einen Teil davon für Kulturförderung einsetzen wollen. Aber nachdem jetzt Herr Mühlemann als Vertreter eines solchen Unternehmens - ich glaube, es ist die Bankgesellschaft - diesen «Kulturför- derungs-via-Steuerliche-Anreize-Cha-cha-cha» bei jeder Gelegenheit singt, wird man hellhörig, oder man fragt sich
zumindest, was sich denn alles für Zielsetzungen dahinter verstecken könnten. Ob dann die Gleichheit aller - auch vor dem Steuergesetz - gewahrt bliebe? Oder ob wir künftig alle sagen könnten: «Ich zahle nur einen Teil meiner Steuern - Cha-cha-cha -, den anderen Teil ziehe ich ab und fordere damit zum Beispiel Amnesty International, den WWF, den Friedensrat, die Sozialdemokratische Partei oder sonst eine kulturelle Institution.»
Gerade deshalb, weil ich einmal wissen möchte, was dieses Herzensanliegen von Herrn Mühlemann überhaupt für Aus- wirkungen hätte und für wen und in welcher Form, bin ich für Überweisung der Motion - um die Auslegeordnung die- ser Möglichkeit einmal kennenzulernen.
Präsident: Die Kommissionsberichterstatter verzichten auf das Wort. Der Bundesrat ist im Sinne der Ausführungen von Herrn Bundespräsident Furgler bereit, die Motion anzuneh- men. Die Fraktion der Nationalen Aktion bekämpft sie.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung der Motion Dagegen
92 Stimmen 4 Stimmen
84.415 Motion Allenspach Sicherung des technischen Kulturgutes Sauvegarde des biens culturels techniques
Wortlaut der Motion vom 3. Mai 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag zu stel- len, ob zur Weiterführung der Sicherung des technischen Kulturgutes und zur Weiterführung des Technorama als Informations- und Dokumentationszentrum dem Techno- rama der Schweiz
a. ein einmaliger Schlussfinanzierungsbeitrag und
b. ein jährlicher Betriebsbeitrag geleistet werden kann.
Texte de la motion du 3 mai 1984
Le Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport, assorti de propositions, par lesquels il répondra aux ques- tions suivantes:
Aux fins de garantir la sauvegarde des biens culturels tech- niques et le maintien du Technorama de la Suisse en tant que centre d'information et de documentation, n'est-il pas possible d'allouer au Technorama:
a. une ultime contribution financière unique?
b. une subvention annuelle d'exploitation ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Ammann-St. Gallen, Basler, Biel, Bonny, Bratschi, Bremi, Chopard, Cincera, Cotti Flavio, Dünki, Eggli-Winterthur, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Frey-Neuenburg, Früh, Giger, Grassi, Hofmann, Jaeger, Jeanneret, [Kopp], Künzi, Landolt, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Oester, Petit- pierre, Pfund, Reich, Robert, Sager, Segmüller, Spälti, Stap- pung, Tschuppert, Wanner, Wellauer, Zehnder (40)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Technorama der Schweiz in Winterthur hat seit Jahren grosse Anstrengungen zur Sicherung des technischen Kul- turgutes unseres Landes unternommen. Die Weiterführung dieser Sammlung, ihre Pflege und systematische Erweite- rung ist zurzeit aus finanziellen Gründen in Frage gestellt. Erklärtes Ziel des Technoramas der Schweiz ist es, Zugang zu Wissenschaft und Technik zu schaffen, sowohl beim Erwachsenen als auch bei der Jugend. Das Technorama der Schweiz will Verständnis wecken, dass vom gezielten,
Motion Allenspach
575
dosierten und intelligenten Einsatz der Technik die erfolg- reiche Zukunft der Menschen abhängt. Gerade in unserem Land ist es entscheidend, will es im internationalen Wettbe- werb mithalten, dass die kommende Generation über die notwendige technische Innovationsfähigkeit verfügt.
Die Baukosten des Technorama der Schweiz betrugen rund 25 Millionen Franken. Bis heute konnten 19,5 Millionen Franken finanziert werden. Es besteht eine Resthypothek von 5,5 Millionen Franken, die das Betriebsbudget jährlich mit rund 0,25 Millionen Franken belastet. Mit einer Ablösung dieser Resthypothek durch einen einmaligen Beitrag des Bundes kann die Existenz des Technoramas der Schweiz in seiner heutigen Form gesichert werden.
Die Sicherung der Sammlung belastet die Betriebskosten- rechnung jährlich mit etwa 0,3 Millionen Franken. Diese Aufwendungen können nicht anderweitig gedeckt werden. Mit einem jährlichen Beitrag in dieser Höhe kann der Bund die Weiterführung der technikgeschichtlichen Aufgabe si- chern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1984
Motionär und Mitunterzeichner wünschen die Abklärung der Frage, ob der Bund dem Technorama der Schweiz in Winterthur einen einmaligen Schlussfinanzierungsbeitrag gewähren und einen jährlichen Betriebsbeitrag leisten kann. Nach den Angaben im Begründungstext zur Motion sollte der Bund wenn möglich die noch bestehende Resthypothek von 5,5 Millionen Franken ablösen und sich an den Betriebs- kosten durch Deckung des Aufwandes für die Sicherung (Instandstellung, Restaurierung, Unterhalt) des Sammelgu- tes in der Höhe von 300 000 Franken jährlich beteiligen.
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des Technoramas als einer erstrangigen Sammelstätte für unser bedrohtes industriegeschichtliches Kulturgut. Sowohl für die Berufs- findung und -bildung als auch für das Verständnis unserer durch die Technik geprägten Gegenwart ist das Techno- rama eine wertvolle Institution von landesweiter Ausstrah- lung.
So einsichtig Idee und Konzept des Technoramas sind, so schwierig und weit problemvoller als ursprünglich gedacht erwies sich indessen seine Finanzierung. Ende 1975 wurden die Erstellungskosten auf 18,5 Millionen Franken geschätzt. Nachdem sich die Stadt Winterthur und der Kanton Zürich mit namhaften Beträgen beteiligt hatten, unterstützte auch der Bund das Vorhaben durch einen Beschluss der eidge- nössischen Räte vom 8. Juni 1978 mit 4,5 Millionen Franken. Eine erste Vorlage des Bundesrates, die auf 6 Millionen Franken gelautet hatte, wurde vom Parlament zunächst zurückgestellt und später auf die erwähnte Summe redu- ziert, wobei spätere Folgekosten für den Bund ausgeschlos- sen wurden. Die damalige Vorlage fiel gerade in die Zeit der beginnenden Rezession und der steigenden Haushaltdefi- zite des Bundes. Mit viel Mut und unter Erschliessung aller denkbaren Geldquellen wurde in der Folge das Technorama dennoch gebaut, wobei die Kosten letztlich auf 25 Millionen Franken anstiegen, dies trotz einer wesentlichen Redimen- sionierung des Projekts. Trotz der seit der Eröffnung ver- zeichneten beträchtlichen Besucherzahl von durchschnitt- lich 150 000 Personen im Jahr bleiben die finanziellen Ver- hältnisse äusserst drückend und stellen die Zukunft des Technoramas der Schweiz heute in Frage.
Wenn der Bundesrat die Motion Allenspach zur Ablehnung beantragt - beantragen muss -, so tut er es im Bewusstsein, dass er sich an den verbindlichen Sparauftrag der Räte zu halten hat. Es würde kaum verstanden, wenn dieses Geschäft, das vom Nationalrat wie vom Ständerat seinerzeit nach allen Seiten eingehend diskutiert worden ist, erneut aufgenommen würde. Folgendes ist dabei festzuhalten:
Auch fehlten bisher die rechtlichen Grundlagen für eine mit Subventionen verbundene Museumspolitik.
Im Falle Technorama wurde seinerzeit in Botschaft und Ratsverhandlungen auf die Einmaligkeit des begehrten bzw. bewilligten Bundesbeitrages besonders hingewiesen. Aus- drücklich wurde auch abgelehnt, sich an allfälligen Betriebsdefiziten zu beteiligen.
Die Finanzrechnung des Bundes weist seit 1978 in unun- terbrochener Folge Defizite aus, die in einzelnen Jahren die Milliardengrenze überschritten haben. Die Bundesschuld (1978 20,5 Milliarden) ist bis Ende 1983 auf über 25 Milliar- den Franken angestiegen. Damit bleibt sehr wenig Spiel- raum für nicht gesetzlich abgesicherte Beiträge.
Wenn der Bundesrat also aus diesen Gründen beantragt, die Motion abzulehnen, verknüpft er aber damit doch die Hoff- nung und einen Appell an die Industrie- und Wirtschafts- kreise unseres Landes, der Stiftung Technorama der Schweiz in diesem Moment, wo es um die Weiterexistenz dieser vortrefflichen kulturellen Einrichtung geht, jene tat- kräftige Unterstützung zuteil werden zu lassen, die sie wirk- lich verdient.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Allenspach: Wir haben soeben einen neuen Verfassungsar- tikel gutgeheissen, der dem Bund die Möglichkeit gibt, subsidiär die kulturellen Bestrebungen zu fördern. Die Erhaltung des Kulturgutes ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich als Teil dieser Bestrebungen genannt worden. Bundespräsident Furgler hat in seinem eindrücklichen Votum unter anderem gebeten, dem Bund die echte Chance zu geben, mehr als bisher zu tun. Ich möchte dem Bundesrat diese Chance geben. Ich betrachte meine Motion als eine Art Nagelprobe, ob den schönen Worten in der Debatte auch Taten folgen, obwohl Taten etwas kosten!
Ich habe eine Motion eingereicht, die eine finanzielle Beteili- gung des Bundes bei der Sicherstellung des technischen Kulturgutes verlangt. Die Sammlung, Konservierung und Erhaltung des technischen Kulturgutes ist nicht Aufgabe einer einzigen Stadt, nicht Aufgabe eines einzigen Kantons. Diese Aufgabe hat nationale Dimensionen und muss im Sinne des Kulturartikels vom Bunde mitgetragen werden. Das Technorama der Schweiz mit Sitz in Winterthur hat die Aufgabe übernommen, technisches Kulturgut unseres Lan- des zu sichern. Es hat mit erheblichem Aufwand viele Zeu- gen unserer technischen Kultur erhalten, wissenschaftlich ausgewertet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
«Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des Technora- mas» - so heisst es wörtlich in der Antwort des Bundesrates auf meine Motion - «als eine erstrangige Sammelstätte unseres bedrohten industriegeschichtlichen Kulturgutes. Sowohl für die Berufsfindung und -bildung als auch für das Verständnis unserer durch die Technik geprägten Gegen- wart ist das Technorama eine wertvolle Institution von lan- desweiter Ausstrahlung.» Soweit die anerkennenden Worte des Bundesrates.
Solange es um Worte geht, ist der Bundesrat offenbar gross- zügig, denn Worte sind billig. Finanzielle Mittel zur Siche- rung des technischen Kulturgutes will der Bundesrat aber keine aufwenden, und deshalb lehnt er die Motion ab. Spar- auftrag und Defizite sind seine Argumente.
Das Technorama ist heute aber nicht mehr in der Lage, technisches Kulturgut weiter zu sammeln: Es vermag bestenfalls seine bisherige Sammlung zu pflegen; nicht aber sie zu erweitern. Es hat seinen Personalbestand aus finan- ziellen Gründen bereits reduziert; es wird sich ohne Bundes- hilfe inskünftig stärker dem Freizeitbereich zuwenden und seine kulturelle Aufgabe beschränken müssen.
Ich weiss, dass die Chancen einer Motion, gegen den Antrag des Bundesrates hier im Parlament durchzudringen, nicht besonders gross sind. Dennoch halte ich an meinem Vor- stoss fest: Wenn das Technorama das bedrohte technische
N 19 mars 1985
576
Motion Allenspach
Kulturgut mangels finanzieller Mittel nicht mehr weiter sam- meln kann, gehen nämlich unersetzliche Zeugen unserer technischen Vergangenheit verloren. Sie verrotten und wer- den verschrottet und können später nicht mehr beschafft werden.
Wir wollen die Auseinandersetzung im Rat, damit die kom- menden Generationen wissen, wer für diese unwiederbring- lichen Verluste dann letztlich die Verantwortung trägt. Heute wird die historische Bausubstanz mit grossem Mittel- einsatz, auch Mitteln des Bundes, erhalten. Es werden Fabrikgebäude als Zeugen der Wirtschaftskultur des letzten Jahrhunderts unter Denkmalschutz gestellt. Was aber in diesen Fabriken an Maschinen und Anlagen stand, das wird preisgegeben, das darf verschwinden, und dergestalt hat man den Eindruck, die bundesratliche Kulturpolitik sei mehr nur an der Kulturfassade interessiert.
Der Bund hat 1978 einen einmaligen Beitrag von 4,5 Millio- nen Franken an das Technorama geleistet; das Subsidiari- tätsprinzip wurde aber hier voll gewahrt. Die Stadt Winter- thur hat weit mehr als der Bund aufgebracht. Das gleiche gilt für den Kanton Zürich. Die Barzuschüsse der Privatwirt- schaft übertreffen den Bundesbeitrag bei weitem. Rechnet man ihre Naturalleistungen noch dazu, dann hat die Wirt- schaft bis heute das Dreifache des Bundesbeitrages zur Verfügung gestellt. Unter diesen Umständen ist es meines Erachtens eher zynisch, wenn der Bundesrat die Motionsab- lehnung mit dem Appell an die Wirtschaft verbindet, «der Stiftung Technorma in diesem Moment, wo es um die Wei- terexistenz dieser vortrefflichen kulturellen Einrichtung geht, jene tatkräftige Unterstützung zuteil werden zu lassen, die sie wirklich verdient.» Wenn es wirklich um die Weiter- existenz dieser vortrefflichen kulturellen Einrichtung geht, die jede tatkräftige Unterstützung verdient - nach den Wor- ten des Bundesrates !- , dann müsste auch der Bund und der Bundesrat etwas an diese tatkräftige Unterstützung bei- tragen.
Es geht mir heute nicht um einen bestimmten Beitrag; es geht um ein koordiniertes Vorgehen zur Sicherung des technischen Kulturgutes. Wenn der Bund eine Mitverant- wortung für die Erhaltung des technischen Kulturgutes ablehnt, wird es auch kaum möglich sein, in anderen Krei- sen zusätzliche Mittel flüssig zu machen. Das gute Beispiel überzeugt! Diese Weisheit ist uralt. In der bundesrätlichen Haltung ist aber von dieser Weisheit der Lateiner wenig zu spüren.
Ich bitte Sie, ein Zeichen zu setzen, meiner Motion zuzustim- men und damit für die Erhaltung des technischen Kulturgu- tes einzutreten.
Bundespräsident Furgler: Herr Allenspach hat dem Bundes- rat soeben die Leviten gelesen. Ich darf ihn auf folgendes hinweisen, damit er bei der nächsten derartigen Übung die Geschichte nicht vergisst.
Wir waren im Jahre 1978: Der Bundesrat wollte dem Techno- rama 6 Millionen Franken Beiträge geben. Gleichzeitig wollte er das Institut für Rechtsvergleich in Dorigny verwirk- lichen. Herr Hürlimann setzte sich ein, der Sprechende setzte sich ein, der Bundesrat als Kollegium setzte sich ein, und Ihro Gnaden, gemeint das Parlament, Herr Allenspach, dem Sie die Ehre haben anzugehören, schickte uns zurück zu den Penaten, wo man ja auch göttlichen Beistand erfle- hen kann (nachdem Sie mir empfehlen, die entsprechenden Beispiele, die überzeugen, zu wagen!).
Von Zynik findet sich in den Ausführungen des Bundesrates keine Spur. Die Wahrheit ist schlicht und einfach: In jener beginnenden Rezessionsphase wollte das Parlament weni- ger, als der Bundesrat gewollt hätte. Und Sie erinnern sich an' Hoffmannsthal: «Die späte Reue kommt oft früh». In dieser Lage befinden Sie sich heute, lieber Herr Allenspach; das hat aber mit dem Bundesrat und dessen seinerzeitigem Wollen überhaupt nichts zu tun. Mit anderen Worten: Es ist nicht ganz richtig, wenn Sie sagen, solange es um Worte gehe, sei der Bundesrat grosszügig; Worte seien billig. Der Bundesrat wollte mehr, er bekam aber weniger. Mit diesem
Entscheid müssen wir beide - Sie, verehrter Herr National- rat, und ich in der Regierung - heute leben.
Sie haben aber noch mehr beschlossen. Sie haben dann bei der Wiederaufnahme unserer Bemühungen beides bewilligt, wenn auch verkürzt, und mit Blick auf das Technorama haben Sie uns ganz eindeutig - bitte nachzulesen - auf die 4,5 Millionen Franken limitiert. Sie haben auch ausdrücklich gesagt, spätere Folgekosten seien ausgeschlossen.
Ich bin also der Gebundene Ihres Entscheides, wenn ich die von Ihnen sehr hart gefasste Motion, deren Grundton ich mitsingen möchte, ablehnen muss. Für den Bundesrat wie für Sie, für uns alle, ist das Technorama etwas ganz Bedeut- sames, damit wiederhole ich, was wir damals gesagt haben und was Kollege Hürlimann damals immer wieder betont hat. Ich bin deshalb auch der Meinung, trotz Ablehnung der Motion müssten wir mit der Stadt Winterthur, mit dem Kan- ton Zürich und mit allen anderen Interessierten, zu denen doch wohl auch die Wirtschaft gehört (ich glaube, Sie richtig deuten zu dürfen, wenn ich auf deren Interesse an einer solchen Technorama-Lösung hinweise), zusammensitzen, eum neue Lösungen zu finden.
Mit andern Worten: Ihr Text ist schlicht und einfach zu eng. Sie wollen einen Schlussfinanzierungsbeitrag; das hat das Parlament damals verboten, und Sie wollen einen jährlichen Betriebsbeitrag. Das ist nun vermutlich nicht die sinnvolle Art der Kulturförderung, wie wir sie soeben während vielen Stunden diskutiert haben. Die Einsätze, die wir wagen, müs- sen zukunftsgerichtet sein und nicht nur aufgelaufene Schulden tilgen.
Wir müssen - und dazu erkläre ich mich gerne bereit - koordiniert vorgehen. Das können wir, und in diesem Sinne verspüren Sie auch, lieber Herr Motionär, dass wir mit der Ablehnung der Motion nicht das Technorama kleinschrei- ben oder diskreditieren; wir möchten durchaus mit den Trägern des Technoramas zusammensitzen. Dazu ist auch das Departement des Innern im Auftrage des Bundesrates bereit. Hingegen kann ich mich, aufgrund Ihrer eigenen Parlamentsbeschlüsse, nicht zu diesen beiden klaren Forde- rungen bekennen, also eine Schlussfinanzierung zu erbrin- gen und einen jährlichen Betriebsbeitrag zu sprechen.
Ich bitte Sie vor allem, das nun wirklich nicht als «zynisch» zu missdeuten; das ist dem Leben abgeguckte Parlaments- weisheit, und an die haben wir uns zu halten. Das bundesrät- liche Kulturgut wird nicht an der Fassade gemessen. Wir wollen nicht nur, wie Sie sagten, eine Kulturfassade; wir sind wirklich an diesem Technorama und allen andern Kulturgü- tern dieses Landes interessiert.
Aus diesen Gründen lehne ich im Auftrage des Bundesrates die Motion ab. Herr Allenspach vermag aber unser brennen- des Interesse an einer guten, soliden Lösung für die Weiter- führung des Technoramas zu verspüren.
Präsident: Der Motionär hält an seiner Motion fest. Der Bundesrat beantragt Ihnen Ablehnung der Motion Allenspach.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung der Motion Dagegen
21 Stimmen 43 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Allenspach Sicherung des technischen Kulturgutes Motion Allenspach Sauvegarde des biens culturels techniques
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.415
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
574-576
Page
Pagina
Ref. No
20 013 223
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.