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Motion Tschuppert
gewährleistet durch gutes Personal, das über eine solide Berufsbildung verfügen muss.
Um all das zu gewährleisten, braucht es Geld. Die Waldei- gentümer, seien es Gemeinden, Burgschaften oder Private, sehen sich ausserstande, dieses aufzubringen. Die Erträge aus dem Nutzen des Waldes sind zu klein, um diese Kosten zu decken. Da es sich zudem um eine volksgesundheitliche Aufgabe handelt, ist ihnen nicht zuzumuten, die Kosten allein zu tragen. Meine Motion will deshalb:
Bund, Kantone und Gemeinden, mit einem Wort, die Öffentlichkeit, muss dafür besorgt sein, dass wir über einen gesunden Wald verfügen, und sie muss dafür auch bezah- len, jeder nach Möglichkeit, Vermögen und Verantwortung. 2. Die Beteiligung an der Finanzierung dieser Aufgabe durch die Öffentlichkeit hat so zu geschehen, dass die zu tragenden Restsummen für den Eigentümer zumutbar sind.
Das bedingt, dass die Beiträge je nach Finanzkraft des Eigentümers abgestuft werden und Ansätze aufweisen, die es auch finanzschwachen Regionen möglich machen, dem Wald die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.
Bekanntlich ist gegenwärtig die Revision des eidgenössi- schen Forstgesetzes im Gange. Diese bietet Gelegenheit, den vorgenannten Begehren Rechnung zu tragen.
Im Sinne meiner Motion sind für die Pflege und den Schutz des Waldes Beiträge des Bundes vorzusehen, die es zusam- men mit den Leistungen der Kantone, der Gemeinden und der Eigentümer erlauben:
Geeignetes Personal anzustellen, dem die Pflege des Waldes obliegt.
Die gegenwärtigen Ansätze sind neu zu ordnen. Sie sind von Kürzungen auszunehmen und mindestens auf den Stand von 1977 zu bringen, wobei auch der seitherige Schwund der Kaufkraft auszugleichen ist.
Zu erhöhen sind zudem die Zusicherungskredite, weil es nicht verantwortlich ist, Projekte von Lawinenverbauungen, die schon lange anstehen, noch weiter auf die lange Bank zu schieben.
Aus dem Treibstoffzollzuschlag müssen Mittel abge- zweigt werden, um die Kosten decken zu helfen, die sich aus der Pflege und dem Schutz des Waldes ergeben.
Es wäre aber verfehlt, den Kompetenzbereich über diese Aufgabe je nach Herkunft des Geldes aufzuteilen. Es könnte so leicht zu einer Doppelspurigkeit führen.
Ich schliesse in der Hoffnung, dass im revidierten Forstge- setz die Voraussetzung geschaffen wird, damit die Restko- sten für Gemeinden und Dritte in Sachen Pflege und Schutz des Waldes wieder trag- und zumutbar werden. Das und nur das will meine Motion.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Dezember 1984
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 décembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
84.509 Motion Tschuppert Forstpolizeigesetz. Revision Police des forêts. Révision de la loi
Wortlaut der Motion vom 20. September 1984
Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Revision des Forstpolizeigesetzes aus dem Paket der Aufgabenneu- verteilung herauszulösen und zielbewusst separat voranzu- treiben.
Texte de la motion du 20 septembre 1984
Le Conseil fédéral est chargé de dissocier dans les meilleurs délais du train de mesures prévues au titre de la nouvelle répartition des tâches la révision de la loi sur la police des forêts et de faire accélérer les travaux concernant cette révision, séparément desdites mesures.
Mitunterzeichner - Cosignataires:
Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Bonny, Bremi, Bühler-Tschappina, Cincera, Eppenberger-Nesslau, Giger, Hari, Houmard, Hunziker, Jung, Kühne, Künzi, Lanz, Loretan, Lüchinger, Massy, Müller-Scharnachtal, Müller- Wiliberg, Nef, Pfund, Rime, Schärli, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Spälti, Spoerry, Uhlmann, Villiger, Wanner, Zwingli (34)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Wie im Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik 1983 bis 1987 festgehalten ist, beabsichtigt der Bundesrat, die Revision des eidgössischen Forstpolizeigesetzes im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen an die Hand zu nehmen. Es ist fast mit Sicherheit anzunehmen, dass sich die Lösung des Problems der Aufga- benneuverteilung noch über Jahre hinaus verzögert. Die laufend erscheinenden Berichte über den Gesundheitszu- stand unserer Wälder lassen aber die Revision des Fortspoli- zeigesetzes nicht solange hinausschieben. Eine Reihe von Kantonen - so auch der Kanton Luzern - steht vor der Revision der kantonalen Forstpolizeigesetze. Sie möchten diese verständlicherweise erst in Angriff nehmen, wenn der Bund seine diesbezügliche gesetzgeberische Arbeit abge- schlossen hat. Ein zeitliches Vorziehen der Revisionsarbei- ten auf Bundesebene ist deshalb dringlich.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1984
Aufgrund einer Motion der eidgenössischen Räte vom 21. Juni 1984 hat der Bundesrat die in seinen Regierungs- richtlinien für die Legislaturperiode 1983-1987 enthaltenen Geschäfte mit Beschluss vom 29. August 1984 in drei Priori- täten eingeteilt. Die Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen, zweites Paket, das auch die Revision der eidgenössischen Forstpolizeigesetzgebung enthält, ist ein Geschäft zweiter Priorität. Diese Kategorie umfasst Vorla- gen, welche bis zum Ende der Legislatur im Parlament anhängig gemacht werden sollen.
Der Bundesrat hat sich ausdrücklich vorbehalten, bei wesentlich veränderten Umständen von der Prioritätenord- nung abzuweichen. Er wird diese Abweichungen jeweils in der entsprechenden Botschaft begründen.
Das Vernehmlassungsverfahren zum zweiten Paket der Auf- gabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen wurde inzwischen eingeleitet. Die Adressaten dieses Verfahrens erhalten die Gelegenheit, sich anhand von Revisionsvor- schlägen und gezielten Fragen zur Revision der eidgenössi- schen Forstgesetzgebung umfassend zu äussern. Sollten sich weite Kreise für eine beschleunigte Behandlung der Revision der eidgenössischen Forstgesetzgebung einset- zen, wird der Bundesrat das Nötige anordnen.
N 22 mars 1985
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Motion Ruf-Berne
Zurzeit werden von einer verwaltungsinternen Arbeits- gruppe Vorabklärungen im Hinblick auf die Forstgesetzrevi- sion getroffen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Tschuppert: Als Mitglied der Kommission Gesundheit und Umwelt, die die ausserordentliche Waldsession vorberaten hat, hatte ich Gelegenheit, den Text meiner in der Herbstses- sion eingereichten Motion vollumfänglich nochmals in die Kommissionsmotion Waldwirtschaft einzubringen.
In Anbetracht der rapiden Verschlechterung des Gesund- heitszustandes unserer Wälder verlangte mein Vorstoss die unverzügliche Revision des eidgenössischen Forstpolizei- gesetzes. Der Vorstoss der Kommission ist bekanntlich inzwischen in beiden Räten als Motion überwiesen worden. Die Revision muss nun aus dem zweiten Paket der Aufga- benneuverteilung herausgelöst und beschleunigt vorange- trieben werden. Der Auftrag ist somit erteilt. Ich kann mich daher mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden erklären, so ganz nach dem Motto: Doppelt genäht hält besser!
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
84.589 Motion Ruf-Bern Bodensterben. Massnahmen Dépérissement du sol. Mesures à prendre
Wortlaut der Motion vom 6. Dezember 1984
Gemäss alarmierenden Berichten anerkannter Wissenschaf- ter bahnt sich nach dem Waldsterben eine noch folgen- schwerere weitere Umweltkatastrophe an: das Bodenster- ben. Seit Jahrzehnten gelangen durch sauren Regen, Agro- chemikalien, Abgase, Abfälle, Klärschlamm sowie über Abwässer zunehmende Mengen zahlreicher Umweltgifte (namentlich Schwermetalle) in die Böden vor allem der industrialisierten Länder. Als Folge dieser fatalen Entwick- lung sind die Boden und Äcker - und damit auch die Ernährungsgrundlagen - heute in ihrer Lebensfähigkeit und Fruchtbarkeit existentiell bedroht. Es gilt deshalb schneller und entschlossener zu handeln, als dies beim rasant fort- schreitenden Waldsterben der Fall war und ist.
Der Bundesrat wird beauftragt:
Umgehend eine umfassende Bestandesaufnahme des Zustandes der Schweizer Böden (insbesondere der land- wirtschaftlich nutzbaren Kulturflächen) - analog der Sana- silva-Studie über das Waldsterben - ausarbeiten zu lassen;
Dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten über
die Ergebnisse der Untersuchung;
die quantitative Belastung der Böden durch die verschie- denen Umweltgifte (als Ursache des Bodensterbens);
die erforderlichen Gegenmassnahmen zur Abwendung der drohenden Entwicklung sowie bereits unternommene diesbezügliche Schritte;
Texte de la motion du 6 décembre 1985
D'après des rapports alarmants présentés par d'éminents savants, le dépérissement des forêts ouvre la voie à une catastrophe écologique encore plus lourde de consé- quences, à savoir le dépérissement du sol. En effet, cela fait des dizaines d'années que des quantités croissantes de substances toxiques (surtout des métaux lourds) présentes dans les pluies acides, les engrais chimiques, les gaz d'échappement, les détritus, les boues de décantation et les eaux usées, s'infiltrent dans les sols, notamment dans ceux des pays industrialisés. Cette évolution désastreuse menace l'existence et la fertilité des sols, et par là même la base de notre alimentation. Il convient donc de ne pas agir comme on l'a fait dans le cas du dépérissement des forêts, lequel s'aggrave à vue d'œil, et de faire montre de plus de célérité et de détermination.
Le Conseil fédéral est chargé:
De faire procéder sans délai à une enquête approfondie sur l'état des sols en Suisse (en particulier sur celui des surfaces cultivables), comme cela a été le cas pour le dépé- rissement des forêts avec le projet Sanasilva;
De présenter au Parlament un rapport:
sur les résultats de l'enquête,
sur la quantité des diverses substances toxiques qui sont présentes dans les sols (provoquant ainsi leur dépérisse- ment),
sur les mesures nécessaires pour écarter cette menace ainsi que les actions déjà entreprises dans ce domaine.
Mitunterzeichner/Cosignataires: Hegg, Meier-Zürich,
Oehen, Soldini (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die sich mehrenden und alarmierenden Berichte anerkann- ter Wissenschafter, beispielsweise des Bodenkunde-Profes- sors Hans Sticher (ETH Zürich) oder von Gerhardt Preu- schen, langjähriger Direktor des Max-Planck-Institutes für Landarbeit und Landtechnik in der Bundesrepublik Deutschland, lassen keine Zweifel offen, dass der westlichen Zivilisation nach dem Waldsterben eine noch folgenschwe- rere weitere Umweltkatastrophe droht - das Absterben der Böden und Äcker. Als Folge einer jahrzehntelangen bedenk- lichen Entwicklung sind unsere Böden - Grundlage der Nahrungsmittelproduktion - heute in ihrer Fruchtbarkeit und Lebensfähigkeit existentiell bedroht.
Allzulange ist man davon ausgegangen, dass die Erde als Deponie für Industriegifte, Haushaltchemikalien, Rück- stände von Pflanzenschutzmitteln und Düngern geeignet sei, für zahlreiche hochgiftige Substanzen also, die durch sauren Regen, Agrochemikalien, Abgase, Abfälle, Klär- schlamm sowie über Abwässer in die Böden gelangen. Der Eintrag von Umweltgiften in die Erde wird bedenklicher- weise immer grösser, wodurch die Böden und Äcker ihre biologische und physikalische Funktionsfähigkeit zuse- hends verlieren. Eine «schleichende Vergiftung» macht sich bemerkbar, weil die grossen Mengen an Giften nicht mehr neutralisiert und abgebaut werden können. Bodenmikroor- ganismen werden schwerstens geschädigt oder sogar ganz zerstört. Die zunehmend sauren Regenwasser übersäuern die Böden, so dass deren Pufferungsfähigkeit verlorengeht. Dies bedeutet nicht nur eine Behinderung des Pflanzen- wachstums, sondern eine Lösung von Pflanzennährstoffen und Schwermetallen in das Bodenwasser, so dass diese Stoffe ausgewaschen oder von den Pflanzen stärker aufge- nommen werden. Die Bodenfruchtbarkeit nimmt dadurch ab, und die Nahrungspflanzen werden mit giftigen Rück- ständen belastet. Auf diese Weise gelangen unter anderem Nitrate oder die hochgiftigen Schwermetalle Quecksilber und Cadmium in Überkonzentration in die Nahrungsmittel,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Tschuppert Forstpolizeigesetz. Revision Motion Tschuppert Police des forêts. Révision de la loi
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.509
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
717-718
Page
Pagina
Ref. No
20 013 253
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