Postulat der sozialdemokratischen Fraktion
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Deshalb scheint es uns dringend notwendig, einige grundle- gende öffentlich-rechtliche Normen zu schaffen, damit die Arbeitnehmer gegen die gravierendsten Kollektivübergriffe auf ihre Persönlichkeitsrechte wirksam geschützt sind. In erster Linie ginge es darum, den zuständigen Behörden das Recht einzuräumen, sämtliche Überwachungseinrichtungen einer Kontrolle zu unterziehen, um sie gegebenenfalls zu verbieten. Sie können dann bewilligt werden, wenn sie der Überwachung einer automatischen Einrichtung dienen und dabei nicht mehr als den angestrebten Zweck erfüllen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Februar 1985
Rapport du Conseil fédéral du 20 février 1985
Das Arbeitsrecht ist teils öffentlich-rechtlicher, teils privat- rechtlicher Natur. Der Persönlichkeitsschutz des Arbeitneh- mers ist Sache des Privatrechts; er ist in Artikel 328 Absatz 1 des Obligationenrechts geregelt. Demgegenüber betrifft der Gesundheitsschutz in erster Linie das öffentliche Recht (Arbeitsgesetz, Unfallversicherungsgesetz).
Dieses dualistische Rechtssystem führt zu einer Aufgaben- teilung, namentlich im Vollzug. Da sich das System bewährt hat, ist es weder notwendig noch opportun, Änderungen vorzunehmen. Der Motionär erwähnt die vom Zivilrecht gebotene Möglichkeit: Im konkreten Fall wurde vor einem Arbeitsgericht ein Zivilprozess angestrengt.
Manche Betriebe verfügen bereits über Überwachungsein- richtungen, beispielsweise Banken, Verkaufsgeschäfte und Industriebetriebe. Diese Einrichtungen verfolgen indessen ein klares Ziel: Vorab geht es um die Sicherheit der Arbeit- nehmer bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sodann um die Gewährleistung der Sicherheit der Kunden und um die Diebstahlsüberwachung und schliesslich um die Überwa- chung automatisierter Arbeiten.
Die Tatsache, dass ein Überwachungssystem ganz oder in erster Linie der Kontrolle der Arbeitnehmer dient, stellt eine unerwünschte Entwicklung dar. Eine ständige Überwa- chung der Arbeitnehmer durch Videokameras kann nament- lich eine Gefahr für deren psychische Gesundheit bilden. Aus diesem Grund ist dem Gesundheitsbegriff vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken, indem man nicht nur den körperlichen Schutz der Arbeitnehmer beachtet, sondern auch den psycho-sozialen Elementen der Gesundheit Rech- nung trägt. Dies beschlägt die erwähnte öffentlich-rechtli- che Gesetzgebung. Als Folge des neuen Unfallversiche rungsgesetzes, das am 1.Januar 1984 in Kraft getreten ist, befindet sich gegenwärtig die Verordnung 3 zum Arbeitsge- setz in Revision. Im Rahmen dieser Revisionsarbeiten kann der Gesundheitsbegriff überprüft und untersucht werden, ob in diese Verordnung einschlägige Bestimmungen aufzu- nehmen sind.
Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass die Nutzung der neuen Technologien die Gefahr ein- schliesst, dass umfassende Informationssysteme über die Arbeitnehmer errichtet werden. Die erforderlichen Schutz- massnahmen sind in einem Entwurf zu einem eidgenössi- schen Datenschutzgesetz konkretisiert worden. Dabei soll namentlich ein neuer Artikel 328b des Obligationenrechts die Persönlichkeit des Arbeitnehmers besser schützen. Die vorgeschlagene Bestimmung regelt Inhalt, Ausmass und Zweck der Bearbeitung der Arbeitnehmerdaten. Die Bear- beitung der Informationen ist nur zulässig innerhalb der durch die Arbeitsbeziehungen festgelegten Zwecke.
Im Sinne der vorstehenden Ausführungen ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
83.447
Postulat der sozialdemokratischen Fraktion Nicaragua. Verstärkung der Hilfeleistung Postulat du groupe socialiste Nicaragua. Renforcement de l'aide
Wortlaut des Postulates vom 8. Juni 1983
Die Souveränität und Unabhängigkeit Nicaraguas ist zuneh- mend bedroht. Das Ausmass ausländischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes steigt. Die Länder der Contadora-Gruppe und der spanische Ministerpräsident Felipe Gonzalez versuchen eine friedliche Lösung der Pro- bleme in der Region zu erreichen.
Unter diesen Umständen laden wir den Bundesrat ein, der politischen Entwicklung in Nicaragua die grösste Aufmerk- samkeit zu schenken. Wir laden ihn zudem ein, die fremde Einmischung zu verurteilen und - im Rahmen seiner Mög- lichkeiten - alles zu tun, um die Bemühungen für die Erhal- tung des Friedens in der Region, insbesondere jene der Contadora-Gruppe und von Felipe Gonzalez aktiv zu unter- stützen.
Die Landesregierung wird ausserdem ersucht, die Möglich- keiten vermehrter Hilfe unseres Landes im Rahmen der humanitären und der technischen Zusammenarbeit mit Nicaragua zu prüfen.
Texte du postulat du 8 juin 1983
La souveraineté et l'indépendance du Nicaragua sont de plus en plus menacées. L'immixtion étrangère dans les affaires intérieures du pays est toujours plus profonde. Les pays du groupe de Contadora et le premier ministre espa- gnol Felipe Gonzalez cherchent à trouver une solution paci- fique aux problèmes de cette région.
C'est pourquoi nous prions le Conseil fédéral d'accorder la plus grande attention à l'évolution politique au Nicaragua. Nous l'invitons de plus à condamner l'ingérence étrangère dans ce pays et à tout entreprendre, dans les limites de ses possibilités, pour appuyer les efforts visant à sauvegarder la paix dans cette région du globe, et tout particulièrement ceux du groupe de Contadora et du premier ministre espa- gnol.
Nous souhaitons enfin que notre gouvernement central exa- mine la possibilité d'accorder un soutien accru au Nicara- gua dans le cadre de la coopération technique et de l'aide humanitaire.
Sprecher - Porte parole: Bäumlin
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 24. August 1983
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 24 août 1983
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der Gewäh- rung humanitärer Hilfe entgegenzunehmen, wie er sie auch anderen Staaten zukommen lässt.
Bäumlin: Ich nehme nicht zur Sache Stellung, also zur Frage, wie sich die Schweiz gegenüber Nicaragua zu verhal- ten habe. Meine Bemerkung betrifft das Formale. Bei der Beantwortung persönlicher Vorstösse im schriftlichen Ver- fahren bezeugt der Bundesrat manchmal durchaus schlechte Manieren. Bundeshausjournalist Dr. Hans Rudolf Boeckli hat dies in einer Kolumne der Zeitung «Finanz und Wirtschaft» vom 6. März 1985 mit Recht beanstandet. Es ging damals um eine Einfache Anfrage von Herrn Blocher, die man besser, d. h. nicht bloss ausweichend, hätte beant- worten können.
Hier liegt nun ein ganz krasses Beispiel vor! Wie gesagt, ich diskutiere nicht materiell, aber ich bitte Sie, einmal zur Kenntnis zu nehmen, wie man manchmal mit Vorstössen umgeht. Die sozialdemokratische Fraktion hat in ihrem Postulat vom 8. Juni 1983 verlangt, der Bundesrat solle der
Postulat Schmidhalter
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N 22 mars 1985
Entwicklung in Nicaragua grösste Aufmerksamkeit schen- ken, fremde Einmischungen verurteilen, im Rahmen des Möglichen alles tun, um die Contadora-Gruppe zu unterstüt- zen. Er solle sodann die Möglichkeit vermehrter Hilfe unse- res Landes im Rahmen der humanitären und technischen Zusammenarbeit prüfen.
Der Bundesrat hat unser Postulat wie folgt beantwortet: «Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der Gewäh- rung humanitärer Hilfe entgegenzunehmen, wie er sie auch anderen Staaten zukommen lässt.» Der Bundesrat sagt also vordergründig ja, aber er sagt im Grunde nein, indem er auf alle wichtigen Punkte nicht eingeht und dann den am wenig- sten wichtigen Punkt noch in der Weise relativiert: ja, ja denen wird humanitär geholfen wie allen anderen auch. In England - das, gerade was das Verfahren betrifft, eine anspruchsvolle Tradition hat - würde man eine solche Ant- wort als Missachtung des Parlamentes bezeichnen.
Ich gehe nicht so weit; wir haben eine andere Sprachrege- lung. Aber ich würde von schlechten Manieren des Bundes- rates sprechen, die bei der Beantwortung persönlicher Vor- stösse nicht so selten vorkommen. Der Bundesrat ist in dieser Stunde der Kollektiv-Beerdigung parlamentarischer Vorstösse nicht vertreten. Aber immerhin, ich hoffe, er werde diese Kritik aus der Zeitung, oder indem er vielleicht unser Protokoll liest, zur Kenntnis nehmen und sich künftig anders verhalten.
Präsident: Herr Bäumlin, ich muss Ihnen erklären: Der Bun- desrat ist hier nicht vertreten, weil dieses Verfahren ein reines Schnellverfahren ist. Überall, wo eine Diskussion zustande kommt, müssen wir das leider auf später ver- schieben.
Bäumlin: Ich weiss das selbstverständlich, das war eine Bemerkung mehr Spasses halber, mit der ich meine im übrigen durchaus ernst gemeinten Bemerkungen abge- schlossen habe.
Präsident: Wird der Vorstoss bekämpft?
Sager: Ich bekämpfe das Postulat Nicaragua.
Präsident: Herr Sager bekämpft das Postulat Nicaragua.
Diskussion verschoben - Discussion renvoyée
84.423 Postulat Schmidhalter Lawinenverbauungen. Bundesbeiträge Ouvrages paravalanches. Subventions
Wortlaut des Postulates vom 4. Mai 1984
Die umfangreichen Schneefälle führten im letzten Winter im Berggebiet zu aussergewöhnlichen Lawinenniedergängen und haben im ganzen Alpenraum enorme Schäden verur- sacht. Durch die Zerstörung von Schutzwäldern und von bestehenden Verbauungen sind Siedlungen und Verkehrs- wege zusätzlich gefährdet. Zudem fehlt für dringend not- wendige und baureife Verbauungsprojekte bei den gröss- tenteils kleinen und armen Berggemeinden das notwendige Geld für die Restfinanzierung.
In Anbetracht der Notlage und Dringlichkeit wird der Bun- desrat ersucht, von seiner Kompetenz gemäss Artikel 3 des Bundesbeschlusses über die Herabsetzung von Bundeslei- stungen in den Jahren 1984/85 vom 17. Dezember 1982 (Härtefälle) Gebrauch zu machen und für das Jahr 1985 die Bundesbeiträge für Lawinenverbauungen zu erhöhen und von den linearen Kürzungen auszunehmen.
Texte du postulat du 4 mai 1984
D'abondantes chutes de neige ont provoqué, l'hiver dernier, un nombre inhabituel d'avalanches dans les régions de montagne et causé d'énormes dégâts dans l'ensemble des Alpes. La destruction de forêts protectrices et de systèmes paravalanches accroît les risques que courent les agglomé- rations et les voies de communication. En outre, l'argent manque, le plus souvent dans les petites communes pauvres de montagne, pour financer l'achèvement des projets de travaux paravalanches prêts à être exécutés ou dont l'ur- gence est reconnue.
Compte tenu de la situation et du caractère pressant de l'affaire, le Conseil fédéral est invité à faire usage de la compétence que lui accorde l'article 3 de l'arrêté fédéral du 20 juin 1980 réduisant certaines prestations de la Confédéra- tion durant les années 1981 à 1985 (cas de rigueurs exces- sives), texte modifié le 17 décembre 1982, en augmentant pour 1985 les prestations fédérales destinées aux travaux paravalanches et en dérogeant ainsi aux réductions li- néaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Columberg, Martin, Stein- egger (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Immer wieder fallen an Orten, die Jahrzehnte oder Jahrhun- derte verschont geblieben sind, Lawinen zu Tale, die Tod und Schaden über die Bevölkerung bringen. Ich möchte in dieser Beziehung an Reckingen im Oberwallis erinnern. Im Jahre 1971 stiess dort eine Lawine zu Tale, die über 30 Tote forderte. Niemand hätte sie erwartet. Seit Jahrhunderten war sie in diesem Ausmass nicht mehr niedergegangen. Das veranlasste die Bevölkerung, die Bauzone des Dorfes auszu- dehnen und dort Gebäulichkeiten zu erstellen, was früher als Gefahrenzone betrachtet wurde. Soll man den Leuten das verargen? Heute wird ja allgemein nur mehr auf der Basis der durchschnittlichen Dauer eines Menschenlebens gerechnet. Auf Gefahren, die auf Jahrhunderte zurückgehen und auf die meistens nur in der mündlichen Überlieferung hingewiesen wird, achtet man kaum mehr. Schuld daran ist nicht am wenigsten die moderne Technik, die alles möglich zu machen scheint. Ähnlich war es auch diesen Winter. Niemand erinnert sich, dass die Lawine im Wilerbach bei Blitzingen, die zwei Menschenleben forderte, mit solcher Wucht niederging. Zusätzlich zum Verlust von Menschen kommen hier und anderenorts die enormen Sachschäden: Teile von Schutzwäldern wurden zerstört, bestehende Ver- bauungen sind beschädigt worden, Siedlungen und Ver- kehrswege sind so gefährdet. Das Leben wird für diesen Teil der Bevölkerung noch gefährlicher als bisher.
Bei solchen und ähnlichen Katastrophenfällen fragt man sich mehr als in anderen Jahren: Was ist zu tun, damit solche vermieden werden können, damit die Menschen, die hier wohnen, in Sicherheit zu leben vermögen? Ich bin mir bewusst, dass mit Lawinenverbauungen nicht alles zu machen ist, dass aber durch sie mehr Schutz geboten wer- den kann. In Reckingen hat sich das seither erwiesen, weil dort die notwendigen Schutzbauten inzwischen erstellt wor- den sind. In Blitzingen und anderenorts, sei es im Kanton Wallis, im Kanton Graubünden, im Kanton Uri, im Kanton Waadt (Les Diablerets) könnte es ebenso sein.
Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat, von seiner Kompetenz gemäss Artikel 3 des Bundesbeschlusses über die Herabsetzung von Bundesleistungen in den Jahren 1984/85 vom 17. Dezember 1982 (Härtefälle) Gebrauch zu machen und für das Jahr 1985 die Bundesbeiträge für Lawi- nenverbauungen zu erhöhen und von den linearen Kürzun- gen auszunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Dezember 1984
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 décembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat der sozialdemokratischen Fraktion Nicaragua. Verstärkung der Hilfeleistung Postulat du groupe socialiste Nicaragua. Renforcement de l'aide
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.447
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
725-726
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Pagina
Ref. No
20 013 261
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