Postulat Schmidhalter
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N 22 mars 1985
Entwicklung in Nicaragua grösste Aufmerksamkeit schen- ken, fremde Einmischungen verurteilen, im Rahmen des Möglichen alles tun, um die Contadora-Gruppe zu unterstüt- zen. Er solle sodann die Möglichkeit vermehrter Hilfe unse- res Landes im Rahmen der humanitären und technischen Zusammenarbeit prüfen.
Der Bundesrat hat unser Postulat wie folgt beantwortet: «Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der Gewäh- rung humanitärer Hilfe entgegenzunehmen, wie er sie auch anderen Staaten zukommen lässt.» Der Bundesrat sagt also vordergründig ja, aber er sagt im Grunde nein, indem er auf alle wichtigen Punkte nicht eingeht und dann den am wenig- sten wichtigen Punkt noch in der Weise relativiert: ja, ja denen wird humanitär geholfen wie allen anderen auch. In England - das, gerade was das Verfahren betrifft, eine anspruchsvolle Tradition hat - würde man eine solche Ant- wort als Missachtung des Parlamentes bezeichnen.
Ich gehe nicht so weit; wir haben eine andere Sprachrege- lung. Aber ich würde von schlechten Manieren des Bundes- rates sprechen, die bei der Beantwortung persönlicher Vor- stösse nicht so selten vorkommen. Der Bundesrat ist in dieser Stunde der Kollektiv-Beerdigung parlamentarischer Vorstösse nicht vertreten. Aber immerhin, ich hoffe, er werde diese Kritik aus der Zeitung, oder indem er vielleicht unser Protokoll liest, zur Kenntnis nehmen und sich künftig anders verhalten.
Präsident: Herr Bäumlin, ich muss Ihnen erklären: Der Bun- desrat ist hier nicht vertreten, weil dieses Verfahren ein reines Schnellverfahren ist. Überall, wo eine Diskussion zustande kommt, müssen wir das leider auf später ver- schieben.
Bäumlin: Ich weiss das selbstverständlich, das war eine Bemerkung mehr Spasses halber, mit der ich meine im übrigen durchaus ernst gemeinten Bemerkungen abge- schlossen habe.
Präsident: Wird der Vorstoss bekämpft?
Sager: Ich bekämpfe das Postulat Nicaragua.
Präsident: Herr Sager bekämpft das Postulat Nicaragua.
Diskussion verschoben - Discussion renvoyée
84.423 Postulat Schmidhalter Lawinenverbauungen. Bundesbeiträge Ouvrages paravalanches. Subventions
Wortlaut des Postulates vom 4. Mai 1984
Die umfangreichen Schneefälle führten im letzten Winter im Berggebiet zu aussergewöhnlichen Lawinenniedergängen und haben im ganzen Alpenraum enorme Schäden verur- sacht. Durch die Zerstörung von Schutzwäldern und von bestehenden Verbauungen sind Siedlungen und Verkehrs- wege zusätzlich gefährdet. Zudem fehlt für dringend not- wendige und baureife Verbauungsprojekte bei den gröss- tenteils kleinen und armen Berggemeinden das notwendige Geld für die Restfinanzierung.
In Anbetracht der Notlage und Dringlichkeit wird der Bun- desrat ersucht, von seiner Kompetenz gemäss Artikel 3 des Bundesbeschlusses über die Herabsetzung von Bundeslei- stungen in den Jahren 1984/85 vom 17. Dezember 1982 (Härtefälle) Gebrauch zu machen und für das Jahr 1985 die Bundesbeiträge für Lawinenverbauungen zu erhöhen und von den linearen Kürzungen auszunehmen.
Texte du postulat du 4 mai 1984
D'abondantes chutes de neige ont provoqué, l'hiver dernier, un nombre inhabituel d'avalanches dans les régions de montagne et causé d'énormes dégâts dans l'ensemble des Alpes. La destruction de forêts protectrices et de systèmes paravalanches accroît les risques que courent les agglomé- rations et les voies de communication. En outre, l'argent manque, le plus souvent dans les petites communes pauvres de montagne, pour financer l'achèvement des projets de travaux paravalanches prêts à être exécutés ou dont l'ur- gence est reconnue.
Compte tenu de la situation et du caractère pressant de l'affaire, le Conseil fédéral est invité à faire usage de la compétence que lui accorde l'article 3 de l'arrêté fédéral du 20 juin 1980 réduisant certaines prestations de la Confédéra- tion durant les années 1981 à 1985 (cas de rigueurs exces- sives), texte modifié le 17 décembre 1982, en augmentant pour 1985 les prestations fédérales destinées aux travaux paravalanches et en dérogeant ainsi aux réductions li- néaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Columberg, Martin, Stein- egger (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Immer wieder fallen an Orten, die Jahrzehnte oder Jahrhun- derte verschont geblieben sind, Lawinen zu Tale, die Tod und Schaden über die Bevölkerung bringen. Ich möchte in dieser Beziehung an Reckingen im Oberwallis erinnern. Im Jahre 1971 stiess dort eine Lawine zu Tale, die über 30 Tote forderte. Niemand hätte sie erwartet. Seit Jahrhunderten war sie in diesem Ausmass nicht mehr niedergegangen. Das veranlasste die Bevölkerung, die Bauzone des Dorfes auszu- dehnen und dort Gebäulichkeiten zu erstellen, was früher als Gefahrenzone betrachtet wurde. Soll man den Leuten das verargen? Heute wird ja allgemein nur mehr auf der Basis der durchschnittlichen Dauer eines Menschenlebens gerechnet. Auf Gefahren, die auf Jahrhunderte zurückgehen und auf die meistens nur in der mündlichen Überlieferung hingewiesen wird, achtet man kaum mehr. Schuld daran ist nicht am wenigsten die moderne Technik, die alles möglich zu machen scheint. Ähnlich war es auch diesen Winter. Niemand erinnert sich, dass die Lawine im Wilerbach bei Blitzingen, die zwei Menschenleben forderte, mit solcher Wucht niederging. Zusätzlich zum Verlust von Menschen kommen hier und anderenorts die enormen Sachschäden: Teile von Schutzwäldern wurden zerstört, bestehende Ver- bauungen sind beschädigt worden, Siedlungen und Ver- kehrswege sind so gefährdet. Das Leben wird für diesen Teil der Bevölkerung noch gefährlicher als bisher.
Bei solchen und ähnlichen Katastrophenfällen fragt man sich mehr als in anderen Jahren: Was ist zu tun, damit solche vermieden werden können, damit die Menschen, die hier wohnen, in Sicherheit zu leben vermögen? Ich bin mir bewusst, dass mit Lawinenverbauungen nicht alles zu machen ist, dass aber durch sie mehr Schutz geboten wer- den kann. In Reckingen hat sich das seither erwiesen, weil dort die notwendigen Schutzbauten inzwischen erstellt wor- den sind. In Blitzingen und anderenorts, sei es im Kanton Wallis, im Kanton Graubünden, im Kanton Uri, im Kanton Waadt (Les Diablerets) könnte es ebenso sein.
Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat, von seiner Kompetenz gemäss Artikel 3 des Bundesbeschlusses über die Herabsetzung von Bundesleistungen in den Jahren 1984/85 vom 17. Dezember 1982 (Härtefälle) Gebrauch zu machen und für das Jahr 1985 die Bundesbeiträge für Lawi- nenverbauungen zu erhöhen und von den linearen Kürzun- gen auszunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Dezember 1984
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 décembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
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Postulat Schmidhalter Lawinenverbauungen. Bundesbeiträge Postulat Schmidhalter Ouvrages paravalanches. Subventions
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.423
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
726-726
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20 013 262
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