36
E 4 mars 1985
Ambassade à Tokyo. Maison de service
Schliesslich spielt es eine wichtige Rolle, den guten Weg zwischen einer der Schweiz angemessenen Vertretung im Baulichen zu finden, ohne einerseits zu übertreiben, aber auch andererseits ohne gleich den armen Mann spielen zu wollen. In dieses Kapitel gehören denn auch die Verpflich- tungen unseres Landes, für unser eigenes Personal dort zu sorgen, wo auch die Mieten und die Haus- und Wohnqualität mit unserem Lande nicht vergleichbar sind.
Das sind ein paar Kriterien, nach denen wir in der Kommis- sion unsere Arbeit ausrichten. Nehmen Sie davon gefälligst Kenntnis.
Bezogen auf das Geschäft Singapur kann ich Ihnen den Objektkredit von 5,5 Millionen für Bauten und Umgebung, zuzüglich rund 400 000 Franken für Ausstattung zum Eintre- ten und zur Annahme empfehlen. Gegenstand der Bauvor- lage sind ein Kanzleigebäude und fünf Dienstwohnhäuser.
Die Direktinvestitionen der Schweiz belaufen sich in diesem Land auf etwa 200 Millionen, und vor allem - und das scheint Ihrer Kommission sehr wichtig - ist Singapur als ein Ort zu betrachten, der sich im fernöstlichen Wirtschaftsraum als Drehscheibe bewährt hat und sich in diesem Sinne weiterentwickelt. Da liegen Chancen der verschiedensten Art für unsere Wirtschaftsbeziehungen.
Wenn wir bei einer etwas weniger optimistischen Zinsrech- nung annehmen sollten, dass wir zu Beginn zwar noch etwas teurer liegen, dann wird sich aber diese Rechnung recht rasch in eine für unser Land günstige Gesamtrech- nung umwandeln.
Es ist in diesem Zusammenhang nachzutragen, dass leider der Singapurdollar seit Juni 1984 - seit dem Tag, als die Botschaftsvorlage rechnerisch abgeschlossen wurde - bis heute eine Kurssteigerung um etwa 18 Prozent durchlau- fen hat. Was Sie heute beschliessen, ist bereits frankenmäs- sig überholt, könnte sich aber wieder zurückbilden, wenn sich die Wechselkurse in umgekehrter Richtung verschie- ben sollten. Eines aber steht fest, dass der Zwang auf die ausführenden Organe nachhaltig wirken muss, dennoch, soweit nur immer möglich, in dem von uns heute bewilligten Wertrahmen zu bleiben.
Schliesslich ein Letztes: Die Eidgenossenschaft konnte vom Schweizer Club Grund und Boden im Baurecht auf 99 Jahre erwerben. Es gebührt sich, dass der Kommissionsprä- sident unseren Landsleuten in Singapur den Dank aus- spricht, die unserem Lande den Erwerb von Boden für ein an einem günstigen Ort liegendes Botschaftsgebäude er- möglichten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.071 Botschaft in Tokio. Dienstwohnhaus Ambassade à Tokyo. Maison de service
Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. September 1984 (BBI III, 381) Message et projet d'arrêté du 12 septembre 1984 (FF Il1, 381)
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1984 Décision du Conseil national du 13 décembre 1984
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Muheim, Berichterstatter: Die Botschaft in Tokio hat den Ständerat im Verlaufe der letzten Jahre schon einige Male beschäftigt. Es ging um Verpflichtungs- oder Objektkredite für die Kanzlei, für das Residenzgebäude, später um einen Zusatzkredit, den Sie wohl noch in Erinnerung haben. Heute geht es um einen weiteren Kredit für Wohnungen, und zwar 5,4 Millionen für sechs Wohnungen und 455 000 Franken für deren Innenausstattung. Bei jeder dieser Vorlagen, bezogen auf Tokio, gab es jeweils kritische Stimmen. Es kann nicht Aufgabe des Kommissionspräsidenten sein, heute in dieser Frage zurückzublenden. Es gibt aber auch kritische Stim- men zur heutigen Vorlage. Es geht um die Frage: Grund- stückverkauf - ja oder nein?
Die Eidgenossenschaft besitzt in Tokio seit längeren Jahren eine Parzelle mit 786 Quadratmetern. Darauf stand die Resi- denz. Das alte Gebäude ist heute abbruchreif, so steht es in der Botschaft. In einer früheren Vorlage hat der Bundesrat durchblicken lassen, er gedenke diese Parzelle zu veräus- sern. Das Parlament hat wohl geglaubt, damit werden Gel- der hereinfliessen, die kompensatorisch über das Ganze gesehen die früheren Investitionen etwas tragbarer machen. Heute kommt der Bundesrat und erklärt: Nein, kein Verkauf, im Gegenteil, diese Parzelle soll dazu benutzt werden, das Ihnen mit heutiger Vorlage zum Bau empfohlene 6-Woh- nungs-Haus zu erstellen. Ist das vernünftig, kann das parla- mentarisch akzeptiert werden?
Folgende Gesichtspunkte sind unter anderem massgebend.
Zunächst rein rechtlich: Wenn eine bundesrätliche Vor- lage die Verkoppelung von Investition und Landverkauf nicht ausdrücklich im Beschluss nennt, ist der Bundesrat frei, das nach seiner Auffassung Richtige später zu tun und von seiner früheren Meinung abzukommen. Wir müssen ihm zugestehen, die Lage neu zu überprüfen. Es geht daher heute um ein Abwägen, wo unsere besten Interessen liegen, ob im Parzellenverkauf oder in der Nutzung durch Wohn- bauten.
Massgebend ist die weitere Tatsache, dass in Tokio die Mietpreise astronomisch zunehmen. Zwischen 4 und 10
37
Weltausstellungen in Vancouver und Tsukuba
Prozent pro Jahr beträgt das Wachstum für Fremdeinmie- tung. Dies führt zur richtigen Massnahme der Eigenerstel- lung von Wohnungen.
Sie kennen die Lage in gewissen Grossstädten. Sie wissen bestens, dass Botschaftsanlagen «angepeilt» werden und Botschaftsangehörige so sehr oft ausgewählte Leute sind, auf die sich revolutionäre oder terroristische Kreise konzen- trieren. Wenn es gelingt, unsere Beamten und deren Fami- lien örtlich näher zusammenzuhalten, sind die Sicherheits- probleme einfacher und billiger lösbar.
Schliesslich die Frage der Distanz. Es gibt wohl auf der ganzen Welt für Arbeitnehmer und für Selbständigerwer- bende bestimmte Distanzen vom Wohnort zum Arbeitsplatz. Der Bundesrat glaubt, die Verhältnisse in Tokio seien zumut- bar. Wir folgen ihm in dieser Meinung.
Alles in allem betrachtet, meinen wir daher, dass es richtig ist, eigenes Land nicht zu verkaufen. Es soll für unmittelbar nutzbringende Gebäulichkeiten verwendet wer- den. Das wäre hier der Fall mit den genannten Wohnungs- bauten. Auch können darüber vielartige Berechnungen angestellt werden. Wenn Sie sich die Mühe nehmen, die Nationalratsdebatte zu lesen und die nationalrätlichen Kom- missionsprotokolle durchzublättern, dann sehen Sie, dass jeder Sprecher seine eigene Rechnungsmethode entwickelt hatte. Auch Ihr Berichterstatter darf daher noch eine weitere anfügen; sie ist meines Erachtens recht einfach. Wir bezah- len heute für die sechs Mietwohnungen etwa 350 000 Fran- ken Jahresmietzins. Wenn wir das Land zum absoluten Höchstpreis von offenbar 7 Millionen verkaufen würden, dann kämen vielleicht etwa gleichviel Schweizerfranken in die Bundeskasse, wie für Mieten ausgegeben werden. Man könnte also sagen: Wir würden mit einem Schlag eine Null- zu-Null-Rechnung machen können. Wenn Sie aber nicht für heute, sondern auf eine Zeitdistanz von 10 oder 15 Jahren rechnen, dann erkennen Sie sofort und ohne Mühe, dass in kurzer Frist, vielleicht schon in sieben, vielleicht höchstens in zehn Jahren wir wiederum gleichviel bezahlen, aber das Land weg wäre. Der Kommission schiene es besser, die richtige Entscheidung auf weite Sicht zu treffen. Es überwie- gen mehrheitlich die Argumente zugunsten dieses Neubaus.
Japan selbst. Es dürfte für alle ohne weitere Erklärungen durch Ihren Präsidenten feststehen, dass Japan für uns wichtig ist, dass unsere Botschaft an Bedeutung und deren Angehörigen an Zahl eher zu- denn abnehmen, weil wir unsere Landesinteressen mit eher steigendem Gewicht zu beurteilen haben. Auch aus diesem Blickwinkel ist ein gewisser Bestand an eigenen Wohnungen nur von Vorteil.
Schliesslich und abschliessend: Auch beim Yen haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass heute bereits eine Aufwer- tung von 14 Prozent zu konstatieren ist, d. h. dass unser heutiger Beschluss im Frankenwert bereits überholt ist. Es gilt aber trotzdem der Grundsatz, dass wir auf einen bestimmten Zeitpunkt die Berechnung jeweils abschliessen. Das ist in casu Februar 1984. Wir überlassen es der Regie- rung und den verantwortlichen Herren der Verwaltung, das Möglichste zu tun, um diese Währungsfragen günstig zu lösen und um nötigenfalls beim Vollzug diese oder jene Einsparung noch zu tätigen.
So empfiehlt Ihnen die Kommission Eintreten und - wenn keine anderen Auffassungen zum Verfahren vorliegen - die Vorlage in globo zu genehmigen. Sie finden den Beschlus- sestext auf Seite 8 der Botschaft.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.091 Weltausstellungen in Vancouver und Tsukuba Expositions mondiales à Vancouver et Tsukuba
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Dezember 1984 (BBI 1985 1, 237) Message et projet d'arrêté du 17 décembre 1984 (FF 1985 1, 249)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Muheim, Berichterstatter: Diese Botschaft des Bundesrates beinhaltet zwei sehr verschiedene Dinge: einen Verpflich- tungskredit von 4 Millionen für die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung Vancouver und einen Zusatzkredit von 2 Millionen im Zusammenhang mit der Weltausstellung 1985 in Tsukuba. Die beiden Geschäfte gehören wohl unter dem Gesichtspunkt «Spezialweltausstellung» zusammen. Unter dem Gesichtspunkt der den Frankenbeträgen zugrun- deliegenden Rechtsnatur wird Ihr Präsident unterschiedli- che Betrachtungen anstellen müssen.
Es ist darauf zu verweisen, dass der Präsident und Berichter- statter der aussenpolitischen Kommission am 28. November 1983 im Zusammenhang mit Tsukuba in diesem Saale darle- gen durfte, worum es ging und welches die Unterschiede dieser Art Weltausstellungen zu den anderen, zu den allge- meinen sind. Ich habe Ihnen auch darlegen dürfen, dass Vancouver bereits «in der Pipeline» sei. Ich kann mich deshalb mit Punkt 1, Vancouver, in aller Kürze auseinander- setzen. Vancouver in Kanada, und zwar an der Westküste Kanadas, ist für die Schweiz interessant. Einmal steht Kanada selbst für unser Land als Investitionsland an fünfter Stelle. Dies ist beachtlich, wenn man weiss, dass andere, wirtschaftskräftige Staaten - USA und auch übrige - viel näher liegen als die Schweiz. Es ist festzustellen, dass wir im Warenverkehr, und auch im Dienstleistungsverkehr recht intensive Beziehungen aufgebaut haben. Kommt dazu, dass die Weltausstellung bereits die Garantie der Teilnahme von 40 Ländern hat, und in Kanada über 10 000 Auslandschwei- zer leben und 9500 Doppelbürger dort wohnen. Entschei- dend aber für die Teilnahme ist die Tatsache, dass Vancou- ver den Blick nach dem Pazifik öffnet. Es ist ungeheuer wichtig, dass sich die Schweiz der kulturellen, aber auch wirtschaftlich rasch zunehmenden Bedeutung des pazifi- schen Raumes bewusst wird. Wenn wir Tokio und Vancou- ver mit den bevorstehenden Weltausstellungen sehen, dann erkennen Sie, dass der Bundesrat und mit ihm Ihre Kommis- sion diese Linie deutlich machen wollen. Wir glauben, dass der pazifische Raum rasch an Bedeutung gewinnt. Kollege Affolter hat in der Kommission mit vollem Grund darauf hingewiesen, dass China und Japan ihren Blick und ihre Expansion in Richtung der Westküste USA schweifen lassen und dass die Schweiz aus dieser Tatsache für sich Vorteile
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft in Tokio. Dienstwohnhaus Ambassade à Tokyo. Maison de service
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.071
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.03.1985 - 18:15
Date
Data
Seite
36-37
Page
Pagina
Ref. No
20 013 350
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.