ETH-Übergangsregelung. Verlängerung
61
84.068 ETH-Übergangsregelung. Verlängerung EPF. Réglementation transitoire. Prorogation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. September 1984 (BBI III, 1) Message et projet d'arrêté du 5 septembre 1984 (FF III, 1)
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Letsch, Berichterstatter: Zunächst ein Wort zur Ausgangs- lage: Die Rechtsgrundlagen für den Betrieb und die Organi- sation der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschu- len bilden einerseits das Bundesgesetz aus dem Jahre 1854 und andererseits der als Übergangsregelung, aber im ordentlichen Rechtsetzungverfahren konzipierte Bundesbe- schluss über die Eidgenössischen Technischen Hochschu- len aus dem Jahre 1970. Dieser Bundesbeschluss sollte eine Experimentierphase einleiten. Er war ursprünglich auf fünf Jahre befristet, wurde aber 1975 ein erstes Mal und 1980 ein zweites Mal verlängert. Die Geltungsdauer läuft nun Ende September 1985 ab. Mit seiner Botschaft vom 5. September 1984 beantragt der Bundesrat eine weitere Verlängerung, diesmal um höchstens zehn Jahre, das heisst bis längstens zum 30. September 1995. Bei der Beurteilung stellen sich insbesondere zwei Fragen:
Warum braucht es noch einmal eine Übergangsord- nung?
Soll die vorgesehene Frist von höchstens zehn Jahren nicht verkürzt und dann rascher eine definitive gesetzliche Regelung angestrebt werden?
Einige Bemerkungen zur ersten Frage: Sowohl in der Bot- schaft des Bundesrates als auch in den Beratungen der Kommission kam klar zum Ausdruck, dass es ursprünglich die Absicht des Bundesrates war, auf den Zeitpunkt des Ablaufs der geltenden Ordnung diese durch ein neues ETH- Gesetz abzulösen. Bereits das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf des zuständigen Departementes vom 6. Februar 1984 zeigte indessen, dass die Zeit knapp war. Die auf Mitte Juli 1984 angesetzte Frist musste auf Wunsch der angesprochenen Kreise bis zum Herbst erstreckt wer- den. Die rund 90 eingetroffenen Stellungnahmen deuteten dann zwar im allgemeinen auf eine positive Aufnahme hin. Im speziellen traten jedoch stark unterschiedliche Auffas- sungen zutage, so namentlich über die Mitwirkung der Hochschulangehörigen, über die Dienstleistungsfunktion der ETH und ihrer Annexanstalten, über das Mass der Auto- nomie und über die Unterstellung des Schulrates. In dieser Situation entschloss sich der Bundesrat zu seinem Antrag auf nochmalige Verlängerung. Er konnte diesen Schritt um so eher verantworten - und das ist nun entscheidend -, als auch unter dem heutigen Rechtsstatus verschiedene Voll- zugserlasse erneuert worden sind. Die zeitgemässe Anpas- sung der Schulen an die Erfordernisse von Lehre und For- schung war rechtlich nie blockiert. Sowohl der zuständige Departementsvorsteher als auch die Präsidenten des Schul- rates bzw. der Eidgenössischen Technischen Hochschulen bestätigten, dass zwar die Vorarbeiten für eine definitive Gesetzgebung zügig vorangetrieben würden, dass aber nichts überstürzt zu werden brauche, weil sich mit der heute geltenden Ordnung leben lasse.
Was nun die zweite Frage anbetrifft, nämlich die Dauer der Übergangsordnung, nahm der Bundesrat noch in seinen Richtlinien der Regierungspolitik 1983 bis 1987 in Aussicht, den. Entwurf zum neuen ETH-Gesetz dem Parlament im Laufe dieser Legislaturperiode zu unterbreiten. Nachdem es dann wir - also die eidgenössischen Räte - waren, die
klarere Prioritäten gefordert hatten, stellte der Bundesrat diesen Gesetzesentwurf zurück und verwies die Vorlage auf die nächste Legislatur. Theoretisch wäre eine etwas kürzere als die vorgeschlagene Befristung denkbar. Insbesondere vier Gründe sprechen jedoch für den vorliegenden Antrag des Bundesrates:
Die Verlängerung erfolgt nicht um zehn Jahre, sondern um längstens zehn Jahre.
Der effektive Zeitbedarf hängt vor allem von den Möglich- keiten bzw. Schwierigkeiten der Konsensfindung ab und ist heute schwer zu beurteilen.
Schon die geltende Rechtsordnung ist für weitere Anpas- sungen organisatorischer und betrieblicher Art an neue Erfordernisse von Lehre und Forschung offen.
Die vom Parlament zu fixierende maximale Frist braucht nicht ausgeschöpft zu werden, muss diesmal aber unbe- dingt ausreichen. Sie soll deshalb eher grosszügig als knapp bemessen sein.
Die Kommission hat mit 6 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung der Verlängerung um längstens zehn Jahre zugestimmt. Unser Kollege Piller als Minderheit wollte die Maximalfrist um vier Jahre verkürzen, verzichtet heute aber auf einen Antrag. Für die Mehrheit war nicht zuletzt die klare Aussage des Departementvorstehers wichtig, dass keine Rede davon sein könne, der Bundesrat wolle das Geschäft auf die lange Bank schieben. Das Departement werde vielmehr noch in diesem Jahr einen Bericht mit Lösungsvorschlägen zu den umstrittensten Fragen ausarbeiten und dem Bundesrat zum Entscheid vorlegen. Die Kommission erwartet denn auch, dass der Gesetzesentwurf dem Parlament auf alle Fälle so rechtzeitig im Laufe der nächsten Legislaturperiode zugelei- tet wird, dass die Übergangsordnung vor Ablauf der Maxi- malfrist abgelöst werden kann.
In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission den Beschlussentwurf mit 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung zum Beschluss- entwurf.
M. Meylan: J'appartiens au Conseil des Ecoles polytechni- ques fédérales et à l'occasion de ce débat nous avons été priés - nous les trois parlementaires qui siégeons aux Chambres - de faire la déclaration suivante.
Nous regrettons bien évidemment de vivre sous un régime provisoire depuis si longtemps et nous comprenons aussi que les conditions actuelles ne sont pas mûres pour ne pas devoir proroger encore une fois ce régime. Nous sommes reconnaissants au Département de l'intérieur de bien vouloir poursuivre, comme il l'a déclaré, avec diligence l'étude de nouvelles dispositions qui, cette fois, seront définitives parce qu'il n'est pas normal qu'une aussi grande école vive sous un tel régime provisoire depuis on ne sait combien de temps.
Mais à vrai dire, ce qui perturbe la vie de nos deux Ecoles polytechniques fédérales et les sept instituts qui gravitent autour d'elles, c'est moins ce statut juridique que le «blo- cage de l'effectif du personnel» qui leur est imposé. Il faut que le Conseil des Etats prenne conscience - je l'ignorais quand je n'étais pas membre du Conseil des Ecoles - que depuis 1974 à aujourd'hui, ce conseil n'a pas été autorisé à engager un seul professeur de plus, un seul assistant sup- plémentaire, alors qu'à Zurich le nombre des étudiants a augmenté de 25 pour cent en dix ans et que, durant cette même période, à Lausanne, le nombre des étudiants s'est accru de 50 pour cent. Et cette situation découle de la volonté d'une autorité politique qui n'est pas le Conseil fédéral, mais les Commissions de gestion de nos conseils qui ont interdit toute espèce d'engagement supplémentaire. Les EPF doivent accepter 50 pour cent d'étudiants de plus avec le même nombre de professeurs et d'assistants qu'il y a dix ans!
Nous pensons, sans du tout vouloir polémiquer, qu'une des exigences les plus importantes de notre époque est que la Suisse garde son rang dans le développement des nouvelles technologies. Nous croyons, tous partis réunis au sein du
0
EPF. Réglementation transitoire. Prorogation
62
E 5 mars 1985
Conseil des Ecoles, je vous l'assure, que c'est rendre un mauvais service à notre pays que de lui faire ainsi prendre du retard. Nos Ecoles polytechniques fédérales dispensent un enseignement capital. Or, les conditions actuelles ne permettent plus au corps enseignant d'assumer ses fonc- tions normalement.
Bundesrat Egli: Zur Sache selbst habe ich nichts beizufü- gen, sondern ich verweise auf das, was der Herr Kommis- sionsreferent gesagt hat. Hingegen kann ich natürlich nur unterstützen, was Herr Meylan soeben gesagt hat. Es berei- tet mir eine ernsthafte Sorge, wenn des Personalplafond wegen an den technischen Hochschulen keine Verbesse- rungen eintreten können. Die Wissenschaften nehmen stän- dig zu; es muss mehr Lehrstoff vermittelt werden, und es gelingt nicht in gleichem Masse, alten Lehrstoff zu elimi- nieren.
Das zweite Phänomen, dass Herr Meylan auch dargestellt hat, ist die enorme Zunahme der Studentenzahlen an den beiden ETH, insbesondere in Lausanne, wo wir pro Jahr Zunahmen bis fast zu 10 Prozent haben. Es ist völlig unmög- lich, dass die Schule ihre Aufgabe mit demselben Personal- bestand noch voll erfüllen kann. Der Schulrat führt zurzeit durch eine aussenstehende Firma eine Optimierungsstudie durch. Ich will das Ergebnis noch abwarten; aber dann wird einmal die Stunde der Abrechnung kommen müssen, und wir müssen die Verantwortlichkeit festhalten. Die ETH unter- steht ja nicht meinem Departement, sondern dem Gesamt- bundesrat. Aber wir werden feststellen müssen: Sind die ETHs, ist der Bundesrat oder ist das Parlament dafür verant- wortlich, dass unsere ETHs heute - wir müssen das leider beklagen - nicht mehr an der Spitze der Lehre und der Forschung stehen, wie das einmal der Fall war? In diesen Zustand müssen wir sie wieder zurückführen.
Hefti: Ich glaube, wir dürfen nicht den Personalstopp bekla- gen, wenn es im Grunde genommen nur um eine gewisse Flexibilität im gesamten Personaleinsatz der Bundesverwal- tung geht.
Letsch, Berichterstatter: An sich steht die Frage des Perso- nalplafond nicht in direktem Zusammenhang mit dem, was wir hier zu beraten haben. Ich habe deshalb auch nichts davon gesagt. Nachdem nun aber Herr Meylan diese Frage aufwirft, möchte ich nur ein Faktum festhalten, das bei der Beurteilung dieser Frage einfach allzu häufig nicht beachtet wird: Es trifft zu, Herr Meylan, dass die Etatstellen an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen von 1975 bis 1984 nur von 2562 auf 2674 erhöht worden sind - immerhin ein wenig, wenn auch nicht viel. Nun kommt jedoch das Aber: Die nichtplafonierten Stellen (beispielsweise im Bereich der Doktoranden und der wissenschaftlichen Mitar- beiter) sind im selben Zeitraum von 1270 auf 1696 erhöht worden. Man kann sagen, das sei immer noch zuwenig; aber es ist immerhin mehr, als jeweils der Anschein erweckt wird, wenn vom Plafond gesprochen wird. Es sind Zahlen der Verwaltungsdirektion der Eidgenössischen Technischen Hochschulen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II
. M. Aubert: Je voudrais simplement faire une remarque au sujet de l'article 19. Si la prolongation du délai de dix ans pour la préparation de la loi, soit jusqu'en 1995, est utilisée pleinement, cette préparation aura duré vingt-cinq ans, car il s'agit d'une histoire qui remonte à 1969/1970. Je souhaite vivement que les autorités politiques, à commencer par le Conseil fédéral, ne donnent pas l'impression qu'elles ont voulu punir le peuple suisse d'avoir voté «non» à la première loi. Si cette loi fédérale, rejetée en référendum en 1969, n'est
refaite qu'en 1995, un quart de siècle plus tard, c'est un peu long!
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 heures
0
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
ETH-Übergangsregelung. Verlängerung EPF. Réglementation transitoire. Prorogation
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.068
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
61-62
Page
Pagina
Ref. No
20 013 366
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.