Réfugiés. Accord européen
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E 11 mars 1985
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 11. März 1985, Nachmittag Lundi 11 mars 1985, après-midi 17.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Gerber
Vizepräsident: Leider muss ich unseren Präsidenten erneut entschuldigen. Er ist erkrankt und wird wahrscheinlich an der heutigen und an der morgigen Sitzung nicht teilnehmen können. Wegen Krankheit sind ebenfalls Herr Ständerat Moll und unser Übersetzer, Herr Plüss, entschuldigt. Offen- bar grassiert die Grippe immer noch.
Dieses Wochenende hatte das Volk über eine staatspolitisch bedeutende Frage, nämlich einen ersten Teil der Aufgaben- teilungsvorlagen, zu entscheiden. Zwei Vorlagen mit gerin- ger finanzieller Tragweite, die Aufhebung der Bundesbei- träge an die Primarschulen sowie an die Lebensmittelkon- trolle, sind gutgeheissen worden. Abgelehnt wurde leider die Entlastung des Bundes von der Mitfinanzierung der Ausbildungsbeiträge. Offensichtlich befürchtete doch eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dass die Qualität der Berufsbildung leiden könnte, wenn sich der Bund von der Mitfinanzierung der Stipendien zurückziehe. Aus der Verteilung der Standesstimme ergibt sich, dass nur in der Ost- und teilweise in der Zentralschweiz eine Mehrheit das Vertrauen in die Kantone hatte, dass diese die wegfal- lenden Bundesbeiträge kompensieren würden. Es bleibt zu hoffen, dass Volk und Stände bei den Abstimmungen über die restlichen Vorlagen des ersten Paketes der Aufgaben- neuverteilung im Juni dieses Jahres und später bei den Vorlagen des zweiten Paketes den Anträgen der Bundesver- sammlung folgen werden, so dass im Interesse einer besse- ren Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen ein Grossteil des Gesamtpaketes verwirklicht werden kann. Den deutlichsten Entscheid fällten Volk und Stände bei der Ferieninitiative. Hier wurden die Fortschritte gewürdigt, die der indirekte Gegenvorschlag der Bundesversammlung gebracht hat. Mitgewirkt hat wohl auch die Überzeugung, dass weitere Verbesserungen eher im Rahmen von Gesamt- arbeitsverträgen als auf Verfassungsebene auszuhandeln seien.
84.079 Flüchtlinge. Europäische Vereinbarung Réfugiés. Accord européen
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Oktober 1984 (BBI III, 1014) Message et projet d'arrêté du 24 octobre 1984 (FF III, 1022)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Miville, Berichterstatter: Die Europäische Vereinbarung über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge regelt die Voraussetzungen, unter denen eben diese Verantwor- tung für die Ausstellung des Reiseausweises für einen aner- kannten Flüchtling von einem Vertragsstaat auf den ande- ren übergeht. Der Bundesrat hat dieses Abkommen am 16. Oktober 1980 unterzeichnet. Es geht dabei um die
Anwendung des Artikels 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung des Flüchtlings und um die Vereinheitlichung und Ausführungserleichterung der Para- graphen 6 und 11 seines Anhangs. Schwerpunkt des Über- einkommens ist der Artikel 2. In Ziffer 1 dieses Artikels wird festgehalten: «Der Übergang der Verantwortung gilt als erfolgt, sobald sich der Flüchtling während eines Zeitraums von zwei Jahren tatsächlich und ununterbrochen im Zweit- staat mit Zustimmung von dessen Behörden aufgehalten hat, oder zu einem früheren Zeitpunkt, wenn der Zweitstaat dem Flüchtling gestattet hat, ständig oder über die Gültig- keitsdauer des Reiseausweises hinaus in seinem Hoheitsge- biet zu bleiben.» Die weiteren Ziffern dieses Artikels 2 defi- nieren diesen Zweitjahreszeitraum nach den verschieden- sten Richtungen hin.
Bei der Ausarbeitung des geltenden Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 ist die von uns heute zu genehmigende Vereinbarung bereits berücksichtigt, so dass deren Gutheis- sung nun weder eine Gesetzes- noch eine Praxisänderung nach sich zieht. Die Vereinbarung schliesst negative Kompe- tenzkonflikte aus, indem sie klar regelt, ab welchem Zeit- punkt nach einer Wohnsitzverlegung der Zweitstaat die Rei- sepapiere auszustellen hat, vorausgesetzt natürlich, dass dieser Zweitstaat den Flüchtling als solchen anerkennt und ihm den Aufenthalt bewilligt.
In Ihrer Kommission wurde im besonderen das Verhältnis von Artikel 6 der Vereinbarung betreffend die Familienzu- sammenführung zum Artikel 7 unseres Asylgesetzes disku- tiert, weil die Termini hier nicht völlig übereinstimmen, indem der genannte Artikel 6 auch von der Aufnahme von vom Flüchtling «abhängigen» Kindern spricht, doch ergab sich die Kongruenz der beiden Bestimmungen aus dem Wort «erleichtert», das der nationalen Gesetzgebung einen Spielraum gewährt und von dieser hinsichtlich der Erleich- terung eine Konkretisierung erfordert. Weiter erfuhren wir, dass mit den Angehörigen, wie sie Artikel 7 unseres Geset- zes aufführt, auch Pflege- und Adoptivkinder gemeint sind. Die Kommission beantragt dem Rate einstimmig, den auf Seite 11 der Botschaft abgedruckten Bundesbeschluss gut- zuheissen.
Bundesrätin Kopp: Nur zwei Bemerkungen: Das Überein- kommen folgt dem allgemeinen Ziel des Europarates, auf eine Rechtsvereinheitlichung hinzuwirken und die Verbes- serung der Stellung der Flüchtlinge zu bewirken. Wie Sie gehört haben, will dieses Abkommen die Kompetenzkon- flikte, wie sie bisher immer wieder aufgetreten sind, in Zukunft verhindern.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Bundesbeschluss.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Flüchtlinge. Europäische Vereinbarung Réfugiés. Accord européen
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1985
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Band
II
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.079
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Datum 11.03.1985 - 17:00
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