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Postulat Kündig
ob eine solche Änderung nicht einer Verfassungsrevision bedürfe und ob der Vorschlag des Bundesrates eine prakti- kable Lösung biete.
Die Kommission bejahte mit 6 zu 3 Stimmen den Grundsatz, dass das vorgeschlagene Abstimmungsverfahren auf Geset- zesstufe verwirklicht werden kann. Mit 7 zu 4 Stimmen beschloss sie, auf die Vorlage einzutreten. Im Grundsatz stimmte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates zu. Sie vertritt die Meinung, dass mit dem vorgeschlagenen Abstimmungsverfahren ein praktikables Modell für die ein- wandfreie Wiedergabe des Willens des Volkes und der Stände zur Verfügung steht.
Mit dem Antrag der Kommission und der Behandlung der bundesrätlichen Vorlage im Rat wird das Anliegen der Stan- desinitiative voll aufgenommen.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt daher, die Initiative des Kantons Basel-Landschaft abzuschreiben.
Proposition de la commission
La Commission propose donc de classer l'initiative du can- ton de Bâle-Campagne.
Belser, Berichterstatter: Ich habe dazu nichts mehr zu sagen; der Bundesrat hat mit dieser Vorlage seinen Auftrag erfüllt. Wir sind hier jetzt nicht darauf eingetreten. Für den Ständerat ist diese Standesinitiative abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
84.481 Postulat Kündig. Bundespersonal. Vorsorgeeinrichtungen Personnel fédéral. Institutions de prévoyance
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Vor- sorge (BVG) die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) und die Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) neu so zu konzipieren, dass
die Verpflichtungen des Bundes und seiner Betriebe (PTT, SBB) zugunsten der vorerwähnten Vorsorgeeinrich- tungen nur noch proportional zur ausgeglichenen Teuerung und zu allfällig gewährten Reallohnerhöhungen ansteigen. Die Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung soll in diesen Verpflichtungen mitberücksichtigt werden; - die Altersrenten nach Massgabe der Bestimmungen des BVG nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden;
die Freizügigkeitsleistungen sowohl für den einzelnen Versicherten als auch für die beiden Kassen insgesamt ausgewiesen sind;
aus den Rechnungen der EVK und der PHK die tatsächli- che Belastung des Bundes und seiner Betriebe klar hervor- geht;
der versicherte Verdienst jeweils unmittelbar nach Inkraft- treten einer Lohnerhöhung entsprechend angepasst wird.
Texte du postulat du 21 juin 1984
Le Conseil fédéral est invité à revoir la conception de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) et de la Caisse de pen- sions et de secours des CFF (CPS), en relation avec la nouvelle loi fédérale sur la prévoyance professionnelle (LPP), de sorte que:
les engagements de la Confédération et de ses entre- prises (PTT, CFF) en faveur des institutions de prévoyance précitées ne croissent plus que proportionnellement aux allocations de renchérissement et aux augmentations du salair réel éventuellement accordées. Dans ces engage- ments, il faudra tenir compte de l'adaptation des rentes de vieillesse en cours;
les rentes-vieillesse soient financées selon le principe de la capitalisation conformément aux dispositions de la LPP;
le total des prestations de libre passage soit indiqué dans la comptabilité, aussi bien pour chaque assuré individuelle- ment que pour les deux Caisses;
les comptes de la CFA et de la CPS fassent apparaître clairement les charges effectives de la Confédération et de ses entreprises;
le gain assuré soit adapté en conséquence immédiate- ment après l'entrée en vigueur de toute augmentation de salaire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Binder, Bürgi, Hophan, Matossi (5)
Kündig: Dieses Postulat betrifft die Vorsorgeeinrichtungen des Bundes. Es steht in direktem Zusammenhang mit der Einführung des BVG und der notwendigen Anpassungen der Reglemente der eidgenössischen Vorsorgeversiche- rung. Diese Anpassungen sind notwendig, weil einmal struk- turelle Mängel festgestellt werden mussten, weil wir eine massive Kostenzunahme haben, stagnierende Personalbe- stände und weil demographische Probleme auf uns zukom- men werden. Auch ist nach Meinung des Parlamentes die Transparenz in bezug auf die Verschuldung des Staates gegenüber der EVK und der Pensions- und Hilfskasse der SBB ungenügend.
Dieses Postulat umfasst im wesentlichen 5 Punkte:
In Punkt 1 wird die Verpflichtung des Bundes aufgenom- men, in Zukunft die Gesamtpersonalkosten nur noch pro- portional zur Teuerung und zu allfälligen Reallohnerhöhun gen ansteigen zu lassen.
In Punkt 2 wird festgehalten, dass die Altersrenten nach dem Kapitaldeckungsverfahren zu finanzieren seien.
In Punkt 3 steht, dass in Zukunft die Freizügigkeitsleistun- gen zugunsten jedes einzelnen, aber auch in ihrer Gesamt- heit aufzulisten sind.
Punkt 4 stipuliert, dass die Rechnungen der EVK und der Pensionskasse der SBB die tatsächlichen Belastungen des Bundes in Zukunft aufzuzeigen hätten.
Punkt 5 verlangt sodann, dass die Lohnerhöhungen unver- züglich in die Pensionskassen einzubauen sind.
Spätestens seit der Überprüfung der Personalvorsorge des Bundes durch Prof. Bühlmann ist bekannt, dass die Kosten der Altersvorsorge wesentlich höher sind, als schlechthin angenommen wird.
Die 6 Prozent Arbeitnehmerbeiträge und die 9 Prozent Arbeitgeberbeiträge decken etwa die Hälfte der gesamten für die Leistungen notwendigen Kosten. Jede Nachfinanzie- rung des ungedeckten Betrages, so insbesondere auch die Teuerungszulage für die Renten, erfolgt 100prozentig durch die Bundeskasse, also ohne Beteiligung der Arbeitnehmer. Auch lässt sich darüber streiten, ob der Bund nicht wie jeder andere seine Schuld gegenüber der Personalvorsorge aus- zuweiten hat, denn es stehen Verpflichtungen zu Buche, die in die Milliardenbeträge gehen.
Bisher wurden teilweise Lohnerhöhungen während längerer Zeit nicht in die Personalvorsorge eingebaut. Der überaus massive Nachholbedarf - das letzte Mal waren es 18 Prozent - wurde mit der Begründung, sie seien für die Arbeitnehmer nicht zumutbar, nicht mehr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. sondern zu 100 Prozent zu Lasten
Postulat Kündig
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E
20 mars 1985
des Bundes, also zu Lasten der Steuerzahler, übernommen. Dies in einem Zeitpunkt, als die Gesetzgebung im BVG schon ganz klar aussagte, dass der Teuerungsausgleich, der über Umlage finanziert wird, durch Beiträge der Arbeitneh- mer und Arbeitgeber paritätisch zu finanzieren sei.
Dieser Faktor wurde durch die Verordnung vom 1. Januar 1985 leicht reduziert, nämlich von 2,4 auf 2,2. Bei den SBB sind die Auswirkungen jedoch noch krasser. Sie liegen beim dreifachen Betrag; sofern das Reglement geändert wurde, und dies entzieht sich meinen Kenntnissen, noch bei 2,7. Wenn die SBB im Jahre 1983 für die Lohnteuerung 62 Millionen Franken ausgeben mussten, so war die direkte Auswirkung dieser Lohnteuerung mit 186 Millionen Franken zu beziffern.
Vergleiche mit der Privatwirtschaft sind äusserst schwierig. Die Minimalgrenze liegt hier jedoch bei etwa 1,1 Prozent. Damit dürfte auch nachgewiesen sein, dass der Punkt 1 des Postulates bis auf weiteres berechtigt ist.
Zum Punkt 2: Anlässlich des Seminars der Finanzkommis- sion in Zofingen wurden Schlussfolgerungen gezogen, die es als erwähnens- und prüfenswert aufzeigen, dass in Zukunft das Kapitaldeckungsverfahren auch für die Pen- sionskassen des Bundes Anwendung finden soll, auch wenn dies nur rechnerisch zu erfolgen hat und somit nicht mit einer echten Finanzausscheidung gemacht werden müsste. Diese Frage ist bis heute nicht geprüft, und eine entspre- chende Antwort an das Parlament darf wohl verlangt werden dürfen.
Zu Punkt 3: Die Offenlegung der Kennzahlen dürfte sowohl für die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Versicher- ten, als auch für die mögliche zukünftige Liquiditätsbela- stung von Nutzen sein. Diese Zahlen sollten deshalb in Zukunft ausgewiesen werden.
Zu Punkt 4: Ausweise über die totalen Belastungen des Bundes. Dies scheint mir eine Forderung zu sein, für die der Bürger fast ein selbstverständliches Recht hat. Im besonde- ren geht es darum, dass die Rentenwertberechnungen auch die Langzeitbelastungen, die daraus entstehen, aufzeigen. Denn diese Schuld, die wir heute nicht kennen, wird früher oder später durch den Steuerzahler zu berappen sein.
Zu Punkt 5: Dieser Punkt wurde zwar durch die neue Rege- lung, was die EVK betrifft, geändert. Bei den SBB, wie ich bereits ausgeführt habe, habe ich noch keine Kenntnisse von einer Änderung. Es könnte der Anschein erweckt wer- den, dass dieses Postulat gerade wegen der Erledigung dieses einen Punktes als bereits realisiert nicht mehr über- wiesen werden sollte.
Es scheint mir aber, dass noch so viele offene Fragen über die Pensionsregelung des Bundes im Raume stehen, dass das Parlament seine Meinungen, auch wenn das Postulat den Kompetenzbereich des Bundesrates betrifft, ausdrük- ken sollte. Das Parlament hat ja nur die Möglichkeit, über Budget oder Rechnung auf die Entwicklung der Pensions- kasse Einfluss zu nehmen. Ein Auftrag in Form einer Motion scheint mir hingegen hier nicht möglich zu sein.
Ich ersuche Sie deshalb, das Postulat, das vom Bundesrat bestritten wird, vom Nationalrat aber im gleichen Wortlaut bereits überwiesen wurde, auch in Ihrem Rat zu überweisen.
Bundesrat Stich: Zum Punkt 1 des Postulates ist festzuhal- ten, dass die Verpflichtungen des Bundes nicht nur abhän- gig sind von der Teuerung, sondern ebensosehr von der Altersstruktur und der Entwicklung der Lebenserwartung. Das ist unter anderem auch ein Grund, warum der berühmte Multiplikatoreffekt bei den SBB höher ist, weil dort bekannt-
lich die Altersstruktur eher ungünstig ist. Man hat relativ viele Leute, die nahe beim Pensionsalter sind, und auf der anderen Seite in der heutigen Situation praktisch keine Möglichkeit, Junge anzustellen.
Zudem ist festzuhalten, dass die Altersstruktur sich in Zukunft eher ungünstig entwickeln wird, und zwar weil wir auch in der EVK feststellen, dass die Rentner länger leben, als man ursprünglich berechnet hat. Die Überalterung wird also zunehmen, was zwangsläufig erhöhte Kosten verursa- chen wird. Bei einer Finanzierung der Teuerungszulage im Deckungskapitalverfahren wächst der momentane Beitrag systembedingt und bedingt durch die Alterszusammenset- zung stärker als die momentane Teuerung. Das ist an sich klar; wenn Sie annehmen, dass ein Versicherter 64 Jahre alt ist und eine Teuerungszulage bekommt, die für den Rest seines Lebens eingekauft wird, so ist dieser Betrag zwangs- läufig höher als die momentane Teuerungszulage, weil sie im Deckungskapitalverfahren berechnet wird.
Für alle Renten, also Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- renten, wird das mathematische Deckungskapital berechnet und auch in der Rechnung ausgewiesen. Das BVG verpflich- tet die Kassen zudem, unter den Passiven in Zukunft die Summe der Altersguthaben und - wie bisher - die Barwerte aller laufenden Renten auszuweisen. Das ist bereits eine gesetzliche Vorschrift. Die Darstellung der Rechnung und des Budgets wurde in den letzten Jahren ausgebaut. Als Beispiele dienen die Ausführungen über die Personalfür- sorge in der Botschaft zur Staatsrechnung 1983 auf den Seiten 29* ff., im Tabellenteil Seite 149* und die Rechnung der EVK im Anhang Seite 140 ff. Im Voranschlag 1985 finden sich entsprechende Angaben über den gesamten Personal- aufwand der allgemeinen Bundesverwaltung und der Betriebe auf den Seiten 29* ff. und 135 ff. Zudem sind die Personalversicherungskassen des Bundes auf den Seiten 138* ausführlich dargestellt.
Zum letzten Punkt ist festzuhalten - wie das Herr Präsident Kündig bereits getan hat -, dass mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. Januar 1985 und der Absichtserklä rung, die versicherten Verdienste künftig unmittelbar nach Inkrafttreten einer Erhöhung der Besoldung oder Teue- rungszulage anzupassen, auch diese Forderung des Postu- lates bereits erfüllt ist.
Zusammenfassend ist der Bundesrat der Auffassung, dass seit der Einreichung des parlamentarischen Vorstosses im Sommer 1984 einige der aufgeworfenen Probleme geklärt bzw. einer neuen Lösung entgegengeführt wurden, so dass sich eine Überweisung des Postulates erübrigt. Einer grund- sätzlichen Umgestaltung der Finanzierung der Versiche- rungskassen müsste sich der Bundesrat widersetzen.
Wie Herr Präsident Kündig dargelegt hat, ist das gleiche Postulat auch im Nationalrat behandelt worden. Dort hat man gesagt, einer weiteren Prüfung würde nichts entgegen- stehen, und man hat das Postulat überwiesen. Deshalb scheint es mir selbstverständlich, dass ich hier das Postulat zur weiteren Prüfung entgegennehme, denn ob wir eines oder zwei haben, macht materiell nichts aus.
Deshalb wäre ich bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Weber: Ich frage mich, was das Postulat eigentlich anstrebt. Wenn man den Text liest, könnte man glauben, es handle sich lediglich um eine Abstimmung der rechtlichen Grundla- gen der Personalkassen an das BVG. Zwischen den Zeilen lesend, hätte man den Eindruck erhalten können, es werde eine Herabsetzung der Rahmenbedingungen auf die Mini- malforderungen des BVG angestrebt. Gerade Herr Kündig muss als damaliger Kommissionspräsident am besten wis- sen, dass die Anforderungen des BVG so tief angesetzt worden sind, um jenen Betrieben, die noch nichts hatten, die Möglichkeit zum Einstieg zu erleichtern. Nie aber wurde erwartet, dass alte, bewährte und leistungsfähige Kassen mit ihren Leistungen zurückbuchstabieren. Das Postulat ist identisch mit demjenigen von Nationalrat Ammann-Bern; darüber ist gesprochen worden. Ich will mich nicht dazu äussern.
Interpellation Hefti
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Ich hatte eigentlich die Absicht, mich zu den einzelnen Punkten zu äussern. Herr Kündig selber hat zugegeben, dass einiges erledigt sei. Anderes ist im Fluss. Wieder ande- res wird sich noch regeln lassen. In vielen Fällen handelt es sich nur um administrative Belange. Ich verzichte deshalb, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen.
Zum Schluss möchte ich nur noch zum Ausdruck bringen: Wenn das Postulat lediglich anstrebt, wohl beabsichtigte, aber im Moment noch ausstehende Neuregelungen zu for- cieren, kann es keinen Schaden anstellen. Wenn es aber auch die Befürchtungen beinhaltet, es strebe Verschlechte- rungen an in Richtung der gesetzlichen Minimalforderung, dann müsste es abgelehnt werden. Tatsache bleibt eben, und das ist wichtig, dass das Postulat etwas Unruhe in die Reihen der Versicherten gebracht hat.
Ich darf nun wohl annehmen, dass die Befürchtungen zu- mindest zum grössten Teil unbegründet sind, und ich bin froh darüber. Von seiten der Versicherten ist man bereit, selber mehr zu leisten und zur Sanierung der Kassen beizu- tragen. Das ist deutlich aus den Ausführungen und Stellung- nahmen von Herrn Prof. Bühlmann am finanzpolitischen Seminar in Zofingen zum Ausdruck gebracht worden.
Ich erkläre deshalb: Ich habe keinen Anlass, mich gegen das Postulat zu wenden. Ich nehme zur Kenntnis, dass es keine Herabminderung der Leistungen oder eine Verschlechte- rung in Richtung Minimalforderung will.
Kündig: Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Äusserun- gen von Herrn Weber. Wenn Herr Weber das Postulat so auslegt, dass keine Veränderungen am heutigen Stand der Personalvorsorge möglich sind oder möglich sein sollten, dann, glaube ich, legt er es falsch aus.
Ich will mit diesem Postulat mit Sicherheit nicht, dass wir für das Bundespersonal die gesetzlichen Mindestbestimmun- gen des BVG als zukünftige Limite anstreben. Mir scheint aber, dass einige Punkte für die Zukunft wichtig sind und überprüft werden müssen. Bundesrat Stich hat sehr richtig gesagt, dass uns die Altersstruktur in Zukunft einige Pro- bleme auferlegen wird, und zwar nicht nur in bezug auf die Personalvorsorge beim Bund, sondern früher oder später auch bei der AHV und bei anderen Sozialwerken. Dies bedingt, dass man von Zeit zu Zeit wieder einmal Grundsatz- überlegungen macht und sich die Frage stellt, ob die zukünftige Entwicklung nicht anders zu gestalten ist.
Da ist zum Beispiel die Frage: Sind die Leistungen der heutigen Personalvorsorge des Bundes richtig, oder sind sie zu hoch? Ich möchte heute weder behaupten, sie seien zu hoch noch sie seien zu niedrig; aber mir scheint eine Über- prüfung sei von Zeit zu Zeit notwendig. Wesentlich ist mir auch, dass die Frage des Teuerungsausgleichs wieder ein- mal angegangen wird und im Bereich des Teuerungsaus- gleichs insbesondere die Frage der Beteiligung der Arbeit- nehmer an den Kosten überdacht wird, denn sonst werden wir das unlimitierte Defizit, das heute nahezu so viel wie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zusammen aus- macht, in Zukunft diskussionslos zu tragen haben.
Ich glaube auch, dass die Wünsche nach mehr Transparenz im Bereich der Altersvorsorge ein berechtigtes Anliegen sind; denn wir haben ja insbesondere durch das BVG ver- sucht, ganz allgemein mehr Transparenz in die Altersvor- sorge zu bringen.
Es geht mir also heute mit meinem Postulat nicht darum, zu sagen, wir müssten Leistungen verändern, sondern es geht mir darum, dass man ganz klare Konzepte für die Zukunft schafft und die grundsätzliche Überprüfung des heute Bestehenden vornimmt, ohne eine Wertung damit zu ver- binden.
Vizepräsident: Wird das Wort noch verlangt? - Das ist nicht der Fall.
Überwiesen - Transmis
85.361 Interpellation Hefti Schwerverkehrsabgabe. Auswirkungen Redevance sur les poids lourds. Répercussions
Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1985
Der auch für Bundesrat und Bundesversammlung unerwar- teten Reaktion des Auslandes auf die Einführung der Schwerverkehrsabgabe war sich das Schweizervolk anläss- lich der Abstimmung kaum bewusst.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beant- worten:
Ist wegen der Schwerverkehrsabgabe, abgesehen von den Nachteilen für unser Transportgewerbe, mit weiteren Folgen zu rechnen, welche die Beziehungen der Schweiz zum Ausland belasten?
Bejahendenfalls: Was gedenkt der Bundesrat hiergegen vorzukehren? Ist er unter Umständen bereit, Volk und Stän- den nochmals Gelegenheit zu bieten, zur Schwerverkehrs- abgabe Stellung zu nehmen, sofern er nicht auf Grund von Artikel 17 Absatz 5 der Übergangsbestimmungen der Bun- desverfassung vorgehen will?
Texte de l'interpellation du 5 mars 1985
Les réactions inattendues - même pour le Conseil fédéral et les Chambres - de l'étranger après l'introduction de la redevance sur les poids lourds ne pouvaient guère être pévues par le peuple suisse lors de la votation.
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
Outre les inconvénients subis par les transporteurs, faut- il s'attendre à d'autres conséquences de la taxe poids lourds qui seraient néfastes pour les relations entre notre pays et ses voisins?
Dans l'affirmative, que pense entreprendre le Conseil fédéral? Est-il disposé le cas échéant à redonner au peuple et aux cantons l'occasion de se prononcer sur la redevance, à moins qu'il n'use de la faculté que lui donne l'article 17, 5ª alinéa des dispositions transitoires de la Constitution fé- dérale ?
Hefti: Das Ausland scheint nicht bereit zu sein, sich mit der Einführung der schweizerischen Schwerverkehrsabgabe einfach abzufinden. Gegenmassnahmen wurden bereits ergriffen oder stehen in Vorbereitung. Fremde Regierungs- mitglieder, namentlich europäische, äussern sich unge- wohnt negativ über unser Tun. Die gleichzeitig eingeführte Autobahnvignette dürfte, wenigstens gegenwärtig, auf geringeren Widerstand stossen.
Es war wohl diese unerwartete Reaktion des Auslandes, welche dem Bundesrat erstmals Anlass gab, bezüglich der Schwerverkehrsabgabe mit europäischen Verwaltungsstel- len Kontakt aufzunehmen. Er tat dies durch einen Botschaf- ter im Bundesamt für Aussenwirtschaft. Dieser hohe Beamte konnte sicher darauf hinweisen, dass auch das Ausland den Verkehr belastet, im Ergebnis vielleicht teils noch stärker als wir selbst. Es ist jedoch die Art und Weise, in welcher die Schweiz die Belastung vornimmt, woran sich andere Staa- ten stossen, weil ihrer Meinung nach ein solches Vorgehen den bestehenden zwischenstaatlichen Abmachungen wider- spricht. Wir leisten solchen Auffassungen vielleicht noch etwas Vorschub, wenn wir in dieser Sache vor allem den Vorsteher des Finanzdepartementes sich exponieren lassen. Bis jetzt standen die dem schweizerischen Transport- gewerbe erwachsenden Schwierigkeiten im Vordergrund der inländischen Diskussion. Indessen kann ich mich nicht der Befürchtung erwehren - und das war der eigentliche Grund für meine Interpellation -, dass besonders die Schwerverkehrsabgabe für die Schweiz nachteilige Folgen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Kündig. Bundespersonal. Vorsorgeeinrichtungen Postulat Kündig. Personnel fédéral. Institutions de prévoyance
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.481
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1985 - 09:00
Date
Data
Seite
215-217
Page
Pagina
Ref. No
20 013 389
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