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Kantonsverfassung Uri. Gewährleistung
überreizt, dass es nicht einmal mit Ihrer Jugendlichkeit zu entschuldigen ist, namentlich nicht für den Inhaber einer Matura, was - so glaube ich - so viel wie «Reife» bedeutet. Wir stehen mit dem Antrag vor einem Dilemma, das Alfred Polgar wie folgt formuliert hat: «Im Leben hat man meistens zwischen dem guten Ruf und dem Vergnügen zu wählen. Und man erkennt, dass der gute Ruf kein Vergnügen ist.» Fraktionschef Oehen aber möchte ich mit einem Wort des schweizerischen Chemie-Nobelpreisträgers Leopold Ružička trösten: «Am treuesten wird der Mensch vom schlechten Ruf begleitet.»
Oehen: Wenn ich hier ans Pult komme, dann deshalb, weil ich an Sie appellieren möchte, Ihren Unmut, den Sie über sehr harte Attacken von Kollega Ruf in den vergangenen Tagen aufgestaut haben mögen, nicht an einer Sachfrage auszulassen. Mit Ausnahme von einigen wenigen Ausdrük- ken, die mir hier in seiner Begründung nicht behagten, hat Herr Kollega Ruf soeben seinen Antrag in einwandfreier Weise begründet. Wenn die meisten von Ihnen den Saal verliessen und das nicht gehört haben, tut mir das leid. Aber es ist eine Tatsache, dass man sehr wohl - und Herr Ruf hat das auch so angepackt - für eine Aufhebung der Immunität sein kann, weil hier ein grundsätzliches Problem zur Diskus- sion gestellt ist, das einer Abklärung zweifellos würdig ist. An die Adresse von Herrn Kollega Auer nur ein Wort: Herr Kollega Auer, ich schätze Ihre ausserordentliche Fähigkeit zum Spötteln, die Sie beherrschen wie kein zweiter in die- sem Rate. Aber in dieser Grundsatzfrage hier, scheint mir, sei Spöttelei nicht unbedingt das Richtige gewesen.
Ich bitte Sie, die Spötteleien von Herrn Kollega Auer weiter- hin hochzuschätzen, als Abwechslung in unserem nicht immer leichten Alltag, aber hier sich davon nicht beeindruk- ken zu lassen und dem Antrag Ruf zuzustimmen.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: An und für sich habe ich ein Manuskript vorbereitet, um Ihnen darzulegen, warum in diesem Fall die Immunität nicht aufzuheben ist. Ich hätte Ihnen auch die Praxis unseres Rates dargelegt. Nachdem jedoch Herr Ruf eigentlich nicht zum Thema gesprochen hat und sich an und für sich über das Problem der Asylanten ausgelassen hat, verzichte ich auf diese Ausführungen. Ich verweise Sie auf unseren schriftlichen Bericht.
M. Eggly-Genève, rapporteur: J'avais également préparé un complément au rapport mais, comme l'a relevé le président de notre commission, le fond de l'affaire n'a absolument pas été abordé.
En effet, la commission est d'avis que ce que propose M. Ruf n'a aucune importance, et qu'elle doit s'occuper de la place de notre Parlement et du rôle de l'immunité parle- mentaire dans notre démocratie. C'est la raison pour laquelle votre commission, à l'unanimité, vous suggère de ne pas lever l'immunité de notre benjamin et néanmoins collègue.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Ruf-Bern
130 Stimmen 6 Stimmen
85.030 Kantonsverfassungen (GE, SO). Gewährleistung Constitutions cantonales (GE, SO). Garantie
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1985 (BBI II, 521) Message et projet d'arrêté du 8 mai 1985 (FF II, 521)
Beschluss des Ständerates vom 24. September 1985 Décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1985
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Die Kommission hat die Botschaft des Bundesrates über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Genf und Solothurn geprüft. Sie stellte fest, dass die Ände- rungen dieser Verfassungen sich im Rahmen der kantona- len Verfassungsautonomie bewegen und weder die Verfas- sung noch das Bundesrecht verletzen.
Die Kommission beantragt einstimmig, dem Bundesbe- schluss über die Gewährleistung geänderter Kantonsverfas- sungen zuzustimmen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 117 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.031 Kantonsverfassung Uri. Gewährleistung Constitution du canton d'Uri. Garantie
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1985 (BBI II, 621) Message et projet d'arrêté du 8 mai 1985 (FF II, 625) Beschluss des Ständerates vom 24. September 1985 Décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1985
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kantonsverfassungen (GE, SO). Gewährleistung Constitutions cantonales (GE, SO). Garantie
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.030
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1761-1761
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20 013 751
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