Motion Spalti
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N
4 octobre 1985
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
85.331 Motion Spalti ETH. Holzingenieure EPF. Ingénieurs du bois
Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, an der Eidgenössischen Technischen Hochschule einen Lehrgang für Holzinge- nieure zu schaffen und die hierzu nötigen Lehr- und For- schungskapazitäten unter möglichst weitestgehender Abstützung auf die bestehenden Strukturen bereitzustellen.
Texte de la motion du 6 février 1985
Le Conseil fédéral est chargé d'introduire à l'Ecole polytech- nique fédérale des cours pour la formation d'ingénieurs du bois et de mettre en place les moyens d'enseignement et de recherche nécessaires à cet effet, en utilisant autant que possible les structures existantes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bonny, Bremi, Bundi, Bürer-Walenstadt, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Geissbühler, Graf, Hofmann, Houmard, Loretan, Mühlemann, Müller-Bachs, Nef, Oehler, Oester, Ogi, Schnyder-Bern, Tschuppert, Villiger, Zwingli (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der jährliche Holzverbrauch in der Schweiz beträgt gegen- wärtig rund 6 Millionen Kubikmeter Rohholzäquivalente (Umrechnungsfaktor). Dem steht eine jährliche Nutzung aus dem Schweizer Wald von 4 Millionen Kubikmetern gegen- über. Somit ergibt sich ein Importüberschuss von 2 Millio- nen Kubikmetern Rohholzäquivalenten.
Um Pflegerückstände aufzuholen, müssten dem Schweizer Wald gemäss Aussagen von Fachleuten jährlich 6 bis 7 Millionen Kubikmeter Holz entnommen werden. Bedingt durch das Waldsterben könnte diese oder gar eine höhere Menge schon in absehbarer Zeit während einigen Jahren in Form von zusätzlichen Zwangsnutzungen anfallen.
Damit stellen sich Aufgaben der Verwertung dieses Holzes durch eine Steigerung des Inlandverbrauchs ohne protektio- nistische Massnahmen gegen das Importholz. Beides bedingt eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unse- rer Holzwirtschaft. Verschiedene der bereits vorgeschlage- nen Massnahmen, besonders das Impulsprogramm «Holz», werden wertvolle Beiträge leisten.
Es darf dabei nicht übersehen werden, dass der schweizeri- schen Holzwirtschaft - im Gegensatz zu jenen der umliegen- den Staaten und vor allem der sie konkurrenzierenden gros- sen Holzproduzenten Nordamerikas und Skandinaviens - wenig Unterstützung durch Lehre und Forschung gewährt wird.
Während in der Bundesrepublik Deutschland heute jährlich rund 450 Holzspezialisten die Hochschulen, Fachhochschu len und Techniken verlassen, steht der schweizerischen Holzwirtschaft kein einziger Kadermann dieses Niveaus aus inländischen Schulen zur Verfügung. Es fehlen damit Fach- leute, um dem Holzmarkt entsprechende Impulse zu geben. Diese Lücke muss rasch geschlossen werden, und zwar durch zusätzliche Bildungsangebote auf Hochschul- und Technikumsstufe.
Aus der Holzwirtschaft werden heute offene Stellen signali- siert. Die Zahlen aus der BRD sowie die Angaben aus der Holzindustrie zeigen, dass - ganz abgesehen vom Nachhol- bedarf - auch in der Schweiz ein längerfristiger Bedarf von 45 bis 60 Hochschul- und HTL-Ingenieuren sowie Techni- kern besteht.
Ausländische Beispiele zeigen ferner, dass Holzfachleute mit dieser Ausbildung entscheidend an der Strukturentwick- lung und Innovation der Holzwirtschaft beteiligt sind. Die schweizerische Holzwirtschaft würde erst mit höheren Kadern in die Lage versetzt, das international verfügbare Know-how zu übernehmen und aktiv eigene Entwicklungen voranzutreiben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Juni 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985
Gegenwärtig sind ungefähr 80 000 Personen vollzeitlich in der Holzwirtschaft (Holzbearbeitung) tätig. Die Forstwirt- schaft (Holzproduktion) beschäftigt jährlich ungefähr 4600 Personen vollzeitlich und 16 500 Personen teilzeitlich (5,1 Millionen Stunden). Die beiden Branchen sind natürlich miteinander verbunden. Im Gebiete der Forstwirtschaft ist die Ausbildung der Forstingenieure, der Forstwarte wie auch der Waldarbeiter befriedigend. Seit etwa einem Jahr- hundert verfügt die Schweiz über eine effiziente forstliche Forschung. Die Lage in der Holzwirtschaft ist dagegen wesentlich anders: während die qualifizierten Arbeiter bis zum Niveau des Meisters über eine gute Ausbildung verfü- gen, ist die Ausbildung auf höherem Niveau eher beschei- den. Hierfür besteht ein Lehrstuhl für Holzkonstruktion am Departement für Bauingenieurwesen an der ETH Lausanne und eine gemeinsame Professur für Metall- und Holzkon- struktion an der ETH Zürich. Es leuchtet ein, dass diese Situation die Förderung der Forschung nicht begünstigt. Aufgrund dieses Mankos einer höheren Bildung und einer genügenden Forschung leidet die Holzwirtschaft, welche etwa 80 000 Personen beschäftigt, unter einem gewissen Kadermangel.
Angesichts dieser Situation sprach sich das Holzforum, ein Konsultativorgan des Departementes des Innern für Fragen der Holzwirtschaft, im Jahre 1982 klar zugunsten der Ein- richtung von Lehrgängen für Holzingenieure auf dem Niveau der Eidgenössischen Technischen Hochschulen wie auch der Höheren Technischen Lehranstalten aus.
Die Motion betrifft in erster Linie die Ausbildung von Archi- tekten und Bauingenieuren. Der Schweizerische Schulrat ist von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Anstrengung zugunsten der Ausbildung von Ingenieuren für die Holzwirt- schaft überzeugt. Für die Planungsperiode 1984 bis 1987 war eine Professur für Holzkonstruktion an der ETH Zürich vorgeschlagen worden, doch konnte dem Begehren bis jetzt aus Gründen der beschränkten Finanzmittel nicht entspro- chen werden.
Seit einiger Zeit prüft die Abteilung für Forstwirtschaft der ETH Zürich die Möglichkeit der Einführung einer Vertie- fungsrichtung für Holzingenieure. Eine hierfür eingesetzte Studienkommission ist im wesentlichen zu den gleichen Schlüssen wie der Motionär gelangt und schätzt, dass die Höheren Technischen Lehranstalten jährlich 25 und die ETHs jährlich 10 Ingenieure dieser Richtung ausbilden müssten. Die Vorschläge für die Leitlinien dieser neuen Studienrichtung sind in Vorbereitung. Sie legen den Haupt- akzent auf die Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie auf die Betriebswirtschaft. Für diese neue Studienrichtung müssten zwei neue Professuren errichtet werden. Die Frage, ob diese Studienrichtung in der Form eines Studiengangs mit Diplomabschluss oder in der Form eines Nachdiplom- studiums angeboten werden soll, ist noch nicht entschieden.
Hingegen hat der Bundesrat am 1. Mai 1985 einen Antrag an die eidgenössischen Räte für ein Impulsprogramm Holz verabschiedet. Dieses enthält ein Programm zur Ausbildung von 10 bis 12 Kaderleuten auf akademischer Stufe. Die Durchführung des Lehrganges wird gegenwärtig an der ETH
Motion Segmüller
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Zürich vorbereitet. Damit könnte ein erster Anfang für die neue Studienrichtung gemacht werden.
Der Bundesrat ist bereit, die Anstrengungen des Schulrates zu unterstützen. Die Weiterbearbeitung der soeben genann- ten im Studium befindlichen Vorschläge wie auch die Reali- sierung derselben dürfte noch einige Zeit in Anspruch neh- men. Angesichts der Personalplafonierung kann die Errich- tung neuer Professuren nur durch die Aufhebung anderer Personalstellen erreicht werden. Aus Zeitgründen und im Interesse einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens erachten wir es als angezeigt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
85.485 Motion Segmüller Künstliche Reproduktion und Genmanipulation Manipulations biologiques et génétiques
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzliche Grundlagen für die Verhinderung von «Missbräuchen im Bereich der Repro- duktionsmedizin beim Menschen» zu schaffen. In Ergän- zung zu den von der Schweizerischen Akademie der medizi- nischen Wissenschaften ausgearbeiteten «medizinisch-ethi- schen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisation und den Embryotransfer zur Behandlung der menschlichen Infertili- tät» und unter Einbezug der Arbeit der Expertenkommission des Europarats sind darin Prinzipien und Schranken für die künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen.
Gesetzliche Normen sind inbesondere für folgende Sachbe- reiche notwendig:
Aufbewahrung, Verwendung, Forschung und Eingriffe an Keimzellen und Embryonen;
Kommerzialisierung von Keimzellenspenden und Leih- mutterschaft und
Genmanipulation.
Texte de la motion du 19 juin 1985
Le Conseil fédéral est invité à créer des bases légales permettant d'empêcher des interventions médicales abu- sives dans la reproduction humaine. Les «directives médico- éthiques pour le traitement de la stérilité par fécondation in- vitro et transfert d'embryons», établies par l'Académie suisse des sciences médicales, devront être complétées par des dispositions définissant les principes et des limites à observer en la matière, compte tenu des travaux de la commission d'experts nommée par le Conseil de l'Europe pour traiter de cette question.
Il importe de régler par la loi notamment les points suivants:
conservation et utilisation des gamètes et des embryons, recherches et interventions dont ils sont l'objet;
utilisation à des fins commerciales des dons de gamètes et des possibilités qu'offre le transfert d'embryons;
manipulations génétiques.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Bühler- Tschappina, Bürer-Walenstadt, Butty, Cantieni, de Chasto- nay, Columberg, Darbellay, Dünki, Feigenwinter, Frei-
Romanshorn, Geissbühler, Günter, Hari, Hofmann, Kühne, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer, Oester, Ruckstuhl, Rüttimann, Sager, Schärli, Schnider- Luzern, Seiler, Stamm Judith, Weber Leo, Weder-Basel, Wellauer, Zwygart (32)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zahlreiche ethische und rechtliche Fragen im Zusammen- hang mit der In-vitro-Befruchtung und dem Embryotransfer sind noch unbeantwortet. Dies hat auch der Bundesrat bei der Beantwortung meiner Interpellation vom 4. Oktober 1984 (Forschung an Embryonen, Moratorium) betont. Mitte Juni 1985 sind die von der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) ausgearbeiteten «medizinisch-ethischen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisa- tion und den Embryotransfer zur Behandlung der menschli- chen Infertilität» publiziert worden. Die Richtlinien der SAMW appellieren an das ethische Verantwortungsbewusst- sein der Ärzte und auferlegen ihnen gewisse Grenzen für ihre Tätigkeit in Forschung und Praxis. Richtlinien allein genügen aber nicht zur Verhinderung von Missbräuchen. Solche sind leider aus dem Ausland bereits bekannt. Richtli- nien können keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen, sondern sie sind blosse Empfehlungen. Dies unterstreicht die SAMW anlässlich der Veröffentlichung der überarbeite- ten Richtlinien im beigefügten Kommentar. Dem Gesetzge- ber falle deshalb schon heute zumindest die Aufgabe zu, jene Problemkreise abzustecken, die einer rechtlichen Regelung bedürfen. Laut Kommentar der SAMW betrifft das die Bereiche «Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzel- len, organisierte Leihmutterschaft und Handel mit Em- bryonen».
Es geht nicht darum, neue Therapieverfahren im Bereich der Reproduktionsmedizin zu verbieten oder die Forschung ein- zuschränken. Zur Verhinderung von Missbräuchen sind jedoch gesetzliche Bestimmungen notwendig. Darin sind für jedermann verbindliche Schranken und Prinzipien für die künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen. Die geforderten gesetzlichen Grundlagen sollen die recht- lich unverbindlichen Richtlinien der SAMW in jenen Berei- chen durch verbindliche gesetzliche Erlasse ergänzen, in denen die SAMW dies selber vorschlägt. Wichtig ist auch, dass auf alle Bestrebungen, auf internationaler Ebene eine Vereinheitlichung der Grundsätze zu erreichen, Rücksicht genommen wird. Dies geschieht auf der Ebene des Europa- rates durch die Arbeiten einer speziell hiermit betrauten Expertenkommission, in welcher die Schweiz massgeblich beteiligt ist.
In der Antwort vom 4. März 1985 auf meine Interpellation hat der Bundesrat die Einsetzung einer Kommission angekün- digt, welche die mittel- und langfristigen Auswirkungen der heute zur Verfügung stehenden Anwendungsmethoden zur In-vitro-Befruchtung und den Embryotransfer beim Men- schen zu prüfen hat. Der Bundesrat wird daher eingeladen, diese Kommission unverzüglich einzusetzen und sie mit der Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu beauftragen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
In seiner Antwort vom 4. März 1985 auf die Interpellation Segmüller vom 4. Oktober 1984 bekundete der Bundesrat seine Absicht, eine Expertenkommission zur Prüfung der mit der künstlichen Reproduktion beim Menschen zusam- menhängenden Fragen einzusetzen. Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz mit den Vorbereitungen zur Schaffung einer solchen Kommission bereits begonnen. Die Arbeiten dieser Kommission sind von Beginn an mit denjenigen des Europarates zu koordinieren. Bevor allerdings diese Kom- mission erste Ergebnisse über den Ist-Zustand und insbe- sondere über die möglichen Missbräuche vorlegen kann, ist es kaum sinnvoll, den Bundesrat auf bestimmte Inhalte einer Gesetzgebung festzulegen.
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Herbstsession
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Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.331
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Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
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Data
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