Postulat Günter
1826
N
4 octobre 1985
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Basler, Bonny, Bremi, Bürer-Walenstadt, Darbellay, Eggli-Winter- thur, Eisenring, Hess, Hösli, Humbel, Iten, Keller, Mauch, Meyer-Bern, Müller-Bachs, Müller-Meilen, Neuenschwan- der, Neukomm, Risi-Schwyz, Sager, Schnider-Luzern, Seg- müller, Spälti, Wick, Zehnder, Ziegler (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es ist unbestritten, dass die Selbstbehandlung mit Arznei- mitteln (sogenannte Selbstmedikation) einen wichtigen gesundheitspolitischen und -ökonomischen Faktor darstellt. Die Selbstmedikation ist Ausdruck für eine gewisse Eigen- verantwortung des Patienten. Zudem hilft sie mit, das System der ärztlichen Versorgung von Bagatellfällen zu entlasten, wodurch den Krankenkassen namhafte Honorar- und Medikamentenkosten erspart werden können.
Andererseits muss festgestellt werden, dass die Schweizer Bevölkerung im internationalen Vergleich schon heute einen sehr hohen Medikamentenkonsum aufweist. Vor allem aber haben verschiedene in unserem Land durchge- führte Forschungsarbeiten bestätigt, dass der Umgang der Bevölkerung mit Arzneimitteln vielfältige Risiken in sich birgt. So kommen die Autoren einer im Rahmen des Natio- nalen Forschungsprogrammes Nummer 8 «Wirtschaftlich- keit und Wirksamkeit im schweizerischen Gesundheitswe- sen» unter der Leitung des Instituts für Sozial- und Präven- tivmedizin der Universität Zürich durchgeführten Repräsen- tativstudie zum Schluss, dass die unkritische oder gar miss- bräuchliche Verwendung von Medikamenten als zentraler gesundheitspolitischer Problemkreis betrachtet werden muss. Den erst kürzlich publizierten Forschungsresultaten dieser Selbstmedikations-Studie ist zu entnehmen, dass jeder erwachsene Deutschschweizer innerhalb von zwei Wochen durchschnittlich 1,4 Heilmittel einnimmt. Fast jeder zehnte wendet dabei ein Medikament an, das für die Behandlung seines Leidens nicht angemessen ist. Rund 5 Prozent aller Heilmittel werden von Patienten eingenom- men, welche die betreffenden Präparate gar nicht anwenden dürften, weil bei ihnen eine sogenannte Kontraindikation (z. B. Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, Schwangerschaft usw.) vorliegt. Mit der Möglichkeit von Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln ist der Studie zufolge gar bei einem Fünftel aller Medikamente zu rechnen, wobei relativ häufig auch rezeptfrei erhältliche Präparate beteiligt sind. Dies birgt um so grössere Gefahren in sich, als beinahe jeder dritte Patient neben der ärztlich verordneten Therapie auch noch Selbstmedikation betreibt, was dem behandelnden Arzt in den meisten Fällen verborgen bleiben dürfte. Ein weiteres Risiko liegt in der selbständigen, unkontrollierten Weiterverwendung von Medikamenten, die der Arzt dem Patienten zu einem früheren Zeitpunkt verordnet hat, was bei über 30 Prozent dieser Arzneimittel der Fall ist. Was schliesslich den eigentlichen Arzneimittelmissbrauch betrifft, ist gemäss der Erhebung bei vorsichtiger Schätzung mit einer Zahl von etwa 100 000 Personen zu rechnen, die Heilmittel missbräuchlich anwenden. Aufgrund dieser besorgniserregenden Befunde schlagen die Autoren der Selbstmedikations-Studie eine ganze Reihe von Interventio- nen zur Hebung der Arzneimittelsicherheit vor, darunter vermehrte Information und Aufklärung der Bevölkerung, Anpassung der Ausbildung der Medizinalpersonen hinsicht- lich der Problemsituationen in der Selbstmedikation, restrik- tive Verschreibungs- bzw. Abgabepraxis von Ärzten und Apothekern, Zurückhaltung in der Heilmittelwerbung und kompetenzbezogene Verkaufsrestriktionen.
Verschiedene Institutionen sahen sich in den vergangenen Wochen durch die Publikation dieser Forschungsresultate zu öffentlichen Stellungnahmen veranlasst. Die Arzneimit- telkommission der Schweizer Apotheker unter dem Vorsitz von Prof. P. Speiser (Zürich) hat sich als Gremium unabhän- giger Wissenschafter aus Medizin und Pharmazie dafür aus- gesprochen, dass auf allen verantwortlichen Stufen intensiv nach Mitteln und Wegen zur Verbesserung der Sicherheit bei der Arzneimittelanwendung gesucht wird. Das Konkor-
dat der Schweizerischen Krankenkassen forderte in einer öffentlichen Verlautbarung unter anderem eine breite Infor- mation und Aufklärung über die gesundheitsschädigenden Auswirkungen und die kostentreibenden Folgen von unzweckmässigem und übermässigem Medikamentenkon- sum. Der Schweizerische Apothekerverein sprach sich für vermehrte Patientenberatung, Zurückhaltung in der Wer- bung und praxisbezogene Aus- und Fortbildung aus und befürwortete im Interesse der Volksgesundheit eine strikte Beschränkung der Medikamentenabgabe ausserhalb von Apotheken auf Mittel und Anwendungsgebiete, bei denen erwiesenermassen kein Risikopotential besteht.
Das Ziel des nationalen Forschungsprogrammes Nummer 8 bestand darin, wissenschaftlich fundierte Entscheidungs- grundlagen für strukturelle und wirtschaftliche Verbesse- rungen im Gesundheitswesen zu liefern. Das in seinem Rahmen durchgeführte Projekt Selbstmedikation hat dazu eine ganze Fülle von Erkenntnissen gebracht, wie die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversor- gung optimiert werden könnten. Es gilt nun, entsprechende Massnahmen zu prüfen und möglichst rasch in politisches Handeln umzusetzen. Der Bund ist hier als Schirmherr der Nationalen Forschungsprogramme in erster Linie dazu auf- gerufen, die Initiative zu ergreifen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 11. September 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 11 septembre 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
85.494 Postulat Günter Bekämpfung von AIDS Lutte contre le SIDA
Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1985
Der Bundesrat wird ersucht, von seinen Kompetenzen Gebrauch zu machen und folgende Massnahmen zu ver- fügen:
Obligatorium des AIDS-Bluttestes für alle Blutkonserven vor der Verabreichung an den Empfänger.
Die Kantone anzuhalten, bei allen Personen, welche dies wünschen, den AIDS-Test (Anti-HTLV-III/LAV-Test) gratis anzubieten, bzw. dort, wo das nicht möglich ist, vom Bund aus Labors zu bezeichnen, in welchen die Bevölkerung den Test gratis durchführen lassen kann, wenn die Kantone nicht selbst handeln.
Ausscheiden eines gesonderten Budgetpostens für 1986 zur Bekämpfung dieser Krankheit.
Eine Liste der möglichen seuchenpolizeilichen Massnah- men zu erstellen für den Fall, dass sich die Seuchenlage weiter bedrohlich verschlechtert.
Ein Register der AIDS-positiven und klinisch erkrankten Personen zu führen beim Bundesamt für Gesundheits- wesen.
Texte du postulat du 19 juin 1985
Le Conseil fédéral est prié de faire usage de ses compé- tences pour ordonner les mesures suivantes:
Postulat Günter
1827
Oktober 1985 N
Inviter les cantons à proposer à toutes les personnes qui le désirent de se soumettre gratuitement au test SIDA (Anti- HTLV-III/LAV-Test); là où cela n'est pas possible, la Confédé- ration désignera des laboratoires où la population pourra se soumettre gratuitement au test, si les cantons n'agissent pas de leur propre chef.
Prévoir au budget 1986 un poste séparé pour la lutte contre cette maladie.
Etablir une liste des mesures de police possibles pour lutter contre les maladies contagieuses, pour le cas où cette maladie continuerait à se propager dangereusement.
Tenir à l'Office fédéral de la santé publique un registre des personnes dont l'examen SIDA a été positif et qui sont cliniquement malades.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Eppenberger-Nesslau, Grendelmeier, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, Weber Monika, Wick, Zwygart (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zu 1. Auch wenn zurzeit die Infektion via Bluttransfusion noch einen kleinen Prozentsatz darstellt, ist das Obligato- rium dennoch unumgänglich, weil es nicht tragbar ist, dass eine Krankheit mit ausserordentlich schwerer Prognose auf Patienten übertragen wird, wenn sich dies mit vertretbarem Aufwand verhindern lässt.
Zu 2. Falls die Forderung von Punkt 1 erfüllt wird, muss der Test für alle «die es wissen wollen» ohne Barrieren leicht und auch ohne Kosten verfügbar sein. Anderenfalls würden gerade Leute, die von sich selbst (eventuell mit Grund) befürchten, angesteckt zu sein, gezwungen, sich zum Blut- spenden zu melden, um das Resultat rasch, kompetent und gratis zu erfahren. Da zwischen Ansteckung und Beginn der positiven Reaktion des Testes ein Zeitraum von noch nicht genau bekannter Länge liegt, darf dies im Interesse der Blutempfänger auf keinen Fall geschehen. Die logische Lösung besteht daher darin, allen Bevölkerungskreisen den Test anzubieten.
Zu 3. Die Schweiz mit ihrer weit fortgeschrittenen und hoch- entwickelten Wissenschaft und pharmazeutischen Industrie muss sich unbedingt mit vermehrten Mitteln am koordinier- ten internationalen Kampf gegen die unheimliche neue Krankheit beteiligen. Der Bund muss daher erheblich grös- sere finanzielle Mittel als bisher in diesem Bereich bereitstel- len und ausgeben. Im Vordergrund steht sicher die Suche nach einem wirksamen Virostatikum zur direkten Hilfe an bereits erkrankte und angesteckte Personen sowie die Entwicklung einer Schutzimpfung.
Zu 4. Fast alle denkbaren seuchenpolizeilichen Massnah- men haben schwerwiegende Konsequenzen im persönli- chen und sozialen Bereich der Betroffenen, sind zum Teil direkt ungerecht, weil mit ihnen das Recht des Individuums zum Schutze der Gesellschaft überaus stark eingeengt wer- den kann. Es ist daher wichtig, dass die politische Seite dieser Massnahmen jetzt rasch diskutiert wird, wo noch eine Diskussion ohne allzu grossen Druck der Ereignisse erfol- gen kann. Angesichts der logarithmischen Zunahme der Erkrankungsfälle könnte der Druck bald dermassen zuneh- men, dass eine sachliche Diskussion nur noch schwer mög- lich ist.
Zu 5. Über kurz oder lang muss eine genaue Kontrolle des Verlaufs aller Fälle und ihres Umfeldes gesamtschweize- risch gemeinsam geführt werden. Diese Liste darf keines- falls zu einem Spezialregister für einzelne gesellschaftliche Minderheiten werden. Es ist daher wichtig, dass sie nur unter dem Aspekt AIDS geführt wird und nur hierzu zur Verfügung steht. Es muss absolute Gewähr bestehen, dass sie nicht anderweitig und nach speziellen Gruppen aufge- schlüsselt verwendet wird. Nachdem die Krankheit zuneh- mend wahllos Menschen aller Gesellschaftsschichten und beiderlei Geschlechts befällt, sollte sich die Angst, es entwickle sich daraus ein Schwulenregister oder eine Fixer-
kartei, beschwichtigen lassen. Gerade im Hinblick auf eine hoffentlich bald mögliche Impfung oder kausale Behand- lung, aber auch zur Kontrolle der allgemeinen Seuchenlage und zur Eindämmung von ungewollter Weiterverbreitung ist eine genaue Kenntnis der Fälle von AIDS für die Behörden bald einmal eine absolute Notwendigkeit, um sinngemäss handeln zu können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1985
Das Schweizerische Rote Kreuz wird für die ihm ange- schlossenen Blutspendedienste auf 1. November 1985 ein 'Obligatorium für das HTLV-III/LAV-Screening einführen. Der Bundesrat prüft ein allgemeingültiges Obligatorium.
Es ist heute möglich, auf individual-medizinische Entscheidung hin einen HTLV-III/LAV-Test durchführen zu lassen. Eine solche Untersuchung wird auf Anordnung des Arztes gemacht. Für Personen, die befürchten, mit dem Virus in Kontakt gekommen zu sein, besteht die Möglichkeit, gegen einen Unkostenbeitrag von 30 Franken bei den medi- zinischen Beratungsstellen einen solchen Test durchführen zu lassen.
Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat im ordentli- chen Budget für 1986 bereits einen speziellen Kredit zur Bekämpfung der AIDS-Krankheit eingesetzt in der Überzeu- gung, dass finanzielle Mittel schon heute zur Verfügung gestellt werden müssen und nicht erst dann, wenn sich die Situation verschlimmert hat.
Die wichtigsten Übertragungswege des Virus sind bekannt, und Bekämpfungsmassnahmen sind vor allem da gezielt einzusetzen. Die Übertragung durch sexuelle Kon- takte ist vermutlich die wichtigste Übertragungsart. Das Bundesamt für Gesundheitswesen und die eidgenössische Fachkommission für AIDS-Fragen erarbeiten in Zusammen- arbeit mit der Organisation AIDS-Hilfe Schweiz einen Mass- nahmenkatalog, welcher auch diese Aspekte gebührend berücksichtigt.
Ein Namenregister von AIDS-Kranken und seropositiven Personen ist kontraproduktiv. Erstens steht zurzeit keine Behandlungsmethode zur Verfügung, die ein behördliches personenbezogenes Eingreifen rechtfertigen würde. Zwei- tens würde eine obligatorische Registrierung jegliche Bekämpfung der Krankheit mit epidemiologischen Metho- den verunmöglichen, die Personen der Risikogruppen zwangsläufig in die Anonymität drängen und jegliche Ko- operation mit ihnen verhindern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 bis 4 des Postulates anzu- nehmen; er beantragt jedoch, Ziffer 5 abzulehnen.
Günter: Mein Postulat besteht aus fünf Punkten. Vier davon nimmt der Bundesrat an. Es geht bei diesen akzeptierten Vorschlägen erstens um die Testung aller Blutkonserven auf AIDS. Zweitens geht es darum, den Test kostengünstig bei Leuten durchzuführen, die sich ihm freiwillig unterziehen. Drittens die Schaffung eines speziellen Budgetpostens zur Bekämpfung dieser Krankheit und viertens die politischen Massnahmen, die zur Prophylaxe nötig sind, aufzulisten. Der Bundesrat hat den fünften Vorschlag, nämlich die Registrie- rung der erkrankten bzw. testpositiven Patienten, nicht entgegengenommen. Ich ziehe diesen Punkt aus zwei Gründen zurück: Er ist zwar medizinisch richtig, aber im Moment politisch nicht durchsetzbar, weil die betroffenen Randgruppen ein Register als Diskriminierung empfinden würden und daher bekämpfen. Der Effekt wäre als Folge davon leider gegenteilig zum gewünschten. Der zweite Grund ist: Unser Ratskollege Meyer-Bern, Gesundheitsdi- rektor des Kantons Bern, hat soeben einen Vorstoss einge-
230-N
Postulat Müller-Bachs
1828
N
4 octobre 1985
geben, indem diese Registrierung nochmals vorgeschlagen wird. Wir können daher die Diskussion über die Registrie- rung anlässlich der Behandlung seines Vorstosses führen.
Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates Transmis selon la proposition du Conseil fédéral
85.375 Postulat Müller-Bachs Trainwesen. Reorganisation Troupes de train. Réorganisation
Wortlaut des Postulates vom 13. März 1985
Der Bundesrat wird ersucht, das Trainwesen unserer Armee auf seine Tauglichkeit überprüfen zu lassen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen zu treffen.
Texte du postulat du 13 mars 1985
Le Conseil fédéral est invité à faire contrôler l'efficacité des troupes du train de notre armée et à prendre au besoin des mesures correctrices.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Brélaz, Bundi, Cincera, Dünki, Eisenring, Frei-Romanshorn, Longet, Morf, Oester, Rebeaud, Renschler, Robert, Spälti, Wanner, Wel- lauer, Zwingli (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Unter dem Aspekt der Landesverteidigung ist unser Gelände charakterisiert durch motorfahrzeuggängige Achsen (Mittel- land, Alpentäler) und bergiges oder hügeliges Umgelände. Die Ausnutzung dieser Gegebenheiten, wie zum Beispiel Umgehung und Angriff in die Flanke einer eingedrungenen Armee sowie Störung ihrer rückwärtigen Verbindung, gehört zu den wesentlichen Elementen unserer militäri- schen Landesverteidigung. Strassen sind verletztlich oder im bergigen Gelände für Umgehungen gar nicht vorhanden, so dass einem von Motor, Treibstoff, Witterung und Strasse unabhängigen Transportsystem, wie es mit der Traintruppe gegeben ist, besondere Bedeutung zukommt. Seine Funk- tionstüchtigkeit muss in Friedenszeiten durch eine Reihe von Massnahmen sichergestellt werden.
Unsere Trainsoldaten und -kader wären erstaunt, wenn sie im Falle einer Mobilmachung anstelle der militärdienstge- wohnten Lieferantenpferde und «Bünde» eine Schar dieser Freizeitpferde vor sich sehen würden, die wir mit der Pferde- stellung erfassen müssen, um 'wenigstens den heutigen Soll-Bestand und ein Minimum an Ersatzpferden zusam- menzubringen. Unter den Haflingern sind zwei Kategorien als Dienstpferde besonders fragwürdig: sehr fette, tonnen- förmige, mit Senkrücken, Hängebauch und ohne Widerrist, dann der moderne, leichte, feine Reittyp, den man sich nicht mit einem Bastsattel und zwei Kochkisten beladen vorstellen kann. Manche können einzeln gar nicht vorgetrabt werden, weil sie an ihrem Stallgenossen kleben. Auch unter den Freibergern gibt es viele, die nur aus Nostalgie und wegen
der Halteprämie gehalten werden. Die Ausbildung und das Training aller von der Pferdestellung erfassten Trainpferde wären eine vordringliche Aufgabe der Traintruppen in den Wiederholungskursen. Das könnte verwirklicht werden, indem jeder Trainsoldat zwei Pferde betreut, ein dienstge- wohntes Lieferanten- oder Trainbundespferd und einen «Trainneuling». Jedes Pferd, für das eine Halteprämie bezahlt wird, müsste unentgeltlich für einen Wiederholungs- kurs zur Verfügung gestellt werden. Dabei könnten einer- seits die tauglichen Pferde an den Traindienst gewöhnt und die untauglichen ausgemustert werden.
Alle von der Pferdestellung erfassten Trainpferde müssten den Trainkolonnen fest zugeteilt werden. Sie müssten regel- mässig bei ihrem Halter durch den Kolonnenkommandan- ten, seine Stellvertreter oder die Truppenpferdärzte inspi- ziert werden. Auch dabei würde man unangenehme Überra- schungen erleben. Ich habe schon Ställe voll Lieferanten- pferde gesehen, die seit Wochen nicht mehr ins Freie gebracht worden waren.
Jedes diensttaugliche Pferd müsste, wie früher die «Eidge- nossen», ein Dienstbüchlein, d. h. ein Pferdebüchlein, erhal- ten, das neben den bisherigen Verbaleintragungen Auskunft gibt über seine Eignung in den Wiederholungskursen, über seinen Einsatz beim Halter und das Ergebnis der Inspek- tionen.
Ausbau und Pflege der Saumwege: Bei der heutigen Organisation des Trainwesens ändert das Einsatzgebiet der Traineinheiten von Jahr zu Jahr. Selten kann das WK-Pro- gramm den Anforderungen an die Ausbildung und einem sinnvollen Einsatz des Trains gerecht werden. Die Trainkom- mandanten suchen Beschäftigung für ihre Truppe bei Gemeindebehörden und Alpkorporationen, was sicher zu begrüssen wäre, wenn derweil eine vordringliche Aufgabe, nämlich der Ausbau und die Pflege des Saumwegnetzes unter taktischen Gesichtspunkten, nicht vernachlässigt würde. Bis zum Überdruss werden Biwaks gebaut oder infanteristische Übungen mitgemacht, wobei die Pferde ste- hen und stehen. Während der Manöver, die meist und ver- nünftigerweise den Ansprüchen der motortransportierten und mechanisierten Truppen angepasst sind, werden die Pferde bald irgendwo versteckt, bald über zu grosse Strek- ken verschoben oder verladen, ohne einem Einsatz zuge- führt zu werden. Meist bedeutet der Train eine Hypothek für den Truppenkommandanten. Für den Train selbst geht dabei wertvolle Zeit und auch die Motivation verloren. Der Train müsste territorial eingeteilt und eingesetzt werden. Trainkader und -soldaten müssten ihr umschriebenes Ein- satzgebiet genauestens kennen und für ihre speziellen Auf- gaben einrichten: Ausbau und Pflege des Saumwegnetzes, Bau von permanenten, unauffälligen und im Hinblick auf den Einsatz günstig gelegenen Stallungen. Das WK-Pro- gramm müsste so angelegt werden, dass den Kampftrup- pen, die Pferde benötigen, ad hoc im jeweiligen Territorial- bereich diensttuende Trainzüge oder -kolonnen unterstellt werden können.
Verbesserung des Bestandes an traindiensttauglichen Pferden: Mit dem fast vollständigen Verschwinden der Arbeitspferde in der Landwirtschaft ging auch die Basis für die Requirierung von Trainpferden verloren. In jüngster Zeit bricht eindrücklich die Erkenntnis durch, dass der Trend zu immer schwereren Maschinen und möglichst rationellen Monokulturen verhängnisvoll ist. Nicht bloss aus militäri- schem, sondern vor allem auch aus ökonomischem und ökologischem Interesse müssen wir das Pferd wieder in der Landwirtschaft einführen. Es gibt einen grossen Katalog von Arbeiten und Transporten in der Land-, Alp- und Forstwirt- schaft, die vorteilhafterweise mit Pferden durchgeführt wer- den. Aus der Sicht der Trainpferdebeschaffung bzw. im Interesse der Landesverteidigung wäre es angezeigt, die Halteprämien für diensttaugliche landwirtschaftliche Arbeitspferde und für professionell eingesetzte Saumpferde zu verdoppeln. Ausserdem sollte den Landwirten die Beschaffung militärdiensttauglicher Pferde erleichtert werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Günter Bekämpfung von AIDS Postulat Günter Lutte contre le SIDA
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.494
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1826-1828
Page
Pagina
Ref. No
20 013 775
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.