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4 octobre 1985
1842
Interpellation Müller-Meilen
Schätzungen zum voraus entrichtet. Die definitive Abrech- nung erfolgt auf der Grundlage der wirklichen Lohnsumme. Allerdings sind für Arbeitgeber, die nur gelegentlich oder regelmässig nur für kurze Zeit Arbeitnehmer beschäftigen, auch pauschale Jahresprämien vorgesehen, eine Bestim- mung, die in unserem Zusammenhang zur Anwendung gelangen kann.
Alters- und Hinterlassenenversicherung; Invalidenversi- cherung; Arbeitslosenversicherung: Bezüglich der Beitrags- pflicht gelten für diese vier Sozialversicherungszweige grundsätzlich die gleichen Vorschriften. Es sind unter ande- rem alle Personen versichert und beitragspflichtig, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben. In Anlehnung an eine langjährige Verwaltungspraxis gegenüber Invaliden in sogenannten geschützten Werkstätten wird jedoch die Aus- richtung eines Taschengeldes an beschäftigte Asylbewerber durch eine Betreuerorganisation nicht als Erwerbseinkom- men betrachtet. Voraussetzung ist, dass derartige Vergütun- gen weniger als 10 Franken (ab 1. Januar 1986: 12 Franken) im Tag ausmachen, wobei ein gewisser Ausgleich im Ver- laufe des Kalenderjahres zulässig ist. Für höhere Vergütun- gen sind die Beiträge auf dem ganzen Betrag geschuldet. Sofern das Asylantenheim das Beschäftigungsprogramm organisiert und durchführt, hat es die Beiträge in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber mit der zuständigen AHV-Aus- gleichskasse abzurechnen.
Berufliche Vorsorge: Die obligatorische Versicherung besteht nur für Arbeitnehnmer, die ein bestimmtes Mindest- einkommen (gegenwärtig 16 560 Franken/Jahr) erzielen. Ausgenommen sind Arbeitnehmer, die einen auf höchstens drei Monate befristeten Arbeitsvertrag eingehen. Wegen die- sen beiden Bestimmungen unterstehen Asylbewerber, die nur im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen arbeiten, der beruflichen Vorsorge meistens nicht.
Die nähere Untersuchung der Voraussetzungen für ein Ver- sicherungsobligatorium in den einzelnen Sozialversiche rungszweigen hat die Darlegungen des Interpellanten stark relativiert. Im Regelfall unterstehen Asylbewerber, die an Beschäftigungsprogrammen teilnehmen, nämlich nur der obligatorischen Unfallversicherung. Bezüglich der in dieser Sparte versicherten Risiken (Unfälle und Berufskrankheiten) ist ein Versicherungsschutz notwendig und sicher auch im Interesse der Asylbeweber. In den übrigen Sozialversiche rungszweigen sind Ausnahmeregelungen für Asylbewerber, die an Beschäftigungsprogrammen teilnehmen, wegen der geringen Relevanz des vom Interpellanten aufgeworfenen Problems nicht in Betracht zu ziehen. Sie liessen sich auch kaum mit den Zielsetzungen der einschlägigen Normen der Bundesverfassung und der gesetzlichen Ausgestaltung der einzelnen Sozialversicherungswerke vereinbaren, welche grundsätzlich umfassende Obligatorien vorsehen. Von der Einheit der Materie her wären solche Ausnahmen auch nicht ins Asylgesetz aufzunehmen, wie es der Interpellant vor- schlägt, sondern hätten ihren Platz im Gesetz bzw. in der Verordnung, die sich auf den jeweiligen Sozialversiche rungszweig beziehen. Zum Schluss sei noch darauf hinge- wiesen, dass der Bundesrat mit allen Mitteln eine Beschleu- nigung der Asylverfahren anstrebt, so dass in Zukunft Beschäftigungsprogramme für die Wahrung der psychi- schen Gesundheit der Asylbewerber nicht mehr so wichtig sein werden wie heute.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
85.500
Interpellation Müller-Meilen Raumordnung, Agrarpolitik und Wohnbauförderung Aménagement du territoire, politique agricole et aide au logement
Wortlaut der Interpellation vom 20. Juni 1985
Das unvermehrbare Gut Boden wird auch von der eidgenös sischen Politik in verschiedenster Weise in Anspruch genommen. Vor kurzem hat der Bundesrat den Kantonen die Sicherung von 450000 Hektaren Fruchtfolgeflächen (Ackerland und Kunstwiesen) nahegelegt, wobei die fehlen- den 70000 Hektaren notfalls in unüberbauten Gebieten der Bauzonen ausgeschieden werden sollen. Gleichzeitig hat die Agrarpolitik vor allem mit Überschüssen in der Milch- und Fleischproduktion zu kämpfen. Schliesslich beantragt der Bundesrat einen Ausbau der Wohnbauförderung, ob- schon das geringe Angebot an erschlossenem Bauland in manchen Gegenden die Bodenpreise bereits in die Höhe treibt.
Ist der Bundesrat bereit, eine Gesamtsicht über die sinnvolle Nutzung des schweizerischen Bodens vorzulegen, in der vor allem die Anliegen der Ernährungssicherung, einer sich in vernünftigen Kostengrenzen haltenden Agrarwirtschaft und des immer noch steigenden Wohnraumbedarfes berück- sichtigt werden?
Hätte insbesondere die vorgesehene Festschreibung der 450000 Hektaren Fruchtfolgeflächen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion? Welche Wege sieht der Bundesrat, um die Sicherung der Fruchtfolgeflächen mit einem genügenden Angebot an erschlossenem Bauland zu kombinieren?
Texte de l'interpellation du 20 juin 1985
Le sol, un bien irremplaçable, a une grande importance politique pour diverses raisons. Récemment, le Conseil fédéral a recommandé aux cantons d'assurer la sauvegarde de 450000 hectares de terrain pouvant servir à la culture par assolement (terres cultivées et prairies artificielles); 70000 hectares manquants pourraient être prélevés à la rigueur sur les parties non encore utilisées des zones à construire. Pourtant, l'agriculture doit résoudre les problèmes que pose la surproduction notamment de lait et de viande. Le gouver- nement propose enfin de renforcer les mesures visant à encourager la construction de logements, bien que la pénu- rie de terrains de construction équipés contribue dans de nombreuses régions à la hausse des prix des parcelles.
Le Conseil fédéral est-il prêt à donner une vue générale des possibilités d'utiliser rationnellement le sol national, de façon à assurer le ravitaillement du pays, à soutenir une agriculture produisant à des coûts raisonables et à satisfaire les besoins croissants de logements ?
Quels effets notamment la recommandation gouvernemen- tale concernant la sauvegarde de 450000 hectares aurait- elle sur la production agricole, si elle était appliquée? Com- ment pourrait-on, de l'avis du Conseil fédéral, assurer la sauvegarde des terres pouvant servir à la culture par assole- ment, tout en mettant à disposition suffisamment de par- celles équipées pour la construction ?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bei der Verwendung des Bodens vor allem im schweizeri- schen Mittelland bestehen seit langem Zielkonflikte, die sich in letzter Zeit verschärft haben. Der Boden ist die Existenz- grundlage unserer Landwirtschaft; er dient für die Befriedi- gung eines immer noch steigenden Wohnraumbedarfs unserer Bevölkerung; er soll als natürliche Landschaft der Erholung dienen und nicht zuletzt auch der Wirtschaft und den Verkehrsbedürfnissen für die nötigen Bauten Raum
Interpellation Müller-Meilen
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geben. Diese Bedürfnisse auf einen Nenner zu bringen ist ausserordentlich schwierig, und die Frage ist, ob die plane- risch relevanten politischen Aktivitäten des Bundes aus einer Gesamtsicht für die Verwendung des Bodens erfolgen oder ob nicht Ernährungssicherung, Landwirtschaftspolitik und Wohnbauförderung miteinander in Widerspruch stehen.
Es scheint mir der Moment zu sein, sich über die künftige Verwendung des unvermehrbaren Gutes Boden und seine politischen Konsequenzen heute klar zu werden und aus dieser Gesamtsicht heraus allenfalls die verschiedenen Poli- tiken neu zu formulieren. Diese Aufgabe ist vor allem eine raumplanerische, aber ihre Auswirkungen betreffen auch eine Reihe wichtiger anderer Teilgebiete. Voraussetzung scheint mir, dass beim sich aufdrängenden haushälteri- schen Umgang mit dem Boden nach Möglichkeit folgende vier Ziele angestrebt werden sollten: Sicherung der Ernäh- rung durch genügend Fruchtfolgeflächen; keine Aufblä- hung der Agrarproduktion; Vermeidung einer direkten oder indirekten «Rationierung» des Wohnraums und Erhaltung der freien Wohnungswahl; Schonung natürlicher Land- schaften und Erholungsräume.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
Die Flächensicherung führt nicht zwangsläufig zu zusätzli- chen Überschüssen. Weder werden neue Flächen geschaf- fen noch besteht irgendein Nutzungszwang. Der Verlust an Kulturland wird stark gebremst, indem die besten Böden verstärkt geschützt werden, um gleichsam über einen Not- vorrat an ackerfähigem Land zu verfügen. Dieser Schutz ist aber kein absoluter. Was auf diesen gesicherten Flächen hinsichtlich Produktion geschieht, ist Aufgabe der Agrarpo- litik. Der 6. Landwirtschaftsbericht zeigt, mit welchen Pro- duktionslenkungsmassnahmen die Überschüsse bekämpft werden sollen. Es wäre aber sicher verfehlt, Produktionslen- kung durch eine weitere Inkaufnahme der Flächenverminde- rung erreichen zu wollen. Dies würde die intensive Nutzung der ohnehin schon tendenziell überlasteten Böden noch verstärken. Wenn Landwirtschaft längerfristig - wie es der 6. Landwirtschaftsbericht postuliert (z.B. Seite 283 und 305 ff) - vermehrt nach ökologischen Erfordernissen betrie- ben werden soll, ist dazu gutes und genügend Kulturland notwendig, da ja auch das Waldareal erhalten und der Schutz der naturnahen Flächen nicht vernachlässigt werden dürfen.
nügend berücksichtigt werden. Dazu gehören preisgünstige Eigenheime, Alters-, Behinderten- und Familienwohnungen sowie Altbauerneuerungen. Der Auftrag umfasst ferner die Förderung innovativer Wohnbau- und Siedlungsformen sowie die Stärkung gemeinnütziger Bauträger. Die Bundes- hilfe zur bedarfsgerechten Erschliessung von Wohnbauland sowie die Wohnungsmarkt- und Bauforschung dienen der Verbesserung der allgemeinen Voraussetzungen für den Wohnungsbau.
Die Raumplanung setzt den Rahmen für den örtlichen Anwendungsbereich des Wohnbau- und Eigentumsförde- rungsgesetzes (WEG) und des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS). Die geförderten Bau- und Erschliessungsvorhaben müssen den Erfordernissen der Landes-, Orts- und Regionalplanung sowie dem Umweltschutz entsprechen (Art. 3, 14 und 44 WEG; Art. 4 WS und Art. 6 V WS).
Voraussetzung für eine Projektförderung sind bei beiden Gesetzen ein ausgewiesener Bedarf und eine Baubewilli- gung. Reichen die finanziellen Mittel des Bundes nicht aus, so legt Artikel 62 der Verordnung zum WEG überdies eine Prioritätenordnung fest. Danach sollen Träger und Organi- sationen des gemeinnützigen Wohnungsbaues, die Erwer- ber von Wohneigentum sowie die Ersteller von Betagten- und Invalidenwohnungen bevorzugt behandelt werden. Fer- ner sind preisgünstige und wirtschaftliche Bauvorhaben zu begünstigen, die eine gute bauliche Qualität und höhere Wohnwerte aufweisen. Eine Verschärfung dieser Auswahl- kriterien ist nicht auszuschliessen, nachdem seit 1981 die veränderte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu einem Nach- frageüberhang nach Bundeshilfe geführt hat.
Wohnbauförderung und Sicherung der Agrarflächen kön- nen miteinander durchaus im Einklang stehen. Das zeigen auch die folgenden Hinweise:
Die meisten der heute als wegleitend erachteten «verdich- teten Siedlungen» konnten nur dank Bundeshilfe erstellt werden.
Die Information und Beratung für verdichtetes Bauen ist im Rahmen der Tätigkeit der Forschungskommission Woh- nungswesen bereits seit Jahren im Gange.
Der Bund fördert nicht nur Neubauten, sondern in erhebli- chem Umfang auch den Erwerb, die Erneuerung und die bauliche Umnutzung vorhandener Objekte.
Bewohner und Hausgenossenschaften, die ihre bereits bestehenden Wohnungen erwerben möchten, erhalten praktisch nur vom Bund entsprechende Hilfen.
Der Bund fördert seit Jahren die bedarfsgerechte und rationelle Erschliessung von Wohnbauland durch die Ge- meinden.
Eine Erweiterung der Massnahmenpalette der Wohnbau- und Eigentumsförderung ist nicht vorgesehen. Ab 1981 wur- den unter Berücksichtigung der 1983 beschlossenen zusätz- lichen Massnahmen zur Förderung der Beschäftigung im Durchschnitt jährlich rund 3200 Wohnungen gefördert. Die vom Bundesrat beantragten neuen Rahmenkredite sehen für 1986 bis 1990 ein Förderungsvolumen von rund 3500 Wohnungen pro Jahr vor. Angesichts des Mangels an preis- günstigen Wohnungen und der damit indirekt bewirkten Rationierung übersteigt der Gesuchseingang immer noch die vorgesehenen Jahresquoten, obwohl er etwas schwä- cher geworden ist. Aus diesen Gründen kann kaum von einem Ausbau der Wohnbauförderung gesprochen werden.
4 octobre 1985
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Interpellation Schmidhalter
Wichtige Informationen sind ausserdem von den kantonalen Richtplänen und den dazugehörigen Grundlagenarbeiten sowie von den laufenden Untersuchungen des Bundes- amtes für Raumplanung über die Bodennutzung und Be- siedlung zu erwarten. Der Raumplanungsbericht des Bundesrates wird all diese Informationen zu einer Gesamt- schau verarbeiten und die zukünftigen Absichten des Bun- desrates darlegen. Schliesslich sei noch erwähnt, dass bereits 1983 der Bundesrat den Schweizerischen National- fonds mit der Durchführung des Nationalen Forschungspro- gramms «Nutzung des Bodens in der Schweiz» beauftragt hat. Mittelfristig sind somit wertvolle Grundlagen und Mass- nahmenvorschläge für eine haushälterische Nutzung aus einer wissenschaftlichen Gesamtschau zu erwarten.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.520 Interpellation Schmidhalter Armee in Berggebieten. Entschädigung Installations militaires en région de montagne. Indemnisation
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1985
Die Armee bringt Lasten mit sich, die vom ganzen Land möglichst gleichmässig getragen werden sollten. Auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, dass die Armee auch Arbeit und Verdienst mit sich bringt. Während aber die wirtschaftlich interessanten Rüstungsbetriebe des Bundes vorwiegend im Mittelland angesiedelt sind und sich auch die Privatindustrie, die immer wieder von Armeeaufträgen profi- tieren kann, in den grossen Zentren des Landes befindet, haben die Berggebiete einen bedeutenden Teil der Schiess- und Übungsplätze zur Verfügung zu stellen, die zahlreiche lästige Immissionen mit sich bringen. Damit verbunden sind nicht zuletzt auch volkswirtschaftliche Ausfälle, insbeson- dere im Fremdenverkehr. Das Oberwallis hat unter diesen Nachteilen ganz besonders zu leiden.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Nach- teile der militärischen Präsenz so weit als möglich vom Bund entschädigt werden sollten? Diese Entschädigung wäre unseres Erachtens möglich durch
vermehrte Schaffung von. Armeebetrieben;
Erhöhung der Entschädigungsansätze für Einrichtungen, Unterkünfte usw., die von der Truppe benützt werden;
noch bessere Abstimmung der militärischen Übungen auf die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs;
noch bessere Information und Zusammenarbeit der mili- tärischen Stellen mit den betroffenen Behörden und der Bevölkerung.
Texte de l'interpellation du 21 juin 1985
L'armée comporte des servitudes qui devraient être répar- ties aussi équitablement que possible sur tout le pays. D'un autre côté, il est indéniable que l'armée fournit aussi du travail et constitue une source de revenus. Mais alors que les
entreprises d'armements de la Confédération - intéres- santes sur le plan économique - sont pour la plupart situées sur le Plateau et que l'industrie privée, qui reçoit régulière- ment des commandes de l'armée, se trouve dans les grands centres de notre pays, les régions de montagne doivent mettre à la disposition de l'armée une bonne partie des places de tir et d'exercice, avec les nombreuses nuisances que cela implique. Il en résulte notamment aussi un manque à gagner, en particulier dans le secteur du tourisme. Le Haut-Valais souffre tout spécialement de ces inconvénients. Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que la Confédération devrait, dans la mesure du possible, dédommager ces régions des inconvénients qu'elles subissent du fait de la présence de l'armée? A notre avis, on pourrait accorder ce dédommagement
en y installant davantage d'ateliers;
en augmentant les taux des indemnités pour les installa- tions, cantonnements, etc. utilisés par la troupe;
en veillant à une meilleure coordination des exercices militaires avec les exigences du tourisme;
en assurant une meilleure information et une meilleure collaboration des services de l'armée avec les autorités des régions touchées et la population.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1985
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die militärische Prä- senz in zahlreichen Berggebieten unseres Landes - auch im Oberwallis - nicht nur Vorteile mit sich bringt; diese Gebiete haben vor allem in Zeiten intensiver Truppentätigkeit etwel- che Lasten zu tragen. Er hat deshalb Verständnis, wenn nach einem gewissen Ausgleich dieser Lasten gerufen wird. Der Bund unternimmt alle Anstrengungen, die den Bergge- bieten durch die militärische Präsenz erwachsenden Nach- teile so weit als möglich auszugleichen.
Um die Zahl der Arbeitsplätze in Berggebieten erhalten und nach Möglichkeit noch erhöhen zu können, hat das Militär- departement eine besondere Arbeitsgruppe eingesetzt. Die seit zehn Jahren bestehende Personalplafonierung und die damit verbundenen Rationalisierungszwänge wirken allerdings der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Berg- regionen zuwider. Die vermehrte Ausrichtung der Tätigkei- ten nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erweist sich für Randgebiete als nachteilig und führt zu vermehrten Konzentrationen. Das Militärdepartement ist aber dennoch bestrebt, personelle Kapazitäten, die durch Rationalisierung freigesetzt werden, auch in Zukunft ver- mehrt den Berggebieten zukommen zu lassen und im Rah- men des Möglichen auch Aufgaben in diese Gebiete zu verlagern. Dabei kann es sich zwangsläufig nur um eine Politik der kleinen Schritte handeln; die bis heute gemach- ten Erfahrungen berechtigen zu einer optimistischen Ge- samtbeurteilung.
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Interpellation Müller-Meilen Raumordnung, Agrarpolitik und Wohnbauförderung Interpellation Müller-Meilen Aménagement du territoire, politique agricole et aide au logement
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.500
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Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
Date
Data
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