4 octobre 1985
N
1844
Interpellation Schmidhalter
Wichtige Informationen sind ausserdem von den kantonalen Richtplänen und den dazugehörigen Grundlagenarbeiten sowie von den laufenden Untersuchungen des Bundes- amtes für Raumplanung über die Bodennutzung und Be- siedlung zu erwarten. Der Raumplanungsbericht des Bundesrates wird all diese Informationen zu einer Gesamt- schau verarbeiten und die zukünftigen Absichten des Bun- desrates darlegen. Schliesslich sei noch erwähnt, dass bereits 1983 der Bundesrat den Schweizerischen National- fonds mit der Durchführung des Nationalen Forschungspro- gramms «Nutzung des Bodens in der Schweiz» beauftragt hat. Mittelfristig sind somit wertvolle Grundlagen und Mass- nahmenvorschläge für eine haushälterische Nutzung aus einer wissenschaftlichen Gesamtschau zu erwarten.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.520 Interpellation Schmidhalter Armee in Berggebieten. Entschädigung Installations militaires en région de montagne. Indemnisation
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1985
Die Armee bringt Lasten mit sich, die vom ganzen Land möglichst gleichmässig getragen werden sollten. Auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, dass die Armee auch Arbeit und Verdienst mit sich bringt. Während aber die wirtschaftlich interessanten Rüstungsbetriebe des Bundes vorwiegend im Mittelland angesiedelt sind und sich auch die Privatindustrie, die immer wieder von Armeeaufträgen profi- tieren kann, in den grossen Zentren des Landes befindet, haben die Berggebiete einen bedeutenden Teil der Schiess- und Übungsplätze zur Verfügung zu stellen, die zahlreiche lästige Immissionen mit sich bringen. Damit verbunden sind nicht zuletzt auch volkswirtschaftliche Ausfälle, insbeson- dere im Fremdenverkehr. Das Oberwallis hat unter diesen Nachteilen ganz besonders zu leiden.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Nach- teile der militärischen Präsenz so weit als möglich vom Bund entschädigt werden sollten? Diese Entschädigung wäre unseres Erachtens möglich durch
vermehrte Schaffung von. Armeebetrieben;
Erhöhung der Entschädigungsansätze für Einrichtungen, Unterkünfte usw., die von der Truppe benützt werden;
noch bessere Abstimmung der militärischen Übungen auf die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs;
noch bessere Information und Zusammenarbeit der mili- tärischen Stellen mit den betroffenen Behörden und der Bevölkerung.
Texte de l'interpellation du 21 juin 1985
L'armée comporte des servitudes qui devraient être répar- ties aussi équitablement que possible sur tout le pays. D'un autre côté, il est indéniable que l'armée fournit aussi du travail et constitue une source de revenus. Mais alors que les
entreprises d'armements de la Confédération - intéres- santes sur le plan économique - sont pour la plupart situées sur le Plateau et que l'industrie privée, qui reçoit régulière- ment des commandes de l'armée, se trouve dans les grands centres de notre pays, les régions de montagne doivent mettre à la disposition de l'armée une bonne partie des places de tir et d'exercice, avec les nombreuses nuisances que cela implique. Il en résulte notamment aussi un manque à gagner, en particulier dans le secteur du tourisme. Le Haut-Valais souffre tout spécialement de ces inconvénients. Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que la Confédération devrait, dans la mesure du possible, dédommager ces régions des inconvénients qu'elles subissent du fait de la présence de l'armée? A notre avis, on pourrait accorder ce dédommagement
en y installant davantage d'ateliers;
en augmentant les taux des indemnités pour les installa- tions, cantonnements, etc. utilisés par la troupe;
en veillant à une meilleure coordination des exercices militaires avec les exigences du tourisme;
en assurant une meilleure information et une meilleure collaboration des services de l'armée avec les autorités des régions touchées et la population.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1985
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die militärische Prä- senz in zahlreichen Berggebieten unseres Landes - auch im Oberwallis - nicht nur Vorteile mit sich bringt; diese Gebiete haben vor allem in Zeiten intensiver Truppentätigkeit etwel- che Lasten zu tragen. Er hat deshalb Verständnis, wenn nach einem gewissen Ausgleich dieser Lasten gerufen wird. Der Bund unternimmt alle Anstrengungen, die den Bergge- bieten durch die militärische Präsenz erwachsenden Nach- teile so weit als möglich auszugleichen.
Um die Zahl der Arbeitsplätze in Berggebieten erhalten und nach Möglichkeit noch erhöhen zu können, hat das Militär- departement eine besondere Arbeitsgruppe eingesetzt. Die seit zehn Jahren bestehende Personalplafonierung und die damit verbundenen Rationalisierungszwänge wirken allerdings der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Berg- regionen zuwider. Die vermehrte Ausrichtung der Tätigkei- ten nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erweist sich für Randgebiete als nachteilig und führt zu vermehrten Konzentrationen. Das Militärdepartement ist aber dennoch bestrebt, personelle Kapazitäten, die durch Rationalisierung freigesetzt werden, auch in Zukunft ver- mehrt den Berggebieten zukommen zu lassen und im Rah- men des Möglichen auch Aufgaben in diese Gebiete zu verlagern. Dabei kann es sich zwangsläufig nur um eine Politik der kleinen Schritte handeln; die bis heute gemach- ten Erfahrungen berechtigen zu einer optimistischen Ge- samtbeurteilung.
Interpellation Wyss
1845
Oktober 1985 N
Der Bundesrat misst einer Abstimmung des militärischen Übungsbetriebes auf die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs grosse Bedeutung zu. Auch auf diesem Gebiet unternimmt das Militärdepartement grosse Anstrengungen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Tourismus und militä- rischem Übungsbetrieb ist sehr wohl möglich, sofern die nötigen Vorkehren sorgfältig geplant werden. Auch im Kan- ton Wallis sind konkrete Massnahmen für eine bessere Zusammenarbeit in Vorbereitung.
Die für die Belegungskoordination zuständigen Stellen wer- den in absehbarer Zeit über EDV-gestützte Hilfsmittel verfü- gen, die eine wesentliche Erleichterung bringen werden. Voraussetzung für eine bessere Koordination der beidseiti- gen Interessen ist allerdings die Bereitschaft der zivilen Seite, der Truppe soweit möglich Übungsgebiete zur Verfü- gung zu stellen, in die sie während der touristischen Haupt- saison ausweichen kann.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
85.489 Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion SRG-Strukturen Interpellation du groupe démocrate-chrétien Organisation de la SSR
Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1985
Seit geraumer Zeit macht sich immer wieder ein breites Unbehagen über die redaktionelle Führung der SRG, im besonderen beim Fernsehen DRS, bemerkbar. Wir fragen deshalb den Bundesrat, ob er bereit ist,
bei der SRG seinen Einfluss geltend zu machen, dass rasch ein Chefredaktor für den Bereich der Informations- sendungen des Fernsehens eingesetzt wird;
darauf hinzuwirken, dass erforderliche Vereinfachungen der Strukturen realisiert werden, um die Entscheidungs- fähigkeit der redaktionellen Führung zu verbessern.
Texte de l'interpellation du 19 juin 1985
Depuis un certain temps, la façon dont la rédaction est dirigée à la SSR, en particulier à la chaîne suisse-alémani- que, fait de plus en plus l'objet de critiques. C'est pourquoi nous demandons au Conseil fédéral s'il est prêt
à user de son influence auprès de la SSR afin que soit bientôt nommé un rédacteur en chef pour le service des informations télévisées;
à intervenir afin que soient simplifiées les structures du service de rédaction en vue de faciliter la prise de décision par la direction.
Sprecher - Porte-parole: Keller
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
Der Regionalvorstand der deutschen und rätoromani- schen Schweiz hat am 5. Juli 1985 einen Chefredaktor für den Informationsbereich beim Fernsehen DRS ernannt und ihn mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Nach Ansicht des Bundesrates ist diese Massnahme geeignet, die Entscheidungsfähigkeit der redaktionellen Führung beim Fernsehen DRS zu verbessern. Damit wurde dem Anliegen der Interpellation von den dafür zuständigen Stellen der SRG bereits Rechnung getragen.
Der Bundesrat anerkennt, dass die heutigen Strukturen der SRG nicht mehr in allen Teilen zu befriedigen vermögen. Mit der Ankündigung, im Herbst 1985 ein Strategiepapier vorzulegen, zeigt die SRG, dass sie gewillt ist, auf die neue Herausforderung zu reagieren. Aber auch die heutige Kon- zession, die einige organisatorische Bestimmungen enthält, bedarf der Überprüfung. Diese Feststellung gilt insbeson- dere für Artikel 11 Absatz 1, der dem Generaldirektor eine universelle Verantwortung für den Programmdienst und eine rationelle Betriebsführung zuweist. Die übertragene Verantwortung stimmt mit den Kompetenzen nicht überein. Insbesondere wäre eine klarere Trennung von Aufsicht und Geschäftsführung wünschenswert. Die Konzession SRG in der jetzigen Form gilt bis Ende 1987.
Präsident: Die Fraktion ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt.
85.467 Interpellation Wyss Rheinschiffahrt - Navigation sur le Rhin
Wortlaut der Interpellation vom 13. Juni 1985 Ich frage den Bundesrat an, ob er
sich nach wie vor zur Rheinschiffahrt als wichtigem und international freiem Verkehrsträger für die Versorgung der Schweiz bekennt,
es für vertretbar hält, dass durch diese neuen Tarifmass- nahmen der SBB die Abwanderung von Gütern vom Rhein auf die ausländischen Bahnen derart gefördert wird,
bereit ist, bei den SBB möglichst rasch dahingehend zu intervenieren, dass die auf Druck der ausländischen Bahn- gesellschaften vorgesehenen Tarifvergünstigungen auf den schweizerischen Strecken auch für Transporte ab den Rheinhäfen beider Basel eingeräumt werden.
Texte de l'interpellation du 13 juin 1985 Je prie le Conseil fédéral de dire
s'il considère toujours que la navigation sur le Rhin, reconnue libre sur le plan international, constitue un moyen de transport important pour l'approvisionnement de la Suisse,
s'il juge admissible que, par de nouvelles mesures tari- faires, les CFF incitent à faire passer par les gares étran- gères les marchandises qui empruntaient le cours du Rhin, - s'il est prêt à intervenir au plus tôt auprès des CFF pour que les améliorations tarifaires prévues sur les tronçons suisses, à la suite de la pression exercée par les compagnies ferroviaires étrangères, s'appliquent aussi aux transports à partir des ports fluviaux des deux Bâles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Auer, Biel, Fankhauser, Feigenwinter, Flubacher, Hubacher, Nebi- ker, Schwarz, Wagner, Weder-Basel, Wick (13)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Schmidhalter Armee in Berggebieten. Entschädigung Interpellation Schmidhalter Installations militaires en région de montagne. Indemnisation
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Anno
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IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
18
Séance
Seduta
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85.520
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Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
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1844-1845
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