Interpellation Leuenberger-Solothurn
1927
ren muss und wesensfremd ist für diese Beurteilung. Ich erlaube mir kurz zu sagen, weshalb:
Es besteht die Gefahr, dass durch dieses Beurteilungsele- ment konjunkturpolitische und strukturpolitische Ueberle- gungen in der Beurteilung des Preisüberwachers einen zu grossen Platz einnehmen. Dadurch würde die wettbewerbs- politische Ausrichtung der Preisüberwachung in Frage gestellt. Es widerspräche den Zielen dieses Gesetzes, ausge- rechnet Kartellen und ähnlichen Organisationen in konjunk- turell oder strukturell schwierigen Lagen Zugeständnisse in der Preisfestsetzung zu machen, während die übrigen Unternehmungen dem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt blieben.
Es besteht die Gefahr, wenn Sie diesem Beschluss des Ständerates beipflichten, dass das neue Beurteilungsele- ment die Mischrechnung geradezu mit sich bringt. Die Beur- teilungselemente in Artikel 12, die Sie kennen, dienen der Beurteilung von Preisen ganz bestimmter Waren oder ganz bestimmter Leistungen auf bestimmten Märkten. Objekt der Missbrauchsprüfung, wie es der Souverän verlangt hat, ist also nicht die Unternehmung als Ganzes, sondern der Preis für bestimmte Waren oder Leistungen auf bestimmten Märk- ten. Mit anderen Worten: Der Preisüberwacher hat sein Augenmerk auf die Beseitigung missbräuchlicher Preiserhö- hungen oder missbräuchlicher Preisbeibehaltungen bestimmter Waren und Leistungen zu richten. Er hat sich nicht zur Preispolitik eines Unternehmens als Ganzem zu äussern; er wäre darin auch eindeutig überfordert. Die Berücksichtigung der Mischrechnung würde zu einer Ungleichbehandlung der betroffenen Unternehmungen füh- ren, sofern sich nicht alle dieses Mittels im selben Umfang bedienen könnten, was kaum je der Fall sein dürfte.
Zusammenfassend kommt der Bundesrat ganz eindeutig zum Schluss, dass das Beurteilungselement der wirtschaftli- chen Lage der Unternehmung, vom Ständerat neu einge- führt, für den Preisüberwacher keine Beurteilungshilfe dar- stellt, sondern ein ausgesprochenes Erschwernis mit sich bringt, sachfremde Beurteilungsprobleme schafft und dementsprechend abgelehnt werden sollte. In Uebereinstim- mung mit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen der Bundesrat, dem Antrag des Ständerates zu widersprechen.
Angenommen - Adopté
Art. 13, 24 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 13, 24 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
M. Butty, rapporteur: Nous arrivons à la fin de la procédure d'élimination des divergences. En ce qui concerne l'arti- cle 13, le Conseil des Etats a donné une version un peu différente mais qui, à notre avis, ne touche pas le fond du problème. Lors du régime de recommandations, les auto- rités qui décideraient une augmentation de prix devraient faire figurer dans leur décision l'avis du Surveillant des prix. Si elle s'en écarte, elle devrait s'en expliquer. Sur le fond, la situation est exactement la même que l'on adopte la version du Conseil national de l'époque ou celle du Conseil des Etats. C'est la raison pour laquelle nous vous proposons de vous rallier à la version du Conseil des Etats.
A l'alinéa 3, il y a une question rédactionnelle en français: En examinant si «une augmentation de prix», au lieu de «l'aug- mentation de prix».
Enfin, à l'article 24, alinéa 3, votre commission vous propose également de vous rallier à la décision du Conseil des Etats, c'est-à-dire de renoncer à l'alinéa 3.
Nous aurions ainsi terminé la procédure d'examen des divergence et nous souhaitons que cette loi puisse entrer en vigueur le plus tôt possible, c'est-à-dire qu'elle devrait être adoptée définitivement encore lors de cette session, en accord avec le Conseil des Etats.
Auer, Berichterstatter: Wir behandeln Artikel 13 und 24 ge- meinsam.
Artikel 13: Bei den Massnahmen bei behördlich festgesetz- ten und genehmigten Preisen durch die Exekutiven oder Legislativen von Bund, Kantonen und Gemeinden - also bei den Empfehlungsmöglichkeiten des Preisüberwachers - hat der Ständerat eine Umstellung vorgenommen. Sie ist redak- tionell besser. Unsere Kommission beantragt Ihnen Zustim- mung.
Dasselbe gilt für Artikel 24, die Anwendbarkeit des Verwal- tungsstrafrechts. Hier besteht allerdings eine materielle Dif- ferenz. Gemäss Absatz 3, Fassung Bundesrat und National- rat, verjährt die Strafverfolgung in fünf Jahren. Die Verjäh- rungsfrist kann - nach diesem Wortlaut - durch Unterbre- chung nicht um mehr als die Hälfte hinausgeschoben wer- den. Der Ständerat lehnt diese verlängerte Verjährung der Strafverfolgung ab. Dieser Beschluss erfolgte oppositions- los, ebenfalls unser Antrag, auch hier dem Ständerat zu folgen.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.397 Interpellation Leuenberger-Solothurn Beschäftigungspolitik Interpellation Leuenberger-Soleure Politique de l'emploi
Siehe Jahrgang 1985, Seite 1293 - Voir année 1985, page 1293
Diskussion - Discussion
Leuenberger-Solothurn: Ich habe im März 1985 eine Inter- pellation eingereicht und dem Bundesrat etwelche Fragen zu seiner Beschäftigungspolitik gestellt. Wir hatten damals die Februarzahlen der Arbeitslosenstatistik vorliegen. Man zählte über 37 000 Arbeitslose in unserem Land. Ich bin dem Rat dankbar, dass wir jetzt im Dezember darüber diskutieren können, da die letzten Zahlen, die vorliegen, auf 25 000 Arbeitslose lauten. Dementsprechend wird mir der Herr Bundespräsident sicher sagen, meine Sorge um die Arbeits- losen sei eigentlich doch grosso modo unbegründet.
Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, auf einige Fragen noch zurückzukommen, und mich mit einigen Ant- worten einen Augenblick lang beschäftigen.
Zum ersten haben wir gefragt, ob der Bundesrat das wirt- schaftspolitische Ziel der Vollbeschäftigung - und damit meinen wir Beschäftigung aller Arbeitswilligen, auch im Zeitalter rasanter technologischer Entwicklung - aufrechter- hält, in einem Zeitalter, wo es den Trend zur arbeiter- und arbeitsfreien Fabrik gibt. Der Bundesrat antwortet uns dar- auf, und damit bin ich eigentlich nicht zufrieden, der Verfas- sungsauftrag im Konjunkturartikel, für eine ausgeglichene Beschäftigung zu sorgen, könne natürlich nicht heissen, dass die gesamte arbeitsfähige Bevölkerung beschäftigt sein müsse. Ich möchte dem vehement widersprechen, nachdem wir jetzt auf eine über zehnjährige Erfahrung mit einer Arbeitslosenzahl zwischen 10 000 und rund 40 000 zurückblicken müssen.
Ich räume ein, dass es Phasen geben kann, in denen die Vollbeschäftigung nach meiner Umschreibung nicht auf- rechterhalten werden kann. Aber nachdem diese Phase nun - wie gesagt - über zehn Jahre dauert, muss man sich doch tatsächlich fragen, ob genügend unternommen worden ist von Seiten der öffentlichen Hand, aber auch von Seiten der Privaten, um dieser Arbeitslosigkeit Herr zu werden.
7-N
Interpellation Leuenberger-Soleure
1928
N
3 décembre 1985
Ich bin vollständig einverstanden mit dem Bundesrat - und ich möchte dafür danken -, wenn er dann doch sagt, jeder betroffene Arbeitslose habe persönliche, familiäre, gesell- schaftliche Probleme, die sich genau gleich stellen in unse- rem Land mit einer relativ kleinen Arbeitslosigkeit wie in jenen Ländern, wo Millionen von Arbeitslosen gezählt werden.
In diesem Zusammenhang einige Probleme und Fragen: Warum ist es in diesem Land mit gut ausgebauten Statisti- ken über alle möglichen Gebiete hier und heute nicht mög- lich, Auskunft zu geben, wieviele Ausgesteuerte gezählt werden, wieviele Arbeitslose keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben? Das BIGA sieht sich in der unglücklichen Lage, auf entsprechende, Fragen immer wieder antworten zu müssen: Wir wissen es nicht.
Warum haben wir in diesem Land keine Statistik über jene Arbeitslosen, die inzwischen bei den Fürsorgestellen gelan- det sind, die Fürsorgeunterstützungen beziehen? Warum haben wir nichts? Was ist zu tun, damit wir zu diesen Zahlen kommen? Ich meine, das seien doch Zahlen, die in der Beschäftigungspolitik eine gewisse Rolle zu spielen haben. Weiterer Punkt: Wir haben in unserer Interpellation darauf hingewiesen, dass die Gewerkschaften traditionellerweise eigentlich drei Instrumente empfehlen, um diesem Problem Herr zu werden: Verkürzung der Wochenarbeitszeit, Verlän- gerung der Ferien, Herabsetzung des Pensionierungsalters. Es hätte uns tatsächlich interessiert, in diesem hohen Hause vom Bundesrat noch einmal zu hören, inwiefern der Bun- desrat diese Instrumente ebenfalls als tauglich erachtet, um der Arbeitslosigkeit Herr zu werden. Bisher wurde auf die Botschaft zur Ferieninitiative verwiesen. Dort ist man meines Erachtens doch allzu zögernd.
Worum es mir aber letztendlich geht, ist doch die Frage: Was gedenken die Behörden zu unternehmen angesichts der Tatsache, dass heute kein Tag vergeht, an dem uns nicht Meldungen erreichen, dass dort wieder Personalstopp ver- ordnet wurde, dass dort wieder Stellen abgebaut wurden, dass dort wieder Rationalisierungsmassnahmen ins Auge gefasst worden sind? Versetzen Sie sich eine Sekunde lang in die Rolle des kleinen Mannes von der Strasse, den diese Meldungen erreichen und der sich fragt: Wo werde ich in fünf Jahren überhaupt noch arbeiten? Was werden bei- spielsweise meine Kinder tun ? Es wäre gewiss einmal an der Zeit, dass sich Behörden, aber auch die Privaten gemeinsam Gedanken machen darüber, wie eine Beschäftigungspolitik der Zukunft aussieht. Es ist immerhin in der bundesrätlichen Antwort darauf hingewiesen worden, dass auf dem Gebiet geforscht wird. Es haben die Oeffentlichkeit bisher eigent- lich wenig oder keine Antworten erreicht.
Zu guter letzt haben wir nach den Grenzen von Beschäfti- gungspolitik und Umweltbelastung gefragt und darauf die Antwort erhalten, die uns einigermassen zuversichtlich stimmt, dass Umweltbelastung und wirtschaftliche Prosperi- tät sich nicht a priori ausschliessen müssen. Ich hätte es durchaus begrüsst, wenn darauf hingewiesen worden wäre, dass man aus gewerkschaftlicher Sicht, beispielsweise in der Bauwirtschaft, die Gewerkschaft Bau und Holz, darauf hingewiesen hat, wie auch in Zeiten der starken Berücksich- tigung des Umweltschutzes die Beschäftigung gesichert werden kann. Ich hoffe, dass es uns gelingt, in dieser Rich- tung voranzuschreiten.
Uns geht es - ich wiederhole es und schliesse damit - um eine Beschäftigungspolitik für die Zukunft. Das hat auch etwas damit zu tun, dass man versucht, den Bürgern die Angst zu nehmen, die sich dann politisch so eigenartig verschlungene Wege sucht, wie kürzliche Wahlresultate ja allüberall gezeigt haben. Ich wäre Herrn Bundespräsident Furgler dankbar, wenn er zu meinen Fragen, vor allem betreffend Statistik, noch Stellung nehmen könnte.
Bundespräsident Furgler: Sie haben schon aus der schriftli- chen Antwort auf die wichtigen Fragen verspürt, dass der Bundesrat jederzeit mit Ihnen zusammen eine kluge Wirt-
schaftspolitik im Interesse unserer freien Unternehmungen, im Interesse der Sozialpartner, Arbeitgeber/Arbeitnehmer, führen will und auch führt.
Ganz kurz zu den Ergänzungsfragen:
Zur Beschäftigungslage: sie hat sich im Vorjahresvergleich in den letzten Quartalen, wie Herr Leuenberger selbst fest- hielt, eindeutig verbessert. Im zweiten Quartal 1985 lag die Beschäftigung um 0,6 Prozent und im dritten sogar um 0,9 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Ueber das Jahr gerechnet dürfte die Beschäftigung 1985 um etwa 0,75 Prozent oder rund 20 000 Erwerbstätige zunehmen. Zum Ergebnis des dritten Quartals hat die Industrie am meisten beigetragen, plus 1,3 Prozent. Die Beschäftigung im Baugewerbe sta- gnierte; der Dienstleistungssektor expandierte zuletzt deut- lich, 0,8 Prozent im dritten Quartal. Auch saisonbereinigt zeigen sich die gleichen Entwicklungen.
Spiegelbildlich zur Zunahme der Beschäftigung hat die Arbeitslosigkeit erfreulicherweise abgenommen. Im Oktober meldeten noch 104 Betriebe für 1316 betroffene Arbeits- kräfte Kurzarbeit. Die Zahl der Ganzarbeitslosen betrug im dritten Quartal 22 977; das sind 6674 weniger als ein Jahr zuvor. Wir sind uns alle darüber im klaren, dass für den einzelnen davon Betroffenen und seine Familie nach wie vor ein Problem besteht.
Im dritten Quartal hielten sich gemäss Unternehmensbefra- gung der Konjunkturforschungsstellen in der Frage nach der Beurteilung der Belegschaftsgrösse die Urteile «zu gross, zu klein» die Waage - so die Forschungsstelle ETH. Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften - das möchte ich unterstreichen, weil es auch für die Gewerkschaften Folge- rungen aus diesem Faktum zu ziehen gilt - akzentuierte sich. Ich bin kein Prophet, aber ich glaube, mit Ihnen zusam- men sagen zu müssen, dass wir gegen Ende dieses Jahr- hunderts mit dem Technologieschub, den wir zu bewältigen haben, dieser Frage immer wieder begegnen werden: Wie können wir - wir tun es im BIGA mit der Berufsbildung - zusammen mit den Kantonen überall den Leistungsgrad so anheben, dass auch diese geforderte höhere Leistungsbe- reitschaft, eben qualifizierte Arbeitskräfte, sichergestellt werden kann? Der Wille der jungen Generation, das zu tun, ist eindeutig vorhanden.
Ein zweiter Punkt, der von Herrn Leuenberger aufgegriffen worden ist: Statistik. Ich gebe ihm recht. Im statistischen Bereich sind noch viele Verbesserungen notwendig. Die zum ersten Teil Ihrer Frage bekanntgegebenen Unterlagen beweisen Ihnen aber auch, wie sorgfältig wir gerade im Arbeitsmarkt tätig sind. Und alles, was sich zusammen mit dem neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz jetzt schon als fruchtbar erweist, ist uns gemeinsam bekannt. Ich meine auch die Möglichkeiten, die wir gewonnen haben, präventiv zu operieren. Für mich ist das nach wie vor ein entscheiden- der Pluspunkt des neuen Gesetzes; denn alles, was in Rich- tung Umschulung geht, hilft den von strukturellen Proble- men Betroffenen, neue Stellen zu finden. Ich möchte hier doch darauf aufmerksam machen, dass wir im BIGA seit Jahren diese Arbeit mit grösster Sorgfalt vorbereitet und jetzt in die Tat umgesetzt haben. Das darf einfach nicht vergessen werden. Wir werden weiterhin so handeln.
Wenn wir jeweils sagen, es gebe, strukturell gesehen, ein gewisses Mass an Arbeitslosigkeit, dann heisst das natürlich nicht, dass es aus unserer Sicht erwünscht sei, dass es hingenommen werde, wenn die gleichen Personen davon betroffen sind, oder dass wir uns darüber keine Sorgen zu machen brauchten. Richtig ist - und das muss gesagt wer- den, wenn man ehrlich miteinander um wirtschaftspolitisch gute Lösungen ringt -, dass die strukturelle Arbeitslosigkeit bis zu einem gewissen Grade zurzeit noch unvermeidbar erscheint. Die Wirtschaft ist ein Organismus, in dem konti- nuierlich neue Arbeitsplätze entstehen, andere aber ver- schwinden. Sie wissen das aus Ihren Gewerkschaftserfah- rungen genauso, wie es die Arbeitgeberseite weiss, genauso wie wir es als Mitglieder dieses Rates oder dieser Regierung wissen: Nichts lässt sich versteinern. So wie mit Hilfe der Technologie neue Unternehmungen geschaffen werden können, sind andere aus Rationalisierungsgründen ver-
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Interpellation Leuenberger-Solothurn
schwunden, oder weil der Marktbedarf sich nicht mehr gleich präsentiert.
Mir kommt es darauf an, mit Ihnen zusammen, vor allem auch mit den Unternehmern, neue Arbeitsplätze zu schaffen unter voller Ausnutzung der Chancen, die uns die neue Technologie bietet. Der schweizerische Arbeitsmarkt zählt heute rund drei Millionen Arbeitnehmer. Sie unterscheiden sich ausbildungsmässig und in beruflicher Hinsicht stark voneinander. Sie wohnen an den verschiedensten Orten. Wenn im Zuge des strukturellen Wandels Arbeitsplätze an einem bestimmten Ort verschwinden und an einem andern Ort wieder neu entstehen, dann ergeben sich Koordinations- probleme, Reibungsverluste, die wir nicht durch Druck auf den Knopf in Bern lösen können.
In diesen Prozessen beobachten wir eine vorübergehende Arbeitslosigkeit struktureller Art. Darf ich in diesem Zusam- menhang ein klassisches Beispiel nennen? Wir haben hier mehrfach über die Waggonfabrik Schlieren gesprochen. Im Zeitpunkt der Ankündigung der Schliessung - Mai 1983 - beschäftigte die Firma in Schlieren 740 Mitarbeiter; 90 Lehr- linge konnten ihre angefangene Lehre beenden. 463 Mitar- beiter haben eine neue Stelle gefunden; 57 werden im glei- chen Konzern weiterbeschäftigt; 121 wurden vorzeitig ord- nungsgemäss pensioniert; drei Ausländer entschlossen sich zur Rückkehr in ihre Heimat; ein Mitarbeiter konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelt werden, aus sprachlichen Gründen fünf ausländische Mitarbeiter, die konzerninterne Angebote ausgeschlagen hatten; sie wurden dann im Juli 1985 als arbeitslos registriert. Der Wiederauf- bau des Areals ist im Gange. Sieben Unternehmen werden neu rund 1000 Arbeitsplätze schaffen. Der Aufbau braucht einige Zeit. Die Arbeitsplätze waren beim Auslaufen der Tätigkeit der Waggonfabrik nicht alle verfügbar; zum Teil wurden neue Anforderungsprofile nötig. Aber ich nenne dieses Beispiel, um Ihnen zu zeigen, dass wir mit der fort- schrittlichen Wirtschaftspolitik - die wir von seiten der Eid- genossenschaft miteinander führen, in Koordination mit den Kantonen, vor allem aber auch den Unternehmerentschlüs- sen, die das Zentrum des Ganzen beinhalten - strukturelle Probleme meistern können.
Die wirtschaftspolitische Antwort auf das Problem der struk- turellen Arbeitslosigkeit ist von uns in der Antwort auf Ihre dritte Frage schriftlich festgehalten. Es geht - wenn ich es zusammengefasst nenne - darum, die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes aufrecht zu erhalten, womöglich zu ver- bessern, die Anpassung, die nötig ist, zu erleichtern, zu unterstützen. Daher rufe ich Ihnen die Stichworte zu: Förde- rung der Aus- und Weiterbildung, Ausbau der Arbeitslosen- versicherung, wie wir sie gemacht haben, mit den präventi- ven Möglichkeiten.
Ich habe den Eindruck, dass wir hier, mit Blick auf diese Instrumente, europaweit recht gut dastehen. Den Entscheid, den Wohnort zu wechseln, sich anderswo engagieren zu lassen, können wir dem Arbeitnehmer nie abnehmen. Die Vollbeschäftigung, nach der Sie sich erkundigen und um die wir kämpfen, ist ja mit ein Teil unserer ganzen Wirtschafts- strategie: Kampf gegen Inflation, Kampf um aussenwirt- schaftliches Gleichgewicht, Kampf um Vollbeschäftigung, das sind die Punkte dieses Dreiecks. Die Vollbeschäftigung ist ein makroökonomisches Ziel, das nur im Rahmen der Gesamtwirtschaft erreichbar ist. So viel zu diesem Punkt. Sie haben sich auch noch einmal nach der generellen Arbeitszeitverkürzung als Instrument zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit erkundigt. Wir haben bereits Antworten gegeben: Soweit der Produktivitätsfortschritt anstelle von mehr Lohn in Form von kürzeren Arbeitszeiten an die Arbeit- nehmer weitergegeben wird, sind keine Rückwirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten. So betrachtet schaffen kür- zere Arbeitszeiten auch keine Probleme. Die Frage ist somit, wie man zwischen konjunktur- und strukturbedingter Arbeitslosigkeit in diesem Zusammenhang zu unterschei- den vermöge. Bei konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit wür- den generelle Arbeitszeitverkürzungen logischerweise bein- halten, dass in Zeiten starker Ueberkonjunktur und bei allge- meinem Arbeitskräftemangel die Arbeitszeit symmetrisch
wieder erhöht werden müsste. Das lässt sich so ja nicht mehr denken. Generelle Arbeitszeitverkürzungen sind nach unserer gemeinsamen Erfahrung auch in unserer Wirtschaft meistens irreversibel, es sei denn, dass die Gewerkschaften mit den Arbeitgeberorganisationen sich bereit fänden, auch über einzelne dieser Probleme direkt zu verhandeln.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Kurzarbeitre- gelung, bei der die Arbeitszeit temporär dem Arbeitskräfte- bedarf einzelner Firmen angepasst wurde und weiterhin angepasst wird.
Die andere Ursache vorübergehender Arbeitslosigkeit, über die ich schon sprach, ist der Strukturwandel. Dieser lässt sich durch generelle Arbeitszeitverkürzung nicht zum Ver- schwinden bringen, als makroökonomisches Problem! Auch bei einer 35-Stundenwoche werden beispielsweise Arbeits- plätze verschwinden und neue entstehen. In der Ueber- gangsphase zu markant kürzeren Arbeitszeiten wäre es sogar denkbar, dass erforderliche strukturelle Anpassungen zeitlich hinausgeschoben würden. Sie alle, die Sie im Wirt- schaftsbereich tätig sind, werden das von Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite bestätigen können.
Ich meine also, dass generelle Arbeitszeitverkürzungen auch noch aus einem anderen Grunde als schlechte Antwort auf strukturell bedingte Arbeitslosigkeit erklärt werden müssten: Gleichzeitig, da an bestimmten Orten Arbeitskräfte freigesetzt werden, fehlen an anderen Orten Arbeitskräfte. Generelle Verkürzungen hätten zur Folge, dass die auch heute zu beachtenden und zu beobachtenden Knappheits- probleme bei verschiedenen Arbeitskräftekategorien noch grösser würden. Daran sind die Gewerkschaften ebenso wenig interessiert wie die Arbeitgeberseite.
Die Vorstellung, die vorhandene Arbeit generell auf mehr Hände zu verteilen, ist auf den ersten Blick naheliegend und scheint sofort einleuchtend. Bei genauem Hinsehen zeigt es sich aber, dass diese Vorschläge kein Patentrezept beinhal- ten, weil je nach Branche bestimmte Voraussetzungen gefordert werden.
Mit anderen Worten: Hier ist das weite Feld der direkten Gespräche zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorga- nisationen abgesteckt. Ich erwarte durch die Klugheit, die beidseits herrscht, auch branchenangepasste Lösungen. Ich habe mit grosser Freude auch an internationalen Konfe- renzen feststellen dürfen, dass unsere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sich mit dieser Branchenbezo- genheit viel bessere Lösungen zu gestalten wussten als andere Länder, wo auf einem staatlichen Level direkt, über die Branchen hinweg verordnet worden ist. Hier erblicke ich, auch aus der Sicht des Fragestellers, eine echte Chance für weitere Gespräche.
Aus der Sicht des Bundesrates werden wir die Bedingungen sicher im Rahmen der geltenden Rechtsordnung laufend untersuchen, um festzustellen, wie wir diese Prozesse för- dern können. Sie wissen ebenso gut wie ich, dass neben der Wochenarbeitszeit, die Lebensarbeitszeit mit eine Rolle spielt, dass wir bei der Behandlung unserer Sozialversiche rungen wieder gefordert sind, dort Lösungen zu finden. Ich möchte aus Zeitgründen jetzt nicht darauf eingehen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ergänzungen gezeigt zu haben, dass wir Ihre Fragen ernst nehmen, sowie die Dialogbereit- schaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in jeder Hinsicht fördern.
Präsident: Herr Leuenberger ist von der Antwort des Bun- desrates befriedigt.
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Interpellation Leuenberger-Solothurn Beschäftigungspolitik Interpellation Leuenberger-Soleure Politique de l'emploi
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1985
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Anno
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Session
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Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
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Datum
03.12.1985 - 08:00
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Data
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