2185
Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung
dass er praktikabel wäre. Praktikabel wäre natürlich dieser Artikel 5 Absatz 1bis, wie ihn die Minderheit vorschlägt. Er wäre eine Pro-memoria-Vorschrift - ich habe das in der Kommission übrigens auch gesagt -, eine Bestätigung für die nachherige Rechtsanwendung. Das Gesetz über Entwicklungshilfe und humanitäre Zusammenarbeit ist natürlich ohnehin zu berücksichtigen, wie andere Gesetze, wenn das in einem Erlass nicht ausdrücklich wegbedungen ist. Das sind Erlasse der gleichen Stufe. Das gilt also ohne- hin, so dass man sagen kann, eine solche Ergänzung würde auch nichts schaden und würde uns bei der Behandlung nicht neue Aufgaben überbinden. Das ist nicht das Problem. Ich habe das in der Kommission auch dargelegt.
Es gibt aber eine grundsätzliche Frage; auf diese haben die Herren Cavadini und Hunziker hingewiesen: Soll man in einem Gesetz auf andere verweisen, wenn sie ohnehin gültig bleiben? Wenn man das häufiger macht, dann könnte dar- aus einmal das sogenannte argumentum e contrario kon- struiert, nämlich abgeleitet werden: wenn man in einem Bundesgesetz nicht auch die Respektierung anderer Gesetze ausdrücklich vorbehält, dann gelten diese anderen Bestimmungen nicht, dann gilt das Prinzip der sogenannten. lex posterior. Das ist ein Bedenken gegen eine solche Ergänzung, die - ich möchte das noch einmal sagen - nicht schadet, aber auch nicht nötig ist, gewisse grundsätzliche Probleme aber mit sich bringen könnte.
Zusammenfassend: Der Bundesrat bleibt bei seinem Antrag in bezug auf diesen Artikel. Eine Ergänzung erachtet er als nicht nötig.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
52 Stimmen 62 Stimmen
Art. 37 Abs. 4 und Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 37 al. 4 et ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
90 Stimmen 3 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.038 Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale
Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Mai 1985 (BBI II, 387) Message et projet d'arrêté du 22 mai 1985 (FF II, 380)
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Mauch, Borel, Lanz, Maeder-Appenzell)
Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, den Pflichtlagervertrag mit der Kernkraft- werk Kaiseraugst AG aufzuheben.
Antrag Ruf-Bern Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité
Entrer en matière Minorité (Mauch, Borel, Lanz, Maeder-Appenzell) Renvoi au Conseil fédéral avec mandat d'annuler le contrat de stockage avec la SA Energie nucléaire de Kaiseraugst.
Proposition Ruf-Berne Ne pas entrer en matière
Euler, Berichterstatter: Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG schloss 1974 mit verschiedenen ausländischen Firmen Ver- träge ab über die Beschaffung und Anreicherung von Uran für das geplante Kernkraftwerk Kaiseraugst. Von 1978 an erhielt sie vertragsgemäss angereichertes Uran in Form von Uranhexafluorid (UF6). Zu ihrer finanziellen Entlastung ver- kaufte die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG 1981 einen Teil davon. Die gesamte verbleibende Menge beträgt 182 Ton- nen Uran. Dieses ist heute in Pierrelatte, Frankreich, gela- gert. Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG beabsichtigt, das Material in die Schweiz zu überführen. Als Lagerort ist das Gebäude des stillgelegten Kernreaktors DIORIT im Eidge- nössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) in Würenlin- gen vorgesehen, da keines der bestehenden Atomkraft- werke geeignete Lagermöglichkeiten zur Verfügung stellen konnte.
Am 30. September 1977 schloss die Kernkraftwerk Kaiser- · augst AG mit dem Delegierten für wirtschaftliche Kriegsvor- sorge einen Pflichtlagervertrag für rund 99 Tonnen Uran in Form von angereichertem UF6 ab. Am 9. Januar 1980 beschloss der Bundesrat, das DIORIT-Gebäude für die Einla- gerung von 100 Tonnen angereichertem Uran zur Verfü- gung zu stellen und ermächtigte den Schweizerischen Schulrat, zu diesem Zweck mit der Kernkraftwerk Kaiser- augst AG einen Mietvertrag abzuschliessen und ein Rah- menbewilligungsgesuch gemäss Atomgesetzgebung einzu- reichen. Mit Bundesratsbeschluss vom 16. März 1981 wurde die Menge auf 200 Tonnen erhöht. Dieses Lager stellt eine Atomanlage dar. Mit der Einlagerung von Uranhexafluorid erbringt das EIR zwar gemäss seiner Bestimmung eine Dienstleistung auf dem Gebiet der Kernenergie. Diese ist aber von der bisherigen Bewilligung für das EIR nicht abge- deckt. Sie bedarf daher einer Rahmenbewilligung gemäss Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz. Es handelt sich dabei um das erste ordentliche Rahmenbe- willigungsverfahren seit Inkrafttreten des Bundesbeschlus- ses. Bewilligungspflichtig ist der Inhaber der Anlage. Das EIR gehört der Eidgenossenschaft. Soll im EIR, also im
Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale
2186
N
19 décembre 1985
Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung, Kernbrenn- stoff eingelagert werden, wird daher die Eidgenossenschaft Inhaberin dieses Lagers, auch wenn das Material einem Dritten gehört. Das führt zu der etwas grotesken Situation, dass die Eidgenossenschaft beim Bundesrat, also bei sich selbst, um Bewilligung nachzusuchen hat. Diese seltsame Situation ist unbefriedigend, und in absehbarer Zeit soll - so die Botschaft, auch Herr Bundesrat Schlumpf hat es ausge- führt - das Verfahren für die Bewilligung bundeseigener Atomanlagen überprüft werden.
Die Genehmigung der Rahmenbewilligung durch das Parla- ment ist keine freie Wahl, weil es nicht um eine Konzession geht. Es müssen aber gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Rahmenbewilligung erteilt werden kann. Erstens: Gefordert ist die Sicherheit der Anlage für den vorgesehenen Zweck. Zweitens muss der Bedarf für das Inland gegeben sein. Drittens muss die schweizerische Beherrschung erwiesen sein.
Am 6. Juni 1981 stellte die Schweizerische Eidgenossen- schaft, vertreten durch den Schweizerischen Schulrat, das Gesuch, es sei ihr die Rahmenbewilligung zur Einlagerung von bis 200 Tonnen Uran in Form von Uranhexafluorid im DIORIT-Gebäude auf dem Areal des EIR zu erteilen. Dem Gesuch lagen ein Sicherheitsbericht sowie ein Bedarfsnach- weis bei.
Gemäss Bundesbeschluss zum Atomgesetz sind innert Frist 1182 Einwendungen eingegangen. Unter den Einwendern befindet sich ein Kanton, sieben politische Parteien und neunzehn Umweltschutz- und Atomkraftgegnerorganisatio- nen; der Rest sind Einzelpersonen. Die meisten Einwender machen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Einlage- rung geltend. UF6 sei leicht flüchtig, hochgiftig und stark korrosiv. Die Auswirkungen von Uranhexafluorid seien nicht genügend bekannt, und in der Schweiz seien noch nie grössere Mengen dieses Materials gelagert worden. Zudem besteht eine Kritikalitätsgefahr, wenn zu den Behältern Was- ser hinzutritt.
Ebenfalls verneinen die Einwender den Bedarf. Als Gründe werden angeführt, die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG ver- füge noch gar nicht über ein Atomkraftwerk, in dem sie Uran einsetzen könnte. Zudem müsse das Uranhexafluorid, das UF6, zu Brennelementen verarbeitet werden, was in der Schweiz nicht möglich sei. Im weiteren verlange die Herstel- lung von Brennelementen das Element Zirkonium, dessen Lieferung gemäss den multilateralen Absprachen auch bewilligungspflichtig sei; die Einlagerung sei daher nicht geeignet, zur wirtschaftlichen Landesversorgung beizutra- gen. Die vorgesehene Lagerung entspreche nicht einem Gesamtkonzept, sondern diene nur den wirtschaftlichen Interessen der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG und sei des- halb nicht pflichtlagerwürdig.
Bundesrat und Kommissionsmehrheit sahen diese Ein- wände als nicht stichhaltig an. Die Sicherheit und der Schutz des Menschen wird von allen zuständigen und mit- verantwortlichen Stellen als gegeben betrachtet. Der Bedarf für das Inland hat einen engen Zusammenhang mit der Bedarfsbeurteilung überhaupt. Wenn man den Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk bejaht, was Bundesrat und Parla- ment in der Frage Kaiseraugst mehrheitlich getan haben, dann ist die Bedarfsfrage für die Lagerung der Brennstoffe zwangsläufig ebenfalls zu bejahen. Es müsste allerdings dafür gesorgt werden, dass das einzulagernde Material im Inland verwendet wird, falls es die Kernkraftwerk Kaiser- augst AG nicht selber brauchen könnte.
Die Kommission hat deshalb einen Rückweisungsantrag von Frau Mauch mit dem Begehren, den Pflichtlagervertrag aufzuheben, mit 11 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abge- lehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde mit 10 zu 7 Stimmen ein Eventualantrag von Frau Mauch, dass sämtliche der Eidge- nossenschaft aus der Vorlage entstehenden Kosten vollum- fänglich von der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG dem Bund zurückzuzahlen seien. Die Kommissionsmehrheit hielt mit dem Bundesrat an der Auffassung fest, das nicht brennfä- hige Zwischenprodukt Uranhexafluorid sei trotzdem pflicht- lagerwürdig.
Ich persönlich - der Minderheit angehörend - bin der Ansicht, wenn schon Pflichtlagerhaltung, dann in Form von fertigen Brennelementen, die in Krisenzeiten auch sofort gebraucht werden können.
Sie haben in erster Linie über das Rahmenbewilligungsge- such zur Einlagerung des Zwischenproduktes Uranhexa- fluorid auf dem Areal des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung (EIR) zu entscheiden. Im Namen der Kom- mission habe ich Ihnen Zustimmung zum Bundesbeschluss zu beantragen, wie er auf Seite 17 der Botschaft abgedruckt ist.
M. Cavadini, rapporteur: Pour son installation, la société anonyme Energie nucléaire de Kaiseraugst a passé des contrats pour la fourniture et l'enrichissement d'uranium en 1974 déjà. Elle a reçu, dès 1978, de l'uranium enrichi sous forme d'hexafluorure d'uranium. Elle en possède aujour- d'hui à peu près 183 tonnes soit l'équivalent d'une charge initiale et de trois recharges annuelles. Le tout est entreposé à Pierrelatte en France. Kaiseraugst SA souhaite transférer cette réserve en Suisse, dans un bâtiment désaffecté à l'Institut fédéral de recherches en matière de réacteurs, à Würenlingen.
Le Conseil fédéral a autorisé le Conseil des Ecoles polytech- niques fédérales à passer un contrat de location avec Kaise- raugst SA et à présenter une requête en autorisation géné- rale pour une quantité de 200 tonnes. Nous rappelons que les équipements pour l'entreposage de combustible nucléaire sont des installations atomiques au sens de la loi. L'autorisation d'exploitation dont bénéficie l'Institut fédéral ne couvre pas l'entreposage des combustibles nucléaires qui ne seraient pas destinés à la recherche. L'entreposage projeté requiert donc une autorisation générale.
En 1981, la Confédération représentée par le Conseil des Ecoles polytechniques, a demandé une autorisation géné- rale d'entreposer sur le bien-fonds de l'Institut fédéral de recherche à Würenlingen les matières dont nous nous entre- tenons. Une démonstration du besoin était jointe à la requête qui fut publiée en 1982. Dans le délai imparti, près de 1200 objections ont été formulées, dont celles d'un canton, de sept partis politiques, de dix-neuf organisations écologistes. On faisait valoir, par exemple, que le bâtiment envisagé n'était pas construit pour résister à des actes de guerre. Rappelons qu'aucune de nos installations nucléaires ne l'est et cet argument ne saurait être retenu. Un tel entreposage est conforme à tous nos engagements inter- nationaux.
Plusieurs opposants manifestent leur inquiétude quant à la sécurité des installations et aux atteintes portées à la région. Nous mentionnons qu'à l'étranger, l'hexafluorure d'uranium a souvent été entreposé à ciel ouvert et sans conséquence aucune pour l'environnement. Les conteneurs prévus ont subi avec succès des tests rigoureux, l'entreposage aurait lieu en sous-sol dans des locaux étanches, le projet paraît donc sûr.
Si nous examinons la clause du besoin, nous constatons que l'approvisionnement économique du pays justifie la demande présentée. En outre, si l'on admet la nécessité d'une centrale nucléaire, on admettra sans peine celle du combustible indispensable à son fonctionnement.
L'autorisation générale est liée à la condition que cet hexa- fluorure d'uranium soit utilisé pour Kaiseraugst, ou bien pour une centrale suisse. L'autorisation générale fixe le site et définit le projet. Elle précise le genre de matière entrepo- sée et la capacité de l'entrepôt. Sa validité est fixée à trois ans. Le Conseil fédéral, en cas de besoin, peut la prolonger. L'autorisation générale entrera en vigueur dès que Kaise- raugst SA aura passé avec les autres exploitants des centra- les nucléaires suisses, des contrats précisant que l'uranium entreposé sera disponible en priorité pour ces installations, c'est-à-dire pour ces autres centrales si Kaiseraugst ne se construisait pas.
Sur le plan financier, Kaiseraugst SA paiera un loyer pour le bâtiment occupé et dédommagera la Confédération pour les frais supplémentaires imputables aux mesures de sécurité et
Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung
2187
de protection. La société remboursera enfin les dépenses que la Confédération aura à supporter de par la responsabi- lité civile d'exploitant qu'elle a sur ce dépôt.
La majorité de votre commission par 10 voix contre 4 et 3 abstentions vous propose d'entrer en matière et d'accepter l'arrêté fédéral concernant l'autorisation générale octroyée pour l'entreposage d'uranium enrichi à Würenlingen.
Ruf-Bern: Im Namen der Mehrheit unserer Fraktion bean- trage ich Ihnen, auf das vorliegende Geschäft nicht einzutre- ten, die Rahmenbewilligung also nicht zu erteilen. Unsere ablehnende Haltung beruht auf der Prüfung der Bedarfs- frage unter dem Gesichtspunkt der Krisen- und Kriegsvor- sorge sowie auf dem Stellenwert des Lagers im gesamten aktuellen energiepolitischen Umfeld.
Die vorgesehene Lagerhaltung entspricht in dieser Form nach unserer Auffassung nicht den zweifellos unbestritte- nen Bedürfnissen der Landesversorgung, weil sie die Abhängigkeit der Schweiz in Friedenszeiten im Bereich der Kernbrennstoffversorgung nicht vermindert, sondern nur verlagert oder sogar noch verschärft. Man wird nicht nur Probleme bei der Beschaffung des Rohstoffs Uran selbst und bei dessen Zwischenverarbeitung zu Uranhexafluorid, sondern auch Schwierigkeiten bei der Aufbereitung des UF6 zu Brennelementen zu bewältigen haben. Insgesamt dreimal soll man also, zeitlich gestaffelt, vom Ausland abhängig werden.
Das Ziel der Kriegs- und Krisenvorsorge muss eine umfas- sende Lagerhaltung mit einem Minimum an Risiken sein, um damit die wirtschaftliche Erpressbarkeit unseres Landes möglichst klein zu halten. Das Uranhexafluorid muss im Ausland zu Brennstoff aufgearbeitet werden, bevor es in den Atomkraftwerken der Schweiz verwendet werden kann. Ich frage mich, ob diese Aufbereitung in wirklichen Krisenlagen gewährleistet wäre. Zwar verfügen mehrere europäische Länder und auch die USA über Aufbereitungsanlagen, aber in einen Konflikt wären - das sollte jedermann klar sein - mit grösster Wahrscheinlichkeit mehrere Staaten verwickelt, abgesehen davon, dass bei kriegerischen Ereignissen die Atomkraftwerke aus Sicherheitsgründen ohnehin ausge- schaltet werden müssten. Es darf im übrigen ernsthaft bezweifelt werden, wie gross der Stellenwert von Staatsver- trägen, die übrigens in der Regel kündbar sind, über die Aufarbeitung von Uranhexafluorid zu Brennelementen in wirklichen Krisenlagen wäre.
In einer im Jahre 1979 veröffentlichten Studie hat die soge- nannte Brennstoffkommission festgestellt, dass Uranhexa- fluorid als strategische Reserve denkbar sei, wenn gleichzei- tig die Herstellung von Brennstoffelementen sichergestellt sei. Dies ist in der Schweiz bekanntlich nicht der Fall. Die Erstellung einer solchen Anlage wäre auch nicht wün- schenswert.
Die Kommission hat nebst der Lagerhaltung von Natururan unter anderem eine jederzeit einsetzbare Reserve von ferti- gen Brennelementen in der Schweiz empfohlen. Das Gesuch orientiert sich jedoch nicht an diesen Empfehlun- gen. Offenbar sind rein finanzielle Gründe dafür verantwort- lich, dass über die normale Reserveladung pro AKW hinaus keine grössere Sicherheit im Bereiche der diesbezüglichen Landesversorgung durch fertige Brennstäbe angestrebt wird, wie auch Fachleute aus der Atomwirtschaft bestätigen. Neben der grundsätzlichen Anzweiflung der Zweckerfüllung durch ein solches Uranlager sind ein paar Modalitäten sehr merkwürdig. Besitzerin des Uranhexafluorids ist die Kern- kraftwerk Kaiseraugst AG. Der Bund könnte aber in kriti- schen Zeiten nur bis zu 50 Prozent des Bestandes nutzen. Die anderen 50 Prozent stünden der Kaiseraugst AG zur Verfügung. In ihrer Vernehmlassung hat die Regierung des Kantons Basel-Stadt zu dieser Frage unter anderem folgen- des ausgeführt: «Eine Vorsorgepolitik dieser Art darf sich allerdings nicht allein an den Bedürfnissen eines bestimm- ten Unternehmens oder einer bestimmten Produktionsan- lage orientieren. Im Falle der Uranvorsorge leiten sich die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Landesverteidigung von der Elektrizitätserzeugung in allen schweizerischen Kern-
kraftwerken respektive vom Landesbedarf an der in diesen Kernkraftwerken erzeugten elektrischen Energie ab. Eine Vorratshaltung für Uran, die nur auf die Interessen eines einzelnen Kernkraftwerkes ausgerichtet ist, wird somit den Forderungen der wirtschaftlichen Landesverteidigung nicht gerecht.»
Die Schwierigkeiten der Kaiseraugst AG bei der Realisierung ihrer geplanten Anlage sind Ihnen wohlbekannt. Sie hat bisher nicht bauen können, aber offenbar die aufgenomme- nen Anleihen dazu verwendet, auf dem Uranmarkt in gros- sem Masse zu spekulieren, wie eine Liste der entsprechen- den Verträge bestätigt. Es liegt somit auf der Hand, dass grossenteils unternehmerische, spekulative Gesichtspunkte für das eingereichte Gesuch verantwortlich sind. Bei Pflicht- lagerverträgen übernimmt der Bund gegenüber den Banken eine Garantie, so dass der Vertragspartner in den Genuss von Krediten mit Vorzugszinsen bis zu 90 Prozent des Wer- tes der eingelagerten Waren kommt. Damit wird der speku- lative Charakter der Angelegenheit vollends deutlich.
Ist es richtig, dass das Risiko privater Spekulationen auf die Allgemeinheit überwälzt wird? Ist es gut, eine nötige Struk- turbereinigung durch eine Rettungsaktion für eine Unter- nehmung, die seit Jahrzehnten mit einem verfehlten Projekt eine ganze Region tyrannisiert, weiter hinauszuzögern? Ist es klug, die Stellung der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG zu stärken, indem andere Werke ihr die übereilt und spekulativ eingekaufte Ware für die Landesversorgung abnehmen?
Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat hierzu geschrieben: «Die Kernkraftwerk Kaiseraugst hat sich, offenbar ohne zwingende Veranlassung und in spekulativer Absicht, in Geschäfte mit radioaktivem Material eingelassen und sich dabei anscheinend verspekuliert. Das vorliegende Gesuch stellt lediglich eine Hilfskonstruktion dar mit dem Zweck, dem Kernkraftwerk bei der Lösung der aus diesem Geschäft resultierenden Probleme behilflich zu sein. Wir müssen daher das Vorhaben in dieser Form ablehnen.»
Damit kommen wir zum Stellenwert des Gesuchs im Rah- men der heutigen energiepolitischen Landschaft. Ich zitiere nochmals aus der Vernehmlassung von Basel-Stadt: «Die Vorräte an Uran, die für das geplante Kernkraftwerk Kaiser- augst AG angelegt wurden, kommen für den erwähnten Zweck aber schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich hier erst um eine geplante Anlage handelt, für die noch nicht einmal das Bewilligungsverfahren abgeschlossen ist.»
Das ist einer der zentralen Punkte. Das Gesuch geht nämlich von der Realisierung des Atomkraftwerks Kaiseraugst aus oder will sie zumindest weiter vorantreiben. Sie kennen die Situation. Obwohl die Rahmenbewilligung erteilt ist, stehen dem Bau der Anlage in der betroffenen Region Nordwest- schweiz politische Hürden im Wege, die vermutlich und hoffentlich zu hoch sein werden.
Eindeutig sollen also neue Präjudizien und Sachzwänge zugunsten eines AKW Kaiseraugst geschaffen werden. Sachzwänge bestehen aber nicht nur bei Kaiseraugst, wenn das Gesuch bewilligt wird, sondern indirekt ebenso für die weitere künstliche Förderung des Energieverbrauchs und . damit des Wirtschaftswachstums, eine Entwicklung, die unser ökologisches Gleichgewicht zunehmend stärker gefährdet - denken Sie insbesondere an die vielfältigen Gefahren im Zusammenhang mit der sogenannt friedlichen Nutzung der Atomenergie!
Wir sollten uns heute gut überlegen, wie die Stimmung in der hauptsächlich betroffenen Region Nordwestschweiz ist, bevor wir entscheiden. Bedenken Sie, dass immerhin 1182 Einsprachen eingereicht wurden, unter anderem durch alle wesentlichen Umweltorganisationen. Die dabei vorgebrach- ten Bedenken bezüglich der Sicherheit der Anlage sind bereits vom Kommissionspräsidenten skizziert worden.
Ich fasse zusammen: Im Interesse der Landesversorgung in Kriegs- und Krisenzeiten wäre es unseres Erachtens bedeu- tend sinnvoller, für die heute bestehenden Kernkraftwerke direkt verwendbare Brennelemente einzulagern, statt ein Lager für Uranhexafluorid zu bauen, da diese Zwischenma- terie für die weitere Verarbeitung ins Ausland reexportiert werden muss. Angesichts der mit einer Aufbereitung im
Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale
2188
N
19 décembre 1985
Ausland vor allem in Krisenzeiten verbundenen Risiken erachten wir den gesetzlich geforderten Bedarfsnachweis für das im EIR in Würenlingen einzulagernde Uran als nicht erbracht. Die Auslandabhängigkeit der Schweiz im Bereiche der Versorgung mit Kernbrennstoffen könnte mit der Einla- gerung von angereichertem Uran nicht verringert werden. Ich bitte Sie deshalb, unserem Nichteintretensantrag zuzu- stimmen oder - falls Eintreten beschlossen wird - dem Rückweisungsantrag zu folgen, oder aber, als letzte Even- tualität, in der Schlussabstimmung den Bundesbeschluss abzulehnen!
Frau Mauch, Sprecherin der Minderheit: Ich begründe den Rückweisungsantrag der Minderheit der Kommission und werde gleichzeitig - wenn Sie gestatten, Herr Präsident - die Fraktionserklärung der SP-Fraktion abgeben.
Wir stellen fest, dass wir Kernreaktoren haben; dass wir folglich auch nukleare Brennstoffe brauchen und diese irgendwo irgendwie lagern müssen, wundert uns selbstver- ständlich nicht. Was uns hingegen sehr wundert, ist, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch den Schulrat, ein Gesuch um eine Rahmenbewilligung für die Einlagerung von Uranhexafluorid an sich selbst stellt. Das wundert uns auch jetzt noch, nachdem wir alle diesbezügli- chen Erklärungen in der Botschaft und in der Kommission zur Kenntnis genommen haben.
Was uns also beschäftigt, ist nicht die Nuklearbrennstoffla- gerung an sich, sondern es sind die Umstände und in bezug auf diese Umstände insbesondere der Aspekt des Pflichtla- gervertrages. Es handelt sich um ein sogenannt freiwilliges Pflichtlager. Die Kaiseraugst AG hat mit dem Bund einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Wir bestreiten die Pflichtlagerwürdigkeit für die 296 Tonnen Uranhexafluorid. Pflichtlager haben den Sinn, unser Land in Kriegs- und Krisenzeiten mit lebensnotwendigen Gütern zu versorgen. Den Kriegsfall wollen wir einmal grosszügig übersehen. Vor ungefähr zehn Jahren hat unser Kollege Leo Weber als Regierungsrat mir als Grossrätin auf die Frage, was im Kriegsfall mit den Atomreaktoren zu geschehen habe, erklärt, diese würden dann sofort abgestellt. Das ändert zwar wenig bis nichts am Risiko der radioaktiven Verseu- chung durch konventionelle Bombardierungen der Reakto- ren, aber es bedeutet zumindest, dass wir dann auch keinen nuklearen Brennstoff mehr brauchen.
Bleibt der Krisenfall. Wir wissen nicht, welche Art von Krisen man unterstellt, nehmen aber an, dass es zumindest keine europäische Krise sein kann, denn der Brennstoffkreislauf führt ja wieder über das Ausland, bevor das Uran im Reaktor verwendet werden kann. Kommt dazu, dass die Kaiseraugst AG gar kein Kraftwerk hat und vielleicht auch gar nie eines haben wird, um den Brennstoff zu verbrennen.
Dass die in Betrieb stehenden Werke heute eine Jahres- nachladung an Brennelementen vorrätig haben, macht deutlich, dass im Zusammenhang mit dem AKW Kaiseraugst der Landesversorgungsaspekt des Uranhexafluorid-Lagers an den Haaren herbeigezogen ist. Warum? Selbst die Kai- seraugst AG macht kein Hehl daraus, dass es ihr um nichts anderes geht als um die wirtschaftlichen Vorteile des Pflicht- lagerstatuts. Welches sind diese Vorteile? Sie sind finanziel- ler Art, indem erstens die Kaiseraugst AG zur Finanzierung des sogenannten Pflichtlagers Bankkredite zu einem Spe- zialdiskontsatz in Anspruch nehmen kann und zweitens der Kaiseraugst AG als Pflichtlagerhalterin ganz wesentliche Steuervorteile erwachsen, indem für die Bundessteuern eine Unterbewertung des Lagers bis zu 80 Prozent des effektiven Wertes möglich wird. Zusammengenommen resultieren dar- aus für die Kaiseraugst AG Einsparungen in der Grössenord- nung von mehreren Millionen Franken pro Jahr.
Somit stellt die sozialdemokratische Fraktion fest, dass ein- mal mehr die Nuklearenergie durch Massnahmen des Bun- des finanziell begünstigt wird. Einmal mehr hat dies Einfluss auf die Marktstellung aller anderen Energien, vor allem auch der einheimischen umweltfreundlichen Energien.
Aus energiepolitischen Gründen können wir daher diesem Dreh mit der Pflichtlagerhaltung nicht zustimmen. Als abso-
lutes Minimum erachten wir es, dass entsprechend dem Minderheitsantrag zu Artikel 1bis wenigstens sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Lager anfallen, von der Kaiseraugst AG übernommen werden müssen. Ich mache zum Beispiel darauf aufmerksam, dass der Schulrat um eine Rahmenbewilligung nachsucht, dass also diese Vorlage ausgearbeitet werden musste, obschon der Schul- rat nie im Leben irgendwie Uranhexafluorid braucht. Vor allem aber möchte ich Sie im Namen der SP-Fraktion bitten, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen, damit der Bundes- rat den Pflichtlagervertrag kündigen kann.
Weder-Basel: Persönlich stimme ich dem Nichteintreten- santrag von Herrn Ruf zu, und für die Fraktion teile ich Ihnen mit, dass wir den Antrag von Frau Mauch unterstützen. Gegen das Gesuch der Einlagerung wurden nicht weniger als 1182 Einsprachen eingereicht. Diese Einsprachen wur- den selbstverständlich und wie seit Jahren, nach altherge- brachter Usanz, von den Bewilligungsinstanzen niederge- schmettert. Die Sorgen und Aengste, die darin zum Aus- druck kamen, werden überhaupt nicht berücksichtigt, wer- den zur Seite geschoben und übergangen, und man schlägt diesen Einsprechern ihre eigenen Papiere.um die Ohren. Die AKW-Gegner kennen diese Art der Behandlung bis zum Ueberdruss. Unsere Beschwerden, Einsprachen und Rekurse wurden immer abgeschmettert, und wir durften dann noch zu guter Letzt die entsprechenden Kosten bezah- len. In diesem Zusammenhang kann ich hier sagen, dass die AKW-Gegner in der Region Basel im Laufe der letzten 15 Jahre nicht weniger als 300 000 Franken in irgendeiner Form wegen solcher Einsprachen, Rekurse und Gerichts- fälle bezahlen mussten. Uns hat man überhaupt nie Recht gegeben - das ist ja auch nicht zu erwarten. Aber man hat uns immer noch die Kosten auferlegt.
Wie alle atomaren Anlagen in der Schweiz, ist das DIORIT- Gebäude, das jetzt zur Diskussion steht, nicht gegen kriege- rische Einwirkungen gesichert, um so weniger, als natürlich unmittelbar nebenan die Reaktoren Beznau I und II stehen. Was das für die Landesverteidigung für Konsequenzen hat - darauf hat Herr Ruf ebenfalls hingewiesen -, möchte ich Ihnen aufgrund einer unverdächtigen Meldung nachweisen: Der Präsident der Akademie der Wissenschaften in der UdSSR, Alexandrow, hat am 16. Februar 1985 folgendes gesagt: «Werden bei einem militärischen Gegenschlag Atomkraftwerke getroffen (und solche Anlagen), würden in einem Umkreis von mehreren hundert Kilometern um sie herum Flächen entstehen, die für das Leben ungeeignet wären. Am stärksten wären davon die Länder betroffen, in denen die Atomenergiewirtschaft eine dichte Struktur auf- weist.»
Es liegt auf der Hand, dass die USA - die Rede war an die USA gerichtet - und einige ihrer westeuropäischen Verbün- deten bei gegenseitigen Nuklearschlägen ein weit höheres Risiko als die Sowjetunion eingehen würden. Damit ist die Gefahr aufgezeigt, die überhaupt in diesen Werken steckt. Aber bei diesem Geschäft wird das Wort «Pflichtlager> miss- braucht. Ein Pflichtlager im Sinne der Landesvorsorge schliesst nämlich aus, dass andere Länder eine Zugriffs- möglichkeit erhalten. Im Falle dieses lebensbedrohenden Materials ist es jedoch so, dass wir es nach Frankreich reexportieren müssen, wenn wir es verwenden wollen. In Frankreich wird nämlich dieses Material zu Brennelementen verarbeitet. Uebrigens teile ich nicht die Auffassung unseres Präsidenten, wonach es mehrere Firmen gibt; soviel ich weiss, ist nur die SOCEMA in La Hague in der Lage, solche Brennelemente herzustellen.
Mit anderen Worten: Im Krisenfall hat ein fremdes Land zu unserem Pflichtlager Zugriffsmöglichkeit. Nach unserer Auf- fassung sind die finanziellen Vorteile der eigentliche Grund für dieses Pflichtlager. Es wird damit der Firma ermöglicht, zur Finanzierung ihres Pflichtlagers Bankkredite zu Spezial- konditionen entgegenzunehmen. Diese günstige Finanzie- rung ist nur möglich, weil der Bund gegenüber der finanz- starken Bank die Bürgschaft für den Kredit übernimmt. Damit kommt einerseits die KKW Kaiseraugst zu billigen
Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung
2189
Krediten, und andererseits bleibt das Risiko beim Bund. Auch hier sehen Sie, wie der Bund die Atomwirtschaft, und in diesem Fall auch das KKW Kaiseraugst, unterstützt. Ein weiterer Vorteil liegt auch im steuerlichen Bereich. Pflichtlagerhalter sind nämlich berechtigt, diese Pflichtlager unterbewertet in die Steuererklärung einzusetzen. Sie haben vorher von Frau Mauch gehört, dass die KKW Kaiser- augst AG, wenn wir dieses Geschäft abschliessen, davon jährlich mit mehreren Millionen Franken profitiert.
Die Regierung von Basel-Stadt - darauf hat Herr Ruf auch hingewiesen - hat bei ihrer Vernehmlassung (sie wurde bezeichnenderweise in der Botschaft nicht erwähnt) eine recht deutliche Sprache gesprochen. Sie sagt: «Die KKW Kaiseraugst hat sich offenbar ohne zwingende Veranlas- sung und in spekulativer Absicht ins Geschäft mit radioakti- vem Material eingelassen und sich dabei anscheinend ver- spekuliert.» Sie sagt weiter: «Das vorliegende Gesuch stellt lediglich eine Hilfskonstruktion» dar - eine Hilfskonstruk- tion! - «mit dem Zweck, der KKW Kaiseraugst AG bei der Lösung der nun aus diesen Geschäften resultierenden Pro- bleme behilflich zu sein.» Soweit der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Dabei müssen Sie noch wissen, dass die Verfasser dieser Zeilen nicht einmal grundsätzliche AKW-Gegner sind.
Mit anderen Worten: Hier geht es um ein Geschäft, das wir absegnen sollen für die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG; die sich hinter unserem Buckel ins Faustchen lachen wird; das Pflichtlager, das zu diesem Geschäft den Vorwand bildet, nützt uns überhaupt nichts, weil wir ja, wie gesagt, das Material im Kriegsfall oder in Krisenzeiten wieder reexportie- ren müssen.
Wir haben überhaupt keinen Grund, ein solches Geschäft mitzutragen.
Ich bitte Sie persönlich, den Antrag auf Nichteintreten zu unterstützen, und im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie - falls Sie, wie zu erwarten ist, meinem Antrag nicht entspre- chen -, dem Antrag von Frau Mauch zuzustimmen. Wir sollten uns nicht in ein solches finanzielles Abenteuer ein- lassen.
Giger: Die freisinnig-demokratische Fraktion ist für Zustim- mung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung der Rahmenbewilligung für ein Lager mit angereichertem Uran in Würenlingen.
Obwohl die Eidgenossenschaft über das EIR Eigentümerin dieser DIORIT-Anlage Würenlingen ist, bedarf der Entscheid des Bundesrates über die Erteilung der Rahmenbewilligung der Genehmigung durch die Bundesversammlung.
Die für die Erteilung der Rahmenbewilligung geforderten Kriterien dürften erfüllt sein: 1. Sicherheit der Anlage, 2. Bedarfsnachweis im Inland, 3. die Beherrschung in der Nukleartechnik.
Nachdem den Sicherheitsüberlegungen eindeutig Nachach- tung verschafft wird und der Bedarf von Uranbrennstoff für unsere Kernkraftwerke ebenso klar feststeht, bitten wir Sie, dem Nichteintretensantrag Ruf keine Folge zu geben, ebenso den Rückweisungsantrag der Kommissionsminder- heit abzulehnen.
Die Rahmenbewilligung ist mit der Auflage verbunden, dass der Kernbrennstoff, falls er im Kernkraftwerk Kaiseraugst nicht benötigt wird, in den übrigen Anlagen im Inland zur Verwendung gelangt. Eine Vorratshaltung von Brennstoff liegt eindeutig im Interesse der Energiewirtschaft und damit im Interesse unseres gesamten Landes schlechthin. Der Delegierte für Pflichtlager betrachtet das Uranhexafluorid nach wie vor als pflichtlagerwürdig, obwohl es im Bedarfs- fall zuerst zu fertigen Brennelementen aufgearbeitet werden müsste. Der schwierigste Schritt im Brennstoffkreislauf, die Anreicherung, ist jedoch bereits vollzogen, und die Verar- beitung zu Brennelementen kann deshalb an verschiedenen Orten bewerkstelligt werden.
Wir stellen in Abrede, dass die Elektrizitätswirtschaft jede Menge staatlicher Privilegien beanspruche. Wir treten auch entschieden der Auffassung entgegen, dass unter dem Vor- wand der freiwilligen Pflichtlagerhaltung versucht würde,
finanzielle Vorteile im Sinne von billigen Bankkrediten und steuerlichen Vorteilen herauszuwirtschaften. Für den Bund entsteht aus der Pflichtlagerhaltung nur ein theoretisches Risiko, indem er lediglich Garantie für Bankkredite leistet. Dank Vermietung des stillgelegten Reaktors kann der Bund sonst kaum genützten Raum verwenden. Wir müssen doch zufrieden sein, dass es überhaupt eine Gemeinde gibt, die dieses Material bei sich einlagert.
Wir ersuchen Sie, die Anträge auf Nichteintreten und Rück- weisung abzulehnen und dem Bundesbeschluss zuzu- stimmen.
Neuenschwander: Die SVP-Fraktion tritt für die Erteilung der Rahmenbewilligung ein, wonach die 200 Tonnen ange- reichertes Uran in Form von Uranhexafluorid (UF6) im still- gelegten Reaktorgebäude des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung (EIR) einzulagern seien. Wir haben dabei von der interessanten Rechtslage Kenntnis genommen, die darin besteht, dass der Bund als Eigentümer des EIR bei sich selber um die Bewilligung für die Lagerung nachsu- chen muss. Es handelt sich dabei um eines der seltenen In- sich-Verfahren, das jedoch juristisch einwandfrei und im übrigen dadurch politisch abgesichert ist, dass das Parla- ment die vom Bundesrat erteilte Bewilligung genehmigen muss.
Die Energiekommission hat sich ernsthaft und einlässlich mit den Einwendungen gegen die Lagerung des UF6 in den Räumen des ehemaligen Kernreaktors des EIR auseinander- gesetzt. Nach unserer Auffassung konnten dabei von den Energiefachleuten alle Bedenken ausgeräumt und alle Ein- wände entkräftet werden. Dies hindert freilich die einge- schworenen Atomgegner nicht und wird sie nicht hindern, ihre technisch und wissenschaftlich längst widerlegten Behauptungen zu wiederholen und weiterhin düstere Pro- phezeiungen vom kommenden Unheil in die Welt zu setzen, das nach menschlichem Ermessen nie eintreten kann. Ohne jede Hemmung werden dabei zum Zweck der Verängstigung des Volkes auch einwandfrei widerlegte Tatbestände wie- derholt, wofür ich nur ein einziges kleines Beispiel anführen möchte. Die Gegner behaupten, Behälter mit ihrem gefähr- lichen Material seien lediglich gegen einen Sturz aus einem Meter Höhe beschädigungssicher ausgelegt. Sie müssen aber bei einer Einlagerung in Würenlingen 7 Meter hoch gehoben werden. Es liegen indessen Ergebnisse von Typen- tests vor, die beweisen, dass die Behälter einen Fall aus 9 Meter Höhe unbeschadet überstehen. Aehnliches liesse sich gegenüber anderen Sicherheitsanzweiflungen anführen.
Als bedeutsam betrachtet die SVP-Fraktion den Aspekt der Landesversorgung im Krisenfall. Die vorgesehene Lagerung von UF6 erhöht zweifellos die Sicherung der Versorgung mit Kernbrennstoff, auch wenn UF6 in dieser Form nicht direkt verwendet werden kann. Aber besser ist es immerhin - das möchte ich auch Herrn Ruf sagen -, das Materiallager in der Schweiz und nicht im Ausland zu haben; überdies kann es mit einiger Sicherheit auch bei uns der Brennelementfabri- kation zugeführt werden. Bei einer Lagerung im Ausland wäre dies mit Sicherheit nicht möglich.
Im weiteren ergibt sich die Bejahung der Vorlage zwangs- läufig dadurch, dass der Bedarf für ein weiteres Kernkraft- werk vom Bundesrat und von der Parlamentsmehrheit in bezug auf Kaiseraugst anerkannt worden ist. In diesem Lichte gesehen, ergibt sich auch der zwingende Bedarf nach Lagerung von mindestens einem Jahresquantum, das wären diese 200 Tonnen, von selbst. Die Nörgelei der Geg- ner an der Frage der Pflichtlagerhaltung ist ebenfalls unver- hältnismässig, was allerdings ins Bild der grundsätzlichen Atomgegner passt, deren Vertreter konsequent auch an den wissenschaftlich anerkannten und wirtschaftlich nachge- wiesenen und vor allem an den durch Volks- oder Parla- mentsmehrheit bekräftigten Tatbeständen der Nuklearwirt- schaft rütteln.
Ich ersuche den Rat, sich davon nicht irremachen zu lassen, und bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf den Bundes- beschluss einzutreten und ihn gutzuheissen.
N
19 décembre 1985
Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale 2190
Frau Fetz: Bei diesem Geschäft zeigt sich einmal mehr, wie sehr der Bundesrat bereit ist, die wirtschaftlichen Interessen der Energiewirtschaft à tout prix zu unterstützen, auch wenn sie der Sicherheit und den Anliegen grosser Bevölkerungs- teile widersprechen. Die Eidgenossenschaft ersucht, vertre- ten durch den Schulrat, um die Rahmenbewilligung zur Einlagerung von 200 Tonnen Uranhexafluorid. Ein eidge- nössisches Gremium, das zum Zwecke der Forschung das Institut für Reaktorforschung betreibt, ersucht um die Bewil- ligung, wohlverstanden für Material, welches einem privaten Dritten gehört. Ein solches Vorgehen wird von unserer Frak- tion entschieden zurückgewiesen.
Bei dieser Vorlage dürfen zwei Tatsachen, die mehr im Hintergrund sind, nicht vergessen werden: zum ersten die Interessen des Bundes. Bis heute wird die technologische und politische Option für eine atomare Bewaffnung in der Schweiz offengelassen. Trotz Unterzeichnung des Atom- sperrvertrages hat der Bundesrat in seiner Botschaft betref- fend den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atom- waffen 1974 folgendes geschrieben: «Die Beschaffung eines strategischen Abschreckungspotentials liegt ausserhalb unserer Möglichkeit. Eine Nuklearbewaffnung für den ope- rativen Gebrauch vermöchte hingegen den Dissuationswert unserer Armee entschieden zu erhöhen.»
Sie hören richtig, der militärischen Option dient insbeson- dere das Festhalten an der Plutoniumtechnologie, welche zur Hauptsache in dem vom Bund finanzierten EIR in Würenlingen betrieben wird. Ein klassisches Beispiel für die militärisch-industrielle Verflechtung!
Der Bund betreibt eine Forschungspolitik unter der bevor- zugten Förderung der harten Technologie. 1983 beispiels- weise wurden 46 Prozent der Forschungsausgaben des Bundes für die harte Technologie, also Atom-, Landesvertei- digungs- und Weltraumforschung ausgegeben. Und gleich- zeitig deckt man die Machenschaften der privaten Industrie. Damit komme ich zu den Interessen der Kernkraftwerk Kai- seraugst AG. Ich möchte Sie hier an den Uranhandel der Kaiseraugst AG mit Südafrika im Herbst 1981 erinnern. Unter Umgehung des internationalen Boykotts und im Wis- sen darum, dass Südafrika den Atomsperrvertrag nicht unterzeichnet hat, hat die KWK angereichertes Uran dorthin verkauft. Wie der Bundesrat solche Machenschaften deckt, zeigt die Beantwortung der Interpellation von Ruth Mascarin in dieser Sache. Entweder weiss der Bundesrat von nichts, weil er nicht zuständig ist, oder er will nichts wissen, weil er sich zur konkreten Sache nicht äussern will.
In der vorliegenden Botschaft wird dieser Skandalhandel, der eindeutig die Nonproliferationsverpflichtungen unter- laufen hat, mit dem lapidaren Satz abgetan: «Zu ihrer finan- ziellen Entlastung verkaufte die KWK 1981 einen Teil davon.» Punkt - nichts mehr! So etwas nennt sich dann Transparenz in der Informationspolitik. Und für die KWK, die - wie Sie alle wissen - gar kein AKW hat, ersucht der Bund um die Rahmenbewilligung für angereichertes Uran. Mit dieser finanziell äusserst günstigen Zwischenlagerung von grossen Mengen Uranhexafluorid erhält die Kaiseraugst AG auch die Möglichkeit, gleichsam unter staatlicher Aegide, international mit den Preisbewegungen von Uran zu speku- lieren.
Die Lagerung von Uran in Würenlingen dient so bloss den privaten Interessen der Kaiseraugst AG.
Der Bundesrat als notorischer AKW-Befürworter geht bei seiner Argumentation auf die dubiosen Geschäftspraktiken der Kaiseraugst AG selbstverständlich nicht ein, sondern kolportiert die von den Gesuchstellern angeführten Argu- mente: das Lager sei sicher, notwendig, der vorsorglich abgeschlossene Pflichtvertrag sei wertvoll für den Fall kri- senbedingter Bedrohung unseres Landes. In diesem Sinne werden die Bestrebungen der Kaiseraugst AG, deren Aktien zu 35 Prozent in ausländischem Besitz sind, zum Landesin- teresse hochstilisiert.
Unsere Fraktion ist da zusammen mit namhaften Umwelt- und Anti-AKW-Organisationen ganz anderer Meinung. Schon die Lagerung von Uranhexafluorid ist ein gewisses Sicherheitsrisiko, weil die möglichen Folgen dieser hochgif-
tigen, aggressiven und leichtflüchtigen Verbindung heute noch kaum abgeschätzt werden können. Vor allem auch wird über die Folgen von niederen Strahlungsmengen über- haupt nicht gesprochen. Dass diese aber gefährlicher sind, als wir bis jetzt angenommen haben, hat sich in wissen- schaftlichen Untersuchungen, die erst kürzlich veröffent- licht worden sind, gezeigt.
Ferner muss dieses Uran vor seiner Verwendung in jedem Fall im Ausland zu Brennstäben aufbereitet werden. Das Argument Krisenvorsorge entfällt damit, der Pflichtlagerver- trag ist absolut unnötig! Uebrigens - das hat Frau Mauch gesagt -, die AKW werden bei uns bei erhöhter Gefahr sowieso abgestellt. Hier also von Krisenvorsorge zu spre- chen, ist reinste Demagogie.
Ueber den Bedarf brauchen wir keine Worte zu verlieren. Das AKW Kaiseraugst ist nicht nötig und wird auch nicht gebaut. Etwas anderes wird der Widerstand der betroffenen Bevölkerung in der Region gar nicht zulassen.
Aus all den genannten Gründen unterstützt unsere Fraktion den Antrag der Kommissionsminderheit, Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit der Auflage, den Pflichtlager- vertrag mit der Kaiseraugst AG aufzuheben.
Keller: Als Vertreter der engeren Region, in die dieses Lager zu liegen kommt, spreche ich zu Ihnen.
Wir dürfen festhalten, dass einmal mehr der Aargau, die Region unteres Aaretal, die Gemeinde Würenlingen einen wesentlichen Beitrag an die atomare Energiepolitik unseres Landes leistet. Ich darf Ihnen sagen, dass wir bereit sind, diesen Beitrag zu leisten, dass es aber - das dürfen Sie auch wissen - keine Selbstverständlichkeit ist. Wir sind uns bewusst, dass wir damit einen wichtigen Dienst im Gesamt- interesse erbringen.
Auch im Aargau stellt sich gelegentlich die Frage: Warum dieser Kanton, warum nur dieser Kanton? Wir stellen uns gelegentlich auch die Frage, ob diese Politik, die wir als richtig erachten, nicht solidarisch auch von anderen Kanto- nen, anderen Gegenden dieses Landes mitgetragen werden sollte.
Zur Stimmungslage darf ich hier noch erwähnen, dass bei- spielsweise das Postulat Wyss, das nach Standortvarianten für Kaiseraugst gesucht und von einem Leibstadt II, von einem Beznau Ill gesprochen hat, bei uns einigen Staub aufgewirbelt hat. Wir sind froh, dass der Bundesrat dieses Postulat ablehnt. Wir erwarten, dass unsere Bereitschaft beim Bund die gebührende Anerkennung für den Aargau, die Region und die Gemeinde Würenlingen findet. Die Bun- desbehörden dürfen sich durchaus etwas einfallen lassen, wie diese Bereitschaft zu honorieren ist.
Wir appellieren auch an die Solidarität anderer Kantone und Regionen des Landes, etwa mit Blick auf die NAGRA, die Belastungen der atomaren Energiepolitik in ähnlicher Weise mitzutragen, wie wir das zu tun bereit sind.
In diesem Sinne bin ich für Zustimmung zur Rahmenbewilli- gung für das Lager in Würenlingen.
M. Brélaz: Le problème qui nous est posé aujourd'hui ne doit pas être uniquement traité en termes d'opposition ou d'approbation de l'énergie nucléaire comme de nombreux orateurs l'ont fait jusqu'à maintenant. Il s'agit de l'analyser à la fois sous des aspects stratégiques et légaux, ainsi que sur le plan de la clause du besoin.
A propos des aspects stratégiques tout d'abord, on peut s'étonner que cette installation dont les dangers sont avant tout chimiques puisque c'est essentiellement l'acide fluo- rhydrique, si par malheur il devait y avoir un «pépin», qui poserait des problèmes, se trouve en bordure de l'Aar. En effet, l'hexafluorure d'uranium crée de graves difficultés en cas de contact avec des liquides. En outre - c'est un aspect plus amusant du problème, si ce n'est plus triste - cette installation se situe juste à côté d'une majorité des experts en énergie atomique de Suisse. Si par hasard, il devait y avoir un malheur, on aurait stratégiquement éliminé une bonne partie des gens compétents en la matière. Cepen- dant, ce ne sont pas ces questions qui nous intéressent le
Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung
2191
plus ici. Je suis plus concerné par les aspects paradoxaux que l'on trouve dans ce message.
Comme cela a déjà été dit, l'hexafluorure d'uranium n'est pas utilisable sous cette forme. Or, pour nous démontrer le besoin, on nous dit que l'on doit absolument garder cette matière en Suisse pour des raisons économiques et de défense nationale. L'hexafluorure devra être réexportée pour pouvoir être utilisée dans une centrale nucléaire, car nous ne disposons d'aucune installation pouvant la traiter en Suisse, ce qui signifie qu'en cas de conflit, elle ne servira à rien. Certes, on nous dira qu'il y a plus de pays qui sont capables de transformer cet hexafluorure en barres d'ura- nium. Moi, je veux bien, mais si les frontières sont véritable- ment fermées, cela. ne changera rien au problème.
Si Kaiseraugst a besoin de stocker de l'hexafluorure d'ura- nium, on pourrait imaginer logiquement qu'il existe égale- ment pour d'autre centrales nucléaires. Or, seule Kaise- raugst SA - la seule centrale qui n'existe pas pour le moment - demande, en se référant à la clause du besoin - l'installation d'un tel dépôt. Il y a là une singulière façon de respecter la logique en se prévalant d'un besoin qui n'est valable pour aucune installation existante. On peut égale- ment s'étonner d'un certain nombre d'acrobaties juridiques visant à utiliser - comme je l'ai déjà dit - la loi sur l'approvi- sionnement du pays pour justifier un dépôt qui aura pour seul effet de permettre d'amener dans notre pays de l'ura- nium sous forme d'hexafluorure certes inutilisable où il se trouve, mais pas davantage en Suisse en cas de conflit. Personnellement, et c'est également l'avis des autres députés écologistes du Parlement, j'estime que toute cette opération n'a finalement qu'un but purement spéculatif. On va, comme on l'a dit, obtenir de meilleures conditions finan- cières pour Kaiseraugst SA, pour des raisons fiscales.
On trouve des arguties juridiques pour justifier un projet qui, en définitive, ne sert aucun des buts auxquels il est destiné. En conséquence, il ne s'agit pas ici d'être pour ou contre l'énergie nucléaire, mais simplement de faire une gestion conforme à la fois à l'économie et à la législation. Il ne faut pas faire des raisonnements tordus à l'extrême pour justifier l'injustifiable. Nous voterons donc contre l'entrée en matière et les propositions de renvoi ensuite, si cela s'avérait néces- saire. Nous souhaitons que chacun parmi vous réfléchisse essentiellement aux aspects juridiques et économiques du problème. De ce fait, vous constaterez qu'il n'y a aucune raison d'accepter une telle autorisation.
Künzi: Bei diesem wichtigen Geschäft darf nicht ausser acht gelassen werden, dass es dank der ausreichenden und geographisch diversifizierten Leistungskapazität von Brenn- stoff-Fabrikationsanlagen gelingt, die Herstellung der Brennelemente aus dem in der Schweiz gelagerten, ange- reicherten Uran zu sichern, und darauf sind wir angewiesen. Die zur Lagerung vorgesehene Menge könnte, wenn man sie in Kaiseraugst nicht benötigt (und das ist wichtig) - wenn zum Beispiel Kaiseraugst nicht gebaut werden sollte -, in anderen Atomkraftwerken Verwendung finden. Dieser Vor- rat würde für sämtliche Atomkraftwerke der ganzen Schweiz während einer Dauer von zwei Jahren ausreichen. Das heisst also, dass die Energie für zwei Jahre gesichert ist. Die Schweiz, die in der Energieversorgung in besonderem Masse vom Ausland abhängig ist, wird mit der vorgesehe- nen Lagerung von angereichertem Uran eine dringend not- wendige Steigerung der Sicherheit und Unabhängigkeit in der Elektrizitätsversorgung gewinnen. Ich möchte Sie auf folgendes aufmerksam machen: Wir im bevölkerungsrei- chen Kanton Zürich benötigen 60 Prozent Strom aus den Atomkraftwerken. Unsere Wirtschaft wäre nicht mehr gewährleistet, wenn wir diese Energie nicht zur Verfügung hätten.
Der Sicherheitsgrad, Frau Fetz, das möchte ich doch noch sagen, lässt auch erkennen, dass angereichertes Uran mit einem Anreicherungsgrad von nicht mehr als 5 Prozent ein sehr geringes Gefährdungspotential aufweist und zudem einfach zu handhaben ist. Die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Belastung der Bevölkerung, sowohl in hämotoxikolo-
gischer als auch radiologischer Hinsicht können selbst bei schweren Störfällen eingehalten werden. Das geringe Gefährdungspotential zeigt sich auch darin, dass angerei- chertes Uran in dieser Form in anderen Ländern - zum Bei- spiel in Frankreich und den USA - in den Transportbehäl- tern auf freiem Feld gelagert werden darf. Im Eidgenössi- schen Reaktorinstitut haben wir allerdings eine viel idealere Lagerungsmöglichkeit.
Ich gestatte mir noch, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass wir im Kanton Zürich einen Verfassungsartikel haben, nach dem wir bei Atomanlagen im Kanton oder in angren- zenden Kantonen eine Volksbefragung über die Wünschbar- keit einer Atomanlage oder Lagerstätte durchführen müs- sen. Im Rahmen der Vernehmlassung haben wir vor zwei Jahren eine solche Volksabstimmung im Kanton durchfüh- ren müssen, da sich dieses Lager in einem Nachbarkanton befindet. Das Zürchervolk hat mit 80 300 Ja-Stimmen gegen 70 300 Nein-Stimmen zugestimmt.
Im Interesse einer gesicherten Stromversorgung müssen wir diesem Projekt zustimmen.
Humbel: Zu den 1182 Einwendungen: Es wäre für unser Parlament sicher interessant zu erfahren, wie viele dieser Einwendungen von ausserhalb des Kantons Aargau stammen.
Herr Bundesrat Schlumpf kann uns sicher diese Zahlen vermitteln. Es geht hier um Einwendungen, Herr Weder, und nicht um Einsprachen - Einsprachen ist auch ein anderer Begriff.
Ich kenne zwar die gesetzlich garantierten Rechte, die Ein- wendungen, Einsprachen, Beschwerden, Rekurse, auch. Ueber die Bereitschaft der Region Würenlingen, im Landes- interesse diesen Anlagen positiv gegenüberzustehen und sie zu dulden, hat Kollege Keller bereits referiert. Einmal mehr hat Herr Weder hier das Lied des Weltunterganges gesungen.
Im Zusammenhang mit dem dringlichen Bauvorhaben der ETH hat Herr Ständerat Binder in der kleinen Kammer auf einen wunden Punkt hingewiesen. Mit verbalen Erklärungen seitens des Bundesrates sind die Bewohner nicht mehr zufrieden. Man wird vielleicht auch dort einmal ungeduldig werden.
Ich werde jetzt etwas konkreter: Ich stelle eine Frage an Herrn Bundesrat Schlumpf: Warum hat man im Mietvertrag mit der KWK keine Lager- beziehungsweise Deponieent- schädigung zugunsten der Gemeinde Würenlingen einge- baut und vereinbart, zum Beispiel eine jährliche oder eine pauschale Entschädigung? Das wäre doch ein Entgegen- kommen sowohl der Bevölkerung wie der Gemeinde Würen- lingen gegenüber.
Es ist interessant: In dieser Debatte spricht man von einem grossen Geschäft für die KWK. Aber von einem Geschäft für die Gemeinde Würenlingen nicht - dieses Hohe Lied wird da offenbar nicht angetönt, leider Gottes! Man hätte gut daran getan, vor dem Abschluss des Mietvertrages zwischen dem Bund und der KWK die Gemeinde Würenlingen offiziell anzufragen. Gut, vielleicht ist das getan worden; vielleicht ist der Kontakt hergestellt worden, um so mehr als der Gemein- deammann der Gemeinde Würenlingen, Herr Birchmeier, ja Mitarbeiter des EIR ist. Ich frage dennoch, ob noch eine Möglichkeit besteht, einen entsprechenden Nachtrag zum Mietvertrag abzuschliessen. Oder ist hier der Zug schon abgefahren? Ich hoffe es nicht, ich hoffe es wirklich nicht. Diese Einwände werden sich die zuständigen Behörden und Ersteller von Kernanlagen bei künftigen Bauvorhaben mer- ken müssen.
Aus dem Grundsatz heraus «Nicht nur erdulden, eben im Landesinteresse Opfer bringen, sondern auch entschädigt werden, um doch etwas profitieren zu können» habe ich in der Frühjahrssession eine Motion mit folgendem Text einge- reicht: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundla- gen zu schaffen, damit Standortgemeinden und -regionen mit Kernanlagen Vergünstigungen erhalten .... » Sie werden die schriftliche Begründung mit dem entsprechenden
40-N
Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale
2192
N
19 décembre 1985
Antrag des Bundesrates mit seiner Antwort bald zugestellt erhalten.
Aufgrund der vorgebrachten Ueberlegungen bin ich für Ein- treten auf diese Vorlage.
Sager: Es ist das Votum von Herrn Weder, das mich an dieses Pult bringt, insbesondere sein Bezug auf den Präsi- denten der sowjetischen Akademie der Wissenschaften, Herrn Alexandrow. Hier sind einige Anmerkungen unum- gänglich, Herr Weder.
Es handelt sich um den gleichen Herrn Alexandrow, der vor wenigen Jahren erklärt hat, die Antikernkraftwerkbewe- gung im Westen sei von den Elektrizitätsgesellschaften aus wirtschaftlichen Gründen ferngesteuert. Er hat sie als irrege- leitete Bewegung bezeichnet.
Herr Alexandrow ist in einem gewissen Ausmass für die Energiepolitik seines Landes mitverantwortlich, die es als vereinbar bezeichnet, dass in der 4-Millionen-Stadt Lenin- grad, mitten in der Stadt, ein Atomkraftwerk mit mehrfacher Kapazität - im Vergleich mit der für Kaiseraugst geplanten - errichtet worden ist und weiter ausgebaut wird.
Herr Alexandrow hat nicht die geringste Absicht - ein- schliesslich des Politbüros und Herrn Gorbatschow -, west- liche Nuklearanlagen zu bombardieren. Erinnern Sie sich daran, dass die Sowjetunion eine Friedensmacht ist. Ich sage das ohne Ironie. In bezug auf die Option eines militäri- schen Krieges ist die Sowjetunion eine Friedensmacht. Herr Alexandrow hat auch nicht die geringste Angst, dass der Westen solche Anlagen in der Sowjetunion bombardieren könnte.
Der Sinn der Aussage von Herrn Alexandrow vom Februar dieses Jahres ist, den Leute im Westen, die aus psychologi- schen Gründen auf Angst anfällig sind, diese Angst zu erhalten.
Euler, Berichterstatter: In meinem Eintretensvotum habe ich die Auffassung der Kommissionsmehrheit - so glaube ich - sehr umfassend dargelegt. Sie werden nach dieser gewalte- ten Diskussion aus begreiflichen Gründen aber verstehen, dass ich dieses Geschäft betreffend die Kernkraftwerk Kai- seraugst AG, gelinde gesagt, jetzt nicht mit Ueberzeugung vertreten kann.
Alle diejenigen, die, wie ich selbst, ein Atomkraftwerk in Kaiseraugst im besonderen und auch weitere Atomkraft- werke grundsätzlich ablehnen, können dieser Rahmenbe- willigung für ein Uranlager in Würenlingen sicher nicht zustimmen.
Selbst bei grösster Objektivität fällt es in guten Treuen schwer, ein unfertiges Zwischenprodukt wie das Uranhexa- fluorid, das erst im Ausland zu Brennelementen aufbereitet werden muss, als pflichtlagerwürdig für Krisenzeiten zu bezeichnen. Selbst ein Tausch in Krisenzeiten - unfertiges Zwischenprodukt auf der einen Seite für fertige Brennele- mente auf der andern Seite, wie argumentiert wird - erscheint mehr als fragwürdig. In Krisenzeiten, wenn auch der Grenzverkehr behindert ist oder gar die Grenzen geschlossen sind, ist Getreide für Brot, das wir im Inland lagern, ist Erdöl für die Heizung, ist Stahl für die Industrie sofort greifbar und steht zur Verfügung, Brennelemente aus Uranhexafluorid aber eben nicht. Es bleibt mir - und das kann ich Ihnen nicht verhehlen - der unangenehme und schale Geschmack, der Bund greife der Kernkraftwerk Kai- seraugst AG zu deren finanziellem Vorteil unter die Arme. Die Kommissionsmehrheit teilt aber die Auffassung des Bundesrates, wie sie in der Botschaft zum Ausdruck kommt und auch im Eintretensvotum von Herrn Cavadini und von mir dargestellt worden ist.
Den entsprechenden Antrag habe ich hier zu bekräftigen, was auch beinhaltet, den Nichteintretensantrag von Herrn Ruf und den Rückweisungsantrag von Frau Mauch abzu- lehnen.
M. Cavadini, rapporteur: De même que le président de la commission, nous dirons que notre introduction nous dis- pense d'apporter d'autres compléments à la discussion qui
nous occupe ici. N'avons-nous pas très souvent entendu le credo respectif des partisans de l'énergie nucléaire et des opposants à cette forme d'énergie? Aucun des opposants connus à l'énergie nucléaire ne s'est prononcé en faveur de l'entreposage, aucun des partisans de l'énergie nucléaire ne s'y est opposé; le présent débat est influencé par nos sensi- bilités respectives.
Nous nous bornerons à faire deux remarques. Tout d'abord, nous voudrions rappeler à Mme Mauch et à ceux qui ont soutenu cette thèse que l'autorisation d'entreposage don- née à Kaiseraugst SA est subordonnée à une convention que cette société doit passer avec les autres centrales nucléaires, de telle manière que si Kaiseraugst ne se faisait pas, les autres centrales suisses pourraient bénéficier de cet entreposage. On ne préjugerait donc en aucune façon de la décision finale sur Kaiseraugst. C'est donc pour nous une raison essentielle de répéter que cette convention doit être acceptée.
Enfin, il faut ajouter que l'analyse des avantages économi- ques et fiscaux dont aurait bénéficié indûment la société de Kaiseraugst n'a pas été vérifiée par la commission. Nous continuons donc à vous engager à entrer en matière sans autre.
Bundesrat Schlumpf: Es wurde hier einmal vor langer Zeit von einem Bundesrat gesagt: «Was hier behauptet wurde, das ist so falsch, dass nicht einmal das Gegenteil richtig wäre.»
Einzelne der Ausführungen, die gemacht wurden, würden einer solche Qualifikation durchaus rufen, nicht alle. Aber ich möchte Sie doch bitten, beim Thema zu bleiben. Und das Thema - es wurde jetzt gerade wieder von Herrn Cavadini in Erinnerung gerufen -, das das Parlament zu behandeln hat, ist nur die Frage: Genehmigung einer vom Bundesrat erteil- ten Rahmenbewilligung für ein solches Lager?
Es würde nicht zum Thema gehören, ob eine Vermietung eines Bundesobjektes - also dieses DIORIT-Gebäudes - erfolgen soll, weil die Bundesversammlung dazu nicht Stel- lung zu nehmen hat, nicht einmal der Bundesrat; dafür sind andere Bundesinstanzen zuständig. Nur weil eine Vermie- tung für die Lagerhaltung in Frage steht, ist für diese Zweck- bestimmung - es ist eben eine andere als die bisherige - das Rahmenbewilligungsverfahren nötig. Und auch die Fragen im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung - ich werde darauf noch eingehen - haben an sich keinen Bezug zur Frage Rahmenbewilligung und vice versa. Ob Pflichtlager- haltungsrechte in Frage stehen oder nicht, ist von den zuständigen Instanzen völlig unabhängig von der Rahmen- bewilligung zu prüfen. Das sind nicht wir hier. Wir hier haben uns nicht mit der Frage zu befassen, ob jemand Anspruch auf gesetzliche Leistungen nach den Landesvor- sorgebestimmungen hat. Aber ich werde trotzdem noch kurz dazu etwas sagen.
Also Thema ist die Rahmenbewilligungsgenehmigung, Frau Fetz, wir wollen bei diesem Thema bleiben. Wir können doch hier in diesem Zusammenhang nicht quasi eine Debatte über ein energiepolitisches Programm oder über die Kernenergieverwendung in diesem Lande führen. Aber eines möchte ich doch zu Ihren Ausführungen sagen, Frau Fetz, ob Sie es hören wollen oder nicht: In diesem Zusam- menhang kann von Machenschaften überhaupt keine Rede sein, auch nicht von Pflichtverletzungen der Bundesbehör- den. Sie haben soviel Unrichtiges gesagt, dass eine Richtig- stellung schon aus zeitlichen Gründen nicht möglich wäre, sie ist aber auch nicht nötig.
Eines immerhin: Sie haben den Fall Südafrika erwähnt. Bei einiger Sorgfalt ist festzustellen, dass wir damit überhaupt nichts zu tun haben, aus dem ganz einfachen Grund, weil dieses Uran - ich glaube, es war im Jahre 1981 - von der Gesellschaft in Frankreich direkt nach Südafrika verkauft wurde. Frau Fetz, ich kenne die Akten, das ist vielleicht gelegentlich ein Unterschied zu gewissen Parlamentariern. Es war Uran, das überhaupt nie in unserem Lande war und deshalb auch nie schweizerischer Hoheit und Bewilligungs- pflicht unterstand. Schon aus diesem Grunde kann von
Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung
2193
einer Pflichtverletzung durch Bundesbehörden nicht die Rede sein. Die Rollenverteilung in bezug auf die Frage der Anwendung demagogischer Argumente in diesem Zusam- menhang überlasse ich dem Rat.
Thema ist also die Rahmenbewilligungsgenehmigung für die Einlagerung von Uranhexafluorid in diesem dem Bund gehörenden Gebäude. Herr Euler, es stimmt natürlich, ver- schiedene Votanten haben das gesagt: es ist etwas eigen- tümlich, dass Bundesrat und Parlament quasi dem Bund selbst eine solche Rahmenbewilligung zu genehmigen haben. Das ist sicher nicht der normale Sachverhalt solcher Bewilligungsverfahren. Ist es aber nicht ein Gütezeichen für unsere legalistische Ordnung, dass wir sogar den Bund als Eigentümer eines solchen Objektes den genau gleichen Verfahrens- und Bewilligungsbestimmungen unterstellen wie jeden Dritten auch? Das muss aber im Zuge künftiger Revisionen modifiziert werden. Es ist eine etwas eigentümli- che Situation.
Zur Frage von Herrn Humbel: Die Einwendungen gegen dieses Vorhaben stammten zu etwa 5 Prozent aus dem Kanton Aargau und zu 95 Prozent aus der übrigen Schweiz, mit einem Schwerpunkt in Basel. Nationalrat Humbel hat weiter gefragt, warum in einem solchen Mietvertrag nicht auch eine Entschädigung an die Standortgemeinde oder -region vorgesehen werde: Das kann nicht Aufgabe des Vermieters Bund sein. Der Bund handelt als Objektvermieter an die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG. Als Vermieter kann er nicht Auflagen machen für Leistungen an Dritte. Ob auf Intervention der aargauischen Behörden noch etwas nach- geholt werden kann, könnte ich nicht beantworten, weil ich mich mit diesem Mietvertrag wirklich nie beschäftigt habe. Nun eine Feststellung: Bei derartigen Rahmenbewilligungen geht es um Polizeibewilligungen. Auf solche Polizeibewilli- gungen hat jedermann überall in diesem Lande einen Rechtsanspruch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rahmenbewilligung sind in diesem, wie in allen andern Fällen, dreierlei Natur:
Die Sicherheit muss gegeben sein; das wurde von den zuständigen Instanzen geprüft und bejaht.
Die schweizerische Beherrschung. Die steht bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Eigentümerin doch sicher ausser Zweifel.
Der Bedarf muss auch bejaht werden.
Das sind die essentialia negotii; das sind die Elemente, die man bejahen muss, wenn man die Rahmenbewilligung ertei- len will.
Es wurden Nebenfragen ins Feld geführt, vor allem im Zusammenhang mit dem Nichteintretensantrag von Herrn Ruf und dem Rückweisungsantrag von Frau Mauch und Herrn Weder. Dazu einige Ausführungen.
Nationalrat Ruf, Sie bestreiten die Bedarfsbeurteilung und den Sinn einer solchen Uranhexafluorid-Lagerhaltung. Da muss ich Ihnen sagen: Auch in der Diversifikation von Roh- stoffen, welche beispielsweise der Energieproduktion die- nen können, liegt eine Möglichkeit zur Verbesserung der Vorsorge für Kriegs- und Krisenzeiten, weil man dann nicht einseitig abhängig ist (beispielsweise mit 67 Prozent vom Erdöl, von Erdgas oder anderen Substanzen). Auch die Diversifikation der Energien oder der Rohstoffe für die Energieproduktion liegt in diesem Sinne im Landesinter- esse. Diese 200 Tonnen Uranhexafluorid, die gelagert wer- den sollen, sind nicht nur für Kaiseraugst, sondern, falls Kaiseraugst nicht gebaut wird - Herr Künzi hat das mit Recht herausgestrichen -, müssen sie für alle anderen Kern- kraftwerke der Schweiz zur Verfügung stehen.
Das ist ein Punkt der Rahmenbewilligung, die der Bundesrat erteilt hat. Dass im Krisenfall ein Zugriff nur auf 50 Prozent dieser eingelagerten Materialien erfolgen könnte, ist eine Bestimmung im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhal- tung, die auch in anderen Fällen gilt. 50 Prozent sollen unternehmensintern durch Kaiseraugst eingesetzt werden können, und die anderen 50 Prozent sollen für weitere Produktionsstätten zur Verfügung stehen.
Von einem spekulativen Geschäft, wie Sie vermuten, kann
wirklich keine Rede sein. Die nukleare Produktion macht seit Leibstadt beim Strom 40 Prozent aus. Wir produzieren jetzt über 20 Milliarden kWh aus Kernkraftwerken bei einer Totalproduktion von gut 50 Milliarden kWh. Diese gesamte nukleare Energieversorgung liegt im Landesinteresse. Die Vorratshaltung in dieser Form ist damit zur Absicherung der Landesversorgung in Kriegs- und Krisenzeiten zweifellos geboten. Die Minderheit, vertreten durch Frau Mauch, bean- standet den Pflichtlagervertrag an und für sich und sieht darin Begünstigungen. Das kann sicher nicht so beurteilt werden, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil unter gleichen Voraussetzungen und unter dem Gesichtspunkt der Vorratshaltung jedermann die gleiche Behandlung ver- langen kann. Es geht hier nicht um Kaiseraugst, es geht hier auch nicht generell um Kernkraftwerke, sondern um die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen für die Vor- ratshaltung. Vorteile, die mit einer solchen Pflichtlagerhal- tung ex lege verbunden sind - steuerliche Vorteile oder eben auch Garantieleistungen für den Fall eines Ausfalles gegenüber den Banken (die gewähren ja den Kredit, nicht der Bund) - sind legitim. Es wäre krass rechtswidrig, wenn man sie in einem Falle nicht gewähren würde, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen - nicht des Atomgesetzes, sondern der Landesversorgung - gegeben sind.
Das wurde durch Herrn Flachs und die zuständige Amts- stelle beurteilt, und es wurde bejaht, dass hier ein klarer Tatbestand der freiwilligen Pflichtlagerhaltung nach Mass- gabe des Gesetzes vorliegt und dass deshalb derjenige, der diese Vorratshaltung betreibt, Anspruch auf die Garantielei- stung des Bundes und natürlich auch auf die entsprechende fiskalische Belastung des Lagergutes hat. Das ist kein Dreh, das ist keinerlei Begünstigung, im Gegenteil: Wenn man es in einem solchen Falle nicht machen würde, wäre das krass rechtswidrig, das wäre willkürlich, weil man dann in einem Einzelfall das nicht gewähren würde, was kraft Gesetzes für solche Sachverhalte beansprucht werden kann.
In meinen Augen würde das einfach auf eine Strafaktion gegenüber der Kernenergie hinauslaufen.
Nationalrat Weder: Auch Sie haben hier einen Missbrauch der Pflichtlagerhaltungsnormen und wirtschaftliche Gesichtspunkte gesehen. Ich muss auch Ihnen sagen: keine Spur davon. Aber ich muss Ihnen auch noch eine rein tatbeständliche Berichtigung mitteilen. Die Aufbereitung von Uranhexafluorid würde nicht nur in Frankreich gemacht. Viel wichtiger für diese Aufbereitung ist die Bun- desrepublik. Sie kann noch in vielen Ländern gemacht wer- den. Man darf sie nicht verwechseln mit der Wiederaufberei- tung von abgebrannten Brennstäben: die wird in La Hague ausgeführt. Aber das hat mit der Verfügbarmachung von Uranhexafluorid für eine künftige Verwendung als Brennele- ment in den Kernkraftwerken überhaupt nichts zu tun. Die- ses Uranhexafluorid kann in vielen Ländern, auch in Frank- reich und in der BRD, jederzeit zu Brennstäben aufgearbei- tet werden - im Unterschied zu den abgebrannten Brennele- menten.
Mit dem Eigentum an diesen Gebäuden hat das gar nichts zu tun. Die Frage wäre für uns genau die gleiche, wenn die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG eine solche Lagerhaltung in einem Gebäude eines anderen Eigentümers an einem ande- ren Ort machen wollte. Auch dann wäre - wenn die Voraus- setzungen gegeben sind - die Rahmenbewilligung zu ertei- len, nur hätten wir nicht dieses komische Zusammentreffen, als Eigentümer dieses DIORIT-Gebäudes auch Empfänger der Rahmenbewilligung zu sein. Aber rechtlich wäre die genau gleiche Lage gegeben.
Abschliessend möchte ich sagen: Wenn Sie Eintreten ableh- nen würden, weil Sie nicht wollen, dass für diese Lagerhal- tung Pflichtlagernormen - gesetzliche Normen - zur Anwen- dung kommen, oder wenn Sie die Rahmenbewilligung ablehnen würden, weil Sie darin spekulative oder wirtschaft- liche Umgehungen sehen, dann würden wir mit einer so begründeten Verweigerung der Rahmenbewilligung eine ganz klare Rechtsverletzung begehen.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und Rückweisung abzulehnen.
Initiative parlementaire
2194
N
19 décembre 1985
Präsident: Wir befinden über Eintreten. Herr Ruf-Bern hat einen Nichteintretensantrag gestellt. Dieser wird von Herrn Weder-Basel unterstützt. Kommission und Bundesrat leh- nen diesen Nichteintretensantrag ab.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Ruf-Bern (Nichteintreten) 12 Stimmen Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 91 Stimmen
Präsident: Wir kommen zum Rückweisungsantrag der Min- derheit.
Abstimmung - Vote
Für den Rückweisungsantrag der Minderheit Dagegen
50 Stimmen 94 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1bis (neu) Antrag der Kommission Minderheit
(Mauch, Borel, Lanz, Maeder-Appenzell, Nussbaumer, Wick) Sämtliche der Eidgenossenschaft aus der Vorlage entste- henden Kosten sind vollumfänglich von der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG dem Bund zurückzuzahlen.
Art. 1bis (nouveau) Proposition de la commission Minorité (Mauch, Borel, Lanz, Maeder-Appenzell, Nussbaumer, Wick) La totalité des coûts qui résultent du projet pour la Confédé- ration doivent lui être remboursés intégralement par la SA Energie nucléaire de Kaiseraugst.
Bundesrat Schlumpf: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzuleh- nen. Es entstehen hier nicht besondere Verfahrens- oder andere Kosten. Soweit es um die Ueberlassung des Gebäu- des geht, ist ein Mietzins zu entrichten. Wenn ich mich recht erinnere, steht ein solcher von 300 000 Franken im Jahr in Frage, und das dürfte eine angemessene Entschädigung für das sein, was der Bund zur Verfügung stellt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Dagegen
52 Stimmen 86 Stimmen
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92 Stimmen 40 Stimmen
84.221 Parlamentarische Initiative Atomkraftwerke. Moratorium Initiative parlementaire Centrales nucléaires. Moratoire
Wortlaut der Initiative
In allen Atomkraftwerken (und Wiederaufbereitungsanla- gen) fallen radioaktive Abfälle an, die zum Teil Jahrtausende von Mensch und Umwelt ferngehalten werden müssen, weil sie sonst Krebs und Erbschäden verursachen. Die risikolose Beseitigung des Atommülls stellt die Menschheit vor äus- serst schwierige Probleme. Weltweit gibt es dafür keine Lösung, und es steht auch keine in Aussicht.
Nebst dem zeigen neueste Untersuchungen, dass die Emis- sionen aus A-Werken am Waldsterben mitverantwortlich sein können.
Das Parlament wird eingeladen, möglichst rasch einen dringlichen Bundesbeschluss zu erlassen, der ein Morato- rium von mehreren Jahren für alle auf dem Gebiet der Schweiz geplanten und im Bau befindlichen Atomkraft- werke vorsieht.
Texte de l'initiative
Toutes les centrales nucléaires (et installations de retraite- ment du combustible) produisent des déchets radioactifs qui doivent être stockés, pour certains pendant des milliers d'années, loin des hommes et de leur environnement, car ils peuvent provoquer des cancers et des troubles génétiques. L'élimination sans risque des déchets nucléaires pose à l'humanité un problème extrêmement difficile. Or, aucun pays n'a encore trouvé de solution et il n'y en a même pas en vue.
En outre, des enquêtes toutes récentes montrent que les émissions des centrales nucléaires pourraient avoir contri- bué au dépérissement des forêts.
Le Parlement est invité à édicter, le plus rapidement possi- ble, un projet d'arrêté fédéral urgent, instituant un moratoire de plusieurs années pour toutes les centrales nucléaires en construction et en projet sur le territoire suisse.
Herr Euler unterbreitet namens der Energiekommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Art. 27 Abs. 5 des Geschäftsreglementes den Bericht der vorberatenden Kom- mission über die von Nationalrat Weder am 20. März 1984 eingereichte parlamentarische Initiative. Die als allgemeine Anregung formulierte Initiative verlangt den Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses, welcher ein Moratorium von mehreren Jahren für alle auf dem Gebiet der Schweiz geplanten und im Bau befindlichen Atomkraftwerke vor- sieht.
Die Kommission hat den Initianten an ihrer Sitzung vom 20. November 1984 angehört und über die Initiative beraten. Sie ist mehrheitlich der Auffassung, dass die Entsorgung des in der Schweiz produzierten Atommülls ohnehin gelöst werden muss und dass ein Moratorium für Atomkraftwerke nicht nur zu einer Stromverknappung führt, sondern auch dem Volksentscheid vom 23. September 1984 widerspricht. Die Kommission beschloss deshalb mit 10 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, der Initiative Weder keine Folge zu geben und sie abzuschreiben.
Proposition de la commission La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative Weder et de la classer.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.038
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.12.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
2185-2194
Page
Pagina
Ref. No
20 013 952
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.