Initiative parlementaire
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20 décembre 1985
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Art. 27 Abs. 5bis (neu), Art. 72 und Ziff. Il Antrag der Kommission Festhalten am Entwurf der Kommission
Titre et préambule, ch. I art. 27 al. 5bis (nouveau), art. 72 et ch. II
Proposition de la commission Maintenir le projet de la commission
Angenommen - Adopté
Art. 29
Antrag der Kommission Abs. 1
.... spätestens 24 Monate
Abs. 2
... Gegenentwurf oder einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlass unterbreitet, verlängert ....
Abs. 3
Die Bundesversammlung kann ihre Beratungen beginnen, bevor der Bundesrat seinen Bericht und Antrag unterbreitet hat.
Art. 29 Proposition de la commission Al. 1
.... au plus tard 24 mois après ...
Al. 2
S'il soumet à l'Assemblée fédérale un contre-projet ou un acte législatif en étroit rapport avec l'initiative populaire, ce délai est porté à 30 mois.
Al. 3
L'Assemblée fédérale peut commencer à délibérer avant que le Conseil fédéral ait soumis son rapport et ses proposi- tions.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 117 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83.230
Parlamentarische Initiative Bundesverfassung. Verteilung der Nationalratssitze Initiative parlementaire Constitution fédérale. Répartition des sièges du Conseil national
Wortlaut der parlamentarischen Initiative
vom 15. Dezember 1983
Gemäss Artikel 27 des Geschäftsreglementes des National- rates beantrage ich, Artikel 72 der Bundesverfassung in Absatz 2 wie folgt neu zu fassen:
Die Sitze werden unter die Kantone und Halbkantone im Verhältnis zur durchschnittlichen Zahl der Stimmenden bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen verteilt, wobei jeder Kanton und Halbkanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat.
Texte de l'initiative parlementaire du 15 décembre 1983 Me fondant sur l'article 27 du Règlement du Conseil natio- nal, je propose qu'on donne à l'article 72, 2e alinéa de la constitution fédérale la nouvelle teneur ci-après:
Les sièges sont répartis entre les cantons et demi-cantons proportionnellement au chiffre moyen des votants lors des élections et votations fédérales, chaque canton et demi- canton ayant droit à un siège au moins.
Herr Fischer Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Am 15. Dezember 1983 reichte Nationalrat Kurt Schüle eine parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs ein (Wortlaut siehe oben).
Die Kommission hörte am 29. Mai 1984 den Initianten an und beschloss einstimmig, bei einer Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Gemäss Artikel 27 Absatz 5 des Geschäftsreglementes des Nationalrates legen wir Ihnen deshalb einen summarischen Bericht ohne Stellungnahme des Bundesrates vor.
Schriftliche Begründung des Initianten
Développement par écrit de l'auteur de l'initiative
Seit 1950 geht die Beteiligung der Stimmberechtigten an Wahlen und Abstimmungen über Sachvorlagen ständig zurück. Diese Entwicklung ist sowohl auf Bundesebene wie in den Kantonen und den Gemeinden zu beobachten. In den Jahren 1981 bis 1983 lag die durchschnittliche Stimmbeteili- gung bei eidgenössischen Abstimmungsvorlagen noch bei knapp 34 Prozent. Gegenüber der Periode 1931 bis 1935 hat sich die mittlere Stimmbeteiligung damit genau halbiert. Die Situation in den Kantonen und Gemeinden ist zum Teil noch prekärer.
Vor 20 Jahren hat Max Imboden die zunehmende Verweige- rung des Bürgers an der demokratischen Teilnahme am Staat als ernstes Symptom eines «helvetischen Malaise» bezeichnet. Im Auftrag des EJPD publizierten Prof. Dr. Leon- hart Neidhart und Dr. Jean-Pierre Hoby im Januar 1977 einen Forschungsbericht über «Ursachen der gegenwärti- gen Stimmabstinenz in der Schweiz». Die vom Departement eingesetzte Arbeitsgruppe Stimm- und Wahlabstinenz schlug in einem Bericht vom 18. Dezember 1978 «Massnah- men zur Erhöhung der Stimm- und Wahlbeteiligung in der Schweiz» vor. In den vorgenommenen Untersuchungen ist es nicht gelungen, die Ursachen und Wirkungen der rück- läufigen Stimmbeteiligung klar herauszuschälen. Als Haupt- motive der wachsenden Stimmabstinenz wurden allgemein das geringe Interesse des Stimmbürgers an der Politik, die mangelnde Informiertheit und Inkompetenz des Bürgers, sein Gefühl der Ohnmacht, aber auch das grosse Vertrauen in die Behörden bezeichnet.
Der Bundesrat hat am 31. Januar 1979 vom Schlussbericht der Arbeitsgruppe Stimm- und Wahlabstinenz Kenntnis genommen und eine Vernehmlassung in den Kantonen und Parteien, vorab zur Beurteilung der konkreten Vorschläge zur Anhebung der Stimmbeteiligung, veranlasst.
Die Arbeitsgruppe Stimm- und Wahlabstinenz des EJPD hat sich mit insgesamt 65 Massnahmen verschiedenster Art und Tragweite auseinandergesetzt. Die schliesslich gutgeheisse- nen Massnahmenpakete betrafen primär folgende Anliegen: - Motivierung der Jugend durch Staatsbürgerkunde
Motivierung der Stimmbürger durch politische Sendungen in den Medien und Plakataktionen
Zulassung der brieflichen Stimmabgabe durch Kantone und Gemeinden und Einführung der «fahrenden Urne» für Heime etc.
Stellvertretung für die Stimmabgabe in der Familie
Aufwertung der politischen Parteien
frühzeitige Information des Bürgers
Indessen ist in den letzten Jahren von diesen Vorschlägen nur wenig realisiert worden, weil im Grunde genommen niemand direkt interessiert ist, die Stimmbeteiligung zu erhöhen. Wie im Bund, nimmt man auch in den Kantonen, Gemeinden und in den politischen Parteien die negative
Parlamentarische Initiative
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Entwicklung der Stimm- und Wahlbeteiligung mehr oder weniger gelassen hin.
Ein Mittel, um das Interesse an einer höheren Stimmbeteili- gung schlagartig zu erhöhen, wäre ein neuer Modus für die Verteilung der Nationalratssitze. Die 200 Nationalratssitze werden heute aufgrund der in der Volkszählung ermittelten Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Das hat zur Folge, dass der Ausländeranteil diese Verteilung beeinflusst, ohne dass die ausländischen Einwohner stimm- und wahl- berechtigt sind. Zudem bekommt mit diesem System die Stimme eines Stimmbürgers in einem Kanton mit niedriger Stimmbeteiligung ein höheres Gewicht als diejenige eines Bürgers in einem stimmstarken Kanton.
Nach dieser parlamentarischen Initiative sollen die 200 Nationalratsmandate künftig unter die einzelnen Kantone nicht mehr in Abhängigkeit zur Wohnbevölkerung, sondern im Verhältnis zur Zahl der Stimmbürger, die tatsächlich zur Urne gehen, verteilt werden. Damit erreichen wir eine Gleichwertigkeit der Wahlzettel unabhängig von der kanto- nalen Stimmbeteiligung im ganzen Lande und schaffen einen echten Anreiz zu einer Verbesserung der Stimmbetei- ligung auf nationaler Ebene. Die Behörden und Parteien werden sich für eine hohe Stimmbeteiligung ihres Kantons einsetzen, weil diese direkt mit dem kantonalen Einfluss auf Bundesebene verbunden wird.
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Die Verwirklichung dieser parlamentarischen Initiative würde gerade in den stimmschwächeren Kantonen eine spürbare Anhebung der Stimmbeteiligung bringen, und es entstünde ein verstärkter Wettbewerb unter den Kantonen um eine bessere Stimmbeteiligung, was sicher im Interesse unseres Landes und der direkten Demokratie wäre.
Erwägungen der Kommission
Considérations de la commission
Die Kommission ist mit dem Initianten der Meinung, dass die zunehmende Stimmabstinenz unerfreulich ist. Sie ist aber gleichzeitig der Ansicht, dass die tiefen Stimmbeteiligungen nicht dramatisiert werden sollten. Seriöse Untersuchungen haben gezeigt, dass es relativ wenig konstante Nichtwähler gibt, die nie an die Urne gehen - wie übrigens auch wenig Musterbürger, die keinen Urnengang verpassen. Nach Auf- fassung der Kommission beinhaltet das Stimm- und Wahl- recht nicht nur das Recht mitzuentscheiden, sondern auch das Recht, sich der Stimme zu enthalten.
Die Kommission findet den vom Initianten vorgeschlagenen Weg zu einer besseren Stimmbeteiligung als nicht gangbar. Die mit der Initiative angestrebte Verteilung der Nationalrats- sitze aufgrund der Zahl der in den Kantonen tatsächlich Stimmenden würde das föderalistische Gleichgewicht stö- ren und insbesondere die stimmschwächere Romandie benachteiligen. Das Stimmverhalten ist stark von den regio- nalen Gewohnheiten und Mentalitäten abhängig und könnte durch die vorgeschlagene Massnahme wohl kaum entschei- dend verändert werden. Auch wenn unter den Kantonen ein Wettbewerb um eine hohe Stimmbeteiligung mit Einführung des Stimmzwangs entstände, würden die unterschiedlichen Stimmbeteiligungen bestehen bleiben.
Auch das vom Initianten angeführte Argument des Gleichge- wichts der abgegebenen Stimmen kann die Kommission nicht überzeugen. Dieses Gleichgewicht ist ohnehin beschränkt durch das andere Gleichgewicht, jenes der Stände. So hat z.B. die einzelne Stimme in einer Abstim- mung über eine Verfassungsbestimmung in einem kleinen Kanton ein grösseres Gewicht als die Einzelstimme in einem grossen Kanton, in dem die Standesstimme eine viel grös- sere Zahl von Einzelstimmen zusammenfasst.
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, der parla- mentarischen Initiative keine Folge zu geben und sie abzu- schreiben.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben.
Proposition de la commission
La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative et de la classer.
Präsident: Die Petitionskommission hat Ihnen einen schrift- lichen Bericht ausgeteilt. Sie beantragt, der parlamentari- schen Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschrei- ben. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.
Schüle: Das Thema Stimmabstinenz scheint mir doch so wichtig, dass ich auf diese Problematik näher eingehen möchte. Ein Journalist und frisch gebackener Ehrendoktor hat mir Eigennutz vorgeworfen, weil bei dieser parlamentari- schen Initiative die Nationalratssitze nach den Stimmenden statt nach der Wohnbevölkerung auf die einzelnen Kantone zu verteilen seien. Das gibt mir Gelegenheit, zur Interes- senbindung etwas zu sagen.
Ich bin persönlich sicher nicht daran interessiert, einer von dreien oder vieren zu werden, wenn ich jetzt einer von zweien bin, die den Kanton Schaffhausen hier vertreten dürfen. Ich setzte damit meine «kantonale Rarität» aufs Spiel. Auch parteipolitisch sticht dieses Argument nicht. Die FdP hat einen Sitzanteil von heute 50 Prozent, der Stimmen- anteil liegt weit darunter. Also wenn schon, würden andere Parteien profitieren. Wenn aber mit dem Vorwurf gemeint ist, ich vertrete die Interessen des Kantons, dann akzeptiere ich dies. Ich bin persönlich aber davon überzeugt, dass die direkte Demokratie gewinnen würde, wenn wir der Stimm- abstinenz auf diese Weise entgegentreten könnten. Darf ich an den eidgenössischen Urnengang vom 1. Dezember 1985 erinnern, als gesamtschweizerisch gesehen 37 Prozent der Stimmbürger zur Urne gegangen sind, am wenigsten im südlichsten (27 Prozent) und am meisten im nördlichsten Kanton (68 Prozent)?
An einem Ort also ist einer von vier Stimmberechtigten zur Urne gegangen, im anderen Fall zwei von drei. Das muss uns doch zu denken geben. Darf ich das Beispiel der Gemeinde Altdorf im Kanton Schaffhausen erwähnen: 95 Stimmberechtigte, 89 sind an die Urne gegangen, Stimmbe- teiligung also 94 Prozent.
In der Schweiz aber haben wir eine fatale Entwicklung. Die Stimmbeteiligung hat sich innert 50 Jahren um die Hälfte auf noch einen Drittel reduziert. Man hat mir schon entgegenge- halten, wir hätten in Schaffhausen besondere Verhältnisse. Da möchte ich doch antworten: Schaffen Sie in Ihren Kanto- nen doch solche Verhältnisse auch! Man hat mir schon gesagt: Schaffhausen hätte eben Stimmzwang. Damit wird man dieser Situation nicht gerecht. Wir haben eine andere Grundhaltung. Man geht bei uns stimmen: der Schaffhauser ist politisch sehr engagiert. Der Schaffhauser ist kritisch seit eh und je. Vielleicht haben wir den Vorteil der überschauba- ren Verhältnisse. Schaffhausen hat aber keinen Stimm- zwang, sondern eine Stimmpflicht, und das Versäumnis dieser Pflicht wird mit einer Gebühr von heute drei Franken belegt, aber nur, wenn sich jemand nicht entschuldigt, also konkret: seinen Stimmausweis nicht zurückbringt.
Diese Stimmpflicht gehört meiner Meinung nach zur Staats- form unserer direkten Demokratie, die nun einmal aktive Bürgerinnen und Bürger voraussetzt. In anderen Kantonen wird das Nichterfüllen der Stimmpflicht leider toleriert. Zum Teil ist das lediglich eine Folge des Computer-Zeitalters, das uns die Einmal-Stimmrechtsausweise beschert hat: auch hier der Trend zur Wegwerfgesellschaft.
Zum Teil aber gibt es auch in anderen Kantonen eine Gebühr, sogar bis zu fünf Franken, wenn man den Ausweis nicht zurückbringt. Niemand spricht in all diesen Fällen von Stimmzwang. Darum haben wir in Schaffhausen keineswegs ein völlig anderes Regime. Ueberdies hat erst vor wenigen Jahren eine Mehrheit unserer Bürger - und nicht der Stim- menden - beschlossen, an diesem System der Stimmpflicht festzuhalten!
Wir haben hier bei anderer Gelegenheit, bei der Vorlage über das Abstimmungsverfahren mit Initiative und Gegen- entwurf, am Rande die Frage der Stimmabstinenz diskutiert. Herr Leuenberger hat die These aufgestellt, der enttäuschte,
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Initiative parlementaire
unzufriedene Stimmbürger bleibe der Urne fern. Ich bin nicht sicher, ob dies stimmt. Im Forschungsbericht «Ursa- chen der gegenwärtigen Stimmabstinenz in der Schweiz», vom Justiz- und Polizeidepartement in Auftrag gegeben und von den Herren Professor Neidhard und Dr. Hoby verfasst, heisst es zu genau dieser Frage - vielleicht etwas hilflos -: «Es ist offen, wer bei geringerer Stimmbeteiligung eher an die Urne geht, die unzufriedenen oder zufriedenen, die toleranten oder die intoleranten Stimmbürger.»
Dieses Nichtwissen über Ursachen und Wirkungen der Stimmabstinenz scheint lähmend zu wirken. Man beklagt zwar diese Stimmabstinenz, unternimmt aber nichts oder nur sehr wenig dagegen. Herr Bundesrat Furgler hat 1977 eine Arbeitsgruppe Stimm- und Wahlabstinenz eingesetzt, die ein Jahr später in ihrem Bericht eine Reihe von Massnah- men vorgeschlagen hat. Dieser Bericht wurde dann in die Vernehmlassung geschickt, offenbar das beste, was einem solchen Bericht passieren kann. Aber in der Praxis ist wirk- lich wenig bis nichts geschehen.
Symptomatisch auch: Im Juni 1981 hat Herr Robbiani eine Motion zur Stimmabstinenz eingereicht. Zwei Jahre später wurde diese Motion wegen Nichtbehandlung still und leise beerdigt. Symptomatisch scheint mir auch: 1982 hat sich der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse über die Stimmabstinenz ausgesprochen. In der dann ver- fassten Pressenotiz hat es geheissen, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement solle «die Entwicklung der Lage bei der Stimm- und Wahlabstinenz weiterverfolgen und dem Bundesrat bis Mitte 1985 erneut darüber berich- ten». Auch darüber haben wir bis heute nichts mehr gehört, obwohl dieser Zeitpunkt längst verstrichen ist.
Ich staune zum Beispiel auch, wenn ich an einem Abstim- mungswochenende nach Bern komme und die Warte- schlangen von Stimmbürgern in der Bahnhofunterführung sehe. Ich wundere mich, dass sich diese Bürger das gefallen lassen. Vielleicht hat das in dem Sinne sein Gutes, dass die Zahl der Berner im Berner Bahnhof für einmal grösser ist als die Zahl der Tamilen und dass die Berner vielleicht etwas Verständnis aufbringen können, wenn sie auch einmal, ohne etwas zu tun zu haben, in der Berner Bahnhofunter- führung warten müssen.
Für mich ist klar: Weil niemand ein konkretes Interesse an einer markanten Wiederbelebung der Stimmbeteiligung hat, vielleicht wegen der unbekannten Zusammenhänge und Wirkungen, wird nicht genug unternommen, um diesen Zustand zu ändern.
Ein Mittel nun, um dieses Interesse an einer erhöhten Stimmbeteiligung schlagartig zu verbessern, wäre ein neuer Modus für die Verteilung der Nationalratssitze. Im Grunde genommen willkürlich werden diese 200 Nationalratssitze aufgrund der Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Der Ausländeranteil zum Beispiel beeinflusst diese Verteilung, ohne dass diesen Bevölkerungsteilen jedoch ein Stimm- und Wahlrecht zustehen würde. Dieser Seitenblick sollte wohl genügen, um darzustellen, dass auch die heutige Ver- teilung der Nationalratssitze etwas durchaus Diskutables an sich hat. Beispielsweise hätte man ja auch auf die Zahl der Stimmberechtigten abstellen können, um Schwankungen im Ausländeranteil ohne Einfluss auf die Sitzverteilung zu lassen. Dieser Versuch scheiterte 1903 in der Volksabstim mung, interessanterweise damals aus Rücksicht auf die Agrarkantone mit ihrem hohen Fremdarbeiteranteil.
Mit dieser Initiative soll nun die Grundsatzfrage aufgeworfen werden, ob es eben nicht staatspolitisch richtig wäre, jedem Stimmbürger in unserem Lande sowohl bei einer Abstim- mung als eben auch bei einer Wahl dasselbe Gewicht zu geben. Dieses Prinzip ist an sich bei Sachabstimmungen gewährleistet, da alle Stimmen bei der Ermittlung des Volks- mehrs gleichwertig gezählt werden.
Im Falle der Nationalratswahl aber hat der Wahlzettel eines Stimmbürgers in einem Kanton mit hoher Stimmbeteiligung ein kleineres Gewicht als in einem Kanton mit einer niedri- gen Stimmbeteiligung, und man muss sich fragen, ob das richtig sei. Das Argument der Kommission, das Ständemehr führe auch zu einer anderen Gewichtung der einzelnen
Stimmen, sticht sicher nicht. Es ist dies eine andere Ebene unseres Föderalismus, dass man eben auch den kleinen Kantonen ein überproportionales Gewicht geben will, wenn es um die Aenderung unserer Verfassung geht. Beim Volks- mehr in der Abstimmung hat aber jede Stimme dasselbe Gewicht.
Mit meinem Vorschlag erreichen wir eine Gleichwertigkeit der Wahlzettel, unabhängig von der Stimmbeteiligung im ganzen Land. Dieses direkte Interesse an einer erhöhten Stimmbeteiligung müsste dazu führen, dass sich Parteien und Behörden in ihrem Einflussbereich ohne Zweifel stärker engagieren werden, um die Leute zurück an die Urne zu bringen.
Zum Schluss: Aufgrund der Beratung in der Kommission bin ich mir der Chancen meines Vorstosses wohl bewusst. Der Reformwille ist nicht ausgeprägt. Mit dem Neinsagen ist es allerdings nicht getan. Sie müssten schon andere, vielleicht bessere Lösungen vorschlagen und durchsetzen. Ich bin aber überzeugt: Wir müssen unsere Bürger dringend wieder an die Urnen zurückbringen!
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: In der Kommission haben wir dieses Thema lange diskutiert. Wir sind der Auf- fassung, dass der Vorschlag Schüle kein taugliches Mittel ist, um die Stimmbeteiligung zu erhöhen. Zwar sind wir uns voll bewusst, dass die Stimmabstinenz ein Problem ist. Aber wir glauben, es müssen andere Massnahmen getroffen wer- den, damit der Bürger wieder mehr an die Urne geht. Wir sind auch der Auffassung, dass das Stimm- und Wahlrecht nicht nur beinhaltet, dass man an die Urne gehen darf und kann, sondern dass man auch das Recht hat, von der Urne fernzubleiben.
Wir haben aufgrund von Untersuchungen zudem festge- stellt, dass es wenig konstante Nichtwähler gibt, sondern dass sich die Nichtwähler von Abstimmung zu Abstimmung anders zusammensetzen. Es gibt auch eine gewisse Mentali- tät in den Kantonen und eine gewisse Tradition. Ich glaube, wir müssen andere Massnahmen ergreifen.
Wir haben auch festgestellt, dass dieser Vorschlag zu einem Ungleichgewicht bei der Verteilung der Nationalratssitze führen würde. Ich möchte Sie nur daran erinnern: Wenn man die letzten Wahlen als Beispiel nähme, würde der Kanton Zürich fünf Sitze gewinnen, Bern einen, Luzern einen, Zug einen, Basel einen, Solothurn einen, Schaffhau- sen zwei; verlieren würden Freiburg einen Sitz, St.Gallen einen, Aargau einen, Tessin einen, die Waadt vier, das Wallis einen und der Kanton Genf drei Sitze.
Schon daraus sehen Sie, welche Problematik in diesem Vorschlag enthalten ist. Er würde in der Volksabstimmung wohl kaum eine Mehrheit erreichen.
Ich möchte Herrn Schule einladen, unserem Rat andere Vorschläge zu unterbreiten, wie die Stimmbeteiligung erhöht werden könnte, denn es ist ein Problem. Mit diesem Vorschlag jedoch würden wir kaum eine viel höhere Stimm- beteiligung erhalten.
M. Eggly-Genève, rapporteur: En séance de commission des pétitions, l'unanimité s'est faite pour refuser l'initiative parlementaire Schüle. Notre considération fondamentale est que le droit de vote en Suisse est un devoir moral certes, mais un droit absolu qui ne doit pas être jugé comme un prix de vertu. L'équilibre fédéraliste veut que le Conseil des Etats préserve l'égalité des cantons et leur poids politique, mais que, à la Chambre du peuple, ces derniers soient repré- sentés selon leur proportion démographique, souvent en relation avec leur importance économique et les problèmes qui leur sont posés. Il n'est pas du tout normal de punir les électeurs de ces cantons au moment des élections au Conseil national en considérant que, dans l'ensemble, leur région n'est pas très zélée, raison pour qu'ils soient moins représentés à la Chambre du peuple. C'est véritablement une manière de moraliser de la plus mauvaise façon le système des élections. Elle est inadmissible.
M. Schule a le mérite de soulever le grand problème de l'abstentionnisme. Comme l'a dit notre président, les
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adeptes de cette habitude ne sont pas toujours les mêmes au gré des sujets. Il est vrai que ce problème est fâcheuse- ment plus important dans certaines régions de la Suisse que dans d'autres. A Schaffhouse, on lutte contre l'abstention- nisme en rendant le vote obligatoire. Néanmoins, votre commission considère en réalité que le fait de ne pas s'ex- primer est un droit semblable à celui de se prononcer. Par conséquent, il est inimaginable d'introduire dans les institu- tions la punition de ceux qui ne s'expriment pas. Pour lutter contre l'abstentionnisme, il y a d'autres possibilités, notam- ment accroître la crédibilité des politiciens. Cependant, il n'y a probablement pas de remède miracle. La proposition de M. Schule serait vraiment la plus mauvaise façon de dimi- nuer l'abstentionnisme, car elle relève de l'iniquité et crée- rait un déséquilibre fédéraliste absolument inadmissible. Ce sont les raisons pour lesquelles votre commission, à l'unanimité, vous suggère de ne pas donner suite à cette initiative.
Präsident: Die Kommission beantragt, dieser Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben.
Angenommen - Adopté
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Parlamentarische Initiative Berufsunfälle. Haftung des Arbeitgebers Initiative parlementaire Accidents professionnels. Responsabilité de l'employeur
Wortlaut der parlamentarischen Initiative vom 7. Oktober 1983 Gestützt auf Artikel 21septies GVG beantrage ich, es sei Artikel 44 Absatz 2 UVG (Art. 129 Abs. 2 KUVG) ersatzlos zu streichen.
Texte de l'initiative parlementaire du 7 octobre 1983 Me fondant sur l'article 21septies de la loi sur les rapports entre les conseils, je propose que soit biffé l'article 44, alinéa 2 LAA (art. 129, al. 2 LAMA), sans qu'aucun autre ne vienne le remplacer.
Herr Müller-Scharnachtal unterbreitet namens der Kommis- sion den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 7. Oktober 1983 reichte Nationalrat Moritz Leuenber- ger eine parlamentarische Initiative in der Form eines ausge- arbeiteten Entwurfes ein (Wortlaut siehe oben).
Die Kommission hat mit Bericht vom 30. Januar 1984 einen Gegenvorschlag zur Initiative dem Bundesrat zur Stel- lungnahme und den Ratsmitgliedern zur Kenntnis unterbrei- tet (Art. 21octies des Geschäftsverkehrsgesetzes, in Kraft bis 31.12.1984; vgl. BBI 1984 II 940).
Der Bundesrat nahm am 15. Mai 1985 zum Bericht der vor- beratenden Kommission Stellung (BBI 1985 II 286).
Er wies darauf hin, dass die vorgeschlagenen Lösungen (Initiative und Gegenvorschlag) nicht zu befriedigen vermö- gen. Der historische Ausgangspunkt der obligatorischen Unfallversicherung der Arbeitnehmer zeige, dass das Haf- tungsprivileg nach Artikel 44 Abs. 2 UVG nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern im Gesamtzusammenhang dieses Versicherungssystems gesehen werden muss. In die- sem bilde es einen sehr wichtigen Bestandteil, so dass seine vollständige oder teilweise Aufhebung nachhaltige Auswir- kungen auf die obligatorische Unfallversicherung (und auf die Unfallverhütung) hätte, deren Umfang sich gegenwärtig noch nicht ermessen lässt. Andererseits sei eine Abände-
rung der Haftungsbeschränkung nicht vordringlich, und es wäre nicht angezeigt, das UVG so kurze Zeit nach seinem Inkrafttreten abzuändern. Der Bundesrat beantragt, weder der parlamentarischen Initiative noch dem Gegenvorschlag der Kommission Folge zu geben.
Die Anwendbarkeit besonderer Haftungsbestimmungen eidgenössischer und kantonaler Gesetze soll in bestimmten Fällen vorbehalten bleiben, in denen wegen besonderer Gefahren eine Kausalhaftung vorgesehen ist und demzu- folge eine obligatorische Haftpflichtversicherung abzu- schliessen ist. Diese Lösung wäre ein Kompromiss zwischen der heutigen Regelung, welche die besonderen Haftungsbe- stimmungen eidgenössischer und kantonaler Gesetze aus- schliesst, und dem Gegenvorschlag der Kommission, wel- cher diese Haftungsbestimmungen ohne Einschränkung gelten lassen wollte.
Die Leistungen der Unfallversicherung sollen auf den Schadenersatzanspruch angerechnet werden. Die Kommis- sion sah in ihrem Gegenvorschlag diese Anrechnung nicht vor.
Die Kommission erachtet eine Koordination dieser Bestim- mung mit anderen Gesetzesvorlagen als unerlässlich.
Antrag der Kommission a) der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben b) ihre Motion zu überweisen.
Proposition de la commission
a) de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire; b) de transmettre sa motion.
Ad 83.227
Motion der Kommission des Nationalrates Berufsunfälle. Haftung des Arbeitgebers Accidents professionnels. Responsabilité de l'employeur
Wortlaut der Motion vom 22. Oktober 1985
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision von Artikel 44 UVG vorzubereiten. Die Anwendbarkeit besonderer Haf- tungsbestimmungen eidgenössischer und kantonaler Gesetze soll in bestimmten Fällen vorbehalten bleiben für die durch die Unfallversicherung nicht gedeckten Ansprü- che aus Schadenersatz und Genugtuung, insbesondere wenn eine Kausalhaftung mit obligatorischer Haftpflichtver- sicherung besteht.
Texte de la motion du 22 octobre 1985
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de l'article 44 LAA. L'application des dispositions spéciales sur la responsabilité civile contenues dans des lois fédérales et cantonales doit rester réservée dans certains cas pour les prétentions en dommages-intérêts et en réparations du tort moral qui ne sont pas couvertes par l'assurance-accidents, en particulier lorsqu'il y a une responsabilité causale cou- verte par une assurance responsabilité civile obligatoire.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Motion wurde mündlich in den protokollierten Beratun- gen der Kommission begründet.
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Nationalrat
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Datum 20.12.1985 - 08:00
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Data
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