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20 décembre 1985
2248
Interpellation Mühlemann
Orient, comme le suppose le dialogue entre Conseil fédéral et Parlement au sujet des points importants de notre politi- que étrangère?
Que pense-t-il a posteriori de l'objet et du but de ce voyage?
Le voyage du conseiller fédéral Aubert a-t-il eu des consé- quences positives pour les parties en lutte au Liban?
Quel sera le rôle de la Suisse, à court et à moyen terme, dans la recherche d'une solution au conflit du Liban ? Quels sont les moyens à notre disposition pour atteindre un tel objectif?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 septembre 1985
Der Bundesrat vermittelt dem Parlament und seinen Kom- missionen die notwendigen Informationen über seine Rei- sen soweit wie möglich. Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Nationalrates wurde denn auch am 9. April 1985 über die erste Reiseetappe ins Bild gesetzt. Leider war dies aus terminlichen Gründen in der ständerätlichen Kommission vor Reiseantritt nicht der Fall. Der Bundesrat wird weiterhin dafür besorgt sein, dass die Kommissionen beider Räte wenn immer möglich über langfristig geplante Reisen informiert werden.
Einmal geht es um die Pflege und Stärkung der bilateralen Beziehungen mit einer Reihe von wichtigen Ländern des Maghreb und des Nahen Ostens, mit denen bisher oder wenigstens in den letzten zehn Jahren auf höchster Ebene Kontakte nur in Bern gepflogen worden waren. Es galt, langjährige Einladungen zu erwidern. Gegenseitige Besu- che, sollen sie den erhofften Goodwill für die bilateralen Beziehungen schaffen helfen, dürfen nicht als Einbahn- strasse gestaltet werden. Es ist dabei ein Gebot der Rationa- lität, Reisen in eine bestimmte Region nach Möglichkeit zu gruppieren. Ein zweites Hauptziel ist die Erlangung von Informationen aus erster Hand über Konflikte, die sich in einer Europa benachbarten Weltgegend abspielen, die auch für unser Land von enormer Bedeutung ist. Dabei hat sich die Erfahrung erneut bestätigt, dass nichts Kontakte auf höchster Ebene ersetzen kann.
Schliesslich geht es darum, den Gesprächspartnern die Prinzipien der schweizerischen Aussenpolitik darzulegen, die im aussereuropäischen Bereich nicht immer genügend bekannt sind, und dabei insbesondere den Akzent auf den Grundsatz der Disponibilität und unsere Politik der Guten Dienste im Interesse des Friedens zu legen. Der Vorsteher des EDA benützte im übrigen die Gelegenheit, die schweize- rischen Wertvorstellungen namentlich im Bereich der Men- schenrechte zu erläutern und die Bedeutung zu betonen, die der Bundesrat der Einhaltung der Genfer Konventionen beimisst.
Es wäre vermessen anzunehmen, die kurze Reise eines Mitgliedes des Bundesrates in ein Land, das sich seit 1975 im Bürgerkrieg befindet, könne zur Lösung eines Konfliktes führen, um dessen Entschärfung sich andere Staaten seit Jahren bemühen. Beim Besuch Beiruts durch den Vorsteher des EDA ging es vielmehr darum, der schwergeprüften Bevölkerung dieses Landes die Solidarität der Schweiz zu bekunden und damit der Bedeutung Nachdruck zu verlei- hen, die der Bundesrat dem Weiterbestehen des Libanon beimisst. Bekanntlich hat die Schweiz in der libanesischen Krise eine gewisse, allerdings bescheidene Rolle gespielt, als sie im November 1983 und im März 1984 die beiden «Konferenzen über den nationalen Dialog» beherbergte. Selbstverständlich rief der Vorsteher des EDA gegenüber den Vertretern sämtlicher Konfliktparteien die Bereitschaft des Bundesrates in Erinnerung, das schweizerische Territo- rium auch weiterhin für solche Konferenzen zur Verfügung zu stellen.
Was die Rolle der Schweiz bei der weiteren Friedenssu- che in Libanon betrifft, so wird sich der Bundesrat auch weiterhin darauf beschränken, unsere Disponibilität und die Tradition der Guten Dienste in Erinnerung zu rufen, die er wie bis anhin im Rahmen seiner Möglichkeiten den Konflikt- parteien in Libanon anbieten kann, falls diese es wünschen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.586 Interpellation Mühlemann Altöl. Verwertung Récupération des huiles usées
Wortlaut der Interpellation vom 1. Oktober 1985
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um bei der Verwertung von Altöl die umweltschädigende Verbrennung und die unrentable Verschiebung ins Ausland zu unterbinden?
Welche Verbesserung der Rahmenbedingungen sieht der Bundesrat für Wiederaufbereitungsanlagen, die Altöl im Recycling zu Grundschmieröl oder zu sauberem Brennstoff umwandeln?
In welcher Weise beeinflusst der Bundesrat die praxis- orientierte Forschung, um die technischen Lösungsmög- lichkeiten bei der Abfallbeseitigung in erster Dringlichkeit voranzutreiben?
Texte de l'interpellation du 1er octobre 1985
Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre afin qu'on cesse de brûler les huiles usées, ce qui est nuisible à l'environnement, ou de s'en débarrasser en les expédiant à l'étranger, ce qui n'est pas économique?
Quelles sont, aux yeux du Conseil fédéral, les possibilités d'améliorer les conditions générales auxquelles sont sou- mises les installations de retraitement qui recyclent les huiles usées en les transformant en huiles de graissage de base et en carburants propres?
De quelle manière le Conseil fédéral influence-t-il la recherche axée sur les applications pratiques, afin que soient étudiées en priorité les solutions techniques au pro- blème de l'élimination des déchets ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel, Darbellay, Dünki, Eisenring, Eng, Fehr, Früh, Giudici, Grassi, Grendelmeier, Iten, Jeanneret, Leuenberger-Solothurn, Neuenschwander, Oehler, Ogi, Schwarz, Spoerry, Villiger, Weber-Schwyz, Wellauer (22)
Interpellation Mühlemann
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Ueberbelastung unserer Umwelt mit giftigen Stoffen muss abgebaut werden. In der Schweiz fallen jährlich über 40 000 Tonnen Altöl an, welche bei unsachgemässer Behandlung schwere Umweltschäden anrichten können. Es . gibt nur drei Möglichkeiten, um Altöl richtig zu entsorgen, nämlich Verbrennung, Export ins Ausland oder Wiederauf- bereitung. Durch die Verbrennung verliert das Altöl seinen Wert und kann umweltschädigend wirken. Wenn das Altöl ins Ausland abgeschoben wird, verzichtet man auf einen wiederverwendbaren Rohstoff. Es bleibt als sinnvolle Mög- lichkeit die Wiederaufbereitung, welche aus dem gefährli- chen Altöl mit einer speziellen Veredelung ein Produkt von bester Qualität hervorbringt. Die wenigen Wiederaufberei- tungsanlagen in unserem Land befinden sich heute in tech- nischen, finanziellen und umweltpsychologischen Schwie- rigkeiten. Es muss deshalb alles unternommen werden, um dieses Abfallproblem in Zusammenarbeit zwischen den pri- vaten Unternehmen und den staatlichen Instanzen zu lösen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Dezember 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985 Zu 1: In der Schweiz fallen jährlich rund 40 000 bis 50 000 Tonnen Altöle an. Darunter finden sich Motorenöle, Hydrau- liköle, Getriebeöle und Schneidöle mit unterschiedlichen Additiven und Verunreinigungen. Zu den Altölen werden erfahrungsgemäss weitere flüssige Abfälle (z.B. chlorierte Lösungsmittel, Transformatorenöle oder Silikonöle) beige- mischt oder durch unsaubere Transportgefässe in die Altöle eingebracht. Bei den üblichen Altölen handelt es sich somit um Sonderabfall, der wegen der entstehenden Luftver- schmutzung nicht in konventionellen Feuerungsanlagen verbrannt werden darf. Entsprechende Regelungen sind in der Luftreinhalteverordnung (LRV) und der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) vorgesehen.
Altöl, das den Anforderungen an Brenn- und Treibstoffe gemäss LRV nicht genügt, gilt als Sonderabfall. Nach dem Entwurf der VVS kann es bis zu einem Gehalt an polychlo- rierten Biphenylen (PCB) von 50 ppm als Sonderbrennstoff in Anlagen verbrannt werden, die von den Kantonsbehörden dafür zugelassen sind. Solche Anlagen sind beispielsweise Zementwerke, da diese eine hohe Verbrennungstemperatur und eine weitgehende Einbindung der Schadstoffe gewähr- leisten. Bei Gehalten über 50 ppm PCB ist Altöl wie PCB zu entsorgen.
Der Verkehr mit Altölen unterliegt generell den Bestim- mungen der VVS. Damit können die Behörden sowohl die Abfallproduzenten kontrollieren als auch Anforderungen an Betriebe stellen, die Altöle zur Aufbereitung oder zum Trans- port übernehmen.
Mit diesen beiden Regelungen wird demnächst auf Bun- desebene die Rechtsgrundlage bestehen, um eine unsach- gemässe Verbrennung zu verhindern. Angesichts des hohen Heizwertes ist ein Export des Altöls nur dann sinnvoll, wenn im Inland keine zur Verwertung geeigneten Anlagen beste- hen. Für die Verwertung stehen - je nach Verunreinigung und Marktsituation - verschiedene Wege offen:
Altöl mit einem niedrigen Chlorgehalt und einem PCB- Gehalt unter 50 ppm kann in Zementwerken verbrannt wer- den. Diese Art der Verwertung ist sinnvoll, kann dadurch doch die äquivalente Menge anderer fossiler Brennstoffe eingespart werden.
Die Verbrennung von Altölen und Lösungsmitteln mit höheren Chlorgehalten ist in Zementwerken nach gewissen technischen Modifikationen möglich. Gegenwärtig laufen in einem grossen Zementwerk die entsprechenden Abklä- rungen.
Altöle stellen einen gesuchten Brennstoff in Sondermüll- verbrennungsanlagen dar. Unbestrittenermassen besteht heute zu wenig Kapazität zur Verbrennung von Sondermüll, gleichzeitig werden bedeutende Mengen brennbarer Son- derabfälle exportiert. Zudem sind in der Vergangenheit in Deponien Abfälle gelangt, die besser verbrannt worden wären. Der Bundesrat unterstützt deshalb die Bemühungen,
weitere allgemein zugängliche Anlagen zum Verbrennen von Sondermüll zu erstellen. Hier ergibt sich in Zukunft eine vermehrte Absatzmöglichkeit für Altöl.
Möglicherweise werden während einer Uebergangsphase, bis zum Bereitstellen oder Anpassen von Verbrennungsan- lagen, gewisse Altölmengen ins Ausland verschoben. Falls in der Schweiz geeignete Verwertungsmöglichkeiten (z.B. Verbrennungsanlagen mit Wärmenutzung) bereitstehen oder erstellt werden, hätte der Bundesrat allenfalls die Mög- lichkeit, mit einer Aenderung der VVS den Export einzu- schränken, um die Auslastung dieser Anlagen zu gewährlei- sten.
Zu 2: Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von Betrieben, die sich der Altölentsorgung widmen, dürfte sich ergeben, wenn nach Inkrafttreten der LRV das Verbrennen von Altölen in ungeeigneten Anlagen verboten ist und gemäss VVS die Altölentsorgung kontrolliert wird. Das heute zum Teil noch recht teuer gehandelte Altöl wird dem Samm- ler dann gratis oder - wie bei anderen Sonderabfällen üblich - gegen eine Entsorgungsgebühr angeboten. Damit erhöht sich die Gewinnmarge von Betrieben, die Altöl sammeln und verwerten.
Schmiermittel enthalten nicht nur Oel, sondern auch ver- schiedene Additive, die das Oel stabilisieren und seine Vis- kosität oder Schmiereigenschaften verbessern. Die Wieder- aufbereitung zu Grundschmieröl ist angesichts der geringen Tonnagen heute unrentabel. Sie wurde in der Schweiz nach dem 2. Weltkrieg rasch aufgegeben, könnte aber wirtschaft- lich wieder interessant werden, wenn aufgrund der Vor- schriften der LRV und der VVS das Altöl seinen Wert als Brennstoff teilweise verliert und wenn die Entsorgung gezielt so erfolgt, dass jede Beimischung von PCB vermie- den wird.
Die Aufbereitung zu einem Brennstoff, der den Anforderun gen der LRV genügt und damit wie Heizöl verbrannt werden könnte, ist sehr aufwendig. Unter veränderten Bedingungen (Preis des Altöls) ist aber auch diese Wiederverwertungsart nicht zum vornherein als wirtschaftlich chancenlos zu beur- teilen. Eine solche Aufbereitung würde aber, soweit sie bei PCB-Verunreinigungen überhaupt möglich ist, selbst wieder Sonderabfall produzieren.
Mengenmässig entspricht das Altöl etwa 1,2 Prozent des Treibstoffverbrauchs und 0,4 Prozent des gesamten Erdöl- verbrauchs. Auch bei totaler Wiederaufbereitung lässt sich nicht mehr Erdöl sparen, als wenn das Altöl in einer Ver- brennungsanlage mit Wärmenutzung verwertet wird. Nach Ansicht des Bundesrates stellt somit die Verbrennung des Altöls in geeigneten Anlagen mit Wärmenutzung eine ver- tretbare Lösung dar.
An Anlagen zur Beseitigung von Sonderabfällen können Bundesbeiträge oder Bürgschaften geleistet werden. Dazu bedarf es des Nachweises des öffentlichen Interesses. Zudem muss die zu unterstützende Anlage im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Entsorgung wirtschaftlich sein. Diese Voraussetzung wäre beim Altöl dann nicht erfüllt, wenn private Anlagen wie zum Beispiel Zementwerke diese Aufgabe ohne Unterstützung der Oeffentlichkeit lösen würden.
Zu 3: Die in den letzten Jahren aufgetretenen Engpässe bei der Sondermüllbeseitigung, aber auch die Schwierigkeiten, Standorte für neue Abfallbehandlungsanlagen zu finden, lassen sich nur durch eine umweltgerechte und technisch zuverlässige Abfallwirtschaft lösen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in diesem Bereich noch Lücken bei den wissenschaftlichen Grundlagen und der Anwendungstech- nologie bestehen. In enger Zusammenarbeit mit den beste- henden Forschungsstellen des Bundes sowie in Kontakt mit ausländischen Fachstellen sind aber heute Anstrengungen im Gang, die hier in nächster Zeit wertvolle Resultate liefern sollten. Die anstehenden Probleme liegen aber nicht nur bei
Interpellation Gurtner
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der praxisorientierten Forschung, sondern zum Teil auch in der Struktur der heutigen Sonderabfallentsorgung. Bis zum Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes bestanden bei der Sonderabfallbeseitigung nur wenig verbindliche Regelungen. Gleichzeitig wurden Abfälle praktisch unkon- trolliert auf nationaler und internationaler Ebene verscho- ben. Damit hatten umweltgerechte und oft etwas teurere Lösungen keine Existenzchance. Die Verordnungen zur Luftreinhaltung und zur Kontrolle des Verkehrs mit Sonder- abfällen werden hier die Rahmenbedingungen für eine geordnete Beseitigung wesentlich verbessern.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.569 Interpellation Renschler Lehrkräfte. Statistik Statistique des enseignants
Wortlaut der Interpellation vom 25. September 1985 Gestützt auf das Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über schulstatistische Erhebungen legte der Bundesrat in der Verordnung vom 9. Juni 1975 fest, dass die Lehrkräfte von öffentlichen und privaten Lehranstalten statistisch erfasst werden sollen. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die von ihm erlassene Verordnung endlich zu vollzie- hen sei und dass eine aussagekräftige Statistik über die Lehrkräfte so bald als möglich realisiert werden sollte?
Texte de l'interpellation du 25 septembre 1985
Dans l'ordonnance du 9 juin 1975 sur l'exécution de relevés statistiques sur les écoles, le Conseil fédéral a fixé que le corps enseignant des établissements d'instruction publics ou privés devait être recensé conformément à la loi fédérale concernant des relevés statistiques sur les écoles, du 27 juin 1973. Le Conseil fédéral n'est-il pas aussi de l'avis qu'il serait grand temps d'exécuter l'ordonnance qu'il a édictée le 9 juin 1975? En outre, le gouvernement ne pense-t-il pas qu'il faudrait réaliser aussi rapidement que possible une statisti- que reflétant vraiment la situation du corps enseignant?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Bundesamt für Statistik hatte ein Projekt zur statisti- schen Erhebung der Lehrkräfte ausgearbeitet. 1981 lehnte die Erziehungsdirektoren-Konferenz dieses Projekt ab und verhinderte damit den diesbezüglichen Vollzug der Verord- nung vom 9. Juni 1975. Um das ernsthafte Problem der Lehrerarbeitslosigkeit zu lösen, bedarf es aber u. a. umfas- sender statistischer Unterlagen über die Lehrkräfte. Insbe- sondere würde eine Erhebung über die Altersstruktur der Lehrkräfte aufzeigen, in welchem Ausmass und zu welchem Zeitpunkt Stellen für Lehrkräfte durch Pensionierungen frei werden. Da die kantonalen Erziehungsdirektionen offenbar weder willens noch in der Lage sind, die statistischen Lük- ken über die Lehrkräfte zu schliessen, sollte der Bundesrat den Vollzug der eigenen Verordnung nicht weiter hinauszö- gern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Dezember 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985 Seit 1975 sind Bundesgesetz und Verordnung über schul- statistische Erhebungen in Kraft; sie ordnen an, dass die Schüler und Lehrkräfte in allen öffentlichen und privaten Schulen durch das Bundesamt für Statistik (BFS) regelmäs- sig statistisch erfasst werden. Die Erhebungen sollen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen.
Bereits im Schuljahr 1976/77 konnte mit der jährlichen gesamtschweizerischen Schülerstatistik begonnen werden, weil erprobte Konzepte und die mehrjährige Erfahrung von Sachbearbeiter/-innen auf Kantons- und Bundesebene zur Verfügung standen.
Dagegen fehlten zunächst die Kapazitäten für die Lehrersta- tistik. Immerhin wurde bis 1977 zusammen mit der Eidg. Kommission für Schulstatistik ein Grobkonzept erarbeitet, dem die Kantone zustimmten. Ab 1978/79 erlaubten zusätzli- che Kapazitäten im BFS, aus dem Grobkonzept ein Ausfüh- rungskonzept zu entwickeln. Nach zahlreichen Kontakten mit kantonalen Stellen sowie Testerhebungen in einem deutsch- und französischsprachigen Kanton lag den Kanto- nen Ende 1980 ein ausführungsreifes Projekt zur Stellung- nahme vor.
Die Frage, ob die schweizerische Lehrerstatistik einem all- gemeinen, dringlichen Bedürfnis entspreche, verneinten aber die kantonalen Erziehungsdirektoren anfangs 1981; sie verwiesen auf die knappen Mittel und die bevorstehende Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Im BFS wurden - im Einvernehmen mit dem EDI - die Arbeiten an der Lehrerstatistik deshalb sistiert und die Per- sonalkapazitäten mit anderen Aufgaben betraut.
Seit einiger Zeit rückt die Lehrerstatistik in den Kantonen jedoch wieder in den Vordergrund: In ihrer Eingabe an das Eidg. Departement des Innern vom 1. Oktober 1985 befür- worten die Erziehungsdirektoren einen gezielten Ausbau der Bildungsstatistiken, und als dringlichste Massnahme bezeichnen sie die Lehrerstatistik. Allerdings ist, verglichen mit dem Projekt von 1980/81, von einem redimensionierten Konzept auszugehen.
Unter diesen Umständen ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie die personellen und finanziellen Mittel bereitgestellt werden können, um - zusammen mit den Kantonen - eine schweizerische Lehrerstatistik zu realisieren, die den wesentlichen Bedürfnissen der verschiedenen Benützer ge- nügt.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.561 Interpellation Gurtner Flüchtlingsfrauen in der Schweiz Réfugiées en Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 24. September 1985 Bisher war man sich der besonderen Probleme der Flücht- lingsfrauen nicht bewusst. Dieses Jahr fand in Holland ein internationales Seminar über Flüchtlingsfrauen statt. Deut- lich wurde, dass die Verfolgung von Frauen aufgrund des Geschlechts zu den Verfolgungen aufgrund der sozialen Gruppenzugehörigkeit zu zählen sei und damit als politische Verfolgung gelten kann. In diesem Sinne wird es in nächster Zeit in verschiedenen Ländern und auch im Europarat entsprechende Vorstösse geben.
Ich bitte deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele der Asylbewerber(innen) sind Frauen?
Zivilstand: Wie viele Frauen sind ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet? Wie viele Frauen sind mit Kindern hier?
Aus welchen Ländern stammen die Frauen und welches sind ihre Fluchtgründe?
Wird sexuelle Gewalt gegen Frauen in der Schweiz als Asylgrund anerkannt? Wenn ja, wie vielen Frauen wurde aufgrund einer diesbezüglichen Verfolgung Asyl gewährt? 5. Ist sich das Bundesamt für Polizeiwesen des Problems von geschlechtsspezifischer Verfolgung von geflüchteten Frauen bewusst?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Mühlemann Altöl. Verwertung Interpellation Mühlemann Récupération des huiles usées
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.586
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.12.1985 - 08:00
Date
Data
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2248-2250
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Pagina
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20 013 981
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