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20 décembre 1985
2264
Interpellation Hofmann
oder gar Ausplünderung bestimmter Länder der Dritten Welt, finanzielle und technologische Unterstützung totalitä- rer Regime sind wesentliche Ursachen.
Wenn schon nach mehr Effizienz in der Asylpolitik gesucht wird, muss dies mit der Erarbeitung von eidgenössischen Grundsätzen zur Asylpolitik verknüpft werden. Dazu gehört insbesondere auch die angemessene Behandlung von Per- sonen, die aus wirtschaftlicher Not in unser Land einreisen. Die Grundsätze zur Asylpolitik sollten in der Asylpraxis hel- fen, die schweizerische staatspolitische Maxime in der Asyl- frage nicht aus den Augen zu verlieren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985
Ein wichtiges Ziel der schweizerischen Asylpolitik besteht darin, die grosse Last der Erstasylländer durch internatio- nale Solidarität mitzutragen. So wurden auf Anfrage des UNHCR wiederholt Flüchtlingsgruppen aus Krisensituatio- nen in der Schweiz aufgenommen. Der Grundsatz des Indivi- dualverfahrens lässt aber nicht zu, dass Asylsuchende aus bestimmten Ländern bevorzugt werden. Die Fluchtmotive müssen individuell geprüft werden.
Im Rahmen der Integration von anerkannten Flüchtlingen wird deren besonderer Lage selbstverständlich Rechnung getragen. Was die Rückkehrhilfe anbelangt, wird zur Zeit verwaltungsintern ein Projekt ausgearbeitet, das auch die Frage der Ausbildung von Asylsuchenden im Hinblick auf eine allfällige Rückkehr prüft.
Die direkte Betreuung von Flüchtlingen obliegt den Hilfs- werken. Wir betrachten es als deren Aufgabe, den Kontakt zwischen Flüchtlingen und der Schweizer Bevölkerung zu fördern.
Zur Bewältigung der vom Interpellanten vorgeschlage- nen, vom Bundesrat abgelehnten Massnahmen sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Hingegen verlangt die Bewältigung der Aufgaben nach dem Asylgesetz eine stän- dige Ueberprüfung der vorhandenen Mittel, damit nicht erneut Engpässe bei der Gesuchserledigung entstehen.
Es steht dem Bund nicht zu, auf die Organisation von kantonalen Stellen Einfluss zu nehmen. Auf der anderen Seite können aber die schwierigen Aufgaben in der Flücht- lingspolitik nur unter Mithilfe der Kantone bewältigt werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
38 Stimmen 52 Stimmen
85.587
Interpellation Hofmann Kurse für Asylbewerber als Entwicklungshilfe Cours destinés aux demandeurs d'asile dans le cadre de l'aide du développement
Wortlaut der Interpellation vom 1. Oktober 1985 Auch bei Anwendung der neuen Grundsätze für die Behand- lung von Asylgesuchen dauert der Aufenthalt von sogenann- ten «Wirtschaftsflüchtlingen» noch mehrere Monate. Ist der Bundesrat bereit, den Bewerbern aus der Dritten und Vier- ten Welt ein Kursprogramm anzubieten, das die Einführung in einfache Agrar-, Handwerks- und Energietechniken sowie ein Basisgesundheitsprogramm vorsieht, das für sie nach ihrer Rückkehr in ihr Land im Sinne der schweizerischen Entwicklungshilfe hilfreich sein kann?
Texte de l'interpellation du 1er octobre 1985
Quand bien même on applique les nouveaux principes régissant le traitement des demandes d'asile, ceux que l'on appelle les «réfugiés économiques» séjournent plusieurs mois dans notre pays. Le Conseil fédéral est-il disposé à offrir, dans le même esprit que l'aide au développement, aux demandeurs d'asile venus du tiers monde ou du quart monde, un programme de cours susceptibles de leur être utiles après leur retour dans leur pays ? Ces cours constitue- raient une initiation à diverses techniques élémentaires dans les domaines de l'agriculture, de l'artisanat et de l'énergie; il conviendrait en outre de prévoir un programme de base consacré à la santé.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Biel, Blunschy, Columberg, Dünki, Fischer-Hägglingen, Geissbühler, Graf, Günter, Hari, Hess, Hösli, Jaeger, Jung, Keller, Kühne, Künzi, Landolt, Loretan, Maeder-Appenzell, Mauch, Mühlemann, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nauer, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Neukomm, Oester, Reich- ling, Robert, Rubi, Ruckstuhl, Rutishauser, Sager, Schmid- halter, Schnyder-Bern, Segmüller, Stamm Judith, Stappung, Tschuppert, Uhlmann, Weber Monika, Widmer, Ziegler, Zwingli, Zwygart (49)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wir Schweizer bieten der Weltöffentlichkeit ein groteskes Schauspiel: Es gelingt unserer Entwicklungshilfe, in den hintersten Ecken des Erdballs wirtschaftlich bedrohten Menschen effiziente Hilfe zu leisten. Aber wenn solche Men- schen als Wirtschaftsflüchtlinge zu uns kommen, dann ver- sagen wir. Wir lassen sie Monate und Jahre lang ohne sinnvolle Beschäftigung. Warum bereiten wir sie nicht auf ihre Rückkehr vor, damit sie in ihrer Heimat zu Entwick- lungspromotoren werden?
Wir unterscheiden fein säuberlich zwischen Humanismus, den wir exportieren und den wir uns im letzten Jahr 669 Millionen Franken kosten liessen, und Humanismus, den wir im eigenen Land gegenüber einer Gruppe von rund 22 000 Asylbewerbern verweigern. In unserem durchorganisierten, hochcomputerisierten, prosperierenden Land, wo das durchschnittliche Monatseinkommen oftmals weit über dem durchschnittlichen Jahreseinkommen jener Menschen liegt, die zu uns als Wirtschaftsflüchtlinge strömen, verleugnen wir die entwicklungspolitischen Grundsätze unserer Hilfs- werke. Diese leisten unter schwierigsten klimatischen, sozialen, politischen, ökologischen Verhältnissen für Men- schen der Dritten und Vierten Welt Erstaunliches. Ob eine kleine Equipe von Schweizern nun im Sudan rund 50 000 Flüchtlinge betreut und in den letzten Wochen sogar eine schwere Cholera-Epidemie einzudämmen vermochte, ob ein kleines Team in Bolivien mit Randgruppen-Indianern ein Basisgesundheitsprogramm erarbeitet und Einheimische zu Promotoren ausbildet, überall orientieren sich die Schwei-
Interpellation Hofmann
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zer an den Bedürfnissen der Benachteiligten. In Nepal und Pakistan sind Entwicklungshelfer dabei, Tausende von Men- schen vor Blindheit zu retten. In Bangladesh wurde nach den verheerenden Wirbelstürmen sofort von einer Schwei- zer-Equipe mit der Planung sicherer Häuser begonnen. In Mauretanien lehren Schweizer heimatlos gewordene Noma- den, die durch die Dürreperiode alles verloren haben, eine eigene, unabhängige Existenz mit Hilfe der Gartenbautech- nik aufzubauen. Die Beispiele liessen sich mannigfaltig ver- mehren.
Und hier bei uns? Hier lassen wir 22 000 Menschen jahre- lang auf ein Ja oder ein Nein warten - und halten sie von jeder Tätigkeit fern. Natürlich kann die Schweiz die Wirt- schaftsprobleme unterentwickelter und krisengeschüttelter Länder nicht dadurch lösen, dass sie allen Notleidenden Tür und Tor öffnet. Dazu ist unser überbevölkertes Land denn doch zu klein. Aber warum verpasen wir die Chance, Men- schen in den Prozess der Entwicklungshilfe einzugliedern? Wirtschaftsflüchtlinge fallen ja nicht unters Asylgesetz und müssen ohnehin wieder heimkehren.
In der Entwicklungshilfe hat eine grosse Wandlung stattge- funden. Man ist sich heute klargeworden, dass es nicht genügt, unsere Technik und unser wissenschaftliches Know-How zu exportieren, um den Hunger in der Welt zu besiegen und den Aermsten der Armen neue Märkte zu erschliessen. Setzen wir doch die irrtümlich zu uns geflohe- nen arbeitswilligen Leute ein! Denken wir doch an das Wirtschaftswunder, das in Europa nach dem Zweiten Welt- krieg dank dem Marshall-Plan möglich wurde: Es kam ja nur zustande, weil wir Europäer über das erforderliche techni- sche Wissen verfügten. Nutzen wir also die Chance, den bei uns weilenden Rückkehrern ebenfalls technisches Wissen zu vermitteln. Die Uhren in der Dritten und Vierten Welt gehen eben anders. Hier ist Entwicklung nur in behutsamen, kleinen Schrittchen möglich.
Es wäre ein Multipack möglich: Kurse in einfacher Agrar- technik, in einfachen Handwerksberufen, in der Energie- technik und ein Basisgesundheitsprogramm. Im Mittelpunkt dieser Massnahmen wäre auf die Bedürfnisse der traditio- nellen Dorfgemeinschaft, auf die Selbstversorgung zurück- zugreifen. Das Ziel der Kurse wäre, den Asylbewerbern Kenntnisse zu vermitteln, die sie in ihrem Heimatland ver- wenden können, und sie zu befähigen, als Hilfskraft in einem Entwicklungsprojekt mitzuarbeiten. Angesprochen würden alle Asylbewerber, die in der Schweiz keine Arbeits- bewilligung besitzen und vorwiegend in Zentren (Lagern) wohnen. In Bern sind das allein rund 2200 Menschen in 11 Durchgangszentren. Ein solches Pilotprojekt «Zur Förde- rung der freiwilligen Rückkehr von Asylbewerbern» wurde vom Sektor Flüchtlingshilfe des Gesundheits- und Sozial- wesens des Roten Kreuzes bereits ausgearbeitet.
Der Bundesrat ist gegen diese Idee, weil er fürchtet, die Schweiz würde dann für Wirtschaftsflüchtlinge noch anzie- hender. Diese Befürchtung ist nur unter dem heutigen Regime berechtigt: Heute bleiben unechte Flüchtlinge wäh- rend Jahren bei uns. Mit dem neuen, dem Nationalrat vorge- stellten Verfahren soll das anders werden. Wenn Asylgesu- che endlich innerhalb von ein bis zwei Monaten behandelt sind und die Rückschaffungsentscheide dann auch vollzo- gen werden, sinkt die Attraktivität sofort. Nur weil gegenwär- tig die Grosszahl der Asylbewerber mit abgelehntem Gesuch weiterhin Monate und Jahre lang weiter in der Schweiz lebt, ist unser Land so attraktiv. Wenn Bund und Kantone die offensichtliche Vollzugsschwäche ablegen, fällt das Motiv «Attraktivität» weg. In mehreren Monaten lässt sich aber unechten Flüchtlingen in Kursen schon recht viel beibrin- gen. Die Aussage, wir dürften Flüchtlinge wegen der Men- schenrechtskonvention nicht für sinnvolle Arbeiten einset- zen, erweckt Kopfschütteln. Warum sollte etwa das Erstellen und Ausbessern von Berg- und Wanderwegen, das Reinigen von Bächen, Seeufern und Wäldern usw. menschenrechts- widrig sein?
Zum Schluss noch zwei politische Bemerkungen: Die Rede war hier einzig von den unechten Flüchtlingen, also von Leuten, die ihr Land einzig aus wirtschaftlichen Gründen
verlassen haben und darum gar nicht unter die Bestimmun- gen des Asylgesetzes fallen. Wer zu uns als Asylbewerber kommt, weil er verfolgt, weil sein Leben gefährdet ist, ist ein echter Flüchtling. Gerade auch er wird während der Warte- zeit eine zumutbare Arbeit gerne verrichten, zumal er sich ja im neuen Gastland niederlassen will.
Und eine zweite Bemerkung: Wenn bei uns die Fremden- feindlichkeit wächst, so nicht zuletzt deshalb, weil wir die Fremdlinge untätig auf Plätzen und in Bahnhöfen herumste- hen lassen, während wir Schweizer der Arbeit nachgehen. Die Fremdenfeindlichkeit würde sich schlagartig abbauen, wenn wir diesen Menschen in der Schweiz das anbieten könnten, wofür wir weltweit Millionen von Franken in allen Erdteilen ausgeben, nämlich nützliche Entwicklungshilfe! Ein energisches Umdenken und Handeln in der Frage der Asylbewerber ist dringend nötig. Denn was wir heute erle- ben, ist noch lange nicht das Ende einer Entwicklung. Mit blossem Abwarten und fantasielosem Verhalten sind die brennenden Probleme nicht zu lösen. Wenn der Bundesrat schon um Vorschläge ersucht, wie die heutige Situation zu verbessern ist, dann muss er auch bereit sein, diese ernst- haft zu prüfen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. November 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 novembre 1985 Während der Dauer des Asylverfahrens obliegt die Fürsorge für Asylbewerber den kantonalen Fürsorgebehörden, wel- che damit nötigenfalls private Hilfswerke beauftragen, was insbesondere für die Führung von Flüchtlings-Aufnahme- zentren zutrifft.
Entsprechend den heute geltenden gesetzlichen Grundla- gen erhalten Asylbewerber neben der üblichen Unterstüt- zung für Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und medizini- sche Versorgung Sprachkurse angeboten, die ihnen ermög- lichen sollen, auf gesellschaftlich-beruflichem Gebiet mög- lichst schnell selbständig zu werden. Parallel dazu werden ihnen zu verschiedenen Bereichen des Lebens in der Schweiz Informationen vermittelt, wie auch zu Fragen der Gesundheit, Hygiene usw.
Die meisten Kantone haben ein Arbeitsverbot für Asylbewer- ber angeordnet, welches auf 3 bis 6 Monate nach erfolgter Einreise in die Schweiz befristet ist. Angesichts dieser Situa- tion und der zunehmenden Reaktionen der Bevölkerung auf die Konzentration von Asylbewerbern in gewissen Regionen unseres Landes gehen mehr und mehr Kantone dazu über, Beschäftigungsprogramme - speziell in Bereichen von all- gemeinem Nutzen - aufzustellen. Der Bund unterstützt diese Programme grundsätzlich und hilft finanziell, indem er die Transportkosten der Teilnehmer zum Arbeitsort über- nimmt und ihnen ein doppeltes Taschengeld ausrichtet.
Hingegen enthält das Asylgesetz keine Rechtsgrundlage, die es dem Bund erlauben würde, Asylbewerbern Kurse berufs- bildender Art zu finanzieren. Es obliegt deshalb allenfalls den Kantonen, solche Kurse unter Kostenübernahme durch- zuführen.
Die Asylgesetzrevision sieht vor, die Rückkehrhilfe zu regeln. Diese ist insbesondere in Form von Beratung für rückkehrwillige oder rückkehrpflichtige Personen beabsich- tigt. Die generelle Frage einer Rückkehrhilfe im Zusammen- hang mit Entwicklungshilfe wird gegenwärtig von einer Arbeitsgruppe geprüft, welche Vertreter des EDA und des Bundesamtes für Polizeiwesen umfasst.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Probleme, die durch die Wanderungsbewegungen aus armen Ländern in industrialisierte Staaten hervorgerufen werden, nicht über die Asylpolitik lösen lassen. Hingegen ist sich der Bundesrat bewusst, dass Lösungen in Zusammenarbeit mit dem EDA, den internationalen Organisationen und den Hilfswerken gefunden werden müssen. Diese Lösungen sollten aller- dings mit Rücksicht auf die vorgesehenen Verbesserungen im Asylverfahren nicht dazu führen, die Attraktivität der Schweiz für Emigranten zu erhöhen.
Interpellation Fischer-Hägglingen
2266
N
20 décembre 1985
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
64 Stimmen 7 Stimmen
85.925 Interpellation Fischer-Hägglingen Kirchenasyl Asile offert par les Eglises
Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1985 Gemäss Mitteilung der Aktion für ausgewiesene Asylbewer- ber sind gegenwärtig rund 200 ausgewiesene Asylbewerber an geheimen Orten untergebracht. Damit soll die Ausschaf- fung von Asylanten verhindert werden. Dies bedeutet, dass ein rechtskräftiger Entscheid der mit dem Vollzug des Asyl- gesetzes beauftragten Behörden auf illegale Weise unterlau- fen wird. Die Aktion für ausgewiesene Asylbewerber hat im weitern in einem Brief 8000 Seelsorger der drei Landeskir- chen aufgefordert, ihre Wohnungen oder Räume, die zu ihrer Kirche gehören, zur Beherbergung ausgewiesener Asylbewerber zur Verfügung zu stellen, um sie vor dem Zugriff der mit dem Vollzug des Ausweisungsentscheides beauftragten Organe zu schützen. Sowohl die illegale Beherbergung als auch der Aufruf zur Vornahme illegaler Aktionen, stellt einen schweren Verstoss gegen unsere Rechtsordnung dar. Zur Rechtfertigung dieser gesetzeswi- drigen Taten werden ethische und humanitäre Gründe an- geführt.
Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beant- worten:
Wie stellt sich der Bundesrat zu diesen illegalen Aktionen; hat er Kenntnis von diesen 200 illegal beherbergten Asy- lanten?
Ist der Bundesrat bereit, Personen, welche illegal ausge- wiesene Asylbewerber beherbergen, strafrechtlich zu ver- folgen?
Ist der Bundesrat bereit, gegen die Aktion für ausgewie- sene Asylbewerber strafrechtlich vorzugehen, wegen Auffor- derung zur Vornahme einer widerrechtlichen Tat?
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn sich Landeskir- chen, einzelne Pfarreien oder einzelne Seelsorger bereit erklären sollten, die Kirchen zur Aufnahme ausgewiesener Asylbewerber zur Verfügung zu stellen?
Texte de l'interpellation du 4 octobre 1985
Si l'on en croit le Mouvement de soutien aux réfugiés à qui l'asile a été refusé, près de deux cents personnes sont en ce moment hébergées dans des endroits secrets. Or, en cher- chant ainsi à faire échec au refoulement des réfugiés, on tourne, au mépris de sa force de chose jugée, une décision prise par les autorités chargées de l'exécution de la loi sur l'asile. Le Mouvement a en outre adressé à huit mille ecclé- siastiques des trois églises nationales une circulaire les invitant à mettre à la disposition des réfugiés dont on a refusé la demande d'asile leurs appartements ou des locaux appartenant à leur paroisse, dans le but de mettre ces candidats à l'asile hors de la portée des organes chargés de l'exécution du refoulement. Les auteurs de ces actes contraires à la loi allèguent des raisons éthiques et humani- taires. Il n'en reste pas moins que tant l'hébergement clan- destin que l'incitation à commettre des actes illicites consti- tuent des infractions graves à notre ordre juridique.
C'est pourquoi nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Est-il informé de l'hébergement clandestin de ces deux cents personnes? Quel est son avis sur ce genre de cam- pagnes illicites?
Est-il disposé à faire poursuivre pénalement ceux qui auront recueilli des réfugiés à qui l'asile a été refusé ?
Est-il également prêt à engager une procédure pénale contre le mouvement susmentionné, pour le motif que ce dernier incite à commettre un acte illicite?
Comment entend-il réagir dans l'hypothèse où les églises nationales ou quelques paroisses, voire quelques ecclésias- tiques seulement se déclareraient disposés à accueillir dans les locaux des paroisses les réfugiés qui se sont vus refuser le droit d'asile ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blocher, Bühler- Tschappina, Fischer-Sursee, Frei-Romanshorn, Geissbüh- ler, Hari, Hess, Hofmann, Hösli, Müller-Scharnachtal, Müller- Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Ogi, Rutishauser, Schnyder-Bern, Uhlmann (18)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Dezember 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985
Der Bundesrat hat die Vorkommnisse der jüngsten Vergan- genheit verfolgt, mit welchen auf die Situation der abgewie- senen Asylbewerber aufmerksam gemacht und Widerstand an der Wegweisungspraxis des Bundes geübt wurde. Er hat Verständnis für die humanitären Anliegen dieser Aktionen. Auf der anderen Seite kann ein Verhalten, das die geltenden Rechtsnormen missachtet, nicht unterstützt werden, da gerade die Aspekte der Menschenwürde und Humanität beim Entscheid über die Zumutbarkeit einer Wegweisung mitberücksichtigt wurden.
Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass abgewiesene Asylbewerber von Privatpersonen beherbergt werden. Sofern mit diesem Verhalten das rechtswidrige Verweilen in der Schweiz erleichtert wird, ist ein Straftatbestand des ANAG erfüllt.
Die strafrechtliche Verfolgung und Beurteilung solcher Zuwiderhandlungen obliegt den Kantonen. Es steht dem Bundesrat nicht zu, sich in deren Angelegenheiten einzumi- schen.
Nach den geltenden Strafbestimmungen des ANAG kön- nen Vorbereitungen dann verfolgt werden, wenn im Einzel- fall konkrete Schritte zur Begehung der Tat nachgewiesen werden können. Eine Absichtserklärung genügt nicht. Die Anstiftung zur Ausübung einer Straftat andererseits kann erst mit der Verübung der Haupttat angenommen werden, weshalb allein der Aufruf zur Beherbergung von abgewiese- nen Asylbewerbern nicht strafbar ist. Wie bereits erwähnt, haben jedoch den Entscheid darüber, ob im Einzelfall ein Straftatbestand erfüllt ist oder lediglich eine straflose Vorbe- reitungshandlung vorliegt, die zuständigen kantonalen Strafgerichte zu treffen.
Auch die Kirchen sind der schweizerischen Rechtsord- nung unterworfen, und deren Mitglieder verstossen gegen das Gesetz, wenn sie abgewiesenen Asylbewerbern, deren Wegweisung von der Behörde als zumutbar beurteilt wird, Schutz bieten. Der Bundesrat ist gewillt, rechtskräftige Entscheide durchzusetzen, aber auch bereit, bei solchen Vorkommnissen ein Gespräch zu führen und allfällige Unklarheiten zu bereinigen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
65 Stimmen 6 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hofmann Kurse für Asylbewerber als Entwicklungshilfe Interpellation Hofmann Cours destinés aux demandeurs d'asile dans le cadre de l'aide du développement
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1985
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Wintersession
Session
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Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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15
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Datum 20.12.1985 - 08:00
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