Votations finales
2274
N 20 décembre 1985
Zu erwartende Sachaufwendungen, beispielsweise für Reparaturen, werden bei Kernkraftwerkgesellschaften, wie bei andern industriellen Unternehmungen, mit Rückstellun- gen abgedeckt. Solche Kosten schlagen sich vollumfänglich in den Elektrizitätstarifen nieder. Die Ermittlung der voraus- sichtlichen Reparaturkosten in den Werken Mühleberg und Leibstadt ist nicht Aufgabe der Bundesbehörden. Immerhin ist aufgrund erster Schätzungen der Elektrizitätswerke und entsprechender ausländischer Erfahrungen zu vermuten, dass nicht von «gigantischen Kostenfolgen» gesprochen werden muss. Die fraglichen Reparaturkosten sind auch in Beziehung zu setzen zu den beträchtlichen, gesamten Stromgestehungskosten und zum bedeutenden Beitrag der beiden Kraftwerke zur schweizerischen Stromversorgung. Es besteht aus diesen Gründen zum heutigen Zeitpunkt kein Anlass, die Erweiterung der schweizerischen Stromerzeu- gungsmöglichkeiten mittels Kernenergie aus wirtschaftli- cher Sicht neu zu beurteilen.
Im Falle des KKL bestand zu keiner Zeit ein Grund, ein sofortiges Abstellen in Betracht zu ziehen. Beim Auswech- seln der Kondensatorrohre handelt es sich um eine vorsorg- liche, vom Betreiber getroffene Massnahme primär betriebli- cher Natur.
Beim KKM ist der Zustand der Reaktorumwälzleitungen aufgrund der umfangreichen, in den Jahren 1984 und 1985 durchgeführten Prüfungen gut bekannt. Die von der ISRK am meisten betroffenen Schweissnahtbereiche wurden ver- stärkt; das Rohrsystem weist, auch unter Berücksichtigung eines weiteren Risswachstums während des nächsten Betriebsjahres, im Bereiche der nicht reparierten Schweiss- nähte ausreichende Festigkeitsreserven auf. Die zur recht- zeitigen Feststellung von Leckagen bzw. zur Beherrschung von Rohrbrüchen notwendigen Systeme sind vorhanden. Die Situation erlaubt somit einen zeitlich beschränkten Betrieb und verlangt kein sofortiges Abstellen zum Schutze der Bevölkerung.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
38 Stimmen
81 Stimmen
Präsident: Herr Herczog möchte einen Rückkommensan- trag stellen.
Herczog: Ich stelle einen Rückkommensantrag und bean- trage nochmalige Abstimmung über Diskussion betreffend meine Interpellation Asylpolitik. Sie haben vorher zum sel- ben Thema bei Herrn Hofmann und Herrn Fischer ja gestimmt. Ich akzeptiere nicht, dass hier am Freitag so «Husch, Husch» darüber abgestimmt wird, was Sie zu den einzelnen Personen oder zu den einzelnen Interpellationen meinen. Hier wird darüber abgestimmt, ob Diskussion ver- langt wird oder nicht. Es geht nicht an, dass die bürgerliche Mehrheit in arroganter Art und Weise demonstriert, welche Macht sie hier hat. Ich beantrage Ihnen, genauso die Diskus- sion bei meiner Interpellation durchzuführen wie bei den Vorstossen von Herrn Hofmann und Herrn Fischer.
Präsident: Wir stimmen über den Rückkommensantrag von Herrn Herczog ab.
Abstimmung - Vote
Für den Rückkommensantrag Herczog Dagegen
Mehrheit Minderheit
Präsident: Nun haben wir noch einmal über die Interpella- tion Herczog zu befinden.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
86 Stimmen 17 Stimmen
84.036 Kulturinitiative Initiative populaire «en faveur de la culture»
Siehe Seite 1896 hiervor - Voir page 1896 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 20. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 20 décembre 1985
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
137 Stimmen 20 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.055 Delegierter für das Flüchtlingswesen Délégué pour les problèmes des réfugiés
Siehe Seite 2140 hiervor - Voir page 2140 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1985
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes
145 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.016 Auslandschweizer. Militärdienst Suisses domiciliés à l'étranger. Service militaire
Siehe Seite 2213 hiervor - Voir page 2213 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 20. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 20 décembre 1985
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
142 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kulturinitiative Initiative populaire "en faveur de la culture"
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.036
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.12.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
2274-2274
Page
Pagina
Ref. No
20 014 003
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