667 Film. Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland
85.034 Jugendsportzentrum Tenero. Zusatzkredit Centre de sport pour la jeunesse de Tenero. Crédit additionnel
Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. Mai 1985 (BBI II, 1) Message et projet d'arrêté du 15 mai 1985 (FF II, 1)
Beschluss des Nationalrates vom 18. September 1985 Décision du Conseil national du 18 septembre 1985
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Andermatt, Berichterstatter: Im Sommer und im Herbst 1979 stimmten der Nationalrat und der Ständerat einem Kredit in der Höhe von 28,1 Millionen Franken zu für eine erste Aus- bauetappe des nationalen Jugend- und Sportzentrums Tenero. Der Kredit war damals in beiden Räten nicht unbe- stritten.
In der ersten Etappe wurden im wesentlichen eine Sport- halle mit Nebenräumen, ein Freibad, Spielfelder und Leicht- athletikanlagen erstellt. 1980 konnte mit dem Auffüllen des Terrains begonnen werden. Die hauptsächlichen Bauarbei- ten verteilten sich auf die Jahre 1983 bis 1985. Der Betrieb konnte im September 1985 offiziell aufgenommen werden. Noch nicht renoviert sind die Unterkunfts- und Verpfle- gungsräume. Hier werden von den zuständigen Organen kurzfristige Verbesserungsmöglichkeiten noch studiert. Die Eidgenössische Turn- und Sportschule Magglingen leitet den Sportbetrieb, während die «Schweizerische National- spende für unsere Soldaten und ihre Familien» für die Unterkunft und Verpflegung der Kursteilnehmer sorgt.
Der Kostenvoranschlag für die Anlagen wurde aufgrund der am 1. April 1978 geltenden Preise erstellt. Der Index betrug damals 103,1 Punkte. Bis Oktober 1982 ist der Index auf 133,8 Punkte angestiegen und blieb während der Verge- bungs- und Bauzeit bis April 1985 weitgehend konstant. Rein indexmässig würde sich eine teuerungsbedingte Erhö- hung der Kreditsumme von 6 450 000 Franken ergeben. Durch günstige Vergebungen, Einsparungen und Vereinfa- chungen in der Ausführung konnte die Nachkreditsumme auf 5,5 Millionen Franken gedrückt werden. Der im ersten Kredit enthaltene Posten «Unvorhergesehenes>> von 819 000 Franken wurde verwendet für eine Sonnenenergie- anlage, für höhere Kanalisations- und Anschlussgebühren an den Abwasserzweckverband von Locarno und zur Ver- besserung des elektrischen Versorgungskonzeptes. Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, den Zusatzkre- dit in der Höhe von 5,5 Millionen Franken zu genehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.035 Film. Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland Cinéma. Accord avec la République fédérale d'Allemagne
Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Mai 1985 (BBI II, 325) Message et projet d'arrêté du 22 mai 1985 (FF II, 329)
Beschluss des Nationalrates vom 18. September 1985 Décision du Conseil national du 18 septembre 1985
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Letsch, Berichterstatter: Bereits seit dem 22. Juni 1977 besteht eine Vereinbarung über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiete des Films. Diese Vereinbarung entsprang der Absicht, die Realisierung von Filmen in Koproduktion zu erleichtern und den Filmaus- tausch zwischen beiden Ländern zu fördern. Das Abkom- men hat sich im grossen und ganzen bewährt. Deshalb entschloss sich der Bundesrat, eine praktisch gleichlau- tende Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland abzuschliessen.
Mit Botschaft vom 22. Mai 1985 ersucht er die eidgenössi- schen Räte, diese Vereinbarung zu genehmigen und ihm die Ermächtigung zur Ratifizierung zu erteilen.
Der Nationalrat hat in der September-Session einstimmig seine Zustimmung erteilt. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls Zustimmung und Behandlung in globo.
Jagmetti: Ich habe keine materielle Bemerkung zu dem, was der Kommissionspräsident ausgeführt hat, sondern einen bloss formellen Hinweis. In der Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland werden als Vertragspartner die Regierung der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland genannt. Bisher war es meines Wissens üblich, dass sich die Regierung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft auch in internationalen Abkommen als Bundesrat bezeichnete, und ich wäre eigentlich der Meinung, dass wir auch im internationalen Verkehr bei der Behördenbezeich- nung bleiben könnten, die unserer Verfassung entspricht.
Bundesrat Egli: Wir werden die Bemerkung von Herrn Jag- metti für künftige Abkommen prüfen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
8-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Film. Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland Cinéma. Accord avec la République fédérale d'Allemagne
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance Seduta
Geschäftsnummer 85.035
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.12.1985 - 17:30
Date
Data
Seite
667-667
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Pagina
Ref. No
20 014 081
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