Rüstungsprogramm 1985
671
85.042 Rüstungsprogramm 1985 Programme d'armement 1985
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Mai 1985 (BBI II, 213) Message et projet d'arrêté du 29 mai 1985 (FF II, 213)
Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 1985 Décision du Conseil national du 3 octobre 1985
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Schönenberger, Berichterstatter: Mit Botschaft vom 29. Mai 1985 fordert der Bundesrat vom Parlament einen Gesamt- kredit von 657 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial. Der Nationalrat hat diesen Kredit um zwei Millionen Franken gekürzt und mit 655 Millionen Franken bewilligt. Ihre einstimmige Militärkommission stimmt die- sem Antrag ebenfalls zu.
Es ist allgemein bekannt, dass das ursprünglich vorgese- hene Beschaffungsprogramm für die laufende Legislaturpe- riode wegen der vorgezogenen Beschaffung des Kampfpan- zers Leopard 2 erheblich modifiziert werden musste. Dieses Vorgehen hat die Ueberschreitung des dem EMD in den Jahren 1985 und 1986 zustehenden Finanzrahmens in der Grössenordnung von rund 500 Millionen Franken zur Folge gehabt. Das EMD muss diesen Ueberhang gemäss den Parlamentsbeschlüssen bis spätestens 1989 abgetragen haben.
Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass die technologische Entwicklung die Beschaffungskosten in bedrohlichem Ausmasse anwachsen lässt. Alte Waffensy- steme müssen regelmässig durch weit aufwendigere ersetzt werden. Panzerabwehrhelikopter, neue Jagdflugzeuge, Lenkwaffenpanzerjäger usw. werden uns zukünftig grosse finanzielle Probleme bringen, und es ist voraussehbar, dass angesichts der technologischen Explosion und der ständig teurer werdenden Waffensysteme der jetzige Anteil der Mili- tärausgaben nicht mehr genügen wird, wenn wir die Kampf- kraft unserer Armee erhalten wollen.
Ich erinnere daher in diesem Zusammenhang auch daran, dass die vom Parlament beschlossene Panzerbeschaffung dem Bund auf lange Sicht Einsparungen von rund einer Milliarde Franken bringen wird. Dies ist nicht zu übersehen und bei den Diskussionen über kommende Finanzrahmen des EMD mitzuberücksichtigen. Es wird unumgänglich sein, für unsere Militärausgaben in Zukunft einen höheren Anteil zu reservieren.
Das Rüstungsprogramm 1985 reiht sich in das für die lau- fende Legislaturperiode vorgesehene Beschaffungspro- gramm ein. Zu bedauern ist, dass der an sich vorgesehene Kauf eines Lenkwaffenpanzerjägers um ein Jahr zurückge- stellt werden muss. Aber auch die Beschaffung des Panzer- helikopters und einer leichten Fliegerabwehrlenkwaffe braucht noch ihre Zeit. Nebst den fehlenden Finanzen bringt nach Angaben des EMD auch die Beschaffungsreife Pro- bleme.
Gesamthaft gesehen dürfte das Beschaffungspro- gramm 1985 als «kurz, klein und leichtgewichtig» bezeich- net werden, wie es ein Mitglied der vorberatenden Kommis- sion formuliert hat. Dennoch sei nicht verschwiegen, dass das Rüstungsprogramm 1985 doch einige empfindliche Lücken in der Bewaffnung unserer Armee schliesst.
Von den beantragten 655 Millionen Franken entfallen 70 Millionen Franken auf die Infanterie, 60 Millionen auf die Artillerie und 527 Millionen auf die Flieger- und Fliegerab- wehrtruppen.
Ich gestatte mir, nachfolgend einen kurzen Ueberblick über die einzelnen Beschaffungsvorhaben zu geben.
Für die Infanterie ist die Beschaffung der Handgranate 85 vorgesehen. Sie ist wesentlich leichter, leistungsfähiger und in der Handhabung einfacher als die heute veraltete Stiel- handgranate 43 und macht den Infanteristen auf dem Gefechtsfeld beweglicher und feuerkräftiger. Die Handgra- nate wird zu 75 Prozent im Inland hergestellt. Bedauerlich ist allerdings, dass der Zünder in der ersten Tranche aus dem Ausland bezogen werden muss. Erst bei künftigen Beschaffungen wird es möglich sein, auch den Zünder in der Schweiz herzustellen, womit der Inlandanteil an der Beschaffung auf 90 Prozent gesteigert werden kann.
Ganz generell muss für die Zukunft die Forderung aufge- stellt werden, dass wenigstens die Infanterie- und Panzerab- wehrmunition vollständig in der Schweiz hergestellt werden kann. Es stimmt nachdenklich, wenn immer mehr unserer Rüstungsgüter aus dem Ausland bezogen werden müssen. Es sind in diesem Zusammenhang die Verantwortlichen im EMD aufgerufen, ihre Pflichtenhefte und Vorstellungen jeweils frühzeitig aufzustellen und nicht ständig abzuän- dern, so dass die Industrie eine klare Vorgabe für ihre Entwicklungsprojekte hat.
Die Artillerie profitiert vom Rüstungsprogramm 1985 mit 58 Millionen Franken. Vorgesehen ist dieser Betrag für die Einführung des Laser-Goniometers 1985. Mit dem Rüstungsprogramm 1983 haben Sie dem Artillerie-Feuerleit- system Fargo zugestimmt. Mit dem Laser-Goniometer kön- nen sowohl Distanzen als auch Azimut und Elevationswinkel genau gemessen werden. Laser-Goniometer und Fargo zusammen ermöglichen es, ein Ziel bereits mit dem ersten Schuss zu treffen. Dies bringt nicht nur Zeitgewinn, sondern erhebliche Feuerwirkung der Artillerie. Die Botschaft nennt die betreffenden Daten. Während beim herkömmlichen Schiessverfahren ohne Fargo die durchschnittlich benötigte Zeit von der Zielbestimmung bis zum erfolgten Korrigieren der ersten Schüsse 13 Minuten beträgt, reduziert sich diese Zeit beim Schiessverfahren mit Fargo auf sieben Minuten und beim Schiessverfahren mit Fargo und Laser-Goniome- ter auf zweieinviertel Minuten.
Schliesslich ist auch die Reduktion des Munitionsverbrau- ches von 20 Prozent in Kriegszeiten und von 10 Prozent bei der Ausbildung als Folge der Einführung begrüssenswert. Die Herstellung der Geräte erfolgt in Lizenz durch die schweizerische Unternehmung. Die gegenüber einer Direkt- beschaffung anfallenden Mehrkosten belaufen sich auf 3,5 Millionen Franken, doch fallen die Know-how-Gewinne für die Schweizer Industrie wesentlich ins Gewicht.
Die vom Nationalrat gegenüber dem bundesrätlichen Antrag vorgenommene Reduktion von 2 Millionen Franken ist auf die ursprüngliche Annahme zurückzuführen, pro Goniome- ter sei ein Ladegerät notwendig. In der Zwischenzeit hat man - übrigens auf Grund der Intervention eines unserer Kommissionsmitglieder - festgestellt, dass durch die Erhö- hung der Anzahl Batterien die Anzahl der Ladegeräte herab- gesetzt werden kann. Statt der ursprünglich vorgesehenen 900 Ladegräte genügen heute deren 350. Hingegen muss die Anzahl Batterien von 2600 auf 5400 hinaufgesetzt wer- den. Dies ergibt eine Kostenreduktion von 2 Millionen Fran- ken, so dass der für die Artillerie benötigte Betrag nicht 60 Millionen, wie in der Botschaft erwähnt, sondern ledig- lich 58 Millionen beträgt. Der totale Verpflichtungskredit kann somit auf 655 Millionen Franken gesenkt werden.
Die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen partizipieren am neuen Rüstungsprogramm mit 527 Millionen Franken. Diese verteilen sich auf das taktische Fliegerradarsystem Taflir und das Luftlage-Integrationssystem Florin, die Kampfwert- steigerung der Mirage-Flugzeuge, das System für die elek- tronische Aufklärung Omega, das VHF-Bodenfunksystem S- 511/E-611 und die Treibstoffbehälter für das Kampfflugzeug Tiger. Das taktische Fliegerradarsystem Taflir und das Luft- lage-Integrationssystem Florin beanspruchen 254 Millionen Franken. Das in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre beschaffte Florida-System ermöglicht eine weitreichende Beobachtung des zu schützenden Luftraumes und gestattet,
Programme d'armement 1985
672
E
11 décembre 1985
die Armee, den Zivilschutz und die Zivilbevölkerung frühzei- tig vor Luftangriffen zu warnen. Nun gibt es infolge der Topographie unseres Geländes Bereiche, die mit dem Flo- rida-System nicht eingesehen werden können. Es handelt sich dabei um Räume im unteren Flughöhenbereich, die im Radarschatten von Bergen und Hügeln liegen. Nachdem heute Tiefflieger, Kampfflugzeuge und Kampfhelikopter, aber auch Marschflugkörper zu einer akuten Bedrohung geworden sind, müssen diese Räume durch den Raum- schutzjäger Tiger kontrolliert und überwacht werden. Damit ist ein Teil unserer Raumschutzjäger für diese Aufgabe gebunden. Taflir soll hier einspringen, womit der Wirkungs- grad unserer Flugzeuge im Raumschutz erheblich gestei- gert werden kann. Aber auch das Fliegerabwehrsystem Rapier erhält durch die frühzeitige Luftlage-Uebersicht im unteren Luftraum eine verbesserte Einsatzfähigkeit und einen erhöhten Wirkungsgrad. Da die Rechnerkapazität der Florida-Rechner ausgeschöpft ist, wird die Beschaffung eines neuen Systems Florin vorgesehen. Damit wird die Erstellung einer nationalen Gesamtluftlage ermöglicht.
Eine lange Diskussion wurde in der vorberatenden Kommis- sion über das mit der Beschaffung des Taflir einzugehende Risiko geführt. Die gleiche Diskussion fand übrigens auch im Nationalrat statt. Zur Beruhigung konnte der Präsident der Expertenkommission Taflir, Herr Professor Bauknecht von der Universität Zürich, dahingehend orientieren, dass das Risiko, dass die Pflichtenheftanforderung nicht erreicht werden könnte, als sehr gering einzustufen sei, nachdem mit der Lieferfirma Westinghouse weitere Abmachungen in Richtung Festpreise hätten getroffen werden können. Die Kommission erachtet daher das bestehende Risiko als tragbar.
Die Kampfwertsteigerung der Mirage-Flugzeuge verschlingt 143 Millionen Franken und umfasst vor allem aerodynami- sche Verbesserungen an der Nase und an den Flügeln des Flugzeuges, welche dessen Manövrierfähigkeit ganz wesentlich erhöhen. Weitere Verbesserungen werden erreicht durch die Bewaffnung der vier doppelsitzigen Mira- geflugzeuge. Sie werden der Jägerflotte im Raum- und Neu- tralitätsschutz eine erwünschte Verstärkung bringen. Wei- tere Verbesserungen werden angebracht am Schleudersitz, durch die Tarnbemalung und die Flügelsanierung, welche infolge Materialübermüdung notwendig geworden ist. Die abwerfbaren Treibstoffbehälter garantieren ein längeres Verweilen der Flugzeuge in der Luft. Die Geräte für elektro- nische Kriegsführung gestatten dem Piloten, rechtzeitig Schutzmassnahmen gegen radar- und infrarotgesteuerte Waffen zu ergreifen. Das VHF-Bordfunksystem verbessert die Funkausrüstung, und das Freund/Feind-Erkennungssy- stem basiert in Zukunft auf einer elektronischen Einrich- tung.
Das System für die elektronische Aufklärung Omega, wel- ches 55 Millionen Franken erfordert, dient dem Erfassen, Analysieren und Peilen von Ortungs-, Lenk-, Fernmelde- und Störsignalen. Eingesetzt wird das System im Bereich Flie- ger- und Fliegerabwehrtruppen. Eine Lizenzfabrikation in der Schweiz wäre unwirtschaftlich. Daher verpflichtet sich die englische Herstellerfirma zu Gegengeschäften im Umfange von 40 Millionen Franken innert acht Jahren ab Auftragserteilung. Das VHF-Bodenfunksystem S-511/E-611 erfordert 30 Millionen Franken. Es ermöglicht und verbes- sert die Führung und Ueberwachung der Flugzeuge im Einsatz. Das heute verwendete Material - seit über 30 Jahren im Einsatz - ist veraltet und dient den heutigen Anforderun gen nicht mehr.
Schliesslich verschlingen die Treibstoffbehälter für das Kampfflugzeug Tiger 45 Millionen Franken. Im Rüstungs- programm 1983 waren bereits 30 Millionen vorgesehen. Mit den heute angeforderten 45 Millionen Franken sollen die restlichen Tiger ausgerüstet werden. Die Beschaffung der Treibstoffbehälter erfolgt zu 70 Prozent im Inland. Die Lizenzfabrikation ergibt gegenüber einem Kauf keine Mehr- kosten.
Der Inlandanteil am vorliegenden gesamten Rüstungspro- gramm beträgt 43 Prozent oder rund 280 Millionen Franken,
was einer Beschäftigung von 2000 Mannjahren entspricht. Die beiden Vorhaben Taflir und Omega, welche in der Schweiz aus verschiedenen Gründen nur zu einem ver- schwindend kleinen Teil beschäftigungswirksam werden, bringen unserer Industrie Gegengeschäfte in der Grössen- ordnung von rund 90 Millionen Franken.
Namens der einstimmigen Militärkommission beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Bun- desbeschluss, wobei der einzige Aenderungsantrag der Kommission in Uebereinstimmung mit dem Nationalrat Arti- kel 1 Absatz 2 des Beschlusses betrifft. Der Gesamtkredit ist aus den angeführten Gründen von 657 Millionen Franken auf 655 Millionen Franken herabzusetzen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je tiens à intervenir, non pour compléter ce qui a été excellement dit par le président de la Commission des affaires militaires de votre conseil, dont c'est d'ailleurs aujourd'hui le dernier rapport parlemen- taire concernant un programme d'armement - je le remercie d'ailleurs des autres rapports qu'il a présentés à ce titre pendant ses années de présidence - mais pour insister sur un fait particulier qui concerne ce message d'armement, à savoir le projet Taflir. Si j'insiste sur ce projet, c'est parce que deux de ses aspects me paraissent dignes d'intérêt. Tout d'abord, je souligne le fait que la nature de la menace aérienne a considérablement évolué ces dernières années, de sorte que ce qui était valable en cette matière, au moment où fut prise l'excellente décision d'acquérir «Florida», ne l'est plus entièrement aujourd'hui. En effet, la menace d'une attaque à basse altitude, inconcevable auparavant, est deve- nue réalité, par avions et missiles interposés. Il était donc indispensable que nous nous adaptions et je souhaite que votre conseil puisse tout à l'heure voter ce crédit car une véritable lacune est apparue dans notre système de défense aérienne et le Taflir devrait permettre de la combler. J'insiste sur ce point: au cours des prochaines années, nous devrons encore adapter notre armement, non seulement dans le domaine de la menace aérienne mais dans tous les autres domaines où pèse une menace, car les images de celle-ci sont en constante évolution.
La deuxième caractéristique de ce projet Taflir tient dans le fait qu'il ne porte que sur cinq unités. A ce titre-là, il n'était pas possible de procéder, comme habituellement sur des séries beaucoup plus grandes, à un distinguo dans le temps entre la procédure de développement et celle d'acquisition. Dans ce cas particulier, l'une et l'autre se chevauchent. Cela implique que nous prenions un risque plus grand que d'ha- bitude et c'est précisément pour en analyser la portée que nous nous faisons accompagner par un collège d'experts, indépendant, bien entendu, du constructeur ainsi que de notre département.
Voilà ce qui me paraissait devoir être dit, comme caractéris- tique essentielle d'un projet qui est à la fois indispensable et original dans son développement.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
673
Postulat Lauber
Präsident: In Artikel 1 Absatz 2 schlägt uns die Militärkom- mission in Uebereinstimmung mit dem Nationalrat eine Gesamtsumme von 655 Millionen vor. Der Präsident der Militärkommission hat die Gründe für die Reduktion um 2 Millionen genannt.
Angenommen - Adopté
Art. 2 und 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2 et 3
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
31 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.529
Postulat Lauber
Wirtschaftliche Abgeltung
der militärischen Belastung
Servitudes occasionnées par l'armée.
Compensation financière
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1985
Das Territorium des Kantons Wallis wird räumlich und zeit- lich für militärische Ausbildungszwecke im gesamtschwei- zerischen Vergleich überdurchschnittlich beansprucht. Die besondere topographische Lage des Rhonetales und der zusammenhängenden Struktur des Haupttales verstärkt die Belastungsintensität und insbesondere die Streuung der Belastung im Vergleich zu angrenzenden Alpenräumen der Nachbarkantone.
Die zunehmende bzw. veränderte militärische Flächenbean- spruchung steht dabei in wachsender Konkurrenz zu den zivilen Nutzungsansprüchen der Siedlung, der Landwirt- schaft (der Bund ist der grösste Eigentümer an potentiellen Fruchtfolgeflächen bzw. landwirtschaftlichen Vorrangflä- chen auf Kantonsgebiet) und insbesondere des Tourismus. Daraus entstehen in vermehrtem Masse Interessenkonflikte. Die für militärische Zwecke benötigte Fläche, namentlich in der Talsohle, entspricht in der Grösse jener Fläche, die gemäss Arealstatistik für Industrieanlagen im Kanton Wallis beansprucht wird, nämlich 400 ha, ohne jene Flächen zu berücksichtigen, für die eine Einschränkung in der Nutzung besteht.
Neben diesen extrem hohen Belastungen - der Kanton Wallis erbringt hier ein echtes Sonderopfer - liegen die durchschnittlichen Ausgaben der allgemeinen Bundesver- waltung für die Landesverteidigung im Kanton Wallis bei ca. 3 Prozent und der Kantonsanteil am Bundespersonal bei ca. 2,3 Prozent.
Im gesamtschweizerischen Durchschnitt beträgt der Anteil der Beschäftigten des EMD zu den Erwerbstätigen insge- samt rund 7,6 Promille. Auf die Beschäftigtenzahl des Kan- tons Wallis bezogen macht das rund 630 Arbeitsplätze aus und damit ca. 130 mehr als zum heutigen Zeitpunkt.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen,
a. in einem Bericht die räumliche und zeitliche Beanspru-
chung des Kantons Wallis durch das EMD und die daraus resultierenden Belastungen darzustellen,
b. Massnahmen zu prüfen, mit denen kurz- und mittelfristig der Anteil der Arbeitsplätze des EMD im Verhältnis zu den gesamten Arbeitsplätzen im Wallis auf den Landesdurch- schnitt angehoben werden kann und
c. Massnahmen zu prüfen, mit denen langfristig die hohen Belastungen aus der hohen militärischen Beanspruchung durch eine neue Arbeitsplatzzuteilung des EMD ausgegli- chen werden können.
Texte du postulat du 21 juin 1985
Le territoire valaisan est mis à contribution à des fins d'ins- truction militaire dans une mesure qui dépasse la moyenne suisse, tant en ce qui concerne la surface des terrains utilisés que pour ce qui est de la durée d'occupation. Du fait de la topographie particulière de la plaine du Rhône et du resserrement de la vallée principale, les nuisances et notam- ment leur dissémination sont plus importantes que dans des régions alpines comparables des cantons voisins.
L'armée utilise toujours plus de terrain, ou en modifie l'utili- sation; il en résulte un conflit d'intérêts avec le besoin de terrains à des fins civiles telles que l'habitat, l'agriculture (la Confédération est, dans le canton, le plus grand propriétaire de terres où la rotation des cultures est possible, c'est-à-dire des meilleures terres pour l'agriculture) et notamment le tourisme.
Les surfaces utilisées par l'armée, en particulier au fond de la vallée, sont aussi importantes, selon la statistique de l'affectation des sols, que celles occupées en Valais par des industries, à savoir 400 ha, compte non tenu des terrains pour lesquels il existe des restrictions d'utilisation.
En acceptant ces servitudes extrêmement lourdes, le canton du Valais fait un réel sacrifice. En regard de cela, il faut relever que la part des dépenses moyennes effectuées en Valais par l'administration générale de la Confédération pour la défense nationale s'élève à trois pour cent environ et que la proportion de Valaisans dans le personnel de la Confédération est à peu près de 2,3 pour cent.
Pour toute la Suisse, la proportion des personnes qu'oc- cupe le DMF par rapport à la population active s'élève à quelque 7,6 pour mille. Pour le Valais, cela ferait environ 630 emplois, soit environ 130 de plus qu'actuellement. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité
a. à exposer dans un rapport quelle est l'importance - en terrains et en durée - de la mise à contribution du canton du Valais par le DMF et quelles sont les servitudes qui en découlent;
b. à examiner des mesures permettant, à court et à moyen terme, de faire remonter à la moyenne suisse la proportion des emplois offerts par le DMF par rapport à l'ensemble des emplois en Valais;
c. à étudier des mesures permettant, à longue échéance, de compenser, par une répartition différente des emplois du DMF, les graves nuisances subies du fait de la forte pré- sence de l'armée.
Lauber: Um eine leistungsfähige Landesverteidigung sicherzustellen, bedarf das EMD fester Einrichtungen und grossflächiger Räume.
Die Raumbedürfnisse resultieren in erster Linie aus dem verfassungsmässigen Verteidigungsauftrag, den wir vollum- fänglich anerkennen. In Friedenszeiten dienen diese Anla- gen und Einrichtungen primär der Truppenausbildung.
Durch das anhaltende Wachstum der Agglomerationen und die damit verbundene Bevölkerungsballung sowie die gleichzeitige Entleerung der Berg- und Randgebiete vollzog sich eine spürbare Verschiebung der ausbildungsbedingten militärischen Uebungsschwerpunkte in die Gebirgskantone. Im Kanton Wallis als Berg- und Grenzkanton werden die Auswirkungen und die Belastungsintensität durch die topo- graphischen Gegebenheiten des längsgezogenen Rhoneta- les zusätzlich verstärkt. Rund 7 Prozent der insgesamt 13 Millionen Diensttage der Truppe pro Jahr entfallen auf unseren Kanton. Besonders ausgeprägt ist zudem die Zahl
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Rüstungsprogramm 1985 Programme d'armement 1985
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.042
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.12.1985 - 09:20
Date
Data
Seite
671-673
Page
Pagina
Ref. No
20 014 085
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.