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Initiative des Kantons Freiburg
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Präsident: Der Antrag von Herrn Hefti ist zurückgezogen. Angenommen - Adopté
Art. 4 Antrag der Kommission Abs. 1 und 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 4 Nach Entwurf des Bundesrates
Art. 4
Proposition de la commission Al. 1 et 3 Adhérer à la décision du Conseil national AI. 4 Selon projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2 Präsident: Ueber diesen Absatz (Dringlichkeitsklausel) wer- den wir nächste Woche gleichzeitig mit dem Nationalrat zu beschliessen haben.
Abs. 4 - Al. 4 Präsident: Hier haben Sie eine Differenz zum Nationalrat. Unsere Kommission beantragt, den letzten Satz von Absatz 4 zu belassen.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
84.205
Initiative des Kantons Freiburg
Asylbewerber
Initiative du canton de Fribourg
Requérants d'asile
Beschluss des Nationalrates vom 24. September 1985 Décision du Conseil national du 24 septembre 1985
Wortlaut der Initiative vom 14. Mai 1984
Der Kanton Freiburg lädt den Bundesrat ein, so rasch wie möglich eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die Kantone verpflichtet werden, eine angemessene Anzahl von Asylbewerbern aufzunehmen. Das Parlament muss dem Bundesrat unbedingt die für die Bundespolitik erforderli- chen Mittel geben, das heisst auch die absolut notwendigen Kredite für die Einstellung zusätzlicher Beamter, die diese Politik verlangt. Eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation liegt sowohl im Interesse der Kantone, die Asylbe- werber aufnehmen, als auch in dem der Asylbewerber selbst, deren Entwurzelung ein echtes Problem darstellt. Der Kanton Freiburg ist wie die anderen Schweizer Kantone
ein Aufnahmekanton. Aber unser föderalistischer Aufbau verlangt die Solidarität aller Kantone.
Texte de l'initiative du 14 mai 1984
Le canton de Fribourg invite le Conseil fédéral à proposer dans les plus brefs délais l'insertion dans la loi de l'obliga- tion pour les cantons de recevoir un nombre équitable de requérants d'asile. Les Chambres fédérales doivent absolu- ment donner au Conseil fédéral les moyens nécessaires à la politique de la Confédération, c'est-à-dire aussi les crédits indispensables à l'engagement des fonctionnaires supplé- mentaires que postule cette politique. Un assainissement de la situation est dans l'intérêt tant des cantons recevants que des requérants d'asile eux-mêmes dont le déracinement ne manque pas d'être préoccupant.
Le canton de Fribourg comme les autres cantons suisses sont des terres d'accueil. Mais notre régime federatif requiert que la solidarité soit le fait de tous les cantons.
Motion der Kommission des Nationalrates Asylbewerber. Verteilung auf die Kantone
Der Bundesrat wird eingeladen, so bald wie möglich eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die Kantone ver- pflichtet werden, eine angemessene Anzahl von Asylbewer- bern aufzunehmen.
Die Zuständigkeit des Bundes ist subsidiär. Die Bundesbe- hörden sind nur dann befugt zu entscheiden, wenn die Kantone sich innert nützlicher Frist auf keine angemessene Lösung geeinigt haben.
Motion de la commission du Conseil national Requérants d'asile. Répartition entre les cantons
Le Conseil fédéral est invité à proposer dans les plus brefs délais l'insertion dans la loi de l'obligation pour les cantons de recevoir un nombre équitable de requérants d'asile. La compétence de l'autorité fédérale est subsidiaire. L'auto- rité fédérale n'est habilitée à décider que si les cantons ne sont pas parvenus à trouver dans un délai utile une solution appropriée.
Miville, Berichterstatter: Datiert vom 14. Mai 1984 reichte der Kanton Freiburg eine Standesinitiative ein, die Sie in unserem gedruckten Geschäftsverzeichnis finden. Kern- punkt der Standesinitiative war das Begehren, wonach die Kantone verpflichtet werden sollten, eine angemessene Anzahl von Asylbewerbern aufzunehmen.
Diese Standesinitiative ist vom einstimmigen Grossen Rat des Kantons Freiburg beschlossen worden.
Am 18. Februar 1985 hat die Kommission des Nationalrates entschieden, der Standesinitiative teilweise Folge zu leisten und eine Motion folgenden Inhalts einzureichen: «Asylbe- werber. Verteilung auf die Kantone. Der Bundesrat wird eingeladen, sobald wie möglich eine Gesetzesänderung vor- zuschlagen, wonach die Kantone verpflichtet werden, eine angemessene Anzahl von Asylbewerbern aufzunehmen. Die Zuständigkeit des Bundes ist subsidiär. Die Bundesbehör- den sind nur dann befugt zu entscheiden, wenn die Kantone sich innert nützlicher Frist auf keine angemessene Lösung geeinigt haben.»
Diesem Entscheid seiner Kommission hat sich der National- rat am 24. September 1985 angeschlossen. Die Motion ist also angenommen worden. Dabei ist der Nationalrat von der Ueberlegung ausgegangen, die Bereitschaft der bisher von der Asylwelle weniger betroffenen Kantone zur Umvertei- lung von Asylanten sei trotz eines entsprechenden Beschlusses der kantonalen Fürsorgedirektoren vom 26. September 1985 nicht gerade überwältigend. Es ist denn auch mehr von einer grundsätzlichen Absichtserklärung die Rede gewesen. Ein gewisser Druck seitens des Bundes, subsidiär, das heisst, falls die Kantone nicht von sich aus Hand bieten, sei daher unerlässlich.
Im weiteren war sich der Nationalrat natürlich auch darüber im klaren, dass dem Freiburger Begehren mit der nun im
12 décembre 1985
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Initiative du canton de Fribourg
Gange befindlichen zweiten Revision des Asylgesetzes ohnehin Rechnung getragen werden soll, sieht doch der Entwurf, mit dem sich beide Räte in der Frühjahrssession 1986 zu befassen haben werden, eine subsidiäre Bundes- kompetenz für die Verteilung der Asylbewerber auf die Kan- tone vor.
Ihre Kommission hat sich am 16. November mit dem Geschäft befasst und empfiehlt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Das Stim- menverhältnis verrät Ihnen das Vorhandensein einer Oppo- sition. Ich nehme an, dass sich diese anschliessend noch zu Wort melden wird. Es ging dieser Opposition darum, mit der Annahme der Motion beziehungsweise mit der teilweisen Gutheissung des Freiburger Standesbegehrens, zuzuwar- ten, bis Klarheit über die bevorstehende Revision des Asyl- gesetzes besteht.
Die Mehrheit der Kommission vertraut darauf, diese Geset- zesrevision werde dem Anliegen der Motion Rechnung tra- gen, worauf dann der Vorstoss abgeschrieben werden kann. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der Staatsrat des Kantons Freiburg beschlossen hat, ab 1. Dezember 1985 in diesem Kanton keine neuankommen- den Asylanten mehr aufzunehmen. Wie verhält sich das eigentlich mit dem Bundesrecht und mit der Belastung, die andere Kantone auf sich nehmen? Darüber werde ich mich dann in der Debatte noch äussern - nicht mehr als Kommis- sionspräsident, sondern als Basel-Städter.
Namens der Kommission empfehle ich Ihnen die Ueberwei- sung der Motion des Nationalrates an den Bundesrat.
M. Dreyer: Je vous dirai seulement deux mots pour expli- quer l'attitude du Grand conseil fribourgeois qui était una- nime lorsqu'il a pris une résolution que le gouvernement a transmise au Conseil fédéral en le priant de la considérer comme une initiative cantonale. A l'époque de cette déci- sion déjà, c'est-à-dire il y a bientôt une année, les possibi- lités d'accueil du canton de Fribourg étaient épuisées.
On ne peut nier qu'il y a un déséquilibre manifeste dans la répartition des requérants d'asile entre les cantons qui en ont peu et ceux qui en ont beaucoup auxquels faisait allu- sion tout à l'heure M. Ducret. Il ne s'agit pas du tout d'une opposition de principe à l'accueil des requérants d'asile, mais surtout et uniquement d'un appel à un peu plus de solidarité confédérale. Nous aurons largement l'occasion de discuter de tout cela lorsque nous traiterons, ici même, le projet de modification de la loi que nous a adressé le Conseil fédéral. Pour l'instant, je renonce à d'autres ré- flexions.
Cependant, qu'il me soit permis de dire au rapporteur de la commission qui a soulevé le problème juridique que pose la dernière décision du canton de Fribourg qui, il faut le dire, est à la limite de la légalité pour ne pas dire illégale, que le gouvernement fribourgeois, comme d'autres, se trouve pris entre deux formes de chantage. Je souligne bien ce dernier terme, même s'il ne s'agit que de chantage politique. Il y a les généreux, les censeurs, les moralisateurs et ceux qui donnent des leçons. Heureusement, parmi eux il y a des idéalistes, mais également ceux qui en ont «ras le bol» qui, sans pour autant être racistes, sont devenus nationalistes. N'oubliez pas que l'extension de ce sentiment et le manque de solidarité notamment ne fait qu'activer ce qui sommeille au sein de la conscience de tout Suisse, car dans chacun d'eux il y a un nationaliste en puissance.
Miville, Berichterstatter: Hier geht es um eine Verteilung auf die Kantone. Es geht also um Kantone, und über Kantone ist in dieser Debatte nun schon reichlich gesprochen worden. Herr Ducret hat vorhin die Verhältnisse im Kanton Genf geschildert. Herr Dreyer hat die Lage im Kanton Freiburg dargestellt, und ich möchte Ihnen jetzt einmal sagen, wie es im Grenzkanton Basel-Stadt um das Asylwesen steht.
Halten Sie sich bitte folgende Zahlen vor Augen: Dezem- ber 1982 563 hängige Asylgesuche; Juni 1983 639; Dezem- ber 1983 1331; Juni 1984 1695; Dezember 1984 2059; Juni 1985 2587; 30. Oktober 1985 3282 - und das in einem
Kanton von nicht mehr als 200 000 Einwohnern. Von diesen 3282 waren 2752 Türken.
Sie können sich vorstellen, was für Unterbringungspro- bleme diesem kleinen Grenzkanton hier entstanden sind. Mit 340 neu bei der Fremdenpolizei eingereichten Asylgesu- chen brachte der September 1985 einen bislang einmaligen Rekordzuwachs. Zu dieser quantitativen Seite des Asylpro- blems muss auch der überdurchschnittlich hohe Ausländer- bestand gezählt werden. Mit seinem Anteil von 20,6 Prozent lag der Kanton Basel-Stadt anfangs November 1985 6,1 Pro- zent über dem Landesmittel. 8,1 Prozent aller in Basel woh- nenden Ausländer waren zu diesem Zeitpunkt Asylbe- werber.
Der baselstädtische Regierungsrat hat in einer Eingabe vom 7. Februar 1984 unter anderem folgendes Begehren an den Bundesrat gerichtet. Ich zitiere: «Ferner müssen wir unbe- dingt eine bessere gesamtschweizerische Verteilung der Asylbewerber auf die einzelnen Kantone verlangen. Der jet- zige Zustand, bei dem die Lasten unserer Asylpolitik weitge- hend von einigen wenigen Grenzkantonen getragen werden müssen, während andere Kantone kaum wissen, was ein Flüchtling ist, ist auf die Dauer nicht haltbar.»
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 11. Mai 1984 hierzu sehr verständnisvoll Stellung genom- men. Es hat unter anderem den Baselstädtern geschrieben, eine solche gesamtschweizerische Verteilung könnte eben- falls zu einer gewissen Entlastung der Asylproblematik in der Schweiz beitragen. Im weiteren werde zurzeit geprüft, ob eine gesamtschweizerische Verteilung der Asylbewerber auf die einzelnen Kantone gesetzlich verankert werden könnte.
Es ist dann am 17. Mai 1984 zu einer Konferenz mit Bundes- rat Friedrich gekommen, welche mit Bezug auf die Vertei- lung zunächst noch zu keinem Ergebnis geführt hat.
In seinem Schreiben vom 29. März 1985 - nunmehr an die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepar- tements - hat unser Baselstädtischer Polizeidirektor, Regie- rungsrat Karl Schnyder, die Verteilforderung wie folgt wie- der aufgenommen: «Um das schweizerische Asylrecht als eidgenössisches Institut verwirklichen zu können, ist es unseres Erachtens nötig, dass der Bund durch Gesetz die Kompetenz erhält, die Gesuchsteller gleichmässig auf sämt- liche Kantone zu verteilen. Ebenfalls wäre zu prüfen, ob von Bundesseite her noch mehr Kollektivunterkünfte, verteilt über das Gebiet der Schweiz, zur Verfügung gestellt werden könnten.»
Der von den kantonalen Fürsorgedirektoren diskutierte Ver- teilplan von 2540 Asylanten ist bisher auf dem Papier geblie- ben, hat also bisher noch keine Erleichterung gebracht. Ich richte mich jetzt sehr dankbar an die Adresse der Thurgauer in diesem Rat: Immerhin hat man dieser Tage aus der Presse erfahren, dass der Thurgau gewillt ist, uns Baslern 260 Asylanten abzunehmen. Und nun sage ich ausser Protokoll, dass man an sich nicht darüber erstaunt ist, wenn einem die Thurgauer etwas abnehmen!(Heiterkeit) Aber dass sie uns 260 Asylanten abnehmen wollen, das ist eine höchst hono- rige und verdankenswerte Aktivität. Zurück zum Ernst der Lage: Die Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, welcher die Fürsorgedirektoren ihren Plan zur Entscheidung anver- traut haben, setzte eine Kommission ein, die bis Februar 1986 berichten soll. Gemäss den bisherigen Vorschlägen des Kantons Basel-Stadt und anderer Kantone lässt sich eine vernünftige Verteilung von Asylanten auf die Kantone nur mit einer Bundeskompetenz lösen, so dass ich hier auch als Sprecher des Kantons Basel-Stadt sehr für die Motion des Nationalrates eintreten möchte.
Bundesrätin Kopp: Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass die Kantone mit Flüchtlingen unterschiedlich belastet sind. Sie haben soeben von Herrn Ständerat Miville und von Herrn Ständerat Dreyer gehört, dass die Kantone Basel, Freiburg, Genf und auch der Kanton Waadt überdurchschnittlich bela- stet sind. Wir haben deshalb Verständnis für die Anliegen dieser Kantone. Im revidierten Asylgesetz, über das Sie im Frühling beraten werden, ist deshalb eine Bundeskompe-
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Interpellation Knüsel
tenz vorgesehen, allerdings nur eine subsidiäre: Wenn die Kantone nicht selber eine Lösung finden, dann soll der Bund die Asylbewerber auf die Kantone verteilen können. Es ist selbstverständlich, dass der Bundesrat hofft, von dieser Kompetenz nicht Gebrauch machen zu müssen; denn es würde unserem föderalistischen Staat sehr viel besser entsprechen, wenn die Kantone aus Solidarität miteinander selber Abhilfe schafften. Ich würde meinen, dass die Haltung der Kantone Thurgau und Aargau - dieser hat sich ebenfalls bereit erklärt, eine gewisse Anzahl zu übernehmen - hier einen hoffnungsvollen Ansatz bildet.
Herr Ständerat Miville hat auf die Situation im Kanton Frei- burg hingewiesen, der sich weigert, vom 1. Dezember an neue Asylbewerber aufzunehmen. Ich darf in diesem Zusam- menhang einfach sagen, dass der Bundesrat diese Haltung nicht akzeptieren kann. Wir verlangen nicht nur von unseren Staatsbürgern und von unseren Kirchen, sondern auch von unseren Kantonen, dass sie sich an das Bundesrecht halten. Das Bundesrecht sieht vor, dass die Kantone die Aufgabe haben, Asylbewerber aufzunehmen.
Der Bundesrat widersetzt sich der Motion nicht, um so weniger, als diese bereits in beiden Teilen als erfüllt gelten darf. Die Hilfskräfte haben Sie ja bereits bewilligt, und in der Asylgesetzrevision ist die entsprechende Kompetenz zur Verteilung der Asylbewerber enthalten. Da aber das Gesetz von den eidgenössischen Räten noch nicht verabschiedet ist, rechtfertigt es sich, die Motion zu überweisen.
Präsident: Die Kommission beantragt uns Abschreibung der Initiative und Ueberweisung der Motion des Nationalrates. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Wird sie aus der Mitte des Rates bestritten? - Das ist nicht der Fall. Die Motion ist damit überwiesen.
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Interpellation Knüsel Einschleusung von Flüchtlingen. Verschärfte Kontrollen Filières de réfugiés passant par la RDA. Renforcement des contrôles
Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1985
Die hohe Zahl an echten und unechten Flüchtlingen namentlich aus fremden Kulturkreisen ist in unserem Lande zu einem ernsthaften gesellschaftspolitischen Problem her- angewachsen.
Seit dem 15. Juli 1985 lässt die DDR in Ostberlin Tamilen nur noch mit gültigem Einreisevisum nach Westberlin zu. Wäh- rend die DDR-Behörden die Einwanderung von Tamilen gestoppt haben, lassen sie angeblichen Flüchtlingen aus andern Ländern freien Zutritt, um diese anschliessend in den Westen abzuschieben. Wie bekannt wurde, sollen in den letzten Wochen internationale Schlepperorganisationen Tausende von Einwanderern, so vor allem aus Pakistan, Bangladesch, aus dem Libanon, dem Iran und Indien über Ostberlin in den Westen geschleust haben. Dem Vernehmen nach soll die Zahl dieser organisierten Flüchtlinge im Zunehmen begriffen sein.
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Es ist anzunehmen, dass diese Opfer von internationalen Organisationen in Bälde auch in unser Land kommen wer- den. Ist der Bundesrat zur Vermeidung weiterer Schwierig- keiten nicht auch der Meinung, dass an der grünen Grenze verschärfte Kontrollen erforderlich sind und dass auf inter- nationaler Ebene ein Frühwarnsystem aufgebaut werden muss?
Texte de l'interpellation du 3 octobre 1985
Les vrais et les faux réfugiés qui sont venus en grand nombre de pays culturellement très différents du nôtre posent à la Suisse un problème de politique sociale toujours plus aigu.
Depuis le 15 juillet 1985, la RDA ne laisse entrer les Tamouls à Berlin Est que s'ils ont un visa valable pour Berlin Ouest. Alors même que les autorités est-allemandes ont fermé leurs frontières aux Tamouls, elles ne s'opposent pas à l'entrée de prétendus réfugiés originaires d'autres pays avant de s'en débarasser en les envoyant à l'ouest.
On a entendu dire que, pendant ces dernières semaines, des milliers d'immigrants - des ressortissants du Pakistan, du Bangladesh, du Liban, d'Iran et de l'Inde notamment - ont passé à l'ouest en transitant par Berlin Est. Nous avons des raisons de penser que le nombre des réfugiés qui font appel à des organisations de passeurs est sur le point d'augmen- ter. Selon toute probabilité, ces réfugiés, qui sont victimes de ces organisations, ne tarderont pas à venir en Suisse. Le Conseil fédéral n'est-il pas aussi d'avis que le renforce- ment des contrôles s'impose si l'on veut éviter de nouveaux problèmes liés au passage clandestin de nos frontières ? Par ailleurs, ne pense-t-il pas qu'il faille prévoir, au plan interna- tional, un système de préalerte ?
Knüsel: Ich möchte mit meiner Interpellation der bevorste- henden Revision des Asylgesetzes in keiner Weise vorgrei- fen. Es geht mir insbesondere darum, dass wir vielleicht vom Bundesrat bzw. von Frau Bundesrätin Kopp einige Anregun- gen erhalten, was sich zur Zeit auf europäischer und interna- tionaler Ebene in bezug auf die heutige Situation angebahnt hat.
Eines dürfen wir wohl vorausnehmen: dass sich unsere Verwaltungen sowohl beim Bund wie in den Kantonen bei der heutigen kritischen Entwicklung der Lage im Asylwesen gegenüber der Oeffentlichkeit einem ganz enormen Druck ausgesetzt sehen.
Das Boot ist nach meiner Auffassung noch nicht voll. Echte Flüchtlinge, d.h. Menschen, die politisch verfolgt und an Leib und Leben bedroht sind, müssen wir als Land mit einer historisch gewachsenen humanitären Tradition aufnehmen. Wir sind aber auf der anderen Seite kein Einwanderungs- land. Gerade das bietet uns ausserordentlich grosse Schwierigkeiten, beim grossen Flüchtlingsstrom die echten von den wirtschaftlichen Flüchtlingen zu trennen . Damit möchte ich antönen, dass das Boot nach meiner Beurtei- lung wohl nicht voll, aber einseitig beladen ist, und droht, wenn es aus den stillen Wassern eines Hafens in die rauhe See hinausfährt, umzukippen. Oder anders ausgedrückt: Flüchtlinge, die in der Erwartung auf wirtschaftliche Vorteile in unser Land geschleppt werden, müssen raschmöglichst ausgewiesen werden. Eine rasche Behandlung erleichtert den Ausgewiesenen die Wiedereingliederung in ihrem Hei- matland. Der Mensch gehört aber in der Gesamtbetrachtung in den Mittelpunkt aller Ueberprüfungen, selbst wenn wir ihn schlussendlich nicht aufnehmen können, nur weil er angeb- lich aus wirtschaftlichen Gründen über die grüne Grenze zu uns gekommen ist. Auch Wirtschaftsflüchtlinge verdienen unsere Achtung, nicht den Hass.
Und trotzdem: Die jüngsten, unerfreulichen Entwicklungen in verschiedenen Kantonen sprechen eine deutliche Spra- che. Sie widerspiegeln die gesellschaftspolitische Brisanz der gegebenen Verhältnisse. So will mir scheinen, dass eine imaginäre Reizschwelle in weiten Teilen der Bevölkerung gegenüber dem Asylantenproblem nicht nur erreicht, son- dern sogar überschritten ist. Gerade das erschwert die Arbeiten beim Bund und vor allem auch bei den Kantonen sehr erheblich. So steht unserem Land angesichts des immer noch zunehmenden Asylantenstromes, der zu einer eigentlichen Immigration heranzuwachsen droht, eine harte gesellschaftspolitische Bewährungsprobe noch bevor. Sie darf aber nicht zur Zerreissprobe werden. Trotz einer Ver- stärkung unserer Grenzorgane, trotz einer bevorstehenden Revision des Asylgesetzes, das die Behandlungspraxis wesentlich zu beschleunigen vermag, und trotz einer Ver-
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1985
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Anno
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Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.205
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.12.1985 - 08:00
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