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Réexamen de tronçons de routes nationales
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N 21 mars 1986
Siebzehnte Sitzung - Dix-septième séance
Freitag, 21. März 1986, Vormittag Vendredi 21 mars 1986, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Bundi
84.094
Ueberprüfung von Nationalstrassenstrecken Réexamen de tronçons de routes nationales
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 394 hiervor - Voir page 394 ci-devant
Präsident: Ich wünsche Ihnen einen guten Morgen und erkläre die Sitzung als eröffnet.
Wir befinden uns bei der Detailberatung der N 7.
Zur Orientierung möchte ich mitteilen, dass wir über die Postulate, auch über dasjenige der Kommission, heute nicht befinden werden. Wir werden die Behandlung dieser Postu- late auf die nächste Session verschieben.
N 7 Winterthur-Frauenfeld-Kreuzlingen (Grenze) Winterthour-Frauenfeld-Kreuzlingen (frontière)
Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit (Günter, Bäumlin, Dünki, Nauer, Seiler, Stappung) Attikon ( .... )-Frauenfeld-Müllheim (Ost)
Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral
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Minorité (Günter, Bäumlin, Dünki, Nauer, Seiler, Stappung) Attikon ( .... )-Frauenfeld-Müllheim (est)
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Steinegger, Berichterstatter: Ausgangspunkt für die Beur- teilung dieser Teilstrecke N 7 Müllheim-Kreuzlingen sind die unhaltbaren Verkehrsverhältnisse in der Stadt Kreuzlin- gen. Weitere Probleme stellen die verschiedenen Dorfdurch- fahrten zwischen Kreuzlingen und Müllheim. Der Anschluss an die bestehende Europa-Brücke und der Bau des Zoll- Lagers kann auch von den grössten Strassenverweigerern kaum kritisiert werden. Wir haben dort den Verkehr aus Deutschland abzunehmen. Vom neuen Zoll in Tagermoos muss dann die Verbindung zur N 7, welche heute bis Müll- heim erstellt ist, gefunden werden.
NUP-Kommission, Bundesrat und Kommissionsmehrheit kommen eindeutig zum Schluss, dass dieses fehlende Teil- stück zu realisieren ist. Es handelt sich um eine National- strasse zweiter Klasse ohne Standspuren. Die Linienführung konnte in der Zwischenzeit, aufgrund der Vorschläge der NUP-Kommission, wesentlich verbessert werden. Eine allfäl- lige Verlängerung des Girsbergtunnels könnte die weite Fläche im Lünzelmoos auch noch besser schützen. Mit 16 zu 6 Stimmen ist der Minderheitsantrag, der auf die Erstel- lung dieses Teilstückes verzichten möchte, abgelehnt worden.
Verschiedentlich ist bezweifelt worden, ob auf deutscher Seite der Zubringer zwischen Allensbach und Konstanz tat-
sächlich erstellt würde. Die Kommission hat anlässlich der Sitzung am Bodensee die eindeutige Information erhalten, dass dies der Fall ist. Aufgrund des neuesten «Bedarfspla- nes für Bundesfernstrassen» mit Inkraftsetzung 1. Januar 1986 wird das Teilstück Allensbach-Konstanz in Deutsch- land erstellt, so dass - würde dieses Teilstück nicht erstellt- dann die Situation entstünde, dass eine Fernstrasse von Deutschland bis auf die Europa-Brücke in Konstanz zukommt und wir diesen Verkehr nicht abnehmen könnten. Für diejenigen, die den regional-demokratischen Willens- äusserungen einen grossen Stellenwert einräumen, ist die Situation ebenfalls klar. Es hat 1983 eine Abstimmung über eine kantonale Standesinitiative stattgefunden. Aus dieser Standesinitiative ist ersichtlich, dass das Thurgauer Volk mit 33 000 gegen 25 000 Stimmen für die Erstellung dieses Teilstückes der N 7 eingetreten ist.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
M. de Chastonay, rapporteur: Le Conseil fédéral de même que la commission NUP vous proposent de maintenir la N 7 Müllheim-Kreuzlingen en tant que route nationale de deuxième classe. La N 7 comble une indiscutable lacune dans le réseau des routes nationales. Elle a fait l'objet d'un vote consultatif favorable de l'électorat thurgovien en octo- bre 1983. La N 7 servira à solutionner de difficiles problèmes de circulation qui se posent dans l'agglomération de Cons- tance-Kreuzlingen. Elle servira également à créer une liai- son autoroutière, longue de 16 km, avec l'Allemagne voi- sine. Cette liaison exerce une emprise sur le terrain de l'ordre de 72 hectares au total, sans les contournements de Müllheim et de Kreuzlingen qui sont indispensables. Même sans la N 7, l'emprise au sol d'un contournement routier serait de l'ordre de 45 hectares.
La majorité de la commission a été sensible à l'aspect et aux conséquences économiques qu'entraînait l'inscription de cet ouvrage au réseau des routes nationales. L'autorité attend des impulsions économiques, dans le domaine tou- ristique notamment, à partir de la réalisation de cette N 7 dans une région où une très forte variation saisonnière pourrait être atténuée par la présence d'une telle artère. Je signale également que la N 7 sera une route nationale de deuxième classe. Son profil à quatre voies sera donc réduit; il n'y aura pas de bande d'arrêt. De plus, une meilleure intégration au paysage doit encore intervenir. Ces éléments seront étudiés en collaboration avec l'autorité thurgovienne en même temps que le projet de contournement de Kreuz- lingen.
M. Günter est l'auteur d'une proposition de minorité qui a été écartée par la commission par 16 voix contre 6. Pour lui, la construction de la N 7 n'était pas urgente; d'autre part, selon lui, elle n'est pas nécessaire. L'on pourrait très bien, toujours selon M. Günter, se contenter d'un contournement de Müllheim et de la continuation de l'autoroute jusqu'à Müllheim-ouest. Il a également proposé de surseoir à l'exé- cution de la N 7 jusqu'à l'achèvement du raccordement en territoire allemand, proposition qui a essuyé un refus de la commission par 17 voix contre 8. La majorité de la commis- sion ne partage pas l'avis de M. Günter. La N 7 règle une bonne partie des problèmes du trafic frontalier avec l'Alle- magne tout en déchargeant d'autant les routes cantonales et communales de la région. Enfin, l'on ne peut stopper à quelques kilomètres de la frontière allemande un raccorde- ment avec l'autoroute B 33 qui, selon les renseignements obtenus, sera terminée en 1989.
Je vous demande donc d'approuver la proposition de la majorité de la commission et le préavis du Conseil fédéral en cette matière.
Günter, Sprecher der Minderheit: Ich gehöre zu denen, die - wie der Präsident gesagt hat - den regional-politischen Entscheiden eine grosse Bedeutung zumessen. Vor drei Jahren wurde im Thurgau eine Standesinitiative abgelehnt, welche verlangte, dass man diese Autobahn nicht baut. Inzwischen ist aber die Frage neu aufgerollt worden. Wie Sie wissen, hat ein erhebliches Umschwenken in der öffentli-
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chen Meinung in den letzten drei Jahren stattgefunden. Ich will nicht unbedingt behaupten, dass der Entscheid heute mit Sicherheit anders herauskommen wird, halte es aber nicht für unwahrscheinlich.
Die Minderheit schlägt Ihnen vor, bei Müllheim (Ost) die N 7 enden zu lassen und den Rest bis Kreuzlingen zu streichen. Auf eine Wiederholung der Umweltargumente verzichte ich, die haben Sie gestern genügend gehört. Aber sie gelten natürlich auch hier. Auch die landschaftsschützerischen Argumente gelten hier - Agrarland im Agrarkanton Thurgau - ganz besonders.
Die Kommission hat eine Besichtigung vorgenommen. Man hat uns gezeigt, wo ein Tunnel den Seerücken schonen soll. Wir sind auf der normalen Strasse nach Kreuzlingen gefah- ren, haben die Grenze besichtigt und sind dann im Car wieder zurück nach Müllheim gekommen. Verkehr haben wir an diesem Werktag nicht getroffen - jedenfalls nichts, was den Namen eines Verkehrs für eine Autobahn verdienen würde. Wir haben bei uns in Interlaken im ruhigen Ostquar- tier mindestens ebensoviel Verkehr, wie wir damals auf der Strasse zwischen Kreuzlingen und Müllheim gesehen haben. Meines Wissens hat den Car auf der ganzen Strecke nicht ein einziges Mal ein Auto überholt. Es hat sich auch hinter dem Bus keine Kolonne gebildet.
Wenn Sie die Statistiken des Grenzüberganges ansehen, dann erkennen Sie auch, dass die Anzahl Grenzübertritte stagniert bzw. sogar rückläufig ist. Es ist also ganz offen- sichtlich, dass im Bereich auf die heutige Situation eine Autobahnfortführung ein Unsinn ist. Das ist ganz eindeutig. Was könnte man also noch als Argumente anführen - wir haben es bereits vom Präsidenten gehört - ausser, jeder Kanton habe Anrecht auf ein gewisses Mass an Autobahnen, insbesondere sei der Thurgau - mit Blick auf die künftige Entwicklung - bis jetzt zu wenig berücksichtigt worden?
Zur Fortführung der B 33 bis Konstanz: Wir haben dazu einen Experten der Bundesregierung bei uns gehabt; er hatte einen etwas unklaren Status, jedenfalls kam er sicher nicht mit einer Ermächtigung der deutschen Bundesregie- rung, um zu uns zu sprechen. Er war ein privater Fachmann. Herr Mühlemann hat uns zwar versichert, dass er als Fach- mann ausgewiesen sei. Dieser Herr hat gesagt: «Die Strasse wird gebaut.» Aber weitere Informationen haben ganz klar gezeigt, dass auch auf der Konstanzer Seite das Volk nicht mehr so begeistert und die Durchführung der Strasse umstritten ist. Die Gemeinderegierung ist mit ihrem Plan in einer Volksabstimmung klar unterlegen. Auch in Konstanz erzielen Bürgerkomitees offenbar Erfolge. Ob die Autobahn B 33 gebaut wird, ist daher äusserst unklar.
Ich möchte Sie bitten, sich einmal die Landkarte vorzustel- len: Der Anschluss der Schweiz an Deutschland ist sicher wichtig. Aber wenn Sie die Landkarte ansehen, dann sehen Sie relativ rasch, wenn man etwas grossräumig und europä- isch denkt, dass der Anschluss über die N 4 im Raume Schaffhausen erfolgen sollte. Wenn Sie aus dem Raum Stuttgart zuerst nach Konstanz fahren und von dort wieder zurück Richtung Zürich, dann ist das europäisch gesehen ein Umweg von 40 km. Es ist also unwahrscheinlich, dass das Teilstück N 7 je eine grosse Durchgangsroute werden kann.
Sollte die Autobahn B 33 aber bei Konstanz angeschlossen werden, dann passiert etwas ganz anderes: Es wird nämlich eine Achse dem Bodensee entlang eröffnet. Es wird dann von deutscher Seite Verkehr nach Konstanz geführt, der im Prinzip nicht nach Zürich, sondern nach St. Gallen und in den Raum Graubünden fahren will. Es ist stark zu befürch- ten, dass wir dann nicht die N 7 ausbauen müssen, wenn dieser Autobahnanschluss steht, sondern die T 13 zwischen St. Gallen und Kreuzlingen, weil sich der Verkehr nämlich dem Bodensee entlang durch die schönen Dörfer zwängen wird. An einer derartigen Entwicklung haben wir überhaupt kein Interesse. Es ist offensichtlich, wenn wir die N-7-Auto- bahn bis zur Grenze vorantreiben, dass das natürlich jen- seits der Grenze ein Argument für die Beschleunigung der B 33 sein wird - genau gleich, wie man versucht, uns hier
die N 7 mit der B 33 auf der anderen Seite schmackhaft zu machen.
Wir fördern also eine Entwicklung, die für den Bodensee- raum äusserst ungünstig und unerwünscht ist.
Es gibt noch ein von Thurgauer Seite angeführtes zweites Argument, das wir genauer ansehen müssen: das Argument der wirtschaftlichen Entwicklung. Der Kanton möchte sich auch wirtschaftlich verbessern. Es ist eine weitverbreitete Meinung, dass dazu eine Autobahn gehört. Ich verstehe die dahinterstehende Logik nicht ganz. Natürlich ist es so, dass direkte und gute Verkehrsverbindungen für eine Wirt- schaftsentwicklung wichtig sind. Man denke an das «gol- dene Dreieck»: dort waren gute Verkehrsverbindungen vor- handen, die vermutlich zur Wirtschaftsballung im Raume Zürich auch beigetragen haben. Es ist wäre aber ein Kurz- schluss, daraus folgern zu wollen, dass auf eine gute Strasse auch eine erfreuliche Wirtschaftsentwicklung quasi automa- tisch nachfolge. Es gibt im Gegenteil Hinweise darauf, dass bei der jetzt bestehenden Struktur die Wirtschaftszentren mit guten Strassen die abgelegenen Gebiete noch drainie- ren werden. Es wird also das Gegenteil einer vernünftigen Wirtschaftsentwicklung eintreten.
Es gibt auch Studien dafür, dass summa summarum dann Arbeitsplätze in das starke Zentrum hin abwandern, denn die Strasse wird genauso für Pendler und Käufer zu einer besseren Strasse werden. Es gibt dann die ländlichen Schlafstätten, die vielleicht Steuereinnahmen bringen. Aber das ist eine Entwicklung, die wir nicht fördern sollten, weil es ungünstig ist, dass die Leute immer weiter weg von den grossen Wirtschaftszentren im Grünen wohnen, aber letzt- lich eben doch in den Wirtschaftszentren arbeiten.
Ich möchte unsere Thurgauer Freunde beschwören, dass sie diesem Irrglauben nicht anhangen. Wir werden gerne helfen, wenn es darum geht, dem Kanton Thurgau den ihm zustehenden Geldanteil zukommen zu lassen. Es ist eine ähnliche Situation wie im Wallis.
Sie sollten aber nicht glauben, wenn Sie die Strasse bauen, dass diese einer guten Wirtschaftsentwicklung sehr förder- lich sein wird. Sie wird Ihnen höchstens Steuerzahler, aber keine Arbeitsplätze bringen. Im gesamten gesehen ist das für die Schweiz eine ungute Entwicklung, weil die Arbeits- wege länger werden und die Umweltprobleme noch zu- nehmen.
Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Autobahn N 7 gemäss dem Antrag der Minderheit bei Müllheim Ost enden zu lassen.
Nauer: Unser ehemaliger Ratskollege, der Thurgauer Volks- wirtschaftsdirektor Hanspeter Fischer, hat anlässlich der Besichtigung des bestrittenen Teilstückes Müllheim-Kreuz- lingen freimütig zugegeben, dass das heutige und zukünf- tige Verkehrsaufkommen eine N 7 nicht rechtfertige. Die Kommission Biel ihrerseits hält in ihrem Bericht fest: «Es bestätigt sich die bereits in der Vorstudie gemachte Erkennt- nis, dass die Verkehrsbelastung den Ausbau der N 7 zwi- schen Müllheim und der Landesgrenze zu einer National- strasse erster Klasse nicht rechtfertigt.»
An der Tatsache der schwachen Verkehrsauslastung ändert auch die Redimensionierung auf eine Nationalstrasse zwei- ter Klasse nur wenig. Den Befürwortern des Ausbaus dient als Begründung die in Konstanz endende deutsche Auto- bahn aus dem Raume Singen. Nun hat aber in den letzten fünf Jahren der Grenzverkehr um gegen 30 Prozent abge- nommen. Es ist darum fraglich, ob die in Konstanz endende deutsche Autobahn eine Zunahme des Grenzverkehrs mit sich bringt. Für die über Singen-Schaffhausen in die Schweiz einreisenden Autofahrer resultiert die schon von Herrn Günter erwähnte Streckeneinsparung von nahezu 40 Kilometer. Ein Anreiz für eine Einreise über Konstanz besteht kaum. Hinzu kommt, dass sowohl beim Emmishofer als auch beim Gottlieber Zoll noch genügend Raum für Zufahrten vorhanden ist.
Bleibt noch die Erwartung auf eine wirtschaftlich Belebung durch die N 7 im Oberthurgau. Solche Erwartungen sind Glaubenssache. Es ist erstaunlich, dass sich der Irrglaube
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nicht ausrotten lässt, wonach der Bau neuer Strassen der Zauberschlüssel sei, um wirtschaftliche Entfaltung und Reichtum zu bringen. Alle Erfahrungen zeigen, dass Auto- bahnen, wo sie gebaut wurden, einen anderen Effekt zeiti- gen, als ihn die Erschliessungspropheten erwarteten: In der Regel stiegen vor allem die Bodenpreise an; als nächstes wuchs die Zahl der Auspendler. Nicht die Betriebe kamen, sondern die Leute gingen! Diese Fakten, sei es das nicht vorhandene Verkehrsaufkommen, die kaum zu belegende Zunahme des Grenzverkehrs oder die irrige Annahme einer positiv beeinflussten wirtschaftlichen Entwicklung, zeigen, dass eine Fortführung der N 7 nicht gerechtfertigt ist.
Die Kreuzlinger Verkehrsprobleme manifestieren sich vor allem in zwei Arten von Flaschenhälsen, nämlich im Bereich der Grenzposten und der Niveau-Uebergänge. Der Ausbau der Zollanlagen ist aber Sache des Bundes. Die Beseitigung der Niveau-Uebergänge kann aus Treibstoffzollgeldern unterstützt werden. Eine N 7 mit der Beanspruchung von über 100 Hektaren Land, mit der Zerschneidung eines der grössten zusammenhängenden Waldgebiete des Kantons Thurgau, ist nicht zu verantworten.
Ich ersuche Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Weber-Arbon: Wenn ich zu diesem Thema das Wort ergreife, tue ich es in meinem persönlichen Namen, nicht im Namen der Fraktion, gewissermassen als Parlamentarier des Kantons Thurgau.
Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Weiter- führung der N 7, wie sie jetzt für uns zur Diskussion steht, neben der Entlastung der Stadt Kreuzlingen einen ausge- prägt grenzüberschreitenden Charakter hat. Es stellt sich also ein internationales Planungs- und Koordinationspro- blem mit unseren deutschen Nachbarn. Wie steht es mit dieser Koordination?
Ich zitiere die Botschaft des Bundesrates, Seite 23. Der Bundesrat schrieb hier am 17. Dezember 1984 folgendes: «Obwohl der Zeitpunkt der Abnahme der N 7 durch die Bundesrepublik Deutschland noch nicht definitiv festgelegt ist, steht bereits fest, dass die N 7 auf deutschem Hoheitsge- biet eine entsprechende Fortsetzung finden wird.» Mir per- sönlich hat diese Erklärung nicht genügt. Ich war bisher gegen die Weiterführung der N 7.
Was ist inzwischen geschehen? Der Herr Kommissionsprä- sident hat bereits darauf hingewiesen. Ende Januar dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag in Bonn auf Antrag seines Ausschusses für Verkehr den sogenannten «Bedarfs- plan für die Bundesfernstrassen» neu formuliert und endgültig verabschiedet. Darin enthalten ist das Strassen- stück der Bundesfernstrasse B 33, Allensbach (West)-Kon- stanz (Landesgrenze). Dieses Projekt wurde sogar als im vordringlichen Bedarf befindlich erklärt, soll also in den nächsten Jahren realisiert werden. Es soll eine vierspurige Strasse gebaut werden, wie bei uns, es soll also eine Redi- mensionierung stattfinden, genau wie wir sie gemäss Antrag des Bundesrates und der Kommission vorgesehen haben. Ich würde es begrüssen, wenn der Departementschef diese Information, die ich Ihnen jetzt dargelegt habe, aus der Sicht der Regierung ebenfalls bestätigen könnte.
Damit ist für mich eine Bedingung dafür erfüllt, dass ich meine Opposition gegen die vom Bundesrat vorgeschla- gene Weiterführung der N 7 bis zur Grenze nach Konstanz aufgebe. Ein Beibehalten des status quo bei uns würde, wenn die Deutschen ihre Bundesfernstrasse bis zur Grenze in Konstanz fertig erstellt haben, zum helvetischen, vielleicht sogar zu einem europäischen Kuriosum. Auf ein solches «Umdenkmal» - ich verwende hier den neuen Ausdruck, den gestern unser Ratskollege Müller-Bachs anstelle des Ausdruckes «Strassenbautorso» verwendet hat - möchte ich im Raume Kreuzlingen lieber verzichten, bei allem Ver- ständnis, das ich für den Umweltschutz habe, ein Verständ- nis, das wir niemals klein schreiben dürfen.
Noch ein Wort an die Adresse von Herrn Günter: Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass die Bejahung dieses Projektes gemäss Antrag Bundesrat auf keinen Fall ein Präjudiz stel-
len darf für eine Weiterführung der von Ihnen zitierten T 13. Da mache ich voll und ganz mit Ihnen mit.
Bundesrat Schlumpf: Ich bitte Sie, der Kommissionsmehr- heit und dem Bundesrat zuzustimmen.
Ich will auch die Bestätigung abgeben, die Nationalrat Weber jetzt eben wünschte. Es ist so, wie die Kommissions- referenten bereits sagten: Der Deutsche Bundestag hat im Januar beschlossen, in das Netz von Bundesfernstrassen die Strasse B 33 Allensbach-Konstanz als vordringlich auf- zunehmen. Es besteht die Entschlossenheit in der Bundes- republik, den Ausbau voranzutreiben. Damit ist - wie von Herrn Weber dargelegt wurde - die internationale Verknüp- fung der N 7 gesichert.
Wenn man im Hinblick darauf diese Strecke von 16 km nicht ausbauen würde, entstände hier nicht nur - um den Begriff aufzunehmen - ein «Umdenkmal», sondern ein europai- sches Unikum. Bei einem grenzüberschreitenden Strassen- zug, der von Norden nach Süden führt und sich hier verteilt, mitten drin 16 km nicht zu schliessen, wäre tatsächlich nicht zu vertreten. Dabei sind wir durchaus mit den Empfehlun- gen der Kommission Biel einverstanden, dass Redimensio- nierungen und gewisse Projektverbesserungen geprüft wer- den müssen. Im Projektierungsverfahren wird dem Rech- nung getragen.
Ich möchte auch hier wieder darauf hinweisen, wie wir das gestern bei verschiedenen Abschnitten (N 1, SN 1/SN 3, N 4) diskutiert haben: Was passiert, wenn wir diese Strecke nicht ausbauen, wenn wir diese Lücke nicht schliessen? Dann entlädt sich der anrollende Verkehr, insbesondere von Nor- den, auf den Haupt- und Nebenstrassen dieses Raumes. Ob die Strasse gebaut wird oder nicht, der Verkehr wird heran- geführt, auch von der Schweiz her gegen Norden. Dann werden die Sekundärstrassen, insbesondere die kantonalen Hauptstrassen in diesem Raum samt Ortsdurchfahrten, überlastet. Wenn wir die Kriterien, die man gestern in den behandelten Fällen beachtet hat und gemäss denen man zu den entsprechenden Entscheiden gekommen ist, auch hier anwendet müssen wir dem Ausbau dieser Strecke zu- stimmen.
Ich möchte Sie darum bitten, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen.
Präsident: Wir haben zu entscheiden über den Strassenab- schnitt N 7. Wir haben die beiden Anträge Mehrheit und Minderheit (Günter). Die Minderheit Günter beantragt, das Strassenstück Müllheim-Kreuzlingen zu streichen. Hier wird wieder Abstimmung mit Namensaufruf verlangt.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Mehrheit stimmen die folgenden Rats- mitglieder:
Votent pour la proposition de la majorité:
Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aubry, Auer, Berger, Biel, Blocher, Blunschy, Bonnard, Bonny, Bratschi, Bremi, Bürer-Walenstadt, Butty, Candaux, Cantieni, Cevey, de Cha- stonay, Cincera, Columberg, Cottet, Cotti Flavio, Cotti Gian- franco, Couchepin, Coutau, Darbellay, Dirren, Dubois, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Eggly-Genève, Eisen- ring, Eng, Eppenberger-Nesslau, Etique, Fischer-Hägglin- gen, Fischer-Sursee, Flubacher, Frei-Romanshorn, Früh, Gautier, Geissbühler, Giger, Giudici, Grassi, Hofmann, Hösli, Houmard, Humbel, Hunziker, Jeanneret, Jung, Keller, Kohler Raoul, Koller Arnold, Kühne, Künzi, Landolt, Loretan, Lüchinger, Maitre-Genève, Martignoni, Martin, Massy, Müh- lemann, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Müller-Wili- berg, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Oehler, Ogi, Perey, Pfund, Pidoux, Pini, Reich, Reimann, Revaclier, Rime, Roh- rer, Rubi, Ruch-Zuchwil, Ruckstuhl, Rutishauser, Rütti- mann, Sager, Salvioni, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schüle, Schwarz, Segmüller, Soldini, Spoerry, Steinegger, Stucky, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Wagner, Wanner, Weber-
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Schwyz, Weber Leo, Weber-Arbon, Wellauer, Widmer, Wyss, Ziegler, Zwingli (116)
Für den Antrag der Minderheit stimmen die folgenden Rats- mitglieder:
Votent pour la proposition de la minorité:
Bircher, Braunschweig, Brélaz, Carobbio, Chopard, Dünki, Fankhauser, Fetz, Grendelmeier, Günter, Gurtner, Herczog, Hubacher, Leuenberger-Solothurn, Maeder-Appenzell, Mauch, Müller-Aargau, Müller-Bachs, Nauer, Neukomm, Oehen, Oester, Ott, Rebeaud, Renschler, Robert, Ruf-Bern, Seiler, Stamm Judith, Stamm Walter, Stappung, Steffen, Uchtenhagen, Weber Monika, Weder-Basel, Zwygart (36)
Der Stimme enthalten sich folgende Ratsmitglieder: S'abstiennent:
Ammann-St. Gallen, Borel, Christinat, Clivaz, Deneys, Friedli, Gloor, Lanz, Longet, Meizoz, Nussbaumer, Petit- pierre, Pitteloud, Reichling, Risi-Schwyz, Robbiani, Ruffy, Schnyder-Bern, Vannay, Wick, Zehnder (21)
Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder: Sont absents:
Aregger, Basler, Bäumlin, Bühler-Tschappina, Cavadini, Dupont, Euler, Fehr, Feigenwinter, Frey-Neuchâtel, Gehler, Graf, Hari, Hess, Iten, Jaeger, Jaggi, Leuenberger Moritz, Magnin, Meier-Zürich, Meyer-Bern, Morf, Riesen-Fribourg, Röthlin, Spälti, Zbinden (26)
Der Präsident, Herr Bundi, stimmt nicht Le président, M. Bundi, ne vote pas
N 9 Vallorbe (Grenze)-Chavornay und Villars-Ste-Croix-Villeneuve-Sitten- Brig-Simplon-Gondo (Grenze) Vallorbe (Frontière)-Chavornay et Villars-Ste-Croix-Villeneuve-Sion- Brigue-Simplon-Gondo (frontière)
Antrag der Kommission
... Chavornay (Anschluss an N 1) Villars-Ste-Croix (Abzweigung von N 1)- Lutrive (mit Abzweigung nach Corsy)-Villeneuve N 1 Genf(N)-Ecublens (mit Abzweigung nach Lausanne La Maladiere)-Chavornay-Yverdon
Antrag Herczog Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
... Chavornay (accès à la N 1) Villars-Ste-Croix (bifurcation de la N 1)- Lutrive (bifurcation vers Corsy)-Villeneuve N 1 Genève (N)-Ecublens (bifurcation vers Lausanne La Maladière)-Chavornay-Yverdon
Proposition Herczog Adhérer au projet du Conseil fédéral
Steinegger, Berichterstatter: Die N 9 ist nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Ich schlage vor, dass wir diese Postu- late separat in einer nächsten Session diskutieren.
M. de Chastonay, rapporteur: La question de la N 9 ne relève pas de notre compétence. En effet, le maintien ou la suppression de ce petit tronçon autoroutier/route nationale est du ressort du Conseil fédéral. La question doit donc être réglée, soit par voie de motion, soit par voie de postulat. Au sein de la commission, nous l'avons fait par voie de postulat accepté par le Conseil national.
Étant donné que nous sommes quelque peu pressés par le temps, je vous demande de renvoyer le traitement de ce postulat à la session de juin prochain.
Steinegger, Berichterstatter: Es handelt sich um eine rein formelle Bereinigung bei der N 9. Materiell ändert sich über-
haupt nichts, da aufgrund der heutigen Gegebenheiten der Ist-Zustand fixiert wird.
Bundesrat Schlumpf: Einverstanden.
Präsident: Herr Herczog hat seinen Antrag zurückgezogen. Damit ist der Antrag der Kommission des Nationalrates unbestritten.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 4a Uebergangsbestimmungen Eventualantrag der Minderheit (Günter, Dünki)
(falls die Minderheitsanträge betreffend N 1, SN 1/SN 3 und N 7 abgelehnt werden)
Ueber den Bau der folgenden Nationalstrassenstrecken wird erst entschieden, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind:
N 1 Yverdon-Avenches: nach Fertigstellung der N 5 SN 1/SN 3 Zürich (Hardturm-Sportplatz)-Platzspitz-Sihl- hölzli:
nach Fertigstellung der Strecke Weiningen-Urdorf-Uetli- bergtunnel-Zürich (Brunau) (N 1c)
N 7 Müllheim-Kreuzlingen (exkl. Zollanlage Kreuzlingen): nach Fertigstellung des Anschlusses an das deutsche Auto- bahnnetz
Art. 4a Dispositions transitoires Proposition subsidiaire de la minorité (Günter, Dünki)
(au cas où les propositions de la minorité concernant la N 1, la SN 1/SN 3 et la N 7 seraient rejetées)
Une décision ne sera prise au sujet de la construction des tronçons de routes nationales énumérés ci-après qu'une fois les conditions mentionnées remplies:
N 1 Yverdon-Avenches:
2 après l'achèvement de la N 5
SN 1/SN 3 Zurich (Hardturm-Sportplatz)-Platzspitz-Sihl- hölzli:
1 après l'achèvement du tronçon Weiningen-Urdorf-tunnel de l'Uetliberg-Zurich (Brunau) (N 1c)
N 7 Müllheim-Kreuzlingen (excepté les installations doua- nières de Kreuzlingen): après l'achèvement du raccordement au réseau autoroutier allemand
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Günter, Sprecher der Minderheit: Nachdem wir die einzelne Autobahnlücke bereits eingehend diskutiert haben, kann ich mich ganz kurz halten. Die drei Moratoriumsanträge sind überall dort gestellt, wo zwei Autobahnen gleichzeitig gebaut werden.
Bei der N 1 ist der Antrag gestellt, dass wir warten und die Lage nach Fertigstellung der N 5 neu beurteilen. Sie haben ja bei der vorangehenden Diskussion gesehen, dass Unei- nigkeit darüber besteht, ob die N 1 dann noch nötig sei. Die Minderheit ist der Meinung, dass wir Zeit genug haben, dies im Massstab 1 zu 1 auszuprobieren, indem wir sehen, wie sich die Verhältnisse entwickeln.
Aehnlich ist es bei der SN 1/SN 3, (dem Zürcher «Ypsilon»). Ob das Ypsilon nötig ist, sollte unserer Ansicht nach erst beurteilt werden, wenn die Umfahrung Zürichs gebaut und in Betrieb ist. Man sollte nicht gleichzeitig an zwei Enden Autobahnen bauen, von denen sich die eine möglicherweise als doch nicht ganz dringend nötig herausstellt. Dass eine Strasse möglicherweise nötig ist, darf heute für den Bau nicht mehr genügen.
Ueber die N 7 haben wir eben abgestimmt. Sie haben die Erklärung von Herrn Bundesrat Schlumpf gehört, was die deutsche Bundesregierung beabsichtigt. Wenn diese Strasse so dringlich gebaut wird, sollte man in wenigen Jahren absehen können, ob der Dringlichkeit auch Folge
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gegeben wird. Persönlich zweifle ich daran, weil auch in Deutschland der Widerstand gegen Strassen wächst. Ich bin aber froh, wenn wir über diese Frage noch abstim- men können, damit wir es schwarz auf weiss haben, ob dieser Rat wirklich jetzt entscheiden will, was die Zukunft bringen soll. Die LdU/EVP-Fraktion hält das für relativ unvor- sichtig in bezug auf die Zukunftsprognosen des Verkehrs, aber auch in bezug auf die finanzielle Entwicklung unseres Staates.
Steinegger, Berichterstatter: Wir haben über diese Teil- stücke entschieden, die N 1, das Express-Strassensystem in Zürich und jetzt die Strecke Kreuzlingen-Müllheim. Dieser Antrag beinhaltet eigentlich, dass wir nun sagen würden: Wir haben entschieden, aber wir haben doch nicht entschie- den. Wir wollen später noch einmal entscheiden. Das ist vom Entscheidablauf her natürlich sehr problematisch.
Auch sachlich wird bei der N 1 die Sache auf den Kopf gestellt. Wir müssen bei der N 1 diesen Beschluss nun durchziehen, und der Bundesrat kann dann überlegen, ob gewisse Anpassungen an der N 5 gemacht werden sollen. Aber wir möchten nicht auf die N 5 warten und anschlies- send dann über die N 1 diskutieren.
Beim Express-Strassensystem in Zürich hat der Antrag eine gewisse sachliche Berechtigung. Wir haben aber hier aus- geführt, von der Kommissionsmehrheit her, dass wir erwar- ten, dass der Uetlibergtunnel mindestens gleichzeitig mit dem I in Betrieb genommen wird, damit das Zürcher Ypsilon vom Durchgangsverkehr möglichst befreit bleiben kann. Bezüglich der N 7 haben wir heute gehört, dass in Deutsch- land beschlossen worden ist, diese Fernstrasse bis Konstanz auf die Europabrücke fortzusetzen und dass wir aus diesen Gründen über genügend Entscheidgrundlagen verfügen, um zu sagen, dass wir die N 7 nun bauen müssen.
Wir haben bei allen Teilstücken zu berücksichtigen, dass der Linienführungsentscheid, den wir hier treffen, nicht bedeu- tet, dass man am anderen Tag mit dem Bauen beginnen kann, sondern erst mit der generellen Projektierung und mit der Detailprojektierung.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen.
M. de Chastonay, rapporteur: Je serai bref. M. Günter demande, au cas où les propositions de la minorité concer- nant la N 1, l'«Y>> de Zurich et la N 7 seraient rejetées, de ne prendre une décision définitive quant à leur sort qu'après l'achèvement de la N 5, du tunnel de l'Uetliberg, du raccor- dement au réseau autoroutier allemand.
Je vous demande évidemment de rejeter cette proposition qui a elle-même été refusée par votre commission par 17 voix contre 8. Comme on l'a affirmé à cette tribune à plusieurs reprises déjà, il est devenu vraiment urgent de combler enfin les lacunes présentées par notre réseau auto- routier depuis 1977. Il faut donc s'abstenir de toute mesure dilatoire relative à la mise en oeuvre de la procédure se rapportant au tronçon concerné. Je note que les démarches pour les modifications du gabarit que la commission a apportées à la N 1 et à la SN 1, de même que les études relatives à l'élaboration des projets définitifs au sens des articles 21 et suivants de la loi sur les routes et d'autres lois comme celle sur la protection de l'environnement, pren- dront un temps considérable puisque la procédure doit être menée par les cantons en collaboration avec les services fédéraux concernés.
D'autre part, la N 1 doit dégorger le trafic sur les routes cantonales de la région Yverdon-Payerne, indépendam- ment de la N 5, au cas où précisément nous ne pourrions pas faire avancer la construction de ces ouvrages. Il en est de même de la N 7 dans la région fort encombrée par le trafic indigène de Kreuzlingen et de Müllheim, de même enfin à Zurich où le tunnel de l'Uetliberg ne peut pas résoudre à lui seul tous les problèmes intenses posés par la circulation de la «city» zurichoise et créés par les débouchés sur les artères de la ville de la N 1 ou de la N 3. En conséquence, je vous demande de refuser la proposition
subsidiaire de M. Günter et d'accepter la proposition de la majorité de la commission.
Bundesrat Schlumpf: Ich bitte Sie wie die Herren Kommis- sionssprecher, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Noch einmal kurz: Die N 1 Avenches-Yverdon muss gebaut wer- den, mit der N 5 und N 12. Die N 5 hat eine ganz andere, eine begrenzte Funktion im Gesamtsystem. Wir haben das gestern dargelegt. Es ist eine regionale Sammelschiene. Trotz N 5 brauchen wir die N 1 im Hinblick auf ihre überge- ordnete Funktion.
SN 1/SN 3 Zürich: Auch wenn Zürich umfahren wird - samt Uetlibergtunnel -, bleibt das Problem der Ueberlastung im nicht geschlossenen Teilstück, weil sich da der Ziel- und Quellverkehr mit dem Durchgangsverkehr verbindet und überlagert. Und dieses Zusammentreffen wird zu einer dau- ernden Ueberlastung führen. Wir sind es der Bevölkerung in den Siedlungsgebieten im Raume der Durchfahrtstrassen SN 1/SN 3 schuldig, dass wir diese Lücke schliessen. In bezug auf die N 7: Wenn wir jetzt weitermachen können, dann wird die Fertigstellung dieses Teilstückes sicher zeit- lich mit dem Anschluss Konstanz der B 33 zusammenfallen. Auch deshalb ist ein Aufschub nicht gerechtfertigt. Ich möchte Sie bitten, diese drei Anträge abzulehnen.
Präsident: Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat lehnen den Eventualantrag der Minderheit Günter ab.
Abstimmung - Vote
Für den Eventualantrag der Minderheit Dagegen
29 Stimmen
92 Stimmen
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
100 Stimmen
2 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Präsident: Im Einvernehmen mit der Kommission und dem Bundesrat schlagen wir vor, die Behandlung sämtlicher Postulate auf die Sommersession zu verschieben.
Zustimmung - Adhésion
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Ueberprüfung von Nationalstrassenstrecken Réexamen de tronçons de routes nationales
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.094
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
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Seite
430-434
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