1
N 21 mars 1986
438
Pétitions
Je vous demande donc de rejeter cette initiative avec toute la fermeté désirable, car elle ne répond ni au texte ni à l'esprit de notre charte constitutionnelle.
Bundesrat Schlumpf: Ich habe Verständnisschwierigkeiten, nämlich mit dem Problem der Logik. Das mag an der Tages- zeit liegen.
Jetzt soll nach dem Antrag, der gestellt wird, dieses Parla- ment, wenn es die Streichung des Rawils ablehnt, die Annahme der Volksinitiative empfehlen? Da komme ich allerdings nicht nach, wie das für den Bürger noch verständ- lich sein soll - dass das gleiche Parlament beschliesst: Wir wollen den Rawil nicht streichen - das hat man gestern nicht gemacht -, aber wir empfehlen dem Volk die Annahme der Volksinitiative. Mit meiner bescheidenen Logik ist das nicht in Einklang zu bringen.
Deshalb möchte ich diesen liebenswürdigen Vorwurf der Doppelzüngigkeit zurückgeben, Frau Robert. Das wäre dop- pelzüngig. Das würde doch kein Mensch in diesem Lande begreifen. Da würde man sagen: Dann streicht doch den Rawil, aber genehmigt ihn doch nicht, also lasst ihn nicht drin und bringt eine Initiative, man solle ihn verbieten.
Es wäre wahrhaftig miserable Verfassunggebung, wenn wir in einem Verfassungsartikel sagen, es werde ein National- strassennetz angelegt und die Bundesversammlung sei dafür zuständig, und im nächsten Absatz festlegen, dass der oberste Souverän in diesem Land (Volk und Stände) bestimmte Verbote erlasse.
Das hat mit einigermassen akzeptabler Verfassunggebung nichts zu tun.
Eine letzte Bemerkung, Frau Robert: Alle von uns haben in ihrem Leben Fehler gemacht. Aber ich glaube nicht, dass man frühere Fehler als valable Exkulpation für einen neuen Sündenfall verwenden dürfte. Wenn in der Verfassung von früher her Schönheitsfehler stehen, rechtfertigt das mitnich- ten einen derartigen, wie er hier geschaffen würde.
Ich möchte Sie bitten, konsequent zu bleiben und Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Wir rechnen natürlich mit dem Rückzug, wenn der Ständerat dieser Streichung zugestimmt hat.
Abstimmung - Vote
Für die Anträge Robert/Ruf Dagegen
26 Stimmen 102 Stimmen
M. Bonnard: Avant de passer au vote sur l'ensemble de ce projet de loi, je voudrais faire une remarque.
Hier, juste avant que nous ne prenions la décision de refuser la N 6 et de l'exclure du réseau des routes nationales, M. Schlumpf, conseiller fédéral, a déclaré de la façon la plus claire que le fait de prendre une telle décision signifiait l'intégration automatique de celle-ci au réseau des routes principales. Monsieur le Conseiller fédéral, je ne suis pas d'accord. La N 6 étant exclue du réseau des routes natio- nales, la route cantonale qui reste est d'intérêt purement local et régional et n'a pas sa place dans le réseau des routes principales. (Applaudissements)
Bundesrat Schlumpf: Wir wollen jetzt nicht eine Diskussion darüber führen, was Hauptstrassen sind. Herr Bonnard, die Strasse war, bevor sie im Zuge der Anlage des Nationalstras- sennetzes hier integriert wurde, eine kantonale Haupt- strasse, wie Tausende von Kilometern in diesem Lande. Wenn sie jetzt als Nationalstrasse gestrichen wird, was soll sie dann sein? Eine Gemeindestrasse? Es gibt in diesem Lande Nationalstrassen, es gibt kantonale Hauptstrassen, es gibt Gemeindestrassen. Die Simmental-Strasse war vor der Festlegung des Nationalstrassennetzes nicht eine Gemein- destrasse, und so wird sie wieder zu einer kantonalen Hauptstrasse, wie sie es vorher war. Sie untersteht dann der kantonalen Hoheit voll und ganz, wie alle anderen Haupt- strassen in diesem Land. Das habe ich gestern gesagt. Daran sind keine Abstriche vorzunehmen. Also eine ganz
zwangsläufige Rückversetzung, wenn man die Strasse aus dem Nationalstrassennetz herausnimmt.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
85 Stimmen 18 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.205 Initiative des Kantons Zürich Nationalstrasse N 4 Initiative du canton de Zurich Route nationale N 4
Wortlaut der Initiative vom 14. August 1985
Die Nationalstrasse N 4 zwischen dem Reppischtal und der Kantonsgrenze Zug/Zürich ist aus dem Nationalstrassennetz herauszunehmen.
Texte de l'initiative du 14 août 1985
La route nationale N 4 entre le Reppischtal et la frontière cantonale Zoug/Zurich doit être exclue du réseau des routes nationales.
Präsident: Die Kommission beantragt, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Zustimmung - Adhésion
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Petitionen - Pétitions
85.251 Komitee pro Simmental Gegen den Bau der Rawilstrasse Comité pro Simmental Contre la construction de la route du Rawyl
Präsident: Die Kommission beantragt Kenntnisnahme. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.
Zustimmung - Adhésion
85.268 Petition für den Bau der N 6 Pétition pour la construction de la route nationale N 6
Präsident: Die Kommission beantragt Kenntnisnahme und der Petition keine Folge geben. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt worden.
Zustimmung - Adhésion
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petitionen
Pétitions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
438-438
Page
Pagina
Ref. No
20 014 189
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.