439
Postulat Lüchinger
84.581 Postulat Lüchinger Nationalstrassennetz. Zimmerbergtunnel Réseau des routes nationales. Tunnel du Zimmerberg
Wortlaut des Postulates vom 29. November 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Projektskizze mit Kosten- und Bauprogrammschätzung für einen als Teil des Nationalstrassennetzes zu erstellenden Zimmerbergtunnel von Sihlbrugg zur N 3 im Kanton Zürich auszuarbeiten. Die Projektskizze soll als Grundlage für die Beurteilung der Frage dienen, ob nicht auf die N 4 durch das Zürcher Kno- nauer-Amt verzichtet werden kann, mindestens für so lange, als der Verkehrsanfall keine zusätzlichen Fahrspuren der N 3 auf dem Zimmerberg erfordert.
Texte du postulat du 29 novembre 1984
Le Conseil fédéral est invité à élaborer un avant-projet - comprenant une estimation du coût et un programme de construction - d'un tunnel du Zimmerberg qui relierait Sih- Ibrugg à la N 3 dans le canton de Zurich et qui ferait partie du réseau des routes nationales. Cet avant-projet doit per- mettre d'examiner s'il est possible de renoncer à la N 4 qui traverserait le Knonaueramt zurichois, du moins tant que le trafic n'exige pas la construction au Zimmerberg de voies supplémentaires sur la N 3.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Couchepin, Eng, Eppen- berger-Nesslau, Geissbühler, Giudici, Graf, Hari, Hofmann, Landolt, Leuenberger Moritz, Loretan, Müller-Aargau, Mül- ler-Wiliberg, Nauer, Nebiker, Nef, Nussbaumer, Oester, Ogi, Petitpierre, Reichling, Salvioni, Schnyder-Bern, Schüle, Schwarz, Seiler, Stappung, Wanner, Weber Monika, Zwingli (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die N 4 durch das Knonauer-Amt im Kanton Zürich gehört zu den umstrittenen Nationalstrassenabschnitten, über wel- che das eidgenössische Parlament zu befinden haben wird. Im Rahmen von zwei kantonalen Volksinitiativen mit gegen- sätzlichen Zielsetzungen wird das Zürchervolk 1985 seine Meinung dazu abgeben können.
Soweit sie nicht den Bau jeder weiteren Nationalstrasse überhaupt ablehnen, sind die Gegner der N 4 der Meinung, dass die Verkehrsverbindung von Zürich nach der Inner- schweiz und zum Gotthard bzw. umgekehrt über die beste- hende N 3 von Zürich bis zum Hirzel und von da durch einen neuen, in das Nationalstrassennetz aufzunehmenden Zim- merbergtunnel zur N 4a gewährleistet werden könnte. Das würde den Verschleiss weiteren Kulturlandes vermeiden; gleichzeitig würde der Zimmerbergtunnel die Verbindung zwischen der Innerschweiz und der Ostschweiz, insbeson- dere aber zum Kanton Graubünden stark. verbessern. Die zürcherischen Befürworter der N 4 befürchten andererseits, dass die N-3-Route bald überlastet wäre und den Bau von zwei zusätzlichen Fahrspuren durch die schönen Wälder des Zimmerberges notwendig machen würde.
Die langfristige Entwicklung des privaten Automobilver- kehrs ist heute schwer abschätzbar. Es ist möglich und dringend wünschbar, dass der öffentliche Verkehr die wei- tere Zunahme des individuellen Automobilverkehrs bremst. Es wäre daher sinnvoll, die Verbindung zwischen dem Raum Zürich und der Innerschweiz sowie dem Gotthard vorerst über die N 3 und einen neu zu erstellenden Zimmerbergtun- nel abzuwickeln und eine N 4 durch das Knonaueramt spä- ter nur im äussersten Notfall dann zu erstellen, wenn sich die Verbindung über die N 3 nach mehrjähriger praktischer Erfahrung wider Erwarten als absolut unzulänglich erweisen sollte und zusätzliche Fahrspuren auf dem Zimmerberg
unvermeidbar wären. Damit würde der Entscheid über die N 4 gleichzeitig in die Hände einer künftigen Generation gelegt, die andere Bewertungen anlegen könnte als wir. Voraussetzung dieser Lösung wäre allerdings der rasche Bau des Zimmerbergtunnels und seine vorgängige Auf- nahme in das Nationalstrassennetz. Nachdem das Zürcher- volk kürzlich eine Sanierung der Staatsstrasse Sihlbrugg- -Hirzel mit grosser Mehrheit abgelehnt hat, spricht ein zusätzliches Argument für den Bau des Zimmerbergtunnels. Das Postulat will die erforderlichen Grundlagen beschaffen, damit sich das eidgenössische Parlament allenfalls im Sinne der hier vertretenen Kompromisslösung entscheiden kann, sei es mit oder vorläufig ohne Streichung der N 4 aus dem Nationalstrassennetz. Grosse Umtriebe wird das Postulat nicht verursachen, da sich die Bundesversammlung auf das von der Kommission Biel beschaffte generelle Projekt eines Zimmerbergtunnels (NUP-Auftrag Nr. 23, Zürich 1980) abstützen kann, das an die neuesten Tatsachen und Erkenntnisse angepasst, ergänzt und dann offengelegt wer- den soll.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Februar 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1985 Mit einer Motion vom 23. März/22. Juni 1977 haben die eid- genössischen Räte den Bundesrat beauftragt, sechs umstrit- tene Nationalstrassenabschnitte, darunter den Abschnitt N 4: Wettswil-Knonau, zu überprüfen und in einem Bericht darzulegen, ob diese Abschnitte im Nationalstrassennetz zu belassen oder aus diesem zu streichen sind.
In unserer Botschaft vom 17. Dezember 1984 betreffend die Ueberprüfung von Nationalstrassenstrecken beantragen wir den eidgenössischen Räten, es sei der Abschnitt N 4: Wetts- wil-Knonau, als Nationalstrasse erster Klasse im Netz zu belassen. Bei diesem Antrag stützte sich der Bundesrat unter anderem auf die sorgfältigen und umfangreichen Untersuchungen, die die Expertenkommission zur Ueber- prüfung von Nationalstrassen (NUP) in der Sache angestellt hat. So hat die Kommission NUP zur Beurteilung des Gesamtproblems der Verbindung von Zürich nach der Inner- schweiz auch eine vollständige Projektstudie für die soge- nannte Zimmerbergvariante ausarbeiten lassen. Mit gros- sem Stimmenmehr zog die Kommission indessen die bishe- rige Linienführung der N 4 durchs Knonauer-Amt einer neuen Nationalstrassenführung durch den Zimmerberg vor. In der eingangs erwähnten Motion der eidgenössischen Räte wird der zu überprüfende Nationalstrassenabschnitt N 4: Wettswil-Knonau, klar definiert. Das Parlament hat dar- über zu befinden, ob dieser Abschnitt im Nationalstrassen- netz belassen oder ob er gestrichen werden soll. Die Zim- merbergvariante steht in diesem Zusammenhang nicht unmittelbar zur Diskussion.
Würden die eidgenössischen Räte den N-4-Abschnitt aus dem Netz ausklammern, dann stellte sich die Frage, wie die direkte Autobahnverbindung zwischen Zürich, der Inner- schweiz und dem Tessin hergestellt werden soll. Im Vorder- grund stünde dann wohl eine Ergänzung des Nationalstras- sennetzes allenfalls durch eine Verbindung von der N 3 mit einem Zimmerbergtunnel zur N 4a. Gestützt auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrates müsste diese Netz- ergänzung vom Parlament in aller Form beschlossen werden.
Zur Gesamtbeurteilung der Frage der Beibehaltung oder Streichung des Abschnittes N 4: Wettswil-Knonau, im Natio-, nalstrassennetz genügen die von der Expertenkommission NUP für die Zimmerbergvariante vorgenommenen Projekt- studien.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates ·Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Präsident: Herr Lüchinger zieht sein Postulat zurück.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Lüchinger Nationalstrassennetz. Zimmerbergtunnel Postulat Lüchinger Réseau des routes nationales. Tunnel du Zimmerberg
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.581
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
439-439
Page
Pagina
Ref. No
20 014 190
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.