Postulat Gurtner
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N
21 mars 1986
85.104 Postulat Meier Fritz Nationalhymne. Ersatz Nouvel hymne national
Wortlaut des Postulates vom 20. Dezember 1985 Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob die gegenwärtige Nationalhymne durch «Roulez tambours» von F. Amiel ersetzt werden könnte.
Es ist an der Zeit, eine Hymne von unseren französisch sprechenden Miteidgenossen einzuführen.
Texte du postulat du 20 décembre 1985
Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas possible de remplacer notre actuel hymne national par «Roulez tambours» de F. Amiel.
Il serait temps que la Suisse adoptât un hymne composé par un romand.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Februar 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 février 1986
Nach einer insgesamt zwanzigjährigen Versuchsphase, in deren Verlauf verschiedene Befragungen durchgeführt wur- den, hat der Bundesrat am 1. April 1981 entschieden, den «Schweizerpsalm» von Zwyssig/Widmer in der originalen langen Fassung für die Armee sowie für den Einflussbereich der diplomatischen Vertretungen unseres Landes definitiv als offizielle schweizerische Landeshymne zu bezeichnen. Da der Bund keine rechtliche Kompetenz besitzt, um die von ihm gewählte Landeshymne in den einzelnen Kantonen für verbindlich zu erklären, lud die Landesregierung die Kan- tone ein, in ihrem Zuständigkeitsgebiet in gleichem Sinne zu entscheiden. Dieser Entscheid, der sich unter anderem auf eine Empfehlung der Schweizerischen Chorvereinigung, des Dachverbandes der Laienchöre aller drei Chorgattun- gen unseres Landes stützte, fand in der Oeffentlichkeit eine gute Aufnahme. Der Text des «Schweizerpsalms» ist seit langem in allen vier Landessprachen in Gebrauch. Aus die- sen Erwägungen geht hervor, dass kein Anlass besteht, auf den Entscheid des Bundesrates vom 1. April 1981 betreff- fend die schweizerische Landeshymne zurückzukommen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
85.948 Postulat Gurtner Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Prostitutionstourismus Traite de femmes étrangères et tourisme sexuel
Wortlaut des Postulates vom 19. Dezember 1985 Der Bundesrat wird gebeten, Massnahmen und rechtliche Grundlagen auszuarbeiten, um
gegen Touristikunternehmen vorzugehen, die mehr oder weniger offen mit Prostitution in Entwicklungsländern wer- ben, sie ermöglichen oder vermitteln;
gegen Heiratsvermittlungsinstitute vorzugehen, die unter Ausnutzung der Notlage der Frauen in der Dritten Welt Ehen vermitteln, bei denen die Frauen aufgrund ihrer Herkunft, Sprache, Kultur und ihres Bildungsstands in Abhängigkeit von Männern geraten und entsprechend leicht ausgenutzt werden können;
die «Einfuhr» von ausländischen Mädchen und Frauen aus Entwicklungsländern für Vergnügungslokale und Bor- dellbetriebe in der Schweiz zu stoppen;
im Rahmen eines Pilotversuchs eine Informationskam- pagne über die Zusammenhänge von Sextourismus, Prosti- tution, Heiratsvermittlung und sozialer Not in einem von diesen Problemen stark betroffenen Land Südostasiens, Afrikas oder Lateinamerikas durchzuführen. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden und als Grundlage dienen für weitere diesbezügliche Projekte.
Texte du postulat du 19 décembre 1985
Le Conseil fédéral est invité à prévoir des mesures et à élaborer des bases légales dans le dessein de:
S'attaquer aux entreprises et agences de tourisme qui font plus ou moins ouvertement de la publicité pour la prostitution dans les pays en développement, qui facilitent cette pratique ou s'entremettent en sa faveur; 2. S'en pren- dre aux agences matrimoniales qui, exploitant la détresse des femmes du tiers monde, arrangent des mariages dans lesquels ces femmes sont sous la coupe ou la dépendance d'hommes en raison de leur origine, de leur langue, de leur culture et du niveau de leur instruction ou formation et qui, de ce fait, peuvent d'autant plus aisément être exploitées; 3. Bloquer l'«importation» de jeunes filles et femmes étran- gères venant de pays en développement, qui sont intro- duites dans notre pays à l'intention d'établissements tels que cabarets et boîtes de nuit, ainsi que de maisons de débauche et de prostitution;
Entreprendre et poursuivre une campagne d'information, dans le cadre d'un essai pilote, sur les rapports entre le tourisme à motivation sexuelle, la prostitution, les agences spécialisées dans la conclusion de mariages, d'une part, et d'autre part, le dénuement ou la détresse sociale qui règne dans un des pays d'Asie du Sud-Est, d'Afrique ou d'Améri- que latine, les plus touchés par ces problèmes. Les résultats en seront rendus publics; ils devront aussi servir de base à d'autres projets du même ordre.
Mitunterzeichnerin - Cosignataire: Fetz (1)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Immer mehr werden Frauen und Mädchen, besonders aus Entwicklungsländern, zum Objekt menschenverachtender Geschäftemacherei in Industrieländern - auch in der Schweiz. Einschlägige, profitorientierte Unternehmen spre- chen gezielt Unsicherheit und Minderwertigkeitskomplexe, aber auch sexistische und rassistische Instinkte an und nutzen sie aus, um Kunden für ihr gewinnträchtiges, aber menschenverachtendes Gewerbe zu finden.
Die Tourismusindustrie trägt dazu bei, die Erniedrigung und sexuelle Ausbeutung der Drittweltfrauen zu verstärken. So besuchten 1964 noch 212 000 ausländische Besucher Thai- land, 1984 waren es über 2 Millionen, darunter rund 25 000 Schweizer. Nach Schätzungen fallen rund 80 Prozent in die Kategorie Sextourismus.
Heute sind vor allem die folgenden drei Geschäftspraktiken gang und gäbe:
Der Prostitutionstourismus, hauptsächlich in die Länder Südostasiens, Afrikas oder Lateinamerikas;
Heiratsvermittlung von ausländischen Mädchen und Frauen durch Agenten, die durch ihre Vermarktungsmetho- den die menschliche Würde der betroffenen Frauen ver- letzen;
«Einfuhr» von ausländischen Mädchen und Frauen aus Entwicklungsländern für Vergnügungslokale und Bordellbe- triebe in der Schweiz.
Diejenigen Personen, die solche Geschäfte betreiben, nüt- zen die Armut und Not von Mädchen und Frauen in diesen
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Postulat Rutishauser
Ländern aus. Sie wissen, dass die Regierungen dieser Län- der angesichts der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, wirksame Massnahmen gegen diese Art von Geschäften zu ergreifen.
Bis jetzt wurde von offizieller Seite kaum in irgendeiner Form gegen die Verantwortlichen vorgegangen. Das Geschäft blüht. Die neue «Verordnung über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer», wonach nur noch Künstlern und Artisten sowie Tänzern, die eine künstlerisch- musikalische Darbietung erbringen, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis erteilt werden soll, wird heute so umgan- gen, dass die Frauen und Mädchen gezwungen werden, Schweizer Männer zu heiraten. Skrupellos werden die Frauen in die Schweiz eingeführt, wo sie nachher in Konflikt mit dem bestehenden Straf-, Polizei- und Ausländerrecht kommen und deshalb um so leichter ausgenützt werden können.
In der Oeffentlichkeit regt sich Widerstand. Seit Jahren weisen Frauenorganisationen, die Erklärung von Bern u. a., auf die Missstände hin. Das FIZ (Fraueninformationszentrum Zürich), welches sich um die betroffenen Frauen kümmert, musste bereits nach einem Jahr wegen Arbeitsüberlastung ausgebaut werden.
Im Kampf um das Sexgewerbe geht es nicht um Moral und gute Sitte, sondern um Ausbeutung und Machtansprüche. So schreibt eine autonome Frauengruppe in Deutschland: «Sexismus und Rassismus sind so tief verankert, dass es für die weissen Männer eine Selbstverständlichkeit ist, sich die Frauen der Dritten Welt nach ihren Bedürfnissen anzueig- nen - wie die Rohstoffe und Naturschätze dieser Länder.»
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 26. Februar 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 février 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
85.915
Postulat Schnider-Luzern Schweizergardisten. Befreiung vom Militärpflichtersatz Garde suisse du Vatican. Exemption de la taxe militaire
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Dezember 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985 Gemäss Artikel 11 der Bundesverfassung ist der Abschluss von Militärkapitulationen untersagt, d. h. von Staatsverträ- gen, welche die Anwerbung und Einteilung von Schweizern in fremden Armeen ermöglichen. Die päpstliche Schweizer- garde des Vatikans in ihrer heutigen Form ist nach gefestig- ter Auffassung von diesem Verbot nicht betroffen: Die Schweizergarde ist keine Armee, die mit der schweizeri- schen verglichen werden kann, denn Zweck, Ausrüstung, Führung, Einsatzmöglichkeiten und Rekrutierung entspre- chen denjenigen einer blossen Hausgarde mit rein polizeili- chem Charakter. Aus diesem Grunde wurde der Dienst in der päpstlichen Schweizergarde auch nie als fremder Mili- tärdienst militärstrafrechtlich verfolgt.
Vor allem aber ist der Dienst bei der päpstlichen Schweizer- garde keine Dienstleistung, die als befohlener Dienst von der schweizerischen Militärgesetzgebung erfasst und durch sie reglementiert wird, sondern eine Berufsausübung im Ausland, die mit anderen Erwerbstätigkeiten ausserhalb der Schweizergrenze verglichen werden muss. Dabei kommt der Gardist einer freiwilligen Arbeits- und Treueverpflich- tung nach, wie sie jeder Arbeitnehmer eingeht.
Dementsprechend werden Angehörige der päpstlichen Schweizergarde wie andere Auslandschweizer zur Ersatz- pflicht herangezogen, wenn sie ihren schweizerischen Mili- tärdienst versäumen, und haben Anspruch auf die Rücker- stattung der Ersatzabgabe, sobald sie den versäumten Dienst nachgeholt haben. Der Höhe ihrer Besoldung wird bei der Bemessung der Militärpflichtersatzabgabe Rech- nung getragen. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass an der geschilderten Rechtslage in bezug auf die Schweizer- gardisten etwas geändert werden sollte.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
85.955 Postulat Rutishauser Eidgenössische Alkoholverwaltung. Strukturelle Aenderung Régie des alcools. Réorganisation fonctionnelle
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1985
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Korps der päpstlichen Schweizergarde im Vatikan nicht von der Mili- tärpflichtersatzabgabe befreit werden soll.
Texte du postulat du 4 octobre 1985 J'invite le Conseil fédéral à examiner si les soldats suisses de la garde pontificale du Vatican ne devraient pas être exemptés de la taxe militaire.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die päpstliche Ehrengarde leistet einen von allen Nationen anerkannten Ehrendienst, auf den wir Schweizer stolz sein dürfen. Für ihren Dienst erhalten die Schweizergardisten einen kleinen Sold. Davon müssen sie in der Schweiz eine Militärpflichtersatzabgabe bezahlen, da sie ihre Wiederho- lungsdienstpflicht in unserem Land notgedrungen nicht erfüllen können. Für die Gardisten, die ja einen befohlenen Dienst leisten, bedeutet dieser Abzug von ihrem kleinen Militärsold eine grosse Einschränkung.
Wortlaut des Postulates vom 11. Dezember 1985 Laut Presse- und Radiomeldungen befassen sich der Bun- desrat und die Verwaltung mit dem Gedanken, die Zentral- stelle für häusliche und bäuerliche Obstverwertung in Affol- tern a. A. zu kantonalisieren oder sogar aufzulösen. Der Bundesrat wird gebeten, bei der Prüfung dieser Frage zu beachten, dass diese Institution wertvolle Dienste leistet, insbesondere für:
die brennlose Verwertung von Obstüberschüssen;
die Hebung der Volksgesundheit (Bekämpfung des Alko- holismus);
die Erhaltung der Infrastruktur für die Selbstversorgung in Zeiten gestörter Zufuhr;
die Pflege und Erhaltung einer Bauernkultur;
den Landschafts- und Vogelschutz (Hochstammobst- gärten).
Texte du postulat du 11 décembre 1985
A en croire certaines informations diffusées par la presse et la radio, le Conseil fédéral et l'administration envisagent de
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Gurtner Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Prostitutionstourismus Postulat Gurtner Traite de femmes étrangères et tourisme sexuel
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.948
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
454-455
Page
Pagina
Ref. No
20 014 207
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