Interpellation Renschler
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85.938 Interpellation Renschler Indonesien. Mischkredit Crédit mixte à l'Indonésie
Wortlaut der Interpellation vom 4. Dezember 1985
Ende September 1985 wurde zwischen Indonesien und der Schweiz ein Mischkreditabkommen zur Finanzierung von zwei Dampfturbinen von je 65 MW in Belawan (Nordsuma- tra) unterzeichnet. Am Mischkredit von 153 Millionen Fran- ken ist der Bund mit 51 Millionen Franken beteiligt. Die staatliche indonesische Elektrizitätsgesellschaft hat BBC/ Sulzer mit dem schlüsselfertigen Bau des öl-/gasbefeuerten Dampfkraftwerks betraut. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist das Koordinationsbüro der schweizerischen Entwick- lungszusammenarbeit in Indonesien im Sinne einer guten Zusammenarbeit EDA/EVD an der Vorbereitung des Projekts aktiv beteiligt gewesen?
Hat der Entwicklungsdienst des BAWI als EVD-interne Fachstelle das Projekt befürwortet?
Ist die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im EDA als EDA-interne Fachstelle um eine Stellungnahme gebeten worden? Mit welchem Ergebnis? 4. Ist das Bundesamt für Umweltschutz vor Vertragsab- schluss konsultiert worden? Wenn ja, mit welchem Ergeb- nis? Wenn nein, weshalb nicht?
Ist die Haltung der Weltbank gegenüber dem Belawan- Projekt dem Bundesrat bekannt? Wenn ja, wie lautet sie? Wenn nein, weshalb wurde sie nicht eingeholt?
Hat es, wie üblich, eine internationale Ausschreibung des Projekts gegeben, bevor das Mischkreditabkommen unter- zeichnet worden ist?
Gedenkt der Bundesrat das Ergebnis weiterer Abklärun- gen insbesondere in ökologischer Hinsicht (Flusserwär- mung etc.) abzuwarten, bevor er den definitiven Entscheid über die Bundesbeteiligung von 51 Millionen Franken am Projekt fällt und das Abkommen ratifiziert?
Texte de l'interpellation du 4 décembre 1985
Fin septembre 1985, la Suisse et l'Indonésie ont conclu un accord de crédit mixte pour le financement de deux turbines à vapeur de 65 MW chacune à Belawan (Sumatra Nord). La part de la Confédération se monte à 51 millions sur un crédit de 153 millions de francs. La société publique indonésienne d'électricité a chargé BBC/Sulzer d'installer clé en main la centrale thermique qui fonctionne au gaz et au pétrole. D'où mes questions:
Le bureau de coodination de la coopération suisse au développement en Indonésie a-t-il participé à la préparation du projet conformément au principe de la bonne collabora- tion entre les Départements fédéraux des affaires étrangères (DFAE) et de l'économie (DFEP)?
Le service de développement de l'Office des affaires éco- nomiques extérieures (OFAE) a-t-il approuvé le projet en sa qualité d'organe compétent?
La Direction de la coopération au développement et de l'aide humanitaire du DFAE a-t-elle été consultée et si oui, quel avis a-t-elle donné en tant qu'organe compétent de ce département?
A-t-on consulté l'Office fédéral de l'environnement avant la conclusion du contrat et si oui, quel a été son avis? Dans la négative, pourquoi ne l'a-t-on pas fait?
Le Conseil fédéral connaît-il l'opinion de la Banque mon- diale à l'égard du projet de Belawan? Dans l'affirmative, quelle est-elle, et en cas contraire, pourquoi ne lui a-t-on pas demandé son avis?
A-t-on fait un appel d'offres international, comme cela se fait habituellement, avant de signer l'accord de crédit mixte ? 7. Le gouvernement fédéral pense-t-il attendre le résultat d'éclaircissements ultérieurs, notamment sous l'angle éco-
logique (réchauffement de cours d'eau, par exemple), avant de ratifier l'accord et d'approuver définitivement la part de 51 millions de francs de la Confédération ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Deneys, Fankhauser, Fehr, Gloor, Hubacher, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Meizoz, Meyer-Bern, Rei- mann, Riesen-Fribourg, Robbiani, Rohrer, Rubi, Stamm Walter, Stappung, Vannay, Wagner (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. März 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986
Der Mischkredit Indonesien (153 Millionen Schweizerfran- ken, wovon 51 Millionen Bundestranche) wurde am 30. Sep- tember 1985 unterzeichnet und am 15. Januar 1986 vom Bundesrat genehmigt. Der Mischkredit dient zur Finanzie- rung von zwei doppelgefeuerten (Gas und/oder Schweröl) Dampfkraftwerken von je 65 MW in der Provinz Nordsuma- tra (Belawan III und IV).
Das Projekt Belawan ist Bestandteil eines langfristigen Inve- stitionsprogramms im Elektrizitätssektor der Provinz Nord- sumatra. Sein Ziel ist es, der wachsenden Elektrizitätsnach- frage in dieser Provinz zu genügen. Dieses Investitionspro- gramm wird von vielen Ländern sowie von der Weltbank und der asiatischen Entwicklungsbank unterstützt und mitfinan- ziert.
Die nationale Elektrizitätsgesellschaft, der Projektträger, investiert jedes Jahr ca. drei Milliarden Schweizerfranken. Das Projekt Belawan beansprucht etwa drei Prozent der jährlichen Investitionen dieser Organisation.
Die Gründe für eine Mischkreditfinanzierung diese Projektes sind:
die makroökonomische Situation Indonesiens (Devisenbe- dürfnisse, Pro-Kopf-Einkommen, Wirtschaftspolitik) recht- fertigt die Vergabe eine Mischkredites;
der Energiesektor hat eine hohe Priorität in Indonesien, und das langfristige Entwicklungsprogramm dieses Sektors kann nur durchgeführt werden, wenn Indonesien weiche Kredite zur Verfügung stehen;
die Investitionspolitik Indonesiens im Energiesektor ist ganzheitlich;
die technische Lösung, die für das Projekt Belawan vorge- schlagen wird, ist technisch und wirtschaftlich machbar;
die Projektionen des Energiebedarfes der Region zeigen, dass Belawan III und IV prioritär sind;
den ökologischen Belangen wird Rechnung getragen. Die indonesischen Gesetze und die Bedeutung, die die Regierung Indonesiens heute dem Umweltschutz beimisst, bieten Gewähr, dass entsprechende Massnahmen, falls not- wendig, ergriffen werden.
Im einzelnen nimmt der Bundesrat zur Interpellation wie folgt Stellung:
Der Entwicklungsdienst des Bundesamtes für Aussenwirt- schaft hat, mit drei aussenstehenden Experten, das Projekt im Detail geprüft. Alle Aspekte des Projektes - insbesondere auch Umweltschutz und Energienachfrage - wurden in die Betrachtung einbezogen. Der Bundesrat konnte seinen Entscheid in voller Kenntnis der Sachlage treffen. Als mitver- antwortliche Stelle für die Entwicklungspolitik des Bundes haben selbstverständlich die Direktion für Entwicklungszu- sammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie die schweizeri- sche Botschaft in Indonesien und deren Koordinationsbüro im Rahmen des üblichen Vorgehens mitgewirkt. Das Bun- desamt für Umweltschutz des Departements des Innern wird bei der Ausarbeitung der unten erwähnten Prozeduren zum Schutz der Umwelt beigezogen werden.
N 21 mars 1986
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Interpellation Allenspach
Die Ueberprüfungsmission des Bundesamtes für Aussen- wirtschaft hatte enge Kontakte mit einer Sektormission der Weltbank. Die Weltbank hat das Investitionsprogramm der indonesischen Regierung analysiert und als prioritär und machbar eingeschätzt. Das Projekt Belawan figuriert in der Analyse der Weltbank als integrierter Bestandteil dieses Investitionsprogrammes.
Die Schweiz finanziert mit Mischkrediten nur international kompetitive Offerten. Die internationale Ausschreibung ist eines der Mittel, um die Konkurrenzfähigkeit einer Schwei- zer Offerte festzulegen. Im Falle Indonesiens kam es zu keiner internationalen Ausschreibung, da die indonesische Regierung damals für gebundene Kredite grundsätzlich keine Ausschreibungen machte. Die schweizerische Offerte muss international wettbewerbsfähig gewesen sein, denn
Indonesien hat ein sehr grosses Investitionsprogramm im Energiesektor (drei Milliarden Schweizerfranken im Jahr 1984) und verfügt daher über die notwendigen Informatio- nen, um die Konkurrenzfähigkeit der Offerten abzuschätzen; - Indonesien lagen für Belawan III und IV Offerten anderer Firmen mit weichen öffentlichen Finanzierungen vor;
die Verhandlungen mit den Schweizer Firmen haben dazu geführt, dass die verschiedenen Aspekte des Vertrages - inklusive Preis- und Qualitätsnachfrage - sehr genau geprüft wurden.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschafts- departement beauftragt, mit der Regierung Indonesiens die Prozeduren auszuhandeln, damit die Analyse und die Ueber- wachung der Umweltbelastung sowie die Durchführung eventuell notwendiger Massnahmen zum Schutz der Umwelt unternommen werden können. Kontakte mit der indonesischen Regierung, um dieses Mandat zu erfüllen, sind im Gange.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
85.533 Interpellation Allenspach SBB. Altersgrenze bei Neueinstellungen CFF. Age limite de recrutement
Wortlaut der Interpellation vom 16. September 1985 Gemäss Presseberichten besteht seit einigen Jahren eine interne Weisung der SBB, wenn immer möglich keine Mitar- beiter, die das dreissigste Altersjahr überschritten haben, neu einzustellen. Bei gleicher Qualifikation soll der jüngere Bewerber vorgezogen werden. Begründet wird diese unso- ziale und gesellschaftspolitisch nicht zu verantwortende Anstellungspolitik mit den hohen Pensionskassenaufwen- dungen der SBB für ältere Arbeitnehmer.
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung nachste- hender Fragen:
Trifft es zu, dass eine solche oder ähnliche Weisung beziehungsweise Empfehlung der SBB besteht?
Ist nach Auffassung des Bundesrates eine solche Anstel- lungspolitik zu verantworten?
Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass inskünftig derartige Weisungen in der Bundesverwaltung und in den Bundesbetrieben weder erlassen noch befolgt werden?
Texte de l'interpellation du 16 septembre 1985
Selon certains journaux, il existe depuis quelques années aux CFF des instructions internes selon lesquelles il faut autant que possible ne pas engager de collaborateurs ayant dépassé trente ans. A qualification égale, la préférence doit être donnée au candidat le plus jeune. Les CFF justifient cette politique insoutenable sur le plan social et sociologi-
que en alléguant les prestations élevées qu'ils ont à fournir sous forme de retraite aux travailleurs âgés.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Est-il exact que de telles instructions ou des recomman- dations analogues existent aux CFF?
Une telle politique en matière d'engagement du personnel est-elle soutenable, de l'avis du Conseil fédéral?
Celui-ci est-il prêt à veiller à ce qu'à l'avenir de telles instructions ne soient ni édictées ni suivies dans l'adminis- tration fédérale et dans les établissements fédéraux ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985 Die erwähnten Weisungen der Generaldirektion SBB beste- hen seit Januar 1981. Sie dienen lediglich dazu, bei Anstel- lungen hinsichtlich der Pensionskassenregelung eine «unité de doctrine» zu erreichen.
Die den SBB für die Aufnahme in die Pensionskasse entste- henden Kosten für alle Versicherten, die beim Eintritt das dreissigste Altersjahr überschritten haben, sind beträchtlich. In den vergangenen Jahren hatten die SBB Einkaufssum- men von über 2 Millionen Franken jährlich zu entrichten. Diese Problematik wird indessen durch das am 1. Januar 1985 in Kraft getretene Obligatorium der beruflichen Vor- sorge mit der Zeit entschärft. Es ist zu erwarten, dass im Vergleich zur bisherigen freien Vorsorge vermehrt höhere Freizügigkeitsleistungen eingebracht werden, wodurch sich dementsprechend auch die von den SBB zu übernehmen- den Einkaufssummen reduzieren.
Die Rekrutierungspolitik der Bundesbahnen zielt keinesfalls darauf ab, die Anstellung von Personen eines bestimmten Alters zu verhindern. Das würde dem Interesse des Unter- nehmens zuwiderlaufen, weil dadurch mögliche Mitarbeiter mit wertvoller Berufserfahrung ausgeschlossen würden. Die flexible Handhabung der Weisungen kann denn auch mit Zahlen belegt werden: Von 1981 bis 1984 war beinahe ein Drittel der neu angestellten Personen (Lehrlinge ausgenom- men) über dreissig Jahre alt.
Bei der Rekrutierung muss eine ausgewogene Altersstruktur des Mitarbeiterstabes angestrebt werden. Da die Jahrgänge im Alter zwischen fünfzig bis sechzig Jahren bei den SBB besonders stark vertreten sind, erscheint eine gewisse Ver- jüngung geboten.
Der Bundesrat sieht deshalb zur Zeit keine Veranlassung, im Sinne der Interpellation auf die Personalpolitik der SBB einzuwirken. Er ist jedoch bereit, den ganzen Fragenkom- plex aufgrund der neuen Erfahrungen mit dem Obligatorium der zweiten Säule zu überprüfen.
Präsident: Herr Allenspach ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und möchte eine kurze Erklärung abgeben.
Allenspach: Zur Antwort des Bundesrates auf meine Inter- pellation betreffend Altersgrenzen bei Neueinstellungen der SBB gestatte ich mir einige kritische Bemerkungen: Der Bundesrat muss zugeben, dass seit 1981 eine Weisung der Generaldirektion SBB besteht, wenn immer möglich keine Mitarbeiter, die das dreissigste Altersjahr überschritten haben, neu einzustellen. Diese Weisung besteht offenbar auch heute noch. Der Bundesrat findet sich nicht bereit, eine solche Anstellungspolitik zu verurteilen. Er rechtfertigt sie im Gegenteil mit den hohen Kosten, die der Pensions- kasse bei der Anstellung von dreissigjährigen und älteren Arbeitnehmern entstehen. Damit liefert der Bundesrat ein klares Alibi für andere, ähnlich zu handeln. Der Bundesrat unterstreicht bei jeder Gelegenheit die Notwendigkeit der
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.938
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
475-476
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Pagina
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20 014 234
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