N 21 mars 1986
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Interpellation Allenspach
Die Ueberprüfungsmission des Bundesamtes für Aussen- wirtschaft hatte enge Kontakte mit einer Sektormission der Weltbank. Die Weltbank hat das Investitionsprogramm der indonesischen Regierung analysiert und als prioritär und machbar eingeschätzt. Das Projekt Belawan figuriert in der Analyse der Weltbank als integrierter Bestandteil dieses Investitionsprogrammes.
Die Schweiz finanziert mit Mischkrediten nur international kompetitive Offerten. Die internationale Ausschreibung ist eines der Mittel, um die Konkurrenzfähigkeit einer Schwei- zer Offerte festzulegen. Im Falle Indonesiens kam es zu keiner internationalen Ausschreibung, da die indonesische Regierung damals für gebundene Kredite grundsätzlich keine Ausschreibungen machte. Die schweizerische Offerte muss international wettbewerbsfähig gewesen sein, denn
Indonesien hat ein sehr grosses Investitionsprogramm im Energiesektor (drei Milliarden Schweizerfranken im Jahr 1984) und verfügt daher über die notwendigen Informatio- nen, um die Konkurrenzfähigkeit der Offerten abzuschätzen; - Indonesien lagen für Belawan III und IV Offerten anderer Firmen mit weichen öffentlichen Finanzierungen vor;
die Verhandlungen mit den Schweizer Firmen haben dazu geführt, dass die verschiedenen Aspekte des Vertrages - inklusive Preis- und Qualitätsnachfrage - sehr genau geprüft wurden.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschafts- departement beauftragt, mit der Regierung Indonesiens die Prozeduren auszuhandeln, damit die Analyse und die Ueber- wachung der Umweltbelastung sowie die Durchführung eventuell notwendiger Massnahmen zum Schutz der Umwelt unternommen werden können. Kontakte mit der indonesischen Regierung, um dieses Mandat zu erfüllen, sind im Gange.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
85.533 Interpellation Allenspach SBB. Altersgrenze bei Neueinstellungen CFF. Age limite de recrutement
Wortlaut der Interpellation vom 16. September 1985 Gemäss Presseberichten besteht seit einigen Jahren eine interne Weisung der SBB, wenn immer möglich keine Mitar- beiter, die das dreissigste Altersjahr überschritten haben, neu einzustellen. Bei gleicher Qualifikation soll der jüngere Bewerber vorgezogen werden. Begründet wird diese unso- ziale und gesellschaftspolitisch nicht zu verantwortende Anstellungspolitik mit den hohen Pensionskassenaufwen- dungen der SBB für ältere Arbeitnehmer.
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung nachste- hender Fragen:
Trifft es zu, dass eine solche oder ähnliche Weisung beziehungsweise Empfehlung der SBB besteht?
Ist nach Auffassung des Bundesrates eine solche Anstel- lungspolitik zu verantworten?
Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass inskünftig derartige Weisungen in der Bundesverwaltung und in den Bundesbetrieben weder erlassen noch befolgt werden?
Texte de l'interpellation du 16 septembre 1985
Selon certains journaux, il existe depuis quelques années aux CFF des instructions internes selon lesquelles il faut autant que possible ne pas engager de collaborateurs ayant dépassé trente ans. A qualification égale, la préférence doit être donnée au candidat le plus jeune. Les CFF justifient cette politique insoutenable sur le plan social et sociologi-
que en alléguant les prestations élevées qu'ils ont à fournir sous forme de retraite aux travailleurs âgés.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Est-il exact que de telles instructions ou des recomman- dations analogues existent aux CFF?
Une telle politique en matière d'engagement du personnel est-elle soutenable, de l'avis du Conseil fédéral?
Celui-ci est-il prêt à veiller à ce qu'à l'avenir de telles instructions ne soient ni édictées ni suivies dans l'adminis- tration fédérale et dans les établissements fédéraux ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985 Die erwähnten Weisungen der Generaldirektion SBB beste- hen seit Januar 1981. Sie dienen lediglich dazu, bei Anstel- lungen hinsichtlich der Pensionskassenregelung eine «unité de doctrine» zu erreichen.
Die den SBB für die Aufnahme in die Pensionskasse entste- henden Kosten für alle Versicherten, die beim Eintritt das dreissigste Altersjahr überschritten haben, sind beträchtlich. In den vergangenen Jahren hatten die SBB Einkaufssum- men von über 2 Millionen Franken jährlich zu entrichten. Diese Problematik wird indessen durch das am 1. Januar 1985 in Kraft getretene Obligatorium der beruflichen Vor- sorge mit der Zeit entschärft. Es ist zu erwarten, dass im Vergleich zur bisherigen freien Vorsorge vermehrt höhere Freizügigkeitsleistungen eingebracht werden, wodurch sich dementsprechend auch die von den SBB zu übernehmen- den Einkaufssummen reduzieren.
Die Rekrutierungspolitik der Bundesbahnen zielt keinesfalls darauf ab, die Anstellung von Personen eines bestimmten Alters zu verhindern. Das würde dem Interesse des Unter- nehmens zuwiderlaufen, weil dadurch mögliche Mitarbeiter mit wertvoller Berufserfahrung ausgeschlossen würden. Die flexible Handhabung der Weisungen kann denn auch mit Zahlen belegt werden: Von 1981 bis 1984 war beinahe ein Drittel der neu angestellten Personen (Lehrlinge ausgenom- men) über dreissig Jahre alt.
Bei der Rekrutierung muss eine ausgewogene Altersstruktur des Mitarbeiterstabes angestrebt werden. Da die Jahrgänge im Alter zwischen fünfzig bis sechzig Jahren bei den SBB besonders stark vertreten sind, erscheint eine gewisse Ver- jüngung geboten.
Der Bundesrat sieht deshalb zur Zeit keine Veranlassung, im Sinne der Interpellation auf die Personalpolitik der SBB einzuwirken. Er ist jedoch bereit, den ganzen Fragenkom- plex aufgrund der neuen Erfahrungen mit dem Obligatorium der zweiten Säule zu überprüfen.
Präsident: Herr Allenspach ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und möchte eine kurze Erklärung abgeben.
Allenspach: Zur Antwort des Bundesrates auf meine Inter- pellation betreffend Altersgrenzen bei Neueinstellungen der SBB gestatte ich mir einige kritische Bemerkungen: Der Bundesrat muss zugeben, dass seit 1981 eine Weisung der Generaldirektion SBB besteht, wenn immer möglich keine Mitarbeiter, die das dreissigste Altersjahr überschritten haben, neu einzustellen. Diese Weisung besteht offenbar auch heute noch. Der Bundesrat findet sich nicht bereit, eine solche Anstellungspolitik zu verurteilen. Er rechtfertigt sie im Gegenteil mit den hohen Kosten, die der Pensions- kasse bei der Anstellung von dreissigjährigen und älteren Arbeitnehmern entstehen. Damit liefert der Bundesrat ein klares Alibi für andere, ähnlich zu handeln. Der Bundesrat unterstreicht bei jeder Gelegenheit die Notwendigkeit der
Interpellation Keller
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Mobilität. Er appelliert an die Wirtschaft, auch älteren Jahr- gängen Anstellungs- und Beschäftigungschancen zu geben. Statt selbst Vorbild zu sein, tut er im eigenen Bereich das Gegenteil. Ich habe in meiner Interpellation auch die Frage nach derartigen Weisungen in der Bundesverwaltung und in anderen Bundesbetrieben gestellt. Der Bundesrat hat diese Frage überhaupt nicht beantwortet.
Die Antworten des Bundesrates und das Nichtbeantworten einer gestellten Interpellationsfrage befriedigen mich in kei- ner Weise.
84.493 Interpellation Keller. Bundesräte. Ueberlastung Surcharge des conseillers fédéraux
Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1984 Der bedauerliche Rücktritt von Bundesrat Rudolf Friedrich aus gesundheitlichen Gründen lässt die Ueberlastung des Bundesrates erneut deutlich erkennen. Die Frage ist gestellt, wie sich die Mitglieder der Regierung von weniger entschei- denden Verpflichtungen freimachen und dadurch vermehrt wesentlicheren Führungsaufgaben zuwenden können. Ich frage daher den Bundesrat:
Sieht er Tätigkeiten, die er traditionsgemäss ausführt, von denen er sich aber ohne nachteilige Folgen entbinden könnte?
Beabsichtigt er, die auch von Bundesräten vorgeschla- gene Einführung von Staatssekretären zielstrebig zu ver- folgen?
Ist er der Meinung, dass die Frage einer Erhöhung der Zahl der Bundesräte heute ernsthaft geprüft werden sollte?
Texte de l'interpellation du 17 septembre 1984
La retraite regrettable du conseiller fédéral Rudolf Friedrich pour raisons de santé montre de nouveau clairement que le Conseil fédéral est surchargé. Il faut se demander comment les membres du gouvernement pourraient se libérer d'obli- gations secondaires pour être à même de se consacrer davantage à des tâches de direction plus importantes. Je pose par conséquent les questions suivantes au Conseil fédéral:
Y a-t-il des activités qu'il exerce traditionnellement, mais dont il pourrait cependant se libérer sans répercussions fâcheuses? - A-t-il l'intention de continuer à lutter résolu- ment en faveur de la création de postes de secrétaires d'Etat, mesure proposée par quelques-uns de ses mem- bres?
Estime-t-il qu'il faudrait maintenant réexaminer sérieuse- ment le problème de l'augmentation du nombre des conseil- lers fédéraux?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bundespräsident Schlumpf hat in einem Interview klar fest- gehalten: «Das Problem der Ueberlastung (des BR) besteht.» (Badener Tagblatt, 17. September 84) Er wie auch Bundesrat Friedrich befürworten die Einsetzung von Staats- sekretären, welche die Mitglieder der Landesregierung zum Teil im Verkehr mit dem Parlament (etwa Kommissionssit- zungen) wie auch in Vertretung nach aussen entlasten kön- nen. Soll unser Kollegialsystem funktionieren, muss der einzelne Bundesrat die nötige Zeit finden, auch die Geschäfte der anderen Departemente sorgfältig zu studie- ren und sich eine eigene Meinung zu bilden. Der Satz, den Bundesrat Friedrich in einem Interview der «Weltwoche» (6. September 1984) äusserte, stimmt nachdenklich: «Es ist eine glatte Illusion, wenn man glaubt, wir Bundesräte könn-
ten dieses Pensum effektiv noch bewältigen.» Bundesrat Friedrich hat auch bedauert, dass dem Regierungsmitglied kaum mehr Zeit bleibt, über Grundsätzliches nachzudenken. Damit erscheint es aber an der Zeit, die jetzige Organisation der Regierungsarbeit zu überprüfen; was vor Jahrzehnten richtig war, ist es heute nicht zwangsläufig auch.
Im bereits erwähnten Interview, das Bundespräsident Schlumpf dem Badener Tagblatt gewährte, steht seine Aus- sage: «Längerfristig muss meiner Meinung nach aber eine zahlenmässige Erweiterung des Bundesrates ernsthaft erwogen werden.» - In der Tat ist ja doch erstaunlich, dass bei uns der einzelne Bundesrat einen Aufgabenbereich betreut, der bei ausländischen Regierungen in der Regel auf mehrere Minister aufgeteilt ist!
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Dezember 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 décembre 1985
Der Bundesrat hat die in mehreren parlamentarischen Vor- stössen zur Diskussion gestellten Entlastungsmöglichkeiten der Landesregierung erneut einer eingehenden Prüfung unterzogen. Gestützt darauf hat er den Weg für das weitere Vorgehen festgelegt und den Stabsstellen die entsprechen- den Aufträge erteilt.
Unter Berücksichtigung der Führungsaufgaben des Bun- desrates (BV Artikel 102 und VwOG Artikel 3) gibt es zwei Möglichkeiten, das Gewicht der Verpflichtungen des Bun- desrates zu reduzieren. Die Entlastung kann im politisch- parlamentarischen Bereich gesucht werden oder über Massnahmen organisatorischer und administrativer Natur. Die Wahl von Staatssekretären, die der Interpellant zur Dis- kussion stellt, gehört zum ersten Bereich. Staatssekretäre, wie sie auch die Motion Pini anvisiert, sind parlamentarische Sprecher eines Departementes und würden den Departe- mentschef in den parlamentarischen Kommissionen und im Parlament selbst vertreten. Sie wären dazu bestimmt, dem Departementschef politische Verpflichtungen abzunehmen. Der Bundesrat ist nicht geneigt, diesen Weg zu beschreiten. Er betrachtet im Gegenteil seine politischen Verpflichtun- gen, namentlich seine persönliche Präsenz in den eidgenös sischen Räten, als eine seiner primären Aufgaben. Eine Vertretung durch Beamte könnte ohnehin, wie es auch im Geschäftsverkehrsgesetz vorgesehen ist, nur für unterge- ordnete Geschäfte oder vorwiegend technische Probleme ins Auge gefasst werden. Die Wahl und der Einsatz parla- mentarischer Staatssekretäre würden im übrigen rasch zu einer Spaltung der politischen Führung der Departemente überleiten, womit weder dem Parlament noch dem Bundes- rat gedient wäre.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Entlastungs- möglichkeiten über den Weg organisatorischer und admini- strativer Massnahmen den Vorzug zu geben, das heisst, die Stäbe - Bundeskanzlei und Generalsekretariate - in noch höherem Masse als bisher zur Vorbereitung der Regierungs- geschäfte beizuziehen. In diesem Sinne hat er den Auftrag erteilt, den Aufgabenbereich der Generalsekretariate, ein- schliesslich der persönlichen Pflichtenhefte der Generalse- kretäre und der persönlichen Mitarbeiter, zu überprüfen und insbesondere auch die Rechtsdienste und die Informations- dienste zu vermehrter Dienstleistung heranzuziehen. Die Bundesratssitzungen schliesslich können über eine Erweite- rung der Liste der Präsidialgeschäfte im Sinne von Artikel 22 des VwOG entlastet werden.
Was die Erhöhung der Zahl der Bundesräte anbetrifft, hat Bundesrat Schlumpf - nach dem Zitat des Interpellanten - erklärt, dass sie «längerfristig» wohl ernsthaft in Erwägung gezogen werden muss. Für den heutigen Zeitpunkt sieht der Bundesrat hingegen keinen Anlass dazu, dies um so mehr, als jede Erweiterung - sowohl auf einen Bundesrat mit neun als mit elf Mitgliedern - im Zusammenhang mit der Beratung des vor wenigen Jahren in Kraft getretenen, neuen Verwal- tungsorganisationsgesetzes vom Parlament - im Einverneh- men und auf Antrag des Bundesrates - ausdrücklich abge- lehnt worden ist. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, derzeit auf diese Möglichkeit zurückzukommen. Er sucht die
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1986
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Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.533
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
Data
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476-477
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Pagina
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20 014 235
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