Protection contre les crues de la Langeten. Contribution
E 3 mars 1986
85.062
Hochwasserschutz im unteren Langetental. Beitrag Protection contre les crues sur le cours inférieur de la Langeten. Contribution
Botschaft und Beschlussentwurf vom 30. Oktober 1985 (BBI III, 440) Message et projet d'arrêté du 30 octobre 1985 (FF III, 422)
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Hansenberger, Berichterstatter: Mit diesem Bundesbe- schluss soll dem Kanton Bern zuhanden eines Gemeinde- verbandes «Hochwasserschutzverband unteres Lange- tental», der aus sechs Einwohnergemeinden besteht, ein Bundesbeitrag von 30 Prozent oder höchstens 19 860 000 Franken zugesichert werden.
Der Schutz gegen verheerende Hochwasser wird im Lange- tental auf eine für die Schweiz neuartige Weise angegangen. Dort, wo bisher die grössten Schäden entstanden - nämlich neben dem heutigen Bachlauf der Langeten, die vom Napf her kommt und seit Urzeiten her berüchtigt ist für plötzliche Hochwasser -, wird neben diesem sonst friedlichen Bäch- lein ein eigenartiges Bauwerk erstellt: Aus einem Weiher ragt ein Betonpilz heraus. Dieser Pilz ist die Abdachung eines senkrechten Schachtes von gegen 80 Metern Tiefe, der in der Molasse dann in einen Stollen mündet. Dieser Stollen führt mehr als 7 1/2 km weit das Hochwasser in die Aare ab. Schacht und Stollen treten aber nur in Funktion, wenn die Langeten dort mehr als 12 Kubikmeter Wasser pro Sekunde führt. In diesem Moment läuft sie bei diesem Bau- werk über und steigt im Weiher so hoch, dass das Ueber- wasser in den Schacht fällt. Der Stollen kann 58 Kubikmeter pro Sekunde schlucken.
Neben diesem Hauptwerk umfasst das Projekt die Sanie- rung des Langeten-Gerinnes auf einer Länge von rund 15 km. Weil der grösste Teil des Hochwassers vom Entla- stungskanal aufgenommen wird, kann die Sanierung am Bachlauf auf Ufersicherung beschränkt werden; die Sohle des Baches, dessen heutige Breite und Lauf müssen kaum geändert werden. Der grösste Teil der Uferverbauungen kann mit Gehölzen und Bäumen und nicht mit Mauern erstellt werden.
Das Bachbett wird ausgemarcht und mit einem Uferstreifen zusammen, der Ufergehölz und Weg umfasst, in das Eigen- tum des Gemeindeverbandes übertragen. Damit geht der Unterhalt der Ufer auf diesen Gemeindeverband über, was die Anstösser von ihrer bisherigen Pflicht, für die Böschung zu sorgen, entbindet und gleichzeitig auch den Bestand der Ufergehölze sichert.
In der Volksabstimmung hat das Bernervolk im Verhältnis 5 zu 1 zugestimmt und die Stimmbürger des direkt beteiligten Amtsbezirks Aarwangen sogar im Verhältnis 6 zu 1.
Für den Bund stützt sich die Vorlage auf die Artikel 26 und 26bis der Bundesverfassung und Artikel 10 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Wasserbaupolizei.
Es hat viel gebraucht, bis in dieser Region eine Einigung über den Hochwasserschutz entstanden ist. Nach dem gros- sen Hochwasser vom 30. August 1975 und nachdem die Sachversicherer, die damals mehr als 60 Millionen ausbe- zahlt hatten, deutlich machten, dass sie den Versicherungs- schutz nicht mehr gewähren würden, wenn nicht energische und rasche Massnahmen getroffen würden, um die Schäden einzugrenzen, wurden verschiedene Projekte ausgearbeitet, die nicht befriedigten. Grosse und kleine Rückhaltebecken stiessen auf den Widerstand der Landwirte, deren Land
massiv entwertet worden wäre, und offene Kanäle für die Ableitung von Hochwasser hätten Landschaft und Dörfer unverhältnismässig verunstaltet.
Erst das jetzt vorliegende Projekt (alt Nationalrat und Regie- rungsstatthalter Emil Schaffer hat es als «rettenden Engel» bezeichnet) mit dem unterirdischen Entlastungsstollen, erst diese überraschende, unkonventionelle und leider auch teure Lösung fand Zustimmung.
Der für unser Land erstmalige tiefe Schacht und lange Stollen wird von der eidgenössischen Versuchsanstalt für Wasserbau der ETH noch studiert, und mit Modellversuchen werden technische Details geklärt, insbesondere auch der heikle Uebergang vom senkrechten Schacht in den Stollen. Das Projekt braucht nicht nur weniger Kulturland als alle anderen, es lässt auch zu, dass der Bach weiter in seinen Mäandern fliessen kann und den Lauf kaum verändert. Weil der Stollen erst bei mehr als 12 Kubikmeter pro Sekunde in Funktion tritt, bleibt gesichert, dass die Anreicherung des Grundwassers weiter erfolgt und verbessert wird. Langen- thal wird auch weiter Hochwasser durch seine Strassen ableiten können und müssen - ein gewohntes Bild für Langenthaler -, aber in einem Quantum, das ohne Schaden durch die bestehenden Einrichtungen verkraftet werden kann.
Ein ganz besonderer Aspekt des Langetentales sind die Wässermatten. Hier wird noch nicht intensive Landwirt- schaft betrieben, sondern mit Bewässerungskanälen wer- den regelmässig diese Wiesen überschwemmt und mit den Schwebstoffen des Wassers natürlich gedüngt. Die Fläche der wirklich noch betriebenen Wässermatten ist seit Beginn dieses Jahrhunderts rapid zurückgegangen: Von damals ungefähr 500 ha werden heute noch 50 bis 60 ha traditionell bewirtschaftet. Wenn etwas naiv verlangt wird, dass die Wässermatten in ihrem bisherigen Umfang zu erhalten seien, so geht das viel weniger weit, als mit diesem Projekt und den damit eng verbundenen Bemühungen weiter Kreise angestrebt wird. Heute sind viele Einlässe zerfallen, Bewäs- serungsgräben zugewachsen, Ablässe und Wehre kaputt. Das vorliegende Projekt enthält rund eine Million Franken für die Instandstellung solcher für die Wässermatten unab- dingbarer Einrichtungen.
Die Wässermatten haben nicht nur eine Bedeutung zur Speisung der Grundwasservorkommen, sie sind auch Zeu- gen einer früher weitverbreiteten Kulturlandschaft, die wir heute als naturnahe empfinden. Sie sind in das Inventar des Bundes als Landschaft von nationaler Bedeutung aufge- nommen. Bis heute sorgten traditionsbewusste Bauern und die periodisch wiederkehrenden Ueberschwemmungen dafür, dass überhaupt noch Wässermatten bestehen. Es ist nicht zu bestreiten, dass ein Projekt, das die Gefahr der verheerenden Hochwasser nach menschlichem Ermessen bannt, indirekt eine Gefährdung dieser Wässermatten sein kann. Der Wegfall der grösseren Gefährdung lässt vermehrt den Wunsch aufkommen, diese Flächen unter den Pflug zu nehmen, denn kein nächstes Hochwasser wird die Kartof- feln wegschwemmen und den Humus auf den Getreidefel- dern.
Eine Stiftung, deren Gründung auf gutem Wege ist, will mindestens eine verdoppelte Fläche gegenüber dem heuti- gen Zustand als intakte Wässermatten schützen. Die Land- wirte sollen entschädigt werden für den Minderertrag, und mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten wird der Erhalt der Naturwiesen gesichert und ihr dauernder Betrieb, der auch Gräben, Schleusen, Ablässe und Wehre umfasst. Oeffentli che und private Interessen sind hier abzuwägen, und es wäre unbillig, den Landwirt allein für Mehrarbeit und weni- ger Ertrag zu belasten. Dass damit auch die Frage der Milchkontingentierung verbunden ist, brauche ich hier kaum näher auszuführen, bei der stetigen grossen Sach- kenntnis dieses Rates in Landwirtschaftsfragen und unter dem heutigen Präsidium zweifellos noch besonders.
Der Bundesrat wird in seinem Beschluss, der die techni- schen Fragen regelt, diesen Belangen Rechnung tragen. Er wird die verschiedenen Interessen abwägen, auch die Anlie- gen des Bundesamtes für Umweltschutz und die Ansprüche
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Deutschland. Hochtemperaturreaktor. Beteiligung
an die Volkswirtschaftsdirektion unter einen Hut bringen müssen.
Eine hundertprozentige Sicherheit gegen Schäden bei Hochwasser ist nicht zu errreichen und wird auch mit die- sem Projekt nicht angestrebt. Aber das Projekt bringt: 1. Eine hohe Sicherheit: Fast 60 Kubikmeter pro Sekunde eines Hochwassers sollen problemlos in die Aare fliessen und können unterwegs keinen Schaden anrichten.
Es zeichnet sich aus durch geringen Landbedarf.
Es ist der bescheidenste Eingriff in die natürliche Land- schaft, den man sich denken kann.
Vor dem Ständerat liegt ein blosser Finanzierungsbe- schluss. Alle Bedingungen und näheren Modalitäten der Ausführung werden vom Bundesrat in einem eigenen Bun- desratsbeschluss festgelegt. Es wurde uns von der Verwal- tung erklärt, das erfolge im Sinne einer sauberen Gewalten- trennung, und zwar erstmals beim vorliegenden Beschluss, ausgenommen die Genfersee-Regulierung.
Ich kann diesen Ueberlegungen betreffend die saubere Gewaltentrennung, die in Uebereinstimmung mit dem Bun- desamt für Justiz angestellt worden sind, folgen, doch erlaube ich mir hier eine persönliche Bemerkung: Wenn in Zukunft die Räte nur noch reine Finanzbeschlüsse zu fassen haben, der Bundesrat aber beliebige Aenderungen an den vorgelegten Projekten vornehmen kann, dann müssen wir Parlamentarier uns fragen, warum wir uns noch so viel Mühe geben, die Angemessenheit und Güte eines Projektes überhaupt zu prüfen. Sollen wir uns in Zukunft nicht auf das Allwissen von Verwaltung und Bundesrat verlassen? Nicht dass ich hier den geringsten Zweifel an der Richtigkeit dieser heutigen Vorlage anmelden möchte, aber im Sinne einer Ueberlegung zur Wirksamkeit des Parlamentes: Wenn die Verwaltung ein neues System einführt, uns also in Zukunft nur noch Finanzbeschlüsse zur Genehmigung vor- legt und alle technischen Details selber und abschliessend genehmigen will, so sollte meines Erachtens dieses neue System erst einmal vom Parlament geprüft werden. Ich bin aus meiner Tätigkeit im kantonalen Parlament heraus hell- hörig geworden für Nuancen, die bloss nach vernünftiger Auslegung der Gewaltentrennung aussehen und letzten Endes dazu führen, dass Verwaltung und Exekutive wieder stärker werden und das Parlament schwächer wird.
Wie gesagt, das gehört nicht zum Thema heute. Aber für die Funktion des Parlamentes wären solche Praxisänderungen der ausführlichen Diskussion meines Erachtens wert. Namens der einstimmigen Kommission empfehle ich Ihnen, die Beratung dieses Bundesbeschlusses in globo vorzuneh- men, ihm zuzustimmen und damit einen Bundesbeitrag von 30 Prozent oder höchstens 19,86 Millionen Franken zu be- schliessen:
an einen Entlastungsstollen für 41,25 Millionen Franken; 2. an den Gerinne-Ausbau der Langeten für 22,41 Millionen Franken, und
an die bereits vom Kanton Bern und den Gemeinden getätigten Kosten von 2,54 Millionen Franken.
Bundesrat Schlumpf: Nur zwei Bemerkungen: Zur beiläufi- gen Kritik von Ständerat Hänsenberger in bezug auf den Vorbehalt technischer Anpassungen. Es kann nicht darum gehen, dass der Wille des Parlamentes seitens der Verwal- tung oder des Bundesrates desavouiert würde. Im Gegen- teil: das Projekt, das in Frage steht, ist Grundlage für diesen Beitragsbeschluss und bleibt dafür auch gültig. Es kann nur um technisch notwendige Anpassungen gehen, die sich im Zuge der Realisierung ergeben könnten. Der Vorbehalt in Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses ist durch derar- tige notwendige Projektänderungen bedingt.
Eine zweite Bemerkung: Die Beihilfe des Bundes zu dieser Verbauung, diesem Hochwasserschutz, ist sachgerecht, der Aufwand ist verhältnismässig, die vorgesehenen Massnah- men sind ohne Zweifel wirksam und liegen auch, längerfri- stig gesehen, im finanziellen Interesse des Bundes, weil damit Schadenbehebungen, wie man sie oft mitzufinanzie- ren hatte, aller Voraussicht nach nicht mehr notwendig sein werden. Man kann natürlich gegen derartige Urgewalten
keine absolute Sicherheit erlangen. Herr Hansenberger hat es mit Recht gesagt. Deshalb beantragt der Bundesrat, diesen Beitrag zu gewähren.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Hochtemperaturreaktor der Bundesrepublik Deutschland. Beteiligung Réacteur à haute température de la République fédérale d'Allemagne. Participation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. September 1985 (BBI II, 1257) Message et projet d'arrêté du 11 septembre 1985 (FF II, 1293)
Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1985 Décision du Conseil national du 19 décembre 1985
Antrag der Kommission Eintreten Antrag Bührer Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Bührer Ne pas entrer en matière
Jelmini, Berichterstatter: Der Bundesrat beantragt einen auf die Jahre 1986, 1987 und 1988 beschränkten Verpflichtungs- kredit von 15 Millionen Franken, zahlbar in drei Tranchen à 5 Millionen Franken für Beiträge an die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der schweizerischen Industriepartner in der Planungsphase des Projekts «Hochtemperaturreaktor 500 Megawatt». Es handelt sich hier um ein neues Kernreak- torkonzept, wo aus Uran und Thorium mit höherem Wir- kungsgrad als bei den heute vorherrschenden Leichtwas- serreaktoren Energie gewonnen wird. Der Hochtemperatur- reaktor eignet sich neben der Elektrizitätsproduktion auch für Prozesswärmeanwendungen, zum Beispiel in der Kohle- veredelung.
In der Bundesrepublik Deutschland läuft zurzeit die Vorpla- nungsphase für dieses Projekt. Die eigentliche Planungs- phase, für welche unser Beitrag von 15 Millionen Franken bestimmt ist, steht unmittelbar bevor und soll bis 1988 dauern. Die aus fünf Privatunternehmen bestehende schweizerische Interessengemeinschaft zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen an der Entwicklung nuklearer Technologien, die IGNT, beteiligt sich schon seit 1973 am Hochtemperaturreaktor-Entwicklungsprogramm der Bun- desrepublik Deutschland. Die bisherigen Anwendungen der IGNT betrugen rund 83 Millionen Franken, wovon ungefähr 90 Prozent vom Bund finanziert worden sind. Da die finan- ziellen Eigenleistungen der Industrie für ein Projekt zuneh- men sollten, je näher es vor der Kommerzialisierung steht,
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Hochwasserschutz im unteren Langetental. Beitrag Protection contre les crues sur le cours inférieur de la Langeten. Contribution
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In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.062
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.03.1986 - 18:15
Date
Data
Seite
2-3
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Pagina
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20 014 284
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