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Motion Bürgi
Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 13. März 1986, Vormittag Jeudi 13 mars 1986, matin 8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Gerber
85.512 Motion Bürgi. Finanzplatz Schweiz. Förderung Sauvegarde de la place financière suisse
Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1985
Verschiedene Länder unternehmen grosse Anstrengungen, um die internationale Konkurrenzstellung ihrer Finanzplätze zu stärken. Der Finanzplatz Schweiz sieht sich demgegen- über aufgrund bestehender gesetzlicher Bestimmungen einer wachsenden Benachteiligung ausgesetzt, die negative Folgen für die Zahl der Arbeitsplätze im Dienstleistungssek- tor sowie für die Erträge der direkten und indirekten Steuern haben könnte.
Zur volkswirtschaftlich bedeutungsvollen Erhaltung und Stärkung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz wird der Bundesrat darum ersucht, mit den nachstehenden Zielsetzungen eine Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vorzuschlagen und die Bestimmungen über die Warenumsatzsteuer zu ändern. Dabei sind die kurz- und längerfristigen Auswirkun- gen auf den Bundeshaushalt und die öffentlichen Haushalte insgesamt darzustellen und vorübergehend allenfalls für nötig erachtete Kompensationsmöglichkeiten aufzuzeigen. Geldmarktpapiere
Geldmarktpapiere mit einer vertraglichen Laufzeit von höch- stens drei Monaten sind von der Umsatzabgabe freizustel- len. Für Geldmarktpapiere mit einer Laufzeit von 3 bis 12 Monaten ist die Umsatzabgabe pro rata temporis zu er- · heben.
Ausland-Auslandgeschäfte
Die Steuerbelastung bei Vermittlung durch einen inländi- schen Effektenhändler zwischen zwei im Ausland domizilier- ten Parteien soll wenigstens um die Hälfte reduziert werden. Verrechnungssteuer im Interbankgeschäft
Von einer Erhebung der Verrechnungssteuer auf den Zinsen von Festgeldern im Interbankgeschäft ist abzusehen, unab- hängig von der Währung und von der Fristigkeit. Handelsbestände der Effektenhändler
Die heutige Frist von einem Tag, innert welchem eine Effek- tentransaktion als Vermittlungsgeschäft gilt, ist auf eine handelsübliche Frist von 30 Tagen auszudehnen.
Warenumsatzsteuer auf Gold
Die Warenumsatzsteuer auf dem physischen Handel mit Münz- und Feingold ist aufzuheben. Emission von Eurobonds Die Emission von Eurobonds in der Schweiz ist von der Umsatzabgabe auszunehmen.
Texte de la motion du 20 juin 1985
Plusieurs pays font de grands efforts afin de rendre leurs places financières plus compétitives sur le plan internatio- nal. Du fait des dispositions légales auxquelles elle est soumise, la place financière suisse doit au contraire suppor- ter un handicap de plus en plus lourd qui pourrait avoir des effets néfastes sur l'emploi dans le secteur des services ainsi que sur le rendement des impôts directs et indirects.
C'est pourquoi, dans le but de maintenir et de renforcer la compétitivité de la place financière suisse, qui revêt une
grande importance pour notre économie, le Conseil fédéral est chargé de proposer une révision de la loi fédérale sur les droits de timbre et de modifier les dispositions relatives à l'impôt sur le chiffre d'affaires, en poursuivant les objectifs mentionnés ci-dessous. Il exposera en même temps quels seraient, à court et à long terme, les effets d'une telle réforme sur les finances fédérales et sur les budgets des collectivités publiques pris dans leur ensemble et indiquera les mesures de compensation qu'il estime, le cas échéant, nécessaire de prendre à titre provisoire.
Papiers monétaires
Sur le marché monétaire, les papiers ayant une durée contractuelle ne dépassant pas trois mois seront exonérés du droit de timbre de négociation. Pour ceux qui ont une durée comprise entre trois et douze mois, le droit sera perçu pro rata temporis.
Transactions entre parties domiciliées à l'étranger
Lorsqu'une transaction entre deux parties domiciliées à l'étranger s'effectue par l'intermédiaire d'un courtier en titres suisse, la charge fiscale sera réduite de la moitié au moins.
Impôt anticipé dans les opérations interbancaires
L'impôt anticipé ne sera pas perçu sur les intérêts de dépôts à terme interbancaires, quelles que soient la monnaie dans laquelle le dépôt a été effectué ainsi que la durée de celui-ci. Portefeuilles des courtiers en titres
Le délai, fixé actuellement à un jour, pendant lequel une transaction sur titres est réputée opération de courtage sera porté à 30 jours, ce qui correspond à l'usage commercial. Impôt sur le chiffre d'affaires sur l'or
L'impôt sur le chiffre d'affaires qui frappe le commerce physique de monnaies d'or et d'or fin sera supprime. Emission d'obligations sur l'euromarché
L'émission en Suisse d'obligations sur l'euromarché sera exemptée du droit de timbre de négociation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Andermatt, Bin- der, Debétaz, Hefti, Jagmetti, Knüsel, Kündig, Letsch, Masoni, Matossi, Meier Hans, Moll, Reichmuth, Schmid, Schoch, Schönenberger, Steiner, Stucki (19)
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Motion des Nationalrates (Feigenwinter) Stempelsteuergesetz. Aenderung Motion du Conseil national (Feigenwinter) Droits de timbre. Modification de la loi
Beschluss des Nationalrates vom 17. September 1985 Décision du Conseil national du 17 septembre 1985
Wortlaut der Motion Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 einer Revision zu unter- ziehen und dem Parlament insbesondere folgende Aende- rungen zu beantragen:
Aufhebung eventuell Herabsetzung der Emissionsabgabe von 3 Prozent bei der Schaffung von neuem Risikokapital bei Aktiengesellschaften.
Befreiung der Vermittlung von Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit bis 3 Monate von der Umsatzabgabe und Einführung eines pro rata Ansatzes bei Laufzeiten von 3 bis 12 Monaten.
Befreiung der Eigenbestände des Effektenhandels an Obligationen und Geldmarktpapieren von der Umsatzab- gabe.
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13 mars 1986
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement une révision de la loi fédérale du 27 juin 1973 sur les droits de timbre, afin notamment:
de supprimer le droit de timbre d'émission de 3 pour cent perçu lors de la création d'un capital-risque par une société anonyme ou éventuellement de l'abaisser;
de renoncer à percevoir un droit de timbre de négociation sur les opérations d'intermédiaires portant sur des effets de commerce ayant une durée de trois mois au plus et d'intro- duire un taux au pro rata pour ceux ayant une durée de trois à douze mois;
de renoncer à percevoir un droit de timbre de négociation sur les obligations et les effets de commerce appartenant aux négociations en valeurs.
Bürgi: Die Motion bezweckt, die Voraussetzungen für einen auch in Zukunft konkurrenzfähigen Finanzplatz Schweiz sicherzustellen. Viele Leute in diesem Land scheinen diese Zielsetzung zum vornherein als gegeben zu betrachten. Dem ist indessen nicht so. Die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz ist im internationalen Vergleich bereits deutlich zurückgegangen, wie Ihnen der nachfolgende Vergleich zeigt:
Ich wähle die Summe der Auslandsverpflichtungen der Ban- ken im Jahre 1974 und im Jahre 1984 aus. Da haben wir folgende Zuwachsraten: Bundesrepublik Deutschland 204 Prozent, Grossbritannien 339 Prozent, Japan 408 Pro- zent, die USA 437 Prozent und die Schweiz 76 Prozent.
Es ist nicht zu übersehen, dass die heutige Fiskalgesetzge- bung der Schweiz bereits eine gewisse Fehlentwicklung für unseren Finanzplatz eingeleitet hat. Dazu drei Ueberle- gungen:
Erstens haben verschiedene Länder in jüngster Zeit grosse Anstrengungen unternommen - und führen diese auch ziel- strebig weiter -, um die internationale Konkurrenzstellung ihrer Finanzplätze zu sichern und zu stärken. Es sei auf Massnahmen in den Vereinigten Staaten, in Grossbritan- nien, in Japan, in der Bundesrepublik Deutschland, in Frank- reich und in Oesterreich hingewiesen.
Zweitens hat die Schweiz die Rahmenbedingungen für unseren Finanzplatz höchstens geringfügig verbessert und in massgebenden Bereichen durch zusätzliche Regulie- rungsmassnahmen eher verschlechtert. Ich weise hin auf die Erhöhung der Stempelabgaben um 50 Prozent im Jahre 1977, auf die Erhöhung der Verrechnungssteuer von 30 auf 35 Prozent - ebenfalls im Jahre 1977 - und schliesslich auf die Unterstellung des Handels mit Münz- und Feingold unter die WUST im Jahre 1980.
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Drittens, das ist etwas ganz Wichtiges, ist die zunehmende Internationalisierung zu nennen. Bis vor wenigen Jahren bestand - weltweit gesehen - noch eine gewisse regionale Trennung oder es gab durch Spezialitäten bedingte indivi- duelle Einzugsgebiete für die einzelnen Finanzplätze. Die enorme Entwicklung im Bereiche der elektronischen Tele- kommunikation hat zusammen mit der Internationalisierung der Kapitalströme dazu geführt, dass auch die Finanzwelt international zusammengerückt ist. Die örtliche Distanz spielt für den Kunden heute keine Rolle mehr. Was zählt, sind Leistung und Angebot.
Die Finanzmärkte haben unzweifelhaft völlig neue Dimen- sionen erreicht. Mittel- und langfristig werden jedoch nur einige wenige Finanzplätze überleben können. Es ist des- halb wohl verständlich, dass die Regierungen der grossen Finanzzentren nach Deregulierungsmassnahmen suchen, um ihren Finanzplätzen «einen Platz an der Sonne» sichern zu können.
Vor diesen Tatsachen darf die Schweiz im Interesse ihres Finanzplatzes die Augen nicht verschliessen. Mit den vorge- schlagenen Massnahmen sollen mittel- und langfristig die Weichen richtig gestellt werden. Zu den einzelnen Motions- punkten möchte ich mich wie folgt äussern:
Vermeidung der Umsatzabgabe. Ausländische Geldmarkt- papiere werden zwar über Schweizer Banken gekauft, jedoch zumeist nur aus Emission; dem Sekundärhandel steht die Umsatzabgabe im Wege, welche grundsätzlich auf dem Entgelt der gehandelten Papiere erhoben wird und damit keine Rücksicht auf die Laufzeit nimmt. Die Ausklam- merung kurzfristiger Geldmarktpapiere mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten von der Umsatzabgabe und die zeitliche Staffelung der Abgabe für Papiere mit einer Lauf- zeit von drei bis 12 Monaten sollten diesen Nachteil besei- tigen.
Ausland-Auslandgeschäfte. Das Auslandgeschäft bildet für die Banken einen wesentlichen Bestandteil ihrer Einnah- men. Indessen werden sie aber just bei der Vermittlung ausländischer Papiere zwischen ausländischen Banken und ausländischen Kunden wiederum durch die Umsatzabgabe behindert, obwohl diese Papiere in keiner Weise schweizeri- sches Hoheitsgebiet berühren. Allein die Teilnahme einer Schweizer Bank an solchen Transaktionen löst die Umsatz- abgabe aus. Wir behaupten nicht, das Ausland-Auslandge- schäft werde heute von den Schweizer Banken nicht getä- tigt. Im Gegenteil: dieser Teil des Geschäftes ist eine Spezia- lität der Schweizer Banken. Feststellbar vermeiden aber zunehmend institutionelle Kunden den Weg über Schweizer Banken, wenn sie vom Ausland aus ausländische Wertpa- piere erwerben oder veräussern wollen. Wenn dieser potente Kundenkreis den Schweizer Banken erhalten blei- ben soll, muss etwas unternommen werden. Angesichts der Tatsache, dass aus solchen Transaktionen letztlich grosse Beträge an Umsatzabgaben in die Bundeskasse fliessen, wäre eine vollständige Beseitigung dieser Steuer fiskalpoli- tisch schwerlich zu vertreten. Immerhin soll sie so weit reduziert werden, wie diese Sätze in den letzten Jahren erhöht worden sind.
Verrechnungssteuer im Interbankgeschäft: Festgeldanla- gen zwischen Banken sind heute der vollen Verrechnungs- steuer unterstellt, sofern ihre Laufzeit mehr als 12 Monate beträgt. Dass ausländische Banken nicht gewillt sind, ihren schweizerischen Korrespondenzbanken überjährige Fest- gelder zu offerieren, versteht sich aus dieser Situation her- aus von selbst. In diesem Falle müssten sie die 35-pro- zentige Verrechnungssteuer voll oder nach Massgabe eines allfälligen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und ihrem Land wenigstens teilweise übernehmen. Solche Geschäfte kommen deshalb in der Praxis ausserge- wöhnlich selten vor. Damit ist es den Schweizer Banken nur unter erschwerten Bedingungen möglich, ihre eigenen Aus- landguthaben fristgerecht mittels ausländischer Kreditauf- nahmen zu refinanzieren.
Handelsbestände der Effektenhändler: Eine Schweizer Bank, die Wertpapiere zwischen zwei Banken vermittelt, muss das Geschäft heute beidseitig innert 24 Stunden abwickeln, ansonsten fällt die volle und zwischen Kunden sogar die doppelte Umsatzabgabe an. Gerade im Bereiche der internationalen Wertpapiertransaktionen genügt diese Frist nicht. Es kann deshalb nicht erstaunen, wenn solche Geschäfte vermehrt nur noch im Ausland, und zwar steuer- frei, abgewickelt werden. Um diese Geschäfte den Schwei- zer Banken weiterhin an ihrem schweizerischen Sitz zu ermöglichen, ist die Frist, innert welcher stempelsteuerfrei vermittelt werden kann, sinnvollerweise auf 30 Tage auszu- dehnen.
Warenumsatzsteuer auf Gold: Die Belastung des Münz- und Feingoldes mit der Warenumsatzsteuer ist nach Mei- nung der Expertenkommission Heimann systemwidrig. Die Besteuerung des Handels mit Gold hat dazu geführt, dass einerseits der physische Goldhandel, namentlich mit Mün- zen, im wesentlichen nach Luxemburg und London verla- gert worden ist. Der grosse Handel mit schweizerischen Goldvreneli spielt sich heute ausserhalb der schweizeri- schen Grenzen ab. Die Schweizer Kunden sind auf soge- nannte Goldkonti bei den Banken ausgewichen, um sich der Warenumsatzsteuer zu entziehen.
Emission von Eurobonds: Als Eurobonds werden auf dem Euromarkt gegebene Anleihen bezeichnet, die auf eine
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Eurowährung laufen, zum Beispiel Eurodollar, Euro-D-Mark, Euro-Yen usw. Die Emission von Eurobonds spielt sich heute zur Hauptsache in London ab. Allein im Jahre 1984 betrug die Emissionsaktivität auf Eurobonds insgesamt 80 Milliarden Dollar, also rund 160 Milliarden Schweizerfran- ken. An diesem sehr interessanten Markt sollten die Schwei- zer Banken vermehrten Anteil haben können. Mittels einer Gesetzesänderung im Bereiche der Stempelabgaben soll dafür gesorgt werden, dass der Weg vorbereitet wird, um spätere Eurobonds-Emissionen von der Schweiz aus zu tätigen.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen zwei wesentli- che Ziele erreicht werden. Das erste Ziel ist die langfristige Erhaltung konkurrenzfähiger Arbeitsplätze im Bankge- werbe. Dieser Teil der schweizerischen Dienstleistungswirt- schaft umfasst gegen 100 000 Beschäftigte und ist von gros- ser volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Das zweite Ziel ist die Sicherung der Steuererträge auf lange Sicht, und zwar für die Haushalte des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Die gesteckten Ziele erfordern Anpas- sungen in den Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Schweiz. Diese können schrittweise und nach Prioritäten abgestuft verwirklicht werden. Mit Bezug auf diese Prioritä- ten ergibt sich aus dem Bericht des Bundesrates relativ mühelos eine Etappenlösung. Ich werde mich gegebenfalls in der Diskussion dazu noch äussern.
In der Motion wird in diesem Zusammenhang das Problem von vorübergehenden Steuerausfällen und von allfällig befristeten Kompensationsmöglichkeiten ausdrücklich angeschnitten. Damit wird zum Ausdruck gebracht - ich möchte das besonders an die Adresse von Herrn Bundesrat Stich sagen -, dass sich die Unterzeichner der Motion ihrer Verantwortung für die öffentlichen Finanzen bewusst sind. Ich bitte Sie deshalb, diesen Vorstoss als Motion zu über- weisen.
M. Dreyer, rapporteur: Le 17 septembre de l'année dernière, le Conseil national a adopté, par 86 voix contre 51, et contre l'avis du Conseil fédéral, une motion que celui-ci était d'ac- cord d'accepter sous forme de postulat. Je vous en rappelle le libellé: «Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parle- ment une révision de la loi fédérale du 27 juin 1973 sur les droits de timbre afin, notamment:
de supprimer le droit de timbre d'émission de 3 pour cent perçu lors de la création d'un nouveau capital-risque par une société anonyme ou éventuellement de l'abaisser;
de renoncer à percevoir un droit de timbre de négociation sur les opérations d'intermédiaires portant sur des papiers monétaires ayant une durée ne dépassant pas trois mois, et d'introduire un taux fixé au prorata de la durée pour les papiers monétaires de trois à douze mois;
de renoncer à percevoir un droit de timbre de négociation sur les stocks d'obligations et de papiers monétaires appar- tenant à des commerçants de titre.«.
Cette motion, comme celle que M. Bürgi vient de nous présenter, est inspirée du souci d'aménager des conditions favorables au maintien, si ce n'est à la promotion, de la place financière suisse.
La motion de M. Bürgi est très proche de celle présentée par M. Feigenweiter, mais elle s'en distingue par le fait qu'elle est à la fois plus ambitieuse et plus prudente. Elle va plus loin dans la liste des droits de timbre à supprimer ou à abaisser, et elle propose au Conseil fédéral d'examiner les effets de la révision souhaitée sur les finances publiques. De plus, elle n'écarte pas des mesures de compensation pour essayer de combler le vide laissé par la disparition des 'recettes proposées.
Au début de la semaine, le Conseil fédéral nous a fourni un rapport concernant certains aspects fiscaux de la place financière suisse. Ce rapport, qui donne suite au postulat que M. Belser a développé à la session de décembre dernier, constitue pratiquement la réponse aux problèmes soulevés par les deux motions.
Néanmoins, je me permets d'y revenir. Les diverses interven- tions parlementaires nous prouvent que la place financière
suisse fait l'objet de la sollicitude de nombreux milieux. En fait, le secteur bancaire suisse occupe plus de 100 000 per- sonnes. Outre cet aspect purement quantitatif, la place financière suisse jouit d'un prestige considérable dans le monde. Les milieux bancaires se sont plaints à maintes reprises des charges qui frappent certaines opérations et qui menacent à la longue leur capacité de concurrence sur le plan international. C'est ainsi que des voix - dont celle de M. Feigenwinter - se sont élevées pour demander, soit des allégements, soit des suppressions de charges qui entravent certaines opérations et qui ont pour effet de les déplacer à l'étranger.
Face à ces diverses demandes d'allégements fiscaux, comme aussi au récent rapport du Conseil fédéral sur les aspects fiscaux de la place financière suisse, nous ne devrions pas en rester à la seule motion Feigenwinter, mais élargir le débat en situant la motion dans l'ensemble du contexte. Or, pour l'instant, je dois me limiter à rapporter l'opinion de la commission sur la motion de M. Feigen- winter.
D'entente avec le Conseil fédéral, notre commission est consciente du fait qu'il importe de sauvegarder la place financière suisse, compte tenu du rôle considérable que jouent dans le pays les banques et les sociétés financières à caractère bancaire. Il est incontestable que la concurrence internationale s'est intensifiée ces dernières années, en par- ticulier aux Etats-unis, en Grande-Bretagne, au Japon, en République fédérale d'Allemagne, même en France, où l'on a assisté à une libéralisation de la réglementation du secteur bancaire. L'étranger est en train de rattraper l'avance de notre pays. Ce phénomène exige, de la part des banques suisses, des efforts considérables pour améliorer la qualité des prestations de service à leur clientèle, notamment leurs prix.
Dans l'évolution intervenue à l'étranger, on constate que des facilités fiscales se sont ajoutées à des modifications struc- turelles. Dans certains cas, des places boursières étrangères offrent des avantages importants, ainsi que le démontrent les tableaux qui sont annexés au rapport du Conseil fédéral. Les droits de timbre fédéraux sont devenus, ces dernières années, une source de recettes tellement appréciable pour la Confédération que celle-ci ne pourrait envisager de s'en passer ou de les alléger, sans savoir comment compenser la diminution des recettes y afférentes. Il s'agit de 1,874 mil- liard en 1985, dont 1,284 milliard pour les seuls droits de négociation.
S'agissant plus précisément de la motion présentée par M. Feigenwinter, elle demande, dans un premier point, la suppression éventuelle, voire la réduction du droit d'émis- sion de 3 pour cent perçu lors de la création d'un nouveau capital- risque par une société anonyme. Le Conseil fédéral fait remarquer que ce droit s'applique aussi aux sociétés à responsabilité limitée et aux sociétés coopératives. Il ajoute qu'une mesure de suppression ou de réduction devrait alors toucher toutes ces sociétés.
Au moment où l'on cherche à encourager les investisse- ments dans la technologie de pointe et la conquête de nouveaux marchés, la mesure préconisée par M. Feigenwin- ter se justifie et devrait trouver un accueil favorable auprès du Conseil fédéral. La perte de recettes ne serait pas aussi élevée que prévue à la page 8 du rapport de notre exécutif, si l'on admet que la mesure ne toucherait que les sociétés de capital-risque.
De même que la motion Bürgi, celle de M. Feigenwinter propose la suppression du droit de négociation sur les opérations d'intermédiaires portant sur les papiers monétai- res ne dépassant pas trois mois et l'introduction d'un taux fixé au prorata de la durée pour les papiers monétaires de trois à douze mois.
La Suisse ne connaît pas de véritable marché monétaire. En dépit du fait que l'actuel système d'imposition de ces papiers est un obstacle au développement de ce marché, la Confédération a néanmoins encaissé 250 millions de francs à ce titre en 1985. La suppression du droit sur les papiers monétaires ayant une durée inférieure à trois mois entraîne-
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rait une diminution de recettes d'au moins 200 millions de francs.
Comme il n'est pas contestable que la suppression ou, éventuellement, la réduction au prorata du temps du droit favoriserait l'introduction d'un marché monétaire en Suisse et que les collectivités publiques, la Confédération en pre- mier lieu, de même que les entreprises d'une certaine impor- tance y trouveraient un intérêt certain, le Conseil fédéral se propose de constituer un groupe de travail en vue d'exami- ner ce problème dont la solution dépend de la forme défini- tive sous laquelle se présenterait ce marché monétaire. Enfin, la motion Feigenwinter demande que le droit de négociation sur les stocks que détiennent les commerçants de titres soit supprimé, même s'ils aliènent pour eux-mêmes ces titres, après le premier jour de l'achat. Si cette proposi- tion était admise, la Confédération perdrait - dit le Conseil fédéral - plus de 100 millions de recettes.
Cela étant, le Conseil fédéral constate que pour l'heure les conditions fiscales qui mettent en péril la place financière suisse ne sont pas aussi menaçantes qu'on pourrait le craindre, puisque les banques, les grandes banques en particulier, affichent un état de santé plus qu'enviable, avec d'excellents résultats financiers en 1985. Le Conseil fédéral admet cependant la nécessité de demeurer vigilant et reste prêt à étudier et à discuter les mesures qui permettraient de promouvoir la place financière suisse, tout en poursuivant ses efforts tendant à atteindre - il ne faut pas l'oublier - l'équilibre des finances fédérales. A cet effet, le Conseil fédéral ne peut négliger d'autres aspects de la fiscalité, notamment l'obligation de compenser les pertes de recettes qu'entraînerait la disparition de la taxe occulte, tellement souhaitée, dans l'impôt sur le chiffre d'affaires et la perte qu'engendrerait la modification de la loi sur l'impôt fédéral direct, dont nous parlerons la semaine prochaine.
Pour toutes ces raisons, le Conseil fédéral ne peut accepter les propositions Feigenwinter sous la forme contraignante et impérative de la motion. Il les accepte en revanche sous forme de postulat. La majorité de la commission n'a pas été insensible aux arguments du Conseil fédéral. Par 6 voix contre 5, c'est-à-dire à une faible majorité, elle vous propose d'accepter la transformation de la motion en postulat.
Präsident: Wir kommen nun zur Diskussion über beide Vorstosse. Das Wort hat Herr Reichmuth.
Reichmuth: Ich habe die Motion von Herrn Burgi vom 20. Juni 1985 seinerzeit mitunterzeichnet, da ich der Mei- nung bin, dass es sich dabei um Probleme handelt, die für die künftige Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz zwei- fellos von erheblicher Bedeutung sind und die es nahele- gen, dass das Parlament und der Bundesrat sich sehr ernst- haft mit ihnen befassen. Diese Meinung hat denn auch insofern ihre Bestätigung erhalten, als der Nationalrat im letzten Herbst die Motion Feigenwinter vom 4. Oktober 1984 betreffend Aenderung des Stempelsteuergesetzes, die teil- weise inhaltlich mit der Motion Bürgi identisch ist, mit ein- drücklicher Mehrheit überwiesen hat.
In der Zwischenzeit hat das Postulat von Herrn Belser, das wir am 17. Dezember 1985 angenommen haben, dafür gesorgt, dass der Bundesrat bereits am 7. März 1986, also noch vor der Beratung der beiden Motionen Burgi und Feigenwinter in unserem Rat, schriftlich über die fiskali- schen Aspekte des Finanzplatzes Schweiz berichten konnte. Insofern hat die Koordination der Verfahrensabläufe nicht schlecht geklappt.
Der Bericht des Bundesrates vom 7. März 1986 kommt zum Schluss, dass der Finanzplatz Schweiz nicht so stark gefähr- det sei, wie das in den die beiden Motionen behauptet werde. Gewisse fiskalische Erleichterungen seien zwar wünschbar, doch lasse es sich nicht voraussagen, inwieweit Steuerentlastungen zu einer Stärkung des Finanzplatzes Schweiz führen würden, und ebensowenig, wie eine Kom- pensation der Ausfälle möglich wäre.
Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen zu prüfen, die sowohl den Finanzplatz fördern als auch die Bemühungen um das
Gleichgewicht des Finanzhaushaltes des Bundes fortsetzen. Es kann und wird auch nicht bestritten werden, dass es unserem Finanzplatz Schweiz und damit auch unseren Ban- ken gegenwärtig gut geht. Ebensowenig kann aber bestrit- ten werden, dass mittel- und längerfristig ernsthafte Befürchtungen wegen der Konkurrenzfähigkeit des Finanz- platzes Schweiz gegenüber der ausländischen Konkurrenz bestehen. Darum geht es bei den zwei Motionen, die wir heute behandeln, um längerfristig zu treffende Massnah- men. Genauso wie es der Bundesrat für richtig erachtet, trotz Einnahmenüberschuss im Budget 1986 bereits heute auf die schlechtere Finanzsituation des Bundes anfangs der neunziger Jahre hinzuweisen, ist es auch heute schon ange- zeigt, auf künftige Fehlentwicklungen in der Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz hinzuweisen und entsprechende Massnahmen vorzusehen.
Letzte Woche haben wir mit der Ueberweisung der Motion Lauber betreffend Simplonausbau zum Ausdruck gebracht, dass wir gegen die Umfahrung der Schweiz durch den internationalen Eisenbahnverkehr etwas unternehmen wol- len. Die Motionen Bürgi und Feigenwinter bezwecken Mass- nahmen gegen die Umfahrung der Schweiz durch die inter- nationalen Finanzmärkte. Der Bundesrat bestreitet in sei- nem Bericht nicht, dass unser Finanzplatz je länger, je mehr einer aggressiven ausländischen Konkurrenz ausgesetzt ist. Unsere Konkurrenzfähigkeit ist mittel- bis längerfristig in einzelnen Sparten jedoch schon heute angeschlagen. Grund dafür sind fiskalische Belastungen von Dienstleistun gen, wie sie bei der ausländischen Konkurrenz nicht exi- stieren.
Auch der Bundesrat stellt in seinem Bericht fest, dass das Ausland daran sei, den Vorsprung des Finanzplatzes Schweiz aufzuholen. Jetzt fragt es sich, ob wir dieser Entwicklung tatenlos zusehen oder gewisse Massnahmen treffen wollen, welche sie unterbinden könnten. Die Wei- chen sollten meines Erachtens rechtzeitig gestellt werden, denn einmal verlorene Marktanteile sind nicht mehr oder nur schwer zurückzuholen. Wenn wir beispielsweise fest- stellen müssen, dass sich der Geldmarkt praktisch nur noch im Ausland abwickelt und dadurch unseren Banken und damit auch dem Fiskus namhafte Ertragspositionen verlo- rengehen, müssen wir doch zugeben, dass hier etwas nicht in Ordnung ist.
Ich bin überzeugt, dass die kurzfristig anfallenden Minderer- träge bei Reduktion der Umsatzabgaben auf Geldmarktpa- pieren sehr bald in Form höherer Umsätze und Courtage- Erträge in den Erfolgsrechnungen unserer Banken kompen- siert werden.
Gleich oder ähnlich verhält es sich bei den anderen durch die Motionen geforderten Massnahmen.
Die bisherige, verhältnismässig hohe Belastung von neuem Aktienkapital als Risikokapital mit einer Emissionsabgabe wirkte auch nicht gerade wirtschaftsfördernd. Wenn man auf der einen Seite Risikokapital fördern will, sei es bei der Neugründung oder bei Erweiterung von Unternehmen, ins- besondere bei notwendigen Sanierungen, sollte man auf der anderen solche Aktionen nicht durch fiskalische Massnah- men erschweren. Der Fiskus sollte nicht schon bei der Entstehung von volkswirtschaftlich wünschbaren Innovatio- nen zur Kasse bitten, sondern sich damit begnügen, sich jeweils angemessen an einem bereits herausgewirtschafte- ten Ertrag zu beteiligen.
Ich glaube daher, dass die in den Vorstössen Bürgi und Feigenwinter anvisierten Ziele verfolgt werden sollten, und bin daher für Ueberweisung der Motionen.
Stucki: Nachdem im Bankensektor in letzter Zeit vermehrt davon gesprochen wird, dass der Finanzplatz Schweiz zunehmend unattraktiver werde und als Folge der ungünsti- geren Rahmenbedingungen mit weiteren Verlagerungen von Bankgeschäften auf ausländische Plätze zu rechnen sei, hat es auch mich interessiert, wie diese Sache stehe.
Ich habe versucht, die Problematik vor allem aus der Sicht der öffentlichen Hand als Mitnutzniesser eines guten Geschäftsganges unserer Banken zu beurteilen und mir vor
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allem auch die Frage gestellt, ob die behaupteten Erschwer- nisse tatsächlich im internationalen Vergleich bestehen und/ oder ob mittel- beziehungsweise längerfristig entspre- chende negative Auswirkungen zu erwarten seien. Die Prü- fung dieser Fragen scheint mir aus der Optik der öffentli- chen Hand aktueller und notwendiger als je zuvor, da es bei der heutigen feinstrukturierten Verteilung des Bankensek- tors nicht mehr nur um die Sorge von zwei, drei grossen Bank- und Börsenzentren in unserem Lande geht, sondern vielmehr auch um das Interesse einer grossen Zahl von Kantonen und Städten, welche direkt oder indirekt am Wohl- ergehen dieses Geschäftszweiges partizipieren.
Dem überaus interessanten und auch umfassenden Bericht des Bundesrates über die fiskalischen Aspekte des Finanz- platzes Schweiz, den wir vor kurzem erhielten, ist die Zusi- cherung zu entnehmen, dass man die weitere Entwicklung im Auge behalten und mit geeigneten Massnahmen nötigen- falls Abhilfe schaffen werde, falls es sich herausstellen sollte, dass der Finanzplatz Schweiz aufgrund des Auf- schwunges ausländischer Finanzplätze Rückschläge erlei- den sollte - eine an sich sehr positiv zu wertende Aussage des Bundesrates.
Hier aber schimmert meines Erachtens zugleich doch ein gefährlicher Optimismus durch. Ich möchte mit aller Deut- lichkeit und in der gleichen Weise, wie das Herr Kollege Reichmuth getan hat, davor warnen zu glauben, dass ein kritischer und unheilvoller Trend der Abwanderung von Finanzgeschäften zu einem späteren Zeitpunkt kurzfristig immer noch gestoppt beziehungsweise gar rückgangig gemacht werden könnte.
Abwanderungen in anderen Wirtschaftsbereichen mit beträchtlichen negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und öffentliche Finanzen haben jedenfalls in der Vergangen- heit schon gezeigt, dass ein ungünstiger Trend in dieser Beziehung nicht kurzfristig gestoppt werden kann. Die über Jahre hinweg schlechte Ertragslage beispielsweise in der Uhrenindustrie, aber auch die Abwanderung anderer Indu- striezweige aus Europa nach Japan sollten nicht so leicht vergessen werden.
Im Bankwesen stellt sich die Frage besonders akut, wenn man bedenkt, dass Bankgeschäfte besonders leicht über andere Länder abgewickelt werden können. Für die öffentli- che Hand ist diese diese Problematik besonders akzentuiert, weil unter anderem auch behauptet wird, dass gewisse Regelungen der Steuergesetzgebung am für uns ungünsti- gen Trend Schuld tragen würden.
Wie sehen nun die steuerlichen Regelungen in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern aus? Herr Kollege Bürgi hat bereits mit einigen Zahlen darauf hingewiesen. In der Tat, wenn wir diese Vergleiche anstellen, zeigt sich, dass die Gesetzgebung im Fiskal- beziehungsweise Finanzbereich so aussieht, dass ausländische Staaten vermehrt liberalisiert haben oder am Liberalisieren sind, während die Schweiz seit bald zwanzig Jahren laufend Einschränkungen und Erschwerungen vorgenommen hat. Ich möchte hier nicht wiederholen, was Herr Kollege Bürgi an Zahlen und Hinwei- sen vorgetragen hat, aber immerhin die folgenden Stich- worte nennen: Verrechnungssteuersatz-Erhöhung, die mit dem neuen Stempelgesetz 1974 erfolgte Umsatzsteueraus- weitung auf Auslandgeschäfte, 1978 die Erhöhung der Stempelsteuersätze um 50 Prozent, damals im Sinne einer Opfersymmetrie zur Mehrwertsteuer, wobei die Mehrwert- steuer abgelehnt wurde, die Stempelerhöhung in dieser Grössenordnung jedoch geblieben ist, sowie Goldhandel und WUST.
Wenn man die gesamte Fiskalbelastung in der Schweiz in diesem Zusammenhang betrachtet, muss man leider fest- stellen, dass sie sich zwischen 1965 und 1980, also innerhalb eines Zeitraumes von fünfzehn Jahren, um über 50 Prozent erhöht hat. Daraufhin hat sie sich zu Beginn dieses Jahr- zehnts glücklicherweise etwas stabilisiert, doch scheint sich der steigende Trend nun erneut fortzusetzen.
In der gleichen Zeit sind in anderen Ländern zur Förderung ihrer Finanzplätze grössere, bemerkenswerte Anstrengun- gen unternommen worden, insbesondere durch Liberalisie-
rungen und Förderungsmassnahmen. Auch dazu nur einige Stichworte: Die Bundesrepublik Deutschland, mit besonde- rem Blick auf den Finanzplatz Frankfurt, hat Ende 1984 die sogenannte Couponsteuer abgeschafft. Die USA haben 1982 steuerliche Freizonen für Bankaktivitäten mit dem Aus- land geschaffen. Sie planen zudem eine umfassende Steuer- reform mit einer Herabsetzung der maximalen Körper- schaftsbelastung auf 33 Prozent. In Japan besteht ein Pro- jekt zur Schaffung einer steuerlichen Freizone für Bankge- schäfte mit dem Ausland. In Luxemburg wurde der Goldhan- del liberalisiert.
Wo bestehen nun vor allem die vorhandenen steuerlichen Hindernisse auf Finanztransaktionen in der Schweiz? Es sind die bereits angeführten drei Sektoren: Stempelsteuer, Verrechnungssteuer und WUST auf dem physischen Gold- handel. Die grösste Gefahr für die Abwanderung von Finanz- geschäften liegt meines Erachtens bei den Stempelsteuern bzw. der eidgenössischen Umsatzabgabe.
Wegen unserer Stempelsteuergesetzgebung hat sich zum Beispiel das Euro-Obligationengeschäft in London etabliert, wobei eine Rückgewinnung, wie unsere Experten glauben, schlicht und einfach nicht mehr möglich ist. Hier zeigt sich deutlich, dass ein unheilvoller Trend der Abwanderung von Geschäften kurzfristig nicht rückgängig gemacht werden kann. Man darf sich meines Erachtens von der Tragweite des ungünstigen Trends auch nicht durch die guten Geschäftsabschlüsse der Banken oder die Zunahme der Stempelabgaben täuschen lassen. Das Jahr 1984, vor allem aber das Jahr 1985 waren bezüglich der Umsätze an Emis- sionen und Börsen eine aussergewöhnlich hektische Zeit. Mit dem Verlust von gewissen Marktanteilen sind wir früh- zeitig gewarnt, und es sollte deshalb alles unternommen werden, um den offensichtlich klar zutage tretenden kriti- schen Trend abzubremsen und so, längerfristig gesehen, das bisher gute Steuersubstrat des Finanzplatzes Schweiz zu erhalten. Es ist nicht nur für den Bundeshaushalt wichtig, längerfristig so zu politisieren, sondern vor allem auch für die Kantone, Städte und Gemeinden. In erster Linie darf man nicht den Fehler begehen, jetzt aufgrund der momentan vorzüglichen Abschlüsse der Banken zu glauben, die Sache sei in bester Ordnung. Wir müssen uns von einem derart statischen Denken lösen und die Problematik über einen längeren Zeitraum ansehen. In diesem Sinne hat es sich gelohnt, seitens der öffentlichen Hand ganz allgemein bei der Besteuerung von Unternehmungen, einschliesslich der Banken, bisher nicht der Versuchung zu erliegen, kurzfristig einen maximal möglichen Steuerobolus abzuzweigen und einzutreiben, sondern vielmehr durch eine eher zurückhal- tende Besteuerung, auch durch eine grosszügige Abschrei- bungs- und Reservebildungspolitik, den Unternehmungen, ganz generell gesehen, ihre eigene materielle Basis stärken zu helfen. Das ist sowohl volkswirtschaftlich als auch fiskal- politisch gesehen eine bedeutend weitsichtigere Politik, als durch ausgeklügelte Systeme einen kurzfristig vielleicht höheren Steuerertrag erzielen zu wollen. Vor allem aber - und dies sei nochmals betont - ist es eine Illusion zu glauben, man könne einem offensichtlichen Rückschlag des Finanzplatzes Schweiz aufgrund des Aufschwungs auslän- discher Finanzplätze immer noch Gegensteuer geben. Eine derart kurzsichtige Finanz- und Fiskalpolitik lohnt sich nicht. Sie schädigt nicht nur die Unternehmungen, sondern letzt- lich auch die öffentliche Hand.
Aus all diesen Gründen halte ich beide Motionen für wich- tige Zielpunkte. Sie sind deshalb zu unterstützen.
Piller: Mit dem Bericht betreffend fiskalische Aspekte des Finanzplatzes Schweiz vom 7. März 1986 - dies in Erfüllung eines Postulates unseres Ratskollegen Belser - hat der Bundesrat gezeigt, dass ihm die Gesunderhaltung des Finanzplatzes Schweiz ein wichtiges Anliegen ist. Schon bei der Behandlung der Energie-Warenumsatzsteuer hatte ich Gelegenheit auszuführen, dass ich ebenfalls dafür eintrete, dass unsere Wirtschaft gesund bleibt, wobei der Finanzplatz Schweiz eine wichtige Rolle spielt.
Beim Lesen dieses Berichtes stellte ich fest, dass der Bun-
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Motion Bürgi
desrat nach einer sorgfältigen Analyse nicht ein so pessimi- stisches Bild malt, wie es beispielsweise der Motionär Fei- genwinter im Nationalrat und Kollege Bürgi in unserem Rat getan haben. Ich bin dem Bundesrat dafür dankbar.
Neben der zur Diskussion stehenden Motion zur Reduktion resp. Aufhebung der Stempelabgaben liegen auf dem Tische des Rates mit der Motion Bürgi weitere Begehren um steuerliche Entlastung der vielfältigen Finanzgeschäfte in unserem Lande.
Wenn wir schon immer von der Attraktivität des Finanzplat- zes Schweiz sprechen, müssen wir uns auch einmal ernst- haft überlegen, was alles zur Attraktivität beiträgt. Meines Erachtens sind es nicht die niedrigen Steuerlasten, die den gewichtigen Faktor ausmachen. Unser Land hat sich inter- national einen Namen gemacht mit seiner politischen Stabi- lität, mit der sozialen Partnerschaft und dem Arbeitsfrieden, mit der hohen Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers und natür- lich auch mit der hohen Zuverlässigkeit unserer Bankinsti- tute usw., alles Dinge, die wir Schweizer im Laufe der letzten Jahrzehnte geschaffen haben. Diese Tatsache wiegt meines Erachtens viel mehr als rein fiskalische Vorteile.
Parallel dazu hat sich unser Staat vom Nachtwächterstaat zum Wohlfahrtsstaat entwickelt. Das Attraktiverhalten des Finanzplatzes Schweiz bedeutet für mich deshalb in hoher Priorität auch ein Ja zu einem leistungsfähigen Staat. Denn nur ein leistungsfähiger Staat ist in der Lage, die sozialen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zu erhalten und, wo nötig, auch zu stärken. Dies wiederum ist die solide Basis für unsere politische und soziale Stabilität. Gerade als Sozialdemokrat wehre ich mich vehement dafür, dass diese Komponente nicht verlorengeht.
Ich bin der Meinung, dass die Forderungen, wie sie Herr Feigenwinter und Herr Bürgi stellen, zu prüfen sind, dass aber bei allen Ueberlegungen die Bundesfinanzen ebenfalls zu berücksichtigen sind. Wenn gewisse Korrekturen ange- bracht werden müssen, sind gleichzeitig Kompensationen vorzunehmen, Kompensationen, die meines Erachtens im Bankensektor gesucht werden sollten. Wenn wir die Bilan- zen der Schweizer Banken etwas unter die Lupe nehmen, so können wir sicher zu Recht sagen, dass es diesem Sektor unserer Wirtschaft ausgezeichnet geht. Ich freue mich dar- über. Es geht nicht darum, hier fiskalisch den Rahm abzu- schöpfen. Was wir verlangen, ist eine bescheidene Abgel- tung für den Standortvorteil Schweiz, den wir alle mittragen und mitgestalten. Für mich ist die Gesundung der Bundesfi- nanzen ein gewichtigeres Anliegen als beispielsweise für Nationalrat Feigenwinter. Ich kann mich ihm hier nicht anschliessen. Ich zitiere zwei Aussagen, die er in der «Basler Zeitung» vom 11. März 1986 gemacht hat. Auf eine Frage sagte er:
«Für mich steht die Frage einer allfälligen Kompensation für Steuererleichterungen nicht im Vordergrund.» Weiter: «Die Steuereinnahmen waren für den Bund in den letzten Jahren immer höher als budgetiert, das Defizit kleiner als erwartet.» Das stimmt! Aber weiter: «So wichtig ein Gleichgewicht im Bundeshaushalt auch ist, man darf daraus keine heilige Kuh machen.» Herrn Nationalrat Feigenwinter scheinen die Bun- desfinanzen weniger am Herzen zu liegen als beispielsweise Herrn Ständerat Bürgi.
Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er bereit ist, Lösungs- vorschläge auszuarbeiten. Ich bin ihm auch dankbar, dass er die Motion Feigenwinter nicht in imperativer Form als Motion akzeptieren will. Wir alle müssen doch einsehen, dass die Bundeskasse viele Zu- und Abflüsse hat. Soviel man auch immer darüber diskutiert, die Abflüsse lassen sich nicht so leicht und nicht so stark verringern, wollen wir den Sozialstaat nicht gefährden. Deshalb gilt es, darüber zu wachen, dass nicht sehr wichtige Zuflüsse wie beispiels- weise auch die Stempelsteuer Knall auf Fall einfach abge- schnitten werden.
Ich bitte Sie mit der Kommissionsmehrheit, die Motion Fei- genwinter als Postulat zu überweisen. Weiter sage ich schon jetzt, dass ich die Motion Bürgi nicht als Motion unterstüt- zen kann. Ich könnte mich höchstens zu einem Postulat durchringen. Bitte, lehnen Sie beide Vorstösse in Form der
Motion ab, und beweisen Sie damit Ihr hohes Verantwor- tungsgefühl unseren Bundesfinanzen gegenüber!
Belser: Ich möchte mich zuerst für den Bericht betreffend fiskalische Aspekte des Finanzplatzes Schweiz bedanken, der prompt erschienen ist und der uns in dieser Debatte doch etwas mehr Klarheit gibt.
Ich gehe mit der Zielsetzung, Steuersubstrat in der Schweiz zu erhalten, grundsätzlich einig. Aber auch diese Zielset- zung kann nie eine absolute sein. Wenn sie dazu führt, dass wir sagen, wir dürfen keine Steuern und keine Belastungen erheben, wird sie unlogisch.
Der Bericht des Bundesrates zeigt, um welche Grössenord- nungen wir hier diskutieren. Geht es in der Motion des Nationalrates um gut 700 Millionen Franken, so liegen die Forderungen der Motion Bürgi insgesamt noch höher. Da sich diese Vorstösse nicht decken - sie ergänzen sich zum Teil -, wären bei ihrer vollen Verwirklichung noch höhere Einnahmeausfälle vorauszusehen.
Ich bin einverstanden, dass man einzelne Belastungen über- prüft, aber ich könnte mich angesichts der Auswirkungen keinesfalls der Motionsform anschliessen. Ich möchte an die Haltung der Finanzkommissionen in einem etwas anderen Gebiet erinnern. Wir haben in den Finanzkommissionen immer wieder diskutiert, dass im Grunde genommen zu beschliessende Mehrausgaben gleichzeitig von Mehrein- nahmen oder von Einsparungen begleitet sein sollten, dass wir also Ausgaben und Einnahmen bei den Beschlüssen in Einklang bringen.
Ich glaube, dieser Aspekt und diese Forderung, die dort fast unbestritten waren, sollten auch gelten, wenn wir auf Ein- nahmen verzichten. Wir müssen uns Gedanken machen, welche Auswirkungen das hat. Und da möchte ich vor dem Automatismus warnen, der immer wieder angesprochen wird, dass hier Mehreinnahmen einfach so hereinkommen. Das stimmt nach der Erfahrungen des Auslandes in diesem Umfang nicht. Das sollte man anerkennen. Denken wir an die Vereinigten Staaten. Ihre Politik der Steuersenkung wirkt sich in Defiziten aus, die man wirklich nur noch mit fragwür- digen Radikalmassnahmen bekämpfen kann.
Ich habe auch noch einige politische Ueberlegungen vorzu- bringen. Im Augenblick sind die Rahmenbedingungen für das Bankenwesen in unserem Land zumindest nicht allzu stark tangiert. Die stolzen Abschlüsse lassen mindestens für die unmittelbare Zukunft nichts Schädliches vermuten. Ich denke auch an andere Wirtschaftszweige, die ihre Erträge bedeutend mühsamer erwirtschaften müssen. Was denken diese, wenn Sie heute in der kategorischen Form der Motion Entlastungen für den Bankensektor beschliessen? Das möchte ich Ihnen zu überlegen geben.
Die Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz ist nicht einsei- tig von den fiskalischen Rahmenbedingungen abhängig. Anstrengungen der Banken, bei gewissen neuen Geschäf- ten dabei zu sein, sind wichtig. Und es ist Gott sei Dank auch so, dass wir gut ausgebildetes Bankpersonal haben, minde- stens in den entscheidenden Sektoren, das auch in der Lage ist, diese Dienstleistungen anzubieten. Das ist auch etwas, was eine Abwanderung der Geschäfte verzögert.
Ich möchte auch davor warnen, dass man allfällige Rück- schläge, die es im Finanzbereich, im Bankenbereich geben kann, einfach mit der fiskalischen Belastung des Banken- platzes verknüpft. Ich glaube, Sie wissen alle, dass hier noch einige andere Elemente - gerade im internationalen Bereich - vorhanden sind, die nicht berechenbar sind. Ich möchte mich also heute schon dagegen wehren, dass man im Falle von Geschäftsschwankungen die Schuld der öffentlichen Hand in die Schuhe schiebt.
Aus diesen Ueberlegungen bitte ich Sie, die Motionen dem Bundesrat als Postulate zur Prüfung zu überweisen.
Schönenberger: In seinem Bericht betreffend die fiskali- schen Aspekte des Finanzplatzes Schweiz, der offensicht- lich im Hinblick auf die heutige Diskussion erschienen ist, gibt der Bundesrat unumwunden zu, dass Steuererleichte- rungen auf all den von ihm untersuchten Gebieten zur
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Motion Bürgi
Steigerung der Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz bei- tragen würden und dass beispielsweise die Aufhebung der Umsatzabgabe auf Geldmarktpapieren die Entstehung eines inländischen Geldmarktes begünstigen würde.
Er hat lediglich Angst wegen der Ausfälle, die diese Steuer- erleichterungen bringen könnten, und macht schliesslich den Banken den Vorwurf, sie hätten bislang keinen Vor- schlag unterbreitet, wie die Ertragsminderungen kompen- siert werden könnten. Ich meine, der Bundesrat könnte natürlich von sich aus mit den Banken Fühlung nehmen und mit ihnen den einzuschlagenden Weg zu finden versuchen. Es ist nämlich nicht so, dass die beiden Motionen die Kom- pensationsmöglichkeiten ausschliessen; die Motion Bürgi enthält diese Kompensationsmöglichkeit sogar expressis verbis.
Wenn der Bundesrat der Ansicht ist, der Finanzplatz Schweiz gehöre nach wie vor zu den attraktivsten Finanz- zentren, so mag dies zum Teil seine Richtigkeit haben. Er begründet dies im bereits zitierten Bericht mit den Zuwachs- raten der letzten Jahre im Emissionsgeschäft, dem Wertpa- pierhandel, dem Treuhandgeschäft, dem Anstieg der Zahl der Auslandbanken, dem Wachstum der Bilanzsummen und den Reingewinnen unserer Banken.
Wenn unsere Banken gute Reingewinne erwirtschaftet haben, heisst dies noch lange nicht, dass die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz nach wie vor unangetastet geblieben ist. Hier liegt nämlich der Denkfehler; es geht letztlich gar nicht um Zuwachsraten, sondern um Marktan- teile im internationalen Vergleich, und diese gingen und gehen trotz Zuwachsraten laufend zurück. Dagegen werden ausländische Finanzplätze aus den von verschiedenen Votanten dargelegten Gründen attraktiver, und erklärtes Ziel der beiden Motionen ist es ja, die Attraktivität des Finanz- platzes Schweiz zu erhalten und sie nicht zugunsten auslän- discher Finanzplätze zu opfern.
Der Bundesrat sichert uns zu, den Gang der Dinge wachen Auges zu verfolgen und notfalls einzugreifen. Man muss aber bedenken, dass die Schwächung des Finanzplatzes Schweiz schleichend vor sich geht und dass es eines Tages, wie Herr Stucki ausgeführt hat, zu spät sein könnte. Wir müssen daher frühzeitig handeln und die Weichen heute umstellen. Jetzt ist dazu noch Zeit. Je mehr unsere Banken gegenüber der ausländischen Konkurrenz in Rückstand geraten, desto schwieriger wird es, diesen Rückstand wie- der aufzuholen, ja es zeichnet sich sogar die Unmöglichkeit ab, diesen Rückstand wieder aufzuholen.
Ich beantrage Ihnen daher die Ueberweisung der beiden Motionen.
Bundesrat Stich: Ich will nicht wiederholen, was im Bericht steht, den wir Ihnen in der Folge des Postulates Belser unterbreitet haben, in einem Bericht, der nicht parlamenta- risch behandelt werden muss, sondern einfach zur Orientie- rung dient. Die Abschreibung des Postulats werden wir entsprechend im Geschäftsbericht vorschlagen, so dass sie keiner besonderen Behandlung bedarf. Ich möchte auch nicht, wie letzte Woche, auf die Situation der Bundesfinan- zen und die Beurteilung der heutigen Situation zurückkom- men, sondern einfach noch einmal darauf hinweisen: Es ist auch dem Bundesrat bekannt, dass die Entwicklungen auf den weltweiten Finanzplätzen den internationalen Konkur- renzkampf im Bankgeschäft verschärft haben. Ich denke hier an die Deregulierungen, und zwar vor allem im struktu- rellen, aber auch im fiskalischen Bereich. Allerdings ist hier doch darauf hinzuweisen, dass die ausländischen Finanz- plätze in der Liberalisierung nun Einrichtungen schaffen, die die Schweiz längstens hat. Es ist schwierig, liberaler zu sein als liberal. Ich weiss nicht, ob es eine Steigerung wäre, wenn man liberal freisinnig nennt. Das wäre eine Möglich- keit, aber an sich ist es nicht möglich, liberaler als liberal zu sein. Entweder ist man liberal oder man ist est nicht.
Im fiskalischen Bereich hat es gewisse Veränderungen gegeben. Aber auch hier steht die Schweiz trotz allem noch nicht schlecht da. Ich weise gleichzeitig darauf hin, dass diese Deregulierungen nicht nur positive Effekte haben,
sondern auch negative, dass die Ueberwachung weltweit viel grössere Anforderungen stellt, viel schwieriger wird und die Deregulierung letztlich auch einige Risiken mit sich bringt. Was aber schliesslich für ein Finanzzentrum von· Bedeutung ist, sind die sogenannten natürlichen Standort- vorteile. Davon profitiert der Schweizer Finanzplatz nach wie vor in reichem Masse. Ich denke hier an die politische und die wirtschaftliche Stabilität, an den sozialen Frieden, an eine gesunde Währung, an einen gesunden Staatshaus- halt, der letztlich auch sehr entscheidend für eine gesunde Währung in der Zukunft ist, also auch zu einer Rahmenbe- dingung für den Finanzplatz Schweiz wird. Aus diesem Grunde scheint uns die Konkurrenzfähigkeit nicht derart gefährdet zu sein. Das heisst nicht, Herr Stucki, dass der Bundesrat gedenkt abzuwarten, bis es schief geht, bis man in irgendwelchen Schwierigkeiten steckt. Aber es ist nicht richtig, wenn man hier als Vergleich die Uhrenindustrie nimmt, man könnte auch andere Unternehmen wählen. Letztlich hängt das Wohlergehen einer Branche, einer Unternehmung nicht nur von den Rahmenbedingungen des Staates ab, sondern auch von der Fähigkeit der Unterneh- mer und der leitenden Leute. Das sollte man dabei nicht vergessen. Es ist im Moment schwierig zu sagen, es werde dem Finanzplatz in der Schweiz in Zukunft schlechter gehen. Herr Bürgi hat zwar darauf hingewiesen, dass die Zuwachsrate, wenn man sie mit anderen Finanzplätzen ver- gleicht, kleiner gewesen ist. Hier muss man auch den Basis- effekt berücksichtigen. Es ist zweierlei, ob der Betrag Zehn oder der Betrag Hundert oder Tausend um 10 Prozent zunimmt. Dann muss man insgesamt die Schweiz auch in ihrer Grösse im Verhältnis zur Welt sehen. Es wäre unver- hältnismässig, wenn wir annehmen und dafür kämpfen woll- ten, dass der Anteil am gesamten Welthandel gleich gross bleibt, wie er es in der Vergangenheit gewesen ist. Das ist nicht denkbar. Aber das heisst nicht, dass der Schweizer Finanzplatz geschwächt wäre, dass er seine Funktion nicht wahrnehmen könnte und dass er seine Bedeutung in der Zukunft für die Schweiz nicht behielte. Ich sagte, es sei schwierig, heute vorauszusehen, ob es schlecht gehen wird. Ich möchte nun auch einige Zuwachsraten Herrn Bürgi entgegenhalten: Die Wertpapierumsätze an der Zürcher Börse stiegen von 1980 bis 1985 von 133 auf 452 Milliarden Franken oder um 241 Prozent. Allein für das Jahr 1984/85 beträgt die Zuwachsrate 46 Prozent, obwohl wir bekanntlich an den Börsen eine nicht sehr liberale Zulassungspraxis haben. Beim Emissionsgeschäft, dem bewilligungspflichti- gen Kapitalexport, also bei den Anleihen und Notes, stieg der Umsatz von 14 Milliarden im Jahre 1980 auf über 36 Mil- liarden 1985. Das ist auch ein Zuwachs von über 160 Pro- zent, allein im letzten Jahr 19 Prozent.
Die Auslandbanken sind doch immerhin auch ein Hinweis darauf, dass dieser Finanzplatz attraktiv ist. Die Zahl der Auslandbanken in der Schweiz stieg von 1979 bis 1984 um rund 35 Prozent auf 109 Institute. Die Zahl der ausländisch beherrschten bankähnlichen Finanzgesellschaften wuchs sogar über 80 Prozent. Die Magnetwirkung des Finanzplat- zes Schweiz scheint also nicht nachgelassen zu haben. Daneben ist nicht zu übersehen - wie ausgeführt worden ist -, dass die Schweizer Banken ihrerseits ihre Präsenz im Ausland verstärkt haben: Es spricht aber noch nicht gegen den Finanzplatz Schweiz, wenn man in andere Märkte ein- dringen kann und will!
Auch die Abschlüsse der Grossbanken lassen nicht auf ein starkes Leiden und vor allem nicht auf ein Notleiden schlies- sen. So ist das Jahr 1985 zum Beispiel einmal mehr ein Rekordjahr. Die Kommissionserträge netto der fünf Gross- banken stiegen 1985 auf 3,5 Milliarden Franken, die Zuwachsrate 1984/85 betrug 22 Prozent. Ich mag es ihnen gönnen!
Der ausgewiesene Bruttogewinn (Cash-flow) erreichte Ende 1985 eine Rekordhöhe von über 2,9 Milliarden, die Zuwachsrate auch, nämlich 21,5 Prozent. So sieht man, dass an sich die Ertragskraft der Schweizer Banken intakt ist und man hier im Moment keine Zweifel haben muss. Es ist für den Bundesrat auch ganz selbstverständlich - wie ver-
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schiedene Herren angeführt haben -, dass der Blick in die Vergangenheit oder eine Momentaufnahme nicht alles für die Zukunft aussagen, jedenfalls nicht für die weitere Zukunft. Wenn der Moment und die Vergangenheit auch rosig aussehen, ist das zweifellos noch keine Gewähr für eine rosige Zukunft, weder bei den Banken noch bei den Bundesfinanzen. An sich möchte ich hier lieber für die Situation der Banken als für diejenige der Bundesfinanzen zuständig sein.
Dabei muss man aber trotz allem berücksichtigen, dass das, was hier begehrt wird, namhafte Steuerausfälle bringt. Ich weiss, man kann darüber diskutieren. Man sagt, wir würden nur statisch rechnen und nicht die Entwicklung sehen. Das mag stimmen. Auf der anderen Seite stellt sich aber die Frage, ob wir, wenn wir beispielsweise bei den Geldmarkt- papieren eine Entlastung herbeiführen, zu einem Geldmarkt kommen, so dass durch diese Reduktion Mehreinnahmen entstehen. Diese Frage ist für uns völlig offen; denn die Tatsache, dass man eine fiskalpolitische Möglichkeit herbei- führt, einen Geldmarkt zu schaffen, bedeutet noch lange nicht, dass in der Schweiz nachher tatsächlich ein grosser und funktionierender Geldmarkt besteht und bestehen wird. Das ist auch eine Frage des Bedürfnisses. Es ist möglich, aber es ist nicht ganz sicher.
Deshalb würde ich selber den Zwischenton sehr begrüssen, den Herr Bürgi gefunden hat, als er sagte, es wäre auch möglich, gestaffelt vorzugehen. So hätten wir eine gewisse Möglichkeit, Prioritäten zu setzen, ohne gerade alles gleich- zeitig vorzulegen und dann Risiken einzugehen, die weder wir noch Sie im Grunde genommen abschätzen können. Wenn man das aber will, sollten wir - scheint mir - nicht die verpflichtende Motion haben, sondern ein Postulat. Der Bundesrat ist ja durchaus bereit, in verschiedenen Berei- chen, die Sie angeführt haben, die Diskussion mit den Banken zu führen um festzustellen, wo ihre Prioritäten lie- gen. Er ist auch bereit, etwas zu tun, wenn er sieht, dass es dem Kosten-Nutzen-Wert bei den Banken tatsächlich etwas bringt, aber auch für den Bund nicht unmöglich ist. Sie sind sicher mit mir einverstanden, dass wir im heutigen Zeitpunkt nicht sagen können, wir würden die Banken entlasten, und später entlasten wir auch die übrigen Unternehmer bei der taxe occulte und überwälzen das alles auf den Konsumen- ten. Das wäre nicht denkbar. Wir müssen einen Ausgleich innerhalb der Banken finden, ob durch mehr Umsatz oder eine andere Abgabe, kann uns letztlich egal sein.
Hier bei der Motion Bürgi würde man zu einer Lösung kommen, wenn Sie sie als Postulat überweisen würden: Der Bundesrat ist auch bereit, den Vorstoss in dieser Form entgegenzunehmen. Dann hätten wir wohl eine gute Vor- aussetzung, auch für die Diskussion mit den Banken. Bei einer Ueberweisung als Motion - besonders wenn sie noch von beiden Räten akzeptiert wird - wäre die Voraussetzung unseres Erachtens schlechter: Wir würden unter einem Druck des Parlamentes stehen; die Banken könnten anneh- men, sie hätten im Parlament eine Mehrheit, was noch nicht heisst, dass es bei der Volksabstimmung auch eine Mehrheit gibt! Das sind referendumspflichtige Beschlüsse, die hier gefasst werden müssen. Deshalb muss man sie auch mit aller Sorgfalt betrachten.
Noch ein Wort zur Motion von Herrn Feigenwinter bzw. jetzt des Nationalrates. Ich möchte dem Herrn Kommissionsprä- sidenten für seine Darlegungen danken. Der Bundesrat ist auch in diesem Fall der Meinung, dass nur ein Postulat zu überweisen ist: Die Motion Feigenwinter behandelt zum Teil ähnliche Gebiete wie die Motion Bürgi, geht aber noch einen grossen Schritt darüber hinaus in ein Gebiet, das den Finanzplatz nicht direkt betrifft. Ich spreche die Emissions- abgabe auf Aktien an. Das betrifft an sich den Finanzplatz weniger. Dabei handelt es sich um eine Frage der Entla- stung der Aktiengesellschaften. Der Zeitpunkt ist schlecht gewählt, um dem Bundesrat eine solche Motion - als ver- bindlichen Auftrag - zu übergeben, da wir nächste Woche in Ihrem Rat das Gesetz über die direkte Bundessteuer und das Harmonisierungsgesetz behandeln. Insbesondere beim Gesetz über die direkte Bundessteuer möchte die Kommis-
sionsmehrheit beim heutigen System des Dreistufentarifes bleiben. Wenn Sie wirklich neue Unternehmen fördern wol- len, stimmen Sie dort dem Bundesrat zu und wählen die proportionale Besteuerung. Das ist eine mutige Tat zur Förderung junger und kleiner Unternehmungen. Denn wenn Sie beim heutigen System bleiben und darauf noch 10 Pro- zent Rabatt gewähren, unterstützen Sie die Unternehmen, die etabliert sind, die grosse stille und offene Reserven, also im Verhältnis zum Reingewinn ein grosses Eigenkapital, haben.
Beim Gesetz über die direkte Bundessteuer können Sie etwas für die Unternehmen tun, aber bitte nicht hier auf diese Art! Diese Art Förderung ist vom Schweizervolk bei der Innovationsrisikogarantie bereits abgelehnt worden.
Ich bitte Sie also, die beiden Motionen als Postulate zu überweisen.
Präsident: Wir kommen zur Bereinigung der Motion Bürgi. Der Bundesrat ist bereit, die Motion in Form eines Postula- tes entgegenzunehmen. Ich frage Herrn Bürgi an, ob er an der Motion festhält oder mit einer Umwandlung einverstan- den ist.
Bürgi: Ich halte an der Motion fest.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung als Motion Für die Ueberweisung als Postulat
22 Stimmen 10 Stimmen
Präsident: Wir kommen zur Bereinigung der Motion des Nationalrates: Stempelsteuergesetz. Aenderung. Hier bean- tragen uns Bundesrat und Kommissionsmehrheit Ueberwei- sung als Postulat. Ein Antrag von Herrn Reichmuth geht dahin, dass dieser Vorstoss ebenfalls als Motion überwiesen werden sollte.
Wir stimmen vorerst über den Antrag der Kommissions- mehrheit und des Bundesrates ab. Wer den Vorstoss des Nationalrates in Form eines Postulates überweisen möchte, ist gebeten, das mit Handerheben zu bezeugen.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung als Motion 18 Stimmen Für die Ueberweisung als Postulat 12 Stimmen
85.963 Motion Bührer Motorfahrzeuge. Einfuhrzölle Véhicules à moteur. Droits d'entrée
Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1985 Im Hinblick auf die Luftverschmutzung ist es wichtig, dass möglichst rasch ältere Autos durch solche ersetzt werden, die die US-83-Norm erfüllen.
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Aenderung des Gene- ralzolltarifs vorzulegen, mit welcher vorübergehend (bis zur obligatorischen Einführung der US-83-Normen) der Einfuhr- zoll auf Fahrzeugen, die nachweisbar die US-83-Normen erfüllen, aufgehoben wird.
Der Einnahmenausfall soll mittels Treibstoffzollgeldern kompensiert werden.
Texte de la motion du 17 décembre 1985
Eu égard à la pollution atmosphérique, il importe que les vieilles voitures soient remplacées le plus rapidement possi- ble par des nouvelles qui répondent aux normes améri- . caines 83.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Feigenwinter) Stempelsteuergesetz. Aenderung Motion du Conseil national (Feigenwinter) Droits de timbre. Modification de la loi
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.548
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
95-102
Page
Pagina
Ref. No
20 014 315
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