N 2 juin 1986
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Droits de douane sur le mazout et le gaz
stösse mit dem Ansuchen um dringliche Behandlung in dieser Session deponiert oder angekündigt worden. Die Fraktionspräsidentenkonferenz, welche zur Frage der Dring- lichkeit noch Stellung nehmen muss, hat vorsorglich den Montag nachmittag der dritten Woche für diese Debatte reserviert.
Frau Fetz hat soeben angekündigt, dass sie einen Ord- nungsantrag zum Sessionsprogramm stellen möchte, näm- lich die Angelegenheit Tschernobyl nicht erst in der dritten, sondern bereits in der ersten Woche zu behandeln. Wir werden darüber am Schluss unserer heutigen Sitzung ab- stimmen.
Es wird beanstandet, dass man im Saal zu wenig verstehe, was von hier aus gesprochen wird. Auf diese Session hin ist eine Verbesserung der Lautsprecheranlagen vorgenommen worden. (Heiterkeit) Sie sehen, welche Tücken offenbar auch die modernste Technik hat. Die Techniker sind auf der Pressetribüne und beobachten das Ganze. Sie sagen, es handle sich um eine Einführungsphase und bitten um Geduld. Ich kann im Moment nichts anderes tun als Sie bitten, dafür Geduld aufzubringen.
Frau Fetz besteht darauf, ihren Ordnungsantrag zum Ses- sionsprogramm jetzt zu begründen. Frau Fetz hat das Wort.
Ordnungsanträge - Motions d'ordre
Frau Fetz: Ich muss wohl meine Stimme etwas erheben, damit ich vielleicht die Technik überlisten kann. Ich möchte meinen Antrag begründen:
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hat ganz Europa radioaktiv verseucht. Das sogenannte unwahrscheinliche Restrisiko, der Super-GAU, ist eingetreten und hat, obwohl über 1000 km weit entfernt, auch die Schweiz betroffen. Angesichts dieser ausserordentlichen Situation und ange- sichts der grossen Verunsicherung und Angst in der Bevöl- kerung bitte ich Sie, meinen Ordnungsantrag zu unterstüt- zen und die Debatte um Tschernobyl und die Konsequenzen für die Schweiz von der dritten auf die erste Sessionswoche vorzuverschieben. Die Bevölkerung, die durch das behördli- che Informationschaos seit Wochen verunsichert ist, hat ein Recht, endlich raschestmöglich und umfassend orientiert zu werden.
Wir haben es dieses Wochenende wieder erlebt: In Como wurde eine Erhöhung der radioaktiven Strahlung festge- stellt, aber uns wurde mitgeteilt, im Tessin sei nichts zu befürchten. Diese Beschwichtigungstaktik, der in der Schweiz längstens niemand mehr glaubt, muss ein Ende haben.
Angesichts dieser Situation, die sehr gefährlich und unhalt- bar ist, glauben wir, dass die Prioritäten der Traktandenliste falsch gesetzt sind.
Ich bitte Sie, wenn Sie die Sorgen in der Bevölkerung ernst nehmen, dann seien Sie so flexibel! Ich weiss, dass es hier Regeln gibt, ich weiss, dass es in diesem Rat Absprachen gibt. Aber setzen Sie sich doch für einmal darüber hinweg. Geschäftsbericht und Jagdgesetz können auch noch in zwei Wochen besprochen werden.
Angesichts der ausserordentlichen Situation ist es ein Gebot der politischen Vernunft, jetzt zu reagieren, jetzt, in dieser Woche, die Debatte zu führen. Ich danke Ihnen.
Präsident: Herr Bremi begründet, weshalb die Fraktionsprä- sidentenkonferenz diese Angelegenheit in der dritten Woche behandeln möchte.
Bremi: Heute werden die Vorstosse von Parlamentariern und ihren Fraktionen eingereicht werden. Wir möchten eine Diskussion führen, in der der Bundesrat auf unsere Vor- stösse reagieren kann. Der Bundesrat sollte Gelegenheit haben, unsere Vorstösse zu lesen, sich vorzubereiten und mit uns diese Sache zu diskutieren. Die Vorbereitung des Bundesrates war der Grund, weshalb wir die Diskussion auf den ersten Tag der dritten Woche angesetzt haben. Wir bitten Sie, diesem Antrag der Fraktionspräsidentenkonfe- renz zuzustimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Fetz Dagegen
Minderheit Mehrheit
86.010
Heizöl- und Gaszölle. Erhöhung Droits de douane sur le mazout et le gaz. Majoration
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 26. Februar 1986 (BBI I, 737) Message et projet de loi du 26 février 1986 (FF 1, 717)
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Antrag Stamm Judith Es sei auf die organisierte Debatte zu verzichten und eine freie Debatte durchzuführen
Proposition Stamm Judith Renoncer à un débat organisé
Präsident: Die Fraktionspräsidentenkonferenz beantragte eine organisierte Eintretensdebatte von drei Stunden. Frau Stamm hat einen Ordnungsantrag gestellt. Sie hat das Wort.
Frau Stamm Judith: Ich mache Ihnen beliebt, für das vorlie- gende Geschäft auf die organisierte Debatte zu verzichten und eine freie Debatte im üblichen Rahmen durchzuführen. Wir sind als Milizparlamentarier natürlich immer in einer schlechten Lage. Die Fragen werden immer komplexer, das aktuelle Geschehen hält sich nicht an unsere Traktandenli- ste, wie Tschernobyl zeigt. Der Pendenzenberg wird zum Albtraum. Wir wehren uns, wir schaffen zusätzliche Sitzun- gen, wir begrenzen unsere Redezeit. Aber ich bin dagegen, dass wir auch noch unsere Redemöglichkeiten einschrän- ken. Genau das geschieht aber bei der organisierten Debatte. Wir müssen uns da um Redeminütchen balgen, und wer sich nicht lange zum voraus anmeldet, ist ausge- schlossen. Der letzte Rest von Spontaneität geht so ver- loren.
Es ist das Privileg des Schweizer Parlamentariers, jederzeit in die Debatte eingreifen zu können. Dieses Privileg soll nicht unbemerkt häppchenweise abgebaut werden. Organi- sierte Debatten sind im äussersten Notfall eine Notlösung, das haben wir durchexerziert. Organisierte Debatten bei unbestrittenen Geschäften mögen allenfalls angehen, aber doch keine organisierte Debatten bei staatspolitisch wichti- gen und brisanten Themen, wie das vorliegende eines ist! Es ist Aufgabe des Parlamentes, zu reden. Das Parlament will sich nicht selbst der Vielfalt seiner Stimmen berauben. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Präsident: Herr Oehler möchte einen Ordnungsantrag stel- len, bevor wir weiter über den Ordnungsantrag von Frau Stamm befinden.
Oehler: Ich bitte, die teuer eingekaufte Technik abzustellen. Können wir in der uns eigenen Art und Weise sprechen? Ich gehe davon aus, dass Sie nicht gehört haben, was unsere Kollegin Stamm hier von uns verlangt hat. Nachher sollen wir darüber abstimmen? Das zum ersten.
Zum zweiten befinden wir nachher hoffentlich über eine entscheidende Vorlage, ohne dass wir gehört haben, wie unsere Kolleginnen und Kollegen darüber argumentieren. Ich finde es eine Zumutung, bei dieser mangelhaften techni- schen Vorbereitung hier anzutreten. Ich beantrage Ihnen,
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dass wir die Sitzung unterbrechen oder das Mikrofon abstel- len. (Beifall)
Präsident: Es ist tatsächlich so, dass ich die allergrösste Mühe habe, hier oben zu verstehen, was vor mir am Pult gesprochen wird. Herr Oehler beantragt, die Sitzung zu unterbrechen und der Technik Gelegenheit zu geben, die Sache in Ordnung zu bringen. Das bedeutet, dass wir zunächst diese Sitzung für unbestimmte Zeit aufheben. Ich möchte aber doch beantragen, dass wir um 15.30 Uhr die Verhandlungen wieder aufnehmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Oehler (Unterbruch der Sitzung) Dagegen
Mehrheit Minderheit
Hier wird die Beratung für 30 Minuten unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu pour 30 minutes
Präsident: Wir fahren mit der Sitzung weiter. Es sind inzwi- schen provisorische Mikrophone installiert worden. Sofern das, was hier vorne gesprochen wird, nicht verstanden wer- den sollte, sind Sie gebeten, die Kopfhörer aufzusetzen. Wir hoffen, dass es auf diese Art in improvisierter Weise minde- stens heute gehen sollte. Ueber Nacht soll die Anlage defini- tiv in Ordnung gebracht werden.
Das Wort hat Frau Stamm zur Begründung ihres Ordnungs- antrages.
Frau Stamm Judith: Ich mache Ihnen beliebt, für das vorlie- gende Geschäft auf die organisierte Debatte zu verzichten und eine freie Debatte durchzuführen. Wir sind als Milizpar- lamentarier natürlich immer in einer schlechten Lage. Die Fragen werden immer komplexer. Das aktuelle Geschehen hält sich nicht an unsere Traktandenliste, wie Tschernobyl zeigt. Der Pendenzenberg wird zum Albtraum. Das ist auch mir bewusst. Wir wehren uns, wir schaffen zusätzliche Sit- zungen, wir begrenzen unsere Redezeit. Aber ich bin dage- gen, dass wir auch noch unsere Redemöglichkeit beschrän- ken. Genau das geschieht aber bei der organisierten Debatte. Wir müssen uns da um Redeminütchen balgen, und wer sich nicht lange zum voraus anmeldet, ist ausge- schlossen. So geht der letzte Rest von Spontaneität auch noch verloren.
Es ist ein Privileg des Schweizer Parlamentariers - bitte bedenken Sie das -, jederzeit in die Debatte eingreifen zu können. Dieses Privileg soll nicht auf leisen Wegen häpp- chenweise abgebaut werden. Organisierte Debatten als Not- lösung haben wir ja durchexerziert, organisierte Debatten sind allenfalls bei unbestrittenen Geschäften angebracht, dafür ist Artikel 64a des Ratsreglementes geschaffen wor- den, aber nicht bei staatspolitisch wichtigen und brisanten Themen, wie dem vorliegenden. Das widerspricht unserem . verfassungsmässigen Auftrag. Das Parlament ist zum Reden da, nicht zum Schweigen. Sonst können wir ja von zu Hause aus im Zirkularverfahren schriftlich über die Erhöhung der Heizölzölle abstimmen, was heute - bei dieser «Mikrophon- katastrophe» - sowieso angebracht gewesen wäre. Ich bitte Sie also, meinem Antrag, keine organisierte, son- dern eine freie Debatte durchzuführen, zuzustimmen.
Präsident: Das Wort hat Herr Zbinden, der die Auffassung der Fraktionspräsidentenkonferenz darstellt.
Zbinden: Auch wenn ich ein gewisses Verständnis für den Antrag von Frau Stamm habe, muss ich Ihnen im Namen der Fraktionspräsidenten beantragen, diesen Ordnungsantrag abzulehnen. Die Fraktionspräsidentenkonferenz trägt eine gewisse Verantwortung dafür, dass unser Programm einge- halten werden kann, d. h. dass wir unseren parlamentari- schen Auftrag erfüllen. Wir haben jetzt rund eine Stunde Zeit verloren. Wir sollten uns also «auf die Socken machen>> und diese Vorlage behandeln.
Bei der Heizöldebatte ist für Kommissionssprecher, Bundes-
rat, Interpellanten und Einzelredner ein Zeitraum von vier- einhalb Stunden vorgesehen. Es sind schon ungefähr 35 Redner eingetragen. Mir scheint, dass das ein Rahmen ist, in dem man eine solche Vorlage noch behandeln kann.
Noch ein Letztes: Ohne organisierte Debatten kommen wir nicht aus, ausser wenn Sie ständig bereit sind, ausseror- dentliche Sitzungen anzusetzen. Frau Stamm hat übrigens den Beweis dafür erbracht, dass man hier in diesem Parla- ment jederzeit zu Worte kommen kann.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Stamm Judith 60 Stimmen Für den Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz 77 Stimmen
Antrag der Finanzkommission Nichteintreten
Antrag Oehen Eintreten
Antrag Fehr Eintreten
Eventualantrag Jung Falls Eintreten beschlossen wird, ist die Vorlage zur Detail- beratung an die nationalrätliche Finanzkommission zurück- zuweisen.
Proposition de la commission des finances Ne pas entrer en matière
Proposition Oehen Entrer en matière
Proposition Fehr Entrer en matière
Proposition subsidiaire Jung Si l'entrée en matière est votée, le projet est renvoyé à la commission en vue de l'examen de détail.
Zbinden, Berichterstatter: Eigentlich wäre die Geschichte der Erhöhung der Heizöl- und Gaszölle einfach. Der Donner- schlag vom 26. Februar dieses Jahres hat viele von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgeschreckt. Es ist schliesslich eine einfache politische Frage, ob wir diese vom Bundesrat sofort in Kraft gesetzte Erhöhung des General- zolltarifs, d. h. eine dreizehnfache Erhöhung für Oele zu Feuerungszwecken (von 30 Rappen auf 4 Franken) und eine Verzehnfachung für Erdgas von (10 Rappen auf 1 Franken) im Parlament gutheissen oder sie durch Ablehnung bzw. durch Nichteintreten wieder fallenlassen wollen.
Präsident: Herr Magnin, wären Sie nicht einverstanden, dass die beiden Kommissionssprecher - wir haben einen Kommissionssprecher welscher Zunge -, den Rat gebüh- rend orientieren, bis die Uebersetzung funktioniert? Sonst könnten wir jetzt nicht mehr weiterfahren.
Zbinden, Berichterstatter: Sie erinnern sich an den Ord- nungsantrag während der Frühjahrssession, diese Vorlage sofort zu beraten. Ich glaube, dass wir gut taten, diesen Beschluss des Bundesrates für zusätzliche Einnahmen von rund 290 Millionen Franken mit Ruhe und Gelassenheit zu prüfen und uns dafür die nötige Zeit zu nehmen. Die mit dieser Vorlage betraute Finanzkommission hat deshalb an ihrer rund fünfstündigen Sitzung vom 14. April von den Ueberlegungen des Bundesrates eingehend Kenntnis genommen und ihre eigenen Auffassungen in einer ausgie- bigen Aussprache dargelegt. Ich will vorwegnehmen, dass Ihnen die Finanzkommission mit 14 gegen 9 Stimmen bean- tragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Zwar haben wir die gesamte Vorlage und die wenigen Abänderungsanträge
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geprüft. Weder die Abänderungsanträge noch eine andere Variante von Heizöl- und/oder Gaszollerhöhungen erwiesen sich als mehrheitsfähig, so dass nur ein Nichteintretensbe- schluss verblieb. Es wäre sinnlos gewesen, formell auf die Vorlage einzutreten, die einzelnen Artikel durchzuberaten, darüber zu beschliessen und in der Gesamtabstimmung den Bundesbeschluss abzulehnen.
Es liegt nun an den beiden Räten, im Verlaufe dieser Juni- Session gleichzeitig zu beschliessen, ob diese Zollerhöhung bestätigt oder eben nicht bestätigt werden soll. Wenn ein Rat Nichteintreten beschliesst und diesen Beschluss im Sinne von Artikel 21 des Geschäftsverkehrsgesetzes bestä- tigt, fällt die Erhöhung dahin. Ich gehe davon aus, dass im Falle eines Eintretensbeschlusses hier im Nationalrat die Vorlage an Ihre Kommission zur Behandlung der einzelnen Artikel zurückgeht und erst dann wieder ins Plenum kommt. Es wäre dies allenfalls in dieser Session möglich. Wird die Vorlage schliesslich gutgeheissen, besteht das fakultative Referendum, womit das Volk dann endgültig entscheiden kann.
Gleichzeitig mit der Heizöl- und Gaszollvorlage behandeln wir auch die beiden Petitionen des Verbandes schweizeri- scher Ziegel- und Steinfabrikanten und der Vereinigung schweizerischer Glasfabrikanten. Beide verlangen die rück- wirkende Aufhebung der gesamten Zollerhöhungen und, was die zweite Petition betrifft, sogar der Wust auf dem Treibstoffzollzuschlag.
Aus dem Ihnen zugestellten schriftlichen Bericht ersehen Sie, dass und weshalb die Finanzkommission Ihnen einstim- mig beantragt, den beiden Petitionen keine Folge zu leisten. Im gleichen Zug werden wir die vier seinerzeit zwar dringlich erklärten, aber aus Zeitgründen nicht behandelten Interpel- lationen sowie eine weitere Interpellation und ein Postulat behandeln.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Bundesrat am gleichen 26. Februar 1986 in eigener, abschliessender Kompetenz seine Verordnung vom 9. August 1972 über die Gewichtsansätze und die Rücker- stattung auf dem Treibstoffzollzuschlag abgeändert und mit Wirkung ab 1. April den Treibstoffzoll neu der Warenumsatz- steuer unterstellt hat. Damit fliessen pro Jahr rund 90 zusätz- liche Millionen Franken in die Bundeskasse. Dieser Bundes- ratsbeschluss ist rechtskräftig. Daran kann das Parlament nichts mehr ändern.
Und nun zu den Gründen, weshalb die Mehrheit der Finanz- kommission es abgelehnt hat, auf die Vorlage über die Erhöhung der Heizöl- und Gaszölle einzutreten. Dabei weise ich darauf hin, dass nicht alle Gegner der Vorlage sämtliche Gründe gleich gewichten.
Der Bundesrat stützt sich bei der sofortigen Herabsetzung der Zollerhöhung auf Artikel 5 Absatz 1 des Zolltarifgeset- zes, der ihn ermächtigt, diese von sich aus zu verfügen. Zitat: « ... wenn dies zur Gewährleistung des mit der Tarifer- höhung verfolgten Zweckes unerlässlich ist».
Die Rechtsgrundlage für eine sofortige Inkraftsetzung durch den Bundesrat wird bestritten. Zweck dieser Bestimmung ist ein handelspolitischer, nämlich gegen eine aussenwirt- schaftliche Verzerrung korrigierend einzuwirken. Ursprüng- lich dachte man offensichtlich eher an handelspolitische Zwecke, zum Beispiel an die Verhinderung der Einfuhr von Waren zu Dumpingpreisen. Artikel 5 sollte für eher vorüber- gehende Handelshemmnisse eingesetzt werden. Das Krite- rium der handelspolitischen Unerlässlichkeit ist aber beim Heizöl und beim Gas nicht gegeben. Die Massnahme ist auch in keiner Weise mit handelspolitischen Gesichtspunk- ten zu begründen. Um so weniger können solche unter den gegenwärtigen Umständen für die Dringlichkeit angerufen werden. Der Umstand allein, dass bei Voranmeldung einer solchen Zollerhöhung die Importeure und wohl auch die Hauseigentümer ihre sämtlichen Oeltanks mit Heizöl zum alten, wesentlich tieferen Ansatz aufgefüllt hätten, genügt nicht für eine Sofortmassnahme. Warum sollen sie denn nicht wenigstens einmal mit billigem Heizöl nachfüllen? Es genügt, wenn die Zollerhöhung für die nächste Nachfüllung wirkt, und gerade hier wird ersichtlich, dass die Massnahme
vom Heizöl und vom Gas her gesehen weder dringlich noch unerlässlich war.
Es wird mit gutem Grund bestritten, dass das Dringlichkeits- verfahren gemäss Artikel 5 Geltung haben kann für rein fiskalische Sofortmassnahmen, die nur den Zweck erfüllen, mehr Geld zu beschaffen. Fiskalpolitische Modifikationen begründen hier keine besonderen Kompetenzen des Bun- desrates.
Es wurden auch Bedenken vorgebracht, dass die extensive Interpretation von Artikel 5 des Zolltarifgesetzes eine Umkehr der normalen Gewaltenteilung bringen würde und dass dies nicht annehmbar wäre. Einnahmenbeschaffungen in der Höhe von 300 Millionen sollten nicht auf dem Verord- nungswege erfolgen. Das würde in unserem Rechtssystem als Fremdkörper empfunden. Der Steuerzahler wehrt sich mit Recht gegen solche Prärogative der Regierung.
Der Bundesrat begründet die Zollerhöhung einmal generell damit, dass die Unterstellung der Energieträger Gas, Elektri- zität und Brennstoffe unter die Warenumsatzsteuer mit zusätzlichen Einnahmen von rund 300 Millionen Franken vom Parlament abgelehnt wurde und dass deshalb alterna- tive Einnahmenbeschaffungsmassnahmen getroffen wer- den müssten. Dazu diene neben der Wust auf dem Treib- stoffzollzuschlag eben die Zollerhöhung auf Heizöl und Gas mit einem Jahresertrag von 290 Millionen Franken.
Mit diesem Vorgehen und dieser Begründung ist die Finanz- kommission nicht einverstanden.
Sie teilt zwar die Besorgnis der Landesregierung und bejaht die Notwendigkeit eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes. Sie vertritt jedoch die Auffassung, dass die Sanierung des Bundeshaushaltes nur in einem guten Einvernehmen zwi- schen Regierung und Parlament erfolgen kann. Noch stand die endgültige Ablehnung der Unterstellung von festen und flüssigen Brennstoffen, von Gas und Elektrizität durch den Ständerat als Zweitrat erst in Aussicht, und schon holte der Bundesrat zum Gegenschlag aus, indem er aus den Energie- trägern rein punktuell und sektoriell Heizöl und Gas heraus- nahm und diese statt der Wust einfach einem massiv erhöh- ten Zoll unterstellte. Das wirkte wie eine Trotzreaktion oder wie eine Strafexpedition.
So darf man den Willen des Parlamentes nicht umgehen. Noch weniger darf der Bundesrat den Auftrag des Parlamen- tes unterlaufen, eine generelle Revision der Wust in Angriff zu nehmen und uns Vorschläge zu unterbreiten, nach denen die taxe occulte wenigstens teilweise ausgemerzt und allenfalls sämtliche Energieträger und sogar die Dienstlei- stungen der Wust unterstellt werden könnten. Es erscheint nicht als gerechtfertigt, in einer Sonderaktion aus rein fiska- lischen Gründen nur gerade Heizöl und Gas herauszuneh- men und damit eine generelle Wust-Revision zu gefährden. Fiskalpolitisch mag die Massnahme des Bundesrates als Einzelmassnahme geschickt sein, im grösseren Rahmen der Finanz- und Steuerpolitik des Parlamentes ist sie es nicht. Der Bundesrat ruft auch in Erinnerung, dass neue Ausga- benbeschlüsse zum Schutze der Umwelt, insbesondere gegen das Waldsterben, weitere Belastungen des Bundes- haushaltes mit sich bringen werden und dass diese finan- ziert werden müssen. Er will damit suggerieren, dass die Zollerhöhung auf Heizöl und Gas auch Umweltschutzfunk- tion hätte. Die Finanzkommission kann den Zollerhöhungen auf Heizöl und Gas nicht diese erwartete Lenkungswirkung für die Umwelt abgewinnen, ausser man wolle den Strom- verbrauch und damit den Bau von Kernkraftwerken fördern. Den Konsum von Heizöl und Gas wird die Massnahme nicht drosseln.
Sogar aus der Optik von Befürwortern umweltpolitisch begründeter Abgaben auf der Grundlage des Verursacher- prinzips und der Zweckbindung zur Lösung umweltschütze- rischer Investitionen wird die Konzeptionslosigkeit der bun- desrätlichen Beschlüsse bemängelt. Einmal dürfen Zölle nicht zweckgebunden sein, also auch nicht für Umwelt- schutzmassnahmen. Zölle müssen nach Artikel 30 BV in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Daran können wir vorder- hand nichts ändern. Sodann kann bei der Belastung von Gas in keinem Fall von einer ökologischen Motivation
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gesprochen werden, da Gas ja eher umweltfreundlich ist und sich im besonderen Masse für die Substitution fossiler Energieträger eignet. In bezug auf das Heizöl darf immerhin festgestellt werden, dass die auf diesen Energieträger zurückzuführende Abgabe von Schadstoffen an die Umwelt durch Reduktion des Schwefelgehalts und durch Verbesse- rung der Verbrennungsanlagen erheblich reduziert werden konnte und den angestrebten Stand an Schwefeldioxydbe- lastung von 1950 schon wieder unterschritten hat. Zudem ist der Verbrauch verschiedener Heizöle in den letzten Jahren zurückgegangen. Diese erfolgreichen und kostspieligen Bemühungen der Heizölindustrie und der Anlagehersteller mit einer derart massiven Zollerhöhung zu quittieren, erscheint nicht angebracht.
Der Bundesrat macht geltend, es stünden neue Ausgaben- beschlüsse auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs bevor, insbesondere für das Investitionsprogramm Umwelt- schutz der SBB, das Konzept «Bahn 2000», den Vereinatun- nel und die Tariferleichterungen im öffentlichen Verkehr. Dafür benötige er die zusätzlichen Einnahmen aus Heizöl- und Gaszoll. Auch diese Sicht der Dinge teilt die Finanzkom- mission nicht. Zum einen können diese zusätzlichen Zollein- nahmen keiner Zweckbindung unterstellt werden. Weiter werden die verkehrspolitischen Vorhaben die Bundeskasse vorerst mit 200 Millionen, später mit bis gegen 400 Millionen Franken jährlich zusätzlich belasten, und wahrscheinlich werden noch wesentlich mehr Mittel benötigt. Es besteht zudem wirklich kein sachlicher Zusammenhang zwischen Heizöl und Gas einerseits und der Förderung des öffentli- chen Verkehrs andererseits.
Es geht nicht an, auch nur den Eindruck zu erwecken, die Mieter und die heizölabhängige Industrie müssten den öffentlichen Verkehr mitfinanzieren. Es wird gegen die Vor- lage unter anderem auch geltend gemacht, die verfügten Zollerhöhungen würden einerseits die Mieter und die Rand- gebiete besonders treffen und andererseits die vom Heizöl und Gas stark abhängigen Wirtschaftsbereiche in unzumut- barem Ausmass belasten. Dem kann nicht ernsthaft wider- sprochen werden. Die 290 Millionen müssen ja bekanntlich jemandem abgenommen werden. Heizöl benötigen nun aber die Eigenheimbesitzer und die Mieter, und unter ihnen vor allem jene Randregionen im Voralpengebiet mit langen und kalten Wintern. Mit dieser Lösung sind gerade mittlere und kleinere Einkommen betroffen. Sollen sie wirklich mit dieser Zusatzabgabe belastet werden?
Dazu kommt aber auch die Wirtschaft, namentlich jene industriellen Sektoren, die auf Heizöl und Gas als Produk- tionsmittel angewiesen sind. Ist es wirklich sinnvoll, deren Produkte auf diesem Wege um Prozente zu verteuern? Das stellt eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen dar und ist in dieser gezielten Form abzu- lehnen.
Eines ist dem Bundesrat zugute zu halten. Er hat eine fiskalpolitische Massnahme im Bereiche der indirekten Steuern getroffen. Das wäre eigentlich die richtige Rich- tung, denn es wären nach weitverbreiteter Auffassung allenfalls notwendige zusätzliche Einnahmen bei den indi- rekten Steuern zu suchen. Aber auch in diesem Steuerbe- reich müssen Bundesrat und Parlament behutsam vorge- hen. Es muss darauf geachtet werden, dass diese zusätzli- che Steuerbelastung den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit entspricht. Aber eine so sektorielle Steuererhöhung ausserhalb eines grösseren, allseits abgestützten Rahmens widerspricht diesen Grund- sätzen.
Schliesslich wird auch befürchtet, eine solch punktuelle und sektorielle fiskalpolitische Massnahme würde die Aussich- ten auf eine neue Finanzordnung 1994 gefährden sowie die Bemühungen für eine Gesamtschau von finanziellen Bedürfnissen und fiskalischen Belastungen des Bundes behindern. Das ist tatsächlich ein ernst zu nehmender Ein- wand. Für 1994 brauchen wir auf alle Fälle eine neue Finanz- ordnung. Diese ist spätestens Ende der achtziger Jahre auf die Beine zu stellen. Dafür benötigen wir aber eine Gesamt- schau der verschiedenen Möglichkeiten. Nun einfach eine
Einzelmassnahme vorwegzunehmen, ohne zu wissen, wie sie dann in das gesamte Paket hineinpasst, ist nicht sinnvoll. Im Gegenteil: Wir müssen jetzt schon zusammen mit dem Bundesrat jenen Goodwill beim Volk schaffen, der Gewähr für die Annahme einer neuen Finanzordnung bietet. Die vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg beschlossene massive Zollerhöhung auf Heizöl und Gas passt nicht in diese Land- schaft des guten Willens. Ein vor den Kopf gestossener Steuerzahler und Bürger ist ein denkbar schlechter Partner für Volksabstimmungen über eine neue Bundesfinanzord- nung.
Schliesslich möchte ich noch eine Ermahnung ausspre- chen. Allzu viele Interessierte möchten sich offenbar an diesen 290 Millionen Franken erlaben. Bundesrat Stich, ver- ständlicherweise, will damit den Bundeshaushalt sanieren. Bundesrat Schlumpf möchte seine Verkehrspolitik bis ins Jahr 2000 finanziell absichern, Bundespräsident Egli sucht Mittel für seine Umweltschutzmassnahmen und Bundesrat Furgler könnte sich wohl dieser Kasse bedienen, um die Preisbegehren der Landwirtschaft zu befriedigen. So kann man aber nicht Finanzpolitik betreiben! Die beantragte Erhöhung der Heizöl- und Gaszölle um 290 Millionen gefährdet das Klima für künftige Finanz- und Steuervorlagen und erschwert die mittel- und langfristige Lösung unserer Finanzprobleme.
Die Finanzkommission will mit ihrem Nichteintretensent- scheid keineswegs Obstruktion betreiben. Sie will hingegen die anstehenden finanz- und fiskalpolitischen Probleme in einem guten Einvernehmen zwischen Parlament und Bun- desrat lösen helfen. Dazu brauchen wir alle bedeutenden politischen Kräfte dieses Parlamentes, aber auch die Zustim- mung der Stimmbürger. Die massive Zollerhöhung auf Heiz- öl und Gas und das vom Bundesrat gewählte Vorgehen belasten dieses Klima unnötigerweise. Deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission, auf diese Vor- lage nicht einzutreten, damit im gegenseitigen Vertrauen gemeinsam eine steuerlich gerechte Wust-Revision an die Hand genommen und eine breit abgestützte neue Bundesfi- nanzordnung in die Wege geleitet werden kann.
M. Salvioni, rapporteur: La Commission des finances a exa- miné le message du Conseil fédéral, le 14 avril. Bien qu'ayant entendu une journée durant les explications du Conseil fédéral, elle n'en propose pas moins de ne pas entrer en matière, et cela par 14 voix contre 9.
Il y a avant tout une considération générale à faire sur laquelle règne une convergence assez vaste. La Commis- sion des finances partage le souci du Conseil fédéral d'at- teindre l'objectif de l'équilibre budgétaire, mais elle pense qu'il faut éviter de résoudre les problèmes financiers par une augmentation de la charge fiscale qui a atteint, ces der- nières années, un seuil au-delà duquel elle deviendrait insupportable et qui risque d'entraver l'essor de l'activité économique. On reviendra certainement sur ce thème lors du débat relatif aux comptes de la Confédération et au budget.
Pour l'instant, il me suffit de vous rappeler que la charge fiscale totale, y compris les contributions aux assurances sociales, est passée, entre 1965 et 1985, de 20,7 à 30,8 pour cent du produit national brut. Elle est encore remontée de 0,7 pour cent dans les quatre dernières années. Dès 1981, les recettes fiscales sont passées de 8,5 à 9,3 pour cent du produit national brut.
La Commission des finances a eu l'occasion de se pronon- cer à plusieurs reprises contre une tendance à l'augmenta- tion de la charge fiscale qui est considérée comme dange- reuse. Le message du Conseil fédéral déclare vouloir créer de nouvelles recettes dans l'intention de combler, au moins en partie, le déficit prévu à la suite des nouvelles dépenses, spécialement dans le domaine du développement des trans- ports publics et de la lutte contre le dépérissement des forêts. Ainsi, le Conseil fédéral déclare sans équivoque dans la partie générale de son message le but fiscal de sa propo- sition. Cet objectif est d'ailleurs indiqué à plusieurs reprises dans le message. Il suffit de se reporter au chiffre 1. En
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conclusion, il s'agit donc d'une mesure essentiellement fiscale à laquelle le Conseil fédéral attache d'autres qualités qui sont considérées comme secondaires. Toutefois, le Conseil fédéral n'inclut pas cette mesure fiscale dans le cadre plus vaste d'un programme organique de réforme ou de modification de la fiscalité qui doit être approuvé d'ici à 1994. Elle reste une mesure en soi qui crée des inégalités parmi les contribuables et qui ne respecte donc pas le principe de la justice distributive.
Outre ces considérations générales, plusieurs argumenta- tions d'espèce ont amené la Commission des finances à sa conclusion. Je les énumererai de façon assez succincte, car elles ont déjà été exposées par mon collègue Zbinden.
Le Conseil fédéral a déclaré dans son message que cette majoration aurait un effet collatéral dans la lutte contre la pollution atmosphérique (voir chiffres 12 et 13, para- graphe 4). Or, de ce point de vue, la commission a estimé que l'effet aurait été, dans le meilleur des cas, minime, et que l'agent polluant majeur, c'est-à-dire les oxydes d'azote, n'étaient nullement visés, tandis que la pollution due aux composés du soufre est en voie de diminution, et que l'on a pratiquement rejoint les degrés des années cinquante selon les dernières constatations des offices compétents. Il n'était pas nécessaire de discriminer le mazout destiné au chauf- fage. De plus, la commission a considéré que l'on grevait d'une charge égale le mazout léger, peu polluant, le mazout lourd, plus polluant, et le gaz qui, de tous les agents énergé- tiques, est le moins polluant. Cela aurait entraîné un traite- ment fiscal qui, du point de vue de la potentialité polluante, déterminante s'agissant des taxes anti-nuisances, est très critiquable. Du point de vue des taxes à affectation particu- lière (Lenkungssteuer), cette charge manquait son but.
Il est vrai que, lors de la session extraordinaire de février de l'année dernière, le Conseil national, par 66 voix contre 62, avait accepté sous forme de motion une initiative de M. Büh- ler-Tschappina, qui prévoyait entre autres choses l'introduc- tion d'une taxe sur le mazout (Bulletin officiel, CN, 1985, pages 112 et 207). Or, il s'agissait exclusivement d'une taxe à affectation spéciale (Zweckgebundene Abgabe) selon l'ar- ticle 2 de l'initiative transformée en motion. Le but était de «favoriser les mesures visant à lutter contre les avalanches et l'érosion dans les régions de montagne ainsi que contre les risques d'inondations en plaine qui en découlent. Il faut notamment encourager l'éclaircissage, les soins aux forêts protectrices et aux forêts à faible accroissement, la protec- tion de jeunes peuplements ainsi que la mise en valeur des surplus de bois de diverses qualités».
Vouloir exploiter cette motion pour prélever un droit de douane servant peut-être à la réduction des tarifs des che- mins de fer dans toute la Suisse ou à financer le tunnel de Vereina me paraît assez hardi. Une affectation particulière est d'ailleurs contraire à l'article 30 de la constitution fédé- rale et ne pouvait pas être proposée.
Une troisième considération a retenu l'attention de la Com- mission des finances. Cette taxe frappe particulièrement certains secteurs de l'industrie: ciment, chimie, verre, céra- mique, papiers, métaux. Ces industries sont d'ailleurs citées au chiffre 22 du message.
Le Conseil fédéral admet que la charge globale pour le mazout à l'usage industriel serait plus élevée en Suisse que dans d'autres nations européennes (ch. 24). En traitant des conséquences de la majoration des droits (ch. 26), le gou- vernement affirme que la majoration tarifaire «ne devrait guère ou tout au plus que légèrement influer sur les prix des produits industriels, même sur ceux dont la fabrication exige une forte consommation d'énergie». En tout cas, ajoute le Conseil fédéral, «pour l'huile de chauffage lourde, l'ampleur de la majoration restera bien en deça des fortes et constantes fluctuations des prix». Cependant, il faut obser- ver que les fluctuations des prix concernent le mazout sur le plan international; elles sont donc neutres du point de vue de la compétitivité des prix. En revanche, la taxe frappant exclusivement les industries suisses, avec une conséquence indéniable sur les coûts de production, touche la compétiti- vité internationale. D'ailleurs, de l'avis même du Conseil
fédéral, la taxe actuelle est déjà supérieure à celle prélevée dans presque toutes les nations européennes. Quelques cas d'espèce nous ont démontré que cette augmentation pour- rait avoir des conséquences sérieuses sur certaines entre- prises.
En outre, l'augmentation des droits de douane aurait pour conséquence de provoquer une hausse de 0,2 pour cent de l'indice suisse des prix à la consommation et de 90 francs par an en moyenne des coûts de chauffage dans un apparte- ment moyen, soit quatre pièces avec cuisine et bain. On a vu là une discrimination au détriment, notamment, des régions de montagne déjà défavorisées à cause de leur plus forte consommation d'huile de chauffage. L'augmentation de l'in- dice des prix à la consommation comporte aussi un accrois- sement des dépenses de la Confédération, à la suite des automatismes liés au coût de la vie. Or, cette dernière majoration n'a pas été calculée.
Enfin, des raisons d'ordre politique ont joué un rôle dans la décision de la Commission des finances. Il est important de souligner que, d'une manière générale, la création des recettes d'environ 400 millions de francs, causée par une légère modification du tarif douanier, ressemble davantage à un tour de passe-passe qu'à une décision politique. N'ou- blions pas que le peuple, en 1975, et tout récemment le Parlement ont refusé d'augmenter les droits de douane sur l'huile de chauffage. Il est vrai que l'effritement des prix internationaux du pétrole pourrait rendre moins sensible l'augmentation des taxes pour la population. Or, personne ne peut prévoir quelle sera la durée de cette situation. Par ailleurs, je ne pense pas qu'il soit juste de soustraire à l'économie privée les bénéfices d'une fluctuation des prix et de s'en approprier pour des raisons budgétaires.
Lorsque les fluctuations des prix vont dans le sens inverse, l'Etat n'intervient pas - et cela à juste titre - pour atténuer les augmentations des prix en faveur des citoyens.
Un autre problème existait encore. Deux organisations de branches, soit l'Association suisse des fabricants de briques et tuiles et l'Association suisse des fabriques de verre, ava- ient introduit des pétitions demandant la restitution des montants que le Conseil fédéral a encaissés, grâce à l'intro- duction provisoire de l'augmentation que notre exécutif avait décidée sur la base de l'article 5 de la loi sur les douanes.
Bien que certaines réserves aient été soulevées quant à la licéité du recours à l'article 5 de la loi sur les douanes, la Commission des finances a décidé de vous proposer de ne pas donner suite à ces pétitions.
La Commission des finances vous invite à ne pas entrer en matière sur le message du Conseil fédéral et à ne pas prendre en considération les pétitions des deux organisa- tions susmentionnées.
86.308
Interpellation Oehler Zusätzliche Belastung von Heizöl, Benzin und Gas Imposition accrue du mazout, de l'essence et du gaz
Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1986
Im Zusammenhang mit der Behandlung der Treibstoffzoll- vorlage im Parlament wurde von der grossen Mehrheit der Grossen Kammer die Einführung neuer indirekter Belastun- gen auf Heizöl und Benzin klar abgelehnt. Ich frage deshalb den Bundesrat:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Heizöl- und Gaszölle. Erhöhung Droits de douane sur le mazout et le gaz. Majoration
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.010
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
02.06.1986 - 14:30
Date
Data
Seite
514-518
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Pagina
Ref. No
20 014 338
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