Gestion du Conseil fédéral
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N 3 juin 1986
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 3. Juni 1986, Vormittag Mardi 3 juin 1986, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Bundi
86.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1985
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1985
Bericht des Bundesrates vom 26. Februar 1986, des Bundesgerichtes vom 18. Februar 1986 und des Eidgenössischen Versicherungsgerich- tes vom 31. Dezember 1985
Rapport du Conseil fédéral du 26 février 1986, du Tribunal fédéral du 18 février 1986 et du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1985
Beschlussentwurf siehe Seite 403 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 403 du rapport
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern
S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel
Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Zum Geschäftsbe- richt 1985 werden pro Departement die entsprechenden Sektionspräsidenten Stellung nehmen. Auch die Inspek- tionsberichte werden bei den jeweiligen Departementen behandelt. Wer diesen Geschäftsbericht liest - wobei ich davon ausgehe, dass es weder in diesem Saal noch im ganzen Bundeshaus irgend jemanden gibt, der diesen gan- zen Geschäftsbericht von A bis Z durchgelesen hat -, verliert sich rasch in kleinen Details und lässt sich dazu verleiten, kleinere Probleme der Verwaltung zu kritisieren. Die Geschäftsprüfungskommission mit ihrer kurzen Vorberei- tungszeit, die den einzelnen Milizparlamentariern zur Verfü- gung steht, macht da keine Ausnahme. Zwar ist diese Detail- arbeit, diese Detailkritik und diese Detaildiskussion nötig, aber sie ist auch in einem gewissen Sinne gefährlich, weil eine langfristige Optik und eine gewisse grundsätzliche Tiefe der Arbeit verlorengeht. Die GPK, die eigentlich die Kontrolle und das Gespräch des Parlamentes gegenüber dem Bundesrat führen sollte, muss - und sie wird das auch vermehrt tun - die Leistung der Verwaltung an den vom Bundesrat gesteckten Zielen messen. Diese stufengerechte Oberaufsicht führt zu einer Diskussion über die Erfüllung der Regierungsrichtlinien des Bundesrates.
Der Bericht über die Priorität der Legislaturperiode vom 29. August 1984 sieht 31 Vorlagen vor, die uns in der ersten Legislaturhälfte unterbreitet würden. Bis Ende 1985 - das ist immerhin schon mehr als die Hälfte dieser Legislaturperiode - sind aber nur 20 Geschäfte vom Bundesrat verabschiedet worden. Im Geschäftsbericht heisst es von sieben Geschäf- ten, sie würden demnächst verabschiedet. Diese sieben Geschäfte sind aber bis heute in der Sommersession immer noch nicht vorgelegt worden. Das SBB-Gesetz ist zwar noch für die laufende Legislatur geplant, die Bürgerrechtsrevision steht vor der Vernehmlassung, aber folgende Geschäfte dürften während der ganzen Legislaturperiode durch den Bundesrat gar nicht verabschiedet werden: das Bankenge- setz, die Exportrisikogarantie und das Arbeitsgesetz.
Trotzdem - und das ist festzuhalten - ist der grösste Teil gemäss Richtlinien erfüllt. Die GPK anerkennt auch, dass
nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Parlament Mühe hat, das Legislaturprogramm, das ja erst noch reduziert worden ist, zu erfüllen. Exekutiv- und Legislativprogramme sind offenbar sehr schwer zu planen. Das sieht man daran, dass ungefähr drei gar nicht vorgesehene Geschäfte schon vor den Räten sind: das OG, die «Bahn 2000» und die Revision des Strafgesetzbuches.
Warum solche Abweichungen von den Plänen entstehen, möchte die GPK bei nächster Gelegenheit etwas näher prü- fen. Immerhin erwartet sie schon heute vom Bundesrat, dass er nicht nur aufzählt, wo er in Verzug ist, sondern dass er wenigstens dem Parlament kundtut, warum er in Verzug geraten ist. Das gilt im speziellen auch für die Versprechun- gen, die dem Parlament in der Waldsession gemacht wor- den sind. In der ausserordentlichen Waldsession wurden zwei Motionen überwiesen, und der Bundesrat hat sich damals ausdrücklich bereit erklärt, sie entgegenzunehmen. Sie verlangten, dass bis spätestens Ende 1985 ein Konzept vorliege, welches darlegt, auf welchen Stand die Luftbela- stung zurückgeführt, mit welchen Massnahmen dies erreicht werden soll und welche Beschlüsse und welche Gesetze dazu erlassen werden müssen. Im Geschäftsbericht 1985 heisst es jetzt ganz lapidar: «Im Verlaufe des Jahres 1986 wird dieses Konzept dem Parlament vorgelegt.» Das ist auch bis heute nicht geschehen.
Die GPK möchte, dass der Grund einer solchen Verzöge- rung angegeben wird. Es gibt vielleicht objektive, nachvoll- ziehbare Gründe dafür, dass diese Motion bis Ende 1985 nicht erfüllt werden konnte. Aber es geht einfach nicht an, dass dem Parlament Termine versprochen werden und diese Termine dann kommentarlos verstreichen, ohne dass man uns sagt, warum dies der Fall ist.
Diese Ueberlegungen, aber auch einzelne Themen, die die Sektionspräsidenten nachher aufgreifen - ich denke etwa an den Elmenrüti-Viadukt -, zeigen, dass eine wichtige Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission gemäss dem Geschäftsverkehrsgesetz auch «die nähere Prüfung und Ueberwachung der Geschäftsführung» ist. Grundsätzlich ist auch dies eine nachträgliche Kontrolle, aber wir wollen es nicht bei barer Kritik bewenden lassen. Konstruktive Kritik enthält auch immer Vorschläge für die Zukunft. Der Bundes- rat soll bitte nicht beleidigt sein, wenn sich die GPK hin und wieder dazu hinreissen lässt, auch einen Vorschlag für die Zukunft zu unterbreiten. Sie will sich dadurch keineswegs in die Regierungsgeschäfte einmischen. Die GPK muss Ver- waltungsakte, die in Vorbereitung sind, aber einen künftigen Entscheid zur Folge haben, der von uns mit Sicherheit kritisiert werden wird - ich denke etwa an die Verletzung der Gewaltenteilung beim Satellitenrundfunk -, schon zum vor- aus rügen, sonst wird sie zur Mitwisserin einer Fehlentwick- lung, der sie nicht tatenlos zusehen kann. Aus diesem Grunde machen wir manchmal auch Vorschläge, die indi- rekt für die Zukunft eine Wirkung haben könnten.
Wir danken dem Bundesrat, dass er dieser Arbeit Verständ- nis entgegenbringt. Ich will dem Bundesrat und der Verwal- tung zum Schluss für die Erstattung des umfangreichen Geschäftsberichtes sehr herzlich danken. Ich will ihm und der Verwaltung auch dafür danken, dass den einzelnen Sektionen der GPK bereitwillig Auskunft gegeben wurde. Gerade wenn es hin und wieder Ausnahmen von dieser Bereitwilligkeit gibt, bestätigen sie die Regel, dass Bundes- rat und Verwaltung doch sehr kooperativ mit uns arbeiten wollen.
Ich möchte auch den Mitgliedern der GPK danken. Sie haben in sehr kurzer Zeit eine sehr grosse Arbeit leisten müssen. Ich denke an die Inspektionen PTT und Eidg. Per- sonalamt. Zum Teil wurde die Grenze des Zumutbaren für einen Milizparlamentarier erreicht. Diese Arbeit hätte ohne Sekretär und Sekretariat der GPK, wo zum Teil ein Einsatz über die Grenzen der Belastbarkeit erfolgte, kaum erbracht werden können. Auch ihnen sei der beste Dank der Kommis- sion und des gesamten Parlamentes abgestattet.
Zum Schluss beantrage ich Ihnen, den Geschäftsbericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 1985, die Geschäftsführung der PTT sowie den Bericht der eidgenös
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sischen Gerichte zu genehmigen. Ich beantrage Ihnen, von unseren Berichten über die Inspektionen und Aufsichtsein- gaben wenn möglich wohlwollend und positiv Kenntnis zu nehmen.
Bundespräsident Egli: Ich möchte mich vorerst bei Ihrem Herrn Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission für die anerkennenden Worte herzlich bedanken, die er insbe- sondere am Schluss für unsere Arbeit gefunden hat. Ich leite diesen Dank gerne an die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, die doch im grossen und ganzen mit Hingabe ihrer Aufgabe nachgekommen sind.
Herr Präsident, Sie haben gerügt, dass zur Zeit noch nicht genügend Geschäfte, welche wir in unsern Richtlinien ange- zeigt haben, bearbeitet worden sind. Ich darf immerhin darauf aufmerksam machen, dass vom Parlament bei der Behandlung der Richtlinien verlangt wurde, dass das Pro- gramm energisch gestrafft werden müsse.
Das Luftreinhaltekonzept: Sie rügen, dass wir im Geschäfts- bericht keinen Grund angeben. Das Luftreinhaltekonzept wird im Juni oder Juli dieses Jahres dem Bundesrat zuge- hen. Der Grund liegt in der Komplexität der Materie; sämtli- che Departemente hatten sich mit dieser Materie zu befas- sen. Ich darf übrigens darauf aufmerksam machen, dass wir Ihnen diese Verzögerung nicht stillschweigend zumuten: Wir haben während des Jahres zu drei Malen - nämlich anlässlich der Fragestunde - auf die Gründe zurückkommen können und Ihnen dargelegt, wie und warum diese Verspä- tung eingetreten ist.
Wir haben sodann zur Kenntnis genommen, Herr Präsident Leuenberger, dass die Geschäftsprüfungskommission künf- tig auch eine Art laufende Verwaltungskontrolle ausüben wird. Wir sind zwar der Auffassung, dass diesbezüglich eine gewisse Zurückhaltung vorherrschen sollte; aber selbstver- ständlich ist es Ihre Sache, Ihr Instrument der Verwaltungs- kontrolle so einzusetzen, wie Sie es für nötig halten.
Präsident: Aus Gründen der Disponibilität von Bundesrat Furgler wenden wir uns dem EVD zu.
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Mme Deneys, rapporteur: L'histoire des Communautés européennes a été marquée en 1985 d'une étape impor- tante: l'adhésion de l'Espagne et du Portugal au Marché commun. On a pu, durant quelques mois, imaginer que les difficultés d'intégration l'emporteraient sur les impulsions nouvelles et sur la volonté de réaliser d'ici la fin du siècle un véritable grand marché européen. On se serait alors trompé. L'AELE, de son côté, s'affaiblit bien que les pays qui en sont membres restent des partenaires très importants des pays de la Communauté. Cette interdépendance économique a été reconnue en avril 1984 déjà à Luxembourg lors d'une rencontre ministérielle commune. Les pays de l'AELE, confrontés à la nouvelle dynamique de la Communauté européenne, doivent se demander comment et dans quelle mesure ils pourront arriver à un parallélisme entre la réalisa- tion d'un marché communautaire unifié et le développement de la coopération AELE-CE. Les problèmes qu'ils discutent actuellement ensemble concernent la simplification des règles d'origine, la simplification des formalités douanières, les barrières techniques aux échanges et la libéralisation des achats publics.
S'ajouteront prochainement les thèmes suivants: la liberali- sation des services, (en effet, après avoir atteint le libre- échange des produits industriels, il faudra se demander s'il ne convient pas de rechercher une libéralisation réciproque, avec la Communauté, aussi dans le domaine des services); la création d'un cadre juridique pour la coopération entre entreprises, dont le but est notamment d'éviter un traitement discriminatoire des filiales et des branches d'entreprises étrangères par rapport aux entreprises nationales.
Dans le domaine de la recherche et du développement, la Communauté a considérablement augmenté ses activités.
De 1973 à 1983, la part du budget communautaire consacrée à la recherche a décuplé et une nouvelle augmentation de ces moyens est certaine. La Communauté est maintenant prête à ouvrir la participation à ses programmes de recher- che aux entreprises et aux instituts de recherche des pays de l'AELE. Il s'agit en particulier des programmes Esprit et Eurêka.
Enfin, l'idée d'un rapprochement des données économiques fondamentales, par une convergence plus grande des politi- ques économiques nationales accompagnée d'une surveil- lance multilatérale, fait son chemin.
Ces changements en cours imposent à la Suisse un change- ment d'attitude. Nous ne pouvons plus nous permettre d'at- tendre que les événements soient passés et que les déci- sions soient prises ailleurs sans pouvoir les influencer. Nous devons, au contraire, développer une plus grande capacité d'analyse, afin de déterminer correctement les évolutions ultérieures de la Communauté avec laquelle nous aurons tôt ou tard à négocier. Le maintien du statut de non-membre de la Communauté exigera des efforts accrus d'observation, d'anticipation, d'imagination et d'initiative afin que la Suisse reste un partenaire intéressant. Le bureau de coordination, mis en place par le Conseil fédéral, remplit à cet égard parfaitement sa tâche qui est d'assurer la coordination des contacts avec la Communauté européenne.
On a beaucoup évoqué ces derniers temps la nécessité d'associer davantage le Parlement et le peuple suisse à la discussion des problèmes de politique étrangère. La politi- que économique extérieure, notamment les relations avec la Communauté européenne, méritent également une atten- tion constante et une réflexion plus soutenue dans l'ense- mble du Parlement. Le Conseil fédéral devra lui aussi s'effor- cer de pratiquer une politique d'information très ouverte dans ce domaine.
J'en arrive au deuxième problème que je dois aborder, celui du contingentement de l'importation des fleurs coupées. La commission de gestion se préoccupe depuis quelque temps des divers systèmes de contingentement mis en place au cours des années. Ces mesures protectionnistes sont-elles toutes et toujours justifiées ? Elles sont en tous cas contrai- res aux déclarations de principe souvent affirmées sur les bienfaits de l'économie libérale; elles sont discutables aussi quant à leurs effets internes sur l'évolution des prix et des salaires. Voyez, à ce propos, l'étude récemment publiée intitulée «La théorie et la politique du marché du travail et l'emploi en Suisse», effectuée à la demande de la Commis- sion pour les questions conjoncturelles. C'est donc davan- tage à titre d'exemple que le contingentement d'importation des fleurs coupées avait été retenu, afin d'être étudié de plus près. La commission de gestion avait demandé au Conseil fédéral de répondre en particulier aux questions suivantes: Premièrement, les bases juridiques du système de contin- gentement des fleurs coupées sont-elles suffisantes? Peut- on véritablement considérer que la loi sur l'agriculture s'applique à ce secteur de production ? Deuxièmement, tou- tes les mesures d'entraide et d'assistance mutuelle que l'on est en droit d'attendre des producteurs concernés ont-elles été prises, justifiant ainsi le soutien de la Confédération ? Troisièmement, le contingentement est-il nécessaire pour garantir la survie des entreprises horticoles en Suisse? Quelles sont les mesures de protection ou d'encouragement financées par les Etats dans les autres pays européens, qui provoquent des distorsions de la concurrence auxquelles les producteurs suisses sont confrontés?
Quant à la première question, la commission estime que, sur le fond, la production de fleurs coupées ne se différencie pas fondamentalement des autres productions agricoles. Sur un terrain donné, dans une serre éventuellement, on peut passer d'une production maraîchère à une production horticole et inversement. D'ailleurs la culture de certaines plantes, les rosiers entre autres, ne peut se faire que si un assolement régulier a lieu. On ne voit pas pourquoi on admettrait que la loi sur l'agriculture s'applique lorsqu'un terrain est occupé par des fraisiers et qu'elle ne s'applique plus lorsqu'il est occupé par l'oeillet des poétes.
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Il faudra donc prévoir une adaptation formelle de la loi sur l'agriculture afin d'y inclure la production horticole, de telle sorte que la base légale soit parfaitement claire et réponde ainsi aux craintes émises par le Département de justice, il y quelque temps.
Deuxième question. La section et la Commission de gestion, à sa suite, reconnaissent qu'un certain nombre de mesures d'entraide ont été prises. Celles-ci devront être poursuivies afin d'améliorer encore la compétitivité de la branche horti- cole suisse face à ses concurrents étrangers.
Troisièmement, la question de savoir si le contigentement est justifié, notamment parce que des mesures de soutien et de protection sont prises par les principaux pays exportat- eurs appellent une réponse positive. En Hollande - le pre- mier concurrent - la production de fleurs coupées est encouragée par l'Etat, ce qui contrevient aux accords de libre-échange. De plus, les importateurs de la Communauté européenne doivent payer des droits de douane élevés sur l'importation de fleurs coupées en provenance de pays tiers. La suppression du contingentement avait des effets négatifs importants autant pour les producteurs que pour le com- merce de détail qui craint la vente directe sur le marché suisse par les filiales de maisons étrangères écoulant leurs surplus en été, bien au-dessous des prix de revient. Des mesures de protection autres, telles que le prélèvement de taxes douanières, ne paraissent guère adéquates.
La production horticole occupe en Suisse quelque 20 000 personnes et exige un savoir-faire qui ne s'improvise pas; que l'on pense aux rosiéristes en particulier. Il faut dire encore qu'en cette période d'intégration communautaire, la fixation de contingents reste ou devient un argument utile lors des négociations bilatérales que la Suisse doit mener. Cet aspect du problème mérite aussi quelque attention.
En conclusion, la commission de gestion se rallie aux vues du Conseil fédéral, admet qu'un contingentement limité dans le temps, pratiqué avec la souplesse nécessaire, est une solution acceptable et demande que la base légale soit adaptée en conséquence.
Frau Weber Monika: Ich habe zu vier Kapiteln etwas zu sagen:
Nur ganz kurz zu den Seiten 279/280 (Berufslehre, Berufs- prüfungen): Ich möchte dem Bundesrat für sein Engage- ment in Sachen Berufsbildung und Fachprüfungen ganz herzlich danken. Ich glaube, gerade im heutigen Zeitalter der dritten technischen Revolution ist es sehr wichtig, dass sich der Bundesrat weiterhin in dieser Sache engagiert und nicht nur auf akademischer Ebene etwas unternimmt. Also ich möchte ganz herzlich danken: Wir brauchen diese Be- rufsleute!
Zum Kapitel Arbeitnehmerschutz. Auf Seite 281 wird dar- auf hingewiesen, dass man in Sachen Nachtarbeitsverbot für Frauen etwas gemacht hat. Ich möchte deutlich festhal- ten, ich finde es sehr gut, dass das Verbot für die Nachtar- beit an sich aufrechterhalten bleibt, dass man aber die Frauen nicht in eine neue Diskriminierungsform hineinführt und deshalb die Bestimmungen ein bisschen gelockert hat. 3. Zu Seite 284 habe ich eine Frage: Kapitel Sozialstatistik. Es heisst hier: «Der Bundesrat nahm von einem Bericht des Amtes zur Aktualität, Repräsentanz und Plausibilität des Landesindexes der Konsumentenpreise ... Kenntnis.»
Ich möchte anfragen, ob dieser Bericht auch für uns zugänglich wäre. Mich würde sehr interessieren, was in diesem Bericht steht. Ich möchte ganz klar und deutlich sagen, dass ich der Meinung bin, dass mit dem Index etwas nicht stimmt. Natürlich werden Sie mir, Herr Bundesrat, sagen, dass er stimmt, und ich weiss, dass er natürlich stimmt! Aber das Ganze ist eine politische Frage. Wir wis- sen, dass die Gewichtung politisch erfolgt, und ich glaube, im Moment wird das Benzin einfach sehr stark gewichtet, und deshalb haben wir angeblich keine Teuerung. Ich bin aber der Meinung, dass die Preise heute überall steigen, dass wir in jeder Beziehung ein teureres Leben führen und dass das in diesen «indexweisen Gewichtungen» irgendwie zu wenig zum Ausdruck kommt.
Nach wie vor ist es unbefriedigend, dass man sich aus nur wenigen Haushaltungen ein Bild macht, um eine Statistik zu erstellen: 500 Haushaltungen, die so einen Schnitt von einem Einkommen von 70 000 Franken haben - für einen Dreipersonenhaushalt -, geben meines Erachtens nicht das echte Bild der Durchschnittsschweizerfamilie wieder. Aber ich kenne die Problematik. Ich möchte einfach bitten, dass man sich weiter bemüht, das Feld ein bisschen breiter abzustecken.
Stappung: Zum Geschäftsbericht des Volkswirtschaftsde- partementes, Abschnitt Arbeitnehmerschutz, möchte ich wissen, wie häufig die Arbeitsinspektorate von sich aus oder auf Anzeigen hin tätig geworden sind, um musikspielende Betriebe im Hinblick auf deren Lautstärke zu kontrollieren. Nachdem die Lärmbekämpfung in der Bundesverfassung als ganz besonders wichtiges Ziel genannt wird, erscheint es mir als sinnvoll, vom Bundesrat zu verlangen, dass er in den Bereichen, die damit zu tun haben, im Geschäftsbericht künftig ausführlicher berichtet, was in dieser Hinsicht unter- nommen worden ist. Es wäre wohl auch angezeigt, wenn die Arbeitsinspektorate - in Zusammenarbeit mit den kantona- len Instanzen, welche Kenntnis von larmerzeugenden Betrieben haben - ein Programm entwickeln würden, um die Betriebsinhaber und deren Personal auf die Bedeutung des Problems der Vermeidung schädlicher Lärmeinflüsse aufmerksam zu machen.
Jaeger: Ich möchte mich äussern zum Bericht des Bundes- amtes für Konjunkturfragen, zur Studie 9, qualitatives Wachstum, die im Geschäftsbericht auf Seite 299 behandelt wird.
Zuallererst möchte ich dem Bundesrat und vor allem dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes ganz herzlich danken für diesen - nach meiner Auffassung - ausgezeich- neten Bericht. Ich möchte auch dafür danken, dass hier eine solche Initiative unternommen worden ist. Ich finde das ausserordentlich wichtig - nicht nur deshalb, weil unter anderem eine Motion aus unseren Reihen die Arbeit ausge- löst hat. Die Motion wird heute abgeschrieben. Wir sind damit einverstanden; denn der Auftrag ist erfüllt - in sehr überlegter und sehr fundierter Art und Weise.
Was will der Bericht? Er versucht, auf den verschiedenen Lebensebenen - also des Individuums, der Unternehmung und der Gemeinschaft - neue Wege aufzuzeigen, die heute unumgänglich sind, wenn wir eine weitere Entwicklung mit Rücksicht auf unsere natürliche Umwelt anstreben wollen. Es geht darum, für das Individuum mehr Entscheidungs- und Handlungsspielräume zu öffnen. Die Unternehmungen sollten sich zur Kreislaufwirtschaft zurückfinden und umweltfreundliche Produkte produzieren, deren Entsor- gung leicht zu bewerkstelligen ist.
Nötig ist eine Neuorientierung der Wirtschaftspolitik, die nach meiner Auffassung darin ausmünden muss, dass das Zielsystem revidiert wird, indem nicht nur Wachstum und Preisstabilität angestrebt werden, sondern eben auch neu das Umweltstabilisierungsziel.
Das sind alles interessante Ansätze. Es wurden auch kon- krete Vorschläge gemacht. Ich bin erstaunt, wie weit die Kommission gegangen ist, beispielsweise bei der Landwirt- schaft, im Bereich der Subventionspolitik, bei den Umwelt- abgaben, der Verankerung des Verursacherprinzips.
In einem solchen Bericht bleibt natürlich vieles noch im allgemeinen. Es stellen sich daher konkrete Fragen. Welche Schritte werden jetzt weiter unternommen? Vorerst müssen meines Erachtens die verschiedenen Ansätze und Modelle
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vertieft und es müssen vor allem die Wege aufgezeigt wer- den, auf welchen die politische Realisierung erfolgen kann. In erster Linie müssen nun Indikatoren für das qualitative Wachstum geschaffen werden. Wir müssen zu einer echten Wertschöpfungsrechnung kommen, in der dann eben bei- spielsweise die Vorleistungen des Sektors Umwelt vom Bruttosozialprodukt abgezogen werden. Bis jetzt werden sie dazugerechnet, und Umweltschäden führen bei dieser Methode zu Wachstumsprozenten. Von diesem Konzept müssen wir wegkommen. Wir müssen zu einem echten Wertschöpfungskonzept gelangen. Ich würde also gerne hören, wie man hier weiter vorgehen will.
Unerhört wichtig scheint mir auch die Frage des Frühwarn- systems. Wir brauchen ein solches System. Auch hier stellt sich die Frage, wie es aufgebaut werden soll.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sehr wichtig sein wird, welche Folgerungen man aus dem Bericht ziehen wird. Entscheidend wird sein, dass es gelingt, die Leute in den Verwaltungen, aber auch die Politiker von diesen Vorschlägen zu überzeugen. Ich kann mir vorstellen, dass sie sich gar nicht bewusst sind, was in diesem Bericht alles enthalten ist. Doch sollten die Vorschläge realisiert werden. Wie gedenkt man vorzugehen?
Frau Morf: Ich habe eine Frage zum Thema Eureka. Die Eureka-Projekte sind auf drei Departemente verteilt. Im Geschäftsbericht werden diese Projekte beim Departement für auswärtige Angelegenheiten und beim Volkswirtschafts- departement speziell erwähnt. Dabei wird nur ausgeführt, wie das Ganze organisiert sein wird, und - beim anderen Departement, nicht bei Ihrem, Herr Bundesrat Furgler - wird nur Wert darauf gelegt festzustellen, dass man sich vor allem um die Institutionalisierung bemüht hat.
Herr Bundesrat Furgler, Sie haben in der Wirtschaftskom- mission einmal ganz kurz das Thema Eureka angeschnitten und versprochen, das Departement werde den Kommis- sionsmitgliedern eine Liste der verschiedenen Projekte ver- schicken. Ich habe sie leider nicht bekommen. Es war kurz nach dem Treffen in Hannover, wo die verschiedenen zuständigen Instanzen zusammengekommen sind. Ich weiss nicht, bei wievielen Projekten die Schweiz jetzt mitmacht und welche Unternehmungen und Forschungsanstalten an den Projekten beteiligt sind. Vor allem bemängle ich auch, dass man bei diesen Projekten zwar, wie vorgesehen, Spitz- entechnologie fördern möchte, jedoch ohne zu sagen, was man darunter versteht. Hier arbeiten verschiedene Länder, verschiedene Forschungsinstitute, verschiedene vor allem grosse Industrie-Unternehmen zusammen. Es ist richtig, dass es sich um Projekte handelt, bei denen Geld flüssig gemacht werden kann, das man sonst nicht auftreiben könnte. Aber anderseits sind mir die Inhalte ebenso wichtig wie die finanziellen Möglichkeiten, schliesslich werden die Forschungsresultate später ihre Auswirkungen haben. Allein das Ziel, gegenüber Japan oder den USA auf den Gebieten der Hochtechnologie aufzuholen, scheint mir nicht sehr sinnvoll zu sein. Es wäre wichtig, dass Europa eigene Spezialitäten im Forschungsbereich entwickeln würde; Europa ist durchaus dazu in der Lage. Wir haben eine alte Tradition in der Forschung, in der Wissenschaft und in der Anwendung. Die Japaner haben ihre Tradition, wir die unsere. Ich habe schon wiederholt daran erinnert: Die Japa- ner sind durch die Jahrhunderte hindurch darauf speziali- siert gewesen, alles zu verdichten, zu verkleinern. Sie sind Meister der Miniaturen. Deshalb wäre auch gar niemand anderes dazu in der Lage gewesen, solche Resultate in mikroelektronischen Bereichen bezüglich Wissenschaft, Forschung und Anwendung zu erreichen.
Sinnbilder für die alte Verkleinerungs-, Verdichtungs- und Konzentrationskunst der Japaner sind z. B. ihre Bonsai- bäumchen, ihre Gedichte, das Bogenschiessen, aber auch der Zen- Buddhismus. Wir müssen auch in Europa Wert darauf legen, dass wir Spezialitäten herausschaffen, die bei uns zur jahrhundertelangen Tradition gehören und die entsprechende Ergebnisse zeitigen. Dabei ist es wichtig, dass wir vorher unsere Probleme in Europa auflisten und sie
in diese Vorhaben einbeziehen, vor allem die grenzüber- schreitende Umweltverschmutzung.
Ich habe bei der Kulturministerkonferenz in Granada, an der ich als Vertreterin des Europarates teilnahm, vorgeschlagen, dass man gerade auf diesem Gebiet versuchen sollte, in Eureka-Projekte einzusteigen und auf diese Weise auch Geld dafür flüssig zu machen. Es ist wichtig, dass man in ganz Europa hier mehr darüber weiss, dass auf diesem Gebiet die entsprechenden Daten gesammelt und ausge- wertet werden. Dies auf diesem Gebiet zu machen, braucht viel guten Willen und Voraussicht von seiten der Industrie, aber auch Geld, das flüssig gemacht werden muss. In dieser Beziehung möchte ich gerne von Ihnen, Herr Bundesrat Furgler, wissen, wohin diese Reise mit Eureka führen soll, ob Leitlinien in Richtung Lebensqualität eingeplant sind.
Bircher: Ich äussere mich zum Kapitel Berufsbildung auf Seite 278. Hier wird eine interessante Entwicklung aufge- zeigt, indem ausgeführt wird, dass heute 45 Prozent sämtli- cher Lehrverhältnisse auf 6 Lehrberufe entfallen. Also unge- fähr die Hälfte der Lehren sind auf sechs Berufe konzen- triert, und es scheint mir, dass die vielen Lehrberufe, die heute vom Biga anerkannt werden, dringend einer Ueberar- beitung bedürfen. Es wird nämlich im Bericht auch aufge- zeigt, dass in 32 Lehrberufen überhaupt keine und in 71 Berufen weniger als 10 Lehrverträge abgeschlossen wur- den. Dies deutet darauf hin, dass sich ein Strukturwandel vollzogen hat, der seinen Niederschlag in den anerkannten Lehrberufen beziehungsweise in den Berufsbildern finden muss. Sonst werden Schuleinrichtungen ungenügend aus- gelastet sein und auch Lehrer zum Teil keine Verwendung mehr finden. Mein Anliegen geht deshalb dahin, dass man beim Biga den Strukturwandel, der nicht schon studiert wird, untersucht und die notwendigen Konsequenzen dar- aus zieht.
Dann eine Frage, die die kaufmännischen Lehrberufe betrifft. Wir hatten hier die ideale Regelung, nur einen einzi- gen Beruf anzuerkennen, den sogenannten kaufmänni- schen Lehrberuf. Später bildeten sich unglücklicherweise bald einmal zwei verschiedene Abteilungen heraus, die Abteilung Sprachen und die Abteilung Rechnen. Es geht aus dem Geschäftsbericht nicht hervor, ob nun die neuen Lehr- pläne in Kraft sind, welche die beiden Richtungen wieder angleichen, den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und nur einen kaufmännischen Lehrberuf verankern wollen, der die ganze Breite des beruflichen Betätigungsfeldes abdeckt. Sind also die diesbezüglichen Vorarbeiten bereits zu einem Abschluss gebracht worden?
Mein dritter Wunsch an das Departement im Bereich Berufs- bildung betrifft die Uebergangsfrist von 10 Jahren für die Einführung des Unterrichtsfachs Turnen und Sport. Die Uebergangsfrist ist ausgelaufen; umgekehrt wissen wir aus verschiedenen Reaktionen von besorgten Vertretern aus Kantonen oder Gemeinden, dass diese Uebergangsfristen an verschiedenen Orten nicht eingehalten werden konnten. Ich wäre interessiert - und der Rat sicher auch - zu wissen, was das Departement vorkehren will, um nunmehr nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist das Obligatorium an den Berufsschulen auch wirklich zu verankern. Vielleicht wäre ein gewisser Druck oder auch eine Hilfestellung in Form von Subventionserhöhungen nötig, um die Einführung des Obli- gatoriums zu sichern. Es schiene mir sehr wünschenswert, wenn wirklich gleiches Recht für alle oder gleiche Ausbil- dung und Turnmöglichkeiten für alle geschaffen würde.
Bundesrat Furgler: Ich bedanke mich für die positive Auf- nahme des Berichtes. Wir werden bei anderer Gelegenheit die Wirtschaftslage zu analysieren haben und uns dort auch über den jetzigen Stand - bezogen auf EG, bezogen auf EFTA - näher unterhalten. Ich begnüge mich mit der Fest- stellung, dass wir in unserer schweizerischen Volkswirt- · schaft dank des enormen Fleisses von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und dank auch der in unserem Land vorhan- denen schöpferischen Kraft mitten im Strukturbereinigungs- prozess stehen und gute Aussichten haben, auch in Zukunft
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wettbewerbsfähig zu bleiben, wenn Wille und Einsatz aller Beteiligten, also auch von Regierung und Parlament, anhal- ten. Das Schwergewicht wird bei den Unternehmen zu lie- gen haben, bezogen auf alle, die dort engagiert sind, also wiederum Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ich bedanke mich bei Frau Weber, dass sie gleich zu Beginn ihrer Aussage auf die Berufsbildung hingewiesen hat. Auch aus meiner Sicht ist die mentale Bereitschaft aller in unse- rem Staate, mit dieser Lageveränderung fertig zu werden, im Zeitalter der Elektronik sich der permanenten Weiterbildung zu stellen, entscheidend. Ohne diese innere Bereitschaft von alt und jung geht es nicht, und wir werden dementspre- chend diesem Sektor unserer Tätigkeit im Biga eine ganz zentrale Rolle geben: heute, morgen und übermorgen. Wir werden dafür sorgen, dass genügend Menschen und genü- gend Mittel zur Verfügung gestellt bleiben. Ich halte mit Ihnen dafür, dass es die Pflicht unserer Eidgenossenschaft ist, die Chance zu nutzen, die uns im Berufsbildungsgesetz in die Hand gegeben worden ist. Es erlaubt auch ein Dauer- gespräch mit den Kantonen. Ich sehe, wie sehr die Kantone durch ihre diesbezüglichen Fachstellen von dieser Möglich- keit Gebrauch machen wollen.
Mit Blick auf Ihre Aussage zur Nachtarbeit nehme ich mit Freude zur Kenntnis, dass Sie sagen: Keine neue Diskrimi- nierung. Es gilt nun auszuloten mit allen Beteiligten, dass dieser Einsatz sinnvoll bleibt, unter Wahrung dessen, was wir an Schutz für den Menschen zustande gebracht haben. Ihre Frage zur Sozialstatistik: Ich teile Ihre Meinung, dass die Unterlagen zahlenmässig zu knapp sind, um in allen Bereichen verbindliche Aussagen zu machen. Wir werden bestrebt sein, in diesem Jahr die Frage zu prüfen und wenn immer möglich zu lösen, wie wir zu besseren Unterlagen kommen.
Ihre Frage, ob der hier angesprochene Bericht Ihnen zuge- stellt werden könne, beantworte ich selbstverständlich mit ja.
Darf ich in diesem Zusammenhang die Frage von Herrn Bircher aufgreifen? Er hat auf den Strukturwandel in den Berufen hingewiesen. Wieviele Berufe sind tatsächlich gesucht, wieviele sind langsam, aber sicher am verküm- mern? Wir verfolgen die Entwicklung mit grösster Aufmerk- samkeit und halten dafür, dass wir dank unseres bereits erwähnten Berufsbildungsgesetzes und auch dank der dau- ernden Kontakte mit den Leuten an der Front durchaus in der Lage sind, die strukturellen Wandlungen aufzufangen. Es ist für mich fast selbstverständlich, dass neue Berufe im Zusammenhang mit der Mikroelektronik, der Mechanik, der Biotechnik usw. auf uns zukommen. Auch im Bereich der Oekologie werden sich neue Berufszweige ergeben.
Ich kann Ihnen also zusichern, dass wir diesbezüglich offen bleiben. Wir werden Sie auch laufend informieren, welche Berufe grösseren Zuspruch erhalten und wo der junge Mensch gar nicht mehr einsteigt. Die normative Anpassung empfinde ich persönlich als etwas, das man als Dauerauf- trag in unserem Biga zu behandeln hat, völlig unverkrampft. Ihre konkrete Frage, wie es im kaufmännischen Bereich mit den Berufsausweisen stehe, ob und wann wieder ein einzi- ger Ausweis zu erwarten sei, kann ich heute nicht beantwor- ten. Ich werde Ihnen das schriftlich mitteilen. Meinerseits stelle ich fest, dass wir brennend daran interessiert sind, den sogenannten Generalisten, der über ein Basiswissen ver- fügt, heranzubilden; diesem fällt der Einstieg in Spezialge- biete viel leichter, als wenn man umgekehrt vorgeht. Das neue KV-Reglement, mit einem einheitlichen Typ, ist per 1. Januar 1987 in Kraft gesetzt. Die Unterzeichnung ist also bereits erfolgt. Damit glaube ich die diesbezügliche Frage von Herrn Bircher beantwortet zu haben.
Zu Turnen und Sport - die uns beiden am Herzen liegen (und in dieser Zeit sogar allen am Herzen liegen) - kann ich folgendes sagen: Die Einlaufzeit, die wir uns gesetzt haben, ist tatsächlich vorüber; Sie haben recht. Aber auch dort, wo noch keine entsprechenden baulichen Einrichtungen geschaffen werden konnten, ist Turnen möglich, wenn man will. Ein Lehrer, der von Turnen und Sport etwas versteht, kann mit dem, was in der Natur im Sommer, Herbst, Winter
und Frühling vorhanden ist, jungen Menschen jederzeit Fitness beibringen. Nutzen wir die Zeit behelfsmässig! Improvisationskunst ist wichtig. Ich zähle auf alle Beteilig- ten, aber auch darauf, dass die geltenden Vorschriften in die Tat umgesetzt werden.
Frau Weber hat eine zweite Frage angeschnitten, die im Zusammenhang mit der Landwirtschaftspolitik steht: Fleisch. Nur wenige Aussagen dazu. Im Zusammenhang mit den Problemen der strukturellen Ueberschüsse - Milch, Fleisch, Getreide - sind wir mitten in der Arbeit. Ich werde bei der Vorstellung der diesbezüglichen Entscheide des Bundesrates in 14 Tagen einiges dazu zu sagen haben. Im Fleischbereich wissen Sie, dass wir uns bis jetzt sehr um marktwirtschaftliches Verhalten bemüht haben. Ich habe mich geweigert, beispielsweise im Sektor Schweine - trotz vieler Schwierigkeiten, die wir zu überwinden hatten - Kon- tingentslösungen zu suchen. Auch die betroffenen Land- wirtschaftskreise haben das voll mitgetragen mit der entsprechenden zyklischen Bewegung, die aber zugunsten der Konsumenten dazu führte, dass die Preise entsprechend tief waren. Wir haben nun aber nicht nur in der Schweiz, sondern europa- und weltweit solche Ueberschüsse; das übt zusätzlich Druck auf uns aus. Es kam hinzu, dass bei uns zum Teil die Tiere zu schwer wurden. Ich werde, um die Fleischqualität zu regeln, aber auch um das Quantum zu reduzieren, diesbezügliche Normen sorgfältig prüfen. Ein Teil ist bereits untersucht und korrigiert, damit das Gewicht der einzelnen Tiere herabgesetzt werden kann. Ich darf Ihnen ganz offen gestehen, dass bis jetzt noch keine Lösung gefunden worden ist, was das Verhalten des einzelnen Bau- ern betrifft. Nehmen Sie irgendeinen Bauern. Wenn er an den Grenzbereich seines eigenen Kontingentes stösst, wo jeder zusätzliche Liter den Preisabzug von 81 Rappen zur Folge hat (von 92 Rappen Milchpreis), stellt er sich die Frage: Soll ich nun ein Tierchen mehr in meinem Stall haben? Nehmen Sie die rund 72 000 Bauernbetriebe, in denen nur von der Landwirtschaft gelebt wird - ich lasse die Nebenerwerbsbetriebe auf der Seite: Sobald zuviele so han- deln, ist auf der Bank zuviel Fleisch vorhanden. Das wird jetzt zusammen mit den Bauern und den entsprechenden Organisationen sehr sorgfältig ausgelotet. Die Exporte, die wir getätigt haben, bleiben Ausnahmen. Ich habe das gestern an einer Sondersitzung nochmals gesagt, wobei ich aber nicht die Ausnahme auf ein- oder zweimal festlegen kann. Ich muss schauen, wie es um unsere eigenen Lager- möglichkeiten bestellt ist. Das allerwichtigste ist ohne Zwei- fel - ich entnehme es Ihrer Frage -, dass wir nicht nur die momentanen Schwierigkeiten beheben, sondern strukturell eine verbesserte Grundlage erhalten. Dann sind auch die Tagesfolgen wieder günstiger.
Die von Frau Weber erwähnte Darlehenssumme wurde zins- frei, aber mit klarer Rückzahlverpflichtung gegeben, um überhaupt mit diesen Einlagerungsproblemen fertig zu wer- den und die Ware nicht verderben zu lassen.
Ich darf Herrn Stappung antworten, dass die Lärmbekämp- fung auch bei uns als ein sehr bedeutsames Problem erkannt worden ist, entsprechend auch den Entschlüssen und den Beschlüssen von Regierung und Parlament. Dementsprechend werden wir zusammen mit den Kantonen laufend Verbesserungen in der Erfassung solcher Lärmquel- len zu verwirklichen haben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es bei Ihrem Anliegen vor allem um die Erfassung zu grosser Lärmpegel in den einzelnen Unternehmen. Sie können versichert sein, dass wir dem Lärmschutz in den Arbeitsinspektoraten grosses Gewicht beimessen. Wir haben im letzten Jahr betriebsintern 70 bis 80 entspre- chende Zusatzkontrollen durchgeführt. Das Bundesamt für Umweltschutz, mit dem wir eng zusammenarbeiten, ist neben uns selbst via Biga in Arbeitsinspektoraten in ähnli- cher Weise vorstellig geworden. Ich werde dieses Thema weiter behandeln, und Sie, wenn es Sie interessiert, auch direkt informieren.
Ich bedanke mich bei Herrn Jaeger, dass er unseren Bericht für qualitatives Wachstum, dem ich persönlich auch einen sehr hohen Stellenwert beimesse, näher unter die Lupe
Geschäftsbericht des Bundesrates
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genommen und aus seiner auch beruflichen Kenntnis her- aus bezogen auf die eigene Motion, aber auch bezogen auf das «wohin geht die Reise» näher untersucht hat. Nach Ansicht des Bundesrates bietet dieser Bericht eindeutig Denkanstosse. Es stimmt zwar, dass einzelne Aussagen, wie das bei Wissenschaftern gelegentlich der Fall ist, noch etwas allgemein bleiben, aber wir werden aus dem Bericht im politischen Raum nunmehr konkrete Massnahmen, Stossrichtungen, die operationelle Wirkungen haben, zu deduzieren haben.
Sie haben sicher auch bemerkt, dass sich gewisse Vor- schläge ganz konkret an Kantone, ja sogar an Gemeinden richten. Wir werden also um eine entsprechende Verbrei- tung auch dieses Basisberichtes besorgt sein, ein Teil der Anregungen geht direkt an die Sozialpartner. Ich werde in diesem Monat noch unter diesem Aspekt an einem Treffen teilnehmen, um für das Aufleuchten dieser Erkenntnisse zu sorgen. Mit anderen Worten: Ich nehme jetzt in meinem Departement mit meinem Stab und meinen Partnern in den Direktionen eine eigentliche Triage der für den Bund beson- ders bedeutsamen Fragestellung vor. Wir werden dann Massnahmen katalogisieren, damit die wichtigsten operatio- nell genutzt werden können. In der Folge werde ich diese Massnahmenliste mit den einzelnen Aemtern durchexerzie- ren, um zu Erkenntnissen zu gelangen, die in die Bundespo- litik einfliessen. Ich werde dann auch im Bundesrat mit meinen verehrten Kollegen die Frage untersuchen, wie wir bei unserer Art Zusammenspiel interdisziplinär, interdepar- temental vorzugehen haben, um die Umsetzung, die auch Ihnen am Herzen liegt, möglichst unbürokratisch und zeitge- recht verwirklichen zu können. Dabei wird die Generalsekre- tärenkonferenz beigezogen werden. Für die nächsten Regierungsrichtlinien stelle ich mir vor, dass wir mehr auf das Konzept des qualitativen Wachstums eintreten und dar- legen, mit welchen Massnahmen wir zur Tat schreiten. Das als Antwort auf Ihre wichtige Frage. Ich halte also dafür, dass wir sowohl das Frühwarnsystem dringend nötig haben, als auch die Schritte aufzeigen müssen, wie wir diese Grun- dideen bei Bund, Kantonen und Gemeinden umzusetzen haben.
Frau Morf hat sich - ich bedanke mich auch dafür - für die Eureka-Situation interessiert und dazu Fragen gestellt. In erster Linie liegt mir daran, mich zu entschuldigen, dass ich Ihnen diesen versprochenen Bericht noch nicht zugestellt habe. Ich werde dafür sorgen, dass das heute noch ge- schieht.
Die Grundidee, dass hier gleichsam der europäische Genius mitgewichtet und nicht nur kopiert werden soll, was andere aus ihrer eigentlichen Berufung heraus machen - Sie ver- wiesen sehr zutreffend auf die japanische Mentalität -, scheint mir auch für unsere Arbeit bei Eureka wichtig. Wir sind an einer engen Zusammenarbeit zwischen EDA, EDI und meinem Departement nicht nur interessiert, sondern wir vermögen sie nun je länger, je mehr auch in die Tat umzu- setzen, wobei meinem Bundesamt für Konjunkturfragen mit der zentralen Anschlussbasis für die angewandte For- schung - also Dauerkontakt mit der Industrie - eine spe- zielle Stellung beizumessen ist. Da in der BFK-Kommission alle Aemter wie das Bundesamt für Bildung und Forschung, aber auch die Wirtschaft direkt teilnehmen, ergibt sich ein Gesprächsforum, das wir nicht mehr missen möchten. Zum Amt im Hause Egli und auch zum Amt in den Departements- zweigen von Herrn Aubert ist die Querverbindung sicherge- stellt, weil das Bundesamt für Aussenwirtschaft alles, was an Aussenwirtschaft relevant ist, zusammen mit dem Integra- tionsbüro täglich bearbeitet.
Soviel zu dieser rein organisatorischen Seite, die wir zu verfeinern und noch unbürokratischer wirksam zu machen versuchen in direktem Kontakt mit der Wirtschaft.
Wie bei den Forschungsprogrammen können wir tatsäch- lich nach Hannover die erfreuliche Feststellung machen, dass das Interesse der Schweiz wächst. Wir werden am Ende dieses Monats in London den Sekretariatsentscheid gemeinsam mit den anderen Eureka-interessierten Partnern zu fällen haben. Diesbezügliche Vorabklärungen haben
stattgefunden. Ich habe auch persönlich in allen bilateralen Gesprächen dazu Stellung bezogen mit EG-Partnern, und ich darf Ihnen am Beispiel der EG sagen, dass es aufwärts geht. Die Europäische Gemeinschaft hat für Forschung und Entwicklung in den letzten Jahren sehr viel mehr aufgewen- det als noch vor 10 Jahren. Waren es Anno 1974 noch 70 Millionen ECU, so sind es Anno 1984 bereits 660 Millio- nen und 1985 960 Millionen ECU. Schwergewicht: Bereiche Energie 72 Prozent, Umwelt 8 Prozent, Industrie 10 Prozent. Für die Zukunft möchte die EG ihre Gewichte verlagern. Sie plant für das neue Rahmenprogramm bis und mit 1991 eine Verdoppelung der Forschungsausgaben, wobei 60 Prozent in die industrielle Forschung gesteckt werden sollen, in die Ihnen bekannten Programme ESPRIT, RACE, BRITE, Bio- technologie. Für uns stellt sich damit zur Zeit in unserer Regierung die auch von Ihnen angesprochene Frage, wel- che Bereiche diesbezüglich für unser Land und welche Programme aus unserer Sicht speziell von Bedeutung sind. Wir stehen in direktem Kontakt auch mit unserer Wirtschaft und mit unseren Hochschulen, um die potentiellen Interes- sen und die Möglichkeiten der Mitarbeit zu gewichten. Für jedes Programm wird also gefragt: Welches ist der wissen- schaftliche und industrielle Stellenwert? Ferner stellen wir fest: Wo sind Schweizer Forscher dank ihrem eigenen Inter- essenbereich besonders geeignet, einzusteigen? Und wel- ches sind die vitalen Interessen unserer Industrie? Es gelten grundsätzlich bei diesem Wahlprozedere folgende Kriterien: Konzertation. Eine Konzertation, also Mitarbeit von uns im EG-Bereich ohne finanzielle Beiträge der Schweiz, ist in allen Fällen vorzuziehen, wo wir selbst substantielle For- schungsleistungen zu erbringen vermögen. Ich fand in Ihren Ausführungen hier die gleichen Ueberlegungen. Dort, wo wir schon in der Lage sind, jetzt etwas zu erreichen, soll man nicht bei uns weniger tun, um am anderen Ort einzusteigen. Das führt ja nicht zu dem, was wir jeweils mit Synergieeffekt umschreiben. Punktuelle Beteiligung: Eine projektbezogene Beteiligung ist in allen Fällen aus der Sicht der Schweiz einer generellen Beteiligung vorzuziehen, weil sie uns die flexiblere, zielgerichtetere Verwendung der Mittel erlaubt. Mit anderen Worten: Integral werden wir nur in Ausnahme- fällen einsteigen.
Nun zu den einzelnen Bereichen. Energie, thermonukleare Fusion: Eine integrale Zusammenarbeit Schweiz/EG besteht seit 10 Jahren. Wir fahren fort.
Bewirtschaftung radioaktiver Abfallstoffe: Wir kennen seit 1982 eine Zusammenarbeit mit der EG aufgrund entspre- chender Vorarbeiten, die in jenem Jahre abgeschlossen werden konnten.
Nichtnukleare Energie: Da besteht noch keine etablierte Zusammenarbeit.
Roh- und Werkstoffe, Holz als erneuerbarer Rohstoff: Ein entsprechendes Zusammenarbeitsabkommen wurde mit der EG abgeschlossen, ist jetzt aber ausgelaufen. Die Gesprä- che über die Verlängerung laufen. Die Kommission hat gewisse zeitliche Hindernisse zu überwinden, weil sie eine Genehmigung des grösseren eigenen Programmes durch Ihren Rat abwarten will. Aber ich weiss, dass Ihnen die Holzfragen auch speziell am Herzen liegen.
EURA: Dieses EG-Programm über neue Materialien scheint von beträchtlichem Interesse für die Schweiz zu sein. Eine Konzertierung mit dem analogen Forschungsprogramm des Nationalfonds drängt sich auf. Wir haben die Mission in Brüssel diesbezüglich instruiert, um zwischen EG-Kommis- sion und uns diese Fragen zu lösen.
Industrie mit Bezug auf BRITE: Das Programm ist industrie- nah für die Schweiz in der Vorabklärung. Wir werden den Rat auf dem Laufenden halten. Das Programm beinhaltet ein Hauptprogramm «neue Werkstoffe» und ein Nebenpro- gramm «neue Produktionstechnologien», vor allem für die Bekleidungsindustrie.
Biotechnologie: Das ab 1. Januar 1985 für einen Zeitraum von 5 Jahren beschlossene Programm sieht Mittel im Umfang von 55 Millionen ECU vor. Wir sind über eine kon- zertierte Kostenaktion mit einem Teil dieses Programms verbunden.
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N
3 juin 1986
ESPRIT: Anfangs 1984 beschloss der EG-Rat ein umfassen- des Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf dem Gebiet der Informationstechnologien und bewilligte dafür 750 Millionen ECU in einem Zeitraum von 5 Jahren. Für ESPRIT II, das 1987 gestartet werden und finanzielle Mittel in doppelter Höhe aufweisen soll, scheint sich eine Oeff- nung für EFTA-Länder anzubahnen. Wir werden übermor- gen über dieses Problem in Reykjavik an der EFTA-Tagung speziell beraten.
RACE: Es handelt sich um ein EG-Programm auf dem Gebiete der fortgeschrittenen Kommunikationstechnolo- gien. Die erste Phase wurde als Definitionsphase vom Rat am 25. Juli des letzten Jahres bewilligt. Die Hauptphase soll Anno 1987 anfangen. Einzelne Arbeiten sind der CEPT, der Konferenz der Europäischen PTT-Minister, übertragen wor- den. Wir sind dort mit dabei. Die schweizerische Telekom- munikationsindustrie und einzelne Bereiche der ETH sind brennend interessiert an RACE. Wir haben wie für ESPRIT von der EG-Kommission die Zusage, dass man eine Beteili- gung der Schweiz für möglich erachtet. Ab 1987 sollte die Verwirklichung eintreten, so dass wir Ihnen in einem Jahr mehr dazu sagen können.
Ich darf neben diesen Wissensbereichen auch auf die Land- wirtschaft verweisen. Die diesbezügliche Zusammenarbeit wickelt sich mit der EG vor allem über COST-Projekte ab. Es sind wesentliche Umweltschutzbereiche von grösster Wich- tigkeit für uns. Wir werden weiterarbeiten.
Das Gleiche gilt für Gesundheit und Sicherheit. Nach dem, was wir erlebt haben vor vier Wochen, zeigt es sich, dass hier ein besonders wichtiger Bereich für die Zusammenar- beit besteht.
Ich erwähne aus Zeitgründen nur noch mit einem Wort: Das Gleiche geschieht im Bereich der Entwicklungshilfe; das Gleiche geschieht im Bereich der Ausbildung. Mit Blick auf das, was ich zur EG sagte, ergibt sich, dass wir Eureka- bezogen komplementär dazu alles daran setzen, um beim Umstieg in die industrielle Nutzung nunmehr dabei zu sein. Ich werde Ihnen im Brief, den ich Ihnen in Aussicht gestellt habe, auch die jetzt für uns im Hinblick auf die nächste Sitzung in London vorgesehenen Wissensbereiche enume- rieren, wenn Sie es gestatten, damit ich sie hier nicht aufzu- zählen brauche. Das meine Antwort auf die gestellten Fragen.
Ich möchte mich bei der Kommission, präsidiert von Frau Deneys, herzlich bedanken, dass man unserem Departe- ment soviel Zeit gewidmet hat.
Genehmigt - Approuvé
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Dirren, Berichterstatter: Ich gehe nicht auf den schriftlichen Bericht zur Inspektion 1985 näher ein, insbesondere nicht auf die Statistiken des Bundes. Ich orientiere Sie über die Stiftungsaufsicht, über den Vollzug bei der IV und schliess- lich über die Abschreibung der Motionen und Postulate.
Eine bestimmte Stiftung verzeichnete bei einem Kapital von 10 000 Franken ein Einkommen von zirka 5,6 Millionen Fran- ken. Es wurden grosse Honorarforderungen des Stifters gegenüber der Stiftung ausgewiesen. Das EDI hat in diesem Fall eingegriffen. Geistige Nachfolgerinnen dieser Stiftung sind mit einer Aufsichtseingabe an die GPK gelangt, weil sie sich nicht damit abfinden konnten, dass die Stiftung die psychologische Beratung mit anderen Methoden weiterbe- treibt und ihnen den Laufpass gegeben hatte. Zur Zeit sind in dieser Sache zahlreiche Verfahren bei kantonalen und eidgenössischen Instanzen hängig. Nach dem Prinzip der Subsidiarität der parlamentarischen Oberaufsicht gegen- über justizförmigen Verfahren wird das Gesuch bis zum stufengerechten Entscheid sistiert.
Es mag des weitern zwar störend wirken, dass bei Sammlun- gen der Aufwand 80 bis 90 Prozent des Ertrages ausmacht. Auf unsere Nachfrage wurde jedoch bestätigt, dass der Stiftungszweck dadurch nicht verletzt wurde. Die Stiftungs-
aufsicht hat sich aus der Polemik herauszuhalten. Hiezu kommt, dass die Ueberwachung der Sammlungstätigkeit nicht in die Kompetenz des EDI, sondern in jene der Kantone fällt.
Die angesprochenen Vorkommnisse und gewisse Hinweise aus den Medien haben uns bewogen, uns beim Departe- ment beziehungsweise dem zuständigen Zentralsekretariat über die Stiftung und Stiftungsaufsicht zu orientieren. In der Schweiz gibt es rund 24 000 Stiftungen, davon 18 000 für Berufsvorsorge, Pensionskassen usw. mit einem Kapital von über 100 Milliarden Franken. Die übrigen 6000 sind gemein- nützige Stiftungen mit einem Vermögen von schätzungs- weise 4 bis 6 Milliarden Franken. Die Mehrzahl der gemein- nützigen Stiftungen sind Verkörperungen privaten Mäzena- tentums zur Förderung von Wohlfahrt, Kultur, Gesundheit, Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie erbringen eine eindrückliche Leistung im Interesse des Gemeinwohls. Die Stiftungsform erfreut sich einer gewissen Beliebtheit. Es gibt subjektive und objektive Gründe für die Erichtung einer gemeinnützigen Stiftung, so das Bedürfnis des Stifters, sich durch Manifestation des guten Willens zu verewigen, das ausserordentlich liberale Stiftungsrecht des ZGB, das vorab auf Respektierung des Stifterwillens ausgerichtet ist, die wirksame Stiftungsaufsicht im rechtlich eng begrenzten Rahmen ihrer Zuständigkeit, die weitgehende Garantie der Privatsphäre und Privatautonomie der Stiftung und schliess- lich in der Regel auch noch die Steuerbefreiung.
Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist nicht korporativ organi- siert. Sie hat keine Mitglieder wie ein Verein oder Aktionäre oder Genossenschafter als oberstes Kontrollorgan, das garantieren könnte, dass nach dem Tod des Stifters dessen Wille gewahrt bleibt. Daher setzt das ZGB eine Stiftungsauf- sicht ein. Zuständig ist je nach Wirkungsbereich die Gemeinde, der Kanton oder der Bund. Auf Bundesebene werden die gemeinnützigen Stiftungen durch das General- sekretariat EDI, Rechtsabteilung, beaufsichtigt. Die Rechts- abteilung besteht aus vier Juristen und zwei Sekretärinnen. Sie befasst sich neben der Stiftungsaufsicht auch mit über 100 Verwaltungsbeschwerden, mit Rechtsgeschäften des Departementes, Gesetzgebung, Ueberprüfung aller Vorla- gen in rechtlicher Hinsicht, Beratung der Aemter ohne Rechtsdienst und Begutachtung der Geschäfte ausserhalb des Departementes im Mitberichtsverfahren. Der Aufsicht des Generalsekretariates unterstehen heute 1000 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von 1 bis 2 Milliarden Franken. Es gibt jedoch noch weitere Kontrollinstanzen. Stiftungsin- tern gibt die Kontrollstelle beziehungsweise ein Revisor eine gewisse Garantie. Die Kontrollstelle beziehungsweise der Revisor ist häufig ein wichtiger Partner der Stiftungsauf- sicht. Das EDI verlangt jährlich einen entsprechenden Bericht. Rechtlich ist diese Forderung zwar umstritten. Es kam jedoch nie zu einem Entscheid, weil heute gegen 98 Prozent der Stiftungen dem Verlangen der Stiftungsauf- sicht nachkommen. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Stiftungstätigkeit werden aufgrund der Stiftungsauf- sichtsbeschwerde gelöst. Gegen Entscheide der Aufsichts- behörde kann letztinstanzlich die Verwaltungsgerichtsbe- schwerde beim Bundesgericht, der rechtlich obersten Instanz über der Aufsichtsbehörde, erhoben werden. Gewisse Streitigkeiten, namentlich solche zwischen Desti- natären und Stiftungsrat, die nicht liquid sind, sondern einer Auslegung der Stiftungsurkunde bedürfen, gehören vor den Zivilrichter.
Eine Kontrolle wird auch von der Steuerverwaltung ausge- übt, die allerdings von Kanton zu Kanton verschieden ist. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist gemäss Bundesratsbeschluss über die direkte Bundessteuer auskunftspflichtig und wird auch von einigen Kantonen sporadisch oder regelmässig angefragt, ob sich die Steuerbefreiung aufgrund der Tätig- keit der Stiftung weiterhin rechtfertigen lasse.
Die öffentliche Sammlungstätigkeit einer Stiftung steht unter Aufsicht der hierfür zuständigen Kantone. Bei einigen Kantonen und bei gesamtschweizerischen Sammelaktionen ist die Kontrolle zum Teil mangelhaft. Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes hat auf Anregung des
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Departementes des Innern bereits im Jahre 1979 die kanto- nale Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz auf die Wünsch- barkeit eines koordinierten Vorgehens angeregt. Dem EDI ist bis heute aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides lediglich zugestanden worden, den Stiftungen einen miss- bräuchlichen Hinweis auf die Bundesaufsicht im Zusamm- menhang mit öffentlichen Sammlungen zu untersagen.
Die Hauptaufgaben der Stiftungsaufsicht ergeben sich aus den Artikeln 80 bis 89 ZGB. Wichtigste Grundlage ist der Artikel 84 Absatz 2 ZGB, wonach die Aufsichtsbehörde dafür zu sorgen hat, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird. In der Uebernahmeverfügung, die vom EDI erlassen wird, heisst es meistens, der Stiftungsrat sei gehalten, den Tätigkeitsbericht abzugeben, Jahresrech- nung und Vermögensbilanz mit Wertschriftenverzeichnis vorzulegen, die Berichte der Kontrollstelle auszuhändigen und den Vermerk über die Genehmigung des Rechen- schaftsberichtes durch den Stiftungsrat darzulegen. Allfäl- lige Ausführungsreglemente sind der Aufsichtsbehörde vor- zulegen.
In den meisten Fällen gehen die Rechenschaftsberichte pünktlich ein und geben zu keinen Bemerkungen Anlass, was jeweils auf einem kurzen Formular bestätigt wird. Die Stiftungsaufsicht hat darüber zu wachen, dass die Organe einer Stiftung keine Verfügungen treffen, die der Stiftungs- urkunde oder den Reglementen beziehungsweise dem Gesetz widersprechen. Stellt sie eine Rechtsverletzung im hier umschriebenen Sinne fest, so ist sie befugt, den Stif- tungsorganen bindende Weisungen zu erteilen und bei deren Nichtbeachtung Sanktionen zu ergreifen. Bei den relativ seltenen Beanstandungen setzt sich die Aufsichtsbe- hörde mündlich oder schriftlich mit dem Stiftungsrat oder der Kontrollstelle in Verbindung. Zumeist wird die Angele- genheit gütlich geregelt. Aus dem Wesen der Stiftung als autonome Privatinstitution ergibt sich bei der Vollstreckung eines bestimmten Stifterwillens eine recht erhebliche Ein- schränkung der Stiftungsaufsicht.
Die Aufsichtsbehörde ist nicht der Vormundschaftsbehörde gleichgestellt und hat daher bezüglich allfälliger Eingriffe ins Ermessen des Stiftungsrates Zurückhaltung zu üben. Soweit nicht eine klare Verletzung der Stiftungsurkunde, der Reglemente oder gesetzlichen Vorschriften vorliegt, ist sie an Beschlüsse der Stiftungsorgane gebunden. Zwei Bei- spiele: Die Aufsichtsbehörde kann den Beschluss des Stif- tungsrates einer Privatschule, eine Schülerin aus charakter- lichen Gründen auszuschliessen, nicht rückgängig machen, auch wenn ihr der Entscheid nicht gerechtfertigt erscheint. Oder: Die Aufsichtsbehörde kann nicht über umstrittene Ansprüche von Destinatären entscheiden, sondern muss an den Zivilrichter verweisen. Hingegen kann die Aufsichtsbe- hörde die Zustimmung zur Sitzverlegung verweigern, wenn sich der Stiftungsrat damit einer strengen Aufsicht entzie- hen will. Oder: Die Aufsichtsbehörde kann den Stiftungsrat absetzen, wenn er kontinuierlich seine Obliegenheiten krass verletzt.
Weitere, anders gelagerte Beispiele finden Sie auf Seite 47 unseres Geschäftsberichtes.
Eine besondere Zurückhaltung auferlegt sich die Stiftungs- aufsicht zu Lebzeiten des Stifters, solange dieser die Geschäfte führt, da vermutet werden darf, dass er der beste Garant für eine zweckgerechte Auslegung seines Willens ist. Gegen Missbräuche wird jedoch eingeschritten. Die Stif- tungsaufsicht greift nicht in den Aufgabenbereich der Steu- erverwaltung ein. Die Steuerfreiheit kann von letzterer wegen Nichteinreichung der Jahresrechnung widerrufen werden. In Extremfällen kann die Aufsichtsbehörde die Steuerverwaltung einschalten. Soweit generell zu den Stif- tungen und zur Stiftungsaufsicht.
Abschliessend nun einige Sätze zur Aufsicht über den Natio- nalfonds. Bei ihm handelt es sich um eine private Stiftung, deren Mittel jedoch zu 90 Prozent von der öffentlichen Hand stammen. Das Generalsekretariat des EDI übt nur eine for- male Aufsicht aus. Die Kontrolle erfolgt direkt durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Der Nationalfonds verfügt auch über eine eigene Finanzkontrollstelle. Die sachliche
Begutachtung der Projekte erfolgt durch ein Mitglied des Forschungsrates. Für die Ueberwachung der einzelnen Pro- jekte ist der Nationalfonds zuständig. Der Bund hat nur die Grobverteilung der Mittel zu genehmigen. Beschwerden können neuerdings an die erst kürzlich geschaffene Rekurs- kommission des EDI weitergezogen werden.
Und nun zum Vollzug der Invalidenversicherung. Die Ver- waltung erwähnt in ihrem Bericht, dass sie im Bereich der IV Verordnungen und Kreisschreiben geändert hat. Oft ist man der Ansicht - und die Praxis beweist dies vielfach -, dass dadurch der praktische Ablauf erschwert wird. Ein Beispiel sind die ständig ändernden Hilfsmittel und die schleppende Anpassung dieser Listen. Organisatorische Probleme ste- hen auf dem Programm. Vereinfachung muss da gesucht werden, wo die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bericht Lutz hat hiezu wenig beigetragen. Die Verfahrensdauer, die einjährige Wartefrist und die materiellen Anspruchsvoraus- setzungen müssen durch weniger langwierige Abklärungen ersetzt werden.
Die Zunahme der Geschäftslasten: Anfänglich waren es 15 000 Neueingänge, 1984 deren 170 000 - die ständigen Aenderungen und Anpassungen aller Gesetze der Sozialver- sicherungen erschweren die Situation wesentlich. Die Stati- stik über die Geschäftsabwicklung der IV-Kommissionen zeigt zwar einen gewissen Abbau des Pendenzenberges, doch in gewissen Kantonen - und für einmal sind es nicht die Kantone Wallis und Tessin - ist der Pendenzenberg gegenüber dem Vorjahr überdurchschnittlich gestiegen. Ob künftighin den Regionalstellen grössere Kompetenzen und Befugnisse eingeräumt werden sollten, ob Arztberichte generell schleppend eingehen und ob die einfache Verfah- rensdauer tatsächlich nur ein bis zwei Monate geht, wären Stoff genug, um eine vergleichende Inspektion durchzufüh- ren. Angesichts der Tatsache, dass der Ständerat die Vor- lage über die IV-Revision beraten hat, dass dieses Geschäft auch auf unserer Traktandenliste ist und dass des weitern auch das zweite Paket der Aufgabenteilung im Raume steht, verzichten wir auf eine weitere Berichterstattung und warten vorerst diese Beratungen und die· daraus resultierenden Konsequenzen ab.
Zum letzten: Unter dem Titel «Abschreibungen von Motio- nen und Postulaten» wird Ihnen auf Seite 123 das Postulat Columberg, Nummer 83.410, «Denkmalpflege. Ausrichtung der Bundesbeiträge» zur Abschreibung empfohlen, obschon die Verwaltung erwähnt, dass ihr zusätzliche Mit- tel, d. h. zirka 15 Millionen Franken aus den Treibstoffzoller- trägen, zufliessen und es ihr möglich sei, den Ueberhang in den nächsten drei bis vier Jahren abzubauen, so dass bereits das System der Verpflichtungskredite angewandt werde. Verschiedene Umfragen haben gezeigt, dass der Ueberhang weiterhin besteht, weil konstant neue Gesuche eingehen. So wurden beispielsweise in einem Kanton 33 Subventionsgesuche eingereicht, und behandelt wurde eines. 1985 wurden im gleichen Kanton 43 Gesuche einge- reicht und sieben behandelt. Von einer geregelten Abwick- lung des Gesuchswesens kann daher keine Rede sein. Die Ausnahme bietet hier das Amt für Zivilschutz.
Obschon die Bundesämter sehr kooperativ sind, ist es nicht möglich, diesen Ueberhang kurzfristig abzubauen. Das Idealziel wäre eine Parallelbehandlung im Kanton und beim Bund. Die Beiträge für 1986 sind anscheinend bereits ausge- schöpft, so dass erneut eine Prioritätenordnung mit fragli- chen Prinzipien erstellt werden muss. Zudem ist es fraglich, ob für Kredite, die vor Jahren gesprochen wurden und die infolge der verspäteten Zahlungen inzwischen der linearen Kürzung unterliegen, tatsächlich weniger bezahlt werden soll, als zugesagt wurde. Damit dieses Problem auch weiter- hin im Raum bleibt, haben die GPK und ihre Sektion beschlossen, dieses Postulat auch weiterhin aufrecht zu erhalten.
Ich danke dem Departementschef und seinen Mitarbeitern für die offene Auskunft und die bereitwillige Zusammenar- beit.
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N
3 juin 1986
Frau Grendelmeier: Ich äussere mich zu Seite 45, und ich habe eigentlich nur eine Frage an Herrn Bundespräsident Egli. Wir haben damals in der Sondersession am 7. Februar eine Motion lanciert - Sie haben sie entgegengenommen -, wonach bis spätestens Ende 1985 ein Konzept vorgelegt werden sollte, wie die Luftverschmutzung auf den Stand der Jahre 1950 bis 1960 zu reduzieren sei. Dieser Bericht ist bis jetzt nicht vorgelegt worden. Es steht hier zwar, er würde im Laufe des Jahres 1986 dem Parlament vorgelegt. Wir sind jetzt in der Juni-Session und haben noch nichts davon gehört. Warum war es nicht möglich, ihn bis Ende 1985 vorzulegen? Wann dürfen wir mit diesem Konzept rechnen ?
Frau Fankhauser: Die Stiftungsaufsicht nimmt im Geschäftsbericht eine halbe Seite Platz ein. Herr Kommis- sionsberichterstatter Dirren hat etwas mehr über die mate- riellen Auswirkungen von Stiftungen und Stiftungsaufsicht gesprochen. Ich möchte auf einen alten Konflikt hinweisen, der seit 1973 ziemlich heftig schwelt zwischen der Stiftung «Pro Juventute» - und ich muss hier erklären, dass ich Mitarbeiterin dieser Stiftung bin - und dem fahrenden Volk. Die Hauptpunkte des Konfliktes sind einmal die Erwartun- gen des fahrenden Volkes auf eine Entschuldigung durch die Stiftung und durch die Oeffentlichkeit und eine Frage der Aktenbearbeitung. Es geht um Persönlichkeitsrecht und um Persönlichkeitsschutz. Jetzt ist vorgesehen, dass diese Akten, die seit langem bei der Stiftung «Pro Juventute» liegen, an die Kantone verteilt werden. Damit ergibt sich eine Erschwernis für die damaligen und jetzigen Betroffenen, um überhaupt zu ihren Rechten zu kommen.
Wir sollten alle versuchen, etwas zu korrigieren, etwas gut- zumachen und ein Stück dunkle Vergangenheit zu bewälti- gen. Auf meine schriftliche Anfrage von 1984 hat der Bun- desrat unter anderem gesagt, dass die Bearbeitung der Empfehlungen eines Berichtes, der 1983 zur Kenntnis genommen wurde, vorangetrieben werden sollen, um bald Klarheit über die Verwirklichungsmöglichkeiten zu gewin- nen. Wir haben bis heute wenig bis nichts gehört von dieser Verwirklichung auf Bundesebene.
Der «Tages-Anzeiger» von heute will wissen, dass die Akten jetzt versiegelt werden sollen. Kann der Herr Bundespräsi- dent diese Meldung bestätigen, dass tatsächlich die Vor- mundschaftsakten, Handakten und Stiftungsakten, die noch bei der «Pro Juventute» liegen, versiegelt werden? Ist der Bundesrat bereit, sich sofort der ganzen Sache anzuneh- men, damit dieser Konflikt endlich einmal bewältigt wird? Warum ist der Bundesrat in seiner Gesamtheit in dieser Sache so lange inaktiv geblieben? Was will der Bundesrat jetzt vorkehren, damit die damaligen und heutigen Betroffe- nen, d. h. das fahrende Volk, zu ihrem Recht kommen?
Der Kampf der Fahrenden um ihre Akten hat noch ein weiteres Problem an die Oberfläche gezerrt, und zwar, dass die Frage der Familientrennungen aus fürsorglichen Gründen nicht richtig bewältigt wird. Immer noch werden Kinder aus ihren Familien genommen, sozusagen «faute de mieux», weil Innovation im Sozialsektor fehlt.
Die Frage der persönlichen Akten, des Persönlichkeits- rechts, des Persönlichkeitsschutzes, stellt sich auch hier. Aber ich möchte nicht vom Hauptproblem ablenken, dem Problem der Aufsicht und der Verantwortung für eine Stif- tung, die offensichtlich nicht weiter weiss in dieser Frage der Vergangenheitsbewältigung. Ich habe den Eindruck, dass der Bundesrat das fahrende Volk und die Stiftung «Pro Juventute» im Stich gelassen hat. Diese Vergangenheit ist nicht nur die Vergangenheit der Stiftung, das ist auch unsere Vergangenheit. Wir waren mehr oder minder alle daran beteiligt, wenn auch nicht als Person, aber als Gesell- schaft. Ich denke, dass es höchste Zeit ist, dass wir klar Farbe bekennen und dieses Unrecht, das damals geschehen ist, nicht nur über die Stiftung gutzumachen versuchen, sondern auch als Parlament, als Schweizervolk.
Ich hoffe also, dass der Bundesrat unverzüglich diese Akten- frage an die Hand nimmt und hilft, dass die Fahrenden zu ihrem Recht kommen. Es ist auch wichtig, dass diese Stif-
tung «Pro Juventute», die sonst ganz gute Arbeit leistet, zur Ruhe kommt und weiterarbeiten kann.
Maeder-Appenzell: Gestatten Sie mir ebenfalls einige Bemerkungen und einige Fragen zum Thema «Kinder der Landstrasse». In den Jahren 1926 bis 1973 waren in der Schweiz die Fahrenden verfolgt worden. «Pro Juventute» wollte mit dem Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» das «Vagantentum» in der Schweiz ausmerzen, wie es so schön hiess. Unterstützt worden war die Aktion durch Bund, Kan- tone und Gemeinden. Ueber 600 Kinder wurden den Eltern geraubt und in Familien, grösstenteils aber in Heimen und sogar Strafanstalten, untergebracht. Jeder kann selber ermessen, wieviel Leid damit entstanden ist. Dass die Wun- den bis heute nicht vernarbt sind, wissen wir. Bis zum heutigen Tag müssen die betroffenen Jenischen für ihre selbstverständlichen Rechte kämpfen. Von der Stiftung «Pro Juventute» werden die Opfer in einer Art und Weise behan- delt, die unser Missfallen finden muss. Die «Pro Juventute» weigert sich nicht nur, längst fällige, heute kaum mehr mögliche ehrliche Entschuldigungen anzubringen, sie tut auch seit Jahren alles, um den Betroffenen die traurigen Akten vorenthalten zu können. Selber erlauben sich die Verantwortlichen derweil, die Akten einzusehen und auszus- ortieren. Dass sich die Betroffenen die Frage stellen, ob dabei nicht belastende Unterlagen verschwinden, ist mehr als nur verständlich. Ueber die seit einem Jahr andauernden, heftigen öffentlichen Kontroversen brauche ich keine weite- ren Worte zu verlieren. Es ist traurig, dass die Betroffenen, deren Menschenrechte tief verletzt worden sind, auch heute wieder um ihre selbstverständlichen Rechte kämpfen müssen.
Nachdem bereits im Jahre 1983 die Eidgenössische Studien- kommission auf das Problem der Akten «Kinder der Land- strasse» hingewiesen hatte und für die Betroffenen Akten- einsicht und Wiedergutmachung gefordert hatte, frage ich heute den Bundesrat, was in der Zwischenzeit geschehen ist. Warum hat der Bundesrat nicht längst die Initiative für eine umfassende, grosszügige Wiedergutmachung ergrif- fen? Warum ist er insbesondere im Jahre 1985, als die «Pro Juventute» erneut die Würde der Betroffenen missachtete, nicht zugunsten der Jenischen eingeschritten? Man fragt sich, ob der Bundesrat das Ausmass des gegenüber der Minderheit der Fahrenden begangenen historischen Unrechts nicht erkannt hat. Hat der Bundesrat im Wissen um die massgebliche finanzielle Unterstützung der Aktion «Kin- der der Landstrasse» mit Bundesmitteln nicht wenigstens erwogen, sich im Namen des Schweizervolks bei den Betrof- fenen in aller Form zu entschuldigen und moralische sowie materielle Unterstützung für die Wiedergutmachung anzu- bieten?
Müller-Aargau: Im Geschäftsbericht finden wir auf Seite 51 einen einzigen Satz über die Schweizerschulen. Es heisst nämlich, dass ein Vernehmlassungsverfahren für eine neue Gesetzesvorlage im Gange sei.
Vor zirka sechs Jahren hat die Kulturgruppe der Bundesver- sammlung eine Orientierungs- und Informationsveranstal- tung zu diesem Thema abgehalten. Damals liessen wir uns nicht nur informieren, sondern brachten auch konkrete Vor- schläge für die Gesetzesvorlage ein. Folgende Projekte sind von Herrn Müller-Marzohl und mir eingebracht worden:
Jedem Auslandschweizer-Kind, das keine Schweizer- schule besuchen kann, offeriert der Bund die Möglichkeit, sich auf dem Korrespondenzweg auf die eidgenössische Maturität vorzubereiten. Im Rahmen der Leistungen des Bundes für einen Schüler der Schweizerschule sollen die anfallenden Bildungsausgaben - gemeint sind Kurs- und Portokosten - reduziert werden.
Jedem Auslandschweizer-Kind, das keine Schweizer- schule besuchen kann, soll während der obligatorischen Schulzeit ein Schuljahr in der Schweiz angeboten werden. Reise- und Unterhaltskosten sollen reduziert werden, und zwar um den Betrag der Bundesausgaben für neun Jahre Schweizerschule für einen Schüler. Das Ergebnis wäre eine
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Geschäftsbericht des Bundesrates
grössere Bindung an die Heimat, als sie die Schweizer- schule zu vermitteln vermag.
Beide Vorschläge standen im Dienste der Idee der Gleich- stellung aller Auslandschweizer. Sie ergänzen sich gegen- seitig, da nicht alle Schüler eine Mittelschule besuchen werden. Die anwesenden Verantwortlichen aus der Verwal- tung zeigten sich an der Sache sehr interessiert, notierten alles zuhanden der Revision. Im Anschluss daran dankte ich für die gute Aufnahme und erklärte, dass dieser elegante Weg einen parlamentarischen Vorstoss erübrige.
Zufällig gehöre ich der parteiinternen Gruppe an, die diese Vernehmlassung behandeln musste. Von den konkreten Vorschlägen war weder negativ noch positiv im Gesetze- stext oder im Bericht die Rede. Wegen dieses Zufalls konnte ich meine Kritik wieder anbringen, respektive meine Ideen erneut einbringen. Doch blieb dabei ein ungutes Gefühl zurück, so dass ich das Wort verlangt habe. Welche Aufgabe hat eigentlich unser Rat, respektive haben die eidgenössi- schen Räte in der Vorbereitungsphase eines Gesetzes? Sind wir heute so weit, dass der Bundesrat ein möglichst gestalt- loses Werk in die Vernehmlassung schickt, um über die Reaktionen die eigentliche Substanz und im gleichen Arbeitsgang auch gleich die Konkordanz und Akzeptanz einzuholen? Haben wir bald eine reine Vernehmlassungsle- giferierung? Bleibt die Tätigkeit der eidgenössischen Räte auf die kleinen Korrekturen und Nuancenverschiebungen bei der Behandlung der vorfabrizierten farblosen Akkord- anzvorlagen beschränkt? Herr Bundespräsident, Sie wissen genau, wie wenig normalerweise in den Kommissionen und im Plenum noch bewegt werden kann.
Ich war als Mitglied des Büros mit persönlichen Vorstössen sehr zurückhaltend. Ich habe den direkten Weg gewählt, der zwar keine Publizität, aber - wie immer wieder behauptet wird - gleiche Resultate erbringt. Ich muss Sie enttäuschen! Moralisch verpflichtend ist für Bundesrat und Verwaltung ein Vorschlag offenbar erst, wenn er als persönlicher Vor- stoss durch die Mühle des Rates und der Oeffentlichkeit gegangen ist. Sollte anderswo im Departement des Innern eine andere Praxis gepflegt werden, so lasse ich mich vom Herrn Departementsvorsteher, Herrn Bundespräsident Egli, gerne belehren. Es ist nämlich nicht der Einzelfall, es ist die Gesamtentwicklung, die mir echte Sorge bereitet.
M. Rebeaud: La question me paraissant particulièrement grave, je reviens à l'objet évoqué tout à l'heure par Mme Grendelmeier.
Lors de notre session de février, nous nous sommes pro- noncés sur les motions, c'est-à-dire les ordres donnés au Conseil fédéral, qui comportaient un délai à fin 1985 pour établir un rapport sur la manière dont il serait possible de réduire, au niveau des années cinquante ou soixante, la pollution de l'air.
Ce qui subsiste de ces motions dans le présent rapport de gestion est une vague intention générale. Le délai n'est mentionné nulle part. A la page 138, qui contient le réper- toire des motions en attente, il est écrit qu'il sera répondu à cette motion durant le premier semestre 1986. Nous avons déjà un retard de six mois. Or, à la page 45, il est mentionné dans le courant 1986. Il faudrait tout de même que l'on soit d'accord d'une page à l'autre. De plus, il faudrait savoir pourquoi, après avoir accepté de fournir un rapport à fin 1985, le Conseil fédéral repousse les délais de six mois en six mois. On ne sait pas si on peut demander la garantie de l'avoir en 1986 car on ne connaît pas les causes de ce retard. Dès lors, j'ai le sentiment que le Conseil fédéral ou les départements concernés pèchent par souci de perfection- nisme. Si l'on veut disposer d'un rapport absolument exact sur la stratégie à suivre et être certain qu'elle soit applicable, on peut aussi bien attendre vingt ans pour vérifier les effets de la pollution de l'air sur le dépérissement des forêts.
Or, les motions demandaient comment, en l'état actuel de nos connaissances, le Conseil fédéral pense que l'on devrait agir. Si cela n'est pas fait très vite, il ne nous restera plus qu'à constater les dégâts et l'on aura alors la certitude
absolue et scientifique de ce qu'il aurait fallu prévoir vingt ans plus tôt.
Frau Morf: Auf Seite 57 des Geschäftsberichtes steht eine kurze Notiz über das Schloss Prangins im Waadtland. Sie erinnern sich vielleicht an gewisse Befürchtungen in den Kommissionen und hier im Plenum. Es wurde damals von gewissen Kollegen ziemlich drastisch dargestellt, dass das ein viel zu kleines Budget für so ein Schloss sei. Als Berich- terstatterin deutscher Sprache hatte ich damals betont, dass Budgetüberschreitungen zwar möglich wären, aber sicher nie in Grössenordnungen wie etwa bei Tunnel- und Stras- senbauten, obwohl mir ein Landesmuseum in der welschen Schweiz mindestens so sinnvoll vorkomme. Ich hatte ver- sucht, eher zu beruhigen. Es wirkt aber ein bisschen beun- ruhigend, wenn ich die Notiz hier lese, dass bei diesem Landesmuseum sich infolge eines Architektenwechsels Ver- zögerungen abzeichnen und dass auch durch teilweise zeit- raubende Harmonisierungsbestrebungen zwischen den Instanzen der Denkmalpflege und dem Baufachorgan noch- mals Verzögerungen vorkommen könnten. Weil ich dem Landesmuseum in der welschen Schweiz sehr positiv gegenüberstehe, wäre ich Ihnen dankbar, Herr Bundespräsi- dent, wenn Sie mir über die möglichen Auswirkungen dieser Verzögerungen - über deren Ursachen, aber auch über deren mögliche Folgen - Auskunft geben könnten.
Günter: Ich habe drei Fragen, drei Bitten an das Departe- ment des Innern. Die erste betrifft den Sanasilva-Bericht. Herr Bundesrat: Wäre es nicht möglich, in Zukunft dafür zu sorgen, dass wir etwas klarer sehen, welche Folgen sich aus den Sanierungsmassnahmen ergeben, die im Wald getrof- fen werden? Der Sanasilva-Bericht weist darauf hin, dass das Waldsterben nicht abgenommen hat, aber der Bericht ist für den Laien sehr schwer zu interpretieren. Wir wissen nicht, wieviele Bäume gleichzeitig entfernt wurden, denn es ist ja naheliegend, dass der Förster vor allem die toten Bäume entfernt und dass diese anschliessend bei der näch- sten Zählung nicht mehr berücksichtigt werden. Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: In der Politik betreffend die Drogensüchti- gen ist - auch in der GPK - unter anderem die Meinung vertreten worden, es seien vor allem Vollzugsprobleme, die hier herrschen. Wir sind von unserer Fraktion aus nicht dieser Ansicht. Wir glauben, dass vor allem in irgend einer Form eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes unum- gänglich ist, dass man das Problem grundsätzlich diskutie- ren muss, da es vor allem ein generelles gesellschaftliches Problem ist und nicht ein einfaches Vollzugsproblem. Was ist hier geplant?
Zur dritten Frage: Die Geschäftsprüfungskommission hat 1982 Empfehlungen für den biologischen Landbau ange- regt. Das BAG hat ja eine Verordnung in die Vernehmlas- sung gegeben, aber es liegt noch wenig Konkretes vor. Können Sie uns, Herr Bundesrat, mitteilen, wann diese Emp- fehlungen in bezug auf den biologischen Landbau endlich zu erwarten sind?
Allenspach: Vor drei Jahren habe ich in der Geschäftsbe- richtsdebatte auf die Schwierigkeiten im Vollzug der Sozial- versicherung aufmerksam gemacht. Ich sagte damals wört- lich: «Die Situation im Vollzug der Sozialversicherung ist alarmierend.» Ich habe ferner darauf hingewiesen, dass die Zahl der Klein- und Mittelbetriebe, die den gestellten Voll- zugsanforderungen nicht mehr entsprechen können, täglich zunimmt. Wir müssen diesen Vollzugsproblemen volle Auf- merksamkeit schenken, denn ein perfektes System der Sozialversicherung kann nicht funktionieren, wenn es für seine ersten und wichtigsten Träger, die Betriebe, admini- strativ nicht tragbar ist. Ich habe vor drei Jahren auf die sich abzeichnende Krise im Vollzug der Sozialversicherung auf- merksam gemacht und gefragt: «Welche Vorkehren sind vorgesehen, um die Durchführung der Sozialversicherung so zu vereinfachen, dass ihr Vollzug in den Betrieben wieder möglich ist?» Vor drei Jahren haben Sie, Herr Bundespräsi-
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dent Egli, geantwortet, von einer sich abzeichnenden Voll- zugskrise in der Sozialversicherung sei Ihnen nichts bekannt. Inzwischen sind drei Jahre vergangen. Ich könnte das Votum, das ich damals gehalten habe, hier wörtlich wiederholen. Die Probleme sind nämlich nicht einfacher geworden, sondern sie haben sich seither vervielfacht. Ich erinnere an die Einführung des BVG, das heute noch sehr viele Vollzugsfragen offen lässt. Die Klagen der Betriebe über die administrative Belastung nehmen zu. Lesen Sie die Berichte und Voten der Tagungen zum BVG und achten Sie dabei auf die ausgestrahlten Signale. Sie zeigen deutlich, dass die Betriebe diese administrativen Umtriebe kaum mehr verkraften können. Aber nicht nur die Klagen nehmen zu, auch die Unsicherheit ist grösser geworden, teils weil die Vorschriften nicht verstanden werden, teils weil diese Vor- schriften auch keine Antwort geben. Dass die Verwaltung auf Fragen antwortet, sie könne sie nicht beantworten, dar- über müssten gelegentlich die Gerichte entscheiden, ist bedauerlich. Glauben Sie, dass auf diese Weise die herr- schende Unsicherheit behoben wird? Die Kreisschreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung haben ebenfalls nicht zur Vereinfachung beigetragen. Sie werden, wenn sie nicht modifiziert werden, Hunderte von Vorsorgeeinrichtun- gen zwingen, ihre Reglemente ein zweites Mal zu revidieren. Dies alles geschieht unter dem Titel «Vereinfachung der Vollzugsvorschriften der Sozialversicherung».
Ich nehme an, Herr Bundespräsident, dass Ihnen die Pro- bleme inzwischen voll bekannt sind. Deshalb erneuere ich die Frage, ob etwas getan wird, um den Vollzug der Sozial- versicherung in den Betrieben zu erleichtern, ob etwas getan wird, um die administrativen Belastungen der Klein- und Mittelbetriebe abzubauen. Es nützt nichts, schöne Reden über die staatspolitische und die wirtschaftliche Bedeutung der Klein- und Mittelbetriebe zu halten, dann aber im Vollzug der Vorschriften und der administrativen Belastungen diesen Klein- und Mittelbetrieben besondere Lasten und besonders hart treffende Bedingungen aufzuer- legen. Vor drei Jahren haben Sie auf eine Anfrage verspro- chen, Sie kämen auf diese Fragen zurück. Der Geschäftsbe- richt sagt aber nichts darüber aus, wie die Schwierigkeiten in der Sozialversicherung behoben werden könnten und wann die Verwaltung auf diese Fragen zurückzukommen gedenkt. Ich möchte deshalb diese Frage wiederholen: Was wird getan, und in welcher Weise gedenken Sie die admini- strativen Vorschriften für die Klein- und Mittelbetriebe zu erleichtern? Der reibungslose Vollzug der Sozialversiche rung ist nicht gesichert, die Klein- und Mittelbetriebe sind überfordert. Wenn die administrativen Vorschriften nicht vereinfacht werden, wird unser System der sozialen Sicher- heit geschwächt und, wie ich meine, auch brüchig.
Frau Weber Monika: Ich möchte dort weiterfahren, wo Herr Allenspach aufgehört hat. Auch ich möchte etwas zum BVG oder zu seiner sogenannten Vollzugskrise sagen. Die Situa- tion ist nicht nur für die Arbeitgeber nicht ganz befriedigend, sie ist auch für die Arbeitnehmer zum Teil völlig unbefriedi- gend. Es ergeben sich nicht nur administrative Schwierig- keiten, sondern der Arbeitnehmer muss heute in bezug auf das BVG mit grossen Unsicherheiten leben. Ich bin der Meinung, dass den Arbeitnehmern diese Unsicherheit durch einen klaren Vollzug so bald wie möglich genommen wer- den sollte. Ich möchte weiter zur AHV sagen: Unsere Frak- tion hat seinerzeit ein Gutachten erstellen lassen und in einer Interpellation Fragen zur längerfristigen Zukunft der AHV gestellt. Der Bundesrat hat letztes Jahr ein sogenanntes Gegengutachten erstellen lassen, und vier Professoren aus Zürich, zwei von der ETH und zwei von der Universität haben die Fragen des Bundesrates beantwortet. Das Gutachten enthält einige Modelle, und unter anderem ist errechnet worden, dass im Jahre 2005 - das ist gerade dann, wenn ich pensioniert werde - mit der AHV Schluss ist. Ich möchte für meine Generation hier doch die Frage stellen: Wie sieht der Bundesrat nun die längerfristige Entwicklung? Hat er aus diesem Bericht gewisse Konsequenzen gezogen? Macht sich das Bundesamt für Sozialversicherung Gedanken über
die Zukunft unserer AHV? Ist man da kreativ am Werk, oder wie steht es da?
Eine weitere Bemerkung zu Seite 130: Hier werden die Postulate aufgeführt, die abgeschrieben werden sollen. Wir widersetzen uns der Abschreibung des Postulates 79.353. Unser früherer Fraktionskollege Schär hat ein Postulat ein- gereicht und verlangt, dass für die Tabakwerbung gesetzli- che Grundlagen geschaffen werden. In der Begründung des Bundesrates heisst es einfach: «Bis heute war es nicht möglich, die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Einschränkung der Tabakwerbung im Sinne des Postulates zu schaffen.» Wir finden, diese Antwort ist ein bisschen zu einfach. Verhindert die Tabaklobby, dass wir zu mehr Sub- stantiellem kommen ? Wir widersetzen uns auf jeden Fall der Abschreibung dieses Postulates.
Chopard: Ich spreche zum Abschnitt «Bundesamt für Umweltschutz», Seite 85, erstens zur Gesetzgebung, zwei- tens zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Bundesrat hat das Umweltschutzgesetz auf den 1. Januar 1985 ohne Einschränkung in Kraft gesetzt, und damit ist auch Artikel 9 über die Umweltverträglichkeitsprü- fung rechtswirksam geworden. Im Sommer 1984 haben die «Acqua viva», der Schweizerische Bund für Naturschutz und vier weitere Naturschutz- und Fischereiorganisationen Ein- sprachen gegen das zweite Projekt des EW Wynau einge- reicht. Die Einsprecher forderten eine formelle Umweltver- träglichkeitsprüfung im Sinne von Artikel 9 des Umwelt- schutzgesetzes vom 7. Oktober 1983. Die bernische Regie- rung hat das Begehren abgewiesen. Sie stützte sich dabei auf einen Beschluss des Bundesrates, der es am 14. August 1985 abgelehnt hatte, die Neuanlage Wynau als umweltver- träglichkeitsprüfungspflichtig zu Beschwerdeberechtigung des Schweizerischen Bundes für erklären die Naturschutz und der «Acqua viva» formell anzuerkennen. Weiter wurde argumentiert, die zugehörige Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe noch nicht. Ich frage den Bundesrat: Ist es aus rechtsstaatlicher Sicht nicht unverständlich, dass sich die Landesregierung von der Anwendung eines vorbehaltlos in Kraft gesetzten Erlasses mit dem Hinweis dispensiert, die zugehörige Verordnung liege noch nicht vor? Das Argument vermag umso weniger zu überzeugen, als der Bundesrat die Einleitung des Ver- nehmlassungsverfahrens, das für Anfang 1985 vorgesehen war, mit Verspätung durchgeführt hat. Heute schreibt der Bundesrat im Rechenschaftsbericht: «Die Arbeiten an einer Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung wur- den weitgehend abgeschlossen.»
Ich möchte deshalb den Bundesrat um eine verbindliche Stellungnahme zur tatsächlichen Gültigkeit des Umwelt- schutzgesetzes bitten, das am 1. Januar 1985 ohne Ein- schränkung in Kraft gesetzt worden ist. Ich danke Ihnen, Herr Bundespräsident, für eine ausführliche Antwort.
Zwygart: Ich spreche zum quantitativen Gewässerschutz auf den Seiten 92/93 des Geschäftsberichtes. Dort finden wir sechs Zeilen:
eine Feststellung: «Die Beurteilung neuer Vorhaben zur Nutzung der Wasserkraft zeigte deutlich, dass eine baldige gesetzliche Regelung notwendig ist.»
einen Doppelsatz mit einer wenig aussagekräftigen Einer- seits- und Anderseitsformulierung.
In unserem Parlament wurde dazu ein Vorstoss Loretan in dieser Sache überwiesen. Weiter ist bekanntlich eine Volks- initiative hängig zur Rettung unserer Gewässer. Hier soll dem Vorstoss Loretan offenbar - ich schliesse das aus dem ersten zitierten Satz - mit gesetzlichen Regelungen gewis- sermassen ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Es ist erfreulich und begrüssenswert, dass etwas in Bewegung ist im Bereich des quantitativen Gewässerschut- zes. Dies dürfte umso mehr einer dringenden Notwendigkeit entsprechen, als der Druck auf weitere Nutzung der Wasser- kraft angesichts des grossen Fragezeichens gegenüber dem Atomstrom zunehmen wird. Mit indirekten Erklärungen ist allerdings noch nichts getan. Ich vermisse im Geschäftsbe-
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richt Angaben über den Stand der Arbeiten zum Vorstoss Loretan und auch über die durch die Volksinitiative ausgelo- sten Arbeiten. Ich möchte den Bundesrat bitten, uns dazu Erklärungen abzugeben.
Weder-Basel: Ich rede zum Schutz des Bodens auf Seite 93 des Geschäftsberichtes. Der landwirtschaftliche Boden wird durch tückische Gifte wie Cadmium, Quecksilber und andere Schwermetalle, zum Teil auch durch den Klär- schlamm, durch Streusalz, Kerosen, Pflanzenschutz- und Düngemittel langfristig immer mehr verseucht. Diese Entwicklung wird verstärkt durch den sauren Regen, der nicht nur den Wald, sondern auch die lebenswichtige Humusschicht laufend schädigt. Luft und Wasser können gereinigt werden, nicht aber ein zum Teil durch Schwerme- tallrückstände durchsetzter Boden. Dieser ist nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse irrepa- rabel verseucht. Besorgte Wissenschafter fürchten denn auch, dass nach dem Waldsterben die nächste ökologische Katastrophe, das Bodensterben, vorprogrammiert sei.
Ich bitte den Bundesrat, dieser Frage höchste Aufmerksam- keit zu schenken und bitte ihn, raschestens alle notwendi- gen Abhilfemassnahmen einzuleiten, um den dauernden Schutz des Bodens zu sichern. Ich bitte also, nicht länger zuzuwarten, denn die Situation verschlechtert sich von Tag zu Tag und die Behebung der Schäden wird ständig teurer und schwieriger. Ich vermute, dass ein «laissez faire» durch den Bund, das heisst ein «laissez faire» der Kantone und Gemeinden, zu grossen Katastrophen führen könnte. Ich fordere den Bundesrat daher nochmals auf zu einem direk- ten und dezidierten Engagement.
Mühlemann: Ich beziehe mich auf Seite 101 des Geschäfts- berichtes, Maturitätswesen. Der Bundesrat hat gestern die Partialrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung ver- abschiedet. Wir können dem Geschäftsbericht entnehmen, dass im Vorfeld dieser Revision die Meinungen offenbar weit auseinander gingen in bezug auf Einbau neuer Fächer, im besondern in bezug auf stärkere Berücksichtigung der Informatik. Wir müssen heute leider feststellen, dass der Bundesrat im Bereiche des Einbaues der Informatik in den Unterricht unserer Maturitätsschulen eher eine minimalisti- sche Lösung gewählt hat. Wir haben in diesem Saal wieder- holt darauf hingewiesen, dass im Bereiche der Informatik ein deutliches Ausbildungsdefizit besteht. Im besondern sind unsere Eidgenössischen Technischen Hochschulen, aber auch unsere Universitäten zu stark belastet mit Studen- ten, die noch auf der Lernstufe in den Bereich des Compu- ters eintreten. Man kann heute in 15 Stunden die elementa- ren Kenntnisse erwerben, und dies sollte im Bereich der Mittelschule eigentlich möglich sein. Aber dazu bedarf es eines sanften Druckes. Die neue Regelung sieht offenbar vor, dass Informatik kein Maturitätspflichtfach beim Typus C ist, sondern dort anstelle von darstellender Geometrie berücksichtigt werden kann.
Es ist wohl im Zweckartikel vorgesehen, dass Informatikun- terricht gegeben werden sollte, aber diese Kann-Formulie- rung ist natürlich ungenügend. Ich möchte deshalb den Bundespräsidenten fragen: Was hat den Bundesrat bewo- gen, diese minimalistische Lösung zu wählen?
Meine zweite Frage: Sieht Herr Bundespräsident Egli eine Chance, dass durch eine Totalrevision der Maturitätsaner- kennungsverordnung hier die Lücke geschlossen wird? In welchem Zeitraum sieht er die Möglichkeit, dass diese Total- revision uns tatsächlich helfen wird, im Bereiche der moder- nen Technologie weiter zu kommen?
Bundespräsident Egli: Darf ich vorerst Herrn Dirren danken für seine anerkennenden Worte. Ich werde sie gerne weiter- leiten an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Depar- tement.
Sie haben nur eine Frage aufgeworfen, zu welcher ich noch Stellung zu nehmen habe, nämlich die Aufrechterhaltung des Postulats Columberg: Wir opponieren der Aufrechter-
haltung nicht, aber wir müssen das Parlament trotzdem daran erinnern, dass unser Departement - und zwar schon unter meinem Vorgänger - gezwungen war, eine Prioritäte- nordnung einzuführen für die Subventionen im Bereiche des Denkmalschutzes, denn die von Ihnen bewilligten Beträge reichen nicht aus, um alle Gesuche, die bei uns eingehen, befriedigen zu können. Das hat zur Folge, dass gelegentlich gutgesprochene Beiträge erst nach 1, 2 oder mehr Jahren tatsächlich auch ausbezahlt werden können. Wir hoffen, dass mit den neuen Mitteln, die uns vom Treib- stoffzoll zukommen, in dieser Hinsicht eine Verbesserung vorgenommen werden kann. Man wird aber auch in Zukunft damit rechnen müssen, dass mit der Zuerkennung des Sub- ventionsbetrages dieser nicht auch gleichzeitig ausbezahlt werden kann.
Frau Grendelmeier und Monsieur Rebeaud haben sich nach dem Schicksal des Luftreinhaltekonzepts erkundigt. Ich erkläre mich schuldig, dass dieser Bericht später kommt, als wir damals vorgesehen haben. Aber ich darf Ihnen versi- chern, dass man eifrig daran arbeitet und gearbeitet hat. Es wird noch eine Schlussitzung stattfinden. Im Juni. oder Juli dieses Jahres soll dieses Luftreinhaltekonzept beendigt sein, so dass wir es Ihnen für die Herbstsession vorlegen können.
Frau Fankhauser, Sie haben ein betrübliches Kapitel aus der Tätigkeit der Pro Juventute angeschnitten. Es stimmt, dass in der Zeit von 1927 bis 1973 eine Aktion - sogar mit Unterstützung von Bundesgeldern - gestartet, Kinder der Fahrenden aus ihren Familien entfernt und in sogenannte Betreuungsfamilien eingegliedert wurden. Aber ich darf gleichzeitig auch betonen, dass seit 1973 nach unserem Wissen keine solchen Fälle mehr eingetreten sind. Die Pro Juventute hat damals im Auftrag oder nach Wunsch der Kantone gehandelt. Auch heute sind es die Kantone, die darnach verlangen, dass ihnen die entsprechenden Akten ausgehändigt werden sollten. Ich kann Ihnen sagen, dass seit letzten Freitag, 30. Mai, bei uns eine Stiftungsbe- schwerde anhängig ist. Noch am gleichen Tag haben wir dafür gesorgt, dass die einschlägigen Akten unter Ver- schluss gesetzt wurden: Wir haben eine vorsorgliche Verfü- gung an die Pro Juventute erlassen, wonach diese Akten unter Verschluss gelegt werden müssen und die Schlüssel bei einer neutralen Stelle zu hinterlegen sind. Pro Juventute gibt ohne weiteres zu, dass hier ein betrübliches Kapitel geschrieben worden ist. Wir werden dank dieser Stiftungs- beschwerde die Sache wieder irgendwie einzulenken versu- chen. Die Pro Juventute hat öffentlich ihrem Bedauern dar- über Ausdruck zu gegeben, dass diese Aktion unter ihrer Aegide durchgeführt worden ist. Was den Bund anbelangt, gebe auch ich meinem Bedauern Ausdruck, dass Bundes- hilfe hiezu geleistet wurde. Ich scheue mich sogar nicht, mich in der Oeffentlichkeit dafür zu entschuldigen, dass dies vor mehr als zehn Jahren passieren konnte.
Damit habe ich auch die Frage von Herrn Maeder beantwor- tet. Ich möchte aber nochmals betonen, dass unseres Wis- sens seit 1973 keine solchen Fälle mehr vorgekommen sind. Herr Müller, Sie erkundigen sich nach den Schweizer Aus- landschulen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Botschaft in Auftrag gegeben ist. Wir sind dabei, diese auszuarbeiten. Im wesentlichen werden folgende Neuerungen vorgesehen: Erstens werden weniger strengere Anforderungen an die Auslandschulen gestellt. Bisher mussten mindestens 30 Prozent der Schüler Schweizer sein, damit die Schule der Subvention teilhaftig werden konnte. Diese Bedingung wer- den wir etwas lockern.
Zweitens soll es auch vermehrt möglich sein, künftig Lehrer zu unterstützen, welche nicht an Schweizerschulen, son- dern an anderen privaten Schulen - hauptsächlich deut- schen, französischen oder anderen europäischen Schulen - unterrichten, sofern sie Schweizer Schüler unterrichten.
Drittens möchten wir Beiträge leisten an Kurse in Heimat- kunde und schweizerischen Landessprachen für Schüler, die nicht das Glück haben, an einem Ort zu wohnen, in dem es eine Schweizerschule gibt.
Schliesslich soll die Bindung der Patronatskantone zu den
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Auslandschulen enger gestaltet werden. Die Meinungen gehen etwas auseinander, Herr Müller, wenn Sie das Postu- lat stellen, dass die parlamentarischen Kommissionen schon im Stadium der Gesetzesvorbereitung zum Zuge kommen sollten. Ich glaube nicht, dass dies der Auffassung des Gesetzgebers entspricht. Die Regierung soll für die Vorbe- reitung der Gesetze und die Legislative für ihre Beratung besorgt sein. Ich bestreite, dass die Legislative nur noch kleine Nuancen an den jeweiligen Entwürfen anbringen kann. Vielmehr hat die Legislative volle Freiheit: Sie kann die Entwürfe zur Verbesserung zurückweisen, sie kann Nichteintreten beschliessen und sie kann materielle Aende- rungen anbringen. Dass wir jedoch dazu übergehen sollten, im Vorbereitungsverfahren der Gesetzgebung auch noch die parlamentarischen Kommissionen einzubeziehen, dage- gen möchte ich mich entschieden aussprechen.
Frau Morf, Sie haben sich nach der Zweigstelle des Landes- museums in Prangins gefragt. Ich kann kurz folgendes erwähnen: Es kam im Verlauf der Tätigkeit und im Verlauf der Bauvorbereitung zu Missstimmigkeiten mit dem baulei- tenden Architekten. Dieser hat sich als guter Denkmalpfle- ger, als Kenner der Denkmalpflege ausgewiesen, aber leider verfügte er nicht über die nötigen Voraussetzungen, um ein Bauprojekt leiten und ausführen zu können. Man musste für die Ausführungsphase - also für die Bauaufsicht - einen neuen Architekten beiziehen. Das hat einige Verzögerungen gegeben. Zurzeit finden immer noch Verhandlungen mit dem bisherigen Architekten statt, wie und unter welchen Bedingungen der ursprüngliche Auftrag abgeändert werden kann. Es trifft zu, dass es dadurch zu einer Verzögerung in der Bauausführung gekommen ist, aber so weit wir es heute überblicken können, dürfen wir Ihnen zusichern, dass es keine Budgetüberschreitung geben sollte.
Herr Günter, erstens: Wir nehmen davon Kenntnis, dass Sie künftig über die Sanasilva-Berichte mehr erfahren möchten; wir wollen diesem Begehren Aufmerksamkeit schenken.
Zweitens: Bei den Suchtproblemen wissen Sie, dass wir uns bisher darauf beschränkt haben, Bericht zu erstatten. Eine generelle Revision des Betäubungsmittelgesetzes ist vorläu- fig nicht vorgesehen; hingegen soll eine Ausweitung dieses Gesetzes auf die Psychopharmaka stattfinden.
Drittens: Wir hatten die Absicht, über den biologischen Landbau Bestimmungen zu erlassen. Es hat sich aber gezeigt, dass eine Kontrolle völlig unmöglich ist; denn auf dem Markt kann alles als biologisch und besonders gepflegt behandelt angeboten werden. Eine Kontrolle, ob dies über- haupt zutrifft, ist nicht möglich - insbesondere wenn es sich um Produkte handelt, die aus dem Ausland eingeführt wor- den sind.
Herr Allenspach, Sie haben sich ganz allgemein nach den Vollzugsproblemen im Sozialversicherungswesen erkun- digt. Ich gebe Ihnen ohne weiteres zu - vielleicht im Gegen- satz zu meiner Auskunft vor drei Jahren, die Sie angeführt haben -, dass heute das Vollzugswesen Schwierigkeiten bietet, insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe. Diese verfügen nicht über die Fachleute, um die Gesetze anwenden zu können. Immerhin sind wir bemüht, im einzel- nen Vereinfachungen einzuführen. Ich darf darauf hinwei- sen, dass ein allgemeines Gesetz über die Sozialversiche rung vorbereitet wird, welches - wenigstens in einem einlei- tenden Teil - die gesamten Sozialversicherungen zusam- menfasst. Was die IV anbelangt, haben wir im heute in Beratung stehenden Entwurf bereits vorgesehen, dass etwelche Erleichterungen bei der Zusprache von Subven- tionsbeiträgen beabsichtigt sind. Im übrigen ist vorgesehen, im zweiten Aufgabenteilungspaket die Invalidenversiche- rung, d. h. die Organisation neu zu regeln.
Beim BVG, das Sie besonders angesprochen haben, sind tatsächlich Schwierigkeiten entstanden. Es sind bisher rund ein Dutzend Verordnungen erlassen worden; aber das BVG verweist an so vielen Stellen auf das Verordnungsrecht, dass noch etwa ein weiteres Dutzend von Verordnungen erlassen werden müssen. Leider sind wir gezwungen, schrittweise vorzugehen, weil die Dringlichkeit der einzelnen Materien nicht gleich ist. Aber wir haben vorgesehen, nach Erlass all
dieser Verordnungen diese in einem einzigen Verordnungs- erlass zusammenzufassen.
Frau Weber, Sie haben über den Bericht zur AHV gespro- chen. Es trifft zu, dass Ihre Fraktion seinerzeit im Zusam- menhang mit einem vom Bundesamt erstellten Bericht eine Begutachtung durch aussenstehende Experten verlangt hat; es sind diverse Fragen gestellt worden. Das Gutachten ist inzwischen dem Parlament zugestellt worden. Das Parla- ment hat zu entscheiden, wie dieser Bericht parlamentarisch weiterverwertet werden soll. Ich glaube, wir sind unserer Verpflichtung nachgekommen.
Sie haben sich auch nach den Arbeiten zur AHV-Struktur erkundigt. Der Bericht, den ich soeben erwähnt habe, führt aus, dass in den neunziger Jahren ein Eingriff in die Struktur der AHV vorgenommen werden muss, und zwar mit Rück- sicht auf die sich verändernde demographische Entwick- lung. Das Bundesamt arbeitet bereits an dieser Frage. Wir sehen vor, dass Ende achtziger, anfangs neunziger Jahre dem Parlament dazu eine Botschaft vorgelegt wird.
Was das Postulat 79.353 zur Tabakwerbung betrifft, oppo- niere ich einer Beibehaltung dieses Postulates nicht.
Herr Chopard, Sie haben sich nach den Ausführungsbestim- mungen zum Umweltschutzgesetz erkundigt. Ich kann Ihnen zusammenfassend folgendes sagen: Es sind fünf Ver- ordnungen teilweise in Vorbereitung und teilweise bereits in Kraft, ich zähle sie kurz auf:
Die Luftreinhalteverordnung, welche die Hauptmaterie regelt, ist am 1. März 1986 in Kraft getreten.
Die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe und die Verordnung über Schadstoffe im Boden werden vom Bun- desrat anlässlich seiner nächsten Sitzung behandelt. Und wenn sie verabschiedet werden können, sollen sie auf 1. September 1986 in Kraft gesetzt werden können.
Die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen: Hier läuft das kleine Mitberichtsverfahren noch bis Ende Juni 1986. Es ist vorgesehen, dass diese Verordnung Ende 1987 in Kraft gesetzt werden kann.
Die Lärmschutz-Verordnung: Auch hier läuft das Mitbe- richtsverfahren noch bis Ende 1986. Wir nehmen auch hier an, dass diese Ende 1986 anfangs 1987 in Kraft treten kann. 5. Schliesslich die letzte Verordnung, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Hier läuft zur Zeit die Vernehmlassung seit dem 16. Mai bis Ende September 1986. Die Inkraftsetzung hängt noch von den Antworten im Ver- nehmlassungsverfahren ab. Ich kann das noch nicht genau bestimmen, aber wir nehmen doch an, dass im Verlaufe des nächsten Jahres auch diese letzte Verordnung in Kraft treten kann.
Herr Zwygart, Sie haben sich nach dem quantitativen Gewässerschutz erkundigt. Sie wissen, dass dieses Thema Gegenstand der momentanen Revision des Gewässer- schutzgesetzes ist. Hier ist die Botschaft in Vorbereitung. Die Vernehmlassungsfrist ist schon seit einiger Zeit abge- laufen.
Ich darf aber noch daran erinnern, dass der Bundesrat kürzlich einen Beschluss gefasst hat, wonach für die Uebergangszeit bis zum Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes Konzessionen nur noch unter der Bedingung der Einhaltung der künftigen Gesetzgebung erteilt werden sollen.
Herr Weder, Sie haben mit Recht auf die Vordringlichkeit des Bodenschutzes hingewiesen. Ich darf Sie - wie schon bereits Herrn Chopard - darauf hinweisen, dass die Verord- nung über Schadstoffe im Boden vermutlich am 1. Septem- ber 1986 in Kraft treten dürfte.
Herr Mühlemann, Sie erkundigen sich nach der Informatik in den Schulprogrammen der Mittelschulen. Ich muss voraus- schicken, dass die Schulprogramme der Mittelschulen nicht in die Hoheit des Bundes fallen, sondern in die Hoheit der Kantone. Wir haben lediglich die Maturität für die Medizinal- berufe zu überwachen; nur über dieses Instrument können wir die Bildung an den Mittelschulen kontrollieren. Es trifft zu, dass die Informatik einstweilen nach der neu revidierten Maturitätanerkennungs-Verordnung nur als Wahlfach vor- gesehen ist. Es trifft auch zu, dass eine Totalrevision der Maturitäts-Verordnung vorgesehen ist. Ich möchte mich hier
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Geschäftsbericht des Bundesrates
aber nicht in Prophezeiungen ergehen, bis wann diese in Kraft treten kann, um nicht später einmal mir daraus Vor- würfe zuzuziehen.
Genehmigt - Approuvé
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
M. Houmard, rapporteur: Le président de la Commission de gestion a évoqué les questions posées par le rapport de la Chancellerie fédérale traitant de l'état d'avancement de la réalisation des Grandes lignes de la politique gouvernemen- tale, je n'y reviendrai donc pas, sinon pour signaler que la section a été chargée de dénoncer en temps utile les retards apportés à des engagements pris par le Conseil fédéral.
La commission s'est penchée sur l'état d'avancement des travaux concernant le traitement de textes et de données, et ceci au sein de la Chancellerie et de l'ensemble de l'adminis- tration fédérale. Comme vous vous en souvenez, des criti- ques avaient été formulées sur la manière dont l'informati- que avait été introduite dans l'ensemble de l'administration fédérale. Ces critiques étaient justifiées; toutefois on cons- tate aujourd'hui une véritable recherche de coordination. ble harmonieux et efficace existe. Parmi les obstacles ren- contrés pour l'introduction de l'informatique dans l'adminis- tration fédérale, nous devons mentionner, d'une part le manque d'attribution de compétence à un organe spécialisé et, d'autre part, l'autonomie des secrétariats généraux de chaque département.
Selon l'article 5 de la loi fédérale créant l'Office fédéral de l'organisation, il lui incombe de promouvoir, de coordonner, de surveiller les activités en matière d'informatique et d'en assurer la planification générale. L'OFO a une tâche de coordination sur le plan technique - appareils adaptés aux besoins. En revanche, il ne peut imposer certaines pratiques aux départements. La section est toutefois d'avis que la volonté d'autonomie des départements, aussi compréhensi- ble soit-elle, a ses limites. Elle ne doit pas entraver la coordination et neutraliser l'effort de recherche d'efficacité lorsqu'il s'agit d'introduire un système aussi élaboré que le traitement électronique des textes.
La Commission de gestion a pris connaissance avec satis- faction de deux événements qui devraient enfin permettre la coordination désirée. Il s'agit d'une part de l'entrée en fonctions au 1er janvier 1986 de M. Koch en tant que chef de l'informatique, c'est-à-dire chef de la centrale ABIM. Son cahier des charges doit lui permettre de remplir son rôle de coordinateur entre la Chancellerie et les Services du Parle- ment mais aussi dans le cadre de l'Administration fédérale en général. D'autre part, la Chancellerie a créé un groupe interdépartemental de coordination en matière d'informati- que. Ce groupe dénommé GICI, présidé par M. Couchepin, Vice-chancelier, est formé par la Conférence des secrétaires généraux. Il se préoccupe de définir une politique générale, de fixer les priorités en cas de conflit et de préparer les décisions qui s'imposent en matière de budget annuel sur l'informatique. Le groupe de travail ne fait pas double emploi avec l'Office fédéral de l'organisation. En effet, le GICI prépare une conception générale de sa politique qu'il soumet à la Conférence des secrétaires généraux, alors que l'OFO et l'OFIM remplissent une tâche de coordination tech- nique au niveau des installations. Le GICI a examiné jus- qu'ici des budgets d'informatique, il a défini une procédure pour les établir, il a été consulté sur l'avenir du centre de calcul de l'administration civile, il s'est occupé du réseau d'interconnections LAN, qui est une étude visant à aména- ger un réseau local pour le Palais fédéral et les bâtiments des alentours. Il s'est en outre occupé des rapports entre les administrations cantonales et fédérale en matière d'informa- tique. Ce groupe a en outre demandé à l'OFO de créer un pool de spécialistes aptes à venir en aide spontanément aux offices de départements désireux d'introduire l'informati- que. Il a également prévu d'élaborer un projet de directives
en informatique, utilisables par les offices et les départe- ments.
La Commission de gestion soutient ces postulats et émet le voeu que le Conseil fédéral crée, le cas échéant, les bases formelles de l'organe instauré de toutes pièces par la Chan- cellerie fédérale et le Secrétariat général. Elle demande également que l'on voue un soin particulier à la compatibi- lité des différents systèmes avant chaque achat d'ordinateur et elle a chargé la section concernée de suivre l'évolution de cette coordination ainsi que l'évolution de la protection des données et de faire rapport en temps utile. Même s'il est prévu que des banques de données ABIM soient double- ment protégées contre les questions justifiées qui leur sera- ient posées, il est toutefois patent que la protection des données deviendra toujours plus complexe. Compte tenu du rassemblement des données à l'Assemblée fédérale et à la Chancellerie, on assistera à une augmentation des besoins de l'accès à ces banques. La gestion des données ne sera donc pas seulement technique mais aussi politique. II s'agira en effet de fixer qui a accès à des données détermi- nées.
La recherche connue sous le nom EUROTRA suit son cours. La Suisse tient à y adhérer, elle est en passe de négocia- tions. Suite à l'entrée de l'Espagne et du Portugal au sein de
Tout n'est pas parfait mais la volonté de réaliser un ensem- · la CEE, le projet a subi un léger retard, mais on nous promet un accord pour cet automne. Un groupe de spécialistes dénommé SUISSTRA représente la Suisse au sein de cet organisme. La machine à traduire prévue par ce projet sera utilisée pour dégrossir le travail de traduction. La CEE a élaboré à cet effet une banque de données européennes de terminologie dénommée EURODICAUTOM, qui est appelée à alimenter la machine à traduire. La Suisse aimerait s'asso- cier également à ce projet. La difficulté d'unifier la termino- logie entre pays complique le problème; toutefois, la coll- aboration envisagée avec le dictionnaire automatique eur- opéen permettra à l'administration fédérale d'être plus rapi- dement opérationnelle, même si elle doit par la suite consti- tuer sa propre terminologie.
La conclusion de la commission reflète sa satisfaction de l'effort réalisé ces derniers mois. Elle constate que le con- cept global dénommé CUNIDAS est en voie de réalisation, que ce système permettra le transfert de l'informatique entre la Chancellerie et les Services du Parlement, des offices de documentation et de la bibliothèque. Le système permettra donc de traiter une intervention de bout en bout par le procédé électronique. Le texte traité électroniquement sera transmis à la Chancellerie puis aux différents départements pour examen et prise de position, et enfin renvoyé au Parle- ment après le passage au Conseil fédéral. Le nouveau système de traitement des textes devra permettre de réduire le travail des dactylos puisque les nouveaux supports magnétiques pourront être utilisés directement par les intér- essés. Ils pourront également être transmis à l'imprimerie. Mais s'il existe encore de sérieuses difficultés pour atteindre les objectifs poursuivis, on peut faire confiance aux organis- mes, c'est-à-dire au groupe interdépartemental et à la cen- trale ABIM pour parvenir à dominer les problèmes.
Pour terminer, nous devons remercier la Chancellerie, les Services du Parlement et de documentation pour leur engagement. Nous espérons que la prochaine inspection nous prouvera que la confiance placée en ces organismes était justifiée.
Stappung: Der Geschäftsbericht erklärt auf Seite 6, für die verwaltungsinterne Information sei der Pressespiegel nach wie vor von grosser Bedeutung. Die Frage der damit verbun- denen Urheberrechte sei Gegenstand von Verhandlungen mit Pro-Litteris-Teledrama. Das Problem liege bei der Abgrenzung der Leistungspflicht des Bundes. Dazu möchte man, nicht zuletzt auch im Interesse der Kantone, in wel- chen ähnliche Probleme bestehen, etwas mehr wissen. Ich bitte deshalb den Herrn Bundeskanzler, darüber einige Aus- führungen zu machen und mir insbesondere darüber Aus- kunft zu geben:
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N 3 juin 1986
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Gestion du Conseil fédéral
a) ob schon einzelne Verträge zwischen Pro-Litteris-Tele- drama und Bundesstellen abgeschlossen worden sind,
b) wenn ja, welche Ansätze für Fotokopien festgelegt wor- den sind, und
c) welches die einzelnen Probleme zu Fragen der Abgren- zung der Leistungspflicht des Bundes sind.
Darüber hinaus interessiert mich die Grössenordnung der Vergütungen, die voraussichtlich für die Nutzung des Foto- kopierrechtes durch den Bund und seine Betriebe zu entrichten sein werden.
Schliesslich frage ich den Herrn Bundeskanzler, ob auch der Bundesrat der Meinung ist, dass die sogenannte Zehn- Prozent-Regel als urheberrechtliche Entschädigung ein ungeschriebenes Gesetz in der Schweiz darstelle, wie es das Bundesgericht offenbar im Zusammenhang mit den Fern- sehkabeltarifen irrtümlich angenommen hat, oder ob der Bundesrat davon Kenntnis hat, dass die Vergütung für Urhe- ber im Bereich des Urheberrechtes an Werken der Literatur und Kunst je nach Branche höchst unterschiedlich und zum Teil weit über 10 Prozent hinaus festgesetzt wird.
Bundeskanzler Buser: Ich danke Herrn Nationalrat Hou- mard vorweg für die sachliche Würdigung der Schwierigkei- ten einerseits, die wir am Anfang mit der Einführung der Elektronik in der Bundeskanzlei gehabt haben, und der Anerkennung der Fortschritte andererseits, die nach diesen anfänglichen Schwierigkeiten mit grossem Erfolg gemacht wurden. Die Textverarbeitung spielt heute ausgezeichnet; wir haben überhaupt keine Probleme mehr. Die technischen und finanziellen Probleme stehen vor einer Lösung: Wir werden einen weiteren Computer erhalten. Das Raumpro- blem ist gelöst, das Personalproblem ist gelöst. Bezüglich der Koordination besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Organisation, wie dies Herr Houmard bereits unterstrichen hat. Die Generalsekretärenkonferenz hat mit einer Untergruppe die Unterstützung der Koordina- tionsbestrebungen aufgenommen.
Die Arbeiten stehen nun vor dem Abschluss und zielen auf eine Verordnung des Bundesrates über den Informatik- dienst der Bundeskanzlei. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, ausgenommen die Dokumentationskom- mission des Parlamentes, die sich nächste Woche noch damit befassen wird. Wenn sie unserem Vorgehen zustimmt, können wir die Verordnung dem Bundesrat vorlegen.
Nun zu den Fragen von Herrn Nationalrat Stappung bezüg- lich der Pro-Litteris-Teledrama. Ich kann Ihnen vorweg sagen, dass es noch keine Abschlüsse der Bundesverwal- tung mit der Pro-Litteris-Teledrama gibt. Der Grund liegt darin, dass der Hauptabschluss, den die Bundeskanzlei betreut, von grosser finanzieller Bedeutung und auch von grosser präjudizieller Bedeutung ist. Es geht um erhebliche Beträge, und wenn ich von Präjudizien spreche, so geht es um die Folgen für die Kantone, mit denen anschliessend ähnliche Verträge geplant sind. Wir haben deshalb eine sehr gründliche Prüfung in die Wege geleitet, welche die Grund- lagen für den Abschluss dieses Vertrages und auch die Möglichkeiten einer Reduktion der Aufwendungen betrifft. Was die Grundlagen betrifft, so hat eine minutiöse interne Erhebung ergeben, dass ein Prozent des gesamten Kopier- volumens der Bundesverwaltung urheberrechtlich relevant ist. Die Zehn-Prozent-Klausel, von der das Bundesgericht gesprochen hat, ist auch für uns keine heilige Kuh, aber sie ist derzeit Grundlage der Besprechungen mit Pro-Litteris- Teledrama.
Die Probleme stellen sich bei der Anwendung dieser Klau- sel. Soll bei der Berechnung der Vergütung auf die Kosten pro Kopie und/oder auch auf den sogenannten Gewinn abgestellt werden? Die Pro-Litteris-Teledrama möchte vom Bund eine Kopieentschädigung von 6 Rappen. Wir finden diesen Preis zu hoch. Deshalb wird noch weiter verhandelt. Weiter haben wir Massnahmen getroffen, um die Auflage der Pressespiegel nach Möglichkeit zu reduzieren, um damit, wenn der Abschluss fällig wird, ebenfalls die Kosten etwas tiefer zu halten. Wir sind dies Herrn Bundesrat Stich wegen der Bundesfinanzen schuldig. Die Koordination der
geplanten Abschlüsse liegt bei der Generalsekretärenkonfe- renz, und wir werden Sie voraussichtlich im nächsten Geschäftsbericht über das Ergebnis orientieren können.
Genehmigt - Approuvé
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
M. Houmard, rapporteur: La commission de gestion a sou- levé la question de l'indigence du rapport du département en matière de politique étrangère. Le rapport fait bien men- tion des déplacements de nos représentants et des visites reçues à Berne. En revanche, il ne soulève pas les pro- blèmes de politique étrangère traités en 1985 et surtout des solutions envisagées par le Conseil fédéral.
La Commission de gestion suggère de consacrer à l'avenir deux à trois pages permettant de retrouver l'action de politi- que étrangère du département. Nous avons pris connais- sance d'une interpellation de la Commission des affaires étrangères et du fait que le département prépare un dossier en vue d'un débat en plénum.
La Commission de gestion s'est en outre penchée longue- ment sur l'action de la DDA. Dans son rapport au Conseil national, concernant le contrôle de l'efficacité des projets de développement au Népal du 23 août 1984, la Commission de gestion avait entre autres demandé à la DDA de formuler, dans le délai d'une année, un aperçu des règles appliquées à la coopération suisse au développement. En fait, il s'agis- sait d'énumérer les principes régissant la stratégie de la DDA en matière de développement. Le premier rapport de la DDA ne nous a donné que partiellement satisfaction. Nous repro- chions essentiellement le fait de ne pas avoir mis l'essentiel en évidence et de manquer de précision. Ces remarques étant faites sans vouloir minimiser la complexité du pro- blème, voire même la contradiction des conditions-cadres auxquelles la coopération au développement doit faire face. La DDA a préparé une nouvelle version abrégée d'un rapport portant sur les aspects bilatéraux de la coopération techniq- wue et financière. Le nouveau texte rappelle au personnel engagé dans les actions de coopération bilatérales, les éléments les plus importants.
Parmi les principes généraux établis par la DDA, on notera que la coopération suisse au développement a pour but premier de mettre les pays en développement en mesure d'assumer leur développement par leur propre force. Quant au choix des actions ou des programmes de coopération de la DDA, la DDA les examine sous l'angle des priorités et des principes fixés par la loi du 18 mars 1976, renforcés de critères, et examine entre autres: l'insertion dans l'effort de développement global du pays concerné, l'effet sur les populations, en particulier sur les plus pauvres, ainsi que la capacité de l'institution responsable dans le pays en déve- loppement, à conduire le projet et le poursuivre après le retrait de l'appui accordé par la Confédération. Il est, en outre, précisé que le porteur de l'action de développement doit être une institution du pays en développement lui- même.
La participation de la Suisse n'étant conçue que comme un soutien limité dans le temps, la DDA voue une attention particulière au maintien d'un équilibre écologique.
L'agriculture constituant la base de l'économie pour la majorité des pays pauvres, la DDA accorde également une attention particulière à la production agricole alimentaire. La Commission consultative pour la coopération au déve- loppement a procédé à un examen des questions soulevées par le rapport Basler. Ses travaux ne remettent nullement en cause les principes de la coopération au développement. Toutefois, cette commission a conclu à la nécessité d'accro- ître le degré de priorité accordé au problème démographi- que. Je rappelle que ce sujet a fait l'objet de la conférence internationale qui s'est déroulée en 1984 à Mexico. Il sera d'ailleurs reflété dans la prochaine version des principes revue par la DDA.
Geschäftsbericht des Bundesrates
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Le problème de la régulation des naissances est, comme chacun le sait, particulièrement complexe et difficile à résoudre. Même si l'on ne parachute pas le planning fami- lial, je fais ici allusion à un article intitulé «Le montagnard et l'hélicoptère», paru dans la revue E+D, cela ne nous dispense pas d'y consacrer toute notre attention. La com- mission a d'ailleurs pris connaissance avec beaucoup de satisfaction du bon travail de l'équipe médicale IHTP, engagée depuis plusieurs années au Népal. Un test dirigé par le Dr Achard, portant sur mille couples suivis pendant trois ans, prouve, selon les derniers renseignements que le système de planning familial naturel, c'est-à-dire celui basé sur l'information et l'instruction fonctionne bien.
D'autre part, les efforts de la DDA en vue de venir en aide aux agriculteurs portent également leurs fruits. Le système des conseillers en agriculture est accepté par les indigènes et sera repris par le gouvernement népalais. Cela est d'au- tant plus réjouissant que le projet suisse au Népal prend fin en 1990. La transition sera donc assurée par une organisa- tion indigène.
En conclusion, on peut avec la Commission des affaires étrangères, se féliciter du débat provoqué par le rapport Basler qui a permis de prendre conscience de la complexité des problèmes liés à l'aide au développement mais aussi de revoir certains principes permettant de fixer des priorités. Nous remercions la DDA de son engagement au service de l'aide humanitaire.
Müller-Aargau: Der Bundesrat hat auf Seite 21 zum Thema Auslandschweizer bekannt, dass er auf eine Revision des Gesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer verzichten wird. Zitat: «Die Auslandschweizer müssen des- halb nach wie vor in die Schweiz kommen, wenn sie an den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen wollen.» So schreibt der Bundesrat. Damit ist aber möglich- erweise auch das Stimmrecht auf dem Korrespondenzweg für Ausländer in der Schweiz im Eimer. Der Bundesrat beantragt sogar, das Postulat 80.490 zum Thema Korrespon- denzwahlrecht für Ausländer in der Schweiz, das ich von Herrn Alder übernommen habe und das am 21. März 1984 vom Nationalrat überwiesen worden ist, abzuschreiben. Am 21. März 1984 habe ich an diesem Pult das Vorgehen des Bundesrates, d. h. die Verknüpfung dieser beiden Fragen, kritisiert.
Die europäischen Empfehlungen drängen darauf, diese Sache zu entkrampfen und die Stimmabgabe auf dem Kor- respondenzweg zu ermöglichen. Damals hat sich Herr Bun- desrat Aubert in folgender Weise vernehmen lassen:
Der Bundesrat hat sich recht positiv geäussert zum Thema Stimmrecht für Auslandschweizer.
Der Bundesrat hat noch einmal bestätigt, dass diese Sache für ihn auf Gegenseitigkeit beruht.
Der Bundesrat hat aber durchaus eingeräumt, dass diese beiden Fragen getrennt behandelt werden könnten.
Ich teile diese Meinung heute mehr denn je: Da nicht die anderen Staaten, sondern wir Schweizer selber den Aus- landschweizern das Korrespondenzwahlrecht vorenthalten wollen, ist die Abkoppelung sogar notwendig.
Persönlich finde ich es bemühend, dass wir in der Schweiz derart kleinlich sind, wenn sich Menschen mit ihrer engeren oder weiteren Heimat weiterhin verbunden fühlen und dort mitwählen wollen. Umgekehrt wollen wir auch keine Konse- quenzen ziehen und den Ausländern beispielsweise in den Gemeinden Mitsprachemöglichkeiten einräumen. Etwas mehr Offenheit dürften wir doch zeigen.
Der Bundesrat kommentiert die Abschreibung meines Postulates mit den Worten: «Die Frage, die den Postulaten zugrunde liegt, wird von den zuständigen Bundesstellen weiter geprüft.» Das heisst mit anderen Worten: Alles ist im Fluss, nichts ist erfüllt. Das Postulat muss aufrechterhalten bleiben. Ich stelle einen entsprechenden Antrag.
Ein Zweites: Mehr eine Frage als eine Bemerkung habe ich zum Thema Evaluationen von Entwicklungshilfeprojekten. Mit dem Geschäftsbericht 1984 wurde das entsprechende Postulat Kloter/Müller abgeschrieben. Ich konnte das
damals akzeptieren, weil mit Recht auf den ausführlichen Bericht im Rahmen der Botschaft 84.018 vom 19. März 1984 hingewiesen wurde. Ich habe nach der Lektüre des Kapitels Evaluation, Seite 36 im Geschäftsbericht 1985, nochmals die zehn Beispiele, die in der Botschaft behandelt worden sind, durchgangen. Die Kriterien sind weitgehend dieselben geblieben. Ich möchte das vorerst gar nicht kritisieren. Ich habe Verständnis für gleiche Kriterien bei Evaluationen, weil wir sonst keine Vergleiche mehr anstellen können. Seit 1984 sind aber einige kritische Reporte über die Entwicklungshil- feprojekte im speziellen und allgemeinen veröffentlicht wor- den, und weitere werden folgen. Sie gehen zum Teil gar nicht zimperlich mit den Resultaten von Projekten um.
Ich frage daher den Bundesrat an, wieweit man in seinem Departement willens und fähig ist, sich mit solchen neuen Berichten auseinanderzusetzen und, wenn nötig, auch die öffentliche Diskussion nicht zu scheuen. Die Entwicklungs- hilfe wird je länger je mehr an den nachweisbaren Erfolgen gemessen werden. Darf ich hoffen, dass sich die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe so schnell wie möglich mit solchen Werken, auch sogenannten zweifelhaften, auseinandersetzen und wenn nötig Konse- quenzen bezüglich der Evaluationsverfahren ziehen wird, und dies bevor die bilateralen Entwicklungshilfen in die Defensive gedrängt werden? Ich danke für die Beantwor- tung meiner Fragen.
Braunschweig: Ich begrüsse alle guten Dienste, die unser Land leistet oder an denen es beteiligt ist, sei es im Allein- gang, zusammen mit anderen Staaten, im Rahmen des KSZE-Prozesses oder in irgendeinem anderen Rahmen, unwichtig, ob im Nahen Osten, im Golf-Krieg, in Afghanistan oder in den Konfliktgebieten Afrikas. In diesem Sinne begrüsse ich auf Seite 20 den Hinweis auf die Friedensbe- mühungen der Contadora-Gruppe in Zentralamerika: Der Bundesrat schenke diesem Prozess seine Aufmerksamkeit. Herr Bundesrat Aubert hat das schon anlässlich seiner Reise in Zentralamerika deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich bitte den Bundesrat, dieser Auffassung treu zu bleiben und viel- leicht noch mehr Ideen, Phantasie und Risikobereitschaft zu entwickeln.
Ich bin dankbar, wenn die Informationen, die wir erhalten, nicht nur den Rahmen, sondern auch den Inhalt betreffen und etwas konkreter sind. Denn gerade dort in Zentralame- rika und insbesondere in Nicaragua spitzt sich die Lage zu. Das können wir jeden Tag in der Presse verfolgen. Wir haben gestern eine entsetzlich traurige Nachricht bekom- men: Am letzten Samstag haben antisandinistische Contras ein Landwirtschaftsprojekt angegriffen, an dem schweizeri- sche Organisationen, Schweizerinnen und Schweizer, wesentlich beteiligt waren. 16 Tote und 19 Verletzte blieben zurück, 14 Häuser und die Schule wurden zerstört. Ich habe gestern abend mit einer jungen Frau telefoniert, die dort während 6 Monaten in der Lehrlings- und Kinderarbeit tätig war. Die Menschen, mit denen sie zusammengearbeitet hat, sind heute tot, und sie weiss, dass solche Projekte immer wieder gefährdet sein werden.
Vor zwei Wochen war ein Projekt des Schweizerischen Arbeiterhilfswerkes Objekt des antisandinistischen Terrors. In der Frühjahrssession gedachte Herr Bundesrat Aubert des ermorderten Schweizer Landwirts Maurice Demierre, der im Auftrag einer katholischen Organisation dort tätig war. Man fragt sich: Ist diese Häufung von Angriffen seitens der Contras gegen Projekte, an denen unser Land beteiligt ist, Zufall? Man stellt fest, dass die Angriffe zeitlich zusam- menfallen mit den Aktivitäten dieser neuen Contras-Freunde in unserem eigenen Lande. Ich glaube allerdings kaum an einen Zusammenhang. Die Rebellenorganisation der Con- tras muss sich offenbar gegenüber Washington in Erinne- rung rufen, muss beweisen, dass sie etwas leistet für diese Millionen von Dollars, die sie bekommt und die sie in Aus- sicht hat.
Wir stellen immer mehr fest, wie einseitig von der amerikani- schen Führung her alle Probleme in unserer Welt nur gerade auf einen Raster zurückgeführt werden, nämlich den Ost-
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Gestion du Conseil fédéral
West-Raster. Wir stellen die Verhärtung in der Dritten Welt gegenüber dem Osten fest, vor allem aber, und das muss uns jetzt eigentlich wachrütteln, auch gegenüber Europa. Es ist die gleiche Verhärtung, die wir an der Nato-Konferenz in Halifax oder an der KSZE-Konferenz in Bern feststellten. Und was für den politischen Bereich gilt, gilt erst recht für den wirtschaftlichen Bereich. Auch darüber sind wir infor- miert und direkt mitbetroffen. Mit andern Worten - und darauf mache ich aufmerksam -, die Probleme Zentralame- rikas sind auch unsere Probleme, und das verpflichtet uns zu einem vermehrten Engagement, nicht nur aus irgendwel- chen schönen Gedanken oder Ideen heraus, sondern auch, weil es jeweils um unsere eigenen Interessen und um unsere eigene Sicherheit geht. Ich lade das Departement ein, diese Sicht, diesen grösseren Rahmen nie aus den Augen zu verlieren und das bei aller Tätigkeit mitzuberücksichtigen.
Mühlemann: Meine Ausführungen beziehen sich auf Seite 26, auf den Fragenkomplex Unesco. Im Geschäftsbe- richt wird festgestellt, dass anlässlich der Generalkonferenz der Unesco in Sofia im Oktober und November des vergan- genen Jahres erfreuliche Anzeichen einer Besserung dieser Weltorganisation zu verzeichnen gewesen seien. Im beson- dern hat sich die schweizerische Delegation damals ausge- zeichnet durch eine rege und, wie mir scheint, auch erfolg- reiche Aktivität. Es ist dort offenbar gelungen, eine Gewichtsverlagerung zu erzielen von den einäugigen politi- schen Programmen auf die echte Zielsetzung der Unesco. Im besondern hat man offenbar dort einen Aktionsplan verabschiedet zur Ausrottung des Analphabetentums. Herr Bundesrat Aubert hat hier in diesem Saal auch darauf hinge- wiesen, dass eine weitere Präsidentschaft von Herrn M'Bow als Generalsekretär nicht mehr in Frage kommen könne. Wir müssen heute feststellen - ich darf das auch aufgrund eines Besuches in Paris sagen -, dass die optimistischen Perspek- tiven nicht erfüllt sind. Die Unesco befindet sich heute nach wie vor in einem desolaten Zustand, die UNO wird geführt von einem Generalsekretär, der um sich herum eine perso- nelle Organisation aufgezogen hat, die nur nach His Master's Voice arbeitet. Er selber ist daran, diese personelle Organisation zu verstärken und auch in einäugiger politi- scher Grundhaltung Säuberungen vorzunehmen, mit denen man nicht einiggehen kann. Es ist leider festzustellen, dass sich etwa die Bundesrepublik Deutschland auch nach dem Austritt der Vereinigten Staaten und Englands sehr passiv verhält. Ich möchte Herrn Bundesrat Aubert in diesem Zusammenhang anfragen, was das Departement für auswär- tige Angelegenheiten im weitern getan hat, steht doch deut- lich im Geschäftsbericht, dass man aufmerksam die Entwicklung verfolgen wolle. Ich darf darauf hinweisen, dass nicht nur die neue Kandidatur von Herrn M'Bow vorbe- reitet wird. Es ist auch so, dass seine Programme nach wie vor eindeutig politisch einseitige Zielsetzungen enthalten und dass die wahren Aufgaben der Unesco eher diesen politischen Zielsetzungen hintangestellt werden. Wir sind auch nicht überzeugt, dass mit den Geldern haushälterisch umgegangen wird und dass bei den Sparmassnahmen, etwa bei den Entlassungen des Personals, oberste Gerechtigkeit die Leitschnur des Handelns ist.
Ich möchte Herrn Bundesrat Aubert fragen, was im weitern von uns aus unternommen wird, denn die Schweiz hat offenbar eine Chance, als echt neutraler Staat hier wirksam zu werden. Es wird zweifellos Stimmen in diesem Land geben, die von einem Austritt aus der UNESCO sprechen werden. Ich bin nicht dieser Ansicht; ich glaube, dass wir hier eine wertvolle Aufgabe erfüllen können, aber immerhin wäre zu prüfen, ob wir unsere Mitgliedschaft nicht suspen- dieren sollten, bis tatsächlich echte Reformbestrebungen sichtbar werden. Wir sollten hier einen massiven politischen Druck ausüben, damit diese Organisation Aufgaben erfüllt, die sie tatsächlich wahrnehmen muss.
M. Soldini: En page 42 de son rapport de gestion, le Conseil fédéral précise, concernant la Charte sociale européenne, qu'il a proposé aux Chambres de classer trois postulats
datant de 1970, 1971 et 1980. Comme notre gouvernement excipe du fait que la Charte sociale européenne se trouve toujours dans la phase parlementaire et que le Conseil des Etats a eu, il y a plusieurs mois déjà, l'occasion de discuter de la ratification de ce texte, je me permets de demander au Conseil fédéral quelles sont les raisons du retard apporté à son examen par la Chambre du peuple et quand, à vues humaines, le débat concernant cette affaire importante pour les relations entre la Confédération et le Conseil de l'Europe pourra s'engager au Conseil national.
M. Aubert, conseiller fédéral: Tout d'abord, je voudrais remercier M. Houmard de son rapport ainsi que de ses remerciements adressés à la DDA qui, effectivement, a fait un effort considérable. Je crois que ce secteur extrêmement important de notre département est remarquablement géré. Vous avez repris ici une proposition que M. Bonnard a présentée en séance de commission demandant que l'on donne un peu plus de détails sur notre politique étrangère dans le rapport de gestion. Or, la question se pose de savoir quel est le rôle d'un rapport de gestion qui doit refléter les activités du Conseil fédéral et de ses départements et qui est soumis à de nombreuses contraintes. Il doit en particulier être très succinct. Peut-être - et je donne raison à M. Bon- nard - avons-nous atteint la limite inférieure de ce que l'on peut faire. Nous avons dû, en effet, réduire ces dernières années de plus d'un tiers nos rapports de gestion, pour des raisons indépendantes de notre volonté, à la suite du pas- sage à l'offset.
Cela dit, le rapport de gestion doit avant tout refléter les principaux actes de politique étrangère ainsi que les acti- vités de nos administrations. Il peut difficilement devenir un compte-rendu de politique étrangère où se refléteraient tous les problèmes et toutes les discussions que nous avons, en Suisse ou à l'étranger, avec des ministres et des chefs d'Etat.
Nous vous rendons compte, dans ce rapport, d'un certain nombre d'événements importants pour notre politique étrangère. J'en rappelle un : la rencontre historique des 19 et 20 novembre 1985, à Genève, de MM. Reagan et Gorbat- chev. Nous avions l'impression, à cette époque, que le courant avait passé, que des progrès allaient intervenir durant cette année. N'oublions pas que ce rapport de ges- tion a été rédigé dans les premiers jours de 1986. Or, nous devons constater, aujourd'hui, qu'il n'y a guère eu de pro- grès. La CSCE de Berne, sur les contacts entre les per- sonnes, n'a pas pu aboutir à un communiqué final. Les négociations sur le désarmement, à Genève, à Stockholm, à Vienne, n'ont pas non plus abouti et n'ont pas avancé. Dans quel état allons-nous nous retrouver le 6 novembre 1986 à la CSCE à Vienne? Cela fera encore l'objet de commentaires dans l'attente de cet événement.
Je suis d'avis que le rapport de gestion n'est pas l'endroit où faire de longs exposés de politique étrangère. C'est une des raisons pour lesquelles votre Commission des affaires étran- gères a déposé une interpellation à laquelle nous donnerons suite durant cette session encore. Nous avons d'ores et déjà préparé un long exposé qui sera relativement exhaustif sur la politique étrangère de notre pays. Cela nous paraissait utile et j'espère que vous aurez le temps d'en débattre pendant cette session.
Je suis prêt à augmenter de «deux ou trois pages au plus», comme le demandait M. Bonnard, le rapport de gestion de l'année prochaine.
M. Müller-Argovie a abordé le cas du droit de vote par correspondance des Suisses à l'étranger et celui du droit de vote des étrangers en Suisse. Vous avez raison, Monsieur Müller, ce sont deux problèmes différents, nous en sommes parfaitement conscients; c'est la raison pour laquelle nous entendons traiter de ces deux objets séparément.
En ce qui concerne le droit de vote des étrangers en Suisse, vous connaissez les résultats très négatifs de la procédure de consultation, et nous n'avons pas encore trouvé de solution satisfaisante. D'entente avec le Département fédé- ral de justice et police qui, je le rappelle, est compétent pour
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Geschäftsbericht des Bundesrates
le droit de vote des étrangers en Suisse et pour la modifica- tion de la loi sur les Suisses de l'étranger, nous continuons d'étudier ce problème. Nos juristes n'ont pas encore pu se mettre d'accord sur une solution satisfaisante.
Deuxièmement, vous nous avez demandé des précisions concernant les critères d'évaluation des projets de coopéra- tion technique et d'aide financière. Ce sujet sera traité plus en détail dans le rapport que vous nous avez demandé pour la fin de l'année 1986 et qui sera intitulé «10 ans d'applica- tion de la loi fédérale du 19 mars 1976 sur la coopération au développement et l'aide humanitaire internationales». Je peux vous assurer que l'étude de cette question est cons- tamment poursuivie: les spécialistes de la DDA s'occupent, dans chaque cas concret, de réexaminer s'il y a des leçons à en tirer, des modifications à apporter dans les principes, des évaluations nouvelles à faire. J'espère donc que le rapport de fin 1986 vous donnera satisfaction.
Monsieur Braunschweig, en ce qui concerne le soutien au groupe de Contadora, vous le savez, lors de mon voyage en octobre 1984, je me suis rendu dans trois des quatre pays de Contadora: le Venezuela, la Colombie et le Mexique. Il n'y a que le Panama dans lequel je n'avais pu me rendre. En novembre 1984, au comité des ministres du Conseil de l'Europe à Strasbourg, j'ai proposé que le groupe de Conta- dora soit soutenu, non pas seulement par ce qui était alors l'Europe des dix et qui est maintenant l'Europe des douze, mais également par le Conseil de l'Europe et il en a été fait mention dans le communiqué final de cette séance. Nous continuons à maintenir nos contacts; c'est extrêmement important.
Je peux vous dire que les déclarations et les rencontres des dirigeants des pays de Contadora et des cinq Etats d'Améri- que centrale se poursuivent très activement. Une rencontre vient d'avoir lieu les 24 et 25 mai entre les présidents des pays d'Amérique centrale, qui se sont réunis à Esquipulas, au sud-est du Guatemala et qui ont exprimé, dans une déclaration commune, leur volonté de signer l'acte de paix du groupe de Contadora. En outre, une nouvelle rencontre concernant le processus de Contadora doit avoir lieu dans trois jours, le 6 juin. Nous suivons avec une très grande attention ce processus de Contadora et nous lui accordons, dans toute la mesure possible, tout notre soutien tant sur le plan multilatéral, au Conseil de l'Europe, que bilatéralement. Nous sommes également extrêmement préoccupés par l'évolution de la situation au Nicaragua. Ces dernières jours, les attaques des Contras ont provoqué plusieurs morts, des hommes, des femmes, des enfants, des personnes qui alla- ient là pour apporter une coopération au développement. Nous ne pouvons que condamner fermement tous ces actes de violence et je peux vous assurer que nous interviendrons auprès de tous les Etats concernés par ces faits, également auprès du gouvernement des Etats-Unis d'Amérique. Je vous rappelle que nous l'avions déjà fait à la suite du décès de M. Demierre: notre ambassadeur, M. Jakobi, était inter- venu au Ministère des affaires étrangères à Washington pour demander des renseignements.
Monsieur Mühlemann, en ce qui concerne une nouvelle candidature de M. M'Bow à l'UNESCO, on en parle. M. M'Bow est toutefois en fonctions jusqu'en 1987 et nous sommes encore loin de l'échéance de son mandat. Prés- entera-t-il encore sa candidature? Vous savez les vents contraires qui soufflent dans tous les pays contre lui. Qu'en adviendra-t-il? Il est impossible aujourd'hui de se pronon- cer. Par contre, ce que nous pouvons dire aujourd'hui déjà c'est que nous ne pourrions en aucun cas accepter de donner une suite favorable à ce qui a toujours été votre désir, c'est-à-dire quitter l'Unesco. Le Conseil fédéral en a décidé ainsi. Il l'a réaffirmé au lendemain de la votation négative du 16 mars 1986 concernant l'entrée de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies. Nous continuons à esti- mer que notre présence est plus utile de l'intérieur pour le relèvement de cette organisation qui reste irremplaçable en matière d'éducation, de science et de culture. D'autre part, nous devons encourager les progrès que l'on a tout de même constatés pendant la Conférence générale de Sofia
qui s'est tenue du 8 octobre au 6 novembre 1985. Le budget a été réduit de 25 pour cent, correspondant à la part man- quante des Etats-Unis d'Amérique. D'autre part, certains programmes ont été éliminés, certains ont été simplifiés. Un effort pour l'amélioration de l'administration est en cours; c'est lent, c'est un gros appareil, la situation n'est pas encore satisfaisante, je vous en donne acte, mais je crois que c'est véritablement de l'intérieur que nous pourrons essayer de faire quelque chose. Si - je vous répète ce que je vous avais déjà dit - l'édifice doit s'écrouler, je n'aimerais pas que nous restions sous les décombres, bien entendu! Mais, peut-être, arriverons-nous à mettre quelques «arcs- boutants» pour sauver cet édifice.
Monsieur Soldini, vous connaissez bien les problèmes que nous avons sur l'interprétation de certaines dispositions de la Charte sociale - cinq au minimum - que nous devons accepter, parmi celles constituant le «noyau dur». A ce sujet, il y a divergences entre départements, entre juristes et nous avons déjà eu une première décision négative du Conseil des Etats. Nous tenons compte des remarques qui ont été faites et nous tenterons de vous soumettre un nouveau rapport à ce sujet. Il ne m'est toutefois pas possible de fixer un délai.
Genehmigt - Approuvé
Militärdepartement - Département militaire
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Im Rahmen der Aufgaben als Organ der Verwaltungskontrolle hat sich die Sektion EMD im Berichtsjahr mit allen Bereichen dieses vielfältigen Departements befasst. Mit einem Personalbestand von 14 770 Mitarbeitern macht dieses einen Anteil von 44 Pro- zent der engeren Bundesverwaltung aus. Die Rüstungsbe- triebe mit 4819 Personaleinheiten sind dabei nicht inbegrif- fen. Darum seien hier die Bemühungen des EMD bei der Durchführung der Gemeinkosten-Wertanalyse anerkennend hervorgehoben. Bei diesem Projekt GRAL wurde ein beacht- liches Einsparungspotential im indirekt produktiven Bereich festgestellt. Das aufgezeigte Rationalisierungspotential ist dem Engagement der Führung und allen beteiligten Mitar- beitern zu verdanken. Bis zum Herbst dieses Jahres ist uns ein weiterer Bericht der Expertengruppe Schmid über das Industriepotential des EMD versprochen worden.
Hier werden alle Bereiche zwischen Rüstungs- und Unter- haltsbetrieben ebenfalls auf Rationalisierungsmöglichkeiten hin untersucht.
Wir danken deshalb dem Departementsvorsteher und allen seinen Führungsorganen für die Offenheit gegenüber unse- ren Anliegen und Fragen. In den vergangenen zwei Berichts- jahren wurden im EMD ein Grossteil der Spitzenfunktionen neu besetzt, weshalb die Forderungen der GPK eine zusätz- liche Belastung bedeuteten. Leider ist es den parlamentari- schen Kontrollorganen nicht immer möglich, auf die Auswir- kungen solcher «Wechseljahre» Rücksicht zu nehmen. Aus dieser besonderen Sicht verdienen alle Leistungen auch grosse Anerkennung. Wir wollen auf eine Erläuterung des gedruckten Berichtes verzichten. Hingegen wollen wir drei ausgewählte Geschäfte unserer Tätigkeit etwas näher darle- gen und zum Schluss den Antrag zum Bericht 1985 über den Kriegsmaterialexport unterbreiten.
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verschiebungen, Auslandurlaub, Dispensationen und waf- fenloser Dienst.
Bereits 1982 hat die GPK aufgrund verschiedener Vorfälle - Affäre Bachmann, Jakob, Knuchel - um einen Bericht über die Anwendungspraxis gebeten. 1984 wurde sodann eine Expertengruppe mit Vertretern des EMD, des Justizdeparte- mentes und der kantonalen Militärbehörden eingesetzt. Diese stellte im Bericht fest, dass das geltende Recht und zwangsläufig auch die heutige Praxis in mehreren Punkten nicht befriedigen. Es herrsche Unsicherheit im verfahrens- rechtlichen Bereich. Eine juristisch saubere Lösung könne nur durch Gesetzesrevision, nämlich der MO, erreicht wer- den. Weil eine Gesetzesrevision recht viel Zeit braucht und anderseits das Bundesgericht Fehlentscheide mehrfach schon korrigierte, gelangte die GPK zur Auffassung, dass man nach Zwischenlösungen suchen müsse. In einem Gespräch hat Herr Bundesrat Delamuraz uns zugesichert, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen durch interne Weisungen für mehr Klarheit zu sorgen. In den meisten Fällen geht es nämlich um unbestrittene Grund- sätze, die auch im EMD ausserhalb des Truppendienstes Gültigkeit haben sollten, wie Anspruch auf zeitgerechte Entscheidung, auf rechtliches Gehör, auf Akteneinsicht, auf Fairness, auf Rechtsbeistand oder die grundsätzliche Pflicht zum Ausstand Befangener, die Pflicht zu genügender Proto- kollführung.
Die GPK vertritt die Auffassung, dass die vom Dienstregle- ment vorgesehene Einschränkung der Grundrechte des Bürgers gerechtfertigt sind, wenn die militärische Komman- dosituation sie erfordert und eine rasche und formlose Füh- rung von der Sache her erforderlich ist. Es ist denkbar, dass ein angepasstes Dienstreglement breitere Anwendung fin- den könnte. Hingegen soll der Bürger auch als Soldat die gleichen Rechte gegenüber der Militärverwaltung haben wie bei allen Verfahren der zivilen Verwaltungsbehörden. Gleichzeitig ist auch hier zu beachten, dass der Schutz von notorischen Querulanten bei all diesen Revisionsbestrebun- gen ausgeschlossen bleiben muss. Der Departementschef hat unserer Delegation zugesichert, dass er im Hinblick auf die 1988 vorgesehene Revision des Gesetzes über die Militä- rorganisation eine Klärung der Rechtslage herbeiführen will. Unterdessen hat er bereits an alle zuständigen Instanzen mit Truppenkontakt klärende Weisungen erlassen. Wir danken für das rasche Durchgreifen des Departementsvorstehers. 2. Zwischenbericht zum Instruktorenmangel: Im Rahmen des Berichts vom Mai 1985 hat sich die GPK einlässlich mit der Personalpolitik im Instruktionskorps, mit dem Berufsbild wie mit der Stellen- und Karriereplanung des Instruktors befasst. Unsere damaligen Empfehlungen sind vom EMD gut aufgenommen worden, und in einem Bericht vom 15. Januar 1986 wurde hiezu bereits Stellung bezogen. Mit den Weisungen vom 10. Juli des vergangenen Jahres hat der Ausbildungschef der Armee deutlich klargestellt, dass der faktische Beförderungsautomatismus abgeschafft und die Auslese verstärkt werde. Im übrigen wird bestätigt, dass man bestrebt sei, die Instruktoren grundsätzlich bis zur Pensio- nierung in der Ausbildung einzusetzen. Hingegen beabsich- tigt das Departement am jährlichen Zuwachs an Instrukto- renstellen festzuhalten, da die wachsende Technizität des Materials und die entsprechenden Ausbildungsanforderun- gen einen wachsenden Bedarf nach sich ziehen. In Klammer sei hier erwähnt, dass durch das Projekt GRAL sich auch für diese Bedürfnisse eine entsprechende Reserve ergeben wird. Der Chef EMD hat überdies eine Arbeitsgruppe einge- setzt, die alle Probleme des Instruktionskorps vertieft abzu- klären hat. Zum Auftrag der Arbeitsgruppe gehört insbeson- dere die Prüfung aller Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel von Instruktoren in die Verwaltung und dem Ver- lust des Instruktorenstatuts.
Die GPK dankt dem Departement für alle getroffenen Mass- nahmen und für die Bereitschaft, im Sinne der Empfehlun- gen nach weiteren Lösungen zu suchen. Sie wünscht über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe orientiert zu werden. Im heutigen Zeitpunkt kann sie sich auf folgende Klarstellun- gen beschränken:
a. Die Verstärkung der Selektion und die Verbesserung der Uebereinstimmung zwischen Truppenkarriere und Instruk- torenlaufbahn setzen eine Stellenbedarfsplanung voraus, wonach die Bedürfnisse der Armee vor den Wünschen der Milizkarriere Vorrang haben.
b. Die GPK glaubt nicht, dass alle Vor- und Nachteile einer Entkoppelung von Instruktorenfunktion und Offiziersgrad abschliessend geklärt sind. Gerade die verstärkte Einfüh- rung der Elektronik in unserer Armee wird es mit sich bringen, dass bestimmte Fachleute nur in einem Alter ver- fügbar sind, wo sie noch nicht die gradmässigen Vorausset- zungen haben können. Darum bitten wir um die nochmalige Prüfung heutiger Möglichkeiten.
c. Die Kommission sieht mit ihrem Vorschlag, den Instruk- tionsunteroffizieren den Aufstieg in den Offiziersrang zu öffnen, nicht nur ein Mittel, um den Bedarf an Einheitsin- struktoren und Klassenlehrern zu decken. Die Oeffnung von Karrieren, die Führungskräften auch in der Milizarmee den Aufstieg zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen soll, ist für uns ein generelles staatspolitisches Postulat.
Ich komme nun zum dritten Berichtsthema: zum Luftkampf- training in Sardinien. Zu diesen neuen Trainingsgelegenheit haben wir in der Sektion, zusammen mit dem Chef des EMD und dem Kommando der Flieger- und Flab-Truppen, aus- führliche Gespräche geführt. Dabei ging es vor allem um erste Erfahrungen, um die Kosten, um die aussenpolitischen Zusammenhänge. Wir wollen Ihnen nun die Informationen, die wir erhalten haben, weitergeben.
Vom 7. bis zum 18. Januar 1985 hatten 22 Instruktoren und Angehörige des Ueberwachungsgeschwaders die Gelegen- heit, auf der italienischen Trainingsbasis Decimomannu mit je sechs Tiger- und Mirageflugzeugen Luftkampfübungen im Ueberschallbereich durchzuführen. Mit dem Einstieg ins Zeitalter der Lenkwaffen haben sich in unserem dicht besie- delten Land die Ausbildungsbedingungen verschlechtert. Bei uns bieten sich für Ueberschallflüge nur noch Uebungs- gelegenheiten in Höhen von 10 000 bis 20 000 m über unbe- wohntem Gebiet und nur dann, wenn keine Lawinengefahr besteht. Bis auf Höhen von 2000 m gibt es bei uns keine Möglichkeiten für Uebungsflüge. Der Flugplatz von Decimo- mannu gehört dem italienischen Staat und wird von der italienischen Flugwaffe betrieben. Es handelt sich um einen reinen Trainingsflugplatz ohne Befestigungen und Infra- struktur für den Kampfeinsatz, der nicht der NATO unter- steht. Seit Jahren hat die englische, die deutsche und die amerikanische Flugwaffe ein dauerndes Gastrecht; es trai- nieren dort auch Drittländer wie Frankreich und Norwegen, und Schweden ist bereits in Verhandlungen.
Eine Ueberwachungs-, Aufzeichnungs- und Auswertungsan- lage, die einer amerikanischen Privatfirma gehört, erlaubt die elektronische Aufzeichnung der unbewaffneten Luft- kampfübungen und die Kommentierungen am Bildschirm. Unser Trainingsteam - ohne Uniform und Munition - konnte mit dieser voll elektronischen Anlage einen grossen Erfah- rungsgewinn verzeichnen. Bei rund 160 Uebungseinsätzen mit stetig gesteigerten Anforderungen ist jedes fliegerische und taktische Fehlverhalten durch die Aufzeichnung scho- nungslos aufgezeigt worden. Entsprechende Lehren konn- ten unverzüglich in die nächsten Uebungen einbezogen werden.
Auch mit der sardischen Bevölkerung ergaben sich keine Probleme. Die Umgebung des Flugplatzes ist dünn besie- delt, und alle Uebungen fanden über dem Mittelmeer und mehr als 20 km vom Land entfernt statt. Die Bevölkerung von Sardinien hörte also keine Ueberschallknalle.
Der Mehraufwand im Vergleich zu den Grundkosten im Inland beträgt rund 1 Million Franken. Zieht man den Erfah- rungsgewinn mit den steten Uebungswertsteigerungen während dieser zwei Wochen in Betracht, so hat sich der zusätzliche Aufwand in jeder Beziehung gelohnt. Diese wirk- lichkeitsnahen Uebungseinsätze bringen Erfahrungen, die unsere Instruktoren und UeG-Piloten auch den Milizkadern der Flugwaffe vermitteln können. Zusammen mit den Trai- ningsgelegenheiten, die uns Schweden und Schottland bie- ten, sind wir in der Lage, das Können des Pilotenkaders
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Geschäftsbericht des Bundesrates
stets auf dem höchsten Stand zu halten. Die Topographie unseres Landes verlangt gebieterisch, dieses Ausbildungs- niveau in Hinsicht auf den Ernstfall hochzuhalten. Im Herbst dieses Jahres ist eine gleiche Uebung in Sardinien vorgesehen. Unsere Sektion wird dann zusätzliche Informa- tionen einholen und allenfalls Empfehlungen für vermehrte Einsätze im Rat einbringen.
Zum Abschluss will ich Sie kurz informieren über den Bericht zur Kriegsmaterialausfuhr im Jahre 1985. Gemäss Bundesgesetz über das Kriegsmaterial von 1972 hat der Bundesrat nach Artikel 13 Absatz 3 der Geschäftsprüfungs- kommission beider Räte über die Einzelheiten der Kriegs- materialausfuhr Bericht zu erstatten. Diesem Auftrag ist der Bundesrat am 17. März 1986 nachgekommen, und die erweiterte Sektion EMD liess sich darüber informieren. Wir haben vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis ge- nommen.
Der Wert der Kriegsmaterialexporte hat mit einer Steigerung von 148,3 Millionen auf 540,6 Millionen deutlich zugenom- men. Dies entspricht einer Steigerung des Gesamtexportan- teils von 0,65 auf 0,81 Prozent. Bei dieser Steigerung han- delt es sich nicht um eine Praxisänderung, sondern um die üblichen Schwankungen, die sich aus den Auslieferungska- denzen ergeben. Grösste Abnehmer von schweizerischem Rüstungsgut waren 1985 die Türkei mit 118,9, Saudi-Arabien mit 101,1 und Nigeria mit 83,6 Millionen Franken. Unter den mittleren Kunden finden wir Griechenland mit 35,9, Bahrein mit 28,6 und Italien mit 24,7 Millionen Franken.
Bei allen Wertungen ist in Betracht zu ziehen, dass die Wertsteigerungen nicht nur durch Teuerungen, sondern auch durch die immer hochwertigeren Technologiekompo- nenten bewirkt werden.
Im übrigen stellen wir fest, dass der Forderung des Gesetzes nachgelebt wird. Der Grundsatz hiezu ist ja wie folgt umschrieben: «Ausfuhr von Kriegsmaterial ist verboten in Gebiete, in denen bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht, oder sonstwie gefährliche Spannun- gen bestehen.
Ich bitte Sie, auf diesen Bericht einzutreten, und ich wieder- hole meinen Dank an den Departementsvorsteher und seine Mitarbeiter für die angenehme und offene Zusammenarbeit.
Müller-Aargau: Entschuldigen Sie, dass ich schon wieder spreche. Ich habe den Geschäftsbericht auf alle meine schon überwiesenen Postulate untersucht und komme nun auf das Postulat «Luftverpestung, Eigenmassnahmen des Bundes» im Zusammenhang mit dem Fahrzeugpark zurück. Bei der Ueberweisung hat der Bundesrat am 4. August 1985 erklärt: «Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzu- nehmen, soweit es nicht bereits erfüllt wurde.» Bei Punkt 3 steht in diesem Postulat: «Dem Volk laufend und sobald wie möglich den eidgenössischen Räten jährlich im Rahmen des Geschäftsberichtes über den Erfolg und die Fortschritte in der Abgasreduktion bei bundeseigenen Fahrzeugen Bericht zu erstatten.» Ich bin den Bericht des EMD auf diese Aeusserungen durchgegangen und finde zwei Sätze. Einen ersten auf Seite 205: «Im Hinblick auf zukünftige Motorfahr- zeugbeschaffungen wird geprüft, in welchem Ausmass mit Katalysator ausgerüstete Geländefahrzeuge den militäri- schen Anforderungen genügen.»
Einen zweiten Satz auf Seite 204: «Auf 1. Juli wurden sämtli- che Tankstellen mit bleifreiem Normalbenzin ausgerüstet.» Mir erscheint dieser Bericht doch recht dürftig, angesichts des Vergleiches, den ich anstellen kann mit dem anderen grossen Fahrzeughalter, den PTT, wo im Geschäftsbericht, Seite 11, sehr ausgiebig darüber berichtet wird, dass in zehn Jahren alle Benzinfahrzeuge auf Katalysator umgestellt sein werden, dass der Mehraufwand 1,75 Millionen betrage, 1956 Franken pro Fahrzeug. Wir werden über die Kosten der Umstellung auf bleifreies Benzin orientiert usw. Und hier, beim EMD, steht ausser diesen zwei Sätzen nichts.
Da der Bundesrat hier vielleicht sogar etwas grossspurig sagt: «soweit es nicht bereits erfüllt wurde», möchte ich doch fragen, ob nicht Herr Bundesrat Delamuraz den Bericht vielleicht noch ein wenig ergänzen könnte.
Mme Christinat: Depuis le 1er janvier de cette année, le Conseil fédéral a introduit le billet à prix unique de cinq francs pour les congés des recrues. Cette mesure très posi- tive semble, de l'avis même du Conseil fédéral exprimé dans son rapport de gestion, avoir été bien accueillie et surtout bien utilisée par les intéressés. Or, mon attention a été attirée par la vive réaction des parents d'une recrue à laquelle les CFF ont refusé cette faveur lors d'un retour en congé le jour de la fête de l'Ascension.
Je comprends tout à fait l'étonnement de ces parents car, comme eux, je pensais que le billet au prix de cinq francs était possible pour chaque retour, que celui-ci se situe en week-end ou à un jour férié tombant au milieu de la semaine. C'est pourquoi j'aimerais connaître l'avis du Conseil fédéral quant à l'application de cette heureuse me- sure.
Oester: Gestatten Sie mir drei Fragen bzw. Bemerkungen zum Abschnitt EMD.
Erstens zu Seite 196, waffenloser Militärdienst: Mit Genug- tuung stelle ich fest, dass erstmals in erster und zweiter Instanz mehr Gesuche um Zulassung zum waffenlosen Mili- tärdienst gutgeheissen als abgelehnt wurden. Das ist bemer- kenswert und deshalb erfreulich, weil abgewiesene Gesuch- steller oft zu Dienstverweigerern werden. Der Praxis in Sachen waffenlosem Militärdienst kommt also eine entscheidende Bedeutung zu bei der Entschärfung eines leidigen Problems, um dessen Lösung wir immer noch rin- gen. Darf, Herr Bundesrat Delamuraz, damit gerechnet wer- den, dass die heutige, offenbar verständisvollere Praxis auch in den kommenden Jahren weitergeführt wird?
Zu Seite 197, Ausfuhr von Kriegsmaterial: Hier geht es unse- rer Fraktion um die militärische Zusammenarbeit unter neu- tralen Staaten, namentlich auch im Rüstungsbereich. Schon vor Jahren hat sich unsere Fraktion für eine intensivere Zusammenarbeit eingesetzt. Nun stellen wir aber fest, dass die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die neutralen Staaten Oesterreich und Schweden auf einem Tiefpunkt angelangt ist und noch ganze 30 Millionen Franken ausmacht, wohl als Folge einer entsprechenden Situation beim Import an Rüstungsgütern. Gedenkt der Bundesrat, Anstrengungen zu unternehmen, um die bedauerlich kleine Zusammenarbeit unter neutralen Staaten in andere Bahnen zu lenken? Und wenn ja, was gedenkt er diesbezüglich vorzukehren?
Die dritte Frage bezieht sich auf Seite 218 unten, Pilotenaus- bildung. Herr Weber als Berichterstatter hat schon auf die- ses Thema hingewiesen und sehr positiv darüber berichtet. Für uns steht diese Frage in einem gewissen Zusammen- hang mit der vorhergehenden, weil auch hier überstaatliche Zusammenarbeit angesprochen ist. Unsere Fraktion hat sich schon mehrmals mit dem leidigen Umstand befasst, dass unsere Militärpiloten im eigenen Land keine Luftkampf- übungen im Ueberschallbereich durchführen können. Zwar können von Zeit zu Zeit einige Piloten ein Luftkampftraining in Sardinien absolvieren. Unseres Erachtens stehen aber diese beschränkten Trainingsmöglichkeiten in keinem Ver- hältnis zu dem, was in Sachen Ausbildung von Kampfpiloten getan werden sollte. Falls wir hier falsch liegen, lassen wir uns gerne belehren.
Im Hinblick auf die heute schon diskutierte Anschaffung neuer Hochleistungsflugzeuge in den neunziger Jahren fra- gen wir den Bundesrat, ob er die Anschaffung dieser äus- serst kostspieligen Waffensysteme verantworten kann, ohne dass die Garantie gegeben ist, dass unsere Militärpiloten eine kriegsgenügende Ausbildung erhalten. Wäre es nicht gerade in diesem Bereich tunlich und auch möglich, mit anderen neutralen Staaten intensiver zusammenzuarbeiten ? Oder liesse sich das Problem so lösen, dass bei der Beschaf- fung neuer Rüstungsgüter mit dem Lieferland auch gleich Trainingsmöglichkeiten vereinbart werden? Ich danke dem Chef EMD zum voraus für seine Antwort.
Braunschweig: Ich habe in der Kommission die Bewilligung eingeholt, hier als Kommissionsmitglied eine sachte abwei- chende Meinung vertreten zu dürfen.
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3 juin 1986
Ich komme zum zweiten Bedenken, und auch daran halte ich fest: Die Verflechtung mit diesem Flugplatz, der - auch wenn er nicht direkt zu diesem Bereich gehört - hauptsäch- lich den NATO-Staaten dient, halte ich neutralitätspolitisch für fragwürdig, doppelt fragwürdig, nachdem durch die UNO-Abstimmung die Neutralität eine erhöhte Bedeutung gewonnen hat.
Ich bitte vor allem jene unter Ihnen, die der Neutralität besonders verpflichtet sind, wenigstens für eine Minute diese Neutralität nicht mit schweizerischen Augen anzuse- hen, sondern sich davon etwas zu distanzieren. Sehen Sie sie mit den Augen der Dritten oder der Zweiten Welt! Bei der Neutralität geht es nicht nur darum, wie wir sie sehen, sondern auch darum, wie sie vom Ausland und möglicher- weise auch von potentiellen Gegnern gesehen wird. Aus der Sicht der Dritten oder der Zweiten Welt werden wir immer deutlicher ein NATO-Staat, auch wenn wir nicht Mitglied der NATO sind. Für die geographische Lage und die geschichtli- che Herkunft sind wir nicht verantwortlich, aber diese Berührungspunkte mit der NATO gehen auf unser eigenes Konto. Deshalb halte ich diese Zusammenarbeit für gefähr- lich, noch gefährlicher, wenn sie verstärkt werden sollte.
Ich mache Sie auf das Jahr 1986 aufmerksam: Das Anstei- gen des Waffenexports setzt sich fort. Wir haben im ersten Vierteljahr, bis 31. März 1986, bereits für 190 Millionen Fran- ken Waffen ausgeführt, wiederum in die Türkei für 58 Millio- nen, nach Nigeria für 72,5 Millionen und nach Pakistan für 28 Millionen Franken.
Ich mache Sie auf Pakistan aufmerksam: Grenzgebiet zu Iran und Afghanistan, enormes Flüchtlingsproblem. Wir müssen mit einer Welle von pakistanischen Flüchtlingen rechnen, die auf uns zukommen könnte. Obwohl wir das wissen - und die Fachleute bestätigen es uns -, liefern wir nach Pakistan für 28 Millionen Schweizerfranken Kriegsma- terial. Wir produzieren damit selber eine neue Flüchtlings- welle. Das ist mein Vorwurf an den Bundesrat; diesen Vor- wurf erhebe ich hier von neuem, und ich halte daran fest. Zur Türkei und wiederum zum PC-7 respektive PC-9. Ich hätte noch eine Frage an Herrn Bundesrat Delamuraz: Die Stanser Pilatuswerke haben die Absicht, ein Montagewerk in der Türkei zu errichten, um auf diese Art und Weise die schweizerische Gesetzgebung zum Kriegsmaterialexport zu umgehen. Für Unternehmer ist das offenbar ohne weiteres erlaubt. Sie können die Gesetze umgehen, indem sie die Lizenzproduktion in die Türkei verlegen. Herr Bundesrat Delamuraz, als Sie sich für diesen PC-7 letztes Jahr so stark gemacht haben und darlegten, dass es kein Kriegsmaterial
sei, haben Sie doch auch mit den Arbeitsplätzen argumen- tiert. Und die Innerschweizer Regierungen oder unser Herr Kollege Iten, wie haben sie sich für die Arbeitsplätze einge- setzt! Und jetzt kommt die Auslagerung der Arbeitsplätze in die Türkei. Herr Delamuraz, wie ist es einem Bundesrat zumute, wenn er derart «gelegt» wird?
Stappung: Ich habe zwei Fragen zum Bericht EMD. Zuerst zum Titel «Ausbildungsfragen» auf Seite 207. Da ist die Rede von der Zunahme orthopädischer Schäden. Hat das Departement im Rahmen der Aushebung oder der Untersu- chung von Rekruten schon einmal festgestellt, in welchem Ausmass Gehörschäden bei jungen Leuten vorliegen und versucht abzuklären, woher diese kommen? Mir scheint eine solche Erhebung, die regelmässig stattfinden müsste, sinnvoll zu sein, um Anhaltspunkte über die zunehmende Gefährdung in dieser Hinsicht zu erhalten. Gleichzeitig müs- ste bei Gehörschäden abgeklärt werden, welches die wahr- scheinliche Ursache ist. In diesem Zusammenhang könnten die jungen Wehrmänner auch eindrücklich auf die Gefahren des übermässigen Lärms hingewiesen werden.
Nun habe ich noch zum Abschnitt «Waffen-, Schiess- und Uebungsplätze» auf Seite 209 einige Fragen. Vor allem fällt auf, dass die Angaben im Bericht zur Situation des Projektes für den Waffenplatz Rothenturm ausserordentlich dürftig sind. Wieso wird dem Parlament verschwiegen, dass das Bundesgericht am 31. Juli 1985 das Begehren um vorzeitige Besitzeseinweisung, das vom EMD gestellt worden ist, abge- lehnt hat? Im übrigen frage ich den Herrn Departementsvor- steher, ob es richtig ist, dass das EMD im Rahmen des Einspracheverfahrens im Rothenturmer Enteignungshandel keine einzige der Untersuchungen zu den zahlreichen Fra- gen vorgenommen hat, die gemäss vorausgegangener bun- desgerichtlicher Entscheidungen in diesem Einsprachever- fahren hätten untersucht werden sollen? Stimmt es, dass die Einsprecher am Verfahren, soweit dieses im EMD statt- gefunden hat, überhaupt nicht beteiligt worden sind? Trifft es im übrigen auch zu, dass der Einspracheentscheid, den das Departement am 3. Juni 1985 erlassen hat, im wesentli- chen von einer Person ausserhalb der Bundesverwaltung, nämlich dem Anwalt des EMD im Einspracheverfahren, Herrn Josef Nigg, entworfen worden ist? Hat der Bundesrat im übrigen auch davon Kenntnis, dass der Umstand, dass die Einsprachen der Enteigneten gegen die vom EMD einge- leitete Enteignung vom EMD selber behandelt worden sind, bereits zu einer Klage vor der Europäischen Menschen- rechtskommission in Strassburg geführt hat? Wie beurteilt der Bundesrat die Aussichten der Schweiz in diesem Verfah- ren, wenn er berücksichtigt, dass offenbar die auslegende Erklärung der Schweiz zu Artikel 6 der Europäischen Men- schenrechtskonvention nicht formgerecht abgegeben und somit kaum als Vorbehalt gewertet werden kann ? Es besteht die völkerrechtliche Pflicht, dass bei zivilrechtlichen Ansprü- chen und Verpflichtungen nicht nur für ein abschliessendes, sondern auch für das ganze Verfahren in allen Teilen ein faires Verfahren garantiert sein muss. Ich verweise hier ausdrücklich auf den Entscheid der Europäischen Men- schenrechtskommission über die Zulässigkeit der Beschwerde BELILOS vom 8. Juli 1985, veröffentlicht in der Verwaltungspraxis der Bundesbehörde 1985, Seiten 481 ff.
Weber-Arbon: Das Votum unseres Kollegen Müller könnte man unter den Titel «Luftverpestung» setzen, das meinige unter die Ueberschrift «Luftverlärmung».
Ich zitiere aus dem Geschäftsbericht Seite 219 folgendes: «Ueber den bei Fliegerübungen zu erwartenden Fluglärm wurde die Oeffentlichkeit jeweils im voraus über die Massen- medien orientiert. Dem Militärflugdienst erwuchs dennoch erneut starke Kritik von Kreisen, die sich insbesondere gegen die Lärmbelastung beschwerten.» Ich bestätige diese Feststellung der zunehmenden Reklamationen, die auch mir aus verschiedensten Teilen der Bevölkerung zugetragen worden sind. Ich beziehe mich hier auch auf die Antwort auf seine Interpellation vom 13. März dieses Jahres, die vorhin Kollega Braunschweig zitiert hat. Darin wird am Schluss
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zusammenfassend festgehalten, dass die zuständigen mili- tärischen Stellen auch in Zukunft alles daran setzen werden, um im Rahmen des Möglichen die Belastung durch Militär- fluglärm niedrig zu halten. Etwas konkreter scheint man an einer Jahrespressekonferenz des EMD geworden zu sein, die vor ein paar Wochen sinnigerweise auf einem Thuner- see-Schiff stattgefunden hat. Da soll Korpskommandant Wyler erklärt haben, dass in den Bereichen Uebungsflüge, taktische Tiefflüge und Flugplätze bereits in der zweiten Hälfte dieses Jahres realisierbare Vorschläge zur Lärmre- duktion vorliegen und dass das Problem als dringend einge- stuft werde. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Reklama- tionen aus der Bevölkerung, die sich in erster Linie gegen den Flugplatzlärm richteten, in den vergangenen Jahren «progressiv» zugenommen hätten. Die bisher bestehenden Abhilfen mit Sperrzeiten für Flüge an Wochenenden sowie über den Mittag genügten nicht mehr, wurde von militäri- scher Stelle ausgeführt. Es wurde dann beigefügt, an einem Seminar seien anfangs des Jahres eine breite Palette mögli- cher Entspannungsmassnahmen geprüft worden, die ohne Tangierung der Flugausbildung verwirklicht werden müssten.
Herr Bundesrat Delamuraz, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Absicht, die aus einer Pressemitteilung Mitte April ersichtlich war, heute vor unserem Plenum noch etwas weiter konkretisieren könnten. Eine breite Bevölkerung wäre Ihnen dankbar, wenn die «Verlärmung» unserer Luft von seiten unserer militärischen Instanzen energischer als bisher bekämpft werden könnte.
Frau Stamm Judith: Ich spreche zum gleichen Absatz auf Seite 219: «Ueber den bei Fliegerübungen zu erwartenden Fluglärm wurde die Oeffentlichkeit jeweils im voraus über die Massenmedien orientiert. Dem Militärflugdienst erwuchs dennoch erneut starke Kritik von Kreisen, die sich insbeson- dere gegen die Lärmbelastung beschwerten.» Vor ungefähr drei Wochen mussten wir uns in Luzern an einem Morgen ebenfalls verschiedene Ueberschallknalle anhören, die durch Flugzeuge, die in Emmen aufstiegen, verursacht wur- den. Ich bekam Anrufe, bin der Sache nachgegangen und habe mich überzeugen lassen, dass die eine Aufgabe darin besteht, diesen Fluglärm zu verhindern. Darüber haben sich heute mehrere Votanten geäussert. Die andere Aufgabe besteht darin, die Bevölkerung zu informieren, dass an einem bestimmten Tag entsprechender Fluglärm entstehen wird.
Und hier möchte ich nun den Departementschef fragen: Wie geschieht diese Information? Ich habe an jenem Morgen zum Beispiel in den Nachrichten nichts gehört, dass wir uns während des Tages auf solche Knalle vorbereiten müssten. Könnte diese Information nicht verbessert werden? Ich meine ähnlich wie bei den Verkehrsinformationen, wo wir jeweils vernehmen, es gebe vor dem Gotthard 7 km Stau, oder wo die Wetterinformationen durchgegeben werden. Ich glaube, dass eine bessere Information ein bisschen dazu beitragen könnte, dass die Bevölkerung den Lärm, den Restlärm, der offenbar nicht zu verhindern ist, besser ertra- gen kann.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Tout d'abord je dirai à M. Müller que notre contribution à la protection de l'air se définit comme suit: nous examinons la possibilité technique d'équiper de catalyseurs les véhicules tout terrain, marchant à essence bien entendu, qui constituent la grosse part de notre parc de véhicules à pneus. Nous ne savons pas quel résultat nous obtiendrons avec les essais qui commencent maintenant, mais nous souhaitons pouvoir parvenir à des résultats positifs; en tout cas la volonté du département, vous le voyez, puisque des essais sont entrepris, va dans ce sens.
C'est, ensuite, la généralisation de la distribution d'essence sans plomb et de l'utilisation de voitures de service et de véhicules d'instructeurs qui correspondent aux nouvelles normes. La modification du parc intervient graduellement et nous la conduisons d'une manière déterminée. Je rappelle à
M. Müller que le nombre de kilomètres qui sont parcourus par les véhicules militaires est en moyenne générale très sensiblement inférieur au nombre de kilomètres que par- courent les véhicules civils; nous pouvons admettre que nous nous rendons responsables, par véhicule, d'une pollu- tion qui est probablement du tiers de ce qu'elle est, pour le même temps, pour un véhicule civil. Mais ce n'est pas une raison pour ne pas continuer à nous intéresser à ce pro- blème et ne pas continuer à travailler dans le sens que nous avons énoncé.
Afin de vous démontrer notre ferme intention dans ce domaine, je décide de maintenir le postulat Müller au tableau des interventions parlementaires en suspens, ce qui permettra au Conseil fédéral de donner, notamment après les essais du catalyseur sur les véhicules tout terrain, une réponse plus complète, plus ample et plus concrète à l'en- semble de ces questions.
A Mme Christinat, je dirai que les commandants de troupes, en refusant ce billet à cinq francs le jour de l'Ascension, ont effectivement appliqué le règlement et rien que le règlement qui prévoit de n'accorder le tarif minimal que lors des congés de fin de semaine.
Cette «Schönheitsfehler» - comme on dit en français! - peut être réparée; nous allons donner des directives nouvelles permettant vraiment la généralisation de ce billet et évitant toute tracasserie administrative, car le cas que vous nous soumettez ressemble en effet à une tracasserie. L'intention n'y était pas, mais c'est notre règlement qui, à l'essai, se révèle sans doute trop restrictif. Correction sera faite.
M. Oester a évoqué trois questions. La première concerne le service militaire non armé. Nous avons introduit il y a cinq ans une nouvelle procédure d'examen des demandes de service non armé. Cette procédure se révèle singulièrement meilleure que la procédure antérieure. Meilleure en ce sens que nous parvenons à une pratique beaucoup plus uniforme dans l'ensemble du pays, meilleure en ce sens qu'elle per- met de tenir compte d'une manière plus attentive et détaillée des intentions profondes qui motivent tel ou tel demandeur de service non armé. Nous nous inspirons de cette expé- rience pour proposer aux Chambres, dans le courant de l'année prochaine très vraisemblablement, l'inscription défi- nitive, dans notre appareil législatif, des nouvelles procé- dures que nous avons utilisées.
N'imaginez pas cependant que nous allions en cette matière vers une sorte de «service à la carte»; le fait que davantage de demandes aient été acceptées, en instance de recours, cette année ne doit pas nous faire imaginer que, dorénavant, nous allons ouvrir, sans aucun contrôle et sans aucune exigence de preuve, le service non armé. Nous avons cepen- dant, après expérience faite, pu modifier quelques-uns des critères sur lesquels nous nous fondions jusqu'à maintenant et ainsi entrer, utilement mais pas trop loin, dans une voie qui nous permet d'éviter de faire des martyrs et de «fabri- quer» des objecteurs de conscience intégraux alors que parfois, pour certains requérants de bonne foi, il ne s'agit non pas de refuser le service mais, simplement, de porter une arme. Des arguments parfois purement psychologiques sont à la base d'une telle motivation. De cela, nous en tenons mieux compte que par le passé.
S'agissant du commerce d'armes avec les pays neutres, j'ai déjà dit à votre conseil, à plusieurs reprises, que je souhai- tais qu'il s'intensifie; je pense tout particulièrement à l'Au- triche et à la Suède. Cela dépend, bien entendu, de la qualité du matériel qui est offert de part et d'autre et si, ces toutes dernières années, nous avons dû constater que nos marchés avaient diminué, cela n'est pas dû à une quelcon- que distance que nous aurions prise les uns envers les autres; cela est dû au fait que le matériel offert sur le marché à ce moment-là ne convenait pas au besoin exprimé par les différentes armées. Mais, Monsieur Oester, sachez-le bien, nous continuons d'entretenir avec ces deux Etats non pas des rapports spéciaux qui mettraient en péril nos neutralités respectives (il n'en est évidemment pas question), mais des rapports de collaboration, des rapports d'échange d'expé- riences militaires et d'échange de matériel militaire. La meil-
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leure preuve de l'existence de cette volonté bilatérale qui nous anime à l'endroit des Etats neutres est l'existence de commissions ad hoc, formées par les ministères de la défense. Elles entretiennent des formes de contact et de collaboration maintenant intégralement nos souverainetés et nos indépendances respectives mais permettant une intensification de nos échanges et de nos informations. M. Braunschweig, Oester, Rolf Weber et Mme Stamm ont évoqué les problèmes qui se posent à notre aviation militaire et à ses relations avec la population suisse. Je vais répondre à ces quatre interpellants en un seul tenant.
Je constate en effet que l'aviation civile et l'aviation militaire font du bruit, c'est une évidence, et nos avions font sans doute un peu plus de bruit que la nouvelle sonorisation de la salle du Conseil national .... Si nous avons décidé de faire des entraînements au vol et du tir tant en Sardaigne qu'en Suède, ce n'est pas du tout dans l'intention égoïste d'expor- ter notre bruit, c'est parce que nous pouvons faire là des essais, des entraînements impossibles en Suisse au même degré (ou alors s'ils sont faisables en Suisse, nous ne pouvons pas les contrôler, les analyser et les mesurer comme nous le pouvons là où des installations raffinées - que nous n'aurions pas les moyens de nous offrir - permet- tent de tester nos pilotes et leur entraînement ainsi que de mesurer l'aptitude de nos appareils). C'est de cela seule- ment qu'il s'agit.
A Decimomanu comme en Suède, toutes précautions ont été prises pour que ces vols s'effectuent à notre seul profit, j'entends que nous soyons les seuls à pouvoir exploiter les renseignements que nous en tirons, à disposer des rapports de vol, et par conséquent les seuls à pouvoir les analyser. C'est là une chose essentielle, Monsieur Braunschweig. Je répète encore ce que j'ai déjà dit à diverses reprises, à savoir que pour être parfaitement sûrs de cette indépendance sourcilleuse qui doit être le fait de notre aviation, en particu- lier en Sardaigne, nous avons tout d'abord choisi comme place d'entraînement une place qui n'appartient ni à l'OTAN ni à l'armée italienne, c'est une place privée qui loue ses services et ses prestations. Nous avons ensuite pris garde de n'évoluer sur cette place que si nous étions seuls - c'est-à- dire pas en même temps que des pilotes de l'OTAN ou d'autres armées - et que si nous étions capables d'assurer les conditions d'indépendance que j'ai énoncées tout à l'heure. C'est à ce prix que nous nous engageons là-bas. Ce prix étant assuré, nous pouvons, je le répète, tirer de ces expériences et de ces exercices des résultats et des conclu- sions que nous ne pourrions pas exploiter en Suisse. C'est là le grand avantage de cette opération.
Il s'agit cependant de continuer de s'exercer dans le ciel helvétique, tout d'abord parce qu'il faut connaître parfaite- ment notre espace aérien, ensuite parce que la collaboration entre l'aviation et les troupes terrestres c'est en Suisse et nulle part ailleurs que nous pouvons l'exercer, enfin parce que la connaissance d'un relief particulièrement difficile est indispensable à nos pilotes pour une maîtrise parfaite de leurs mouvements.
Il est vrai que cela fait du bruit, quand bien même nous intensifions, dans l'aviation comme dans les autres forma- tions, le recours au simulateur. Celui-ci a des limites et ne peut pas remplacer l'entraînement à l'échelle 1/1 dans la réalité du combat ou du tir aérien. A cet égard, il vous intéressera sans doute de savoir que nos pilotes de milice s'entraînent à raison de quelque 50 à 60 heures de vol effectif par année. Nos quelques pilotes professionnels con- sacrent, eux, environ 120 à 150 heures par année à leur entraînement. Les comparaisons que nous pouvons établir situent la durée d'entraînement annuel d'un pilote étranger à 200-250 heures, à quelques exceptions près. Nous som- mes donc notoirement en dessous. Cela ne signifie pas que nous mettions en péril la qualité de notre instruction ni la sécurité de nos pilotes, cela signifie que nous avons un entraînement et une instruction en vol et au sol particulière- ment intenses et que nous parvenons ainsi à une solution optimale en dessous de laquelle il serait évidemment dange- reux d'aller.
En ce qui concerne l'entraînement du nouvel avion, Mon- sieur Oester, je ne peux pas vous dire comment il sera organisé puisque le type même de ce nouvel avion n'est pas encore choisi. Je vous dirai pour l'heure que les problèmes de l'instruction sur le nouvel appareil entrent dans notre évaluation des différents types actuellement à l'examen, autant que les qualités purement techniques ou le prix de l'appareil ou encore ses autres aptitudes et performances; le but, en effet, demeure bel et bien de pouvoir continuer à disposer d'un appareil que nous puissions entraîner et pré- parer dans nos propres conditions. Je n'exclus pas que des recours à des solutions Sardaigne ou Suède doivent être intensifiées à cette fin, mais je ne peux en aucun cas l'affirmer aujourd'hui, car cela dépendra de l'avion choisi. Un des critères de choix sera précisément l'aptitude à utili- ser cet avion dans le ciel helvétique, je le répète.
Les derniers intervenants, M. Weber et Mme Stamm, ont demandé ce qu'il en était de la volonté concrète du départe- ment de s'efforcer de réduire encore le bruit des avions. Je précise que, même en limitant considérablement le nombre d'heures de vol, nous devons tout de même organiser trois types de mouvements qui peuvent être gênants pour la population. Ce sont tout d'abord les vols d'essais; il est indispensable que nous conduisions les essais (ceux du Groupement de l'armement et ceux de l'Aviation propre- ment dite) aux conditions extrêmes de sollicitation des machines et des pilotes. Nous nous efforçons de limiter les nuisances en organisant des essais en altitude. En outre, nous prenons la précaution d'appliquer des réglementations de manière à proscrire ces vols d'essais, plus particulière- ment le samedi et le dimanche, la nuit et en principe durant la pose de midi.
Ensuite, nous devons organiser des manoeuvres qui com- prennent notamment des exercices d'appui de l'aviation aux troupes terrestres. Dans ce cas, nous ne pouvons évidem- ment pas évoluer à dix mille mètres d'altitude! Il s'agit d'être cohérents et logiques. Ainsi, pendant quelques brèves pério- des, bien déterminées durant l'année, nous effectuons des manoeuvres comprenant des vols en piqués, en rase-mottes et des appuis de feu à basse altitude. Cela correspond à une évolution de la menace aérienne qui a motivé l'année passée votre décision d'acquérir des appareils Taflir: nous sommes dorénavant en présence d'une menace aérienne qui ne se situe plus à trois mille mètres d'altitude et au-dessus comme auparavant, mais aussi à basse altitude (missiles, avions, etc.). Cela entraîne donc des nuisances supplémentaires. Enfin, durant deux périodes dans l'année, nous effectuons quelques vols supersoniques qui, nous le savons, entraînent beaucoup de nuisances, mais sont nécessaires si l'on désire que nos pilotes puissent réellement maîtriser leurs appa- reils. Cela ne nous empêche pas de continuer inlassable- ment à rechercher les moyens de limiter le bruit. Dans une réponse à une question parlementaire, j'ai déjà indiqué la direction dans laquelle nous allons. Les premières disposi- tions que nous vous proposerons, vous seront soumises dans le courant de cette année. Elles aboutiront à une pratique, voire à une modification de la législation au début de la prochaine législature. En attendant, même si la forma- tion est de mieux en mieux transmise, je n'élimine pas la possibilité que certains de nos concitoyens aient été mal renseignés. C'est la raison pour laquelle j'accepte le prin- cipe énoncé par Mme Stamm, à savoir la nécessité d'entre- prendre tout ce qui est possible pour intensifier encore l'information. Dans ce domaine, il me semble que des prog- rès réels ont été réalisés ces trois dernières années. Il n'est donc pas questions de les abandonner.
A la Commission de gestion, puis devant le plénum, M. Braunschweig a soulevé à nouveau le problème de la qualification militaire des appareils PC-7 et PC-9. Je pense que le fait de l'exposer ici n'entraînera pas une autre conclu- sion que celle que le Conseil national lui-même a prise dans sa session d'été 1985. Depuis le moment où les rapports de qualification de matériel de guerre ont été établis pour le PC-7, aucun élément nouveau n'est intervenu, ni dans la construction, ni dans la forme dans laquelle il est exporté.
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Par conséquent, rien ne doit nous conduire aujourd'hui à vouloir modifier la qualification du PC-7. Le PC-9, lui, a fait l'objet d'un rapport de qualification de matériel militaire qui parvient également à une conclusion négative. Ni les perfor- mances ni la strictire du PC-9 ne peuvent conduire à une qualification différente de celle du PC-7. Les critères étant objectivement et clairement posés, il n'y a décidément rien qui puisse nous conduire à modifier les qualifications du PC-7, ni à imaginer que le PC-9, parce qu'il a des performan- ces légèrement différentes, doit être classé autrement.
M. Stappung me demande l'état de l'ouïe des jeunes Suisses de vingt ans au moment de leur recrutement. Je n'en ai pas la moindre idée. C'est un lieu commun d'entendre qu'en général le bruit des discothèques - sans doute plus que celui du haut-parleur du Conseil national - est de nature à altérer l'ouïe de nos jeunes gens. Je vous renseignerai sur les résultats que les médecins du recrutement enregistrent. En complément de cette réflexion, je peux tout de même vous dire que le département a pris des précautions impor- tantes durant ces dernières années pour protéger l'ouïe des citoyens accomplissant leur service militaire, là où le coup de feu violent ou bien le bruit ambiant est de nature à assourdir nos soldats. Un nouvel appareil de protection de l'ouïe, plus efficace, vient d'être retenu. Il sera proposé au Parlement par tranches dans les crédits d'acquisition de ces prochaines années, de manière à éviter de léser l'ouïe.
A propos de Rothenthurm, vous vous étonnez que nous n'ayons pas dit grand-chose de ce dossier (sinon même rien du tout) dans le rapport de gestion, sous l'angle judiciaire. En ce qui concerne l'aspect politique et parlementaire, vous savez de quoi il en retourne. Le message préparé par le Département de l'intérieur et présenté par le Conseil fédéral au Parlement au sujet de l'initiative populaire est traité actuellement par la commission du Conseil des Etats. Ce dernier le traitera durant la présente session et ensuite il sera transmis au Conseil national. Je ne sais pas si cela aboutira à une votation populaire sur Rothenthum qui pour- rait avoir lieu cette législature encore, c'est-à-dire en mars 1987 au plus tard, ou si elle sera reportée. Cela dépendra essentiellement du rythme de travail du Conseil national. Voilà pour l'aspect parlementaire du dossier.
En ce qui concerne l'aspect judiciaire, vous ne devez pas vous étonner, Monsieur Stappung, que le Conseil fédéral soit muet dans le rapport et que je ne veuille pas répondre aujourd'hui aux différentes questions que vous m'avez posées. La procédure est en effet loin d'être terminée. Vous avez dit vous-même qu'elle était ouverte, notamment auprès du Tribunal fédéral qui ne s'est pas encore prononcé. II m'est donc impossible de me livrer en public à des juge- ments de valeur sur ce que le Département militaire et l'Administration militaire ont fait de bien ou de moins bien dans cette procédure, exposant naïvement en quelque sorte le dossier alors même que les juges, dans leur infinie sagesse, n'en ont pas encore définitivement disposé. Nous devons respecter la séparation des pouvoirs et nous devons aussi respecter la sérénité de leur réflexion et c'est pourquoi je ne me livrerai a aucune appréciation sur la valeur du dossier ou sur les éléments qui nous ont été opposés dans les causes intermédiaires que nous avons connues jusqu'à maintenant. La sagesse, en l'occurrence, c'est le silence radio, silence que je respecte immédiatement.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat Müller- Aargau (80.490) aufrechtzuerhalten. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt worden. Damit ist das Militärdepartement durchberaten.
Genehmigt - Approuvé
Mitteilungen - Communications
Präsident: Die Herren Bundesrichter Bratschi und Amstad des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes haben auf den 31. Januar beziehungsweise 31. März 1987 demissio- niert.
Die Bundesrichter Matter und Häfliger haben ihre Demissio- nen auf Ende Jahr eingereicht. Wir werden bei späterer Gelegenheit auf das Wirken dieser vier Richter zurück- kommen.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr La séance est levée à 12 h 40
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1985 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1985
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1986 - 08:00
Date
Data
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548-571
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