Postulat Stamm Walter
650
N 5 juin 1986
Heute gilt es doch, beim Boden nicht nur die Interessen privater Eigentümer zu wahren - diese gilt es auf jeden Fall zu wahren -, sondern auch die Interessen der Oeffentlich- keit zu schützen. Effektiver Umweltschutz, Heimat- und Naturschutz sowie Raumplanung werden nur möglich sein, wenn die Oeffentlichkeit auch einen gewissen Anteil an Grund und Boden besitzt. Wenn wir schon Eigentum und Nutzung des Bodens trennen, wie es beim Baurechtsvertrag geschieht, sollten wir dem Schwächeren der beiden Kontra- henten beistehen und ihm mit einer Rahmengesetzgebung unter die Arme greifen.
Ich habe ein gewisses Verständnis, Frau Bundesrätin, dass Sie meinen Vorschlag nicht als Motion entgegennehmen wollen. Ich bitte jedoch darum, ihn als Postulat anzuneh- men, denn die offenen Fragen im Zusammenhang mit dieser Rahmengesetzgebung müssen geklärt werden, und die Aus- arbeitung dieser Rahmengesetzgebung ist heute vordring- lich. Ich bitte Sie also sehr darum.
Bundesrätin Kopp: Der Bundesrat hat zu dieser Motion schriftlich Stellung genommen. Es würde wohl kaum der Rationalisierung des Ratsbetriebes dienen, wenn ich nun die Argumente, die schriftlich vorliegen, auch noch münd- lich wiederholen würde. Diese Argumente zeigen auch, wes- halb der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Hin- gegen möchte ich doch einige Gedanken aufnehmen und Fragen beantworten, die Herr Weder zu Recht in den Raum gestellt hat.
Sie haben, im Gegensatz zur Begründung Ihrer Motion, hier nun die ganze Bodenpolitik zur Diskussion gestellt, und da darf ich Sie darauf hinweisen, dass gerade in diesem Zusam- menhang sehr viel von seiten des Bundesrates unternom- men wurde. Das Bodenproblem ist viel zu komplex, als dass wir es nur mit einer einzigen Vorschrift, wie Sie es jetzt anstreben, in den Griff bekommen könnten.
Sie stellen zu Recht fest, dass viel Landwirtschaftsland im Besitz von Personen ist, die es nicht selber bewirtschaften. Das ist genau die Stossrichtung des neuen Bäuerlichen Bodenrechts, das vor 14 Tagen vom Bundesrat in die Ver- nehmlassung geschickt wurde.
Das Bundesamt für Versicherungswesen erarbeitet neue Anlagevorschriften für die privaten Lebensversicherungsge- sellschaften, die den Druck auf den Boden aus Kapitalanla- gen vermindern sollen, indem sie den weniger weitgehen- den Vorschriften des BVG unterstellt werden. Zur Lösung dieses Problems arbeiten wir in die gleiche Richtung, die auch sie verfolgt haben.
Im übrigen ist der Bundesrat auch bereit, die Motion von Herrn Loretan entgegenzunehmen, und Ihr Rat hat sie auch kommentarlos überwiesen. Ich hoffe sehr, dass sie noch in dieser Session auch im Ständerat zur Diskussion kommt, weil auch sie zur Lösung dieses Problems beitragen könnte. Sie sehen also, Herr Weder, wir sind beim Problem, das Sie und uns beschäftigt, nicht untätig. Es ist sehr vieles in Gang gekommen, auch die Frage, ob nicht die Pensionskassen- gelder zur vermehrten Förderung des Wohneigentums ein- gesetzt werden könnten, um die Selbstnutzer nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in den städtischen Gebie- ten zu fördern. Nach Ansicht des Bundesrates sind alle diese Schritte besser geeignet als die Schaffung von neuen Rah- mengesetzen, die übrigens dann auch sehr stark in die Kompetenz der Gemeinden eingreifen, oder als die Unter- stellung unter den Preisüberwacher. Ich bin der Meinung, es gäbe genügend neue Vorlagen, die in Ihre Richtung gehen, aber das Mittel, das Sie hier vorschlagen, ist nicht geeignet. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihre Motion ab- lehnt.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung der Motion Dagegen
34 Stimmen 61 Stimmen
85.952
Postulat Stamm Walter Regelung der Grenzkontrollen. Finanzielle Beteiligung des Bundes Contrôles à la frontière. Participation financière de la Confédération
Wortlaut des Postulates vom 11. Dezember 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, sich mit Bundesmitteln an den erheblichen Kosten der Grenzkantone für die grenzpoli- zeiliche Kontrolle der internationalen Eil- und Schnellzüge finanziell zu beteiligen.
Texte du postulat du 11 décembre 1985
Le Conseil fédéral est invité à accorder, sur les crédits de la Confédération, une contribution aux cantons frontaliers au titre des dépenses considérables qu'ils ont pour assurer les contrôles de police à la frontière dans les trains internatio- naux express ou directs.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bratschi, Meyer-Bern, Neukomm, Rohrer (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Grenzkantone haben die Pflicht, die grenzpolizeiliche Kontrolle an den Eingangsstellen unseres Landes wahrzu- nehmen. Wenn auch der Bund an den Strassenzollämtern und Schifflandeplätzen diese an sich in die Kompetenz der Grenzkantone fallende Aufgabe treuhänderisch übernom- men hat, belastet doch die Kontrolle der internationalen Eil- und Schnellzüge einzelne Kantone finanziell in erheblichem Masse. Die Ausübung dieser grenzpolizeilichen Aufgabe liegt aber eindeutig auch im Interesse der übrigen Kantone und des Bundes. Nachdem der Bundesrat angesichts eini- ger unliebsamer Vorkommnisse die Absicht bekundet hat, die Personenkontrollen an den Grenzen zu verstärken, ist es sicher richtig, die Grenzkantone bei ihrer im Gesamtinter- esse des Bundes liegenden Aufgabe finanziell zu unter- stützen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1986
Die Personenkontrolle an der Grenze ist eine Aufgabe der Grenzkantone. Diese werden dadurch entlastet, dass die Zollorgane des Bundes die Personenkontrolle auf allen Strassenübergängen und teilweise auch im Schiffsverkehr sowie in den Zügen im Lokalverkehr ausüben. Zudem obliegt die Ueberwachung der Grenze ausserhalb der geoff- neten Grenzübergangsstellen dem Grenzwachtkorps. Die Grenzkantone führen nur noch die Personenkontrolle in den internationalen Bahnhöfen und Flughäfen durch.
Der Personalbestand der Eidgenössischen Grenzkontrollor- gane hatte sich nach dem Zweiten Weltkrieg laufend zurück- gebildet. Zudem wurden zahlreiche Grenzposten aufgeho- ben oder sie sind nur noch während beschränkter Zeit geöffnet. Die inzwischen von den eidgenössischen Räten beschlossenen Erhöhungen des Zoll- und Grenzwachtper- sonals haben zum Zweck, die persönliche Sicherheit der Grenzkontrollbeamten zu erhöhen, die im Zusammenhang mit den Verkehrsabgaben aufkommenden Aufgaben zu erfüllen und zum Teil die Einführung der 42-Stunden-Woche zu gewährleisen. Die angeordnete Verstärkung der Gelände- überwachung, die auf Kosten der Grenzkontrollen auf den Zollstrassen erfolgt, muss auch seitens des Bundes mit dem bestehenden Personalbestand durchgeführt werden.
Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grenzkantone für die Personenkontrolle an der Grenze ist
Interpellation Pitteloud
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nach wie vor abzulehnen. Sie wäre auch nicht mit der eingeleiteten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanto- nen vereinbar.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Stamm Walter: Die Handhabung der grenzpolizeilichen Kontrolle ist gemäss geltendem Recht Aufgabe der Grenz- kantone. Wenn auch der Bund den Kantonen die Personen- kontrolle an den Strassenzollämtern treuhänderisch abge- nommen hat, bleibt doch den Grenzkantonen eine erhebli- che finanzielle Belastung durch die Kontrolle auf den inter- nationalen Bahnhöfen und Flughäfen. Diese Belastung steigt an, das Fahrplannetz der internationalen Eil- und Schnellzüge wird dichter und die zu kontrollierenden Flug- passagiere zahlreicher. Auch die Situation an unseren Gren- zen ist in den letzten Jahren schwieriger geworden. Im Jahre 1985 wurden rund 130 000 Personen ohne gültige Ausweise oder Einreisepapiere von den Grenzorganen an der Landes- grenze zurückgewiesen. Dies zeigt die steigende Bedeutung einer besseren Ueberwachung unserer Grenzen. Diese starke, zunehmende Belastung zeigt sich auch daran, dass auf Begehren des Bundesrates die eidgenössischen Räte eine Erhöhung des Zoll- und Grenzwacht-Personalbestan- des beschlossen haben.
Wenn der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme argumentiert, eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den grenzpolizeilichen Kosten der Kantone wäre mit der eingeleiteten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanto- nen nicht vereinbar, trifft das in diesem Falle sicher nicht zu. Grenzkontrollen liegen eindeutig im Interesse aller Kantone beziehungsweise des Bundes. Es liegt nicht im Interesse unseres Landes, wenn die Kontrolle in den internationalen Eil- und Schnellzügen nicht mehr ordnungsgemäss, das heisst nur noch stichprobenweise, vorgenommen würde. Sparanstrengungen der Grenzkantone könnten sich durch- aus in diese Richtung entwickeln. Der Bund und damit die ganze Bevölkerung hätten allenfalls die negativen Folgen einer solchen Handlungsweise zu tragen.
Darf ich Sie deshalb höflich bitten, im wohlverstandenen Interesse aller unserer Bürger, den Grenzkantonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell beizustehen und das Postulat an den Bundesrat zu überweisen?
Bundesrätin Kopp: Die Personenkontrolle an der Grenze ist eine Aufgabe der Grenzkantone, wie dies der Bundesrat in seiner schriftlichen Antwort ausgeführt hat. Sie sehen in der Antwort auch, welche Aufgaben der Bund zu übernehmen bereit ist. Ich glaube, es wäre wenig sinnvoll, wenn wir in der Zeit der Aufgabenteilung hier erneut eine Mischung von Aufgaben und Kompetenzen vornehmen würden, die dann spätere Generationen wieder mühsam entflechten sollen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass man die gegenwärtige Regelung aus guten Gründen beibehalten soll, und emp- fiehlt Ihnen die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung des Postulates Dagegen
18 Stimmen 42 Stimmen
85.953
Interpellation Pitteloud Auslieferungsbegehren Argentiniens Extradition de ressortissants argentins
Wortlaut der Interpellation vom 11. Dezember 1985 Seit 1981, dem Zeitpunkt ihrer Festnahme wegen Entfüh- rung eines argentinischen Financiers, hält die Schweiz fünf argentinische Staatsangehörige in Haft, von denen minde- stens zwei ehemalige Folterer und Helfershelfer der Militär- diktatur sind. Argentinien hat für diese fünf Personen, die unterdessen in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben, schon zweimal Auslieferungsbegehren gestellt.
Da sie ihre Strafen demnächst verbüsst haben werden, sollte so rasch als möglich ein Entscheid gefällt werden. Eine der fünf Personen ist bereits ins Ausland geflüchtet, obwohl sie, wie die anderen auch, unter polizeilicher Aufsicht stand. Ueberdies bleibt in dieser Angelegenheit vieles im Dunkeln. Ich bitte deshalb den Bundesrat um Auskunft auf folgende Fragen:
Warum hat das BAP, welches einer Vertreterin der Interna- tionalen Vereinigung für Menschenrechte gestattet hat, die Beschuldigten zu befragen, nicht verlangt, dass deren Aus- sagen, die für die Haltung der Schweiz von entscheidender Bedeutung sind, veröffentlicht werden? (Die Internationale Vereinigung für Menschenrechte hat ihre Ex-Vertreterin, die den Beschuldigten sichtlich sehr nahesteht, für unzuständig erklärt.)
Wie rechtfertigt der Bundesrat die Fürsorgeleistungen, die diesen Personen seit vier Jahren sehr reichlich ausgerichtet werden, obwohl sie in Argentinien bedeutende Immobilien und andere Güter besitzen?
Wird der Bund, der den Kantonen die den Asylbewerbern ausgerichteten Fürsorgeleistungen automatisch vergütet, in diesem Fall ein Verfahren einleiten, um das Geld zurückzu- erhalten ?
Wie steht es mit diesem Geld, wenn die Argentinier ausge- liefert werden?
Wo steht das Verfahren zur Prüfung der Asylbegehren, welche diese Personen eingereicht haben?
Wie erklärt der Bundesrat die Tatsache, dass eine der Personen, für welche die Auslieferung verlangt wurde und die unter polizeilicher Aufsicht stand, geflüchet ist?
Welche Massnahmen hat man getroffen, damit die übrigen vier nicht auch noch verschwinden?
Wird die Schweiz Argentinien und seinen «Verschwunde- nen» endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen und den Auslieferungsbegehren für diese Personen stattgeben?
Texte de l'interpellation du 11 décembre 1985
Depuis 1981, date de leur arrestation en Suisse pour l'enlè- vement d'un financier argentin, la Suisse détient 5 ressortis- sants argentins dont deux au moins sont d'anciens tortion- naires et collaborateurs de la dictature militaire. L'Argentine a déposé à deux reprises des demandes d'extradition pour ces 5 personnes qui entre-temps ont demandé l'asile en Suisse.
Leurs peines arrivant à échéance, une décision à leur sujet devrait intervenir dans les plus brefs délais. Or, l'une d'entre elles s'est d'ores et déjà enfuie du territoire suisse alors qu'elle se trouvait, comme les autres, sous surveillance de la police. De plus, de nombreux points obscurs subsistent dans cette affaire, c'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Stamm Walter Regelung der Grenzkontrollen. Finanzielle Beteiligung des Bundes Postulat Stamm Walter Contrôles à la frontière. Participation financière de la Confédération
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.952
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.06.1986 - 08:00
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20 014 370
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