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Petition für eine menschliche Asylpraxis
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Petition für eine menschliche Asylpraxis Pétition pour une pratique de l'asile plus humaine
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet im Namen der Peti- tions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Petition - die nicht von den Hilfswerken ausgeht - lädt die Behörden ein,
dem menschlichen Aspekt des Problems unbedingt Rech- nung zu tragen, und zwar sowohl bei der zur Diskussion stehenden Revision des Asylgesetzes als auch bei der tägli- chen Anwendung dieses Gesetzes durch das Eidgenössi- sche Justiz- und Polizeidepartement und die kantonalen Behörden;
die Realität der Gefährdung der Asylbewerber in den Her- kunftsländern vermehrt ernst zu nehmen;
auf gewaltsame Heimschaffungen zu verzichten, wenn eine Verfolgungsgefahr besteht;
definitiv abgewiesenen Asylbewerbern zumindest eine genügende Frist einzuräumen, damit sie entweder ein ande- res Aufnahmeland finden oder sich auf die Rückkehr in ihr Heimatland bestmöglichst vorbereiten können.
Die Petenten sind sich durchaus bewusst, dass die Schweiz nicht alle Asylsuchenden aufnehmen kann. Sie sind sich auch der riesigen Probleme bewusst, vor welche der mas- sive Zustrom von Asylbewerbern die Behörden stellt. Den- noch bedauern sie, dass diese sicher nicht geringen Pro- bleme sowohl in der Bevölkerung als auch bei vielen Behör- devertretern zu einer abwehrenden, ja feindlichen Haltung gegenüber allen Flüchtlingen geführt haben. Dadurch wer- den auch wirklich verfolgte Mitmenschen in unvorstellbare Angst versetzt und all jene Asylbewerber und Schweizer bitter enttäuscht, die von der Schweiz eine wirklich humani- täre Haltung erwarten.
Die Kommission stellt fest, dass die Probleme, die von den Petenten aufgeworfen werden, in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen, soweit sie den Vollzug des Asylgesetzes betreffen. Dieser ist Mitadressat der Petition.
In materieller Hinsicht geht die Kommission davon aus, dass mit der Beratung des revidierten Asylgesetzes und mit ande- ren Massnahmen die nötigen Voraussetzungen geschaffen wurden, um die anstehenden Probleme im Asylbereich zu lösen. Soweit die Petition in den Zuständigkeitsbereich des Parlamentes fällt, erachtet sie daher deren Anliegen als besprochen und teilweise erfüllt. Sie weist auf die Diskus- sion in den Räten hin, die während der Frühjahrs- und der Sommersession stattgefunden hat oder noch stattfinden wird.
Die Kommission verzichtet auf die Ueberweisung der Peti- tion, da diese Eingabe zugleich auch an den Bundesrat gerichtet wurde.
Antrag der Kommission
Aus diesen Ueberlegungen beantragt die Kommission, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Proposition de la commission
Se fondant sur les considérations ci-dessus, la commission propose que l'on prenne acte de cette pétition, mais sans lui donner de suite.
Antrag Gurtner Den Petitionen ist Folge zu geben. Proposition Gurtner Donner suite aux pétitions.
Frau Gurtner: Die beiden vorliegenden Petitionen - «Peti- tion für eine menschliche Asylpraxis» und die Petition des Centre social protestant - wurden noch vor der Beratung der Asylgesetzrevision eingereicht.
Beunruhigt über die grosse Zahl abgelehnter Asylgesuche von Flüchtlingen, die in ihrem Herkunftsland wirklich bedroht sind, und erschüttert über die Rückschaffung von Asylbewerbern in ihre Heimat oder in einen Drittstaat ohne Rücksicht auf ihre Sicherheit, fordern über 51 000 Bewoh- ner und Bewohnerinnen dieses Landes den Bundesrat und die eidgenössischen Räte auf, bei der Revision des Asylge- setzes der menschlichen Seite dieses Problems zentrale Bedeutung einzuräumen und die Verwaltung zu veranlas- sen, ihre Praxis danach auszurichten.
Unter Punkt 2 fordern sie, die Realität der Gefährdung ernst zu nehmen, welcher die Asylbewerber in ihren Herkunftslän- dern ausgesetzt sind.
Ausserdem fordern sie, unverzüglich auf die gewaltsame Heimschaffung der Asylbewerber nach der Ablehnung ihrer Gesuche zu verzichten, wenn sie in ihrem Heimatland gefährdet erscheinen. Gerade diese Forderung stellt die zweite Petition vom Centre social protestant.
In einem letzten Punkt fordern sie, jenen Asylbewerbern, deren Gesuche abgelehnt wurden, zumindest eine ausrei- chende Frist zu gewähren, damit sie eine Lösung finden können, die ihnen Freiheit und Sicherheit bietet.
Diese Petition, die von mehr als 51 000 Bewohnern und Bewohnerinnen unseres Landes unterschrieben wurde, ver- langt eigentlich nichts anderes als eine menschliche Asyl- praxis und die Fortführung der humanitären Tradition in der Asylpolitik.
Inzwischen sind die Beratungen der Asylgesetzrevision abgeschlossen. Bereits nach der Debatte im Ständerat war klar, dass diese Revision völlig misslungen war, und sie wurde denn auch entsprechend kommentiert. So hörte man etwa, dass auch diese Revision die versteckten Ziele bzw. die Konzeptlosigkeit der ständigen Gesetzesrevisionen wie- derum enthülle.
Die Verriegelung der Grenze und die Ghettoisierung der Flüchtlinge in Zelten und Lagern machen die Schweizer Asylpolitik auch nach aussen sichtbar und erkennbar; sie zeigen, wie sie ist: egoistisch und verhärtet.
Auch die gestrige Debatte in diesem Saal hat noch einmal eindrücklich demonstriert, wie konfus und mit wie wenig Tiefgang diese Revision angegangen wurde. Insbesondere die Regelung mit den Grenztoren ist in ihrer Handhabung völlig unklar, und bei einer Annahme des Gesetzes wäre eine nächste Asylgesetzrevision innert kürzester Zeit bereits wieder in Sicht.
Ausgehend von der Tatsache, dass die neuen Asylgesuche stark zurückgegangen sind und deshalb keine Notlage besteht, ist die Verabschiedung des Asylgesetzes alles andere als zwingend. Die noch anstehenden Probleme kön- nen mit dem bestehenden Asylgesetz sicher problemloser gelöst werden.
Die kurzfristig gesammelten über 51 000 Unterschriften für die Petition für eine menschliche Asylpraxis zeigen, dass grosse Teile der Bevölkerung eine andere Asylpolitik wün- schen.
Ich wiederhole, dass die beiden Petitionen nichts anderes
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Pétition pour une pratique de l'asile plus humaine
wollen als eine menschliche Asylpraxis und die Fortführung der humanitären Tradition der Schweiz. Ich bitte Sie deshalb, ihnen Folge zu geben.
Ruf-Bern: Die beiden vorliegenden Petitionen beweisen ein- mal mehr, in welch skrupelloser Missachtung der legitimen Interessen des Schweizervolkes die Asylantenlobby für ihre langfristige Existenzsicherung auf die Tränendrüsen drückt und alles unternimmt, um weiterhin die Schleusen für Wirt- schaftsasylanten und Asyltouristen aus aller Welt zu öffnen. Die eine Petition verlangt, dass abgewiesene Asylanten, die sich seit Jahren in der Schweiz befinden, nicht in ihre Herkunftsländer zurückgewiesen werden sollen. Was heisst hier «seit Jahren>? Es wird von zwei, drei Jahren bereits gesprochen. Es gibt Hunderte von Schweizern und Schwei- zer Familien, die aus irgendwelchen politischen oder wirt- schaftlichen Gründen aus Ländern vertrieben wurden, wo sie seit Generationen oder Jahrzehnten zu Hause waren. Diesen Auslandschweizern war es zumutbar, Haus und Hof, Stellungen und Tätigkeiten in der Ferne zu verlassen, um in die Heimat, die sie wegen der Ueberfremdung und Uebervöl- kerung kaum mehr wiedererkannten, zurückzukehren. Hier haben diese Schweizer, zum Teil schon ältere Menschen, die grösste Mühe, sich wieder eine Existenz aufzubauen. Den Asylanten, den illegalen Einwanderern, wird dagegen mehr geholfen als diesen Auslandschweizern und auch wesentlich mehr als vielen anderen benachteiligten Mitbür- gern, zum Beispiel AHV-Rentnern.
Die Schuld, dass abgewiesene Wirtschaftsasylanten nicht in ihre Heimat zurückkehren, tragen ja unter anderem gerade die sogenannten Hilfsorganisationen - die Asylantenlobby, die aus purem Selbstzweck, damit sie eine Existenzberechti- gung hat, zur Sicherstellung ihres Broterwerbs also, Rück- schaffungen torpediert, wo sie nur kann. Wenn abgewie- sene Asylanten nicht ausgewiesen werden, dann ermuntert diese Praxis Zehntausende potentieller Asyltouristen, eben- falls in die Schweiz zu kommen. Die Attraktivität unseres Landes für falsche «Flüchtlinge» steigt also weiter an. Wir wissen, welch immense Werbewirkung das verantwortungs- los freizügige Asylgesetz in der bisherigen Version überall in der ganzen Welt erfährt. Wir brauchen weder ein Asylgesetz noch Hunderte von Beamten, welche die Asylgesuche prü- fen, wenn wir nicht in der Lage und nicht willens sind, auch die negativen Entscheide ausnahmslos zu vollziehen, das heisst, die Ausschaffungen konsequent durchzuführen.
Abgewiesene Wirtschaftsasylanten brauchen nicht unbe- dingt in ihre Heimat zurückzukehren. Sie haben ja in der Regel mehr als genug Zeit, sich ein Land auszusuchen, das ihrer Herkunft und ihrer Kultur wesentlich besser entspricht als die Schweiz, und dorthin auszuwandern. Die Schweiz, ein überaus kleines Land, kann es sich nicht leisten - ich wiederhole es hier einmal mehr -, nebst echten Flüchtlingen noch alle anderen Wirtschaftsflüchtlinge und Globetrotter aufzunehmen, die illegal eindringen, nur weil es ihnen im eigenen Land nicht mehr passt. Wir müssen uns doch pri- mär um unsere eigenen Mitbürger kümmern in unserem ohnehin stark übervölkerten Land!
Auch nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ist es jedem Ausländer zumutbar, wieder in seine Heimat zurück- geschickt zu werden. Weder er noch seine Familie haben sich in dieser Zeit hier integriert. Ich erinnere Sie einmal mehr daran, dass man ohne die geringsten Bedenken im Zeichen der Rezession Ende der siebziger Jahre Hundert- tausende von Gastarbeitern, die wesentlich länger hier waren als einige Asylanten, aus wirtschaftlichen Gründen hat zurückwandern lassen, weil eben die Beschäftigungs- lage prekär wurde. Da hatte man, wie gesagt, keine Beden- ken. Es hat sich gezeigt, dass solche Bewegungen problem- los durchzuführen sind.
Ich bitte Sie deshalb, diese beiden Petitionen abzulehnen und den Anträgen der Kommission zu folgen.
Mme Pitteloud: Cette pétition a été lancée par des per- sonnes qui voulaient ainsi exprimer leur indignation face à l'application de la politique d'asile, personnes qui étaient
confrontées directement à des cas concrets de requérants à qui l'asile avait été refusé parce que l'administration mini- mise systématiquement les risques encourus par les inté- ressés, ainsi que par des gens qui étaient confrontés à des renvois de force dans le pays d'origine de ces requérants. Je dirai que cette pétition a aussi été lancée par des citoyens qui sont soucieux de faire entendre aux autorités et au Conseil fédéral d'autres voix que celle, xénophobe, qui semble trouver un si large écho auprès de nos autorités. Prétendre, comme le fait le rapport de la commission, que quelques pétitionnaires ont été entendus et que leurs sou- haits ont été partiellement réalisés, est parfaitement cy- nique.
Je ne l'illustrerai que par un point de la pétition, celui qui demande de faire cesser les renvois de force dans les pays d'origine de candidats lorsqu'un risque demeure. Au moment même où le Conseil fédéral se prépare à faire exécuter le renvoi au Sri Lanka des requérants tamouls, alors que, depuis quelques semaines, le gouvernement de ce pays accentue la répression et cherche à écraser militai- rement la minorité tamoule, prétendre que ce point est réalisé est particulièrement scandaleux, cela d'autant plus, je vous le rappelle, qu'un rapport de mission de deux fonc- tionnaires de l'Office fédéral de la police arrivait aux conclu- sions selon lesquelles le rapatriement des Tamouls dans leur pays n'était pas possible.
Finalement, je dirai qu'il ne reste aux citoyens qui n'accep- tent pas cette situation qu'à résister selon leur conscience, très souvent aidés par les Eglises dont beaucoup sonneront le tocsin ce samedi 14 juin pour protester contre le renvoi des Tamouls.
La pétition était une protestation parmi d'autres que, bien sûr, je vous demande de ne pas classer.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Diese beiden Petitio- nen sind sowohl an unseren Rat wie auch an den Bundesrat gerichtet. Die Petition für eine menschliche Asylpraxis hat eigentlich zum Inhalt, vor allem im Vollzug des Asylgesetzes die menschlichen Aspekte zu berücksichtigen. Die Petition sagt aber auch, dass in der bevorstehenden Revision des Asylgesetzes die menschlichen Probleme und Aspekte zu berücksichtigen seien.
Wir haben das Asylgesetz nun revidiert, und wir haben uns im März ja insbesondere darüber unterhalten, wie wir Asyl- bewerber, die sich schon mehrere Jahre in der Schweiz befinden, behandeln sollen.
Wir haben damals die Globallösung abgelehnt, haben aber dabei die Zusicherung bekommen, dass Härtefälle wohlwol- lend behandelt werden sollen. Die Kommission hat diese beiden Petitionen geprüft, und Sie haben den Bericht bekommen. Ich möchte hier noch einige Ergänzungen anbringen. Bezüglich der Petition für eine menschliche Asyl- praxis glauben wir, dass diese Probleme bei der Diskussion über das Asylgesetz behandelt wurden; die anderen Punkte sind an und für sich Vollzugsprobleme. Weil sie an den Bundesrat gerichtet sind, ist der Bundesrat aufgerufen, in seiner Asylpraxis diese Aspekte zu berücksichtigen. Wir vom Parlament sind hier nicht angesprochen.
Zur Petition vom Centre social protestant: Diese Petition will vor allem keine Rückschaffung von Asylanten. Der Text ist sehr absolut gehalten. Er ist fast so absolut, dass eine Ausschaffung überhaupt nicht mehr in Frage kommt. Wir haben hier in diesem Saal lange über die Globallösung gesprochen. Die Petition möchte an und für sich diese Globallösung wieder einführen. Wir haben mit der Ableh- nung der Globallösung dem Konzept des Bundesrates zuge- stimmt. Der Bundesrat will die alten Fälle möglichst rasch aufarbeiten und die Härtefälle recht grosszügig behandeln. Dabei wird die Zumutbarkeit einer Ausreise untersucht, einerseits unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Hei- matland und andererseits in bezug auf die persönlichen Verhältnisse in der Schweiz.
Der Bundesrat hat auch am 14. April 1986 den Kantonen ein Kreisschreiben zugestellt, in dem er über die Praxis orien- tiert hat. Er hat darin aufgezeigt, welche Möglichkeiten
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Invalidenversicherung. 2. Revision
vorhanden sind, um alte Fälle zu behandeln. Dabei gibt es grundsätzlich drei Varianten. Die erste Variante trifft zu, wenn die Kantone bereit sind, die Gesuchsteller im Rahmen des Ausländerkontingentes aufzunehmen. Es handelt sich hier eher um Ausnahmen. Diese Variante kommt vor allem dann zum Zuge, wenn der Gesuchsteller über hohe berufli- che Qualitäten verfügt. Als zweite Möglichkeit kann eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen erteilt werden. Sie wird auf Antrag eines Kantons und durch Bewil- ligung des Bundesamtes erteilt. Solche Personen erhalten eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung, werden jedoch dem kantonalen Kontingent nicht angerechnet. Als dritte Möglichkeit gibt es noch die Internierung nach dem nun revidierten ANAG. Selbstverständlich sind all diese Fällen gründlich abzuklären, und es müssen verschiedene Gründe. gegeben sein, damit ein Verbleiben in der Schweiz bewilligt werden kann. Es werden also nicht alle alten Fälle in diesem Sinne geregelt werden. Die Ausschaffung muss in gewissen Fällen vollzogen werden. Dies ist aufgrund des Gesetzes so auszuführen.
Ich möchte Sie bitten, den Beschlüssen der Kommission zuzustimmen. Folge geben können wir den Petitionen nicht, sonst müssten wir mit der Revision des Asylgesetzes in gewissen Punkten wieder von vorne beginnen.
M. Pidoux, rapporteur: Les deux pétitions ont été établies avant les dernières modifications de la loi sur l'asile. Elles ont déjà été remises au Conseil fédéral. On ne peut donc plus les lui transmettre.
Rappelons-nous que la réglementation antérieure avait été élaborée dans un grand élan de générosité. Elle pouvait satisfaire les bonnes consciences mais elle manquait d'effi- cacité. Les modifications de la loi que nous avons admises visent à l'efficience et sont dirigées contre ceux qui violent la loi. Notre loi sur l'asile reste l'une des plus généreuses d'Europe. Nous n'avons donc pas à avoir mauvaise cons- cience de vouloir appliquer une loi généreuse.
A l'unanimité, votre commission vous propose de ne pas donner suite aux deux pétitions.
Präsident: Ich beantrage Ihnen, dass wir die Petitionen in einer Abstimmung bereinigen. Die Kommission beantragt; beiden Petitionen keine Folge zu geben. Frau Gurtner bean- tragt, den Petitionen sei Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Gurtner Für den Antrag der Kommission
21 Stimmen 72 Stimmen
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Invalidenversicherung. 2. Revision Assurance-invalidité. 2e révision
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 21. November 1984 (BBI 1985 1, 17) Message et projet d'arrêté du 21 novembre 1984 (FF 1985 1, 21) Beschluss des Ständerates vom 19. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 19 décembre 1985
Ordnungsantrag Borel
Die Redezeitbegrenzung für die Eintretensdebatte ist gemäss Artikel 64 des Ratsreglementes dem Entscheid des Rates zu unterbreiten.
Auf die Beschränkung der allgemeinen Aussprache auf die Fraktionssprecher ist zu verzichten.
Motion d'ordre Borel
de notre règlement, la limitation du temps de parole pour l'entrée en matière.
Präsident: Die Fraktionspräsidentenkonferenz hat Ihnen beantragt, die Eintretensdebatte auf die Kommissions- und Fraktionssprecher zu beschränken.
Nun haben Sie einen Ordnungsantrag ausgeteilt bekommen von Herrn Borel. Herr Borel halt seinen Antrag aufrecht. Möchte sich Herr Borel zu seinem Antrag äussern? Das ist nicht der Fall.
Ich möchte einfach mitteilen, dass wir in der Fraktionspräsi- dentenkonferenz der Auffassung waren, dass man sich bei einem eigentlich völlig unumstrittenen Geschäft auf Kom- missions- und Fraktionssprecher beschränken könne.
M. Borel: J'avais cru comprendre qu'à la suite d'une erreur d'organisation de nos travaux ma motion d'ordre serait acceptée tacitement. Il semble que ce ne soit pas le cas et que je doive la défendre.
Je vous rappelle que, concernant les restrictions du droit de parole, notre conseil les prévoit aux articles 64 et suivants de notre règlement. Il est admis que le conseil peut, entre autres, limiter le droit de prendre la parole aux seuls porte- parole de groupes et je dis bien notre conseil et non pas le Bureau, ni la Conférence des présidents de groupes, ni le président.
Aucune documentation n'a été envoyée directement aux membres de ce conseil concernant la limitation du temps de parole à propos de cet objet. Seuls les présidents de groupes ont été informés. Premièrement, ce ne sont pas nos facteurs! Si le conseil doit se prononcer sur un objet, celui- ci, à travers tous ses membres, doit être informé directement et non pas via une communication orale des présidents de groupes. Deuxièmement, neuf membres de notre conseil n'appartiennent à aucun groupe. Ils n'ont donc reçu aucune information en la matière.
Dès lors, étant donné que notre conseil doit se prononcer - et j'accepte qu'il puisse se prononcer de manière tacite - il doit le faire en tout cas en toute connaissance de cause, muni de toutes les indications nécessaires. Je ne m'oppose pas par principe à la limitation du temps de parole, voire, dans certains cas, à des débats organisés. Je constate simplement qu'en cas de débat organisé qui limite le temps de parole pour chaque groupe, au moins deux orateurs sont délégués par chacun des groupes. Je pense en particulier ici à un débat qui a été très bref, comparé aux longs débats que nous pouvons avoir, à savoir celui d'hier concernant le droit d'auteur: peu de temps de parole pour chaque groupe mais chaque groupe pouvait s'organiser en conséquence.
La situation actuelle a une influence sur le droit de parole des minorités. Le quart de ce Parlement parle une langue latine. J'ai donc fait le tour des groupes pour savoir quels seraient les porte-parole concernant l'assurance-invalidité. Ce sont en l'occurrence: Frau Fetz, Herr Pfund, Herr Lanz, Herr Müller ou Herr Neueuschwander, Herr Cantieni, Herr Jaeger. Je n'en voudrai pas au groupe libéral de faire l'ex- ception qui confirme la règle et de déléguer un Romand! Nos débats au sein de ce .Parlement s'adressent à nous autres, parlementaires, mais ils sont aussi destinés à être transmis à la population. Il est donc anormal qu'un débat ait lieu pour l'essentiel, dans une seule langue. Si l'on veut limiter le temps de parole, il faut choisir des moyens qui permettent aux minorités linguisitiques de s'exprimer aussi. C'est la raison pour laquelle, étant donné les brefs délais dont nous disposons, je me rends compte qu'il n'est plus possible d'établir un débat limité dans le temps. En outre, les groupes ont été informés hier après-midi du fait que ce débat était organisé; je propose donc que tout orateur qui souhaite s'exprimer dans ce débat d'entrée en matière puisse entamer la discussion. Je crois que vous n'avez pas à craindre une avalanche d'orateurs mais vous devez tirer les conséquences du fait que, d'une part, les membres de ce conseil n'ont même pas eu l'occasion de se prononcer
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Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer
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Datum 11.06.1986 - 08:00
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